Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes
01.04.2004 - 103. Plenarsitzung
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kollegen von der SPD, ich verhehle es ja gar nicht, der Antrag hat durchaus zwiespältige Gefühle bei mir ausgelöst. Zwiespältige Gefühle, das will ich auch deutlich machen, zum einen, weil ich es vernünftig und richtig finde, dass die SPD-Fraktion sich intensiv dem Thema "Familie" widmet, ich glaube, das ist etwas, was allen Fraktionen hier im Haus gut zu Gesicht steht, zum anderen aber auch, und das muss ich ehrlich sagen, weil es sich ein Stück weit dabei natürlich um einen durchaus durchschaubaren Wahlkampffensterantrag handelt.
Und ich sage das ganz ehrlich, Frau Kollegin Bechthum,
Ihnen kann man das verzeihen, weil Sie natürlich durchaus das Interesse bekunden, zu sagen, wir bringen hier einen Familienantrag ein, weil Sie in der nächsten Legislaturperiode nicht wieder für den Thüringer Landtag kandidieren. Allerdings den übrigen Kollegen Ihrer Fraktion muss ich schon sagen, es wäre dem Anliegen der Familien besser getan, wenn wir nach gründlicher Beratung einen umfassenden Antrag zum Thema "Familienförderung" hier vorgelegt hätten, denn so, wie er uns in der jetzigen Fassung vorliegt, verdient er nicht den Titel "Familienförderungsgesetz", den Sie drüberschreiben. Er ist letztendlich ein Stück weit Wahlkampfrhetorik und leider auch ein Stück weit ein Schnellschuss.
Ich mache Ihnen das deutlich, Herr Kollege Schemmel, es fehlen wichtige familienfördernde Bereiche.
Insbesondere Fragen der Situation allein Erziehender, aber auch zur Schwangerschaftskonfliktberatung finden sich in Ihrem Familienförderungsgesetz an keiner einzigen Stelle wieder.
Insofern vermisse ich auch sehr die Erfahrungen aus dem Landesbündnis für Familie, was begonnen hat zu arbeiten, wo es Anregungen gab. Ich vermisse auch die Anregungen aus den Enquetekommissionen. Alles das hätte wohl in ein Familienförderungsgesetz reingehört. Ich denke, wir werden auch darüber noch sprechen müssen, in welchem Umfang dies sich wiederfinden kann.
Gleichwohl sind es die vorgeschlagenen Änderungen in § 19 a und b durchaus wert, diskutiert und aufgegriffen zu werden. Ich sage es ganz ehrlich, auch ich wünsche mir, dass wir die Familienförderung rechtlich klar erkennbar verankern. Sie wissen, wir haben, was die Familienförderplanung angeht, durchaus die gleiche Forderung als CDU-Fraktion. Wir machen diese Forderung im Übrigen auch auf kommunaler Ebene auf, wo es am wichtigsten ist. Es fehlt aber in Ihrem Gesetzentwurf der Bezug zu den im Kinder- und Jugendhilfegesetz klar definierten Jugendhilfeausschüssen, die sich letztendlich ja auch mit der Jugendförderplanung, aber eben auch mit der Familienförderplanung beschäftigen sollen. Und da reicht es eben nicht, wenn Sie es, wie in Ihrem Gesetzentwurf beschrieben, darauf beschränken, dass Sie die Jugendämter oder das Landesjugendamt verpflichten wollen einen Förderplan zu erstellen und dabei die Träger nur zu beteiligen. Nein, diese Diskussion muss mit den Trägern stattfinden und die Beschlussfassung muss letztendlich in den Jugendhilfeausschüssen, in den Sozialausschüssen, natürlich dann auch in den Kreistagen und Stadträten stattfinden, denn letztendlich sind die für die kommunale Familienpolitik auch originär zuständig.
Es ist die Klarstellung und die rechtliche Verankerung der Pflichtleistung bei der Familienförderung gefordert. Ich hatte gesagt, das ist zu begrüßen und natürlich auch der zweite Teil, wenn es um den Kinderschutz geht. Auch das ist zu begrüßen, auch hier haben wir im Landtag mehrfach dazu bereits diskutiert. Es ist eben leider so, der Kinderschutz funktioniert nicht in allen Kreisen. Im Land haben wir, was die Familienförderung und den Kinderschutz angeht, klare Regelungen getroffen. In den aufgelisteten Bereichen, die Sie in Ihrem Gesetzentwurf haben, die Familienhilfe, die Bildungsmaßnahmen, die Familienzentren und die Familienerholungsstätten, dies alles hat im Land bereits jetzt höchste Priorität. Sie wissen, dass wir trotz der angespannten Haushaltslage, die wir haben, seit 1999 eine jährliche Steigerung zu verzeichnen haben. Wir sind inzwischen, nachdem es im Jahr 2002 1,8 Mio. € für diesen Bereich waren, im letzten Jahr 2,1 Mio. €, in diesem Jahr bei 2,5 Mio. € angekommen, was das Land dafür aufwendet. Ich finde das richtig und notwendig, insofern ist Familienfreundlichkeit in Thüringen eben doch kein leeres Wahlkampfthema, Frau Kollegin Pelke, wie Sie es in der Pressemitteilung beschrieben haben, sondern es ist schlichtweg Realität. Wir haben durchaus auch bundesweit anerkannt ausgezeichnete Betreuungsangebote im Kindertagesstättenbereich.
Ich weiß, dass wir im Bereich der Angebote unterhalb des Rechtsanspruchs mehr machen können, mehr machen wollen, mehr machen müssen, aber wir haben eben sehr gute Betreuungsangebote. Wir haben darüber hinaus mit dem Landeserziehungsgeld ein hervorragendes Instrument, wir haben die Jugendpauschale, wir haben die Familien-Card. Dies alles gehört für mich zur Familienfreundlichkeit dazu. Insofern kann man eben nicht davon reden, dass es sich nur um Wahlkampfgetöse handelt, wenn wir über Familienförderung sprechen.
Ich möchte sehr gern auf den zweiten Teil Ihres Antrags eingehen, auf den Teil, wo Sie sich auf die Kinderschutzdienste beziehen. Die Kinderschutzdienste hatten wir in den letzten Jahren mehrfach hier zum Thema, aber - und das erleben wir in den Diskussionen vor Ort - die Kinderschutzdienste sind nicht zuallererst dadurch gefährdet, weil die landesgesetzlichen Verankerungen fehlen, sondern - und das sage ich hier ganz deutlich - die Kinderschutzdienste sind dann gefährdet, wenn kommunale Verantwortungslosigkeit damit einhergeht. Wir haben dies bei der Schließung des Kinderschutzdienstes in Saalfeld/Rudolstadt erlebt, wir haben dies bei den Diskussionen im Unstrut-Hainich-Kreis erlebt, und ich denke, wir sollten alle als Landespolitiker, aber auch als Kommunalpolitiker darauf mit hinwirken, dass die Kinderschutzdienste vor Ort erstens erhalten bleiben, zweitens aber auch in hoher Qualität arbeiten können. Das Land leistet seinen Beitrag dazu mit einer 50-prozentigen Förderung der Personalstellen in den Kinderschutzdiensten. Selbstverständlich erwarten wir, dass dies die kommunale Ebene ganz genauso tut.
Der Gemeinde- und Städtebund hat in einem Schreiben an den Landesjugendhilfeausschuss darauf hingewiesen, dass es derzeit eine rechtlich ungenaue Regelung gibt, eine rechtlich ungenaue Verankerung der Kinderschutzdienste, nämlich in den §§ 27 ff im SGB VIII und in § 20 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Diese rechtliche Unklarheit führt dazu, dass in einigen Kommunen die Kinderschutzdienste nicht zwingend finanziert werden, insofern bin ich Ihnen dankbar für die Initiative, dass wir an dieser Stelle auch die rechtliche Klarstellung, auch die rechtliche Verankerung wollen. Dem werden wir uns auch in der Diskussion nicht entziehen. Aber auch - und das gehört bei den Kinderschutzdiensten dazu - wir müssen dann die Qualitätsstandards in die Diskussion einbeziehen. Sie wissen, dass der Landesjugendhilfeausschuss sich derzeit sehr intensiv mit diesen Fragen beschäftigt, dass da in Vorbereitung ein Papiers ist, was die Qualitätsstandards für die örtlichen Kinderschutzdienste in Thüringen klar definiert. Auch dies sollte sich dann letztendlich bei der Familienförderung bei einer gesetzlichen Initiative in diese Richtung wiederfinden.
Abschließend möchte ich heute für die erste Beratung des Gesetzentwurfs noch zusammenfassen, ich bin schon der Auffassung, dass sich in Ihrem Gesetzesantrag richtige Ansätze finden, aber ich bleibe dabei, ich sehe diesen Antrag als zu kurz gesprungen an. Ich möchte, dass wir die Ergebnisse der Enquetekommission einbeziehen. Ich begrüße und rege das auch für unsere Fraktion an, dass wir diesen Gesetzentwurf im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit weiterberaten, aber darüber hinaus auch im Justizausschuss, denn es handelt sich dabei um den Gesetzentwurf einer Fraktion. Und natürlich werden wir uns dazu auch die fachlichen Stellungnahmen von denjenigen einholen müssen, die letztendlich betroffen sind, das sind die Familienverbände, aber das wird auch der Landesjugendhilfeausschuss sein. Insofern kann ich Ihnen dann auch den Vorwurf nicht ersparen, dass Sie ein ganzes Stück weit bewusst die Möglichkeit einkalkuliert haben, dass Ihr Antrag der Diskontinuität zum Opfer fällt. Insofern bleibe ich dabei, was ich vorhin gesagt habe, vor diesem Hintergrund ist es letztendlich nichts anderes als ein Schaufensterantrag, aber, das darf ich Ihnen für unsere Fraktion versichern, nach dem 13. Juni wird die CDU-Fraktion hier im Thüringer Landtag genauso intensiv weiter Familienpolitik gestalten und wir werden dann ein Familienförderungsgesetz hier in den Thüringer Landtag einbringen, was wir insgesamt mit allen Fraktionen ausführlich diskutieren werden, aber was dann tatsächlich auch den Namen verdient. Danke schön.
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