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12. Plenarsitzung: Aussprache zum Einzelplan 08

 24.02.2005 

Einzelplan 08 - Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit - und den Artikeln 12, 13, 14 und 26 des Thüringer Haushaltsstrukturgesetzes

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich bin mir zwar nicht ganz sicher, wie Frucht bringend es jetzt noch sein wird, wenn wir Argumente austauschen, die wir in den vergangenen Wochen mehrfach bereits miteinander ausgetauscht haben. Ich denke aber schon, es ist angebracht, auf einige Punkte des Einzelplans 08 noch einzugehen und da im Wesentlichen zunächst über das Gestaltungsspiel, was wir im Einzelplan 08 überhaupt haben.

Herr Pilger, auch Sie, Frau Jung, haben ja einiges angesprochen an Kritikpunkten, die durchaus man sich anders von der Finanzierung her vorstellen könnte. Ich muss aber schon eingangs darauf hinweisen, es ist beim Einzelplan 08 nicht anders als bei anderen Einzelplänen. Wir haben ein dickes Werk von 151 Seiten vor uns liegen, reden aber letztendlich, wenn wir das zusammenfassen, über eineinhalb Seiten Gestaltungsspiel, was wir letztendlich hier im Thüringer Landtag haben. Mit diesen eineinhalb Seiten Gestaltungsspiel - und das haben Sie beide angesprochen - sind eine ganze Menge an Reduzierungen und Einsparungen verknüpft - Reduzierungen und Einsparungen, das dürfen Sie mir glauben, die auch uns als CDU-Fraktion an dieser Stelle nicht leicht fallen, die aber dazu dienen, ein Stück weit die Finanzsituation des Landes vielleicht auf den Weg dazu zu bringen, dass wir sie in Ordnung bekommen.

Wir haben im Einzelplan 08 insgesamt jetzt noch exakt 702 Mio. €, die wir in diesem Bereich ausgeben. Ich muss die Zahlen nicht wiederholen. Wenn wir 720 Mio. € gleichzeitig Zinsen bezahlen, ist jedem ungefähr klar, über was wir hier überhaupt reden. Wenn wir auch diese 30 Mio. €, die der Einzelplan 08 jetzt im Vergleich zum Vorjahr weniger ausmacht, untersetzt wissen in diesem Einzelplan, wissen wir doch, es ist auch nur ein Teil dessen, was wir derzeit einsparen können. Wir haben von den 702 Mio. €, die ich angesprochen habe, den übergroßen Teil gesetzlich schon fest gebunden, wo wir nichts damit tun können. Es sind letztendlich 35 Mio. €, über die wir hier als Land miteinander diskutieren, und von diesen 35 Mio. € sind allein 7 Mio. € im Investitionsbereich weitestgehend gebunden. Da sind 28 Mio. €, die noch übrig bleiben. Von diesen 28 Mio. € diskutieren wir auch über Bereiche, die uns größtenteils vorgegeben sind in Höhe und im Umfang wie die Schwangerschaftskonfliktberatung mit 3,5 Mio. € und es bleiben dann die wenigen Stellen, wo wir noch gestalten können, wo wir noch etwas verändern können.

Die Jugendpauschale, die ist von Ihnen beiden angesprochen worden, ist mit 7,5 Mio. € der größte Brocken, den wir im Einzelplan 08 in diesem so genannten Bereich finden, wo wir überhaupt etwas gestalten können. Die Jugendpauschale, und da muss ich Ihnen widersprechen, Herr Pidde, was Sie heute früh gesagt haben, und auch, Herr Pilger, was Sie gerade wieder gesagt haben, diese 20-prozentige Kürzung ist schmerzhaft, die kommt bei den Jugendverbänden natürlich an, aber diese 20-prozentige Kürzung wird nicht bedeuten, dass die Jugendarbeit im Freistaat Thüringen nicht weitergeht. Ich muss nämlich daran erinnern, dass die Jugendpauschale in dieser Form und in dieser Struktur ausschließlich in Thüringen besteht. Wir haben das in anderen Bundesländern nicht, weder in SPD-regierten Bundesländern, schon gar nicht in Bundesländern, wo die PDS an der Regierung beteiligt ist. Insofern, glaube ich, gehört es zur Haushaltslage schon noch dazu, dass wir das auch ein bisschen würdigen, dass es die Jugendpauschale auch noch gibt, auch wenn sie nur noch mit 7,5 Mio. € besteht. Ich glaube, das gehört zur Ehrlichkeit dazu und man kann sich wünschen, dass es 2 Mio. € mehr werden und dass es 10 Mio. € mehr werden, aber man muss diese Frage realistisch und ehrlich beantworten, wo man das Geld dann hernehmen möchte.

Ich möchte darüber hinaus noch einen weiteren Punkt ansprechen. Wir gehen so lax hier über Einiges weg, was alles wegbricht. Eben habe ich gerade, Herr Pilger, von Ihnen gehört, Frühförderung wird es auch nicht mehr geben. Wenn wir uns den Haushalt anschauen, hier geht es um etwa 400.000 €. Die Frühförderung ist aber viel mehr als die 400.000 €, wo wir bis jetzt Fortbildung und eine Weiterbildungsmaßnahme, also eine Tagung, im Jahr bezahlt haben. Diese 400.000 € sind eben genau nicht das, was Frühförderstellen ausmacht. Die Frühförderstellen, das wissen Sie, glaube ich, auch, werden vor Ort finanziert, die werden gemäß SGB auch finanziert und auf sichere Füße gestellt. Da braucht man den Leuten draußen nicht zu erzählen, es wird in Thüringen keine Frühförderung mehr geben, weil es mitnichten so ist. Und so verhält es sich in verschiedenen Bereichen. Ich bitte schon sehr herzlich darum, dass wir ein ganz klein wenig auch nicht zusätzlich dazu beitragen, die Menschen im Freistaat zu verunsichern. Wir geben ihnen ein heftiges Päckchen mit auf den Weg. Das ist in allen Haushaltsbereichen zu verspüren. Der Einzelplan 08 macht da keine Ausnahme. Auch der Haushaltbegleitantrag der CDU-Fraktion, der Ihnen vorliegt, knüpft daran an.

Und auch das ist etwas, was uns sicherlich nicht viel Vergnügen bedeutet, wenn wir uns über die Frage des Landeserziehungsgeld nochmal verständigen müssen. Aber auch da, muss ich sagen, ist die Situation im Bund nicht anders als im Land. Dass wir überhaupt über Landeserziehungsgeld reden, hängt damit zusammen, dass der Bund - wie Sie wissen - im vergangenen Jahr die Bemessungsgrundlage von ursprünglich 51.000 € als Einkommensgrenze auf 30.000 € gesetzt hat. Das wird eine Vielzahl von Thüringer Familien treffen, die kein Bundeserziehungeld mehr erhalten, die infolge dessen auch kein Landeserziehungsgeld mehr erhalten, weil das Landeserziehungsgeld in Höhe und Bemessungsgrundlage an das Bundeserziehungsgeld gekoppelt ist. Mit tut das sehr Leid, weil das Landeserziehungsgeld ein wichtiger Bestandteil des so genannten Thüringer Modells für uns war. Wir haben nämlich mit dem Bundeserziehungsgeld den ersten Schritt, mit dem Landeserziehungsgeld den zweiten Schritt, mit dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab zweieinhalb Jahren den dritten Schritt und dann geht es mit der Hortbetreuung weiter. Wenn wir an diese Stelle herangehen - und diese Diskussion ist auch auf Bundesebene aufgemacht worden, was mit dem Bundeserziehungsgeld in der Perspektive geschehen soll - dann werden wir uns auch hier im Thüringer Landtag darüber verständigen müssen, wie wir dieses Thüringer Modell der Kinderbetreuung, der Angebote an junge Familien, auch lückenlos aufrecht erhalten können. Für mich persönlich kann ich sagen, ich habe da schon eine Idee und ich sage, dann werden wir auch darüber diskutieren müssen, ob wir den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz auf zwei Jahre absenken. Das werden wir dann diskutieren, wenn wir uns mit dieser Frage, auch mit der Frage des Landeserziehungsgelds beschäftigen. Es gehört zur Ehrlichkeit dazu, dass man das aber auch benennt. Wir habe es in dem Haushaltsbegleitantrag benannt.

Einen zweiten Punkt möchte ich noch kurz ansprechen - das Pflegeversicherungsausführungsgesetz. Frau Jung, Sie hatten darauf hingewiesen. Der Entwurf liegt da, er ist zur Anhörung unterwegs. Wir werden uns in den nächsten Monaten hier im Landtag damit beschäftigen müssen. Ich sage aber auch, wir müssen in diesem Bereich etwas tun, denn die Ungleichbehandlung zwischen den Heimen vor 1996, den frei finanzierten Heimen und den Heimen nach Artikel 52 wird auf Dauer nicht funktionieren. Und gerade, Frau Thierbach, Sie müssten das wissen, wir sehen da Klagen entgegen und diese Klagen fordern uns jetzt dazu auf, diese ungleiche Behandlung ein Stückweit zu korrigieren, aber wir werden dazu Gelegenheit haben, wenn wir dieses Gesetz auf dem Tisch haben. Es ist jetzt müßig, darüber zu diskutieren, ich spreche es nur an, weil es zur Ehrlichkeit dazugehört, Frau Thierbach.

Ein dritter Punkt: Das Landesblindengeld hat in der letzten Zeit für Aufregung gesorgt. Das Landesblindengeld ist auch ein Thema, womit wir uns in Folge auseinander setzen möchten. Wir werden mit dem Landesblindengeld natürlich auch die Frage stellen müssen, inwieweit es sich mit der sozialen Komponente der Blindenhilfe verbinden lässt, inwieweit wir auch speziell für jüngere Blinde eine andere Regelung oder eine bessere Lösung finden können, aber wir werden angesichts dessen, was wir im Haushalt derzeit vorfinden, uns auch um diesen Punkt nicht herummogeln können, denn Sie wissen, ich hatte gesagt, wie es sich mit den gestaltbaren Leistungen und ungestaltbaren Leistungen im Einzelplan 08 verhält. Wir haben 35 Mio. €, die ein Stückchen frei zu bewegen sind, und wir haben landesgesetzliche Regelungen, die wir gestalten können. Das ist natürlich die Frage des Landesblindengeldes, der Pflegeeinrichtungen, der Finanzierung des Landeserziehungsgeldes, der Investition in die Krankenhäuser - auch dieses Stichwort war gefallen - und des Maßregelvollzugs. Da sind die gesamten fünf Punkte, mit denen wir uns noch landesgesetzlich auseinander setzen können, wenn wir haushaltstechnisch im Einzelplan 08 überhaupt noch etwas in Zukunft gestalten wollen. Ansonsten bleiben nur noch die so genannten freiwilligen Leistungen. Wenn wir diese momentan bestehende Globale Minderausgabe nicht untersetzen würden, auch das wissen Sie und das muss ich gerade jemandem, der sich mit dem Sozialbereich beschäftigt, nicht erneut sagen, dann würde es voll zu Lasten des freiwilligen Bereichs gehen. Dann wüssten wir nicht, was wir überhaupt an freie Träger, auch mit Beschlussfassung des Haushalts, in welchem Umfang auszahlen können. Ich spreche das so offen und so ehrlich an, weil ich glaube, es bringt nichts, wenn wir uns hier etwas in die Tasche lügen und auch der Öffentlichkeit vormachen.

Gleichwohl bitte ich Sie um Zustimmung zu den Änderungsanträgen der CDU-Fraktion, die wir im Haushalts- und Finanzausschuss schon eingebracht haben. Wir haben an zwei Stellen nochmal eine leichte Korrektur vornehmen können - bei dem einen ging es um die Ehe-, Familien- und Lebensberatung und bei dem anderen um die Telefonseelsorge. Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesen beiden Anträgen und ansonsten, auch wenn es uns allen als Sozialpolitikern vielleicht schwer fällt, um Zustimmung zu diesem Haushalt. Vielen Dank.
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