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17. Plenarsitzung: Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Pflege-Versicherungsgesetzes

 02.06.2005 

Drucksache 4/721

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Kollegin Thierbach, Sie haben es gerade schon gesagt, wir haben heute zum dritten Mal das Thema hier im Thüringer Landtag und wir haben es uns weiß Gott nicht leicht gemacht, da darf ich auch für die CDU-Fraktion sprechen. Wenn wir dieses Gesetz heute beraten und auch beschließen werden, dann dürfen Sie uns, denke ich, abnehmen, dass wir uns die letzten zwei Male es uns nicht leicht damit gemacht hatten, dass die Landesregierung es zurückgezogen hatte, dass wir es überarbeitet haben, dass wir Anregungen in diesen Gesetzesgang haben einfließen lassen.

Wir tun es, dass wir das Gesetz heute beschließen, weil wir Einsicht in die Notwendigkeit der Beschlussfassung zu diesem Gesetz durchaus haben. Sie haben bei Ihren Eingangsworten, Frau Thierbach, dargestellt, dass wir in den letzten Jahren eine Unmenge an Förderungen sowohl in die Heime nach Artikel 52 gesteckt haben als auch in die Heime, die wir nach Landesförderung gefördert haben, sehr massiv gefördert haben. Sie haben allerdings mit keinem Satz erwähnt, warum wir das in diesem Umfang getan haben. Ich glaube, das gehört an dieser Stelle dazu. Wir haben eine Heimstruktur in den letzten Jahren gehabt, wo in den 15 Jahren dringend erheblicher Investitionsbedarf da war, wesentlich mehr an Investitionsbedarf als in den alten Bundesländern.

Genau das ist der Grund, weswegen wir mit dem Artikel 52-Gesetz sehr aufwendig und mit sehr viel Geld in diese Heime hineingegangen sind. Sie selber müssten als Erfurter Abgeordnete ja die Situation kennen, wie es in Pflegeheimen am Juri-Gagarin-Ring, am Ententeich aussah, und Sie müssten an dieser Stelle, und da bitte ich Sie sehr herzlich darum, auch hin und wieder einmal zur Kenntnis nehmen, dass wir in den letzten 15 Jahren vieles in die Heimstruktur investiert haben und dass sich da sehr, sehr vieles glücklicherweise zum Besseren getan hat. Wir haben, das sagten Sie, eine neue Ungleichbehandlung, wenn wir dieses Gesetz heute in dieser Form beschließen. Eine Ungleichbehandlung haben wir aber nur dann, wenn es keinen sachlichen Grund dafür gibt. Diesen sachlichen Grund, und genau das haben wir in den Ausschussberatungen schon diskutiert, der besteht dann, wenn wir die Landesförderung in dieser Form nicht aufrechterhalten können. Ich verhehle gar nicht, dass natürlich die Knappheit der finanziellen Mittel dabei eine Rolle spielt, aber wenn diese Landesförderung in diesem Umfang nicht aufrechterhalten werden kann, ist es keine per se Ungleichbehandlung, selbst wenn zwei Heimbewohner in einer Einrichtung der eine Bestandsschutz hat und der andere nach dem 01.07. gekommen ist und nicht mehr in diesem Umfang gefördert werden kann.

Ein weiterer Punkt: Sie hatten angeschnitten, dass - da bin ich Ihnen auch dankbar, dass Sie das heute so gesagt haben - nicht jeder Heimplatz mit 15 € durchschnittlich mehr belastet wird. Bei der Einbringung des Gesetzentwurfs in erster Lesung geisterten hier noch Zahlen durch das Haus von 300 bis 450 € Mehrkosten. Wir haben damals schon darüber diskutiert, dass das die Maximumkosten sind, allerdings nicht die durchschnittlichen Kosten. Ich werde nachher noch einmal darauf eingehen, warum das durchaus wichtig ist. Ich möchte einen weiteren Punkt aufgreifen. Sie haben die regionale Verteilung angesprochen. Ja, es ist richtig, wir haben eine Pflegesituation in Pflegeeinrichtungen, die sich nicht an Kreisgrenzen deckungsgleich an der Einwohnerzahl orientiert. Wir haben aber auch in der Belegung der Pflegeeinrichtungen eine Situation, dass sich das nicht an dem Wohnortprinzip der Bewohner orientiert, sondern oftmals an ganz anderen Kriterien.

Sie wissen, wir haben Pflegeeinrichtungen in Thüringen, wo zu Pflegende aus anderen Bundesländern sind. Wir wissen, dass es zu Pflegende gibt, die in Pflegeheime in andere Kreise gehen, weil dort Angehörige leben. Insofern kann man es sich nicht so einfach machen und sagen, wir brauchen eine Landespflegeplanung, die überall pro Kopf die gleiche Anzahl an Pflegeplätzen in den Kreisen vorhält. Dazu ist unser Land auch zu klein, dazu ist die Situation durchaus auch über die Kreisgrenzen zu verschieden. Ich möchte einen Punkt noch ansprechen, weil das auch Frau Künast so anschnitt. Die Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände. Wenn Sie denen per se unterstellen, dass sie von der Landesregierung ein Geschenk bekommen haben, dass sie da gekauft wurden, dann muss ich das schon als eine recht infame Unterstellung zurückweisen. Das ist nicht so geschehen, Sie waren bei der Ausschussberatung dabei. Die kommunalen Spitzenverbände haben ihre Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf signalisiert, bevor ein Änderungsantrag auf dem Tisch lag.

Die CDU-Fraktion hat infolge der Anhörung einen Änderungsantrag auf den Tisch gelegt. Insofern, Frau Künast, bleiben Sie dann bitte bei der Wahrheit an dieser Stelle und unterstellen Sie nichts, schon gar nicht den kommunalen Spitzenverbänden, die es sich mit diesem Gesetzentwurf weiß Gott auch nicht leicht gemacht haben. Ich sage Ihnen noch etwas, Frau Künast, weil Sie die Frage gestellt haben - es klang ja auch bei Frau Thierbach an -, was müssen wir für die Pflege in Zukunft tun. Natürlich müssen wir uns mit der Pflege weiter beschäftigen. Das werden wir auch tun. Da kehrt keine Ruhe ein, weil wir heute den Gesetzentwurf beschlossen haben. Aber wir müssen auch gleichzeitig den Finger in die Wunde legen und sehr deutlich fragen, was geschieht denn an dieser Stelle auf Bundesebene? Ich habe es bei der Einbringung des Gesetzes hier im Landtag noch gesagt, da fand ich das noch ganz erfreulich, dass die Bundesregierung angekündigt hat, man könnte im Herbst sich ja mit der Reform der Pflegeversicherung auseinander setzen und etwas tun. Zwischenzeitlich erleben wir, dass es einen Bundeskanzler gibt, der sich da heimlich, still und leise aus der Verantwortung schleicht, ohne überhaupt die notwendigen Reformgesetze noch auf den Weg zu bringen. Auch das ist etwas, da bitte ich Sie herzlich, kehren Sie bei Ihren Kollegen vor der eigenen Tür in der Bundestagsfraktion und mahnen Sie dort etwas an. Wir werden auch in der Pflegeversicherung auf Bundesebene etwas tun müssen, insbesondere auch deswegen, weil - Frau Thierbach hat das völlig richtig beschrieben - auch die Frage der Demenz eine stärkere Rolle finden muss, weil wir uns mit der ambulanten Pflege stärker auseinander setzen müssen. Aber stellen Sie das bitte nicht so dar, als ob wir hier die alleinige Verantwortung dafür hätten, wie es mit der Pflege auch auf Bundesebene weitergeht. Nein, das haben wir eben nicht. Vielleicht ab September können Sie diese Diskussion wieder mit uns führen, ob wir überall für alles verantwortlich sind und dran Schuld sind, aber in der jetzigen Situation bitte ich Sie doch herzlich, fragen Sie Ihre Kollegen in der Bundestagesfraktion.

Und noch etwas, Frau Künast, auch das ist natürlich recht abenteuerlich, wenn eine Vertreterin der SPD hier erklärt, es würden Menschen auf die ihnen zustehende Pflege aus fiskalischen Gründen verzichten. Ich glaube, dann haben Sie nicht verstanden, warum die Pflegeversicherung eingeführt wurde, dann haben Sie auch nicht verstanden, dass wir ein soziales Sicherungssystem haben, wo kein Mensch aus Kostengründen sich nicht pflegen lassen kann, sondern weil wir soziale Netze und ein soziales System haben, was jeden auch auffängt. Und bitte schön, das erwarte ich dann der Ehrlichkeit halber, dass das von einer Vertreterin, wo die Partei das „sozialdemokratisch“ in ihrem Namen führt, dann wenigstens auch benannt wird, und nicht diese Angst hier geschürt wird, die Menschen könnten künftig sich keine Pflege mehr leisten und keine Pflege mehr in Anspruch nehmen. Sie wissen im Übrigen, dass die Frage der Antragstellung, wenn man in eine Pflegeeinrichtung geht, gar nicht die Regel so ist. In der Regel erleben wir, dass Menschen in eine Pflegeeinrichtung gehen, wenn sie nach schwerer Krankheit aus dem Krankenhaus kommen, oftmals in einer Situation, wo es da keine lange Diskussion darüber gibt, wie man sich mit Antragstellung auseinander setzt oder nicht, dann ist die Pflege objektiv notwendig und dann ist auch die Pflegeeinrichtung notwendig. Ich bin dankbar dafür, dass wir eine Vielzahl an qualitativ guten Pflegeeinrichtungen in Thüringen haben. Ich möchte zum Gesetz vorab aber auch noch ein paar Zahlen sagen: Wir haben in Thüringen 220 Pflegeeinrichtungen. Ich habe gerade gesagt, diese Pflegeeinrichtungen - ja ein bisschen mehr, es gibt noch die Kurzzeitpflege, wir haben rund 18.200 Plätze derzeit, 121 Plätze noch zusätzlich in Kurzzeitpflege in neun Einrichtungen. Wir haben in den Pflegeeinrichtungen eine 92-prozentige Auslastung. Wir haben darüber hinaus 375 ambulante Pflegeeinrichtungen, auch die funktionieren gut, auch das gehört dazu, dass wir das an dieser Stelle sagen. Und auch da müssen wir auch sagen, diese Pflegeeinrichtungen, die ambulanten Pflegeeinrichtungen, werden auch weiter gut arbeiten, auch wenn die kommunale Seite dort keine Investitionsförderung mehr vornimmt.

Und wir haben einen weiteren Punkt, den ich für wichtig halte: Wir haben derzeit etwa 2.500 Pflegeplätze in Planung. Es gibt nach wie vor freie Träger, die Pflegeeinrichtungen bauen wollen, die sie selber ganz finanzieren ohne Landesförderung, die offensichtlich diesen Bedarf, den wir leider auch in den nächsten Jahren zunehmend haben werden, sehen und auch bereit sind, in diesen Bereich zu investieren. Ich glaube, das gehört alles dazu, wenn man die Pflegelandschaft in Thüringen beschreibt. Es gehört dann aber auch dazu zu sagen, dass wir eine völlig unterschiedliche Finanzierung haben. Wir haben mindestens drei verschiedene Finanzierungsformen: Wir haben die frei finanzierten Heime, das hatte ich gerade gesagt. Das macht immerhin schon etwa 3.500 Heimplätze in Thüringen aus. Wir haben die Artikel-52-Heime, das sind über 11.000 Heimplätze in Thüringen. Für diese beiden Finanzierungen der Heimformen wird sich nichts ändern. Es wird sich lediglich etwas für die Heime ändern, das sind genau nach meinem Kenntnisstand 54 Heime, Sie sprachen von 35 Heimen. Frau Thierbach, wir haben ja die Förderung Kapitaldienst/Nutzungsentgelt, ich komme nachher noch darauf zurück. Wenn wir aber in diesen 54 Heimen - da dreht es sich um derzeit 4.800 Heimplätze - Veränderungen vornehmen, müssen wir uns auch vor Augen führen, was wir für immense Summen auch in diesen Heimen in den letzten paar Jahren in die Förderung gesteckt haben. Wir haben in den letzten paar Jahren durchschnittlich jährlich 13 Mio. € an Investitionen, die in diese Heimeinrichtungen gingen. Wir sind aktuell bei einer Größenordnung von 11,5 Mio. € und wenn wir das umrechnen, kommt man in etwa auf diese Summe, die schon mehrfach in der Diskussion war, von den durchschnittlich etwa 220 € pro landesgeförderten Heimplatz. Ich muss aber auch dazu sagen, das gehört zur Ehrlichkeit dazu, es gibt unter diesen Heimen sehr, sehr teuere Heime. Allein die vier teuersten Heime, die das betrifft, was wir heute hier diskutieren, erhalten zusammen eine Landesförderung von 2,5 Mio. €. Das sind vier Heime, die von 11 Mio. €, 2,5 Mio. bekommen.

Das rückt einiges von dem gerade, Frau Thierbach, wenn wir darüber diskutieren, wie wird sich das für den einzelnen Heimbewohner und für die einzelne Einrichtung entwickeln. Denn es wird auch Einrichtungen geben, wo die Steigerungen nur sehr minimal auch für neue Heimbewohner ausfallen werden. Da muss man natürlich die Frage stellen, warum haben die so immens hohe Investitionskosten? Zum einen ist die Aussage erlaubt, wir haben sehr unterschiedliche Kreditfinanzierungsvereinbarungen, die die Träger abgeschlossen haben. Ich wage das gar nicht zu beurteilen. Ich muss aber dazu sagen, wir haben in der jetzigen Situation schon einen Punkt, wo man viele Kredite auch umschulden und verändern kann. Wo die Heime natürlich dann gefragt sind, ihre Verantwortung auch wahrzunehmen. Wir haben einen zweiten Punkt, die Heime sind teilweise sehr teuer gebaut worden. Heute rechnen wir mit einem durchschnittlichen Heiminvestitionskostensatz von 75.000 € pro Heimplatz. Das war vor einigen Jahren ganz anders. Aber auch da muss ich dazu sagen, da sind eine ganze Menge an Heimen dabei, die in den letzten paar Jahren sehr viel an Förderungen erfahren haben, die das, was wir heute als Wettbewerbsverzerrung diskutieren, in den letzten Jahren selber als Wettbewerbsverzerrung gegenüber den frei finanzierten Heimen dankbar und gern auch in Anspruch genommen haben.

Die Ungleichbehandlung zwischen diesen frei finanzierten Heimen und den von uns vom Land geförderten Heimen - genau diese Ungleichbehandlung zwingt uns heute zu handeln. Die frei finanzierten Heime drohen natürlich mit Klage. Mit Klage, die durchaus berechtigt ist, wenn die frei finanzierten Heime uns sagen, wir wollen die gleiche Förderung haben, wie ihr sie den landesgeförderten Heimen zukommen lasst, dann müssen wir dem nachkommen. Das ist natürlich eine Diskussion, die kann man hier leidenschaftlich führen, ob wir dann noch einmal 11 Mio. € zusätzlich in die Hand nehmen und sagen, wir legen die doppelte Summe hin und fördern alle Heime, die es in Thüringen gibt, oder ob wir sagen, wir schmelzen dieses Klagerisiko ab. Genau für diesen zweiten Weg haben wir uns mit dem vorliegenden Ausführungsgesetz entschieden. Im Übrigen ist das eine Entscheidung, die in anderen Bundesländern genauso stattfand. Sie wissen, dass Mecklenburg-Vorpommern teilweise andere Finanzierungen hatte, aber auch da findet diese Diskussion seit Jahren statt. Auch da haben wir zwischenzeitlich Änderungen erlebt. Diese Pauschalförderungen, wie wir sie derzeit in Thüringen vorfinden, gibt es in keinen der anderen Bundesländer. Aus gutem Grund, weil es in keinem der anderen Bundesländer sowohl fiskalisch als auch ordnungspolitisch an dieser Stelle geht.

Zum Gesetzentwurf vielleicht noch zwei Sachen, weil ich das bei der Einbringung gesagt habe, weil das für uns als CDU-Fraktion wichtig war. Das eine war die Frage der Bestandsschutzregelung für die Heimbewohner. Wir wollen, dass die Menschen, die einen Vertrag mit einer Pflegeeinrichtung abgeschlossen haben als sie in ein Heim gegangen sind, dass sie diesen Bestandsschutz genießen. Denn sie haben damals zu Konditionen einen Vertrag geschlossen, der für sie überschaubar und darstellbar war. Wenn neue Heimbewohner in Pflegeeinrichtungen gehen, natürlich spielt es eine Rolle, dass die Angehörigen vorher nach der Finanzierung fragen. Das ist für uns schon ein Unterschied im Vergleich zu denjenigen, die seit Jahren in Pflegeeinrichtungen sind. Einen zweiten Punkt, der war uns als CDU-Fraktion schon wichtig, wir wollten einen Ausgleich der Mehrkosten für die kommunale Seite erreichen. Das findet sich in dieser Revisionsklausel. Das ist vielleicht auch ein Grund, dass es der kommunalen Seite ein Stückchen leichter fällt, ja zu sagen. Aber wir haben natürlich gesagt, da wird objektiv die Situation eintreten, dass Menschen in Pflegeeinrichtungen kommen, die dadurch in die Sozialhilfe fallen, dadurch letztendlich Kostenträger auf der kommunalen Seite werden. Genau das waren diese beiden Anliegen, die der CDU-Fraktion wichtig sind. In der öffentlichen Anhörung - die wir im Ausschuss hatten, immerhin eine öffentliche Anhörung, wie Sie sie gefordert hatten, ich glaube, das war auch ganz gut, dass wir die Argumente dort ausgetauscht haben - gab es eine ganze Menge an Kritik in der Regel von den Trägern, auch von den Trägern die Einrichtungen betreiben, die im Wesentlichen auch natürlich ein Interesse daran haben, dass ihre Einrichtungen ausgelastet sind. Das muss man einmal ganz deutlich an dieser Stelle sagen. Aber es gab eben auch - und das hatte ich vorhin erwähnt - die Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände. Ich muss sagen, gerade bei den kommunalen Spitzenverbänden war es eben diese Einsicht in die Notwendigkeit, dass man an dieser Stelle handeln muss und etwas ändern muss.

Einen weiteren Punkt möchte ich ansprechen, weil das im Vorfeld für Diskussionen gesorgt hat. Wir haben mit dem Gutachten von Prof. Eichenhofer, was allen Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt wurde, hoffe ich jedenfalls, abschließend die Frage beantworten können, wie es mit dieser Sonderabgabe ist, mit dieser rechtlichen Möglichkeit der Sonderabgabe, was wir in den letzten paar Jahren sehr intensiv diskutiert haben. Ich bin froh, dass das heute offensichtlich vom Tisch ist, dass auch die beiden Oppositionsfraktionen anhand dieses Gutachtens wohl erkannt haben, dass diese Sonderabgabe in dieser Form nicht zulässig ist. Sie wissen, selbst die Landesregierung hatte sich vor Jahren damit getragen, mit dieser Frage, aber genau deswegen auch dieses Gutachten in Auftrag gegeben. Frau Thierbach und Frau Künast, ein Punkt aber noch, weil das auch bei der Anhörung rauskam und auch heute bei Ihren Stellungnahmen, die Frage, was machen wir denn stattdessen mit diesem Gesetzentwurf. Ja, Sie haben gesagt, zurückziehen. Sie haben aber nicht gesagt, was wir stattdessen mit diesem Gesetzentwurf machen, oder wie wir regeln können. Die SPD-Fraktion versucht es ja zumindest, allerdings nicht wirklich überzeugend, denn es ist ja kein gangbarer Weg. Es ist kein gangbarer Weg und keine Handlungsmöglichkeit, die für uns tatsächlich hier infrage kommt. Im Übrigen, das was Sie gerade vorschlagen, Frau Künast, Pflegewohngeld, wohlgemerkt, das ist ja etwas, was Ihre Kollegin Bechthum, glaube ich, vor nicht einmal zwei Jahren hier noch als furchtbar unsozial gefunden hat, als wir das erste Mal über den Gesetzentwurf diskutiert haben, damals in der Intention, wie Sie es jetzt gerade vorschlagen. Insofern wundere ich mich dann schon an dieser Stelle so ein Stückchen über diesen Sinneswandel, wenn Sie das heute einfordern, was Sie damals, zumindest Frau Bechthum, kritisiert haben. Vielleicht liegt es daran, dass Frau Bechthum nicht mehr bei uns zumindest hier im Parlament ist.

Wir haben bei der Anhörung im Ausschuss den Vertreter der AOK, glaube ich, gefragt, was er uns denn für eine Alternative aufzeigen würde, was er denn für einen Weg, für ein Modell in den anderen Bundesländern für sinnvoll hält. Seine Antwort war bezeichnend, bezeichnend auch für das, was Sie uns heute hier an Ihrer Position dazu dargelegt haben. Er hat gesagt, es gibt keinen Königsweg. Ihm fällt keine optimale Lösung ein an dieser Stelle, auch ein Stückchen Ratlosigkeit, aber ich hatte gerade eben dargestellt, warum wir trotzdem handeln müssen. Frau Thierbach, Sie hatten gesagt, Sie sehen in diesem Gesetzentwurf einen falschen Weg, Sie werden sich nicht an der Bearbeitung oder an Veränderungen in dieser Form beteiligen. Das ist legitim für eine Oppositionsfraktion.

Wir müssen als CDU-Fraktion auch dafür Verantwortung tragen, wie wir mit diesem Gesetzentwurf umgehen, wie wir ihn auch verändern, wenn wir ihn besser machen wollen. Und an dieser Stelle, was die Veränderung angeht, sage ich schon, da ist uns natürlich der Änderungsantrag wichtig, den wir eingebracht haben, den wir auf Anregung der kommunalen Spitzenverbände eingebracht haben, weil die gesagt haben, wir wollen … Ja, auf Anregung, aber nicht, weil wir sie mit irgendwas locken wollten oder zu einer Zustimmung bringen wollten, also ich glaube, da gehen Sie sehr ungerecht mit den Kollegen um. Wir haben gesagt, wir wollen die Revisionsklausel auf einen früheren Zeitpunkt vorziehen, und wir haben als Zweites gesagt, wir wollten in dieser Revisionsklausel auch klarstellen, nach welchen Regularien dann diese Erstattung der Mehrkosten stattfinden kann. Wir haben im Ausführungsgesetz zum SGB XII klar die Regelung, wie die Analyse der Kostensteigerung dann erfolgen soll. Es wird 2007 dann entsprechend auch erfolgen. Insofern war für die CDU-Fraktion dieser Änderungsantrag mit den beiden Punkten etwas, was nach unserer Auffassung den Gesetzentwurf auch optimieren und verbessern soll, auch wenn ich Ihnen ganz ehrlich sage, als Sozialpolitiker fällt es mir natürlich nicht leicht, diesem Gesetzentwurf in dieser Form zuzustimmen, aber ich hatte dargelegt, warum wir als CDU-Fraktion der Meinung sind, wir müssen an dieser Stelle jetzt handeln. Ich bitte Sie abschließend - ich weiß, dass das bei den beiden Oppositionsfraktionen nicht verfangen wird -, aber ich bitte die Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf, zu den beiden vorgelegten Änderungen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


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