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„Thüringer Gesetz über die Freistellung für ehrenamtliche Jugendarbeit (ThürFreistG)“, Drucksache 3/2047

22.08.2002 - 67. Plenarsitzung

„Thüringer Gesetz über die Freistellung für ehrenamtliche Jugendarbeit (ThürFreistG)“, Drucksache 3/2047
„Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes“, Drucksache 3/2647


Mit der heutigen Plenarsitzung werden wir hoffentlich zu einer gesetzlichen Regelung zur Freistellung für ehrenamtlich Tätige in der Jugendarbeit kommen. Wir werden damit, ich hoffe mit breiter Mehrheit hier im Haus, deutlich machen, dass die Förderung des Ehrenamtes uns auch über das Jahr des Ehrenamtes hinaus am Herzen liegt.

Die derzeit 2.600 Inhaber der Jugendleiter-Card, zu denen in diesem Jahr noch rund 750 hinzukommen, sollen einen Anspruch auf Freistellung für bis zu 10 Tage im Kalenderjahr bei einer Entschädigung von 35 Euro pro Tag erhalten. Diese Freistellung soll zur Durchführung von Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugenderholung und internationale Jugendbegnungen, sowie Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen und Fachtagungen im Zusammenhang mit der Jugendleitertätigkeit gelten. So sieht es der Gesetzentwurf der Landesregierung vor. Ich halte dies für eine gute und auf breite Zustimmung stoßende Lösung.

Der von der SPD-Fraktion eingebrachte Gesetzentwurf, der übrigens sehr inhaltsnah zum rheinland-pfälzischen Landesgesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit vom 15. Oktober 2001 ist, weist demgegenüber einige gravierende Unterschiede auf. Zunächst ist darin mit der Formulierung „ehrenamtlich und leitend in der Jugendarbeit“ der Kreis der Betroffenen nur sehr ungenau bestimmt. Der Landesjugendring weist unter den 422.925 Mitgliedern in den Thüringer Jugendverbänden allein 24.340 ehrenamtlich Leitende aus. Desweiteren ist in dem SPD-Entwurf der Freistellungsgrund so vage gehalten, dass quasi jede Weiterbildungsveranstaltung oder Jugendmaßnahme in Betracht kämme. Zum Dritten will die SPD einen Entschädigungsanspruch von 60 Euro erreichen. Angesichts dessen, dass es Berufsgruppen mit einem niedrigeren Einkommen gibt stellt sich hier schon die Frage, ob damit nicht das Ehrenamt zu einem bezahlten Amt wird. Alles in allem ist der Gesetzesvorschlag der SPD unrealistisch und deshalb wird die CDU-Fraktion ihn, ebenso wie bereits im Sozialausschuß geschehen, ablehnen.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung schafft eine verbindliche Regelung für die Inhaber der Jugendleiter-Card. Im Rahmen einer qualifizierten Fortbildung haben sich diese Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei Seminaren umfangreiche Kenntnisse im Bereich der Jugendhilfe angeeignet. Es ist richtig, ihr besonderes Engagement zu goutieren, zumal wir damit eine weitere Aufwertung der Jugendleiter-Card erreichen. Die CDU-Fraktion hat das Inkrafttreten des Gesetzentwurfes der Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt intensiv diskutiert. Angesichts der schwierigen Haushaltslage ist dies legitim, schließlich handelt es sich um ein Leistungsgesetz. Im Ergebnis wollen wir das Gesetz in der vom Sozialausschuß empfohlenen Fassung beschließen. Trotz zunächst unterschiedlicher Auffassungen sind wir uns an diesem Punkt einig geworden.

In zumindest einer Fraktion hier im Thüringer Landtag scheint dieser Prozeß noch nicht abgeschlossen zu sein. Zwei der sozialpolitischen Damen der SPD-Fraktion äußerten sich nach der Empfehlung des Sozialausschusses in Pressemitteilungen recht unterschiedlich.
Frau Kollegin Heß erklärte wörtlich: „Wir sind damit ein wesentliches Stück vorangekommen.“ und „Alles in allem stimmt die Richtung“. Zeitgleich sprach Frau Kollegin Pelke von beschlossenen „Einschränkungen“ und gar vollmundig von „Verlogenheit“. Ohne die abschließende Beratung im Sozialausschuß und hier im Plenum abzuwarten, werteten sie, Kollegin Pelke, in einer weiteren Pressemitteilung eine Beschlußempfehlung im mitberatenden Haushalts- und Finanzausschuß als Indiz für „heuchlerische Sonntagsreden“ und als „Wahlkampfinstrument für die Landtagswahl 2004“. Angesichts der heutigen Beschlußempfehlung kann ich Ihnen nur sagen: da haben sie den Mund etwas sehr voll genommen, Frau Pelke, und es wäre wohl sinnvoll, dies wieder gerade zu rücken. Andernfalls könnte sich hier der Eindruck verfestigen, Ihnen wäre es vielleicht ganz recht gewesen, wenn dieses Gesetz nicht zum jetzigen Zeitpunkt in Kraft treten würde, schließlich könnte man es ja damit im Rahmen des Bundestagswahlkampfes nutzen.

Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ hat in den letzten zweieinhalb Jahren mit vielen Experten intensiv beraten und vor einigen Wochen einen Abschlußbericht vorgelegt, der aus elf Büchern mit mehr als 3.500 Seiten bedruckten Papier besteht. Darin enthalten sind viele vernünftige Vorschläge. Dazu kann man jedoch im Magazin 4/2002 der Arbeiterwohlfahrt, einer Zeitschrift die nicht im Verdacht steht der CDU so besonders nahe zu sein, lesen: „Deren Richtigkeit erweist sich ohnehin erst im gesellschaftlichen Alltag. Empfehlungen sind keine Beschlüsse und ein kluger Bericht ist noch kein Erfolg in der Sache selbst.“
Wohl wahr, werte Kolleginnen und Kollegen! Dem ist höchstens noch die Bitte hinzuzufügen, werben Sie bitte bei den Bundestagsabgeordneten der SPD (ein Genosse in der Enquete-Kommission ist glaube ich sogar aus Gera und zur Zeit noch amtierendes Mitglied des Bundestages) darum, dass endlich auch auf Bundesebene zählbare Beschlüsse gefaßt werden. Da dies aber nun vor dem 22. September nicht mehr in Sicht zu kommen scheint, setze ich eher darauf, dass danach dann die Union dafür sorgt, dass der Stellenwert des Ehrenamtes erhöht wird.

Die CDU-Fraktion hat in Thüringen im Mai 2001 einen Antrag zur Stärkung des Ehrenamtes eingebracht, dessen Forderungspunkte allesamt auf den Weg und teilweise schon abschließend erfüllt worden. Die Stärkung des Ehrenamtes wird auch weiter unser Anliegen bleiben, in den letzten Jahren ist in Thüringen dazu bereits Vieles geschehen. Auch der heute zur Beschlußfassung anstehende Gesetzentwurf der Landesregierung ist ein wichtiger Beitrag hierzu. Wir haben diese Gesetzesregelung den ehrenamtlich Tätigen in der Jugendarbeit zugesagt und wir halten Wort. Ich bitte sie Namens der CDU-Fraktion um Zustimmung zum 3. Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder-und Jugendhilfeausführungsgesetzes.


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