 |
Dokumentensammlung >>
www.mdl-panse.de >>
Reden >>
Archiv
Soziale Grundsicherung statt Almosen
08.10.2004
5. Plenarsitzung
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Frau Kollegin Thierbach, der Titel ist schon grundfalsch. Normalerweise hätte der Titel Ihres Antrags natürlich lauten müssen: "Umsetzung des SGB XII auf Landesebene". Sie haben einen anderen Titel gewählt, ich werde Ihnen gern vielleicht nachher noch eine paar Sätze dazu sagen. Sie sind in Ihrer Rede auf die Dreigliedrigkeit Ihres Antrags eingegangen. Ich möchte mal auf den zweiten Aspekt hinweisen und das sind die typischen Komponenten, die wir in einem PDS-Antrag finden. Das sind im Normalfall dann auch drei Komponenten. Das ist auch bei diesem jetzt vorliegenden Antrag so. Sie finden zunächst, dass die PDS ein wichtiges Thema aufgreift. Sie finden als Zweites, dass dann unrealistische Forderungen dazu erhoben werden, und Sie finden als Drittes - und das gehört dann auch immer dazu -, dass das mit etwas Populismus garniert wird und natürlich hier die Stimmung geschürt wird. Genau das lehnen wir ab und das ist für mich diese Dreiteiligkeit Ihres Antrags, die ich dann - im Gegensatz zur Dreigliedrigkeit - nicht nachvollziehen kann.
Frau Kollegin Thierbach, Sie haben - und auch der Minister hat das vorhin gesagt - angedeutet oder darauf hingewiesen, dass der Bundesrat und der Bundestag bereits im vergangenen Jahr, nämlich am 19.12.2003, der Reform des Sozialhilferechts zugestimmt haben, damals zusammen mit Hartz IV. Ich will auch etwas zum Hintergrund sagen. Der Hintergrund war natürlich, dass die Hilfeempfänger kontinuierlich gestiegen sind zum einen, aber dass auch die Ausgaben in einer dramatischen Form angestiegen sind. Dieser Umstand verlangte nach Reformen, ich glaube, das war jedem auch so ein Stückchen bewusst, wenn er sich anschaut, wie die öffentlichen Haushalte aussehen. Wir haben vorhin gerade hier über den Nachtragshaushalt diskutiert und da kann man nicht weltfremd sagen: Wir können wo weiter machen, wie es bis jetzt war, oder können noch eine Schippe drauflegen. Auch da müssen wir über Reformen diskutieren und ich finde es schon bedauerlich, dass sich an dieser Stelle dann die PDS - auch wenn sie sonst über Reformen immer mal diskutieren mag - solchen Reformdiskussionen verschließt.
Die Reformen, die vor einem Jahr von Bundestag und vom Bundesrat beschlossen wurden, sollten vor allem eines tun, sie sollten die finanziellen Leistungen, die nach dem SGB XII geleistet werden, transparenter und bedarfsgerechter gestalten und sie sollten - das ist auch, glaube ich, heute schon mehrfach gesagt worden - die Eigenverantwortung der Betroffenen stärken. Man muss, denke ich, auch ein Stückchen, und das ist hier erlaubt, noch erklären. Die Hilfe zum Lebensunterhalt gibt es nach der neuen Regelung für alle diejenigen, die bei Bedürftigkeit ansonsten keine Leistungen erhalten. Sie hatten das gesagt. Das betrifft natürlich z.B. die Erwerbsfähigen, die kein ALG II erhalten, aber es betrifft auch die über 65-Jährigen, die keine Grundsicherung erhalten.
Ich habe, als ich begonnen habe, Ihnen gesagt, was ich von der Überschrift des Antrags halte, der Überschrift nämlich "Soziale Grundsicherung statt Almosen". Unabhängig davon, dass ich sie nicht richtig an dieser Stelle über diesem Antrag finde, habe ich mir natürlich schon die Frage gestellt, ob sie nicht auch sehr verwirrend wirken kann, denn es führt natürlich zu der Frage: Was meint denn die PDS mit "Almosen"? Ich habe mal nachgeschaut und versucht, eine Definition von "Almosen" zu finden. Almosen stammt aus dem Griechischen und bedeutet Erbarmen. Das Geben von Almosen ist eine geistliche Tat, die dementsprechend auch an Voraussetzungen gebunden ist und mit großartigen Verheißungen versehen ist. Da frage ich Sie mal ganz besorgt, also ich weiß nicht, was die PDS meint, wer ab dem 01.01.2005 wem Almosen auf dieser Grundlage vergeben würde.
Die Leistungen nach dem SGB XII sind etwas ganz anderes und die will ich Ihnen gern auch noch mal versuchen zu erläutern. Die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII sollen den Bedarf zum Lebensunterhalt decken und bestehen dazu aus verschiedenen Bestandteilen, im Wesentlichen sind es vier: Das ist der Regelsatz für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz, das ist der Pauschalbetrag von 15 Prozent für den Haushaltsvorstand - das hatten Sie ja auch in Ihrer Rede angedeutet -, das sind die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung und das sind die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Hinzu kommen zu diesen Komponenten mehrere Ergänzungs- und Sonderregelungen, z.B. für Behinderte und verschiedene Leistungsfälle. Bisher gab es, das wissen Sie sicherlich, im Bundessozialhilfegesetz für Behinderte eine Staffelung von allgemeinen und besonderen Einkommensgrenzen mit recht unterschiedlichen Leistungsarten. Diese werden nun durch einheitliche Freigrenzen und Regelsätze abgelöst. Pflegebedürftige Personen und Menschen mit Behinderungen erhalten ab dem 01.05.2005 ein persönliches Budget für selbst organisierte Betreuungsleistungen. Diese Regelung wird bis zum Jahr 2007 auf ihre Praktikabilität überprüft. So viel vielleicht zu den Grundzügen.
Aber jetzt zu Ihrem Antrag, den ich gern auch in den drei Punkten so ein Stückchen abarbeiten würde, wie Sie ihn gestellt haben. Zum ersten Punkt: Ich danke der Landesregierung für den Bericht. Die Landesregierung hat die Zeitschiene aufgezeigt. Sie hat angekündigt, dass die Regelsatzverordnung bis Jahresende erstellt und vorgelegt wird. Aber Sie wissen auch, ansonsten würde die Erstattung gemäß Bundessozialhilfegesetz erfolgen. Ich sehe, dass es da momentan Diskussionsbedarf gibt. Dieser Diskussionsbedarf findet, glaube ich, zum Teil sogar noch im Vermittlungsausschuss statt, insbesondere aber auch, wenn wir die Regelsatzverordnung hier in Thüringen erarbeiten. Wir werden dann zu gegebener Zeit, wenn entsprechend die gesetzlichen Vorlagen hier auch eingereicht werden, im Landtag erneut darüber diskutieren können. Und da bin ich Ihnen dankbar, wenn Sie dann konkrete Vorschläge dazu machen können. Aber dann begründen Sie sie und erläutern Sie auch, wie wir das ein Stückchen finanzieren können und wollen.
Die PDS hat in Punkt 1 nach Auswirkungen gefragt. Die gesetzlichen Auswirkungen für die betroffenen Gruppen hat der Minister dargestellt. Das ist das eine. Was Sie allerdings vorher meinten, und darauf zielte wohl die Aufzählung der betroffenen Gruppen ab, ist die eigentlich hoch spekulative Frage: Wie wird sich das bei dem Einzelnen auswirken? Das kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten. Ich wäre Ihnen vielleicht dankbar, wenn Sie uns mal Ihre Meinung dazu darstellen könnten. Ich kann Ihnen nur sagen, was wir als CDU an Erwartungen an dieses SGB XII formuliert haben und was wir auch von der Umsetzung dessen dann erwarten. Und das ist nämlich genau das, was der Minister bereits gesagt hat. Wir warten, dass das eigenverantwortliche Handeln der Betroffenen gestärkt wird. Wir erwarten natürlich, dass sich Bürokratie und Verwaltungsaufwand reduzieren und wir erwarten damit natürlich auch mit den getroffenen Regelungen, dass sich die Kosten reduzieren. Denn wir werden, das hatte ich eingangs gesagt, angesichts der Haushalte, die sich auf allen öffentlichen Ebenen gleich gestalten, nicht mehr hergehen können und sagen können, wir lassen das ins Uferlose immer weiter wachsen.
Der zweite Punkt: Auf die Frage der Erhöhung der Regelsätze ist Herr Pilger sehr intensiv eingegangen. Ja, die Erhöhung der Regelsätze wird stattfinden auf der Grundlage des Datenmaterials. Man kann darüber diskutieren, wie Sie das aufgeführt haben, wie nominal das ist. Das ist die eine Seite. Die andere Seite ist, und darauf zielten Sie ja ab, ob der Freistaat Thüringen von der Öffnungsklausel, die es für die Länder gibt, Gebrauch macht. In welchem Umfang der Freistaat Thüringen dann von dieser Öffnungsklausel Gebrauch macht, das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der Minister hat es dargestellt. Es hängt zum einen davon ab, was für spezifisches Datenmaterial wir in Thüringen haben, ob wir auf Datenmaterial aus Wiesbaden zurückgreifen müssen oder ob wir eigenes Datenmaterial haben. Aber es hängt auch ein Stückchen davon ab und, Herr Pilger, da muss ich Ihnen dann widersprechen, was wir uns finanziell erlauben können. Und das ist dann, weil wir vorhin die Diskussion über Scheinheiligkeit hatten, ein klein wenig scheinheilig, wenn man auf der einen Seite auf Bundesebene die Eckregelsätze festlegt, die Öffnungsklauseln sozusagen, und damit den Ball den Ländern zuspielt und sagt: Länder, wenn ihr mehr wollt, dann macht halt mehr, legt ihr halt drauf. Wenn Sie das gewollt hätten, dann hätte man diese Diskussion genauso auch auf Bundesebene führen und entsprechend die Regelsätze dort dann höher ansetzen können. Insofern verstehe ich Ihre Argumentation nicht und auch die Erwartungshaltung der SPD-Fraktion nicht, dass wir das in Thüringen so ein Stückchen dann nachholen könnten, was auch auf Bundesebene hätte stattfinden können.
Wir kommen zum dritten Punkt, und das ist ja das, woran sich auch die Kollegen von der SPD offensichtlich berechtigt am meisten gestört haben. Da ist für mich zunächst auch erst mal die Frage, und die hat sich mir beim ersten Überfliegen Ihres Punktes sofort gestellt: Was meint denn die PDS mit "international gebräuchlichem Existenzminimum"? Sie haben es nicht genau erklärt. Ich kann Ihnen nur sagen, was die Definition von Existenzminimum ist und das ist die, die mir momentan geläufig ist, und das ist, dass das Existenzminimum zur Befriedigung derjenigen materiellen Bedürfnisse dient, die notwendig sind, um zunächst physisch zu überleben. Und das heißt vor allem, Nahrung, Kleidung und Wohnung. Genau das ist die Definition. Ja, natürlich. Und wenn Sie eine andere Definition wollen, dann müssen wir hier diese Frage diskutieren, wie sie Herr Pilger auch gerade angeschnitten hat, mit der Armutsdiskussion. Mit der Definition des Armutsbegriffes tragen Sie uns hier Ihre Definition vor
und dann können wir darüber streiten. Ich sage Ihnen aber, momentan können wir uns nach dem richten, was wir haben. Ich habe für mich jetzt gerade dargestellt, für uns gerade dargestellt, was das Existenzminimum in der Definition sein kann. Das, was wir allerdings erleben im Sozialhilfesatz, das ist deutlich mehr und das ist glücklicherweise mehr.
Es ist mehr, nämlich das, was ich eben gerade geschildert habe, Frau Kollegin Thierbach, die Befriedigung der so genannten materiellen Bedürfnisse. Da geht natürlich der Sozialhilfesatz um einiges drüber. Das wissen Sie auch. Es ist mehr als nur Essen, Trinken, Kleidung und Wohnung. Sie haben, und das ärgert mich ganz besonders, wenn wir jetzt über ein Jahr später über dieses Thema diskutieren, die Streichung der Pauschalierung gefordert. Das ist natürlich Unfug. Das ist insbesondere dann Unfug, wenn man darüber diskutiert, dass wir jetzt wenige Wochen vor dem In-Kraft-Treten des SGB XII sind. Die Pauschalierung war von den Beteiligten im Bundestag gewollt und sie ist ein wichtiger Bestandteil der Reform, denn bisher, und das hatte der Minister gesagt und das hat der Herr Pilger gesagt, mussten die Betroffenen einzelne Leistungen immer einzeln beantragen. Die wurden dann auch einzeln bewilligt mit allen Folgen, was Verwaltung anging, was auch die Antragstellung für den einzelnen Betroffenen anging oder was das bedeutete. Mit den Pauschalzahlungen, wie sie jetzt erfolgen soll, kann der Betroffene selbst eigenverantwortlich entscheiden, was er sich leisten kann und wann er sich was leisten kann. Und das ist kein Unterschied, Frau Thierbach, zu der allein erziehenden Verkäuferin, die sich auch sehr wohl Gedanken darum machen muss, zu welchem Zeitpunkt sie welche Anschaffung tätigen kann oder eben nicht. Und wir als CDU-Fraktion wollen nicht, dass der Staat hingeht, bevormundend eingreift und die Entscheidung für den Einzelnen trifft, wann und zu welchem Zeitpunkt er vielleicht von welcher Bewilligung auch abhängig für sich selber individuell etwas leisten kann. Wir meinen, der Staat darf sich da nicht einmischen. Wir wollen die Eigenverantwortung der Betroffenen stärken. Und da, das räume ich gern ein, befinden wir uns ganz sicher im Gegensatz zur PDS, aber wir wollen eben den Betroffenen die Mündigkeit an dieser Stelle nicht absprechen. Es ist momentan, und das hatte ich gesagt, fast ein Jahr nach der Beschlussfassung so, dass wohl offensichtlich niemand bundesweit noch ernsthaft die Streichung der Pauschalierung fordert. Mir ist jedenfalls davon relativ wenig bekannt. Dann muss ich mir natürlich schon die Frage stellen, ob die PDS die Diskussion, die vor einem Jahr ja mal stattfand, damals verschlafen hat oder im letzten Jahr nicht reagiert hat oder warum sie ausgerechnet jetzt, wenige Wochen vor In-Kraft-Treten dieser ganzen Geschichte, uns mit solchen Anträgen entsprechend auch kommen. Es gab die Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen. Die hat sich mit dem SGB XII vor weit über einem Jahr überaus kritisch auseinander gesetzt. Die haben ihre Anmerkungen gemacht zu einem Zeitpunkt, als wir uns im Gesetzgebungsprozess befanden, aber nicht ein Jahr später, kurz bevor es in Kraft tritt. Im Übrigen, selbst Ihre Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierungen mit PDS-Beteiligung haben, in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern - mir ist nicht bekannt, dass die über so etwas nachdenken. Mir ist auch nicht bekannt, dass die solche Bundesratsinitiativen starten, wie sie die PDS uns hier wieder an dieser Stelle vorgeben möchte oder für uns auf den Weg bringen möchte.
Reden Sie mit Ihren Kollegen, reden Sie vielleicht mit denen darüber, warum die keine Gründe sehen, warum die jetzt inzwischen auch sagen, wir kümmern uns darum, wie das SGB XII in wenigen Wochen umgesetzt werden kann, und wir kümmern uns nicht mehr darum, in Tagträumereien zu sagen, wir reißen das jetzt komplett wieder auf, streichen und versuchen letztendlich auch, das Inkrafttreten noch in die nächsten Jahre hineinzuverzögern.
Ich habe vorhin so ein Stück von dem Populismus gesprochen und das ist eben genau der Punkt, wo ich jetzt auch noch mal anknüpfen möchte. Wenn die PDS jetzt kurz vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes das Thema entdeckt, das hat ja so eine auffallende Parallele zum Thema Hartz IV. Sie entdecken das, Sie meinen, damit kann man populistisch ein Stückchen Stimmung schüren; Sie denken, damit kann man auch Menschen im Freistaat Thüringen oder vielleicht auch bundesweit mobilisieren, und Sie hoffen darauf, dass man da natürlich auch politisch punkten kann. Frau Thierbach, das sage ich Ihnen, das hätten Sie sich denken können, das wird mit uns, auch hier im Thüringer Landtag, nicht zu machen sein.
Ich möchte, weil ja vieles auch von Minister Zeh und von Herrn Pilger schon gesagt war, zum Abschluss für uns die Wertung dieser drei Punkte oder des Antrags der PDS-Fraktion noch mal vornehmen. Der erste Punkt des Berichtsersuchens sehe auch ich als erfüllt an. Der Minister hat dargestellt, wie der Zeitablauf ist. Wir werden uns zu gegebener Zeit mit den Gesetzen dann entsprechend hier auch beschäftigen. Zum Zweiten, und das hatte ja die PDS dann bei ihrer Begründung gesagt, sie meint, das Land müsste zusätzliche Aktivitäten entwickeln oder zusätzlich aktiv werden, das sehe ich ausdrücklich nicht so. Und genau aus diesem Grund werden wir die Punkte 2 und 3 hier auch nach der Beratung in der Abstimmung ablehnen. Vielen Dank.
|  |
|