 |
Dokumentensammlung >>
www.mdl-panse.de >>
Reden >>
Archiv
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes
11.11.2004
6. Plenarsitzung
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, es war schon gesagt worden bei der ersten Lesung am 09.09., als wir uns mit diesem Gesetz erstmals hier befasst haben, dass wir uns dabei nach EU-Vorgaben, nach Richtlinien richten müssen. Insofern ist das drohende Vertragsverletzungsverfahren ein Stückchen der Grund dafür, dass wir uns jetzt so intensiv und auch so schnell letztendlich mit diesem Gesetz beschäftigen müssen. Ich möchte aber gleich eingangs ein paar Sätze dazu sagen, warum das natürlich jetzt auch in dieser Intensität geschehen ist.
Wir haben den Entwurf der Landesregierung, das konnten wir feststellen im Ausschuss, der im Frühjahr diesen Jahres als Referentenentwurf erarbeitet wurde, der dann im Sommer diesen Jahres dem Landtag zugeleitet wurde, aber Sie selbst wissen, wir hatten dazwischen Wahlen, wir hatten zwischendurch die Konstituierung des Parlaments, wir hatten die Sommerpause, so dass wir also in der ersten regulären Plenarsitzung nach der Sommerpause uns mit diesem Gesetzentwurf beschäftigt haben. Ich habe auch damals schon bei der Einbringung dieses Gesetzentwurfs gesagt, wir müssen diesen zügig behandeln, gleichwohl wollen wir aber in einem Anhörungsverfahren die Betroffenen beteiligen; beides ist geschehen.
Sie haben auf die Verfahrensweise im Ausschuss verwiesen und wie wir im Ausschuss diskutiert haben. Da muss ich Ihnen dazu sagen: Natürlich ist es, wenn man zügig beraten will, ein ungewöhnliches Verfahren, dass man Änderungsanträge im Ausschuss erst vorlegt und im Ausschuss auch miteinander diskutieren kann. Wir haben aber im Ausschuss breiten Raum gehabt, um diese Änderungsanträge miteinander zu diskutieren. Ich möchte da schon ein Stückchen kritisch sagen - Frau Künast und der Frau Fuchs, was Sie auch gerade angemerkt haben -, es kann eben nicht angehen, dass wir uns im Ausschuss fast die Hälfte der Zeit damit beschäftigen eine Verfahrensweise zu klären und den Rest der Zeit uns damit beschäftigen inhaltlich darüber zu diskutieren. Auch das, was Frau Künast jetzt hier gerade vorgetragen hat, bezog sich im Wesentlichen auf die Verfahrensweise zu den Anträgen. Ich hätte mir gewünscht, dass auch von den Oppositionsparteien entsprechend inhaltliche Anregungen gekommen wären. Die schriftlichen Stellungnahmen, die wir bekommen haben, die wir von der Landestierärztekammer, von der Apothekerkammer, von den Ärztekammern, vom Marburger Bund bekommen haben, die lagen Ihnen als Opposition genauso vor, zum gleichen Zeitpunkt wie uns als regierungstragende Fraktion. Wir haben uns damit auseinander gesetzt, wir haben daraus Änderungsanträge gemacht. Von beiden Seiten der Oppositionsparteien kamen keinerlei Änderungsanträge. Das muss man an dieser Stelle schon kritisieren, wenn wir uns im Ausschuss ausschließlich mit 21 Änderungsanträgen der Fraktion der CDU auseinander setzen.
Ein weiterer Punkt: Wir haben uns im Ausschuss ausschließlich mit Änderungsanträgen beschäftigt, die schriftlich in den Stellungnahmen enthalten waren. Wir haben uns nichts neu ausgedacht. Wir haben nicht gesagt, wir überrollen Sie mit Vorschlägen, die nicht schriftlich vorlagen. Ihnen war es genauso möglich wie uns, sich entsprechend in den Arbeitskreisen der Fraktionen inhaltlich damit auseinander zu setzen, mit Fachreferenten dazu zu diskutieren oder aber auch bei den Kammern entsprechend rückzufragen. Insofern lasse ich zwar Ihren Einwurf gelten, dass es alles sehr kurzfristig war, ich betone aber, es war nicht unmöglich, sich entsprechend auch intensiv inhaltlich damit auseinanderzusetzen.
Eine Bemerkung noch: Wir haben natürlich im Ausschuss nicht alle Änderungsanträge berücksichtigen können. Wir haben aber auch Änderungsanträge im Ausschuss diskutiert, die infolgedessen natürlich zu Nachfragen noch führen können und zu Nachfragen geführt haben. Ein Beispiel dafür ist der Ihnen heute vorliegende Änderungsantrag, der auf die Wünsche oder auf die Anregungen der Landestierärztekammer zurückzuführen ist. Die Landestierärztekammer hat nämlich festgestellt, dass wir den § 20 geändert und explizit die Ärzte, die Apotheker, die Psychotherapeuten aufgenommen haben und dass sie als Landestierärzte in dieser Erwähnung nicht enthalten sind. Es geht um die durchaus strittig zu diskutierende Frage, inwieweit die Ausübung des Berufs an die Niederlassung gebunden ist. Wir selber haben in der Diskussion dann auf Anregung oder auf Hinweis der Landestierärztekammer uns darauf verständigt, dass wir auch die Landestierärzte in diesen Passus mit aufnehmen wollen. Und das entgegen dem, Frau Kollegin Thierbach, was wir im Vorgespräch schon mal hatten, schon in dem Bewusstsein, dass wir die Tierärzte für wichtig halten in diesem Gesetz auch entsprechend gleiche Berücksichtigung zu finden. Ihren Einwurf, dass es nach Ihrer Auffassung strittig ist, ob die Tierärzte zu den Heilberufen gehören oder nicht, kann ich für mich relativ klar beantworten. Das vorliegende Gesetz, was wir haben, regelt sehr explizit die Apotheker, die Ärzte, die Zahnärzte, die Psychotherapeuten und die Tierärzte. In dem Sinne werden wir selbstverständlich auch diese Regelung, was die Niederlassungsmöglichkeiten für Tierärzte angeht, in dieses Gesetz mit aufnehmen wollen. Der Änderungsantrag liegt Ihnen vor. Wir können gern dazu diskutieren, aber ich habe auch jetzt versucht, Ihnen unsere Position dazu im Gespräch hoffentlich deutlich zu machen.
Ein Letztes noch: Frau Künast, wenn Sie sagen, die Art und Weise wie wir beraten haben wäre unseriös, ich halte Ihnen nochmal entgegen: Ich bin gerne dafür, dass wir darüber streiten, wenn wir unterschiedlicher Auffassung sind, ich bin gerne dafür, dass wir uns im Ausschuss auch inhaltlich auseinander setzen, ich bin allerdings dagegen, wenn man hinterher dann so tut, als ob wir im Ausschuss nicht die Gelegenheit hatten miteinander zu sprechen. Wenn Sie Fragen haben, wenn Sie Änderungswünsche haben an diesem Gesetz, dann ist es für Sie als Oppositionsfraktion genauso möglich, Änderungsanträge einzubringen.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu den vorliegenden Änderungsanträgen des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit und um Zustimmung zu dem Ihnen heute vorgelegten Änderungsantrag der Fraktion der CDU. Vielen Dank.
|  |
|