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2. Plenarsitzung

09.09.2004 - Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,
es ist bezeichnend, dass wir mit der ersten Gesetzesänderung,
die wir hier in der neuen Legislaturperiode
beraten, uns letztlich an EU-Vorgaben halten,
halten müssen auch und dass der Gestaltungsspielraum
für die Bundesländer dabei ausgesprochen
begrenzt ist. Aber die Gesetzesänderung ist uns vorgegeben
und natürlich werden wir sie auch, wie es
bei Gesetzesänderungen ist, hier im Haus entsprechend
behandeln und bearbeiten und insofern hatte
ich mich auch kurz zu Wort gemeldet. Auch wenn
die Themen sicherlich nicht strittig sind, bin ich der
Auffassung, dass wir bei Gesetzesänderungen, die
wir haben, uns wenigstens so viel Zeit nehmen sollten,
dass wir auch über den Inhalt ein ganz klein wenig
sprechen können.
Unbestritten ist - und das hatte der Minister in seiner
Darstellung schon gesagt -, dass in einem zusammenwachsenden
Europa entsprechende Freizügigkeitsregelungen
zu Wohnort und zur Arbeitsplatzwahl
für alle Bürger der Mitgliedsländer gelten müssen und
dass dazu auch einheitliche Anerkennungen erlangter
Bildungs-, Ausbildungs- und Studienabschlüsse
gelten müssen. Dem folgend gibt es zahlreiche EURichtlinien,
die hierzu Vorgaben machen, und bei der
jetzt vorgelegten Gesetzesänderung handelt es sich
um eine ähnliche EU-Richtlinie, auf der dies basiert.
Im Jahr 2001 ist diese Richtlinie entstanden und nach
einem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission
vom Juni 2002 sind Deutschland und insbesondere
die Länder natürlich verpflichtet, die Heilberufegesetze
dementsprechend zu ändern. Zahlreiche
Bundesländer haben dies bereits getan und sind da
auch schnell zum Abschluss gekommen, Baden-
Württemberg beispielsweise oder auch Schleswig-
Holstein. Mecklenburg-Vorpommern hat dies jüngst
getan, auch mit großer Einmütigkeit. In Sachsen wird
es gerade vorbereitet. Ich denke, nur einige wenige
Sätze noch zur Erläuterung zu dem, was der Minister
auch schon umfangreich vorgetragen hat.
Die bisher in Deutschland geltende Regelung zur
fünfjährigen Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin
soll nach Auffassung der Ärztekammern
die entsprechende Qualität in der Ausbildung sichern.
Das ist auch richtig und gut so, aber wir erleben
eben, dass in anderen europäischen Ländern diese
Weiterbildung und Ausbildung nur drei Jahre dauert.
Mit der jetzt vorliegenden Änderung des Thüringer
Heilberufegesetzes soll das auch diesen Ärzten dann
ermöglicht werden, mit der entsprechenden, aber
verkürzten Ausbildung auf Antrag an die Landesärztekammer
den Titel "Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin"
zu führen und nicht - wie es bis jetzt
nur war - den Titel als praktischer Arzt.
Für die CDU-Fraktion kann ich sagen, wir begrüßen
die Vereinheitlichung dieser Standards und ich teile
auch nicht die Befürchtung, dass es nun zu einer
qualitativen Verschlechterung der Weiterbildung in
Deutschland kommen wird. Gleichwohl wird sich die
Frage zu stellen sein, ob die Dauer der Weiterbildung
in Thüringen bzw. insgesamt in Deutschland
weiterhin fünf Jahre betragen wird oder ob sie eventuell
auf drei Jahre verkürzt werden kann. Aber dies
müssen die Fachleute entscheiden und da sind insbesondere
die Ärztekammern gefragt. Wir können
und werden uns da sicherlich nicht einmischen. Nach
meiner Meinung allerdings sollte man dabei aber
auch berücksichtigen, dass wir bei Allgemeinmedizinern
durchaus einen deutlich größeren Bedarf haben
und dass eine Verkürzung der Ausbildungszeiten diese
fachliche Weiterbildung attraktiver machen könnte.
Die weiteren im Gesetzentwurf vorgenommenen Änderungen
- und darauf ist zum Teil ja der Minister
schon eingegangen - sollten wir sicherlich im Ausschuss
miteinander beraten können. Für die CDUFraktion
beantrage ich deshalb die Überweisung des
Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Soziales, Familie
und Gesundheit und rege auch an, dass wir entsprechend
die Stellungnahmen dazugehöriger Gremien,
von Ärztekammer über Marburger Bund, einholen
und uns dann entsprechend fachlich damit auseinander
setzen. Vielen Dank.

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