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17. Plenarsitzung: Thüringer Gesetz zur Verwirklichung gesellschaftlicher Teilhabe behinderter Menschen

 02.06.2005 

Drucksache 4/913

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Herr Kollege Nothnagel, Frau Kollegin Künast, ich glaube nicht, dass es Ihrer Aufforderung an die Landesregierung bedarf, um ein Landesgleichstellungsgesetz vorzulegen. Ich bin sehr überrascht, dass Sie augenscheinlich in den Beratungen, die wir im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit dazu hatten, und bei den Beratungen, die wir hier im Landtag hatten gar nicht zugehört haben. Herr Nothnagel hat es wenigstens noch zitiert, dass wir vor der Sommerpause das Gesetz noch beraten könnten und auch beraten wollen. Sie haben es nicht einmal zitiert und ich sage Ihnen, Sie haben offensichtlich bei den letzten Beratungen, als wir uns mit dem Gesetzentwurf der SPD im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit auseinander gesetzt haben, nicht hingehört. Sie wissen, dass es ein Gesetzentwurf der Landesregierung gibt, der sich derzeit in der Anhörung befindet, der mit den Verbänden diskutiert wird, wo es auch kritische Anmerkungen natürlich dazu gibt, und der, soweit ich weiß, kurz vor der zweiten Kabinettsbefassung steht, und demzufolge uns tatsächlich vor der Sommerpause noch ereilen wird. Es ist nicht das Blindengesetz, Frau Kollegin Thierbach, Sie müssten es eigentlich auch besser wissen, auch als Ausschussvorsitzende. Sie fragen ja regelmäßig danach.

Lassen Sie mich vorweg noch so ein paar Sachen sagen, was mir bei den Wortmeldungen meiner beiden Kolleginnen und Kollegen hier vorhin aufgefallen ist. Herr Nothnagel, wenn Sie ernsthaft glauben, wir hätten Angst vor einem PDS-Gesetzentwurf, ich glaube, da haben Sie in den letzten paar Jahren hier einiges im Thüringer Landtag verpasst. Wir haben eine ganze Menge von PDS-Gesetzentwürfen erlebt, die grottenschlecht waren, wir haben PDS-Gesetzentwürfe erlebt, die maßlos in ihren Forderungen waren. Insofern werden wir uns auch mit dem jetzt heute vorliegenden Gesetzentwurf auseinander setzen. Aber das werden wir hier tun. Das werden wir nicht in stundenlangen Ausschussdiskussionen tun, weil ich Ihnen nämlich erklären werde, worin auch die Grenzen des Machbaren bestehen, was Ihren Gesetzentwurf angeht. Sie haben gesagt, Ihr Gesetzentwurf ist in Kontinuität bereits seit der 2. Legislaturperiode entstanden. Das ist richtig. Den gab es in der 2. Legislaturperiode, den gab es in der 3. Legislaturperiode. Der ist aber nicht wesentlich besser geworden. Der hat sich in seiner Qualität, in seinen maßlosen Forderungen nicht wesentlich verändert. Insofern werden Sie auch heute wieder erleben können, dass wir Ihnen genau das Gleiche zu diesem Gesetzentwurf sagen wie wir es Ihnen damals schon gesagt haben.

Wir hätten natürlich an der gleichen Stelle auch die Redebeiträge von der letzten Legislaturperiode gleich wieder herausnehmen können. Herr Nothnagel, am 8. Mai 2003 haben Sie uns die gleichen Geschichten hier schon einmal erzählt. Da ging es auch um 50 Mio. € für Sicherheitspakete und Geld wäre genug da und alles gar kein Problem. Sie haben die gleichen Gründe angeführt, Sie haben die gleichen Forderungen aufgemacht und wir haben Ihnen damals erklärt, warum wir das für unrealistisch halten. Es hat sich seitdem nichts wesentlich geändert - nicht an Ihrer Position, aber auch nicht an unserer Position und schon gar nicht - leider sage ich - schon gar nicht an der Finanzsituation hier im Freistaat Thüringen. Wir haben vor wenigen Minuten darüber diskutiert, wo es um ein paar hunderttausend Euro ging für Frauenprojekte, für soziale Projekte. Alles ganz wichtig. Aber da haben wir schon festgestellt, dass das Geld knapp ist, dass wir kein Geld haben. Aber Sie machen hier Rechnungen auf und suggerieren den Leuten, wir hätten einmal locker 300, 400 Mio. € für das, was Sie in Ihrem Gesetz fordern. Ich werde Ihnen das nachher vorrechnen und dann können Sie gern auch dazu Stellung beziehen, ob das vielleicht überzogen ist. Vielleicht haben Sie dann aber auch einen konkreten Vorschlag, wo Sie das Geld gern hernehmen würden.

Ein weiterer Punkt, Frau Künast, ich sehe das nicht, wenn Sie sagen, Sie wären in der Situation, dass Sie die Landesregierung zwingen würden und zum Jagen tragen würden, da muss ich sagen, bei der engagierten Opposition, die wir hier erleben, hätten wir noch lange kein Wild erlegt, wenn wir uns auf diese Art und Weise zum Jagen tragen lassen würden. Sie müssen schon zur Kenntnis nehmen, dass wir als CDU-Fraktion Gesetzentwürfe dann beraten, wenn sie sachlich gerechtfertigt sind. Wir haben, und das bitte ich Sie an dieser Stelle schon anzuerkennen, den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, weil wir ihn durchaus für realistisch betrachtbar, beschließbar halten, in den Sozialausschuss überwiesen und wir werden ihn dort und wir werden den Antrag dort gemeinsam mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung hoffentlich beraten. Aber dieser Gesetzentwurf, und das hätte ich mir von Ihnen gewünscht, trägt eine ganze Menge mehr an realistischeren Zügen als das, was uns heute die PDS vorgelegt hat. Ich war selbst dabei, als Sie den Behindertenverbänden erklärt haben, warum die SPD-Fraktion in ihrem Gesetzentwurf nicht maßlose Forderungen aufgenommen hat. Insofern vermisse ich das schon und da können Sie es sich nicht ganz so einfach machen und hier ans Pult schreiten und sagen, Sie kommentieren nicht den Gesetzentwurf der PDS-Fraktion.

Heute diskutieren wir den Gesetzentwurf der PDS-Fraktion. Den Gesetzentwurf der Landesregierung und den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, den werden wir dann hoffentlich im Ausschuss diskutieren können. Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben in Artikel 2 Abs. 4 der Thüringer Verfassung ganz klar den Auftrag, dass Menschen mit Behinderungen unter den besonderen Schutz des Freistaats gestellt sind. Wir fühlen uns diesem Grundsatz verpflichtet und wir haben - das sage ich ganz deutlich - die Verfassung beschlossen, um uns auch an diesem Grundsatz zu orientieren. In der Verfassung steht aber auch, dass die gleichwertige Teilnahme am Leben der Gesellschaft vom Land gefördert wird. Auch das muss Maßstab unseres Handelns bleiben und daran werden wir uns dann auch messen lassen, wenn wir den Gesetzentwurf der Landesregierung diskutieren. Deshalb - und das hatten wir in der Vergangenheit deutlich gesagt - wollen wir ein Gleichstellungsgesetz auch in Thüringen beschließen. Ich weiß, dass die Kritik in der Vergangenheit immer wieder kam, dass wir damit sehr weit am Ende sind in der Liste der Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland. Aber ich darf auch dezent darauf hinweisen, ausgerechnet das Land Mecklenburg-Vorpommern ist, glaube ich, noch hinter uns. Da haben Sie, Herr Kollege Nothnagel, mit Ihren Kollegen, glaube ich, sämtlichen Gestaltungsspielraum, den man sich dort vorstellen kann. Aber Sie haben einen Gestaltungsspielraum wahrscheinlich auch dort nicht, denn da ist die Frage, wie Sie dies alles finanzieren wollen. Insofern bin ich sehr gespannt, was das Land Mecklenburg-Vorpommern dann für ein Gleichstellungsgesetz vorlegen wird. Da können wir uns dann auch gern noch einmal darüber unterhalten. Ich habe gesagt, zu Realismus gehört vor allem die Machbarkeit des Möglichen. Und das ist eben nicht die Tagträumerei eines maßlosen Wunschkatalogs der PDS-Fraktion. Jeder einzelne Punkt mag für sich genommen richtig, sinnvoll und auch notwendig sein. Ich verhehle gar nicht, dass viele der Punkte, die in Ihrem Gesetzentwurf formuliert werden, durchaus natürlich die Situation von behinderten Menschen verbessern könnten. Allerdings in der Summe dessen, so wie Sie es zusammengeschrieben haben, ist es von unserer Gesellschaft, und das sage ich ganz deutlich und ganz ehrlich, nicht finanzierbar. Das gehört zur Ehrlichkeit dazu und das muss man dann auch ansprechen und nicht den Menschen Hoffnung machen an Stellen, wo man diese Hoffnung nie und nimmer erfüllen kann. Vor zwei Jahren, als wir uns damals über den Gesetzentwurf hier unterhalten haben, und Sie hatten das ja angeschnitten, ging es auch um diese immensen Mehrkosten. 500 Mio. € standen damals im Raum, 500. Mio., das war ein bisschen strittig, wie das berechnet wurde, ob das die Landesregierung richtig berechnet hat oder die PDS-Fraktion.

Ich habe mir deswegen, als ich mir unseren heutigen Beratungsgegenstand, Ihren Gesetzentwurf angeschaut habe, durchaus versucht, mich darauf zu beschränken, was denn greifbar ist an Mehrkosten, was in Ihrem Gesetzentwurf drin steht. Ich bin auf über 380 Mio. € gekommen, über 380 Mio., die ich an ein paar Punkten auch untersetzen würde, ich sage Ihnen aber gleich vorab, angesichts einer solchen Summe bei behinderten Menschen Hoffnung zu schüren, Hoffnungen, die letztendlich nicht erfüllbar sind, das ist verantwortungslos und das ist etwas, wo ich Ihnen sage, da gaukeln Sie behinderten Menschen etwas vor, was Sie ihnen niemals erfüllen können. An dieser Stelle sage ich Ihnen ganz deutlich, da muss sich die PDS diese Kritik dann tatsächlich auch gefallen lassen, denn auch eine PDS-Regierung, egal wo auch immer Sie beteiligt sind, in Mecklenburg oder in Berlin, oder wo auch immer, wird solche Hoffnungen nie und nimmer erfüllen können. Es ist unredlich, wenn Sie den Menschen trotzdem diese Hoffnung machen. Ich hatte Mecklenburg-Vorpommern gesagt. Das fällt mir dann immer so als Beispiel ein mit dem, was Sie sich gern wünschen und gern hätten. Das ist so ein bisschen wie bei der Geschichte, wenn wir im Norden bleiben, vom Fischer und seiner Frau. Man kann immer noch eine Scheibe drauflegen, irgendwann, bis man an dem Punkt ist, wo gar nichts mehr beschlossen werden kann, wo ein Gesetzentwurf in dem, was darin formuliert ist, so maßlos ist, dass er letztendlich nicht mehr mehrheitsfähig tragbar ist, für uns auch an dieser Stelle nicht mehr diskutierbar bleibt.

Sie legen uns heute einen Gesetzentwurf vor, wo ich mich des Eindrucks nicht erwehren kann, dass es Ihnen vielleicht gar nicht so unrecht ist, wenn wir diesen Gesetzentwurf hier ablehnen, weil, dann haben Sie einen Grund, dann können Sie eine Weile weiterschimpfen, dann können Sie eine Weile weiter darüber klagen und Sie müssen sich eben dann nicht diesen unangenehmen Fragen stellen, wie Sie diesen Gesetzentwurf finanzieren wollen, wo Sie dieses Geld dafür hernehmen wollen. Und dass ist eben genau das, was ich vorhin gesagt habe, der qualitative Unterschied auch zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion und genau deswegen ist der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion momentan im Ausschuss und wird dort sicherlich auch weiter beraten und genau deswegen werden wir der Überweisung Ihres Gesetzentwurfs in den Ausschuss nicht zustimmen an dieser Stelle. Wir haben vorhin gehört, der Gesetzentwurf der Landesregierung, das hatte ich schon mal gesagt, befindet sich derzeit in der Beratung mit den Verbänden. Er steht kurz vor der zweiten Kabinettsbefassung, demzufolge auch kurz vor der Einbringung hier im Landtag. Ich bin gern bereit, dass wir inhaltlich uns auch an diesem Gesetzentwurf orientieren, auch an dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion; kein Gesetzentwurf ist nicht so gut, dass man nicht auch Sachen besser machen könnte. Aber man muss natürlich bei dem bleiben, was geht. Und wir haben bei dem Gesetzentwurf der Landesregierung, auch das hatte ich bei einer meiner letzten Reden hier schon einmal gesagt, eine gewisse Erwartungshaltung als CDU-Fraktion, was für uns darin enthalten sein soll. Wir wollen die Frage der Gebärdendolmetscher in diesem Gesetzentwurf geregelt wissen, wir wollen natürlich auch Bezug nehmen auf das barrierefreie Bauen, gleichwohl auch vieles davon in der Bauordnung enthalten ist, und natürlich wollen wir uns auch mit der Frage von barrierefreien Bescheiden und von barrierefreiem Internetzugang auseinander setzen. Das hoffe ich und das, denke ich, wird sich in diesem Gesetzentwurf wiederfinden. Das sind auch Sachen, die umsetzbar sind. Jetzt will ich aber zu dem kommen, was ich vorhin mit den 380 Mio. möglichen Mehrkosten beziffert habe. Ich will es ein Stückchen auch versuchen zu untersetzen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der PDS-Fraktion, Sie fordern in § 4 und 5 die Mobilitätspauschale. Diese Mobilitätspauschale, die sich an die Schwerbehinderten im Freistaat Thüringen richten soll. Schwerbehinderte immerhin mit einem Grad der Behinderung von 50 und mehr haben wir knapp 190.000 in Thüringen. Wenn man diese Zahlen zusammensortiert, kommt man relativ schnell, selbst ohne Ihre Härtefallregelung, auf eine Gesamtsumme von 230 Mio. €. 230 Mio. €, die diese Mobilitätspauschale ausmacht. Das kann man leicht nachlesen, Sie haben die Summe reingeschrieben, wie viel im Monat, wie viele Betroffene, ist nachzurechnen. Zweites Beispiel: Sie haben das Assistenzgeld angesprochen, § 7 und 8. Da haben wir 80.000 Behinderte mit einem Grad der Behinderung von 80 und mehr. Wenn wir dieses Assistenzgeld in diesem Umfang voll zahlen, kommen wir auf 142 Mio. € - auch das ist nachrechenbar. Wir haben als dritten Punkt die Mehrkosten zum Blindengeld. Sie schlagen in Ihrem Gesetzentwurf die Erhöhung des Blindengeldes auf 500 € monatlich vor und diese Regelung mit den 12 Jahren. Allein das macht noch einmal stolze 5,5 Mio. € Mehrkosten. Sie haben darüber hinaus die Forderung nach einem Gehörlosengeld, immerhin für 1.600 Personen in Thüringen, von 200 € monatlich - auch das macht eine Summe von 4,3 Mio. aus. Und wir haben als letzten Punkt, der klar zu beziffern ist, die Förderung der Beratungsstellen. Wir haben, glaube ich, so um die 100 Beratungsstellen, 14 werden derzeit vom Land gefördert. Wenn man die alle fördern würde, so wie Sie es sich vielleicht vorstellen oder anregen, kommen wir auch da auf eine stolze Summe von 3,5 Mio. €. Diese Summe zusammengezogen macht diesen immensen Berg aus, den ich Ihnen vorhin geschildert habe.

Das ist aber noch beileibe nicht alles, da kommt nämlich noch einiges hinzu. Da kommt nämlich das hinzu, was in Ihrem Gesetzentwurf nicht bezifferbar ist, jedenfalls nicht klar bezifferbar ist, wo wir abwarten müssen, wie es sich entwickelt. Es ist natürlich die Entschädigungsregelung bei barrierefreiem Bauen, also wenn nicht barrierefrei gebaut wird. Diese Entschädigungsregelung weiß kein Mensch, wie viel das wird, aber es können durch immense Kosten sein, die da auf die kommunale Seite und auf jeden Bauträger entsprechend zukommen. Auch mit der Frage des uneingeschränkten Verbandsklagerechts - ich hatte beim letzten Mal gesagt - können wir uns als CDU-Fraktion in einer eingeschränkten Form anfreunden, aber mit diesem uneingeschränkten Verbandsklagerecht in dieser Fassung - auch aus Kostengründen und aus Gründen dessen, was das für eine Klagewelle nach sich ziehen kann - sicherlich nicht. Ein Letztes, das möchte ich auch noch ansprechen. Auch da unterscheidet sich ja Ihr Gesetzentwurf von dem, was in der Bundesgesetzgebung im SGB IX geregelt ist, das ist die Ausweitung des Betroffenenkreises. Sie haben, und da muss man schon genauer lesen, im Bundesgesetz steht drin, es sind von Behinderung bedrohte Menschen eingeschlossen in die Leistung. Allerdings ist dann diese 6-Monats-Frist-Regelung drin gefasst. Das ist in Ihrem Gesetzentwurf nicht, auch das bedeutet eine erhebliche Ausweitung. Und auch da kann ich nur sagen, das sind für uns durchaus nicht unerhebliche finanzielle Kosten, die auch schwer in der Gesamtsumme zu kalkulieren sind. Ich möchte zum Schluss zusammenfassend sagen, und das wird Sie nach dem, was ich Ihnen jetzt gerade vorgetragen habe, sicher nicht überraschen. Für uns, für die CDU-Fraktion, ist dieser Gesetzentwurf in dieser Fassung nicht verhandelbar. Wir gehen davon aus, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung noch vor der Sommerpause vorliegen wird. Ich habe vorhin gesagt, wir möchten diesen Gesetzentwurf der Landesregierung dann gern gemeinsam auch mit dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion in den Fachausschüssen diskutieren. Den heute vorliegenden Gesetzentwurf der PDS-Fraktion werden wir ablehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


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