Titel der Seite mit Bild von Michael Panse, MdL und Logo der Fraktion der CDU im Thüringer Landtag, sowie Leitmotiv: Michael Panse, Ihr Landtagsabgeordneter für Erfurt
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10. Plenarsitzung: Situation der Jugendarbeit in Thüringen

 27.01.2005 

Drucksache 4/533

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, da bin ich ja froh, dass Sie die Redemeldung zwischenzeitlich entgegengenommen haben, sonst hätte ich ganz einfach auch selber vorkommen können oder müssen.

Frau Kollegin Künast, bei der Begründung, bei der Einbringung des Gesetzentwurfs, dem, was Sie gesagt haben, ist nur wenig hinzuzufügen. Insofern ist auch vieles von dem richtig, was Sie gesagt haben. Ich möchte nur eine kurze Ergänzung vielleicht eingangs machen zur Historie der Gesetzentwürfe der SPD-Fraktion. Natürlich, es ist richtig, Sie haben gesagt, Sie haben bereits mehrere Gesetzentwürfe eingebracht, allerdings wir wissen auch alle hier im hohen Haus, warum der letzte Gesetzentwurf dann nicht mehr Berücksichtigung gefunden hat. Das war natürlich, weil es kurz vor der Wahl ein Gesetzentwurf war, wo weder die förmlich richtige und ordentliche Beratung möglich gewesen wäre noch nach unserem Dafürhalten es zu diesem Zeitpunkt angezeigt und geeignet gewesen wäre. Insofern lag es damals nicht nur daran, dass wir nicht darüber sprechen wollten, sondern es lag im Wesentlichen daran, dass es im vergangenen Jahr gar nicht mehr möglich war, diesen Gesetzentwurf in dieser Form umfänglich zu beraten.

Sie haben es auch gesagt, natürlich ist bei den Behindertenverbänden insgesamt die Erwartungshaltung sehr groß. Diese Erwartungshaltung empfinden auch wir als CDU-Fraktion so. Sie wissen, dass es Bestandteil des CDU-Wahlprogramms war, dass wir ein Gleichstellungsgesetz angekündigt haben, es ist auch in den letzten Tagen immer wieder gesagt worden, sowohl von Seiten des Ministerpräsidenten als auch von Seiten des Ministers als auch von Seiten des Behindertenbeauftragten der Landesregierung, dass wir natürlich ein Gleichstellungsgesetz wollen und auch beraten werden. Ich persönlich werde sicherlich auch noch ein paar Sätze zu meiner Erwartungshaltung in welcher Zeitschiene das geschehen kann, nachher formulieren, würde aber gern noch ein paar Sätze zum Grundsätzlichen, zu Ihrem Gesetzentwurf sagen.

Sie wissen, dass wir uns mit diesem Gesetzentwurf in einer schwierigen Situation befinden. Denn angesichts der jetzigen Haushaltslage, dessen was wir in den letzten Tagen und Wochen und auch in den nächsten Wochen zu diesem Thema diskutiert haben und diskutieren werden, wird uns allen klar sein, dass es uns nicht leicht fallen wird, ein sehr umfängliches Gesetz, zumindest mit einer entsprechenden umfänglichen finanziellen Ausstattung zu beschließen. Das wird ein schweres Ringen sein, insofern ist natürlich auch in dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion die Kostenschätzung nur sehr vorsichtig formuliert. Ich weiß, dass das in einigen Punkten gar nicht so ohne weiteres möglich ist. Ich warne aber eben auch davor, die Erwartungen ins Uferlose an dieser Stelle gehen zu lassen. Wir haben in dieser Woche, als wir mit den Behindertenverbänden, mit dem außerparlamentarischen Bündnis beraten haben, auch gemerkt, dass da natürlich vieles auseinander geht. Dass die Erwartungshaltung bei den Behindertenverbänden sehr sehr groß ist an dieser Stelle, dass wir aber auch wissen, dass auf der anderen Seite insbesondere die kommunalen Spitzenverbände natürlich ein Stück weit Salz in die Wunde streuen müssen und sagen müssen, wir müssen schauen, was realisierbar und was finanzierbar und was organisierbar ist, auch in welchen zeitlichen Schienen.

In dieser Spannungslage befinden wir uns als Landtag. Ich denke schon, dass wir es schaffen werden, da vernünftig auch abzuwägen und verantwortungsbewusst zwischen diesen beiden Spannungsfeldern einen vernünftigen Gesetzentwurf zu beschließen, der natürlich - und das merken wir bei vielen anderen Beratungen selbst zu dieser Thematik im Bundestag - nicht umfänglich allen Interessen dann gerecht werden kann. Es ist dann am Ende auch ein Stück weit ein Kompromiss. Ich hatte es eingangs gesagt, ich begrüße die Aussagen der Landesregierung, dass wir zu einem Gleichstellungsgesetz kommen werden, dass die Landesregierung ein Gleichstellungsgesetz beabsichtigt einzubringen. Bei dem außerparlamentarischen Bündnis hat der Herr Dr. Brockhausen in einer der letzten Beratungen darauf hingewiesen, dass sich zu Beginn dieses Jahres der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Ressortabstimmung befinden wird, also jetzt in dieser Phase in der Ressortabstimmung befinden wird, dass es danach umgehend den Verbänden auch zur ordentlichen Beteiligung und Anhörung zugeleitet wird. Wir haben am Montag erst wieder gehört, dass das den Verbänden sehr wichtig ist, da auch frühzeitig und umfänglich daran beteiligt zu werden. Aus dieser Zeitschiene ist erkennbar, und das möchte ich dann mit der Hoffnung auch verbinden namens der CDU-Fraktion, dass wir zu Beginn des II. Quartals auch den Entwurf der Landesregierung hier im Thüringer Landtag auf den Tisch vorliegen haben werden und dann gemeinsam, wie Sie es auch schon angedeutet hatten, dann auch in dem zuständigen Ausschuss beraten können.

Ich möchte einige wenige Sätze noch zur inhaltlichen Seite Ihres Gesetzentwurfs jetzt sagen, wenngleich ich weiß, dass wir da im Ausschuss sehr umfänglich darüber diskutieren können. Ich hatte gesagt, die Gesetzeskostenabschätzung ist nur schwer möglich. Sie haben es ja auch in Ihrem Gesetzentwurf nur an einigen wenigen Punkten deutlich machen können, als es um die Kosten für Wahlen ging, als es um die Frage ging, wie wir letztendlich die Kosten für Gebährdendolmetscher berechnen können, und auch an der Stelle, als es um die Vordrucke ging in Ihrer Vorlage. Vieles andere lässt sich gar nicht klar beziffern, insbesondere was die barrierefreie Ausstattung angeht. Das sind nur sehr hypothetische Größen, die auch nicht dadurch wesentlich besser werden, dass Sie in Ihrem Gesetzentwurf schreiben, man kann das ja über mehrere Jahre verteilen. Das ist zweifellos richtig, sagt aber immer noch nicht genau, mit welchen Dimensionen wir uns da befassen müssen. Insofern ist das auch eine sehr schwierige Materie. Wir müssen sehr genau hinhören und diskutieren mit den kommunalen Spitzenverbänden, was da realistisch machbar ist, insbesondere bei der Umrüstung von bestehender Altbausubstanz, in welchem Zeitraum und mit welchem Umfang das auch behindertengerecht um- und ausgebaut werden kann. Natürlich betrifft das auch im zweiten Punkt die von Ihnen in § 6 vorgeschlagenen Regelungen zum gemeinsamen Unterricht. Auch das ist etwas, was nur sehr eingeschränkt zu beziffern ist und natürlich, das sage ich ehrlich, hier auch damit korrespondiert, dass wir uns die Frage stellen müssen, wie viele unserer Schulen umfänglich behindertengerecht zum jetzigen Zeitpunkt auch ausgestattet sind, und dass wir uns die Frage stellen müssen, ob wir in ausreichendem Umfang über Fachpersonal verfügen. Denn es ist ja nicht damit getan, dass wir sagen, wir stellen zusätzliche Lehrer ein, sondern es muss Fachpersonal sein. Da sehe ich ein großes Fragezeichen, ob uns das gelingen wird, nicht nur angesichts der Kostendimension, sondern auch der sachlichen Fragen, die da dahinter stehen. Ein weiterer Punkt, das hatte ich eben angeschnitten, was die Altbausubstanz angeht - Sie beschreiben in § 7 -, die Verpflichtung der Träger der öffentlichen Gewalt, die bestehenden Bauten, die Altbausubstanz barrierefrei zu gestalten. Grundsätzlich wird da niemand von uns widersprechen, aber natürlich ist es die Frage, wie und in welchem Umfang das zeitlich zu realisieren ist.

Einen letzten Punkt möchte ich der Ehrlichkeit halber auch ansprechen, weil das natürlich zu Fragen führen wird, die Frage des Verbandsklagerechts. Sie wissen, dass die CDU an dieser Stelle sich in der Vergangenheit immer recht schwer getan hat. Sie wissen aber auch, dass es gleichzeitig auf Bundesebene eine Diskussion gibt, bei der sich die CDU inzwischen in diese Richtung auch bewegt hat, bei der auch die Thüringer Landesregierung wohl offensichtlich zumindest an diesem Diskussionsprozess beteiligt ist. Vor diesem Hintergrund halte ich das durchaus für einen diskussionswürdigen Punkt. Aber auch das werden wir dann sowohl mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung als auch hoffentlich dann gemeinsam mit dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion in den Ausschüssen diskutieren können. Ich beantrage namens der CDU-Fraktion die Überweisung des vorliegenden SPD-Antrags an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und natürlich, weil es ein Gesetzentwurf einer Fraktion ist, auch an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Ich sage noch einmal, wir möchten diese beiden Gesetzentwürfe, wenn denn im ersten Quartal 2005 der Gesetzentwurf der Landesregierung da ist, gemeinsam dann im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beraten. Vielen Dank.
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