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19. Plenarsitzung: Familien unterstützen - Betreuungsstrukturen erhalten
01.07.2005
Drucksache 4/914
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, „vielleicht hören Sie nicht hin, vielleicht sehen Sie nicht gut, vielleicht fehlt Ihnen der Sinn oder es fehlt Ihnen der Mut“ - die Söhne Mannheims haben, glaube ich, diese Textzeile in Umlauf gebracht. Die kennen wahrscheinlich die Thüringer SPD nicht, allerdings, wenn man sich diese Textzeile so auf der Zunge zergehen lässt, könnte es wunderbar zur Thüringer SPD, auch zur Thüringer PDS passen. Also, das was Sie hier gerade vorgetragen haben, da muss ich Ihnen schon sagen, Sie hören nicht hin. Sie hören nicht hin, wenn man versucht, etwas zu erklären. Sie hören auch nicht in den Diskussionen der letzten Wochen hin. Sie stellen sich bewusst hier vorne ans Rednerpult und verbreiten Sachen, die schlichtweg nicht zutreffend sind. Ich nutze gerne die Gelegenheit, Ihnen ein paar Sätze dazu zu erklären, aber ich bitte Sie herzlich, hören Sie dann wenigstens heute zu.
Frau Jung, auch Ihnen, vielleicht tut es halt besser, wenn man hin und wieder weniger im Duden liest, sondern sich mit den Konzepten tatsächlich auseinander setzt oder die Gelegenheit auch nutzt, ins Gespräch miteinander zu kommen. Sie haben hier Interpretationen eines zu erwartenden Gesetzentwurfs vorgenommen und meinen das aus den bis jetzt veröffentlichten Teilen der Familienoffensive herauszulesen. Ich kann Ihnen nur sagen, warten Sie doch im Moment wenigstens ab, bis wir den Gesetzentwurf hier auf dem Tisch haben,dann können Sie wenigstens an Fakten orientiert diskutieren und nicht an Spekulationen. Dann müssen Sie sich hier vorne nicht hinstellen und Fragen über Fragen formulieren, auf die Sie in Wirklichkeit gar keine Antwort wollen, sondern die Sie einfach nur rhetorisch in den Raum streuen.
Das ist unredlich, was Sie hier tun, und ich glaube, das ist auch diesem Parlament nicht angemessen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag der SPD-Fraktion ist ja schon über einen Monat alt. Ich kann verstehen, dass bei der SPD-Fraktion das eine oder andere an Informationsdefiziten da ist, allerdings muss ich Ihnen sagen, die Zeit ist hier seitdem nicht stehen geblieben. Es finden inhaltliche Diskussionen statt. Frau Pelke, bevor Sie sich so aufblasen und aufregen hier, setzen Sie sich doch einfach hin und hören Sie mir zu. Ich habe es versucht Ihnen zuzuhören, obwohl es mir schwer gefallen ist. Aber Sie hören nirgendwo zu, wo Sie hingehen. Wir waren vor 14 Tagen gemeinsam bei einer Podiumsdiskussion des Landeselternverbandes. Da war, glaube ich, auch Ihr Kollege Matschie mit dabei, der sich dann nach dem Grußwort relativ schnell verdrückt hat. Da war nicht viel Gelegenheit einander zuzuhören. Frau Jung war, glaube ich, auch da. Aber Sie haben auch dort nicht zugehört, denn Sie bringen die gleichen Argumente, obwohl wir dort diskutiert haben. Und ich glaube, wenn man eines von der Redlichkeit von Politikern auch erwarten kann, ist, dass man unrichtige Behauptungen auch korrigiert. Sie können das nicht. Sie können sich das nicht eingestehen, Sie haben das hier nicht vorgenommen und ich befürchte, Sie werden das auch in den nächsten paar Wochen nicht tun. Insofern finde ich es unredlich, wenn man Kinder instrumentalisiert, wenn man Eltern verunsichert.
Beides tun Sie und beides tun auch die Träger. Zur Sache, Sie werden es noch eine Weile ertragen müssen, Frau Kollegin Künast. Insofern bitte ich auch Sie herzlich, hören Sie zu.
Vielleicht können Sie etwas mitnehmen. Wissen Sie, Frau Pelke, Sie sprechen hier von dem - ich sag „vielleicht“, weil ich da einiges gewöhnt bin von Ihnen, was Sie hier in den letzten paar Wochen auch so losgelassen haben. Lassen Sie uns doch da diskutieren.
Sie haben gesagt, Frau Pelke, der Dialog, den wir miteinander führen sollten - zu Dialog gehört, dass man miteinander redet und einander zuhört. Sie haben hier gerade in Ihrer Rede gesagt, es gäbe vielleicht das Verständnis und es würde so hinter vorgehaltener Hand gesagt, dass Träger mit Kindertagesstätten Geld verdienen wollen. Ich weiß nicht, wo Sie das hernehmen. Sie sind selber bei einem großen Träger engagiert. Ich kenne keinen, der Kindertagesstätten betreibt, um Geld zu verdienen. Ich hoffe, auch die Arbeiterwohlfahrt tut das nicht. Aber insofern hat das doch nichts mit Redlichkeit zu tun, wenn Sie sich hier vorn ans Pult stellen und halbseiden solche Behauptungen in den Raum streuen. Ich will Ihnen, bevor ich Ihnen etwas zur Familienoffensive der Landesregierung und dem, was wir als CDU-Fraktion davon verstehen und auch mittragen wollen, bevor ich Ihnen das erläutere, möchte ich Ihnen gern aber noch ein paar Sätze zum Grundverständnis von Familie darstellen, zumindest das, was für uns als CDU-Fraktion zu diesem Grundverständnis gehört.
Für uns ist Familie der erste und wichtigste Ort, an dem Kinder um ihrer selbst willen angenommen werden und die Geborgenheit und Liebe dort erfahren. Die Familie ist ganz zweifellos tragende Säule unserer Gesellschaft und die Grundlage für die Solidarität und Stabilität in unserer Gesellschaft ist natürlich geprägt vom Zusammenhalt in den Familien. Aber wir dürfen auch den Familien in unserer Politik in einer freien und offenen Gesellschaft nicht vorschreiben, wie sie zu leben haben. Insofern steht für uns natürlich als CDU-Fraktion das Selbstbestimmungsrecht und die Wahlfreiheit der Eltern an erster Stelle. Dies gilt auch und gerade bei der Wahl von Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder. Auch da gilt, die Erziehung der Kinder ist vorrangiges Elternrecht und Elternpflicht. Der Staat kann nicht vorschreiben, nach welchen Grundsätzen die Erziehungsarbeit in der Familie zu gestalten ist, Staat und Politik müssen stattdessen die Rahmenbedingungen schaffen, damit Eltern ihrer Erziehungsverantwortung voll gerecht werden können.
Lassen Sie mich eines hinzufügen, Staat und Kommunen sind natürlich gefordert, dort Hilfe anzubieten und notfalls intervenierend einzuschreiten, wo Eltern überfordert sind, wo sie ihren Erziehungsauftrag vernachlässigen und wo das Wohl des Kindes gefährdet ist. Wir müssen uns aber sehr - das fällt mir bei der Diskussion der letzten paar Tage auf - davor hüten, Eltern, die ihre Kinder in den ersten Lebensjahren ausschließlich selbst betreuen wollen, diese unter einen Generalvertrag zu stellen und ihnen sozusagen diese Erziehungskompetenz abzuerkennen. Ich höre das immer wieder bei der Diskussion mit Trägern, wo gesagt wird: Ja, aber wenn die Kinder zwischen zwei und drei Jahren zu Hause bleiben, dann werden sie nur noch vor den Fernseher gesetzt, da wird nur noch das Geld versoffen. Ich glaube, die Frage ist schon berechtigt: Welches merkwürdige Familienbild haben Sie?
Ich muss schon sagen, die absolute Mehrheit der Familien ist kompetent und in der Lage, ihre Kinder vernünftig zu erziehen. Wir müssen sehr aufpassen, dass wir ihnen diese Kompetenz nicht mit Ihren pauschalen Vorwürfen absprechen.
Mir geht es bei der Diskussion in den letzten paar Wochen schon ziemlich auf die Ketten, dass sich mir mehr und mehr der Eindruck aufdrängt, es geht hier vielmehr um die Kindertagesstättenträgerinteressen als um das Wohl der Kinder und der Eltern. Wenn ich diese Diskussion von einzelnen Trägern erlebe, die Arbeiterwohlfahrt geht da immer sehr mit leuchtendem Beispiel vornweg, Sie entsinnen sich, das ist der Träger, über den wir hier hin und wieder auch schon diskutiert haben. Ich erspare Ihnen, Frau Kollegin Taubert, hier ein paar Sätze zur Arbeiterwohlfahrt mit auf den Weg zu geben, aber insofern ist die Frage natürlich erlaubt, warum ein SPD-naher Träger hier Wellen schlägt, die an dieser Stelle gar nicht in diesem Maße berechtigt sind. Wir kommen nachher noch zu diesen Fragen, wo ich das gern versuche, Ihnen zu erklären. Vielleicht nehmen Sie es Ihren ehemaligen Kollegen bei der Arbeiterwohlfahrt mal mit, Frau Taubert, oder vielleicht hätten Sie Ihren Vorstandsposten bei der AWO weiter nutzen sollen, um dort ein Stückchen Aufklärungsarbeit zu betreiben. Ich habe Ihnen gesagt, die Familienoffensive der Landesregierung will genau das Wahlrecht der Eltern in den Vordergrund stellen. Wir wollen kindbezogen fördern und wir wollen die guten Betreuungsstrukturen sichern und ausbauen. Insofern haben Sie Recht, Frau Pelke, und ich werde versuchen, Ihnen auch zu erklären, wie dies funktionieren soll, denn das, was Sie hier gesagt haben - Sie haben versucht, vorzurechnen, dass uns im nächsten Haushaltsjahr von den 170 Mio. € familienpolitische Leistungen dann 40 Mio. € im Haushalt verloren gegangen sein würden. Ich sage Ihnen ganz offen, wenn das so kommt, dürfen Sie mich gern auch öffentlich der Lüge bezichtigen. Wenn es aber nicht kommt, werde ich Ihnen den gleichen Vorwurf an dieser Stelle auch nicht ersparen können, denn das, was Sie hier tun an dieser Stelle, ist nichts weiter, als Leute zu verunsichern mit Milchmädchenrechnungen, die nicht zu Ende gerechnet sind.
Ich hatte gerade gesagt, was wir uns als Ziel vorstellen. Wir wollen das Wahlrecht der Eltern natürlich stärken. Das ist ein Stückchen genau das Gegenteil von dem, was die Opposition hier unterstellt. Der Antrag der SPD-Fraktion - das ist schon gesagt worden -, der zielt ja schon mit seinen ersten Formulierungen und in der Antragsbegründung darauf ab, weiter Eltern zu verunsichern und zu suggerieren, dass da Abermillionen an Kürzungen und der Zusammenbruch der Betreuungsstrukturen in Thüringen im Raum stehen. Ich will Ihnen, da Sie das hier so dramatisch an die Wand skizzieren, gern einmal ein paar Sätze zum System der Förderung in Thüringen mit auf den Weg geben. Wir haben bis jetzt ein vorbildliches Kindertagesstättenbetreuungssystem, aber auch ein vorbildliches System, wie wir jungen Eltern helfen. Das ruht auf verschiedenen Säulen, die Säulen, die durchaus schlüssig und nahtlos ineinander übergreifen. Wir haben das Bundeserziehungsgeld, wir haben das Landeserziehungsgeld, wir haben bedarfsorientierte Krippen- und Tagespflegeplätze, wir haben einen Kita-Rechtsanspruch ab zweieinhalb Jahren, wir haben Hortplätze. Und wir haben, das hatten Sie, Frau Pelke, ja auch gerade gesagt, immer noch eine durchschnittliche Nutzung von Kindertagesstätten von 94 Prozent. Darauf sind wir stolz, dass wir das gehalten haben, da gibt es wenige Bundesländer, die das sagen können. Ich sage Ihnen jetzt schon, es wird auch dabei bleiben. Aber weil wir auch bei dem baulichen Zustand - Frau Jung hat das, glaube ich, vorhin so angeschnitten - eine ganze Menge noch zu tun haben, auch im investiven Bereich müssen wir die Kommunen schon in die Situation versetzen, dass sie selber ein Stückchen auch steuern und mit entscheiden können.
Sie haben den baulichen Zustand angesprochen, ich verhehle gar nicht, es gibt Defizite im baulichen Bereich in vielen Regionen, in vielen Kreisen. Aber es gibt Kreise, wo da vorbildlich viel geschehen ist. Die Stadt Jena ist mit der Sanierung Kindertagesstätten einmal rum, Sonneberg ist einmal rum. Sie können nicht pauschal sich hier vorn hinstellen und sagen, das ist ganz schlimm, die Kindertagesstätten sehen alle zertrümmert aus. Es hängt ein Stückchen immer mit kommunaler Verantwortung zusammen, und wir werden da Aufgaben in den nächsten paar Jahren haben, im Übrigen auch, weil die Einrichtungen schon vor 15 Jahren alle in einem Zustand waren, wo man viel hätte tun können, viel hätte tun müssen. Insofern ist es aber auch gut, wenn die Kommunen dann künftig ein Stückchen auch entscheiden können, was sie mit den Finanzmitteln anfangen, wie sie diese Finanzmittel tatsächlich in Kindertagesstätten auch lenken.
Aber wir haben, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch ein Problem, und das will ich gar nicht wegdiskutieren, was die Ausgabenentwicklung der letzten paar Jahre angeht. Wir haben Probleme, was das Verhältnis der Gesamtkosten zu den Plätzen angeht, und wir haben erhebliche regionale Unterschiede. Sie können das nachlesen in den Landtagsanfragen, die es dazu gibt, insbesondere was das Verhältnis zwischen vorgehaltenen Plätzen und in Anspruch genommenen Plätzen angeht. Es gibt Regionen, die planen relativ dicht beim Bedarf, da gelingt das offensichtlich. Und es gibt Regionen, da gelingt das nicht. Im Eichsfeld werden 128 Plätze für 100 Kinder vorgehalten, und nur etwas über 90 besuchen eine Einrichtung. Im Wartburgkreis ist eine ähnliche Situation: 126 Plätze für 100 Kinder, in Gera sind es glaube ich 117, in Hildburghausen sind es 117, es gibt eine ganze Menge an Regionen, wo mehr an Plätzen vorgehalten wird als Kinder diese Einrichtung nutzen. Das kostet Geld, weil wir nämlich in der Regel Gruppen und Plätze bezahlen und nicht danach bezahlen, wie viele Kinder tatsächlich Plätze in Anspruch nehmen. Insofern ist die Frage schon erlaubt, wie man steuernd eingreifen kann, diese Kinder- und Platzrelationen in ein vernünftiges Maß zu bringen. Dass es geht, beweisen ja andere Regionen.
Wir haben einen weiteren Punkt, und auch das will nicht verhehlen. Frau Pelke, Sie hatten das angesprochen mit den zusätzlichen Kosten für die Kindertagesstätten in freier Trägerschaft. Das war ein wichtiges Instrument, um Kommunen zu ermutigen oder anzuregen, Einrichtungen in freie Trägerschaft abzugeben. Wir haben inzwischen die Situation, dass knapp 70 Prozent, glaube ich, der Einrichtungen sich in freier Trägerschaft befinden. Diese 70 Prozent erhalten alle momentan diesen Zuschuss von 20,45 € pro Kind im Monat. Im Gegensatz zu dem, was Sie gesagt haben, Frau Pelke, habe ich in der Vergangenheit nie gesagt, dass dieser Zuschuss für immer und ewig bestehen bleibt. Ich habe auch im vergangenen Jahr gesagt, dass der Punkt eintreten wird, wo die Mehrzahl der Kindertagesstätten in freier Trägerschaft sind und wo wir diese Frage stellen müssen, ob dieser zusätzliche Zuschuss für freie Träger in diesem Umfang so gerechtfertigt ist. Ich habe das im vergangenen Jahr bei einer Diskussion mit Ihnen gesagt, insofern ist es nicht redlich, wenn Sie mir hier etwas anderes unterstellen. Wir haben einen weiteren Punkt, den wir ganz offen und ehrlich ansprechen müssen. Wir haben die Betreuung von behinderten Kindern in Regeleinrichtungen. Sie wissen, dass der Kostenträger für den Personalaufwuchs von behinderten Kindern in Regeleinrichtungen gemäß Thüringer Kita-Gesetz das Land ist. Das Land bezahlt in den Regeleinrichtungen, wenn mehr als ein Kind betreut wird, eine halbe Fachkraft zusätzlich. Das hat in den letzten paar Jahren dazu geführt, dass eine Vielzahl von Kindern auch in Regeleinrichtungen betreut wird, das finde ich richtig, aber dass dieser Anteil von Kindern in Regeleinrichtungen überproportional gestiegen ist im Vergleich zu integrativen Einrichtungen. Die Große Anfrage der PDS-Fraktion zur Situation von behinderten Menschen zeigt das gerade deutlich auf. Wir haben derzeit 3.246 behinderte Kinder in Kindertagesstätten. Da ist seit 2000 jedes Jahr ein deutlicher Anstieg, aber vor allem ein überproportionaler Anstieg von behinderten Kindern, die in Regeleinrichtungen betreut werden.
Man muss die Frage dazu stellen an dieser Stelle, warum das so ist. Denn das kostet uns natürlich als Land allein in diesem überproportionalen Anstieg in den letzten zwei Jahren knapp 2,5 Mio € mehr. Wir müssen da schon steuernd ein Stückchen an dieser Stelle eingreifen, dass Kinder erstens wohnortnah und zweitens vernünftig betreut werden.
Insofern wird es auch bei der Familienoffensive und auch bei einer Änderung des Kindertagesstättengesetzes natürlich eine Regelung für die zusätzliche Förderung von behinderten Kindern geben, aber das kann es nicht in diesem Umfang geben, dass man sagt, pauschal überall, wo ein Kind gerade in einer Einrichtung ist, gibt es eine zusätzliche oder eine halbe Fachkraft, sondern da muss man schon sehr genau hingucken, wie man individuell diesen zusätzlichen Betreuungsanspruch fördern kann. Vielleicht hören Sie hin, vielleicht sehen Sie zu, dann brauchen Sie die Frage am Ende nicht mehr zu stellen, vielleicht übermitteln Sie es Kollegen Matschie, wenn er dann wieder da ist. Also, wir haben darüber hinaus natürlich auch die besondere Situation, was die Betreuung unterhalb des Rechtsanspruchs angeht. Sie wissen, dass wir da in einigen Regionen ganz eigene Situationen haben, die völlig richtig sind, wenn die Städte wie Gera beispielsweise für sich den Rechtsanspruch deutlich weiter absenken. Wir müssen dann aber genau hinschauen, wie das auch vernünftig dort finanziert werden kann. Auch das ist ein Problem, was uns in den letzten paar Jahren stärker begegnet ist. Wir haben einen Punkt, den ich auch nicht verhehlen möchte: Es gibt eine Vielzahl von Eltern, die Landeserziehungsgeld beziehen und trotzdem einen subventionierten Kindertagesstättenplatz in Anspruch nehmen.
Ob das Sinn und Zweck dieser Sache war, denn normalerweise hatten wir - Frau Thierbach, hören Sie doch auch einen Moment zu. Wir hatten bis jetzt das Landeserziehungsgeld bis zum Alter von zweieinhalb Jahren. Wir hatten ab zweieinhalb Jahren den Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz. Wenn Kommunen gleichzeitig sagen, wir setzen den Anspruch für uns auf zwei Jahre herunter, trotzdem die Eltern Landeserziehungsgeld und einen subventionierten Kindertagesstättenplatz in Anspruch nehmen, mag das nach Ihrem Verständnis in Ordnung sein. Ich würde mir auch wünschen, dass wir so viel Geld hätten. Man muss allerdings auch fragen, ob das gerecht gegenüber den Eltern ist, die nur eines von beidem in Anspruch nehmen können. Diese Frage muss doch, wenn man sich kritisch mit Kindertagesstätten auseinander setzt, erlaubt sein, Frau Kollegin Thierbach, ohne sich da stundenlang darüber aufzuregen. Ich glaube, angesichts der Probleme, die ich gerade skizziert habe, ist es natürlich notwendig, dass man sich die Frage stellt, ob Strukturen verbessert, effektiver gestaltet werden können und somit letztendlich auch mehr kindbezogene Förderung möglich ist. Nichts anderes hat die Landesregierung mit der Familienoffensive angekündigt.
Ich will - jetzt ist es wieder schade, dass der Kollege Matschie nicht da ist - das ja gar nicht verhehlen. Diese Säulen, die wir in Thüringen haben, sind ja auch so ein Stückchen mit ins Wanken geraten durch den Beitrag, den die Bundesregierung geleistet hat. Ich glaube, vor eineinhalb Jahren haben wir hier im Thüringer Landtag über das Bundeserziehungsgeld diskutiert - Frau Pelke, Sie nicken, glaube ich, Sie wissen das, dass wir vor eineinhalb Jahren hier diskutiert haben.
Damals hat die Bundesregierung - und da war Staatssekretär Matschie, glaube ich, noch so ein bisschen wenigstens mit in Verantwortung - die Zahlungssumme nach unten geglättet und gleichzeitig die Anspruchsgrundlage verändert. Es sind seitdem nur noch knapp 60 Prozent der Thüringer anspruchsberechtigt für das ungekürzte Erziehungsgeld. Insofern ist an dieser Stelle auch so ein Stückchen etwas ins Wanken geraten, wo ich es geradezu zynisch finde, wenn Sie uns heute hier auffordern, wir mögen doch das Landeserziehungsgeld unverändert in seiner Form beibehalten, wenn genau vor eineinhalb Jahren die SPD-geführte Bundesregierung das Gegenteil von dem getan hat und ich Sie habe nicht halb so laut schreien hören, Frau Kollegin Taubert, als das damals geschehen ist. Es wäre notwendig und richtig gewesen. Ich glaube, natürlich, und das ist ein politischer Streitpunkt, das räume ich ja gern ein, dass Sie da anderer Auffassung sind, ob jetzt alle Eltern ein einkommensunabhängiges Landeserziehungsgeld bekommen sollen oder nicht. Von der PDS-Fraktion habe ich gerade gehört, die könnten sich das vorstellen; bei der SPD lese ich jetzt immer wieder, das wäre jetzt ganz furchtbar unsozial, weil, man müsste doch den Eltern, die ein stärkeres Einkommen haben, weniger geben. Ich, weiß nicht so ganz, wie das bei Ihnen zusammenpasst, auch mit diesem Modell, was die Bundesregierung oder was einzelne Vertreter der Bundesregierung jetzt kundtun, wo es nämlich um die Kosten für das Babyjahr geht. Es passt aber auch nicht an dieser Stelle, weil wir als CDU schon der Auffassung sind, wir wollen da Kinder fördern, wo auch Kosten entstehen, und da ist es für ein Kind relativ egal, ob es aus sozial schwierigeren Verhältnissen kommt oder aus sozial stärkeren Verhältnissen, wir wollen kindbezogen fördern und deswegen ist uns die Förderung der Kinder etwas wert und nicht der Einkommensverhältnisse der Eltern. Und im Übrigen darf ich Sie daran erinnern, es gibt da ja eine ganze Menge Urteile dazu, auch wie man fördern kann und fördern sollte. Beim Kindergeld ist es auch so, dass einkommensunabhängig natürlich das Kindergeld gezahlt wird. Insofern verstehe ich da diese soziale Kurve, die Sie da versuchen zu schlagen, an dieser Stelle natürlich nicht.
Ich will auch noch etwas sagen zu diesen Versprechungen, die so jetzt durch die Gegend geistern. Die Bundesregierung hatte, glaube ich, viele Jahre jetzt Zeit, familienpolitisch etwas zu tun. Jetzt, wo ab morgen vielleicht die Vertrauensfrage dann in diese Bundesregierung dann geklärt ist, jetzt, wo die Felle davonschwimmen, ist so ein Stückchen das Bestreben da, abenteuerliche Versprechungen den Leuten zu machen. Da geht es um die einkommensabhängige Förderung des so genannten Babyjahres. Da geht es um unrealistische Versprechungen wie ein kostenfreies Kindergartenjahr, das geistert alles so durch die Gegend. Als der Kollege Matschie vor wenigen Tagen danach gefragt wurde, wie er denn meint, dass so etwas finanzierbar war, hat er es nicht einmal versucht, dafür ein Erklärungsmuster zu finden. Ich glaube, ihm ist selber klar, dass das etwas ist, wo man abenteuerliche Sachen vorgaukelt, die nicht andeutungsweise umsetzbar sind, und wenn nicht, muss ich Ihnen die Frage stellen: Was hat die Bundesregierung in den letzten paar Jahren an dieser Stelle getan? Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, ein paar Sätze zu dem Antrag der SPD-Fraktion, denn man kann natürlich auch die Punkte einzeln durchgehen.
Im Punkt eins verlangen Sie das Fördervolumen dauerhaft festzuschreiben. Dies ist nach meinem Dafürhalten weder sachgerecht noch finanzpolitisch sinnvoll. Die Förderung von Kindern, Eltern und Familien orientiert sich an gesetzlichen Rahmenbedingungen. Insofern ist es falsch, was hier eben gerade gesagt wurde, dass im laufenden Haushalt 20 Mio. € gespart werden müssten. Das ist Quatsch. Ich weiß nicht, wo Sie das hernehmen. Es wird das bezahlt, was gesetzlich geregelt ist und wenn es mehr kostet als die Haushaltsansätze, wie sie im Haushalt stehen, selbst dann werden sie bezahlt, denn so funktionieren nun einmal Gesetze. Herr Kollege Pilger, das müssten Sie spätestens, nachdem Sie die Antwort auf Ihre Kleine Anfrage, glaube ich, bekommen haben, genauer wissen oder ansonsten lesen Sie an dieser Stelle.
Der Hinweis bei diesem ersten Punkt auf das Tagesbetreuungsausbaugesetz, ich glaube, auch das kann nur von jemandem erfolgen, der keine Ahnung davon hat, ist, dass dieses Gesetz lediglich ein Auf- von Ausbaugesetz West war. Wir haben in den neuen Bundesländern davon nicht viel gehabt. Wir haben diese prozentualen Quoten, die darin gefordert werden, erfüllt. Wir haben dafür im Wesentlichen kein Geld vom Bund bekommen, insofern weiß ich nicht, welches Geld Sie meinen, was wir aus dem Tagesstättenausbaubetreuungsgesetz - merkwürdiges Wortkonstrukt übrigens - einsetzen könnten. Vielleicht erklären Sie es uns noch.
Wir haben den Punkt 2, wo Sie anmahnen, dass wir uns mit inhaltlichen Fragen stärker auseinander setzen sollen. Da muss ich Ihnen schon sagen, das findet momentan gerade statt. Das Konzept 2 bis 16 auf Basis der Erkenntnisse der Enquetekommission Erziehung und Bildung wird doch diskutiert, das erleben wir doch gerade. Es ist nur schade, dass es momentan in der öffentlichen Wahrnehmung ausschließlich auf die Diskussion um die Trägerschaft von Horten verkürzt wird. Aber es steht eine ganze Menge auch inhaltlich drin und wir wollen natürlich diese Übergänge an dieser Stelle zwischen Kindertagesstätten und Schulen, aber auch zwischen weiterführenden Schulformen verändern. Insofern sind Sie doch herzlich eingeladen, an dieser Stelle auch inhaltlich mit zu diskutieren und auch weitergehende Erkenntnisse der Enquetekommission dort mit einzubringen.
Zu Ihrem Punkt 3: Im Punkt 3 wollen Sie das Gesamtfördervolumen der familienunterstützenden Leistungen festschreiben. Ich glaube schon, da werden wir uns mit dieser Frage auseinander setzen wenn wir den Haushalt 2006/2007 hier im Landtag diskutieren. Wir können uns natürlich auch daran messen lassen, wie viel da drinsteht, ich würde aber jetzt nicht dieses festschreiben, denn natürlich wissen Sie, dass wir in den letzten paar Jahren eine Situation vorgefunden haben, die ein Weiter-so-Deutschland in allen Bereichen nicht möglich macht. Wir haben dazu eine zu desaströse Finanzsituation im Bund und in den Ländern und auch daran sind Sie ja nicht ganz unschuldig. Insofern sollte man diese Diskussion jetzt nicht einfach so vorwegnehmen, sondern dann natürlich ein Stückchen schauen, was es denn zu verteilen gibt, wenn wir über den Haushalt 2006/2007 reden.
Sie haben in Punkt 4, Frau Pelke, das haben Sie gerade noch einmal deutlich gemacht, sich kritisch mit der Frage des Stiftungsgedankens auseinander gesetzt. Sie haben nicht verstanden, was eine Stiftung vielleicht auch bezwecken kann. Natürlich kann eine Stiftung ein Zugewinn sein, denn es geht darum, Zustifter zu gewinnen. Ich glaube, auf Antrag der SPD-Fraktion hat sich 2000 der Bundestag mit dieser Frage beschäftigt und die steuerliche Absetzbarkeit von Stiftungen, diese Fortschreibung der staatlichen Absetzbarkeit von Stiftungsgeldern, auch festgeschrieben. Insofern, glaube ich, sind wir schon gut beraten, wenn wir diesen Gedanken einer Familienstiftung auch prüfen und nicht so pauschal einfach beiseite wischen, auch wenn Ihnen das vielleicht nicht gefällt und Sie der Meinung sind, Ihnen gehen da parlamentarische Rechte verloren. Ich glaube, man sollte da kein Misstrauen in den Raum bringen, sondern sachlich darüber diskutieren, was für Chancen auch in einer solchen Stiftung bestehen können.
Zu dem Punkt 5: Lokales Bündnis für Familien war ja angesprochen, das findet statt. Die Diskussion findet auf kommunaler Ebene statt, die findet auch auf Landesebene weiter statt. Insofern kann man diesen Punkt mittragen. Natürlich, aber das ist auch so ziemlich das Einzige, was dann konkret noch greifbar und übrig bleibt, denn in dem Punkt sechs zum Landeserziehungsgeld wird es ja dann wieder so ein bisschen ungemütlich. Ich habe Ihnen gesagt, dass das zynisch ist, wenn man so etwas fordert, nachdem wir vor eineinhalb Jahren eine ähnliche Diskussion hier im Landtag hatten und wir Sie gebeten haben, sehr stark bei der Bundesregierung zu intervenieren, dass das Bundeserziehungsgeld in seiner damals alten Form erhalten bleibt, was Sie nicht getan haben.
Zum letzten Punkt, zu Punkt 7: Sie wollen wissen, wann es denn das Familienfördergesetz geben könnte. Ich habe keine andere Meinung bis jetzt gehört, als dass wir das natürlich in diesem Jahr auch haushaltsrelevant für das Jahr 2006/2007 noch verabschieden wollen und verabschieden müssen. Insofern setze ich sehr darauf, dass wir das Familienfördergesetz dann auch mit notwendigen Änderungen am Kindertagesstättengesetz nach der Sommerpause hier miteinander diskutieren können. Da können wir auch viel über Details noch miteinander diskutieren, Details, die bei Ihrem populistischen Antrag, den Sie uns jetzt vorgelegt haben, eben in dieser Form nicht erkennbar sind oder von Ihnen nicht erkannt werden wollen. Insofern muss ich Ihnen dann schon vorwerfen, entweder ist es mangelnde Bereitschaft, sachlich zu diskutieren oder es ist fehlende Sachkenntnis. In jedem Fall, glaube ich, trägt es dem Gedanken einer konstruktiven Familienförderung wenig Rechnung, wenn wir einen solchen populistischen Antrag hier im Landtag zur Verabschiedung vorgelegt bekommen. Die CDU-Fraktion wird diesen Antrag aus diesen Gründen ablehnen.
Das wird Sie nicht überraschen, nein, das glaube ich nicht. Aber ich habe Ihnen vorhin gesagt, ich sage Ihnen auch gern noch ein paar Sätze zur Familienoffensive, wo der Frau Jung schon der Name nicht so toll gefallen hat. Vielleicht hat das so den Blick getrübt auch für alles Weitere, was dann noch kommt.
Wir haben als einen der wichtigen Punkte bei der Familienoffensive die Frage formuliert, einen Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz ab zwei Jahren. Frau Pelke, wenn das keine Ausweitung ist, genau das hatte ich auch gemeint, als ich vor Wochen dieses Zitat, was Sie gebracht haben, schon gesagt habe, dann weiß ich auch nicht, denn den Rechtsanspruch ab zwei Jahren haben wir sonst nirgendwo. Das wissen Sie und ich glaube, insofern gehört es zur Ehrlichkeit dazu, dass man das auch hier sagt und entsprechend goutiert. Wir haben darüber hinaus zum Zweiten die Frage des einkommensunabhängigen Landeserziehungsgelds. In der Familienoffensive ist das formuliert mit den 150 € plus weiteren Zuschlägen für zweite und dritte Kinder. Auch das ist etwas in dieser Form, was ich in anderen Bundesländern nicht so sehe. Natürlich, das haben wir immer gesagt, wenn dann gleichzeitig ein Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte in Anspruch genommen werden soll, soll dieses Geld für die Kindertagesstätte eingesetzt werden. Natürlich geht es dann um die Frage, dass das auch diesem Gesamtvolumen der Förderung Kindertagesstätten auch zuzurechnen ist. Frau Pelke, Sie haben es ja vorhin auch angedeutet. Es gibt aber dabei auch Probleme, die ich gar nicht wegwischen will, das bekommen wir ja von Trägern auch gesagt. Die Frage der Familien, die es objektiv nicht können und das sind Familien, die in der Regel auch den Jugendämtern bekannt sind, weil sie schon Leistungshilfen zur Erziehung empfangen. Auch da müssen wir eine Lösung finden, wie wir mit diesen Familien umgehen, damit dieses Geld nicht, wie Sie es generell der Mehrheit der Familien unterstellen, dort nicht familienzweckentfremdet eingesetzt wird. Da müssen wir eine Lösung finden und das wird, denke ich, dann in diesem Gesetz auch formuliert werden. Aber wir dürfen Eltern eben nicht unter diesen Generalverdacht setzen.
Wir haben in diesem Familienkonzept der Landesregierung diesen kindbezogenen Zuschuss für Kreise und kreisfreie Städte zwischen drei und sechseinhalb Jahren von 100 € pro Kind. Das macht letztendlich knapp 110 € pro Kindertagesstättenplatz aus, weil Sie ja wissen, dass nicht alle Kinder derzeit eine Kindertagesstätte besuchen. Wir haben parallel dazu die angekündigten Investitionen für Kindertagesstätten, die auch jetzt im Haushalt schon drin sind, knapp 5 Mio. € haben Sie gesagt, 5,3 Mio. € sind es, glaube ich. Ich sehe diesen Investitionsbedarf auch weiter, deswegen muss man darüber diskutieren, ob es diesen Haushaltstitel in dieser Form dann weiter geben soll oder ob es letztendlich komplett dann über die Frage der Pauschale von 1.000 € pro geborenem Kind auch im investiven Bereich mit aufgefangen werden soll. Auch da, weiß ich, wird es Kreise geben, die werden dieses Geld lieber dazu einsetzen, Betriebskosten, vielleicht auch Personalkosten in Kindertagesstätten zu unterstützen und es wird Kreise geben, die werden dieses Geld dankend und lieber dafür nehmen, um investive Maßnahmen in Kindertagesstätten vornehmen zu können. Ich glaube das ist richtig, dass wir da auch die kommunale Verantwortung an dieser Stelle stärken.
Wir haben einen Punkt, der im Familienkonzept in der Tat sich nicht wieder findet, aber deswegen nicht wieder findet, weil das in dieser Form auch weiter bestehen soll, die Förderung von Plätzen für Kinder unterhalb des Rechtsanspruchs, für die so genannten Krippenplätze. Wir haben bis jetzt knapp 100 €, die für diese Plätze finanziert werden, nach meiner Vorstellung sollen diese 100 € auch weiter bestehen bleiben und es soll natürlich auch möglich sein, für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch Plätze unterhalb des Rechtsanspruchs in Krippen weiterhin vorzuhalten.
Wir haben, das hatte ich vorhin gesagt, die Frage der Behinderten, die Betreuung behinderter Kinder in Kindertagesstätten, auch das müssen wir in die gesamtfinanzielle Kalkulation mit hereinrechnen, ebenso im Übrigen wie die Praktikantenplätze, die derzeit auch aus diesen 128 Mio. € gefördert werden. Das ist ein ausgesprochen komplexes Thema. Ich kann Sie nur herzlich bitten, wenn wir diesen Gesetzentwurf dazu haben, wenn wir sachlich über diese Fakten auch diskutieren können, diese Fragen haben Sie ja in Ihrem Antrag formuliert. Ich hoffe mal, die Landesregierung lassen Sie dann noch zu Wort kommen und die Landesregierung sagt etwas dazu, wann wir diesen Gesetzentwurf haben, dann reden wir erst über gesetzliche Änderungen, dann wird sachgerecht über diese Punkte diskutiert. Ihr Antrag, den Sie uns heute vorgelegt haben, trägt dazu nur ausgesprochen eingeschränkt bei, deswegen bin ich Ihnen zunächst dankbar, dass es zum Schluss hin etwas ruhiger geworden ist. Ich habe die Hoffnung, dass einige doch zugehört haben. Ich freue mich auf die weitere Diskussion. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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