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Bericht der Landesregierung über die Situation der Suchtprävention, Suchtkrankenhilfe und Drogenbekämpfung in Thüringen

13.11.2003 - 94. Plenarsitzung

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Frau Kollegin Pelke, ich kann und möchte es mir nicht so einfach machen und auch nicht so schnell abhandeln. Ich glaube, das Thema ist so wichtig, dass wir uns auch zu fortgeschrittener Zeit wie heute öffentlich damit ausführlich auseinander setzen können.

Deswegen bin ich sehr wohl dafür, dass wir das hier im Landtag tun, unter allen Abgeordneten, unter den Abgeordneten, die hoffentlich, wie Sie es gerade bemerkt haben, den den Bericht gelesen haben und die vielleicht deswegen ein Stück weit verstehen, über was wir hier miteinander diskutieren können. Wir haben die Fragen der Suchtprävention und der Drogenhilfe hier im Thüringer Landtag innerhalb von einem Jahr zum dritten Mal auf der Tagesordnung. Wenn Sie sich den vorliegenden Bericht der Landesregierung anschauen, dann werden Sie feststellen, dass die Notwendigkeit dazu besteht, denn die Zahlen, die sich uns aus diesem Bericht erschließen, zeigen durchaus, dass sich die Situation auch im letzten Jahr weiter verschlechtert hat. Für die CDU-Fraktion kann ich sagen, wir wollen zugleich mit dem Ihnen heute vorgelegten Entschließungsantrag die Weiterentwicklung der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe anregen und im Ergebnis der letzten Diskussion zu dem Suchtpotenzial in Thüringen wenden wir uns mit unserem Antrag insbesondere den so genannten legalen Drogen, Tabak und Alkohol, sowie dem Medikamentenmissbrauch zu und drängen auch in diesem Bereich auf neue Initiativen und Maßnahmen. Das ist nach meiner Auffassung konsequent und begegnet dem unterschwelligen Vorwurf, dass die Drogenbekämpfungspolitik sich in der Vergangenheit immer nur auf illegale Drogen beschränkt hat und sich niemand an die so genannten legalen Suchtmittel wie Alkohol und Tabak herantrauen würde.

Die CDU-Fraktion geht dieses Thema an und wir haben gute Gründe dafür. Ich habe gesagt, der Tabak ist unbestritten die Volksdroge Nummer 1 in Deutschland. Der Bericht der Landesregierung belegt dies erneut. Jeder weiß es und doch begnügte man sich bis jetzt mit plakativen Appellen, Aufdrucken auf Zigarettenpackungen und Aufklärungsaktionen. Werbeverbote aber und die gesellschaftliche Stigmatisierung des Rauchens oder rechtliche Einschränkungen gestalten sich hingegen in Deutschland außerordentlich schwierig.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Kernaussagen des Berichts sind unter anderem, dass das durchschnittliche Einstiegsalter für den Zigarettenkonsum bundesweit bei 13,7 Jahren liegt und in den jungen Bundesländern, also auch in Thüringen, bei nunmehr sogar schon 13,2 Jahren. Bis zum 18. Lebensjahr raucht fast die Hälfte aller Jugendlichen, Frau Kollegin Wolf hat darauf hingewiesen. Anfang der 90er-Jahre war bei den 12- bis 15-Jährigen, das ist die Gruppe Kinder, die sich noch unter dem Schutz des Jugendschutzgesetzes befinden, die Raucherquote schon bei 9 Prozent. Das sind zum jetzigen Zeitpunkt schon 18 Prozent. Diese Verdoppelung macht ja die Dramatik der Zahlen der letzten Jahre sehr deutlich. Noch etwas Erschreckendes - auch da hat, glaube ich, Frau Kollegin Wolf schon darauf hingewiesen: Junge Mädchen beginnen früher und häufiger als in der Vergangenheit mit dem Rauchen. Sie haben inzwischen ihre Alterskollegen, die Jungen, schon überholt und jeder weiß, zu was für einer Zunahme an Herz- und Krebserkrankungen dies bei jungen Frauen geführt hat. Darüber hinausgehende gesundheitliche Folgen sind auch uns hier im Landtag hinlänglich bekannt. Wir haben bei der Diskussion der Großen Anfrage zur Gesundheitspolitik darauf schon Bezug genommen. Jeder zweite chronische Raucher stirbt letztlich an den Folgen des Nikotinkonsums. Ich glaube, das ist auch etwas, auf was man nicht oft genug hinweisen kann. Es hat alles ein Stück weit Ursachen. Wir müssen in Deutschland konstatieren, dass wir einen extrem hohen Anteil an öffentlich zugänglichen Zigarettenautomaten haben. In Europa, vielleicht einmal als Vergleich die Zahl, gibt es 1,1 Mio. Zigarettenautomaten, davon über 70 Prozent in Deutschland.
Diese Zigarettenautomaten, die wir in Deutschland haben, darauf verweist auch das statistische Jahrbuch Sucht, sind zu 98 Prozent öffentlich zugänglich. Es sind immerhin 429.000 Automaten in Deutschland. Dies dokumentiert, dass hier gerade auch Kinder und Jugendliche einen relativ ungehinderten Zugang zu Zigaretten haben. Das ist ein Stück weit natürlich für mich auch Ausdruck der erschreckend hohen Akzeptanz von Zigaretten. Da verwundern eigentlich, Frau Wolf, weil Sie danach fragten, die steigenden Zahlen jugendlicher Raucher kaum noch. Wir haben glücklicherweise für die Zigarettenautomaten nun verbindlich vereinbarte Übergangsfristen zur Umrüstung auf den Chipkartenbetrieb. Das geht sehr langsam, für mich viel zu langsam. Aber wir begrüßen es, dass endlich in diesem Bereich etwas geschieht. Ich könnte mir auch vorstellen, dass es schneller und weiter gehen wird. Ich komme aber, sehr geehrte Damen und Herren, gern zu dem Punkt, der in den letzten paar Tagen für die meisten Emotionen bei der Diskussion gesorgt hat. Raucherecken und Raucherzimmer, die gibt es in vielen Schulen, leider in viel zu vielen Schulen in Thüringen und auch in manchen Lehrerzimmern könnte sicherlich mehr Rücksicht auf nicht rauchende Kolleginnen und Kollegen genommen werden. Man kann diesen Umstand beklagen, aber wir, werte Kolleginnen und Kollegen, von der CDU-Fraktion sind der Auffassung, man muss endlich in diesem Bereich handeln und auch etwas unternehmen. Das Jugendschutzgesetz, was die Rahmenbedingungen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen setzt, sagt eigentlich ganz klar dazu aus, dass sowohl der Jugendschutz in der Öffentlichkeit definiert ist, als auch auf die Durchsetzung gedrungen wird. Sie finden in § 9 des Jugendschutzgesetzes ganz klare Aussagen zum Verzehr und zum Ausschank alkoholischer Getränke in Bezug auf Jugendliche und Sie finden in § 10 auch klare Aussagen für Zigaretten und insbesondere zum Rauchen in der Öffentlichkeit. Das finden Sie im Jugendschutzgesetz und das ist eigentlich der Anhaltspunkt für uns zu sagen, wir wollen dieses Rauchen in der Öffentlichkeit tatsächlich auch wahrnehmbar eindämmen.
Es ist unbestritten so, von Raucherecken und Raucherzimmern an Schulen geht eine negative Vorbildwirkung aus. Man meint, man sei in, wenn man dort raucht, man fühlt sich als Schüler dem Erwachsensein näher und in Schulen von 500 bis 800 Schülern - verhehle ich nicht -wird es relativ schwierig sein, für die Pausenaufsicht das Alter und die Zugangsberechtigung zu kontrollieren. Wir wollen daher, und das machen wir mit unserem Antrag deutlich, neben verstärkten Präventionsbemühungen - das steht nämlich da drin - auch ein generelles Rauchverbot an Grund-, Regelschulen, Gymnasien und Förderschulen durchsetzen. Ja, es stimmt, Frau Pelke, was Sie gesagt haben und was auch der Staatssekretär im Bundesbildungsministerium gesagt hat, Schüler suchen sich Schlupflöcher, und das größte Schlupfloch ist in der Tat das Schultor, wo ältere Schüler dann das Schulgelände verlassen und außerhalb der Schule rauchen. Aber für mich ist, und das sage ich auch sehr deutlich, wesentlich dominierender das Argument, dass wir mit einem Rauchverbot auf dem Schulgelände den Schülern den Zugang zur Zigarette ein Stück weit erschweren und dass wir - das hatte ich vorher angefügt -das Rauchen in der Öffentlichkeit gesellschaftlich ächten. Darauf kommt es mir mit dieser Formulierung an.

Die Diskussion, und das ist auch jedem klar, darf nicht
bei Schulen verweilen. Jugendeinrichtungen, für Kinder
und Jugendliche zugängliche Plätze, auch diese Plätze
müssen ebenfalls in den Blick genommen werden und ich
sage Ihnen ganz ehrlich, es wird allerhöchste Zeit, dass wir erste Forderungen in diesem Bereich umsetzen. Da wissen
wir uns sogar in Übereinstimmung mit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, der SPD-Drogenbeauftragten der Bundesregierung, die ganz klar nämlich dies fordert, das Rauchen an öffentlich zugänglichen Plätzen, Krankenhäusern, Schulen, Jugendeinrichtungen schlichtweg zu unterbinden und zu verbieten. Ich bin durchaus dem Parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Herrn Pidde, dankbar, dass er sich persönlich am Wochenende sehr deutlich dazu bekannt hat und gesagt hat, er hält dies für einen richtigen Vorstoß. Ich bin durchaus der Auffassung, wir können über den Weg, wie wir ein Rauchverbot an Schulen hinbekommen wollen, ja miteinander diskutieren und wir werden sicherlich auch einen gemeinsamen Weg finden.
Heute geht es aber hier zuallererst darum, dass wir eine
klare Positionierung der Landespolitik dazu finden und
dass wir natürlich einen Handlungsauftrag formulieren. Ich
bedaure es, Herr Kollege Pidde, dass offensichtlich Sie sich da ein Stück weit für Ihre Fraktion zu weit nach vorn gewagt haben, denn der Antrag, so wie wir ihn heute von
Ihrer Fraktion vorliegen haben, relativiert das ja sehr stark, was Sie zumindest am Wochenende öffentlich kundgetan
haben.

Ein Wort auch noch zur Position von den Kollegen der
PDS. Ich war etwas überrascht, dass von der PDS-Fraktion
sofort das Signal kam, Rauchen an Schulen - das geht am
Ziel vorbei, das ist nicht zielführend. Ich bin deswegen
überrascht, weil eigentlich Ihre Kollegin Sojka als Lehrerin ja durchaus wissen müsste, wie sich das an Schulen darstellt,
(Zwischenruf Abg. Sojka, PDS: Eben.)
welche negative Vorbildwirkung von den Raucherecken
ausgeht, ich hatte es beschrieben, und wie es so ist mit den so genannten coolen Typen, die in den Raucherecken zusammenstehen und wo nicht nur die jungen Mädchen dann
gern begeistert auch mit dabeistehen und zu den Großen
mit dazugehören wollen. Es überrascht mich etwas, es
überrascht mich ähnlich wie die nicht besonders stringente
Drogenpolitik, die die PDS uns immer wieder empfiehlt.
Wir haben es eben auch gerade wieder von der Frau Kollegin Wolf gehört, es mag ja sein, dass Schulpsychologen,
dass Sozialarbeiter an Schulen so ziemlich für jedes Defizit herhalten sollen. Sie fordern das ja auch seit
Monaten unverdrossen und meinen, dass man damit allein Probleme lösen könnte. Ich sage Ihnen, das wird so nicht gehen, es wird natürlich auch nur über Präventionsbemühungen insgesamt in unserer Gesellschaft funktionieren. Da nützt es auch gar nichts, wenn man den Lehrern die Aufklärungskompetenz abspricht. Wir müssen darüber diskutieren, wenn es denn so sein sollte, wie man Lehrer in ihrem eigenen Interesse und im Interesse ihrer Schüler fiter machen kann auf diesem Gebiet und wie sie sich mit Schülern auseinander setzen können.
Ein weiterer Punkt ist die Teillegalisierung oder Legalisierung von weichen Drogen - da werden wir nicht zu-einander finden. Das ist ein Thema, was wir hier im Land-tag hinlänglich diskutiert haben, ich werde nachher bei
dem Antrag der SPD-Fraktion noch mit einigen Sätzen
darauf eingehen.
Sehr geehrte Damen und Herren, Alkohol folgt in dem
Bericht der Landesregierung an zweiter Stelle und die uns
vorliegenden Zahlen sind in diesem Bereich nicht minder
erschreckend. Rund 280.000 der 18- bis 69-jährigen Thü-ringer haben einen riskanten Alkoholkonsum und von
ihnen sind laut diesem Bericht 52.000 alkoholabhängig.
Trotz eindeutiger Aussagen dazu im Jugendschutzgesetz
- ich habe es eben gerade angeführt - trinken rund 30 Prozent der Jugendlichen regelmäßig, das heißt also mindestens einmal wöchentlich. Wir müssen sogar konstatieren, dass nach aktuellen Zahlen 14 Prozent der 12- bis 14-jährigen Jugendlichen mehr als 120 g Alkohol pro Woche zu sich nehmen. Das sind erschreckende, dramatische Zahlen für meine Begriffe. Da müssen wir konsequenterweise, und das tun wir mit unserem Entschließungsantrag im zweiten Punkt, auch ansetzen.
Der dritte Maßnahmepunkt, den Sie in unserem Entschließungsantrag wiederfinden, ist auch mit den vorliegenden Zahlen relativ leicht belegbar. Der Medikamentenmissbrauch nämlich nimmt ebenfalls dramatisch zu. Frau Wolf, Sie haben nach den Ursachen gefragt. Diese
Ursachen können wir sicherlich nicht abschließend behandeln, aber natürlich ist der ungehinderte Zugang zu
Schmerzmitteln, zu Schlaftabletten, zu Beruhigungsmitteln
eine der Ursachen, und da muss man darüber reden, wie man diesen Zugang nicht erschweren kann, sondern wie man darüber aufklären kann, wie man die Risiken des
Medikamentenmissbrauchs der Bevölkerung nahe bringen
kann. Natürlich ist das eine Aufgabe nicht nur für die Kran kenkassen, da ist die Pharmaindustrie genauso gefordert, wie wir als Gesellschaft, wie wir auch als Politik. Deswegen haben wir diesen Punkt aufgenommen.
Ich habe es schon von Beginn an gesagt, wir wollen zuallererst Kinder und Jugendliche vor Suchtgefahren schützen.
Der Bericht der Landesregierung verweist deshalb
völlig zu Recht darauf, dass Suchtprävention in der Jugendhilfe eine Querschnittsaufgabe des erzieherischen Kinder-und Jugendschutzes ist. Der Bericht der Landesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf die wichtige Funktion der Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Thüringen.
Ich möchte an dieser Stelle ganz ausdrücklich den Kollegen, die in diesem Bereich arbeiten, für ihr Engagement danken, denn trotz aller Zahlen, dass sie sich so engagieren, ist ein Beleg dafür, dass diese Arbeit nicht nur notwendig ist, sondern dass diese Arbeit auch von den Menschen in diesem Bereich mit Begeisterung für die
Sache, wenn auch nicht immer mit hundertprozentigem Erfolg geleistet werden kann. Vielen Dank von dieser Stelle an Sie.
Wir brauchen - das hatte ich gesagt - starke Partner, wenn
wir die Suchtprobleme in unserer Gesellschaft in den Griff
bekommen oder behalten wollen. Die Krankenkassen, die
Thüringer Koordinierungsstelle für Suchtprävention und
die zahlreichen freien Träger in diesem Bereich, wie zum
Beispiel die Suchthilfe in Thüringen oder die Diakonie,
sind ganz wichtige Partner. Wir haben auch gelungene Projekte, auf die wir hier hinweisen können und die wir durchaus in ihrer Vorbildwirkung rausstellen können. Wir sprachen mehrfach über das Drogerieprojekt in der Landeshauptstadt Erfurt, das eine ganz tolle Arbeit in diesem Bereich leistet.
Neben den Primärpräventionsaufgaben müssen wir uns
aber insbesondere auch verstärkt den Angeboten zu suchtspezifischen Hilfen, Ausstiegsangeboten und Hilfen zur
Selbsthilfe für die Betroffenen zuwenden. Der Bericht verweist dazu im Übrigen auch auf die gestiegene kommunalpolitische Verantwortung. Bereits in der Aktuellen Stundeim September hier im Haus habe ich darauf hingewiesen, dass es dazu erfolgreiche und positive Beispiele gibt.
Frau Kollegin Pelke, Sie waren wie die anderen Erfurter
Stadtratsabgeordneten dabei, als wir in der Landeshauptstadt Erfurt die Neugestaltung des Sucht- und Drogenhilfesystems beschlossen haben. Es wurden geeignete freie Träger mit der Umsetzung dieses Systems beauftragt und, dies ist eben leider in der heutigen Zeit nicht so selbstverständlich, es wurden auch von der Stadt Erfurt die
notwendigen finanziellen Mittel hierfür bereitgestellt. Der
Bericht benennt - das will ich ehrlich sagen - auch Defizite in den bedarfsgerechten, bürgernahen Angeboten und Leistungen, die diesen Defiziten oder dieser Absicherung der Angebote und Leistungen ein Stück weit entgegenstehen.
Ich zitiere dazu aus dem Bericht, Frau Präsidentin: "Die
Versorgungsplanung hat sich sowohl an quantitativen wie
an qualitativen Erfordernissen auszurichten. Planung und
Steuerung stehen insgesamt in Deutschland erst am Beginn
ihrer Entwicklung. Es fehlen weit gehend noch kommunale
und überregionale Planungsdaten, und insbesondere fehlen
entsprechende Bedarfsparameter, die es erlauben, bestehende
Angebote und Bedarfe zu bewerten."
Die Landesregierung weist darauf hin, dass in der Mehrzahl der Kommunen zwar eine kommunale Planung der Hilfen stattfindet, aber meist noch keine eigenständige, systematische Suchthilfeplanung. Aus kommunalpolitischer Erfahrung in Erfurt weiß ich, wie wichtig dies ist, und auch da können wir nicht oft und intensiv genug vor Ort darauf drängen.

Sehr geehrte Damen und Herren, das Sozialministerium
benennt als einen Schwerpunkt der zukünftigen Entwicklung
die Verbesserung der ambulanten und teilstationären
Behandlung und Rehabilitation. Wir als CDU-Fraktion haben
zwei weitere Schwerpunkte in unserem Entschließungsantrag
benannt. Das ist zum einen der Ausbau der Maßnahmen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche, die durch den Missbrauch psychoaktiver Substanzen entwicklungsgefährdet oder abhängig sind. Dies ist für uns wichtig, um jungen Menschen frühzeitig den Weg aus der Sucht zu zeigen. Ich bin Ihnen dankbar, Frau Pelke, dass auch Sie darauf hingewiesen haben, dass sich das mit unserer Auffassung bzw. mit Ihrer Auffassung durchaus
deckt. Zum Zweiten, und auch das hatte ich im September
schon einmal angekündigt, wir wollen ein Programm
"Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten"
mit Kooperationspartnern modellhaft umsetzen. Dieses
Programm wurde in anderen Bundesländern bereits erfolgreich erprobt und knüpft daran an, dass bei jugendlichen Drogenkonsumenten und ihren Angehörigen die Kenntnis bestehender Hilfeangebote gering ist und professionelle Hilfe von ihnen eher gemieden wird. Um den Zugang zu sekundärpräventiven Angeboten zu erleichtern, wurde das Konzept "FRED", wie es kurz genannt heißt, entwickelt. Jugendlichen und jungen Erwachsenen soll bis zum 25. Lebensjahr unmittelbar nach polizeilicher Erstauffälligkeitin Verbindung mit § 31 a des Betäubungsmittelgesetzes dem Absehen von Verfolgung und im Zusammenhang mit § 45 und 47 des Jugendgerichtsgesetzes frühzeitig ein spezifisches suchtpräventives Angebot gemacht werden. Ziel soll dabei sein, Drogenkarrieren zu stoppen, bevor sie ihren verheerenden Lauf nehmen.
Sehr geehrte Damen und Herren, da kommen wir eben
auch an einen Punkt, wo durchaus der aktuelle Bezug
gegeben ist. Sie haben heute sicherlich in der Zeitung lesen können von der Beratung über die Suchtproblematik, die hier zurzeit in Erfurt stattfindet. Da wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass es mitnichten so ist, dass die so genannten weichen Drogen kein Gefährdungspotenzial darstellen.
Ganz im Gegenteil, dort wurde von Fachexperten -denen
kann man an dieser Stelle glauben und nicht Politikern,
die hier darüber streiten - gesagt, dass Cannabis weit
gefährlicher ist als bisher angenommen wurde. Genau an
dieser Stelle und genau deswegen wehren wir uns so heftig
gegen Ihre wie auch immer wieder unter Selbstbestimmung
vorgeschobenen Begründung zu einer Teillegalisierung
oder Legalisierung von so genannten weichen Drogen.
(Beifall bei der CDU)
Sehr geehrte Damen und Herren, der Bericht der Landesregierung über die Situation und Entwicklung der Suchtprävention, Suchtkrankenhilfe und Drogenbekämpfung in
Thüringen ist eine gute Arbeitsgrundlage zur weiteren
Entwicklung der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe.
Ich danke ausdrücklich den Mitarbeiterinnen und Mitar-beitern der direkt beteiligten Ministerien, insbesondere dem Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit für die Erarbeitung dieses Berichts.
Bevor wir zur Abstimmung der Anträge kommen, würde
ich sehr gern noch ein paar Sätze zum Antrag der SPD-Fraktion sagen, der uns leider sehr kurzfristig heute zuge-gangen ist.
Sehr geehrte Frau Kollegin Pelke, ich kann Ihnen das schon
nicht ersparen, jetzt an dieser Stelle auch zu sagen, dass für mich dieser Antrag sich verhältnismäßig dünn darstellt.
Er ist fachlich zum Teil unkorrekt. Er drückt sich um ganz
wichtige Aussagen in der Drogenhilfe und er ist wirklich
nur da gut, wo ganze Passagen aus dem CDU-Antrag
abgeschrieben wurden. Ich werde Ihnen das gern an einem
Beispiel deutlich machen. In Ihrem ersten Punkt nämlich,
da kann ich Ihnen nur sagen, natürlich, die Koordinierungsstelle in Erfurt soll fortgeführt werden. Wenn Sie den Bericht gelesen haben, hätten Sie auf Seite 31 den Hinweis dazu finden können. Da steht es nämlich genau und Sie wissen, dass wir den Haushalt hier beschlossen haben, da sind 95.000 Euro genau hierfür vorgesehen. Es soll ab dem 01.01. mit zwei Personalstellen weitergehen und natürlich werden auch diese Aufgaben, die Sie in Ihrem Antrag beschrieben haben, dann von der Koordinierungsstelle umgesetzt und natürlich werden insbesondere die Selbsthilfegruppen von ihnen betreut und koordiniert.
Merkwürdig, das hatte ich vorhin schon einmal kurz angedeutet, ist hingegen Ihr Sinneswandel zum Punkt 2, also
dem Rauchverbot an Schulen. Herr Kollege Pidde hatte
es, ich habe es gesagt, am Wochenende begrüßt, der Staatssekretär im Bundesbildungsministerium hatte es relativiert und ich nehme einmal an, Frau Pelke, Sie haben sicherlich dankbar die Steilvorlage aufgenommen und haben
am Ende eine windelweiche Formulierung in diesen Antrag
reingeschrieben, der nichts Richtiges, aber eben auch nichts Halbes und nicht Ganzes darstellt. Also in diesem Punkt bitte ich schon sehr heftig, schauen Sie sich unseren Antrag an, reden Sie vielleicht mit Ihren Kollegen, vielleicht nähern Sie sich auch unserer Intention hin zu einem generellen Rauchverbot an Schulen, in öffentlichen Räumen insgesamt.
Der dritte Punkt, auch da muss ich Ihnen sagen, natürlich,
das findet ja statt, natürlich haben wir auch diese Beratung, diese Qualifizierung, natürlich beschäftigen wir uns damit.
Es ist, da komme ich zu Ihrem vierten Punkt, schon recht
widersprüchlich, wenn Sie sich das anschauen, dass Sie
in Ihrem vierten Punkt zwar auf die rauchfreien öffentlichen Gebäude eingehen, zwei Punkte zuvor aber offensichtlich die Schulen ein Stück weit auf die freiwillige Basis belassen.
Ein nächster Punkt, Sie hatten es eben gerade in Ihrer Rede
vorgetragen, 0,0 Promille. Schön wäre es denn, wenn wir
es hätten. Wir haben keine 0,0 Promille. Ich würde mir das
sehr wünschen. Ich kenne die Diskussion, als wir im Bund
darüber gestritten haben, auch mit Kollegen der eigenen
Fraktion. Es waren keine Mehrheiten dafür vorhanden. Ich
kann Sie einfach nur herzlich bitten, werben Sie, werben
Sie bei Ihren Kollegen in der Bundestagsfraktion. Ich tue
gern das Gleiche bei unseren Kollegen. Aber dann stel-len
Sie sich nicht hierher und tun Sie so, als müssten wir
0,0 Promille durchsetzen. Wir haben sie leider noch nicht
einmal. Ich wünsche es mir, aber da können wir in der
Tat auch miteinander positiv vielleicht etwas bewegen.
Der fünfte Punkt, der Medikamentenmissbrauch, das ist
Bestandteil unseres Antrags. Darauf hatte ich ja gerade
hingewiesen. Da sind wir überhaupt nicht auseinander.
Deswegen kann das hier auch so stehen bleiben. Es ist
genauso wie mit dem sechsten Punkt, wo Sie ja praktisch
das Gleiche fordern, wortgleich das Gleiche fordern wie
wir auch. Auch da sind wir völlig d'accord. Auch wenn es
schwierig sein wird, aus den vorhin beschriebenen Gründen
das Wörtchen "bedarfsgerecht" vernünftig zu definieren,
weil die regionalen Planungsgrößen teilweise fehlen.
Den siebten Punkt, das ist in der Tat ein Punkt, wo wir uns
in der Vergangenheit schon mehrfach damit auseinander
gesetzt haben, wo wir vielleicht auch nicht so ohne weiteres zusammenfinden, denn die Haushaltsberatungen sind
leider nun schon vorbei, wo wir darüber gestritten haben,
ob wir liebend gern mehr Geld für den Sozialbereich zur
Verfügung gestellt hätten. Ich hätte mir sehr gewünscht,
das habe ich damals auch schon gesagt, dass es für den
Suchtbereich zur Verfügung gestanden hätte. Aber wir
müssen auch ehrlich sagen, wir können nur das Geld aus-geben, was wir haben. Wir müssen in diesem Bereich Wert
darauf legen, dass auch die kommunale Verantwortung
eine kommunale Finanzierungsmitverantwortung bedeutet.
Deswegen, ich höre sehr wohl Ihren Wunsch, ich würde
mir auch wünschen, wir könnten auf Summen kommen von ehemaligen Haushalten, aber das ist in diesem Bereich
nicht anders wie in vielen anderen Bereichen. Uns fehlt
schlichtweg das Geld. Frau Kollegin Wolf hatte vorhin
danach gefragt, wie viel wir denn überhaupt im Bereich
der Suchtprävention ausgeben. Sie würde das im Bericht
nicht finden. Das ist ganz einfach, relativ einfach aus dem
Sozialministerium zu erfragen. Wir haben in den letzten
zehn Jahren 58,8 Mio. Euro für diesen Bereich aufgewandt
und das sind nur die so genannten freiwilligen Leistungen
ohne die gesetzlichen Leistungen in diesem Bereich. Das ist
eine ganze Menge. Vielleicht könnte es mehr sein, vielleicht soll es in Zukunft auch mehr sein. Aber wir müssen an dieser Stelle auch einmal ein Stück weit goutieren, dass in diesem Bereich sehr, sehr viel geschehen ist.
Ein Punkt noch, das haben Sie wohl offensichtlich bei
Ihrem Antrag entweder weggelassen oder weglassen wollen,
dieses Projekt "FRED", was ich beschrieben hatte. Das
ist uns schon wichtig. Wir möchten schauen, ob da mit entsprechenden Partnern tatsächlich etwas zu bewegen und zu
erreichen ist ohne einen riesigen Umfang von finanziellen
Mehrkosten. Da gibt es Partner, die dazu bereit sind, das mit umzusetzen. Deswegen beharren wir darauf, deswegen wollen wir dieses Projekt auch in Thüringen haben.
Ein Punkt, das habe ich Ihnen zu Beginn der Beratung gesagt, Sie haben sich ein bisschen um die Legalisierung oder Teillegalisierung mit Ihrem Antrag drumherumgedrückt,
das findet sich da nicht wieder. Die Gretchenfrage, wie
hält es die SPD mit den weichen Drogen, findet sich zumindest in Ihrem Antrag nicht wieder. Vielleicht können Sie das noch aufhellen und uns Ihre Position dazu mitteilen.
Insgesamt muss ich da zusammenfassen, die CDU-Fraktion
hält fest daran und beabsichtigt, den Antrag, den sie
Ihnen vorgelegt hat, heute auch zur Abstimmung zu stellen
und zu beschließen, denn ich glaube, es ist der fachlich
bessere Antrag, was niemanden daran hindert, eigene An-regungen, eigene Vorschläge entsprechend vorzubringen.
Zu dem Ihnen vorliegenden Entschließungsantrag bitte
ich Sie ausdrücklich um Ihre Zustimmung, insbesondere
auch diejenigen unter Ihnen, werte Kolleginnen und Kol-legen, die so ihr eigenes individuelles Suchtproblem mit
dem Tabak haben und die sich tausendmal vielleicht gewünscht haben, irgendwann vom Tabak loszukommen.
Unser Entschließungsantrag, wie er Ihnen vorliegt, soll ein
kleiner, aber - ich meine - wichtiger Mosaikstein dazu sein, Kinder und Jugendliche vor Suchtbiographien und Gesundheitsgefährdung zu bewahren und abhängigen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu helfen. Ich danke Ihnen.
(Beifall bei der CDU)

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