2. Plenarsitzung
09.09.2004 - Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, es ist bezeichnend, dass wir mit der ersten Gesetzesänderung, die wir hier in der neuen Legislaturperiode beraten, uns letztlich an EU-Vorgaben halten, halten müssen auch und dass der Gestaltungsspielraum für die Bundesländer dabei ausgesprochen begrenzt ist. Aber die Gesetzesänderung ist uns vorgegeben und natürlich werden wir sie auch, wie es bei Gesetzesänderungen ist, hier im Haus entsprechend behandeln und bearbeiten und insofern hatte ich mich auch kurz zu Wort gemeldet. Auch wenn die Themen sicherlich nicht strittig sind, bin ich der Auffassung, dass wir bei Gesetzesänderungen, die wir haben, uns wenigstens so viel Zeit nehmen sollten, dass wir auch über den Inhalt ein ganz klein wenig sprechen können. Unbestritten ist - und das hatte der Minister in seiner Darstellung schon gesagt -, dass in einem zusammenwachsenden Europa entsprechende Freizügigkeitsregelungen zu Wohnort und zur Arbeitsplatzwahl für alle Bürger der Mitgliedsländer gelten müssen und dass dazu auch einheitliche Anerkennungen erlangter Bildungs-, Ausbildungs- und Studienabschlüsse gelten müssen. Dem folgend gibt es zahlreiche EURichtlinien, die hierzu Vorgaben machen, und bei der jetzt vorgelegten Gesetzesänderung handelt es sich um eine ähnliche EU-Richtlinie, auf der dies basiert. Im Jahr 2001 ist diese Richtlinie entstanden und nach einem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission vom Juni 2002 sind Deutschland und insbesondere die Länder natürlich verpflichtet, die Heilberufegesetze dementsprechend zu ändern. Zahlreiche Bundesländer haben dies bereits getan und sind da auch schnell zum Abschluss gekommen, Baden- Württemberg beispielsweise oder auch Schleswig- Holstein. Mecklenburg-Vorpommern hat dies jüngst getan, auch mit großer Einmütigkeit. In Sachsen wird es gerade vorbereitet. Ich denke, nur einige wenige Sätze noch zur Erläuterung zu dem, was der Minister auch schon umfangreich vorgetragen hat. Die bisher in Deutschland geltende Regelung zur fünfjährigen Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin soll nach Auffassung der Ärztekammern die entsprechende Qualität in der Ausbildung sichern. Das ist auch richtig und gut so, aber wir erleben eben, dass in anderen europäischen Ländern diese Weiterbildung und Ausbildung nur drei Jahre dauert. Mit der jetzt vorliegenden Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes soll das auch diesen Ärzten dann ermöglicht werden, mit der entsprechenden, aber verkürzten Ausbildung auf Antrag an die Landesärztekammer den Titel "Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin" zu führen und nicht - wie es bis jetzt nur war - den Titel als praktischer Arzt. Für die CDU-Fraktion kann ich sagen, wir begrüßen die Vereinheitlichung dieser Standards und ich teile auch nicht die Befürchtung, dass es nun zu einer qualitativen Verschlechterung der Weiterbildung in Deutschland kommen wird. Gleichwohl wird sich die Frage zu stellen sein, ob die Dauer der Weiterbildung in Thüringen bzw. insgesamt in Deutschland weiterhin fünf Jahre betragen wird oder ob sie eventuell auf drei Jahre verkürzt werden kann. Aber dies müssen die Fachleute entscheiden und da sind insbesondere die Ärztekammern gefragt. Wir können und werden uns da sicherlich nicht einmischen. Nach meiner Meinung allerdings sollte man dabei aber auch berücksichtigen, dass wir bei Allgemeinmedizinern durchaus einen deutlich größeren Bedarf haben und dass eine Verkürzung der Ausbildungszeiten diese fachliche Weiterbildung attraktiver machen könnte. Die weiteren im Gesetzentwurf vorgenommenen Änderungen - und darauf ist zum Teil ja der Minister schon eingegangen - sollten wir sicherlich im Ausschuss miteinander beraten können. Für die CDUFraktion beantrage ich deshalb die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und rege auch an, dass wir entsprechend die Stellungnahmen dazugehöriger Gremien, von Ärztekammer über Marburger Bund, einholen und uns dann entsprechend fachlich damit auseinander setzen. Vielen Dank.
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