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Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes

03.04.2003 - 82. Plenarsitzung

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Herr Abgeordneter Nothnagel,

ich hatte gehofft, dass wir heute zu der Beratung uns relativ kurz fassen können, weil eigentlich die Fakten auf dem Tisch lagen und auch in den Ausschüssen die Gelegenheit bestand, dies zu diskutieren. Gleichwohl, das, was Sie hier gerade gesagt haben, erfordert es schon, dass man ein paar Sätze noch dazu erläutert. Ich habe es vorhin gesagt, die Beratung in den Ausschüssen endete ohne Änderungsanträge und das hat wohl augenscheinlich seinen Grund gehabt. Denn das, was wir jetzt heute hier vorliegen haben, diese Gesetzesänderung, ist eine Verbesserung. Auch das haben sie mit einem Halbsatz erwähnt, aber es ist eine Verbesserung vor allem gegenüber der bestehenden Rechtslage. Genau aus diesem Grund ist die Beratung im Ausschuss nicht nur relativ zügig gegangen, sondern in der Endkonsequenz auch ohne Änderungsanträge zu Ende gegangen. Wir haben, Sie hatten es angesprochen, im Ausschuss darauf verzichtet, eine zusätzliche Anhörung, eine mündliche oder schriftliche Anhörung, zu dieser Thematik vorzunehmen und das insbesondere deshalb, weil sowohl beim Blinden- und Sehbehindertenverband als auch vom Paritätischen Wohlfahrtsverband schriftliche Stellungnahme vorlagen, die genau dieses Gesetz nicht nur ertragen oder erdulden, sondern die diese Gesetzesänderung, die wir hier vornehmen wollen, befürwortet und eingefordert haben. Da gehört es dazu, dass wir hier an dieser Stelle auch darauf hinweisen, wenn die Betroffenen genau diese Änderung sich wünschen.

Wir haben im Übrigen die Gesetzesänderung in beiden Ausschüssen ohne Gegenstimmen verabschiedet. Und das deswegen, weil, wie ich es eben gesagt habe, insbesondere drei Verbesserungen mit dieser Gesetzesänderung in Kraft treten. Zum einen, Sie haben es gesagt, wird die bisher bestehende Ungleichbehandlung zwischen erwachsenen Blinden und Kindern aufgehoben, die bis jetzt darin bestand, dass Kinder, die Blindengeld beziehen, zwar den Pflegebetrag nach der bestehenden Gesetzeslage komplett angerechnet bekommen würden, allerdings nur die Hälfte an Blindengeld bekommen würden. Dies wird aufgehoben. Sie werden künftig auch nur die hälfte des Pflegebetrages angerechnet bekommen.

Zum Zweiten: Es ist gesagt worden und das ist eine Vereinfachung sowohl für die Betroffenen als auch für die Verwaltung dass wir von den bisher 18 verschiedenen Anrechnungsarten auf vier Anrechnungsarten kommen werden.

Zum Dritten, auch das ist gesagt worden: Wir haben damit eine Besitzstandsregelung eingeführt, die verhindert, dass Blindengeldempfänger, die momentan Blindengeld bekommen, Schlechterstellung erfahren können. Und genau diese drei Gründe halte ich für wichtig und für richtig an diesem Gesetz, über das wir heute abstimmen werden.

Wir haben, und das habe ich gesagt, eine Verbesserung zur bestehenden Rechtslage, die ab 01.01.2003 in Kraft ist. Nun kann man darüber streiten, wann und zu welchem Zeitpunkt da vielleicht ein Fehler bei der Aufstellung bei der ersten Änderung des Blindengeldgesetzes gemacht wurden. Mag sein, dass wir vor zwei Jahren, als wir das Blindengeld das erste Mal im Rahmen des Haushaltsbegleitantrages geändert haben, Entscheidungen getroffen haben, die wir heute verbessern können und heute verbessern müssen. Das ändert aber nichts daran, dass dieser Gesetzesantrag, der uns heute vorliegt, in seiner Form richtig, wichtig und notwendig ist.

Ich hatte inständig gehofft, dass Sie sich das Plenarprotokoll von der ersten Beratung noch einmal gründlich anschauen, dass vielleicht ein Stückchen von diesem Unverständnis, was es damals schon bei der PDS-Fraktion gab, aus der Welt geräumt werden konnte. Ich hatte auch gehofft, dass vielleicht im Ergebnis der Ausschussberatung, wo eben nicht mehr stundenlang diskutiert werden musste, dies das Ergebnis hätte sein können, dass Sie ein Stückchen verstehen und akzeptieren, um was es bei dieser Gesetzesänderung geht. Ihre Rede eben hat deutlich gemacht, dass es Ihnen letztendlich mehr um eine Grundsatzkritik an den Gesetzen geht. Dass sie in Ihrer Rede das Nichtzustandekommen des Integrationsgesetzes angeführt haben und dies zum Hauptpunkt Ihrer Kritik gemacht haben, belegt dies eindeutig.

Ich habe bei der ersten Beratung schon gesagt, diese Gesetzesänderung ist ein Beispiel dafür, das geht an die Adresse der PDS, dass man sich solche Gesetzestexte erst anschauen und dann mit seiner Kritik an die Öffentlichkeit treten sollte. Dann hätten Sie nämlich vielen blinden Menschen in Thüringen Unsicherheit und Verunsicherung ersparen können, die sie mit Ihrer Kritik, mit Ihrer Fundamentalkritik, die Sie noch vor der ersten Beratung hier im Thüringer Landtag losgelassen haben. Dann hätten Sie eben diese Unsicherheit den blinden Mitbürgerinnen und Mitbürgern ersparen können und ersparen müssen!

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