Aussprache zum Bericht der Landesregierung
08.05.2003 - 85. Plenarsitzung
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Kollegin Pelke und sehr geehrter Herr Kollege Nothnagel, schönreden tut nicht gut, aber schlechtreden erst recht nicht, denn das ist gefährlich. Auf Probleme darf man aufmerksam machen, das machen auch die Folgerungen der Landesregierung. Ich werde auch in meinem Beitrag darauf eingehen. Sie haben die Jugendpauschale angesprochen. Da hätte ich mir natürlich schon mehr gewünscht, dass Sie hier mehr sagen, als dass die Jugendpauschale reduziert worden ist. Aber wenn Sie dazu gesagt hätten, dass die Jugendpauschale eines der Instrumente ist, die hervorragend funktionieren, das Thüringen mit der Jugendpauschale ein ganz hervorragendes Instrument hat, mit der wir die Jugendarbeit fördern und dass es das in keinem anderen Bundesland so gibt, dass bis zum Jahr 2000 kontinuierlich in jedem Jahr die Ausgaben in der Jugendpauschale deutlich angestiegen sind, die Kommunen dankbar dafür sind, dass sie dieses Instrument haben, das hätte zur Ehrlichkeit dann auch dazugehört. Ich räume ein, seit 2000 wird in diesem Bereich gekürzt aber beides gehört dazu, dass man dies hört.
Eine weitere Anmerkung noch, und das korrespondiert mit dem Punkt, den wir vorher diskutiert haben, Jugendkulturarbeit: Im 11. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung wird die Jugendkulturarbeit mit einem einzigen Absatz erwähnt. Und das auch nur mit der Bemerkung, dass die Jugendkulturarbeit nicht kommunales Sparopfer werden darf. Im Bericht der Landesregierung, der Ihnen heute vorliegt, werden immerhin zur Jugendkulturarbeit über zwei Seiten geschrieben. Auch da wird auf dieses Problem der kommunalen Finanzierung aufmerksam gemacht, aber auch da wird beschrieben, was das Land tut in diesem bereich. Und, Frau Klaubert, entschuldigen Sie bitte, ich hätte mir schon gewünscht, dass, wenn wir hier zur Jugendkulturarbeit diskutieren, dass man sich die Dokumente wie den Elften Kinder- und Jugendbericht oder jetzt diesen Bericht der Landesregierung zur Hand nimmt und auch mal nachliest, was dort zur Jugendkulturarbeit drin steht, dann hätte man sich einiges von dem, was vorhin hier diskutiert wurde, vielleicht auch sparen können.
-Rot-Grün hat ein falsches Grundverständnis- Wir haben, um jetzt tatsächlich zu dem Antrag zu kommen, nach meinem Dafürhalten, im Elften Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung ein falsches Grundverständnis, was Rotgrün uns aufzeigt. Ich habe es eingangs schon gesagt und ich möchte es auch an einigen Zitaten und Beispielen deutlich machen. Aber vielleicht salopp vorher eine Erklärung, wie ich das meine. Auf Baustellenschildern, auch hier im Thüringer Landtag, wenn Sie reinkommen, werden Sie das sehen, da steht drauf: „Betreten der Baustelle verboten – Eltern haften für ihre Kinder“. Wenn man dem Elften Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung folgt, wird wahrscheinlich irgendwann auf diesen Schilder stehen: „Achtung Baustelle, Betreten eigentlich verboten, aber wenn doch, haftet vielleicht die Gesellschaft, der Staat oder wer auch immer oder der Bauunternehmer“. Sicherlich, das ist deutlich überspitzt, aber es zeigt, wo das hinführt und es zeigt ein Stückchen das Grundproblem des 11. KJB. Die rot-grüne Bundesregierung setzt nämlich auf stärkere, ich sage, auf stärkere staatliche Verantwortung für Kinder und Jugendliche. Sie will längst nicht nur die „Lufthoheit über den Kinderbetten“ sondern zunehmend Einfluss auf die Erziehung und Entwicklung von Kindern nehmen. Dies schwächt die Rolle der Eltern und die Funktion der Familien und wird deshalb von der CDU strikt abgelehnt.
Wir wollen keine Einmischung des Staates in die Familien, wir wollen die Verantwortung der Eltern stärken und wir wollen sie bei ihrer Umsetzung des Erziehungsauftrages unterstützen. Und jetzt komme ich zu den Belegen. Frau Pelke, im 11. KJB steht, und das hat Rotgrün im Bundestag dann unterstützt, „Obwohl die Familie“ – ich zitiere - : "Obwohl die Familie für die Mehrheit der Kinder und Jugendlichen nach wie vor der zentrale Ort des Aufwachsens ist, hat sie doch ihre beherrschende Stellung als Sozialisationsinstanz verloren. Daher sei das Ineinandergreifen von privater und öffentlicher Verantwortung für die Bedingungen des Aufwachsens notwendig.“ Und erschreckt hat mich die Aussage im 11. KJB – und da zitiere ich auch wieder: „Die klassische Kleinfamilie, bei der biologische und soziale Elternschaft zusammenfallen kann nicht mehr ohne weiteres als Norm gesetzt werden.“ Da frage ich Sie doch ernsthaft, was ist denn dann die Norm in unserer Gesellschaft? Ist es die dritte oder vierte Ehe wie bei den Spitzen von Rotgrün, dem Kanzler und dem Außenminister, sind es vielleicht die leistungsorientierten kinderlosen Singlehaushalte? Ich denke, wohl kaum sind sie es.
Jugendliche, die in Thüringen befragt wurden, halten beides nämlich nicht für erstrebenswert, sondern wollen in ihrer übergroßen Mehrheit schon die klassische Kleinfamilie. Sie wollen heiraten und sie wollen Kinder. Wir sollten sie bestärken und ihnen nicht einreden, dass sie damit schon aus der Norm fallen. In der Presse von gestern konnten Sie nachlesen, dass laut Feststellung des Landesamtes für Statistik Thüringer Ehen erfreulicherweise immer länger halten. Prof. Hildenbrand erklärt dazu gestern in der TA „Treue und Dauerhaftigkeit der Beziehungen werden als hohes Gut betrachtet.“
Demgegenüber kommt aber die Sachverständigenkommission im Ergebnis ihres 11. KJB am Ende zu der Feststellung, dass verantwortliches Handeln von Kindern und Jugendlichen sowie ihren Eltern heute nur noch vor dem Hintergrund einer öffentlichen Verantwortung für das Aufwachsen denkbar ist.
Insgesamt wird damit die öffentliche Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen deutlich überbetont und wir, die CDU-Fraktion, ich habe es gesagt, halten dies für einen schlichtweg falschen Grundansatz!
-Im Zentrum muss die Elternverantwortung stehen- Für uns ist klar, im Zentrum muss immer die Elternverantwortung stehen, die Elternverantwortung ist das Wesentliche. Das Aufwachsen von Kindern ist nicht in erster Linie Bestandteil öffentlicher Verantwortung, sondern liegt natürlich stets in Verantwortung der Eltern. Ich bin auch froh darüber, dass bei den Folgerungen der Landesregierung aus dem 11. KJB dies gleich zu Beginn ganz unmissverständlich heraus gestellt wird. Und da zitiere ich daraus: „Die Familie und ihre Erziehung kann durch keine staatliche oder sonstige gesellschaftliche Einrichtung – und sei sie noch so gut – ersetzt werden. Der Staat kann und muss Familien bei der Erziehung von Kindern und Jugendlichen unterstützen, aber er kann nicht ihre Aufgabe übernehmen. In diesem Sinne kann es eine von der Familie losgelöste Kinder- und Jugendpolitik nicht geben.“
Die Sachverständigenkommission kommt hingegen und das setzt sie an die Überschrift des 11. KJB zu dem Leitmotiv „Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung“, wie ich bereits eingangs gesagt habe. In öffentlicher Verantwortung, eben nicht, Frau Pelke, wie Sie es gesagt haben, mit öffentlicher Mitverantwortung, sondern in öffentlicher Verantwortung. Und so steht es in diesem 11. KJB. Die Sachverständigenkommission betont dabei die Rahmenbedingungen und die soziale Infrastruktur. Es werden Verbesserungen gefordert, ohne dass diese Verbesserungen klar bezeichnet oder gar verbindlich festgelegt werden. Rotgrün im Bundestag hat im Sommer des letzten Jahres bei der Debatte dazu in diesem Zusammenhang einen Perspektivwechsel und begründet dies damit, dass: 1. eine materielle Besserstellung der Familien erreicht werden konnte und 2. nun der Schwerpunkt auf den Ausbau der sozialen Infrastruktur gelegt werden sollte.
Fakt ist aber das Erstere, was ich gesagt habe. Was dort im Bundestag behauptet wurde, ist schlichtweg geschwindelt. Denn die sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen für Kinder von Alleinerziehenden und Familien mit mehreren Kindern haben sich erheblich verschlechtert. Und auch die im letzten Bundestagswahlkampf versprochene Kindergelderhöhung ist in deutlichunbestimmte Ferne gerückt. Und das Zweite, nämlich den Auf- und Ausbau sozialer Infrastruktur, das ist bis jetzt schlichtweg eine inhaltsleere Versprechung, die durch nichts untermauert wurde.
-Vorrang der Förderung infrastruktureller Angebote ist falsch- Ich habe es eben schon deutlich gemacht, der Vorrang der Förderung infrastruktureller Angebote ist nach unserem Dafürhalten falsch. Ich sage Vorrang, nicht insgesamt die Förderung. Rotgrün macht mit seinem Perspektivwechsel hin zur Vorrangigkeit infrastruktureller Angebot vor verbesserten finanziellen Transferleistungen deutlich, dass den Eltern eigenverantwortliche Entscheidungen für das Wohl ihrer Kinder ein Stück weit aus der Hand genommen werden sollen. Wir wollen ganz genau das Gegenteil. Wir wollen mit finanziellen Transferleistungen Eltern in ihren Entscheidungen unabhängiger machen. Wir wollen das Armutsrisiko von Alleinerziehenden und Familien mit mehreren Kinder reduzieren. Wir haben ein Landeserziehungsgeld in Ergänzung des Bundeserziehungsgeldes. Und wir wollen immer noch das Familiengeld, Frau Pelke.
Am Dienstag dieser Woche waren beim Erfurter Dialog in der Staatskanzlei leider nur wenige Kolleginnen und Kollegen der Oppositionsfraktionen anwesend, aber deswegen gehe ich auf ein paar Punkte noch ein. Prof. Wingen hat dort in seinem Vortrag zur „Familie als Stabilitätsfaktor im demographischen Wandel“, auf einige wichtige Punkte hingewiesen, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte. Er betonte, dass die relative Armut bei mehreren Kindern die Freiheit nach Kinderwünschen einschränkt. Gegen diese relative Armut müssen wir Entscheidungen setzen, die dafür sorgen, dass Familien mehr als heute und mindestens genauso viel Geld zur Verfügung haben, wie Kinderlose. Er räumte darüber hinaus mit dem Vorurteil auf, dass die außerhäusliche Kinderbetreuung, wie z.B. in Schweden, zur stärkeren Realisierung des Kinderwunsches führt. Dies ist keineswegs mehr so. Im Gegensatz dazu werden in Norwegen zwar außerhäusliche Betreuungsangebote vorgehalten, aber Familien die die Selbstbetreuung ihrer Kinder vorziehen, erhalten die Kosten vom Staat und dies funktioniert und das halten wir für einen vernünftigen Ansatz.
-Betreuungsangebote für Kinder- Herr Nothnagel ging vorhin darauf ein, auf die Betreuungsangebote in Kindertagesstätten. Ja, ich räume ein, es gibt nichts, was man nicht ein Stück weit besser machen könnte. Qualität in Kindertagesstätten ist ein Thema, womit wir uns nicht nur hier im Thüringer Landtag, sondern auch in den Gremien, in der Enquetekommission auseinander setzen. Aber, und das knüpft dann an den 11. KJB an, ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot in Kindertagesstätten, wie wir es im Übrigen hier in Thüringen schon haben, wird im 11. KJB für alle Regionen Deutschlands gefordert. Das ist richtig, das können wir bekräftigen. Aber da können auch die anderen Regionen in Deutschland ein Stück weit von dem Thüringer Modell der Kinderbetreuung lernen.
Falsch ist allerdings, dass die Verantwortung dafür allein den Ländern und Kommunen auferlegt wird. Der Bundestag forderte gar unter anderem und da zitiere ich aus den Bundestagsdokumenten dazu: „die durch den demografischen Wandel im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe frei werden Finanzmittel gezielt für die Qualifizierung des Betreuungsangebotes und seinen Ausbau z.B. für 0- bis 3-Jährige und für Ganztagsbetreuung eingesetzt werden können.“
Sehr geehrte Damen und Herren, das ist völlig realitätsfern. In den Kommunen gibt es derzeit keine frei werdenden Mittel in der Kinder- und Jugendhilfe. Derzeit werden in diesem Bereich auch in Thüringen Kürzungen vorgenommen, aber dies vor allem aufgrund der dramatischen Finanzlage der Kommunen. Da bleibt kein Euro übrig, den man vielleicht irgendwo zusätzlich noch investieren könnte oder sollte. Und wer in diesem Zusammenhang dann eine Verlagerung von Finanzmitteln hin zur Ganztagsbetreuung fordert, gefährdet, das sage ich ganz offen, die offenen Angebote der Jugendhilfe und gefährdet die Arbeit der freien Träger in der Kinder und Jugendhilfe und er gefährdet damit auch die Arbeit der freien Träger, die in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind.
Aber neben der Finanzfrage ist es auch fachlich falsch, denn eine deutliche Ausweitung des staatlichen Betreuungsangebotes für Kleinkinder in Kindergrippen kann doch überhaupt gar nicht das Ziel sein. Das Ziel muss doch eigentlich sein, dass man Familien in ihrer Erziehungsverantwortung stärkt. Wir wollen in Thüringen gemäß dem Subsidiaritätsprinzip Familien dort unterstützen, wo Hilfen notwendig sind, deshalb werden Krippenplätze beispielsweise vorrangig für Alleinerziehende oder für junge Mütter in Ausbildung oder im Studium vorgehalten. Ich habe es gesagt, wir wollen die Erziehungskompetenz der Eltern stärken und das ist doch ein Stückchen ein Gegensatz zu dem, was im 11. KJB steht.
-Erziehungskompetenz der Eltern- Da steht nämlich – und das ist im Bericht der Sachverständigenkommission nachzulesen -, dass die Politik erst die Voraussetzungen für die familiäre Erziehung durch Förderung und Unterstützung schaffen muss. Ich weiß nicht, welche Erfahrungen und welches Familienbild dem zu Grunde lag. Denn in der übergroßen Mehrheit der Familien sind natürlich die Voraussetzungen für die familiäre Erziehung gegeben. Diese Familien kennen nämlich die Binsenweisheit, dass für die frühkindliche Entwicklung die persönliche Nähe und das Erfahren einer liebevollen Zuneigung durch die engsten Bezugspersonen, das sind nun mal die Eltern, das Elementare sind. Kleinkinder zu erziehen, also in ihrer Entwicklung nicht nur zu begleiten, sondern auch zu fördern, ihnen Grenzen aufzuzeigen, dies gelingt im Normalfall am besten in der Familie und kann nicht - auch das ist schon gesagt worden - auch durch noch so gut ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher nicht umfänglich ersetzt werden. Da komme ich Ihnen schon noch mit einem Zitat, das vielleicht alle kennen. Der kleine Prinz sagt, sie kennen sicher alle das Zitat: „Die Zeit die du für deine Rose verloren hast, sie macht deine Rose so wichtig.“ Ich knüpfe dem an: Die Zeit, die Eltern mit ihren Kindern verbringen, macht die Beziehung so wichtig. Die Elternerziehung und Zuwendung für ihre Kinder ist es, die diese Kinder zeitlebens prägen.
Allerdings – und das sage ich auch ehrlich - müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass es in unserer Gesellschaft Eltern gibt, die die geschilderte Art der familiären Erziehung selbst nicht oder nur unzureichend erlebt haben. Damit fällt es ihnen ungleich schwerer aus eigener Erfahrung Werte weiterzuvermitteln. Aber auch diesen Eltern wollen wir die Erziehungsverantwortung nicht nehmen, denn der Staat kann die intakte Familie niemals ersetzen. Wir müssen ihnen aber helfen und wir müssen sie stärken. Deshalb legen wir auch so großen Wert auf Hilfen zu Erziehung und die Vermittlung von Erziehungskompetenz. Wir haben gestern hier im Landtag zur Elternbildung beim Erwachsenenbildungsgesetz diskutiert. Ich halte es für wichtig, ich halte es für genauso wichtig die Elternbildung wie die Stärkung der Medienkompetenz von den Eltern. Dafür wollen wir uns im Landtag einsetzen und ich denke, darüber steht auch parteiübergreifend Einigkeit.
-Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe- Lassen Sie mich zu einem nächsten wichtigen Punkt kommen. Das ist die Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe. Ich bedaure es, dass im 11. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung sich dazu nicht all zu viel findet. Die Sachverständigenkommission spricht sich in einem Forderungspunkt zwar dafür aus, dass die „Ausgaben den Aufgaben folgen" müssten und nicht umgekehrt. Hinlänglich bekannt ist die sich daraus ergebende Forderung: wer bestellt, bezahlt! Aber interessanterweise geht die Bundesregierung auf diese Empfehlung der Sachverständigenkommission gar nicht ein. Die Folge wäre dann nämlich auch, dass das Finanzierungssystem zwischen den einzelnen Ebenen verändert werden müsste, insbesondere von Bund auf die Länder und punktuell natürlich auch zwischen Land und Kommunen. Auch wir müssen uns deshalb in Thüringen dieser Forderung stellen. Ich weise deshalb aber so eindringlich auf diesen Punkt hin, weil wir derzeit eine ganze Zahl von Bundesgesetzen haben, zum Beispiel das Gesetz zu den Kindertagesstätten und zu den Hilfen zur Erziehung, wo wir gänzlich unter finanzieller Mitfinanzierung des Bundes an den Aufgaben, diese Aufgaben dann gemeinsam mit den Kommunen zu realisieren haben. Erwähnt werden muss, deswegen sage ich es auch hier an dieser Stelle noch, auch der Rückzug des Bundes aus dem Unterhaltsvorschussgesetzbereich sein, welcher ebenfalls eine deutliche Mehrbelastung letztendlich für die Länder und die Kommunen bedeutet. Auch da hat der Bund Gesetze gemacht und hat die Kosten letztendlich auf andere Partner verlagert.
Ich habe es gesagt, wenngleich auch bei uns im Land noch nicht immer alle Ausgaben den Aufgaben folgen, gibt es aber doch eine ganze Menge an Beispielen, wo dies geschieht, wo wir dies auch tun. Das ist insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe das Landeserziehungsgeld, der Rechtsanspruch auf Kita-Platz ab 2,5 Jahren und die Jugendpauschale, das sind nur drei Beispiele, die ich zuallererst nennen möchte. Bei der bundesweiten Finanzierungsstruktur – Frau Pelke, Sie haben das angesprochen - sagt die Sachverständigenkommission aber auch noch mehr als diese Forderung nach 15 %. Die Sachverständigenkommission weist nämlich darauf hin, dass im Bund die Jugendhilfe nur mit ganzen 7 % am Sozialbudget des Bundes dabei ist. Die Länder tragen von den Gesamtausgaben der Jugendhilfe 30 % und die Kommunen über 60 % der öffentlichen Kosten der Kinder- und Jugendhilfe. Ich halte dies für eine bemerkenswerte und zu kritisierende Schieflage angesichts dessen, dass es sich beim SGB VIII, dem KJHG, um ein Bundesgesetz mit überwiegender Leistungsverpflichtung für die örtliche und für die Landesebene handelt.
Bei der gegenwärtigen Finanzlage im Freistaat Thüringen und in den Kommunen muss sich auch zukünftig der Bund stärker seiner Verantwortung für die Umsetzung des KJHG stellen. Alle zweckgebundene, durch die Länder und Kommunen selbstverantwortete Förderung in die Infrastruktur für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern würde wesentlich mehr bringen, als Modellprojekte auf denen die Bundesländer und Kommunen nach einer Anschubfinanzierung sitzen gelassen werden.
-Programme gegen Rechtsextremismus und Gewalt- Ich habe auch ein Beispiel dazu. Das jüngste Beispiel, worüber wir diskutieren, wo der Bund populistisch sehr viel Geld ausgegeben hat – es ist wenig dabei raus gekommen und trotzdem werden nun die Länder gedrängt, dies weiter zu finanzieren - sind viele Programme gegen Rechtsextremismus und Gewalt. Die Stellungnahme der Bundesregierung lobt unverdrossen diese Aktivitäten, aber die Fakten sehen ganz anders aus. Denn selbst im 11. KJB der Bundesregierung ist der Satz zu finden – und den zitiere ich: „Außerdem sollte die Kinder- und Jugendhilfe erst gar nicht den Eindruck entstehen lassen, als sei sie in der Lage, das Problem Rechtsextremismus zu lösen.“
Verschiedene Studien, unter anderem der Friedrich-Ebert-Stiftung, stellen die Wirksamkeit solcher Programme in Frage. Und trotzdem sollen nun die ursprünglichen Bundesprogramme und Projekte, wie zum Beispiel in Thüringen das MOBITH-Projekt, von den Ländern übernommen und fortgeführt werden. Ich sage Ihnen ganz offen, wir werden das so nicht mitmachen und ich habe ihnen erklärt, warum wir das nicht mitmachen werden.
-Fachlichkeit und Fachkräfteangebot- Ein nächster wichtiger Punkt, der sich in den Folgerungen der Landesregierung finden und der sich auch im 11. KJB findet, das ist die Fachlichkeit und das Fachkräfteangebot in der Jugendhilfe. Die Sachverständigenkommission fordert im 11. KJB unter dem Anstrich - Fachlichkeit und Fachkräftegebot als Voraussetzung zur Weiterentwicklung der Kinder und Jugendhilfe - ein Fachkräfteangebot auf allen Ebenen und in allen Leistungsbereichen der Kinder und Jugendhilfe. In diesem Sinne hält der 11. KJB an anderer Stelle den vorwiegend in den neuen Bundesländern verbreiteten Einsatz von ABM und SAM in der Jugendhilfe für ungeeignet. Die Landesregierung unterstützt in ihren Folgerungen diese Aussage ganz klar. Wie Sie alle wissen, haben wir genau deswegen 1997 die Jugendpauschale eingeführt. Berechtigt verweist die Landesregierung auf die erheblichen Anstrengungen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von Fachpersonal in Thüringen. Für Mitarbeiterinnen in Kindertageseinrichtungen und mit dem Landesprogramm „Für Fortbildung und Toleranz“ für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter der Jugendhilfe leistet das Land seit Jahren auch Beiträge zur Unterstützung des Fachpersonals auf der örtlichen Ebene.
Da uns die Qualität in der Kinder- und Jugendhilfe wichtig ist, muss die Auseinandersetzung mit dieser Problematik fortlaufend und fortführend erfolgen. Das Land sollte nach meiner Auffassung gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden und den Spitzenverbänden der Wohlfahrtspflege Vorschläge zu erarbeiten, wie dem Fachkräftegebot zukünftig Rechnung getragen werden kann. Ich weiß – das sage ich ehrlich - auch, dass viele Träger derzeit nur noch nach BGB entlohnen, weit unter einem Tarif, der notwendig wäre, um Fachkräfte zu halten oder zu gewinnen. Wenn wir mehr Qualität als Quantität wollen, müssen wir uns auch dieser Diskussion stellen. Es bringt beispielsweise nichts in der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe ganze Bereiche im Rahmen der begrenzt zur Verfügung stehenden Finanzmittel auszudünnen. Effektiver wäre es nach meinem Dafürhalten dann einzelne Angebote ganz einzustellen, um an anderer Stelle auch wirklich stärkere Qualität finanzieren zu können.
Die Sachverständigenkommission misst insgesamt der Jugendverbandsarbeit eine wichtige Bedeutung für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen gerade bei Mitwirkungsmöglichkeiten von ihnen in Politik und Gesellschaft bei. Erlauben sie mir, da ich selbst aus der Jugendverbandsarbeit komme, dies kann ich nur bekräftigen und unterstützen. Auch die Landesregierung hat dies immer wieder betont und nicht zuletzt der Landesjugendförderplan, über den wir vor geraumer Zeit auch hier im Landtag ausführlich diskutiert haben, ist ein Beleg hierfür.
Jetzt komme ich zu einem Punkt, wo ich vorhin gesagt habe, dass Kritisieren oder das Schönreden wie das im Verhältnis zueinander steht. Wissen sie, Herr Nothnagel, man muss dann auch zur Kenntnis nehmen, dass Thüringen nach einer Studie der Vereinigung der Regionen als jugendfreundlichste Region Europas gilt. Im November 2002 – das ist noch nicht so lange her – hat Thüringen dafür den zweiten Preis hinter einer Region in Norwegen erhalten und wir können berechtigt darauf stolz sein. Und ich denke, das gehört dazu, dass wir das hier an dieser Stelle auch formulieren. Denn das ist natürlich der Punkt, Herr Nothnagel, wenn Sie ein Umsteuern in der Jugendhilfe und der Jugendpolitik fordern, gleichzeitig aber dies ein Ausdruck und ein Beleg dafür ist, dass unsere Jugendhilfe und unsere Jugendarbeit so schlecht nicht sein kann, wenn wir unter 33 Regionen, die ausgewertet wurden, den zweiten Platz belegt haben. Ich denke, dann muss man das sagen und dann kann man hier berechtigt stolz darauf sein.
Lassen Sie mich noch einige Punkteansprechen, die aufgrund der begrenzten Zeit, die wir hier zur Diskussion haben, nicht umfänglich diskutiert werden können. Im 11. KJB und auch in den Folgerungen zum Bericht der Landesregierung wird darauf eingegangen, was die Aufgaben und Funktionen der Jugendämter und der Jugendhilfeausschüsse angeht, auch, was die Fortentwicklung des SBG VIII angeht. Da müssen wir diskutieren, da müssen wir Vorschläge auf den Tisch legen, wie wir das fortentwickeln wollen. Da sind wir in einem Prozess, der läuft, da sind wir nicht fertig, aber wir werden auch hier von Seiten des Landes Vorschläge erwarten dürfen. Ich denke, dann werden wir uns hier im Landtag auch damit auseinander setzen und diese unterstützen. Ich weise darauf hin, wir haben im vergangenen Jahr, als es um den Kinder- und Jugendschutz ging, konkrete Vorschläge erlebt. Nicht alles war durchsetzbar im Bund, aber auch wir haben hier im Landtag konkrete Vorschläge dazu unterbreitet. Das knüpft an das an, Frau Pelke, was sie eingefordert haben, das ist nämlich eine ganze Menge Teilhabe und Partizipation. Der Beleg dafür ist, dass wir funktionierende und gut arbeitende Jugendhilfeausschüsse haben, wo junge Leute über Verbände, über Träger bewilligt werden, dass wir jeden Jugendförderplan, den wir in einer Kommune diskutieren, nicht nur öffentlich auslegen, sondern, Sie wissen das vielleicht auch aus Ihrer kommunalen Tätigkeit, mit einer Vielzahl von Kindern und Jugendlichen diskutieren, sie an der Fortschreibung von Jugendförderplänen beteiligen.
Das ist für mich ein Beitrag zur Beteiligung. Vielleicht nicht alles das, was Sie sich unter Kinder- und Jugendparlamenten vorstellen, aber das ist für mich ein Beitrag von Beteiligung. Wir erleben das in anderen Bereichen auch, wenn wir nämlich einen Kindertagesstättenbedarfsplan fortschreiben, wird er nicht nur öffentlich ausgelegt, sondern es wird die Stellungnahme auf kommunaler Ebene auch eingearbeitet und es wird sich damit auseinander gesetzt. Bitte, erwecken Sie hier nicht den Eindruck, als ob es Mitbeteiligungs- und Partizipationsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen in Thüringen nicht gäbe. Ich möchte auf einen weiteren Punkt eingehen – auch darüber müssen wir ehrlich sprechen -, das ist nämlich die Entwicklung der Finanzen der Jugendhilfe, wie es im 11. KJB anklingt, der Finanzen in Bezug zur demoskopische Entwicklung. Wir müssen in Thüringen zur Kenntnis nehmen, dass wir im Jahr 2007 – das ist nicht mehr so weit hin, da handelt es sich um die demographische Entwicklung, richtig, Frau Kollegin Arenhövel – in Thüringen nur noch ein Drittel der Kinder und Jugendlichen im Alter des Kinder- und Jugendhilfegesetztes im Vergleich zum Jahr 1997 haben, ein Drittel nur noch von dem, was vorher vorhanden war. Darüber müssen wir diskutieren, wie dann natürlich eine bedarfsgerechte Kinder- und Jugendhilfe aussieht. Da müssen wir vorbehaltlos diskutieren. Ich bin sehr dafür, dass wir trotzdem so viel wie möglich Finanzmittel in der Kinder- und Jugendhilfe einsetze. Aber wir erleben wie oftmals vor diesem Hintergrund der demographischen Entwicklung dann auch die Diskussion vor Ort abläuft.
Ich möchte noch auf einen letzten offenen Punkt eingehen, das ist die Frage der Ausbildung und der Jugendberufshilfe. Frau Pelke, Sie sind auf eine ganze Menge umfänglich eingegangen, Herr Nothnagel Sie auch. Dazu gehört, dass wir über die begrenzte Wirkung von Mobilitätshilfen diskutieren, dazu gehört auch, dass wir darüber reden, welche begrenzte Wirksamkeit das Jump-Programm entfaltet hat. Da wissen wir natürlich um die Probleme auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Wir diskutieren natürlich auch über die Jugendberufshilfe.
Frau Kollegin Pelke und Herr Kollege Nothnagel, es ist eben nicht so, dass 75% der Mittel in diesem Bereich weggefallen sind. Wir haben regelmäßig Beratungen mit den Vertretern der Jugendberufshilfe. Ich würde mir wünschen, Frau Kollegin Pelke, Herr Kollege Nothnagel, dass Sie regelmäßig auch bei den Beratungen dabei wären, dann wüssten Sie nämlich, dass es weit mehr ist, was für den Bereich der Jugendhilfe zur Verfügung steht als die 400.000 Euro, die Sie immer wieder ins Feld führen. Wir haben es bei der aktuellen Stunde, Ende vergangenen Jahres hier im Landtag deutlich gemacht, die ESF-Mittel, die dafür genutzt werden sollten, werden in der Tat zu einem ganz weiten Feld genutzt, nicht zu 100%, wie wir es uns damals vielleicht gewünscht hätten, aber sie werden in einem großen Umfang genutzt, deswegen ist es schlichtweg falsch, wenn sie behaupten, die Jugendberufshilfe wäre um 75% reduziert worden. Dem ist nicht so. Ich habe es gesagt, diese letzten vier Punkte, die ich angeschnitten habe, würden allein dazu ausreichen, um noch einmal eine eigrenständige Diskussion zu führen. Ich bin mir sicher, dass wir das hier im Landtag auch noch tun werden, aber das habe ich eingangs bei der Begründung des Antrags deutlich gemacht. Wir, die CDU-Fraktion, wollen die heute geführte Diskussion als Grundlage einer Diskussion in den Gremien, die dafür zuständig sind, nämlich dem Landesjugendhilfeausschuss und anderen, vor allem aber auch mit den Trägern in Thüringen verstanden wissen. Neben vielen Übereinstimmungen zwischen dem Bericht der Landesregierung und dem 11. KJB in der Bewertung der Kinder- und Jugendhilfe bleibt aber der die ganze Zeit geschilderte gravierende Unterschied. Der Kinder- und Jugendbericht des Bundes ist überschrieben „Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung“. Die nach Meinung der CDU-Fraktion richtige Überschrift hätte aber lauten müssen „Aufwachsen in Elternverantwortung mit öffentlicher Unterstützung“. Wenn der Bericht der Bundesregierung dieser Überschrift gefolgt wäre, wären vermutlich ganz andere Schlussfolgerungen herausgekommen.
Sehr geehrte Damen und Herren, erlauben sie mir zum Abschluss noch ein Zitat. Ich habe in der vergangenen Woche einen wichtigen Satz von Herrn Weinrich in der TLZ gelesen. Herr Weinrich hat gesagt, ich zitiere: „Kinde- und Jugendhilfe und auch Angebote der Schuljugendarbeit müssen stets familienergänzend und nicht familienersetzend sen.“ Er hat ganz uneingeschränkt Recht. Besser kann man es mit wenigen worten auch nicht ausdrücken. Vielen Dank.
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