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Folgerungen aus dem Elften Kinder- und Jugendbericht -" für die Jugendhilfe in Thüringen

08.05.2003 - 85. Plenarsitzung

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Grundlage des Berichtes der Landesregierung, den wir heute hier beraten können ist der § 10 (2) des Thüringer Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetzes (KJHAG). Darin wird die Landesregierung verpflichtet, nach Vorlage des Berichts der Bundesregierung über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe den Landtag zu unterrichten, welche Folgerungen die Landesregierung für die Jugendhilfe in Thüringen für erforderlich hält.
In den vergangenen Jahren haben wir erfreulicherweise oft über Kinder- und Jugendpolitik und insbesondere auch über Familienpolitik diskutiert. Regierungserklärung zum Thema Familie und Jugend, die große Anfrage der CDU-Fraktion zur Familienpolitik, die Shell-Jugendstudie, der Landesjugendförderplan und zuletzt der 3. Sozialbericht der Landesregierung boten unter anderem Gelegenheit, sich umfänglich über die Situation in Thüringen auszutauschen.

Der „Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland“ kurz der „Elfte Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung" hat auf über 300 Seiten Zahlen und Fakten zusammengetragen und diese bewertet.
Aus den Schlussfolgerungen der Sachverständigenkommission wurden zehn Empfehlungen für die Kinder- und Jugendhilfe im 21. Jahrhundert abgeleitet. Von diesen Empfehlungen sind einige durchaus richtig und aufgreifenswert, bei Anderen, wie der Forderung nach qualifizierten Betreuungsmöglichkeiten für Kinder in Kindertageseinrichtungen, merkt man der Sachverständigenkommission an, dass die besondere Situation in den neuen Bundesländern nur ungenügend berücksichtigt wurde.

Der 11. KJB stellt das „Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung“ in den Mittelpunkt. Der sich daraus ergebende Perspektivwechsel wurde von der Rot-Grünen Bundesregierung und der Bundestagsmehrheit begrüßt. Individuelle Transferleistungen für Familien werden damit in den Hintergrund gerückt und stattdessen der Vorrang einer bedarfsgerechten Infrastruktur als Leitvorgabe der rot-grünen Politik betont.

Die CDU-Fraktion sieht darin aber ganz klar einen Paradigmenwechsel, der die verfassungsmäßige Erziehungsverantwortung der Eltern schwächt und deshalb abzulehnen ist.

Die Landesregierung stellt in ihrem Bericht die unterschiedliche Grundposition zum 11. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung dar, beschreibt die Situation der Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat und leitet ihre Folgerungen daraus ab. Ich bitte dazu um eine sachgerechte Debatte.


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