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„Umsetzung des Gender Mainstreaming in der Jugendhilfe – Abbau von Benachteiligungen“

23.08.2002 - 68. Plenarsitzung

„Umsetzung des Gender Mainstreaming in der Jugendhilfe – Abbau von Benachteiligungen“
Drucksache 3/2633

In den vergangenen Monaten war Gender Mainstreaming mehrmals Bestandteil von Tagesordnungspunkten im Plenum und in den Ausschüssen des Thüringer Landtages.
Aber, so haben es ja die meisten von uns schon in der Schule gelernt, „Wiederholung erhöht die Anschaulichkeit“, also bitte schön! Der vorliegende Antrag der PDS-Fraktion ist allerdings ein deutlicher Beleg dafür, dass wohl noch nicht alle Kollegen so genau verstanden haben, was Gender Mainstreaming eigentlich erreichen kann und soll. Die Überschrift des Antrages: „Umsetzung des Gender Mainstreaming in der Jugendhilfe – Abbau von Benachteiligungen“ soll uns glauben lassen, es ginge tatsächlich um den Abbau von Benachteiligungen. Von Benachteiligungen die doch wohl ganz zweifelsfrei für Mädchen bestehen.

Jedoch, wie wir bereits vor einigen Tagen einer Pressemitteilung entnehmen konnten, meint Kollege Nothnagel durch den Vergleich der Summe von Projekten der Mädchenarbeit mit denen der Jungenarbeit in Thüringen ein Defizit und damit eine Benachteiligung von Jungen zu erkennen. Frau Kollegin Wolf, auch Sie haben dazu eben auf Gerhard Schöne verwiesen und auf amerikanische Männerforscher, die das belegen sollen. Ich erkenne da noch nicht die Benachteiligung, vielleicht können Sie uns dann nachher entsprechende Aufhellung noch verschaffen. Nach Meinung der PDS-Fraktion soll die so bezeichnete Benachteiligung natürlich am besten durch Jugendhilfeangebote, die sich nur an Jungen richten, abgebaut werden. Ich denke, Sie werte Kollegen von der PDS haben offensichtlich gar nicht verstanden, worum es beim Gender Mainstreaming geht!

GM meint keinesfalls, dass Benachteiligungen durch geschlechtsspezifische Angebote für Mädchen oder Jungen und Frauen oder Männer abgebaut werden könnten.
GM meint die geschlechterbezogene Sichtweise auf politische Konzepte auf allen Ebenen.
GM in der Kinder- und Jugendhilfe geht davon aus, dass sich die Lebenswirklichkeit von Mädchen und Jungen in vielen Bereichen unterscheiden. Wenn diese Unterschiede nicht erkannt werden, besteht die Gefahr, dass neue Maßnahmen Mädchen und Jungen in verschiedener Weise beeinflussen und die Unterschiede noch verstärken.

Chancengleichheit als Ziel für Mädchen und Jungen darf nicht zu Gleichmacherei führen.
Mädchenförderpolitik und Gender Mainstreaming ist nicht das Gleiche, es sind zwei unterschiedliche Strategien. Deshalb sagt die Anzahl von speziellen Mädchenprojekten im Vergleich zu Jungenprojekten natürlich nichts darüber aus, wie es um die tatsächliche Chancengleichheit bestellt ist. Mit Mädchenförderprojekten wird zielorientiert zu einzelnen Problemstellungen gehandelt, bei Jungenprojekten übrigens auch. GM soll aber grundlegender bereits im Vorfeld von Entscheidungsprozessen ansetzen. Nicht alles was mit der geschlechtsspezifischen Situation von Mädchen Jungen oder Frauen und Männern zu tun hat, ist GM. Deshalb paßt der Punkt 2 ihres Antrages überhaupt nicht unter die Überschrift „Gender Mainstreaming in der Jugendhilfe“. Erst recht nicht, weil Sie den Beleg für die, nach Ihrer Meinung, „sichtbare Benachteiligung der Jungen in der Jugendhilfe“ schuldig bleiben. Auch in der Kinder- und Jugendhilfe müssen wir grundsätzlich danach fragen, wie sich Maßnahmen und Gesetzesvorhaben auf Mädchen und Jungen auswirken und ob sie zur Chancengleichheit beitragen. Genau dies tun wir in Thüringen!

Sie fordern in Ihrem Antrag Dinge die bereits geschehen und durch Gesetze und Richtlinien klar bestimmt sind. Die Verfassung des Freistaates Thüringen fordert dies beispielsweise von uns, auch wenn die PDS diese Verfassung nicht mit beschlossen hat. Ich zitiere für Sie aber gerne den Artikel 1: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ sowie „Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Das Land, seine Gebietskörperschaften und andere Träger der öffentlichen Verwaltung sind verpflichtet, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen des öffentlichen Lebens durch geeignete Maßnahmen zu fördern und zu sichern.“ Artikel 3 im Grundgesetz beschreibt im Übrigen das Gleiche mit ähnlichen Worten.

Seit Dezember 2000 ist die Verpflichtung GM umzusetzen, Bestandteil der allgemeinen Grundsätze der Richtlinien des Kinder- und Jugendplanes des Bundes. Darin heißt es wörtlich: „Der Kinder- und Jugendplan soll darauf hin wirken, dass Gleichstellung von Mädchen und Jungen als durchgängiges Leitprinzip gefördert wird.“

Auch das Kinder- und Jugendhilfegesetz zielt im § 9 darauf ab, Sie haben es bei Ihrer Antragsbegründung ja sogar zitiert. Dieses Ziel ist für uns selbstverständliche Handlungsrichtschnur. Im Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz wird darüber hinaus bestimmt, dass der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Landkreise und kreisfreien Städte, diese Aufgabe auf kommunaler Ebene umsetzen.
Die Thüringer Richtlinie zur Jugendpauschale verweist ebenfalls ausdrücklich auf diese Zielstellung. Bei der Fortschreibung der örtlichen Jugendförderpläne wird dies getan.

Und noch etwas scheint Ihnen entgangen zu sein. Der Thüringer Landesjugendhilfeausschuss beschäftigt sich zur Zeit mit der Fortschreibung des Landesjugendförderplanes. Dabei wird das Prinzip des Gender Mainstreaming selbstverständlich berücksichtigt. Der Landesjugendhilfeausschuss ist gemäß Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz dafür auch originär zuständig. Gemäß § 8 ThürKJHAG befaßt er sich nämlich mit allen dem überörtlichen Träger der Jugendhilfe obliegenden Aufgaben und beschließt auch darüber.
Beim Landesjugendhilfeausschuss ist also die sachliche Zuständigkeit für Ihren Antrag, werte Kollegen von der PDS! Ich sage es ganz ehrlich, es überrascht mich schon, dass der sehr geehrter Kollege Nothnagel, als Kinder- und Jugendpolitischer Sprecher ihrer Fraktion, diesen Fakt ignorieren. Ich habe ihn heute noch nicht gesehen, aber vielleicht ist es möglich, dass Einer von Ihnen ihn irgendwann einmal darauf hinweist.

Da ich Ihnen allen aber nicht unterstellen möchte, dass Sie die Stellung des Landesjugendhilfeausschusses bewußt schwächen wollen, möchte ich Sie doch sehr herzlich bitten Ihre Intensionen in die Arbeit dieses Gremiums und der jeweiligen Unterausschüsse einzubringen. Einiges aus Ihrem Antrag ist bereits Bestandteil der Jugendhilfeplanung in Thüringen und Einiges, wie zum Beispiel den Punkt 2 halte ich für einen falschen Weg. Über den Rest sollten wir, wenn Sie es überarbeitet haben, in dem dafür fachlich zuständigem Gremium, dem Landesjugendhilfeausschuss, diskutieren. Die CDU-Fraktion wird den in Drucksache 3 / 2633 vorliegenden Antrag der PDS-Fraktion folgerichtig ablehnen.

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