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65. Plenarsitzung am 14. Juni 2002:

02.08.2002 - zur Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes in Thüringen

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

ich freue mich, dass noch relativ viele Kollegen jetzt im Saal sind und denke mal, das wird auch hoffentlich an dem Thema liegen und ist dem Thema, denke ich, auch angemessen.
Ich warte vielleicht auch noch einen Moment, weil ich glaube, dass es das Thema verdient hat, dass wir dem aufmerksam folgen können.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, anknüpfend an die Aktuelle Stunde in der 61. Plenarsitzung am 25. April, damals zum Thema "Kinderschutz in Thüringen unter finanziellen, strukturellen und Gewaltschutzaspekten", beschäftigen wir uns heute wieder mit diesem Thema. Damals bestand fraktionsübergreifende Einigkeit darin, den Kinder- und Jugendschutz in Thüringen zu stärken. Herr Nothnagel, Sie haben damals, wenn ich mich recht entsinne, kritisch angemerkt, dass eine Aktuelle Stunde für dieses Thema zu kurz ist und dass ein Antrag zu diesem Thema wünschenswert und notwendig wäre.

Die CDU-Fraktion greift mit dem heutigen Antrag die Intensionen der damaligen Diskussion auf. Aktuelle Fallzahlen für das Jahr 2001, die Anfang Juni durch das Landesamt für Statistik vorgelegt wurden, belegen, dass im vergangenen Jahr insgesamt 853 Kinder und Jugendliche Schutz vor Gewalt gesucht und gefunden haben. Das ist leider eine deutliche Zunahme.

Vizepräsidentin Dr. Klaubert: Würden Sie bitte dem Abgeordneten Panse die Möglichkeit geben, die Begründung des Antrages vorzunehmen.

Abgeordneter Panse, CDU: Danke schön, Frau Präsidentin.

Vizepräsidentin Dr. Klaubert: Der Geräuschpegel im Haus ist so, dass man eigentlich hier oben nicht einmal mehr hört, dass am Mikrofon gesprochen wird. Das scheint einige Leute so etwas von gar nicht zu interessieren.

Abgeordneter Panse, CDU: Die Zunahme von 9,1 Prozent im Vergleich zum Jahr 2000 hat, denke ich, eine ganze Menge von Ursachen. Die Ursachen sind sehr vielschichtig. Es ist aber auch nicht klar belegbar, dass im gleichen prozentualen Verhältnis mehr Kinder von Gewalt bedroht sind. Wir wissen, dass die Dunkelziffer in diesem Bereich sehr groß und sehr erheblich ist. Es erscheint aber gerade auch möglich, dass für die Zunahme an Fällen in denen Kinder und Jugendliche Hilfen erfahren haben, die Ursache auch darin zu suchen sein kann, dass entsprechende Angebote zunehmend besser bekannt gemacht wurden oder über die Sorgen-telefone der Jugendämter auch mehr Hilfen vermittelt wurden. Erschreckend muss für uns alle sein, dass mit über 45 Prozent eine hohe Zahl an Kindern unter 14 Jahren in dieser Statistik enthalten ist, die Hilfe benötigten. Ein Drittel der betroffenen Kinder und Jugendlichen suchten von sich aus den Schutz, zwei Drittel wurden durch Eltern, Nachbarn, Lehrer, Erzieherinnen in Kindertageseinrichtungen, die Jugendämter oder bei der Polizei erkannt und deshalb wurde eine Maßnahme angeregt. In immerhin 263 Fällen wurden letztlich erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses bzw. die stationäre Unterbringung in einem Heim vermittelt.
Für all diese Maßnahmen haben wir u.a. ein dichtes Netz an Kinderschutzdiensten.
Die 14 Kinderschutzdienste in allen Regionen Thüringens leisten einen unverzichtbaren Beitrag dazu, den Artikel 19 der Verfassung Thüringens umzusetzen. Sie schützen Kinder und Jugendliche vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch und Gewalt und sie helfen ihnen, solche schrecklichen Erfahrungen zu verarbeiten.
Den Mitarbeiterinnen im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes soll deshalb zu Beginn der Antragsberatung zur Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes zuallererst unser Dank und unsere Anerkennung für ihre geleistete Arbeit gelten.

Die Folgen des 26. April, insbesondere die psychischen Auswirkungen auf die Kinder und Jugendlichen, die dabei direkt und indirekt Opfer von Gewalt wurden, zeigen uns überdeutlich, wie notwendig es ist, qualifizierte Mitarbeiterinnen im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes zur Beratung und Hilfe nutzen zu können. Auch Mitarbeiterinnen des Kinderschutzdienstes in Erfurt haben bis an die Grenzen ihrer Belastbarkeit in den letzten Wochen geholfen. Wir haben unmittelbar vor dem 26. April schon über die Notwendigkeit einer Stärkung des Kinderschutzes hier im Thüringer Landtag beraten. Dennoch, meine ich, muss gerade auch dieser Tag für uns eine besondere Verpflichtung sein, heute nun auch Beschlüsse auf den Weg zu bringen.
Danke schön. (Beifall bei der CDU)

Rede im Thüringer Landtag


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