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zum Antrag der Fraktion der SPD

11.10.2002 - 72. Plenarsitzung

72. Plenarsitzung am 11. Oktober 2002
zum Antrag der Fraktion der SPD
„Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie“ Drucksache 3/2728

Im achten Buch des Sozialgesetzbuchs, dem SGB VIII bzw. dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, sollte man nicht nur blättern und sich einzelne Themen und Paragraphen heraussuchen. Man sollte es vor allem im Zusammenhang lesen. Es wäre hilfreich gewesen, wenn die Kolleginnen der SPD-Fraktion, oder wer auch immer den vorliegenden Antrag geschrieben hat, auch auf die anderen Paragraphen geschaut hätten. Ich erläutere gerne was ich damit meine.

Die Länder haben den gesetzlichen Rahmen des Bundes der durch das SGB VIII, das Kinder- und Jungendhilfegesetz gesetzt ist, durch eigene Landesgesetze auszufüllen, zu ergänzen und zu erweitern. Sie tun dies u.a. mittels der Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetze (KJHAG´s). Es ist Aufgabe der Länder die örtliche Arbeit zu unterstützen, zu fördern und zu ergänzen.

Dies besagt konkret § 82 des SGB VIII. Ich zitiere:
(1) die oberste Landesjugendbehörde hat die Tätigkeit der Träger der öffentlichen und der freien Jugendhilfe und die Weiterentwicklung der Jugendhilfe an zu regen und zu fördern
(2) die Länder haben auf einen gleichmäßigen Ausbau der Einrichtungen und Angebote hin zu wirken und die Jugendämter und Landesjugendämter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen.

Die sachliche und örtliche Zuständigkeit ist allerdings darüber hinaus klar in den §§ 85ff des SGB VIII geregelt. Sie sollten dort nachlesen für was der überörtliche Träger, das Land, Verantwortung trägt und für was eben nicht weil dafür die örtliche Ebene, die kommunale Ebene, zuständig ist.

Aber nun zurück zu Ihrem Antrag: Im § 16 (3) SGB VIII steht und darauf zielen Sie ja mit ihrem Antrag, dass das Nähere über Inhalt und Umfang der „Aufgaben der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie“ durch das Landesrecht zu regeln ist.

Umfänglich wird dies in Thüringen aber bereits mit mehreren Richtlinien getan u.a. zu den ambulanten erzieherischen Hilfen, zur Förderung der Familienbildung, zur Förderung der Familienerholung und zur Förderung von Familienver-bänden, sowie Familienzentren und Beratungsstellen ein-schließlich der dazugehörigen Investitionsförderrichtlinie.

Mit Unterstützung des Landes werden diese Angebote bedarfsgerecht in kommunaler Verantwortung unterbreitet Die Landesförderung zur Unterstützung von Familien ist in den letzten drei Jahren gestiegen und die beschrieben Richtlinien haben dafür gesorgt, dass die Mittel effektiv und zielgenau eingesetzt wurden. Nicht zuletzt der Haushalt des Landes ist ein deutlicher Beleg dafür, dass Ausgaben für die Familien und Kinder und Jugendliche höchste Priorität in Thüringen haben. Auch im nächsten Doppelhaushalt werden, bei allen Sparbemühungen, erhebliche Finanzmittel zur Unterstützung der kommunalen Ebene bei Wahrnehmung ihrer Aufgaben bereit gestellt.

Zur Pflichtleistung der Kinder- und Jugendhilfe, wie bei der Antragsbegründung gefordert, wird und kann dies aber mit einer Änderung des SGB VIII gar nicht werden.
Die Unterteilung in sogenannte freiwillige und Pflichtleistungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ist im übrigen auch falsch, denn auch bei den sogenannten „freiwilligen Leistungen“ handelt es sich dem Grunde nach um Pflichtleistungen, nur die Höhe der Leistung unterliegt verschiedenen Faktoren. Dem Grunde und der Höhe nach sind Leistungen mit einem Rechtsanspruch geregelt wie z.B. die Hilfen zu Erziehung (HzE) gemäß § 27 SGB VIII oder gemäß § 28 SGB VIII die Erziehungsberatung.

Der Antrag der SPD-Fraktion greift durchaus unterstützenswerte Forderungen zur „Allgemeinen Förderung in der Familie“ auf, setzt allerdings darauf, dass die zu konkretisierenden Leistungen dann umfassend auf der kommunalen Ebene umgesetzt werden. Vor diesen Trugschluss warne ich mit Blick auf die finanzielle Situation der Gebietskörperschaften. Eine weitere Kompensierung von kommunalen Finanzierungszuständigkeiten durch das Land kann und wird es an dieser Stelle nicht geben.

Wenn Sie etwas für Familien tun wollen, werte Kollegen von der SPD, haben Sie zwei Möglichkeiten. Zum einen sollten Sie die Familienpolitik Ihrer Bundespartei auf Vordermann bringen. Bis jetzt war diese geradezu familienfeindlich und von den Koalitionsverhandlungen in Berlin kommen Signale die keine Änderung erkennen lassen. Zum anderen sollten Sie sich bitte stärker mit vor Ort bei der Bereitstellung finanzieller Mittel in den kommunalen Haushalten und bei der örtlichen Familienplanung engagieren.

Beides ist allerdings arbeitsintensiver, als hier einen populistischen und fachlich nicht durchsetzten Antrag vorzulegen. Die von der SPD-Fraktion geforderte Erweiterung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetz um zusätzliche Leistungen der „Allgemeinen Förderung in der Familie“ wird von der CDU-Fraktion folgerichtig abgelehnt.

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