Qualitätssicherung in der oberen Landesjugendbehörde
05.03.2004 - 102. Plenarsitzung
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, der Wahlkampf lässt grüßen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wir haben das heute und gestern schon ein paar Mal hier erlebt und auch bei diesem uns jetzt vorliegenden Antrag scheint es wohl im Wesentlichen um solche Geplänkel zu gehen. Wenn ich mir den Antrag durchlese und dabei feststelle, dass es vom Tenor letztendlich um nichts anderes geht, als ein Stückchen Unsicherheit bei Trägern und bei Betroffenen zu schüren, dann ärgert mich das schon und ich bin aber trotzdem bereit, auf diese Bedenken zum Umzug des Landesjugendamtes nach Suhl, die von der SPD vorgebracht werden, einzugehen.
Zuvor aber, der SPD-Antrag suggeriert, dass die Qualität der Arbeit des Landesjugendamts mit den jetzt vorgesehenen ersten Schritten des Umzuges nach Suhl in Gefahr sei. Ich sage es hier ausdrücklich, das ist unrichtig und deswegen ist die CDU der Auffassung, dass der Umzug weiter, so wie er geplant ist, durchgeführt werden soll. Bis jetzt ist die Situation so, dass die Außenstellen in Meiningen und Erfurt in Zusammenarbeit mit dem Landessozialamt und dem Thüringer Sozialministerium als oberster Landesjugendbehörde im Wesentlichen die Aufgabenfelder der Jugendhilfe in Landesverantwortung, also überregional im Freistaat Thüringen, bearbeiten. Die beiden unterschiedlichen Standorte in Meiningen und Erfurt bereiten uns bis jetzt recht erhebliche Probleme und waren uneffektiv. Weil nämlich und das liegt ja auf der Hand, der überwiegende Teil der Mitarbeiterinnen, die in Meiningen arbeiten und ein Drittel der Mitarbeiter, die im Landesjugendamt in der Außenstelle in Erfurt arbeiten, sich gar nicht in dem Umfang fachlich austauschen können, wie wir uns das wünschen würden und - das ist natürlich auch ein entscheidendes Argument, was wir in der Vergangenheit insbesondere im Landesjugendhilfeausschuss häufiger diskutiert haben -, Akten und Vorgänge letztendlich sehr häufig hin und her bewegt werden zwischen Meiningen, Erfurt und letztendlich auch Suhl. Durch diese räumliche Aufteilung, ich glaube wurde nicht nur der fachliche Austausch, sondern auch der Austausch mit den Trägern ein ganzes Stückchen erschwert. Dieses Defizit abzubauen, war und ist immer noch sinnvoll und wird deswegen von uns auch unterstützt. Die Bündelung des Landesamts für Soziales und des Landesjugendamts in Suhl, wird eben nicht zu Qualitätsverlusten, sondern letztendlich zu mehr Effektivität in der Arbeit des Landesjugendamts führen.
Vor zehn Jahren wurde bekanntlich, wie sich einige Kollegen ja wahrscheinlich hier noch erinnern können, der Umzugbeschluss für das Landesamt für Soziales und das Landesjugendamt nach Suhl gefasst. Damals ging es um Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Gebietsreform, aber es war auch das Bestreben ausschlaggebend in Thüringen Behörden dezentral anzusiedeln. Dieser Beschluss ist eigentlich seitdem nicht in Frage gestellt worden. Auch in der letzten Legislaturperiode, als das Sozialministerium noch von Frau Ellenberger geführt wurde, auch da ist mir nicht bekannt, dass an diesem Beschluss gerüttelt wurde oder darüber diskutiert wurde. Um was geht es also letztendlich der SPD jetzt bei ihrem Antrag? Also, zunächst begehren sie eine umfangreiche Auflistung des Fachberatungsbedarfs, der im Landesjugendamt besteht. Angesichts des erheblichen Umfangs der dazu notwendig ist, diese Bedarfe komplett zusammenzutragen, ist ja eigentlich klar, was damit bezweckt wird. Es geht ihnen letztendlich darum, den Umzug von Teilen der Erfurter Außenstelle hinauszuzögern. Im Übrigen ist es auch gar nicht so einfach, jetzt diese kompletten Fachberatungsbedarfe, so wie sie es in allen ihren Punkten fordern, zusammenzutragen. Denn ich darf daran erinnern, die Enquetekommission, die sie, glaube ich, im Punkt 4 ihres Antrages auflisten, ist noch gar nicht fertig mit ihrer Arbeit. Da ist es schwierig, die Ergebnisse der Arbeit der Enquetekommission jetzt bei der Bedarfsermittlung einzubeziehen.
Frau Kollegin Pelke, Sie wissen auch, dass die Arbeit des Landesjugendamts regelmäßig Thema im zuständigen Landesjugendhilfeausschuss ist. Der Geschäftsbericht des Landesjugendamts wird dort jährlich vorgelegt und er gibt sehr umfänglich Auskunft über die Arbeit des Landesjugendamts. Auch bei der Beantwortung Ihrer Kleinen Anfrage, Sie hatten ja in Ihrem Antrag darauf hingewiesen, wurde unter anderem durch das Sozialministerium dargestellt, wie die Arbeit der Jugendhilfe im Landesjugendamt und im Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit in Thüringen vonstatten geht. Damals, als Sie diese Kleine Anfrage gestellt haben, drehte sich die öffentliche Diskussion gerade noch darum, ob das Landesjugendamt aufgelöst werden sollte, wie es beispielsweise der Landesjugendring vorgeschlagen hat und wie es ja im Nachbarland Hessen geschehen ist. Das Sozialministerium hat sich damals deutlich dazu positioniert, hat bei dieser Gelegenheit aber auch deutlich gemacht, welche Aufgaben letztendlich das Landesjugendamt hat. Die von der SPD in ihrem Antrag befürchteten Qualitätsverluste werden so nicht entstehen. Das hatte ich eingangs gesagt. Denn zum einen wird der Umzug des Landesjugendamts von seiner Außenstelle Erfurt nach Suhl schrittweise stattfinden, also von den 16 Mitarbeitern, die derzeit in Erfurt in der Außenstelle tätig sind, werden in diesem ersten Schritt einige Mitarbeiter nach Suhl wechseln, aber das wird eben Schritt um Schritt und Zug um Zug gehen. Die meisten Kollegen werden im Übrigen mit nach Suhl gehen. Aber es stimmt, es werden sich wohl auch einige ihr Tätigkeitsfeld woanders suchen oder hier in Erfurt bleiben wollen. Ich habe sehr viel Verständnis dafür, dass die Kollegen lieber mit dem Landesjugendamt hier in Erfurt bleiben würden. Ich habe aber nur begrenzt Verständnis, werte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, dass ausgerechnet Sie diese Unzufriedenheit aufgreifen.
Wenn wir uns das mal so ein Stückchen genauer anschauen und die Frage stellen, warum es für Berufspendler eigentlich zusehends schwieriger wird, einen Arbeitsplatz, der entfernt von ihrem Wohnort ist, zu suchen und zu finanzieren, da wird man sehr schnell dazu kommen, dass insbesondere Rotgrün für die Ökosteuer und für die Kürzung der Pendlerpauschale erhebliche Verantwortung trägt und auch das führt ein Stückchen dazu, dass es für Menschen im Freistaat Thüringen nicht mehr
so einfach möglich ist, sich einen Arbeitsplatz ein Stückchen weiter entfernt zu suchen.
Da nützen Ihre nonverbalen Zeichen, Herr Kollege Gentzel, Ihnen relativ wenig. Das ist so und das hat Ihre Bundesregierung in Berlin zu verantworten.
Natürlich, wenn Mitarbeiter nicht mit nach Suhl wechseln werden, natürlich werden wir uns dann die Frage stellen, wie diese Stellen kompetent und mit engagierten Kollegen zu besetzen sind. Aber auch das wird letztendlich in Suhl möglich sein und auch dann wird es möglich sein, über die Aufhebung von Besetzungssperren zu reden, um engagierte und kompetente Kollegen dort einstellen zu können.
Also noch einmal, für die CDU-Fraktion ist klar, wir halten an den im Zuge der Gebietsreform 1994 beschlossenen Ausgleichsmaßnahmen fest. Dazu gehört für uns auch die Ansiedlung des Landesamts für Soziales und Familie und des Landesjugendamts als Teil dessen in Suhl. Wir wollen keine zentralistische Anordnung aller Behörden in der Landeshauptstadt, das sage ich ganz deutlich. Auch andere Landesämter, wie das Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz mit dem Umzug von Erfurt nach Bad Langensalza werden davon betroffen sein und wir meinen nach wie vor, das ist auch richtig so.
Angesichts der jetzt erfolgten Fortschritte beim Bau des Behördenzentrums in Suhl und auch der erfolgten Autobahnanbindung der Stadt ist es sinnvoll, diesen Umzug des Landesjugendamts schon jetzt schrittweise zu beginnen und es ist im Übrigen auch nicht überraschend, denn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesjugendamts wissen spätestens seit 1994 genau darüber Bescheid und haben zum Teil sogar Arbeitsverträge, wo ganz klar drinsteht, dass ihr Arbeitsort Suhl ist. Die von der SPD befürchteten Defizite bei der Beratung der Träger sind auch deswegen so nicht gegeben, weil auch jetzt schon ein Großteil der Beratung vor Ort oder fernmündlich stattfand. Sie wissen, dass insbesondere die Aufgaben des Landesjugendamts, wenn es um die Erteilung von Betriebserlaubnissen von Kindertagesstätten ging, wenn es um Statistik, wenn es um Jugendhilfeplanung ging, nicht etwas war, wo die Träger sozusagen zuhauf Besuchsdienst im Landesjugendamt in Erfurt hatten, sondern wo vieles vor Ort stattfand und wo vieles auch elektronisch, fernmündlich oder mit Briefen letztendlich erledigt werden konnte. Das wird auch in Zukunft so stattfinden und im Übrigen weise ich einmal darauf hin, auch die Stadt Suhl ist inzwischen verkehrsrechtlich recht günstig zu erreichen. Ich weiß nicht, ob das bei den Kollegen von der SPD nicht so ganz durchgedrungen ist, der Rennsteigtunnel endet eben nicht mit Tunnelüberwachung und irgendwo im Niemandsland, sondern da führt der Rennsteigtunnel die Autobahn geradewegs nach Suhl und das ist keine Entfernung, die in Thüringen auch für Träger nicht zu überwinden wäre.
Für uns abschließend ist die Entscheidung damit natürlich auch ein ganz wichtiges Signal nach Südthüringen in die Region. Wir werden den Antrag der SPD deswegen auf Aussetzung des Umzugsbeschlusses nicht mittragen und ablehnen. Danke schön.
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