Ziele des Landesjugendförderplans
21.11.2002 - 74. Plenarsitzung
Rede zur 74. Plenarsitzung am 21. November 2002 Ziele des Landesjugendförderplans
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung hat über die Ziele des Landesjugend-förderplans umfänglich berichtet. Ich hoffe, dass in den Fraktionen nicht nur unter den Jugendpolitikern darüber geredet wird, sondern vor allem auch mit den freien Trägern sowohl im überörtlichen Bereich als auch auf der örtlichen Ebene. Herr Pietzsch hat es gerade gesagt, am 9. September hat der Landesjugendhilfeausschuss immerhin ohne Gegenstimme diesen Landesjugendförderplan beschlossen. Ich denke, dass er so einmütig beschlossen wurde, auch dies ist ein Indiz für die Qualität des Landesjugendförderplans. Den Landes-jugendförderplan gibt es, wie Sie vielleicht wissen, in dieser Form nur so in Thüringen. Die Planungssicherheit, die er letztendlich für die Träger für die Jahre 2003 bis 2006 bietet, auch das, denke ich, ist ein wichtiges und richtiges Signal, gerade auch diese relativ lange Laufzeit des Landesjugendförderplans. Die Rechtsgrundlagen wurden durch Herrn Minister Pietzsch gerade erläutert, es wurde darauf hingewiesen, dass der Landesjugendförderplan natürlich nach Maßgabe des Landeshaushalts finanziert wird. Aber dieser Landeshaushalt hat für den Bereich des Landesjugendförderplans hohe Priorität. Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesund-heit wurde am 9. September beim Beschluss des Landesjugend-förderplans gebeten, die aussagen des Plans zu unterstüt-zen und im Rahmen der Haushaltsdebatte mit einzubringen. Das Sozialministerium hat dies in der Vergangenheit getan und auch im aktuellen Haushaltsentwurf findet sich diese Forderung umgesetzt. Insgesamt 2.846.500 € sind jeweils für die Jahre 2003 und 2004 im Haushaltsentwurf eingestellt. Der Haushaltsansatz für den Landesjugendförderplan ist seit 1991 kontinuierlich gestiegen und nur im Jahr 2001 erfolgte zwischenzeitlich eine leichte Absenkung. Wie Sie von Minister Pietzsch gehört haben, umfasst der Landesjugendförderplan alle Leistungen des Landes gemäß SGB XIII zur Jugendförderung in überörtlicher Zustän-digkeit. Hinzu rechnen müssen wir aber bei jeder öffent-lichen Diskussion auch die sogenannten freiwilligen Leistungen des Landes zur Unterstützung der örtlichen Ebene. Die Jugendpauschale ist da immer als Erstes an dieser Stelle zu nennen. Sie ist nicht im Landesjugend-förderplan explizit enthalten, aber auch sie ist Ausdruck einer erfolgreichen Jugendpolitik in Thüringen.
Der Landesjugendförderplan, so wie er jetzt beschlossen wurde, enthält neben der Bestandsdarstellung und dem Bestandsbedarf auch eine Maßnahmeplanung, die darüber hinaus geht, die fachliche und finanzielle Anforderungen formuliert, die legitim sind. Aber auch darauf wurde von Herrn Minister Pietzsch hingewiesen, nicht alles, was momentan wünschenswert ist, kann derzeit auch schon erfüllt werden. Deswegen ist so eine Maßnahemplanung wichtig, aber durchaus auch ein Stückchen in die Zukunft gerichtet. Der Landesjugendförderplan 2003 bis 2006 entstand als Entwurf der Planungsgruppe und diese Planungs-gruppe bestand aus Vertretern des Landesjugendhilfe-ausschusses, freien Trägern und der Verwaltung. Insgesamt 21 Beratungen zwischen Juli 2000 bis August 2002 mit insgesamt über 150 Beratungsstunden sind Ausdruck der immensen Kraftanstrengung bei der Erarbeitung dieses Plans. Vielen Dank deshalb von dieser Stelle aus an die Kolleginnen und Kollegen, die im Interesse hoher Qualität in der Jugendarbeit diesen Aufwand auf sich genommen haben. Bei der weiter gehenden Beratung im Unterausschuss Jugendarbeit des Landesjugendhilfeausschusses wurde von den Vertretern der Planungsgruppe dargestellt, dass über 85% der Entscheidungen des Landesjugendförderplans einstimmig getroffen wurden. Es wurde von diesen Vertre-tern ebenfalls darauf hingewiesen, dass wir in Thüringen in der außerschulischen Jugendbildung eine vielfältige Angebotslandschaft mit teilweise hoher Qualität vorfinden. Die Jugendverbandsarbeit verliert keinesfalls entgegen sonstiger Annahmen an Aktualität. Darüber hinaus besteht in Thüringen mit den Schullandheimen, den Jugendherbergen, den Jugendbildungsstätten und deren Einrichtungen der inder- und Jugenderholung ein dichtes Netz an überört-lichen Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit. Diese Aussagen, die die Planungsgruppe getroffen hat, können von hier aus nur unterstützt und bekräftigt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist selten, dass von der SPD-Fraktion hier ein Antrag gestellt wird, wo wir so berechtigt, wie ich es jetzt gerade geschildert habe, auf die Erfolge, die es gibt, verweisen können. Ich sehe in der heutigen Diskussion zum Landesjugendförderplan auch weniger eine Fortbildungsver-anstaltung für sie als Abgeordnete, denn bei weiter gehen-dem Interesse am Thema „Jugendpolitik“, und darauf kann man zu Recht hinweisen, werden sicherlich die Mitglieder der Landtagsfraktionen im Landesjugendhilfeausschuss, und jede Fraktion ist dort vertreten, bereit sein, in ihren Fraktionen oder Arbeitskreisen das Thema zu vertiefen. Einer weiteren Beratung im Ausschuss Soziales, Familie, Gesundheit können wir ebenfalls zustimmen, wenngleich ich auch darauf hinweisen möchte, dass der Landesjugendförder-plan aus gutem Grund vom Landesjugendhilfeausschuss erarbeitet und auch beschlossen wurde. Es ist richtig und gut, dass der Landesjugendhilfe-ausschuss dieses Recht und auch diese Verpflichtung hat.
Ich sehe im Ergebnis des heutigen Berichts der Landesregie-rung die Chance, den freien Trägern und allen Kindern und Jugendlichen in Thüringen ein Stück weit zu dokumentieren, wir nehmen ihre Anliegen ernst, wir werden die gute Jugend-arbeit in Thüringen fortsetzen und der Landesjugend-förderplan und seine Umsetzung sind Ausdruck dessen.
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