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"Auswirkungen der Absenkung der Einkommensgrenzen beim Bundeserziehungsgeld ab 1. Januar 2004 auf Thüringer Familien"

29.01.2004 - 99. Sitzung

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Familienpolitik ist unbestritten ein zentrales Politikfeld, was wir hier regelmäßig im Landtag auf der Tagesordnung haben. Wir haben dabei auch mehrfach festgestellt, dass wir im Wesentlichen drei Felder der Unterstützung der Familien sehen. Das ist zum einen die gesellschaftliche Anerkennung, zum anderen der Ausbau und die Nutzung der Betreuungsmöglichkeiten, die wir ja auch in Thüringen sehr umfangreich haben, das sind zum Dritten die finanziellen Transferleistungen für Familien. Genau um diesen dritten Punkt geht es uns heute.

Wir haben mit dem Kindergeld und dem Kinderzuschlag zwei Instrumente an der Hand. Wir haben darüber hinaus, das wissen Sie, die Forderung der CDU nach dem Familiengeld als eine Transferleistung. Aber wir haben seit nunmehr 18 Jahren auch das Bundeserziehungsgeld. Und das Bundeserziehungsgeld ist damals eingeführt worden vor dem Hintergrund, dass es Eltern ermöglichen soll, in den ersten beiden Jahren sich sehr intensiv ihren Kindern widmen zu können, ohne einer Erwerbsarbeit in dieser Zeit zwingend nachgehen zu müssen. Das Landeserziehungsgeld, was wir in Thüringen ergänzend dazu geschaffen haben, soll das noch fortsetzen, nämlich die weiteren sechs Monate bis zum Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz fortsetzen. Insofern gehören Landes- und Erziehungsgeld auch ein stückweit zusammen.

Seit der Einführung des Bundeserziehungsgeldes war es allerdings in der Höhe unverändert. Damals ursprünglich einmal 600 DM, heute sind es bis zum 01.01.2004 - 307 € gewesen. Das ist insofern bemerkenswert, weil ja die Ausgabenbelastung auch für junge Eltern in den letzten paar Jahren durchaus gestiegen sind. Umso bemerkenswerter ist vor dem Hintergrund, dass die rotgrüne Bundesregierung und die Mehrheit im Bundestag jetzt nicht auf die Idee gekommen ist, das Bundeserziehungsgeld anzuheben, sondern im Gegenteil das Bundeserziehungsgeld abzusenken. Das ist etwas, wo ich schon sagen muss, das ist Familien draußen im Lande schwer vermittelbar. Insgesamt 245 Mio. € wurden mit dem Haushalt 2004 beim Bundeserziehungsgeld reduziert, oder man kann es anders sagen, jungen Familien aus der Tasche gezogen. Das ist nach meinem Dafürhalten eine ganz erhebliche negative Signalwirkung für Familien und familienpolitisch im Übrigen auch grundweg falsch.

Lassen Sie mich drei wesentliche Punkte erläutern, die ab dem 01.01.2004 sich beim Bundeserziehungsgeld verändert haben. Das ist zum einen die Reduzierung des monatlichen Auszahlungsbetrags um 7 € bzw. 10 € - je nachdem, ob es Regelbetrag oder Budgetfinanzierung meint. Da muss ich schon sagen, es ist geradezu ein Hohn, wenn Vertreter der Bundesregierung angesichts dessen von einer Glättung sprechen. Eine Glättung, die letztendlich nichts anderes bedeutet als eine Reduzierung, denn man hätte ja auch nach oben glätten können, wenn man das gewollt hätte. Die Absenkung der Einkommensgrenzen, und das ist der zweite Punkt, um den es geht, ist ein ähnlich gravierender Eingriff. Denn dabei wird das pauschalierte Jahresnettoeinkommen einer Familie von ursprünglich 51.130 € jetzt auf 30.000 € gesenkt, um in die Anspruchsgrundlage des Bundeserziehungsgelds zu kommen. Bei allein Erziehenden sind es sogar nur noch 23.000 € und es kommt noch hinzu, dass de facto ja praktisch sich dieser Betrag noch weiter verringert, weil auch die Ausgaben und die Entfernungspauschale anders berechnet werden, als es bis zum 01.01.2004 waren. Darüber hinaus sind als Drittes die Entgeltersatzleistungen anzuführen, dass nämlich jetzt Arbeitslosengeld und Krankengeld auch angerechnet werden als Erwerbseinkommen. Insofern betrifft es in einem erheblichen Umfang Thüringer Familien. Wie Sie wissen, beziehen etwa 90 Prozent der Thüringer Familien, die dazu berechtigt sind, Bundeserziehungsgeld. Das sind allein in der Landeshauptstadt Erfurt im Jahr 2002 2.884 Familien gewesen. Diese Familien sind sehr wohl betroffen, weil sie letztendlich, und das hatte ich gesagt, durch Rotgrün ein Stück weit Geld aus ihrer Tasche, was sie für ihre Kinder benötigen könnten, herausgeglättet bekommen.

Es gibt noch ein weiteres Problem, was ich zum Schluss gern ansprechen möchte. Wir haben nach dem Bundeserziehungsgeld zwei Drittel der Thüringer Familien, die auch Landeserziehungsgeld beziehen. Landeserziehungsgeld, was immerhin im letzten Jahr im Umfang von 20,34 Mio. € ausgegeben wurde - eine Ausgabe, die sich Jahr für Jahr gesteigert hat und nicht wie das Bundeserziehungsgeld sich in den letzten drei Jahren gesenkt hat. Das Bundeserziehungsgeld sind insgesamt 98 Mio. €, was auf Thüringen entfällt. Das Landeserziehungsgeld ist an das Bundeserziehungsgeld gekoppelt. Das heißt, sowohl die Antragstellung als auch die Zahlbeträge sind daran gekoppelt und das bedeutet, dass wir, wenn wir nichts tun, 2005 die Situation haben, dass auch in Thüringen die Beträge des Landeserziehungsgeldes letztendlich ein Stück weit geglättet werden und die Familien weniger in der Tasche haben. Wenn wir aber etwas tun und das Landeserziehungsgeld verändern und von dem Bundeserziehungsgeld loskoppeln, werden wir erleben, dass ein sehr hoher Verwaltungsaufwand anfällt, ein Verwaltungsaufwand, der mit Kostenverursachung verbunden ist und den letztendlich die Kommunen tragen müssen.

Ich kann, um zum Schluss zu kommen, Frau Präsidentin, nur sagen, ich appelliere dringend an die SPD, sich bei ihrer Bundestagsfraktion dafür einzusetzen, dass sich das Bundeserziehungsgeld steigert und nicht weiter absinkt im nächsten Jahr. Vielen Dank.

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