zum Gesetzentwurf zur Änderung des Kinder- und Jugendhilferausführungsgesetzes
23.05.2002 - 63. Plenarsitzung
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
ich möchte gleich auf den von Ihnen zuletzt genannten Punkt eingehen, Frau Thierbach, die Fortschreibung der Landesjugendförderpläne und der örtlichen Jugend-förderpläne. Ich halte es schon für vernünftig, dass man eine solche Regelung findet, dass man dieses "regelmäßig" einfügt und dass man es der Zuständigkeit der jeweiligen Jugendhilfeaus-schüsse anheim stellt zu beschließen, in welcher Regelmäßigkeit das geschehen soll. Denn wir erleben insbesondere auf kommunaler Ebene, dass ein erheblicher Arbeitsaufwand damit verbunden ist. Es gehören Anhörungen dazu, es gehören ehrenamtliche Beratung von Gremien dazu. Da möchte ich den Kollegen einfach ein Stückchen Spiel verschaffen. Nach meinem Dafürhalten ist, glaube ich, in der Begründung zu dem Gesetzentwurf auch beschrieben, dass genau die Jugendhilfeausschüsse vor Ort und der Landesjugendhilfe-ausschuss letztendlich selbst entscheiden sollen, wie sie dieses regelmäßig gestalten wollen. So viel zu Ihrem Argument, dass Sie gesagt haben, wir wollten es, dem örtlichen kommunalen Träger oder dem Land anheim stellen, in welcher Regelmäßigkeit das letztendlich in der Beschlussfassung geschehen soll. Ich denke, wir werden da im Ausschuss darüber reden können, dass wir ggf. auch eine Formulierung finden, die das im Gesetzestext entsprechend deutlich ausdrückt.
Wir haben vor fast genau einem Jahr, am 17. Mai 2001, den Antrag der CDU-Fraktion "Neue Initiativen zur Förderung des Ehrenamts" beschlossen und damals bestand allgemeines Einverständnis, dass das internationale Jahr der Freiwilligen mehr als nur ein öffentlich wahrnehmbares Signal zur Stärkung des Ehrenamts setzen muss. Wir können heute feststellen, dass die Stärkung des Ehrenamts uns weiter im positiven Sinne beschäftigt und dieses ist, denke ich, auch das wichtigste Signal für die rund 625.000 Ehren-amtlichen in Thüringen. Es gibt auch jetzt weiterhin Initiativen zur Unterstützung Ehrenamtlicher. Es gibt zunehmend diese Initiativen auf kommunaler Ebene. Es gibt Würdigungsveranstaltungen und es gibt weitere Handlungsaufträge für die Gesellschaft, aber vor allem für uns auch als Politik. Herr Pietzsch ist vorhin darauf eingegangen, dass von den sechs Forderungspunkten, die in dem erwähnten Antrag im vergangenen Jahr beschlossen wurden, vier und damit die Mehrheit zunächst erst mal umgesetzt wurden, es sind immer noch zwei, die offen sind, und darauf möchte ich ganz kurz eingehen.
Zum einen haben wir im vergangenen Jahr die Frage der steuerfreien Aufwandsentschädigung angesprochen. Am 3. Juni wird nun der ursprünglich schon für Februar angekündigte Abschlussbericht der Enquetekommission des Deutschen Bundestages unterzeichnet und dann dem Bundestag übergeben. Ich denke, wir sind alle gespannt Ergebnisse und die Empfehlung der Enquetekommission. Verbände wie der Deutsche Sportbund, der vorab schon mal um eine Stellungnahme gebeten wurde, bezeichnet die Vorschläge bzw. Handlungsempfehlung der Enquetekommission als in die richtige Richtung weisend, aber nicht weit reichend genug und erwarten in der nächsten Wahlperiode des Deutschen Bundestages konkrete gesetzgeberische Maßnahmen zur Förderung des freiwilligen bürgerschaftlichen Engagement, auch darüber, denke ich, werden wir zu gegebener Zeit hier im Landtag noch einmal diskutieren müssen.
Der weitere Punkt, der von dem Beschluss im vergangenen Jahr noch offen war, ist die Frage der Freistellungsregelung für die Inhaber der Jugendleiter-Card und dazu kommen wir heute, endlich, sage ich auch, denn auch ich hätte es mir gewünscht, dass wir es schon zu einem früheren Zeitpunkt beraten und hätten beschließen können. Wir haben den Gesetzentwurf heute hier in erster Lesung zur Beratung, der Gesetzentwurf sieht kein eigenständiges Gesetz vor, sondern er versteht sich als eine Ergänzung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfeausfüh-rungsgesetzes. Ich denke, die Verortung im Ausführungsgesetz ist richtig und an dieser Stelle auch passend. Frau Thierbach, Sie haben auch schon darauf hingewiesen. Wir haben als Zielgruppe für diesen Gesetzentwurf laut Anfrage, wenn man diese Zielgruppe insgesamt beschreiben möchte, 423.000 Mitglieder in Jugendverbänden in Thüringen, davon 24.340 laut Zählung vom Landes-jugendring nicht nur als konsumierende Mitglieder, sondern als Mitglieder, die ehrenamtlich für sich und für andere aktiv sind. Von diesen wiederum haben sich nach dem jetzigen Stand etwa knapp 3.000 zusätzlich qualifiziert und nach einem oder mehreren Lehrgängen die Jugendleiter-Card erworben und damit weisen besondere Qualifikation und ihr spezifisches Wissen im Bereich der Jugendhilfe aus. Genau diese Aktiven sind die Zielgruppe dieses Gesetzentwurfs und auch im Antrag "Neue Initiativen zur Förderung des Ehrenamtes" im vergangenen Jahr wurden sie schon als Ziel-gruppe beschrieben.
Zum Inhalt des Gesetzes brauche ich nicht mehr all zu viel auszuführen, der Herr Minister hat vorhin ausführlich beschrieben, um was es geht. Ich möchte nur auf einen Punkt noch eingehen. Es ist im Gesetzentwurf keine bindende volle Vergütung der Arbeitgeber vorgeschrieben. Sie wissen, dass es in drei Bundesländern diese Regelung gibt, in Mecklenburg-Vorpommern, in Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen, Sie wissen aber auch, dass dies rechtlich umstritten ist, denn es gibt in auf Artikel 12 des Grundgesetzes in Verbindung mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch die Aussage, dass dieses nicht so zwingend dem Arbeitgeber auferlegt werden kann. Deswegen halte ich es für vernünftig, dass wir eine Kombination gefundenhaben, dass auf Antrag das Land einen Zuschuss von 35 Euro hierfür dem Antragsteller gewähren und dadurch einen Ausgleich schaffen kann.
Es gibt zwei, sage ich, geringe Unterschiede noch zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, den wir im Dezember hier im Landtag beraten haben, der SPD-Gesetzentwurf, der ja inhaltlich sich sehr stark an dem beschlossenen Gesetz in Rheinland- Pfalz orientiert hat, sah zwei Sachen vor, das war zum einen, dass als Begünstigte dieses Gesetzentwurfs dort nach §§ 11 und 12 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Jugendleiter benannt wurden, Jugendleiter im Sinne, die zwar durchaus in ihren Vereinen und Verbänden als Jugendleiter tätig sind, aber es wurde nicht zwingend die Jugendleiter-Card als eine Voraussetzung benannt und zum Zweiten, das ist der zweite wesentliche Unterschied, der noch besteht, das ist die Höhe der Entschädigung. Im SPD-Gesetzentwurf standen 60 Euro Entschädigung, jetzt sind es 35 Euro. Ich denke, diese beiden Unterschiede sind nicht so gravierend, als dass wir da nicht auch noch zu einer Verständigung finden können und dass Gesetz dann hier auch mit einer breiten Mehrheit beschließen können.
Ein weiterer Unterschied, der auch damals noch in den Empfehlungen bestand war, dass die Landesregierung damals vorgeschlagen hatte, den Freistellungszeitraum mit 5 bis 10 Tagen zu benennen, hat sich jetzt, für meine Begriffe erfreulicherweise, auf 10 Tage ausgedehnt. Denn wir wissen, dass die Vielzahl gerade von Jugendfreizeit- und Kinderfreizeitmaßnahmen sich auch über einen Zeitraum von 14 Tagen erstrecken, deswegen ist es sinnvoll, da auch bis zu 10 Freistellungstagen einzuräumen. Es ist schon gesagt worden, der Gesetzentwurf der SPD befindet sich der Ausschuss für Soziales, Fami1ie und Gesundheit, wohin er federführend überwiesen wurde, ich beantrage, dass der jetzt vorliegende Gesetzentwurf ebenfalls an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und ebenfalls auch an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen wird.
Ich bitte Sie alle mit dafür zu sorgen, dass wir dort zügig beraten können, so dass wir schnell zu einer zweiten Lesung und ggf., wenn wir wirklich es so schnell schaffen, auch zu einer Verabschiedung im nächsten Plenum kommen. Ich bitte um Ihre Zustimmung. Danke schön.
Rede im Thüringer Landtag
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