Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes
31.01.2003 - 78. Plenarsitzung
78. Plenarsitzung am 30. Januar 2003 Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Erste Beratung -
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,
üblicherweise ist es ja wohl so, dass wir uns bei der ersten Beratung eines Gesetzentwurfes hier im Hause relativ knapp fassen. Ich denke aber, die öffentliche Darstellung dieses Themas, was uns hier gerade bewegt, erfordert es schon, dass man ein paar Sätze ausführlicher darauf eingeht, insbesondere ausführlicher auf das eingeht, was der Kollege Nothnagel hier eben gerade von diesem Pult aus losgelassen hat. Ich stelle mir dabei schon die Frage, Herr Nothnagel, und das haben Sie uns ja die ganze Zeit verschwiege, was wollen Sie denn eigentlich mit diesem Gesetz. Wir reden hier über ein Gesetz – und das ist vom Minister gesagt worden -, was sich in der Novellierung auf das Haushalts-begleitgesetz 2001/2002 bezieht. Dieses ist am 21.Dezember 2000 hier im Landtag beschlossen worden.
Dieses Gesetz sah die Regelung der Anrechnungsquoten bei den Pflegeleistungen auf das Blindengeld vor. Genau darüber reden wir heute, dass wir an diesem Gesetz etwas ändern, etwas verbessern wollen. Wenn es Ihnen lieber ist, dass dieses Gesetz in dieser Form, wo wir etwas verbessern wollen, bestehen bleiben sollte, dann hätten sie es viel-leicht sagen sollen oder alternative Vorschläge bringen. Das habe ich bei Ihnen zum Ersten vermisst. Zum Zweiten, wir reden hier über nichts grundsätzlich Neues, das habe ich gesagt, sondern über die Änderung von etwas Bestehendem. Frau Bechthum hat verstanden, um was es dabei geht. Sie hat auch entsprechend argumentiert. Sie haben es ganz offensichtlich nicht. Ich hätte gehofft, Sie hätten wenigstens bei der Rede des Ministers zugehört und nicht wieder die gleichen Vorwürfe erhoben, wie Sie sie fälschlicherweise schon in Pressemitteilungen in den vergangenen Tagen uns dargebracht haben.
Die Regelung ist zwar zum 1.1.2003 in Kraft getreten, beinhaltet im aber zwei Punkte, die uns im wesentlichen nicht gefallen haben. Das ist zum einen die Ungleich-behandlung zwischen Kindern/Jugendlichen und Erwachsenen. Herr Minister Dr. Pietzsch sagte es, aber eben auch zum Zweiten die insgesamt 18 verschiedenen und relativ unpraktikablen Anrechnungsvarianten von Pflegeleistungen. Diese zwei Punkte sind im Wesentlichen Gründe für die jetzt vorliegende Novellierung des Blindengeldgesetzes und werden mit der Ihnen vorliegenden Fassung geändert werden. Dies geschieht vor allem im Interesse und zum Vorteil der Anspruchsberechtigten. Deren Vertreter haben nämlich diese Regelungen in der Vergangenheit auch angemahnt.
Angesichts dessen verwundert mich sehr, wie die PDS diesen Gesetzentwurf bewertet. Die PDS wittert, und das haben wir ja schon ein paar Mal erlebt, nämlich auch dieses Mal, wie bei fast jedem Gesetzentwurf der Landesregierung oder der CDU-Fraktion, sofort den Verrat an sozialen Interessen. Sie reagiert dann, Pawlowschen Reflexen folgend, mit entsprechenden Äußerungen. Nachzulesen ist dies diesmal recht anschaulich in den Pressemitteilungen, die ich schon erwähnt habe, einer Pressemitteilung von der von Ihnen so bezeichneten Genossin Stange, der sozialpolitischen Sprecherin der PDS im Erfurter Stadtrat, die aber zugleich auch Referentin der PDS-Landtagsfraktion ist, und einer Pressemitteilung von Ihnen, Herr Kollege Nothnagel.
Die Pressemitteilungen beginnen beide mit der Aussage, dass man Namens der PDS mit Unverständnis auf das Vorhaben der Landesregierung reagiere, das Landesblindengeldgesetz abermals zu novellieren. Ganz genau, Unverständnis ist wohl das richtige Wort. Beide Verfasser, da der Text wortgleich ist, war es vielleicht ja auch nur eine Verfasserin oder ein Verfasser, haben offensichtlich gar nicht verstanden, was in diesem Gesetzentwurf steht. Ich sage dies mit aller Vorsicht, denn ich möchte eigent-lich nicht soweit gehen Ihnen vorzuwerfen, dass sie es nicht richtig gelesen hätten. Vor allem, das habe ich Ihnen vorhin schon zugerufen, darf man bei öffentlichen Äußerungen, wenn man auf solche Punkte aufmerksam machen möchte, keine Unwahrheiten verbreiten, und genau das findet sich an einigen Stellen Ihrer Pressemitteilung.
In Ihrem Text haben Sie nämlich unter anderem, Herr Kollege Nothnagel, behauptet, dass diese Novellierung bedeuten könne, dass blinden pflegebedürftigen Personen nur noch ein Blindengeld von monatlich 11 Euro in der Pflegestufe 1 zustehen würde, 36 Euro in der Pflegestufe 2 sowie 21 Euro in der Pflegestufe 3. Dies ist absolut völliger Quatsch! Das haben Sie nicht richtig gelesen und nicht richtig verstanden.
Es steht deutlich im Gesetz: 1.420 Personen erhalten entsprechende Leistungen der Pflege nach dem Pflegever-sicherungsgesetz. Nur diese sind von der Novellierung betroffen. 991 von ihnen würden 11 bis 36 Euro weniger erhalten. Wohlgemerkt es kommt dabei auf das kleine, aber wichtige, Wort „würden“ an. Dieses „würden“ orientiert sich an der bestehenden Gesetzeslage, die mit der Gesetzesnovellierung geändert werden soll. Im weiteren Text steht dann dazu nämlich, dass eine Besitzstands-regelung eingeführt werden soll, die genau diese Kürzungen verhindert.
Also, noch einmal: Die Anspruchsberechtigten, um die es bei den Anrechnungssätzen geht, werden weiterhin zwischen 300 und 400 Euro erhalten. Die im Gesetzentwurf formulierte Besitzstandsregelung verhindert für sie finanzielle Einbußen! Gegenüber der aktuellen Gesetzeslage, die auf dem bereits angeführten Landtagsbeschluss vom 21.12.2000 basiert, werden Empfänger von Sachleistungen gemäß § 36 SGB XI, Kombileistungen gemäß § 38 SGB XI und Kinder sogar deutlich besser gestellt. Insgesamt 429 Personen würden damit zwischen 24 bis 166 Euro mehr erhalten, mehr, wohlgemerkt.
Obwohl dies eigentlich verständlich im Gesetzentwurf nachzulesen ist, behauptet die PDS trotzdem, damit – ich zitiere -: „wolle die Landesregierung die Konsolidierung des Landeshaushaltes voran treiben“. Völliger Quatsch. Rund 300.000 Euro Mehrausgaben, wie es auch in den Erläuterungen steht, für das Land durch die Besitzstandsregelung gegenüber der bestehenden Gesetzes-lage tragen also nach ihrer Meinung zur Konsolidierung des Landeshaushaltes bei? Werte Kolleginnen und Kollegen, bitte prüfen Sie ihr Finanzverständnis und Ihre Interpretation der Wörter Minder- und Mehrausgaben!
Nur noch der Vollständigkeit halber eine weitere Bemerkung. Entgegen der Behauptung der PDS sind von dieser Gesetzesnovellierung selbstverständlich keine Heimbewohner betroffen. Auch da irrt sich Kollege Nothnagel, denn die vollstationären Pflegeleistungen sind nach dieser Novelle überhaupt nicht betroffen.
Ich kann Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von der PDS, nur eindringlich warnen, weiter auf dem Rücken der Betrof-fenen Ihr politisches Süppchen zu kochen. Es bringt nieman-dem etwas, Ängste bei betroffenen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu schüren. Es ist unzutreffend und damit unredlich, wenn Sie dies, angesichts der vorliegenden Gesetzesnovelle, trotzdem tun.
Zusammenfassend gehe ich auch gerne einmal auf die Punkte der Änderungen ein. 1. Der Gesetzentwurf soll die bestehende Ungleichbehand-lung zwischen Erwachsenen und Kindern beseitigen. Bei Kindern werden Pflegeleistungen nur hälftig angerech-net, da sie auch nur hälftiges Blindengeld erhalten. Die Kinder erhalten mit ihrem eigenständigen Blindengeld mehr Geld als vorher.
2. Die Bezugsgrößen für das Anrechnungsverfahren des Pfle-gegeldes bei neuen Fällen werden geändert, allerdings so, wie es bereits in acht anderen Bundesländern der Fall ist. 3. Die Besitzstandsregelung verhindert für erwachsene Blindengeldempfänger finanzielle Einbußen.
4. Das bisher unübersichtliche Anrechnungsverfahren wird von 18 auf vier Varianten reduziert.
Die CDU-Fraktion hält diese vorgeschlagenen Änderungen am Thüringer Blindengeldgesetz für notwendig und richtig, deshalb bitten wir um zügige Beratung in den Ausschüssen des Landtages.
Namens meiner Fraktion bitte ich um Überweisung des Gesetzentwurfes federführend in den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und mitberatend an den Haushalts- und Finanzausschuss.
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