Situation und Entwicklung in der Sucht- und Drogenhilfe in Thüringen
03.04.2003 - 82. Plenarsitzung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,
Frau Künast, das was Sie zur Antragsbegründung gesagt haben, ist okay. Das sage ich ausdrücklich und wir werden deswegen dem Antrag auch zustimmen können, weil wir – wie wie gehört haben vom Minister – ja diesen ausführlichen Bericht durchaus auch diskutieren wollen, auch hier im Landtag besprechen wollen. Insofern ist das, was Sie zur Antragsbegründung gesagt haben, in Ordnung. Gleichwohl möchte ich auf einiges eingehen, was im Umfeld dieses Antrages, sowohl in Pressemitteilungen als auch in der einen oder anderen öffentlichen Äußerungen, kundgetan wurde.
Zunächst aber zum vorliegenden Antrag. Der Antrag der SPD verweist darauf, dass bei den sogenannten legalen Drogen wie Alkohol und Nikotin keine Entwarnung bei der Suchtprob-lematik zu sehen sei und dass in der Thüringer Kriminalstatistik ein Anstieg bei den Delikten mit illegalen Dogen zu verzeichnen sei. Die ist leider zutreffend, aber auch eine Entwicklung die seit mehreren Jahren läuft. Der letzte Drogenbericht der Bundesregierung verwies bereits darauf, dass insgesamt eine weitere Angleichung betreffs des Konsums von illegalen Drogen zwischen Ost und West zu beobachten sei, es gebe noch Unterschiede, beispielsweise beim Heroinkonsum bei der Länge der Drogenkarriere, bei der öffentlichen Wahrnehmung und auch bei der Zahl der Todesfälle, aber bei synthetischen Drogen seinen hingegen Unterschiede kaum noch wahrnehmbar.
Im Thüringer Landtag haben wir den sich daraus ergebenden Problemen stets Beachtung geschenkt, im Plenum und in den Ausschüssen war die Sucht- und Drogenhilfe regelmäßig Be-ratungsgegenstand, zuletzt bei der Beratung der Großen Anfrage zur Gesundheitspolitik. Zugleich ist in den letzten Jahren mit Unterstützung des Landes ein dichtes Netz an Beratungs- und Hilfemöglichkeiten aufgebaut worden. Selbstverständlich ist es unsere Aufgabe, die Suche nach Möglichkeiten, diese Beratungs-, Hilfe- und Therapiemöglichkeiten zu erhalten und weiter bedarfsgerecht auszubauen, zu unterstützen.
Zur Situation in Thüringen hat der Geschäftsführer der Thüringer Landestelle gegen Suchtgefahren Udo Holland-Lenz in einem ddp-Artikel in der vergangenen Woche Zahlen genannt: Danach nehmen 20.000 junge Thüringer regelmäßig Drogen. Das Durchschnittsalter, derjenigen die sich an Beratungsstellen wenden sei besorgniserregend gesunken, bei Kokain auf 25,1 Jahre im Westen sind es hingegen 30 Jahre. Bei den Cannabiskonsumenten sei jeder fünfte zwischen 15 und 17 Jahre alt und 26 Prozent 18/19 Jahre, einher ginge dies mit der Beobachtung dass zunehmend Schüler und Studenten betroffen sind. Hinzu kämmen die Probleme mit Alkohol-, Medikamenten- und Nikotinmissbrauch. Diese Situationsbeschreibung erfüllt uns mit Sorge, wenn gleich die Quelle dieser Zahlen sich nur auf den Zulauf in Suchtberatungsstellen bezieht und diese Zahlen nicht repräsentativ für die Altersgruppe in der Gesamtbevölkerung sind. Aber diese Zahlen erfüllen uns trotzdem mit Sorge.
Man kann die Diskussion dazu so wie die Kollegin Pelke führen, die in einer Pressemitteilung vorige Woche mehr Geld für die Sucht- und Drogenhilfe forderte, die Kürzungen von einer Million Euro beklagte und darauf verwies, dass gleichzeitig immer mehr junge Leute zu Dro-gen greifen. Kann man so machen, muss man und sollte man aber nicht! Denn dies ist stark verkürzt und nur ein Aspekt dieser ganzen Problematik. Es gehört nämlich auch dazu zu sagen, und das hat glücklicherweise Frau Künast vorhin getan, dass wir ein dichtes Beratungs- und Hilfenetzes in Thüringen aufgebaut haben und trotz diesen Netzes augenscheinlich den Trend der Entwicklung in den jungen Bundesländer nicht umkehren konnten. Ich habe bereits darauf hingewiesen, die Zahlen und Statistik in Ost-West gleichen sich seit Jahren immer weiter an und Suchpotential der sogenannten legalen Drogen sinkt nicht. Dies ist kein Problem, was mit viel Geld zu lösen wäre, es besteht nämlich kein kausaler Zusammenhang zwischen der Summe an aufgewendetem Geld und der Entwicklung der Drogenstatistik. Ganz so einfach sollten wir es uns daher auch als Politiker nicht machen! Es liegt deshalb auf der Hand: Wir müssen neue Ansätze in der Präventionsarbeit finden und bestehende weiter entwickeln und dazu müssen wir:
1. mehr Aufklärungsarbeit im Elternhaus, an Schulen und in der Jugendhilfe möglich machen und bestehende Formen stärken, 2. mehr Beachtung und Aufklärung in den Medien anregen, 3. Aufklärung, Rat und Hilfe dort anbieten, wo Jugendliche in das Umfeld von Drogenkonsum und Drogenhandel geraten u.a. bei Szenemusikveranstaltungen, Musikfestivals und ähnlichen Events, 4. auf eine effektive Weiterentwicklung des Jugendschutzgesetzes drängen und 5. uns mit den sogenannten legalen Drogen wie Alkohol und Nikotin stärker auseinandersetzen und auf deren Gefährdungspotential eingehen.
Dies alles müssten wir nicht nur tun, wir werden es auch in Thüringen tun. Dabei ist dies nur eine Auswahl unserer Handlungsvorschläge, aber es ist mehr, als nur der vermeintlich billige Ruf nach mehr Geld. Wir dürfen aber auch eines nicht tun, und das sag ich insbesondere an die Adresse der Kollegen von der PDS, wir dürfen Kindern und Jugendlichen mit Forderungen nach der Legalisierung von sogenannten weichen Drogen keine falschen Signale senden in dieser Frage. Wir dürfen Drogen und Suchtmittel nicht verharmlosen und in deren Gefährdungspotential verniedlicht. Genau das ist es, was ich ihnen vorwerfen muss. Herr Kollege Nothnagel, Sie haben vor einigen Wochen erst in einer Diskussionsveranstaltung mit Frau Pelke und mir auch diesen Vorschlag wieder unterbreitet und ich denke, es ist ein eindeutig falscher Weg, wenn Sie auf diese Art und weise Drogen verharmlosen.
Von konkreten Vorschlägen ist in dem vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion aber nichts zu lesen und auch in der zitierten Pressemitteilung von Kollegin Pelke werden neue Formen der Präventionsarbeit zwar plakativ gefordert, aber es kommt nichts Greifbares nach. Ich kann nur hoffen, dass bei der Beratung des Berichts, wenn wir ihn dann hier im Landtag beraten können, bzw. bei den folgenden Beratungen im Ausschuss entsprechend diese Anregungen uns noch nachgereicht werden.
Der Antrag der SPD suggeriert allerdings, dass die Reduzierung der Landeszuschüsse für die Landesstelle gegen Suchtgefahren zum Zusammenbrechen der Sucht- und Drogenhilfe in Thüringen führen wird und dies ist schlichtweg falsch. Auch das, was Sie in dieser Angele-genheit gerade gesagt haben, Frau Kollegin Nitzpon, ist falsch. Wirklichkeitsfremd ist im Übrigen auch die Aufforderung von Kollegin Pelke an den Sozialminister Frank-Michael Pietzsch „sich endlich des Problems anzunehmen“. Dazu bedarf es nicht der Aufforderung der SPD. Die in den letzten Jahren entstandene Struktur in Thüringen mit über 100 flächendeckenden Einrichtungen, 44 Trägern und rund 900 Mitarbeitern belegt, dass die Probleme nicht nur gesehen sondern auch angegangen wurden und werden.
Ich möchte noch ein paar Sätze noch zu den Finanzfragen sagen, Frau Nitzpon, weil Sie das konkret angesprochen haben: Die Beratungen zum aktuellen Thüringer Landeshaushalt waren bereits vor vier Monaten und da überrascht es mich schon, dass wir in dieser Form, in dieser Dramatik auch, wie Sie es, Frau Pelke, in Ihrer Pressemitteilung beschrieben haben, diese Diskussion jetzt hier führen und dass sich die SPD erst jetzt dieses Themas annimmt! Es ist leider zutreffend, und das hat Frau Nitzpon ja auch gesagt, Im Haushalt 2003 wurden die freiwilligen Zuwendung für laufende nichtinvestive Maßnahmen also Suchtprävention, Suchtberatungsstellen, Betreutes Wohnen für Suchtkranke, Landesstelle gegen die Suchtgefahren und Selbsthilfe und Maßnahmen zum Aufbau neuer Projekte der Eingliederungshilfe und Investitionsmaßnahmen deutlich reduziert.
Wir können und werden hier keine erneute Haushaltsdiskussion führen aber ich weise darauf hin, dass mir im Haushalt des Sozialministeriums zahlreiche Titel einfallen, bei denen ich mir mehr Geld wünschen würde. Auch der Bereich der Sucht- und Drogenhilfe gehört hierzu. Wir haben dieses Geld aber derzeit nicht und wie wir wissen, hat sich in den letzten vier Monaten, seit Beschluss des Haushaltes, die Einnahmesituation des Freistaates keineswegs verbessert. Ganz im Gegenteil! Vor diesem Hintergrund wurden die Haushaltsansätze des Landes reduziert und es muss hier niemanden erklärt werden, dass dies nur in dem Bereich ging, wo das Land freiwillig zusätzliche Leistungen erbringt. Bei der Sucht- und Drogenhilfe sind die Grundlagen der zum großen Teil freiwilligen Landesförderung Richtlinien. Diese Richtlinien sind Ihnen weitgehend bekannt.
Im Haushalt wurde auf Grundlage dieser Richtlinien insbesondere in den Bereichen der gesetzlichen Finanzierungsverpflichtung der Kommunen reduziert, dies ist haushaltsrechtlich und von der Systematik korrekt. Im Einzelnen wurde bei den Kürzungen aber darauf geachtet, dass die Präventionsarbeit, die für uns einen hohen und zentralen Stellenwert hat, weiter geleistet werden kann. Für die Suchtprävention werden in diesem Jahr mit 420.000 € ungefähr genauso viel Mittel zur Verfügung stehen wie 2001.
Lassen Sie mich abschließend noch einige Sätze zur weiteren Arbeit der Sucht- und Drogenhilfe in Thüringen sagen: Seit nunmehr über zwei Jahren läuft sehr erfolgreich das Musikszeneprojekt „Drogerie“. Dieses Projekt wird vom Land nahezu komplett finanziert und von der „Suchthilfe in Thüringen (SIT)“ umgesetzt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen dorthin wo sie junge Leute erreichen, mit einem Infomobil bei Veranstaltungen oder mit umfänglichen Informationen zu Suchtgefahren ins Internet. Eine wichtige Aufgabenstellung und Forderung der Suchthilfe in Thüringen ist: den aufsuchenden Bereich zu verstärken und dies insbesondere mit Streetworkern und in der Jugendhilfe. Diese Forderung muss in den örtlichen Jugendhilfeausschüssen aufgegriffen werden. Dies geht dann auch nicht mit Mitarbeitern über den zweiten Arbeitsmarkt sondern nur mit Feststellen. Die Drogenproblematik ist ein gesamtgesellschaftliches Problem sie findet aber keine noch keine breite Akzeptanz. Dies führt dazu, dass die Verantwortung für Beratung und Aufklärungsarbeit oft ausschließlich den Selbsthilfegruppen, Suchtberatungsstellen oder den Krankenkassen zugewiesen wird. Genau so finden wir die Auflistung auch im vorliegenden Antrag der SPD. Der Schulbereich wird dabei ebenso ausgeblendet, wie der Jugendhilfebereich oder die Verantwortung der Eltern.
Das Land wird auch weiterhin die stationäre Drogenhilfe, wie vor einigen Wochen bei der SIT, fördern. Wir benötigen weitere stationäre Therapieplätze und ambulante Betreuungsprojekte. Der Vorwurf des Geschäftsführers der Thüringer Landesstelle gegen Suchtgefahren Udo Holland-Letz, das Land fördere unverdrossen stationäre Einrichtungen und vernachlässige den ambulanten Bereich ist falsch. Zu berücksichtigen ist dabei nämlich die Zuständigkeit. Für die Drogenberatungsstellen, das Betreute Wohnen und die notwendigen ambulanten Dienste bestehen gesetzliche Leistungsverpflichtungen für die Kommunen. Das Land wird dabei weiter helfen, aber eben nur helfen im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten.
Das Land ist aber vor allem zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben als überörtlicher Träger verpflichtet. Dazu gehören Investitionen in Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe, Tagesstätten, Wohnheimplätze und Übergangswohnheime gemäß Bundessozialhilfegesetz (BSHG). Aber auch die im Antrag der SPD explizit aufgeführte Thüringer Landesstelle gegen Suchtgefahren kann weiter arbeiten. Die Reduzierung des Landeszuschusses um 27.000 Euro bzw. rund 20 Prozent sind mit Personaleinsparungen im Verwaltungsbereich der Thüringer Landestelle gegen Suchtgefahren zu kompensieren, ohne dass es zu nennenswerten Leistungseinschränkungen kommen muss. Die Koordinierung von Projekten, Fortbildungsangebote und Fachtagungen sowie die Unterstützung von Selbsthilfegruppen und Projekten wird auch weiterhin gewährleistet sein.
Ich darf zum Abschluss noch darauf hinweisen, ich hatte es eingangs gesagt, wir tragen den Antrag der SPD-Fraktion mit. Auch wir erwarten den ausführlichen Bericht des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit und werden ihn sicherlich ausführlich im Thüringer Landtag miteinander diskutieren, aber auch in den Ausschüssen. Ich bitte Sie deshalb herzlich um eine sachgerechte Diskussion auch zu diesem Antrag.
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