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Aktuelle Stunde: "2004 - Ein Jahr nach dem Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen - Was ist in Thüringen in der Zwischenzeit passiert?"

 09.12.2004 

Plenarsitzung

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich gebe zu, es ist mir etwas schwer gefallen, als ich den Titel der Aktuellen Stunde heute gelesen habe, den aktuellen Bezug dazu herzustellen. Herr Kollege Nothnagel, Sie haben gerade versucht, so ein klein wenig den Bogen zu schlagen und ich sage Ihnen da gleich einmal vorab, das Problem ist nicht, was im letzten Jahr im Behindertenbereich in Thüringen geschehen ist oder nicht geschehen ist. Wir müssen uns, wenn wir ehrlich sind, sehr vor Augen führen, was in den letzten 15 Jahren geschehen ist. Darauf verweist der Behindertenbericht, der vorhin von der Kollegin Künast zitiert wurde, zu Recht. Wir haben in den letzten 15 Jahren nämlich erhebliche Veränderungen im Behindertenbereich gehabt. Insofern halte ich es für ein Stückchen zu kurz gegriffen, wenn man das an einem Jahr oder an einzelnen Tagen, wie den UN-Welttag für die Behinderten festmacht und sagt, wir wollen daran jetzt erkennbar messen, in Jahresscheiben, was geschehen ist und was nicht geschehen ist.

Ein weiterer Punkt: Neben dem Behindertenbericht, den ich angeführt habe, den wir hier diskutiert und worüber wir auch im Ausschuss gesprochen hatten, gibt es natürlich etwas Weiteres noch, was im letzten Jahr Bemerkenswertes durchaus geschehen ist, Sie haben es vorhin angedeutet. Sie haben den Behindertenbeauftragten gefordert. Sie haben sich eben, glaube ich, gerade mit dem Behindertenbeauftragten in freundlicher Pose fotografieren lassen. Ich nehme an, Sie nehmen zur Kenntnis, dass es den inzwischen gibt, wenngleich ich es schon etwas herb finde, wenn ausgerechnet Sie dem Behindertenbeauftragten in der Südthüringer Zeitung vorwerfen, er wäre ein zahnloser Tiger und hätte keine Kompetenzen. Selbstverständlich hat er Kompetenzen. Er hat fachliche Kompetenzen und er hat Kompetenzen, die laut Geschäftsordnung der Landesregierung geregelt sind. Er wird, wenn wir hier ein Landesgleichstellungsgesetz verabschieden, auch Kompetenzen haben, die in diesem Landesgleichstellungsgesetz formuliert sind. Und selbstverständlich - ich denke, dafür sind Sie Manns genug, auch mit ihm das im Gespräch auszutauschen - arbeitet er und leistet er insbesondere im Interesse der behinderten Menschen in Thüringen eine wichtige und notwendige Lobbyarbeit.

Es war gesagt worden, natürlich geht es uns bei der Behindertenpolitik um die gleichberechtigte Teilhabe und die Selbstbestimmung von behinderten Mitmenschen. Das muss die Zielstellung sein und, ich glaube, da sind wir alle gut beraten, wenn wir hier im Thüringer Landtag auch darüber beraten. Aber das nützt eben dann nichts, wenn wir das mit pauschalen Vorwürfen machen. Und da muss ich sagen, Frau Künast, gerade weil Sie die Frühförderung ansprechen, das stimmt eben nicht. Wir haben in Thüringen ein dichtes Netz an Frühförderstellen, die funktionieren und die gut arbeiten. Ich war in den letzten Jahren bei mehreren der Fachtagungen der Frühförderstellen und konnte mich überzeugen, was dort für eine Arbeit geleistet wird. Ich kann Ihnen nur sagen, reden Sie mit den Leuten, da ist nichts, was zusammenbricht.

Da ist nichts, was nicht funktioniert. Die Frühförderstellen leisten eine außerordentlich gute Arbeit. Und da kann man an der Stelle und auch bei einer Aktuellen Stunde durchaus einmal dafür danken.

Ein weiterer Punkt, darüber werden wir aber reden müssen, Herr Nothnagel, Sie haben die Integrationsfachdienste angesprochen. Natürlich ist das ein Problem, aber, ich glaube, Sie wissen auch, dass das BSHG klare Vorgaben macht. Sie wissen, dass wir entsprechende Überschneidungen haben mit der Arbeitsagentur. Wir werden uns im Sozialausschuss mit dieser Frage, mit dieser Materie, beschäftigen können.

Aber man muss eben darauf hinweisen, die Integrationsfachdienste werden nach den Änderungen, die in diesem Jahr in Kraft getreten sind, nicht in Verantwortung des Landes finanziert. Im Übrigen auch nicht allein in Verantwortung der Bundesagentur, sondern sind insbesondere in Verantwortung der Träger, die im Zweifelsfall dann einzelne Maßnahmen auch vermitteln. Insofern bin ich Ihnen dankbar, wenn wir darüber nicht mit einem Halbsatz, was den Integrationsfachdiensten nicht hilft, hier in der Aktuellen Stunde darüber sprechen, sondern wenn wir das dorthin tragen, wo es hingehört. Das kann nach meinem Dafürhalten entweder ein extra Tagesordnungspunkt sein oder eine Beratung im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit.

Ein weiterer Punkt, Sie hatten das fehlende Gleichstellungsgesetz angesprochen. Ja, es ist richtig, wir haben erst im vergangenen Jahr darüber gesprochen und Ende des vergangenen Jahres bereits angekündigt, dass auch die CDU-Fraktion und die Landesregierung ein Gleichstellungsgesetz will. Wir haben aber auch gesagt, dass wir es nicht zu diesem Zeitpunkt verabschieden wollten und konnten und wir haben gesagt, dass es in dieser Legislaturperiode ansteht. Ich weiß nicht, woher Sie die Formulierung nehmen, dass es ganz oben auf der Agenda steht. Ich kann Ihnen nur sagen für unsere Fraktion, wir wollen, dass dieses Gleichstellungsgesetz im Jahr 2005 in Kraft tritt. Ich habe einer Pressemitteilung von Ihnen entnommen, dass Sie auch darauf setzen. Sie haben aber auch in einer Pressemitteilung dazu geschrieben, dass Sie es jetzt wollen. Bei den monatlichen Pressemitteilungen darf ich im Übrigen sagen, wo Sie an das Gleichstellungsgesetz erinnern, haben Sie in der Novemberpressemitteilung zu diesem Thema, glaube ich, mitgeteilt, dass Sie darauf setzen, dass es jetzt erarbeitet wird und 2005 beschlossen werden kann. Ich glaube, dann werden wir auch Raum haben, über die Inhalte dieses Gleichstellungsgesetzes hier miteinander zu diskutieren.
Ich kann aber für mich sagen und für uns sagen, was da hinein soll. In diesem Gleichstellungsgesetz soll natürlich die tatsächliche Gleichstellung und das Benachteiligungsverbot auf Landes- und kommunaler Ebene als Zielstellung hinein. Natürlich sollte auch die Einbeziehung der Bundesgesetze hinein und selbstverständlich soll auch die Frage des Einsatzes von Gebärdendolmetschern darin geregelt werden, ebenso im Übrigen wie die Frage von Barrierefreiheit und den kommunalen Behindertenbeauftragten, die - wie Sie wissen - inzwischen in einigen Kreisen durchaus auch auf den Weg gebracht wurden und auch ohne, dass es in einem Gleichstellungsgesetz steht, beginnen zu arbeiten und berufen werden.

Ein Letztes noch, ich glaube, wir alle tun uns einen Gefallen und dem Thema einen Gefallen, wenn wir nicht nur in einer Aktuelle Stunde darüber diskutieren, sondern wenn wir uns die Mühe machen, dazu auch Anträge zu formulieren und das im Ausschuss bzw. im Plenum miteinander diskutieren. Ich glaube, das sind wir dem Thema schuldig.
Und wir sind es den Menschen schuldig. Ich bin Ihnen sehr dankbar, wenn wir das in Zukunft auch in dieser Form fortsetzen können. Vielen Dank.
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