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22. Plenarsitzung: Thüringer Familienfördergesetz
16.09.2005
Drucksache 4/1200 (komplette Debatte)
Dr. Zeh, Minister für Soziales, Familie und Gesundheit: Auch Herr Matschie hat sich eingelassen in die Debatte damals. Ich habe mein Zitat jetzt nicht hier, ich habe es noch auf der Bank liegen, aber ich versuche es wiederzugeben. Herr Matschie sagte damals so etwa: Die Bürger werden sehen, was auf sie zukommt, wenn die Meldungen über Gebührenerhöhungen so eintreten. Und wir werden sehr sorgfältig beobachten, was CDU-Abgeordnete vor ihren Wählern vor Ort sagen. (Zwischenruf Abg. Lemke, Die Linkspartei.PDS: Herr Matschie sitzt aber da drüben.)
Diese Presseerklärung, Herr Ramelow, entlarvt Sie. Ich will sagen, warum. (Zwischenruf Abg. Ramelow, Die Linkspartei.PDS: Sie haben ...)
Herr Ramelow, Ihr Prinzip nach fünf Jahren Landespolitik ist erstens Angst machen und zweitens drohen. Das ist Ihre Presseerklärung gewesen, Herr Ramelow. (Beifall bei der CDU)
Nämlich Sie machen Angst und Sie drohen als Zweites. Das Schema, Herr Ramelow, haben wir 40 Jahre in der DDR erlebt. Wer mit der Angst der Menschen Politik macht, versündigt sich an diesen Menschen. (Unruhe bei der Linkspartei.PDS, SPD) (Beifall bei der CDU)
Herr Matschie, auch Sie möchte ich aus der gestrigen Presse zitieren: „Die Regelungen des Landeserziehungsgelds nannte er“ - gemeint ist jetzt Herr Matschie - „unsozial. Es treffe vor allem Eltern mit einem Jahresnettoeinkommen unter 16.000 €, die bislang Erziehungsgeld beziehen. Künftig müssten sie darauf verzichten.“ Also, Herr Kollege Matschie, Sie haben im Bundestag seinerzeit in einem ersten Schritt für die Senkung des Bundeserziehungsgelds gestimmt und Sie haben in einem zweiten Schritt für die Absenkung der Einkommensgrenze gestimmt, so dass in Thüringen statt damals 95 Prozent der Eltern jetzt nur noch unter 60 Prozent der Eltern diese Leistungen erhalten. Sie haben also seinerzeit 35 Prozent der Eltern, das sind ca. 6.000 Elternpaare, diese Leistungen gestrichen. Und Sie werfen uns heute unsoziales Verhalten vor? Herr Matschie, Sie haben für mich die Legitimation verloren, hier überhaupt von sozialen Kategorien zu reden. (Beifall bei der CDU)
Sie haben damals im Bundestag diese Leistung gestrichen. Und, Herr Matschie, außerdem: Ihre Aussage stimmt so nicht. Das Kriterium sind nicht 16.000 €, sondern es geht darum, ob jemand zwischen dem zweiten und dritten Lebensjahr des Kindes das Kind zu Hause erzieht oder es in eine Kindertagesstätte bringt. Außerdem sieht die Rechnung auch völlig anders aus für das zweite, dritte und jedes weitere Kind. Meine Damen und Herren und Herr Matschie, ich denke, Sie wollen mit solchen falschen Aussagen vor der Wahl doch nur mit Nebelkerzen werfen, (Beifall bei der CDU)
um von den Tücken des eigenen Elterngelds abzulenken. Ich darf aus dem Programm der SPD zitieren, Ihr Programm, Herr Matschie: „Die Leistung wird für das erste Lebensjahr des Kindes bezahlt und mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet.“ Was heißt das? Ein ganzes Jahr, nämlich das zweite Jahr Bundeserziehungsgeld ist damit vollständig gestrichen. Das nennen Sie sozial, Herr Matschie, ein ganzes Jahr lang streichen? (Unruhe bei der SPD) (Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Sie müssen alles vorlesen, was da steht.)
Ich kann noch einen zweiten Satz vorlesen, Herr Matschie. Der ist sogar noch bemerkenswerter als der erste: „Allein Erziehende werden dadurch in der Regel nicht mehr vom Arbeitslosengeld II abhängig.“ Was bedeutet das, Herr Matschie? Das Elterngeld wird als Lohnersatzleistung anders als das jetzt geltende Bundeserziehungsgeld auf Arbeitslosengeld II angerechnet. Ein Arbeitslosengeld-II-Empfänger wird mit der Neuregelung unter Umständen weniger Geld erhalten als vorher. (Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: So ein Unfug.)
Herr Matschie, Sie sollten den Menschen vor der Wahl sagen, was nach der Wahl auf sie zukommt. Wenn Sie ein Geld umstellen und dieses Geld ist eine Lohnersatzleistung, dann wird das natürlich im Arbeitslosengeld II angerechnet und dann haben sie das nicht doppelt, sondern sie haben es nur einmal. (Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Für Lohnempfänger ist es eine Lohnersatzleistung, Sie müssen mal richtig lesen.)
Nein, es ist dem Wesen nach eine Lohnersatzleistung. (Zwischenruf Abg. Thierbach, Die Linkspartei.PDS: Was hat das mit dem Gesetz zu tun?)
Ja, Frau Thierbach, was hat das mit dem Gesetz zu tun? Weil wir unser Landeserziehungsgeld 1 : 1 an das Bundeserziehungsgeld angeknüpft haben. Wenn die Bundesregierung dieses Gesetz ändert, dann müssen wir nahezu das Gesetz ändern. (Beifall bei der CDU)
Frau Thierbach, wenn Sie nicht einmal diese Zusammenhänge kennen, sollten Sie an der Stelle doch etwas ruhiger sein. Das ist doch eine der Begründungen der Notwendigkeiten der Neuordnung der Familienleistung im Thüringer Familiengesetz. Durch die Koppelung des Landeserziehungsgeldes an die Regeln des Bundeserziehungsgeldes sind unsere familienpolitischen Vorstellungen so nicht mehr umsetzbar. Bevor das Landeserziehungsgeld dem Wegfall des Bundeserziehungsgeldes nachlaufen muss, ist es sinnvoll, dass wir dies generell neu ordnen. Es gibt eine weitere wichtige Begründung für die Familienoffensive. In den letzten drei Jahren ist der Haushaltstitel zur Finanzierung der Kindertagesstätten jährlich um etwa ca. 10 Mio. € gewachsen. Das ist geschehen, ohne dass sich die Zahl der Kinder erhöht hat und ohne dass große Tarifsteigerungen dies begründet hätte. Es wäre ja gut, wenn es wenigstens mehr Kinder gegeben hätte oder wenn jemand durch eine Tarifsteigerung davon etwas gehabt hätte. Wenn wir also in einem System die Ausgaben um 30 Mio. € steigern, ohne dass ein erkennbarer zusätzlicher Nutzen daraus entsteht, dann können wir als verantwortliche Politiker dies nicht tatenlos hinnehmen. (Beifall bei der CDU)
Ich denke, im Vergleich zur Debatte, diese Steigerung um 30 Mio. € entsprechen das Eineinhalbfache des Betrages des Blindengeldes und das Viereinhalbfache der Jugendpauschale. Wir müssen als verantwortliche Politiker reagieren, sonst werden früher oder später bei weiter sinkenden Einnahmen und steigenden Ausgaben in diesem Bereich noch härtere Sparmaßnahmen notwendig. Im bisherigen System führte dies unweigerlich zum Kollaps des Systems. Deshalb müssen wir rechtzeitig mit einem neuen und einem modernen System umsteuern. Die Thüringer Familienoffensive ist ein solches modernes System, das in anderen Staaten mit Erfolg realisiert wird. Ich will das begründen: Wir haben in mehreren Punkten sehr innovative Elemente, die den Vergleich mit anderen Ländern, vor allem mit den deutschen Ländern, nicht zu scheuen brauchen. Erstens: Mit dem Recht auf Bereitstellung eines Kindertagesstättenplatzes ab dem zweiten Lebensjahr des Kindes haben wir in Thüringen eine wesentliche Verbesserung im Bezug auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erreicht. Einer Forderung übrigens des Landesbündnisses für Familie, des Familienbeirates beim Ministerpräsidenten und des Arbeitskreises der Familien in Thüringen. Darüber hinaus haben wir bei Neueinstellungen im Landesdienst eine Einstiegserleichterung geregelt. Bei Bewerbern mit gleichen Eignungen und Befähigungen und nach vorrangiger Beachtung der bereits gegebenen gesetzlichen Kriterien für Frauen und Behinderte wird positiv berücksichtigt, wenn jemand Kinder erzieht. Das dient auch der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Meine Damen und Herren, Frauen werden damit nicht - wie uns ständig von der umbenannten PDS und der SPD unterstellt wird - aus dem Erwerbsleben herausgedrängt. (Heiterkeit bei der Linkspartei.PDS)
Das genaue Gegenteil ist richtig, denn Frauen und Männer, die Kinder erziehen, erhalten mit der Familienoffensive gerade einen besseren Berufseinstieg. Das ist gesetzlich in keinem anderen Landesgesetz so geregelt. (Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Das glauben Sie doch selber nicht, was Sie hier erzählen. Wer hat Ihnen denn das aufgeschrieben?)
Herr Matschie, in dem Gesetz steht drin, dass bei gleicher Eignung ein Bürger, (Beifall bei der CDU)
der Kinder erzieht im Landesdienst bessere Einstellungschancen hat, als ein anderer. Das ist ein Einstieg für bessere Berufschancen. Zweitens: Es gibt in Deutschland nur vier Länder, die Erziehungsgeld entsprechend des Bundeserziehungsgeldes zahlen, erstaunlicherweise alles CDU-Länder: Bayern, Baden Württemberg, Sachsen und Thüringen. Und auch hier haben wir in Thüringen wesentliche Änderungen vorgenommen. Und angesichts unserer finanziellen Situation hätten sicher viele verstanden, wenn wir diese Leistung nicht mehr gewähren könnten, aber wir setzen hier ganz bewusst ein Zeichen und wollen das Thüringer Erziehungsgeld erhalten. (Beifall bei der CDU)
Erziehungsarbeit ist genau wie Erwerbsarbeit eine Leistung für die Gesellschaft, und diese Leistung gilt es zu würdigen. (Beifall bei der CDU)
Deshalb will die Landesregierung die Leistung zum Erziehungsgeld deutlich verbessern. Das Thüringer Erziehungsgeld wird statt einem halben Jahr nunmehr ein Jahr gezahlt. Es wird nicht mehr einkommensabhängig gewährt, sondern jeder kann das Erziehungsgeld erhalten. (Beifall bei der CDU)
Für das erste Kind sind 150 €, für das zweite Kind 200 €, für das dritte Kind 250 € und ab dem vierten Kind 300 €. Und das ist uns nicht leicht gefallen, weil die finanzielle Last schwer zu schultern ist. Ich bedanke mich ausdrücklich bei meinen Kollegen im Kabinett und den Fraktionsmitgliedern für die Unterstützung in dieser Frage. Dass wir nunmehr mit dieser verbesserten Leistung in Deutschland einzig sind, brauche ich nicht extra noch einmal zu betonen. (Heiterkeit bei der SPD) (Zwischenruf Abg. Taubert, SPD: Dann brauchen Sie es nicht auf der anderen Seite wieder wegzunehmen. Das ist doch peinlich.)
Ein dritter Grund, warum dieses Gesetz eines der innovativsten Gesetze in Deutschland ist: (Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Ja, die Erwachsenenbildung.)
Wir haben erstmalig in einem Gesetz Leistungen für Familie, für Frauen, für Gewaltschutzmaßnahmen in einem Gesetz fixiert und damit rechtlich normiert. Und diese Maßnahmen können damit in Zukunft gefördert werden und fallen eben nicht mehr dem Rotstift zum Opfer. Dazu zählen z.B. die Förderung von Familienbildung, (Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Wie es im Haushalt steht.)
Familienerholung, Familienzentren und Familienverbänden; übrigens auch die Förderung von Frauenhäusern, Frauenschutzwohnungen und Kinderschutzdiensten ist geregelt. Mit der Stiftung Familiensinn können wir viele dieser Maßnahmen finanziell langfristig absichern und das ist eben so einmalig in Deutschland wie die Regelung zum Erziehungsgeld. Entgegen anders lautenden Zeitungsberichten ist die Stiftung finanziell ausgleichend abgesichert, denn wir haben eine Stiftung vorgesehen, eine Stiftung Familiensinn, die diese Finanzierung absichern soll. 34 Mio. € wird das Stiftungskapital betragen. Im Jahr 2006 werden wir 2 Mio. € zur Verfügung stellen, im Jahr 2007 16 Mio. € und im Jahr 2008 wiederum 16 Mio. €. Und bis zum vollständigen Aufbau des Stiftungskapitals werden die Leistungen wie bisher auch aus dem Haushalt finanziert. Das wird im Entwurf für den Doppelhaushalt 2006/2007 auch so nachlesbar sein. (Beifall bei der CDU)
Und, meine Damen und Herren, es gibt einen vierten Grund, warum ich das Gesetz als eines der innovativsten Gesetze der Bundesrepublik Deutschland bezeichne: Wir beschreiten einen neuen Weg der Subventionierung. Dieser Weg wird von Wissenschaftlern und der Fachwelt immer wieder empfohlen. Wir stellen im Alter des Kindes von zwei bis drei Jahren von der objektbezogenen auf die subjektbezogene Förderung im Kindertagesstättenbereich um. Wir geben den Eltern damit mehr Verantwortung und die Eltern werden nun entscheiden, ob sie das Kind im Alter von zwei bis drei Jahren selbst zu Hause erziehen und das Erziehungsgeld von 150 € behalten oder ob sie das Erziehungsgeld für eine Kindertagesstätte nutzen wollen. Und damit schaffen wir eine echte Wahlfreiheit für die Eltern. Wir trauen den Eltern diese verantwortliche Entscheidung auch zu. (Zwischenruf Abg. Taubert, SPD: Sie nehmen einkommensschwachen Eltern das Geld weg!)
Ich wehre mich entschieden gegen die Stigmatisierung der sozial schwächeren Familien, sie würden die Erziehung ihrer Kinder nicht verantwortlich wahrnehmen können. Ich kenne viele sozial schwache Familien, die würden das letzte Hemd für ihre Kinder hergeben. Dass es auch andere Eltern gibt, bestreitet niemand. Solche Eltern gab es früher schon, die gibt es heute und wird es auch in Zukunft geben. Für diese Fälle von Vernachlässigung der Kinder haben wir aber Vorsorge getroffen. Die Jugendämter haben das Recht, wenn das Thüringer Erziehungsgeld erkennbar nicht für das Kindeswohl eingesetzt wird, dann kann es auch einbehalten werden. (Zwischenruf Abg. Thierbach, Die Linkspartei.PDS: Da hat das Kind aber viel davon.)
Einen fünften Punkt möchte ich nennen, das ist die Umstellung der Finanzierung der Kindertagesstätte auf kindbezogene Pauschalen. Das sind die Zahlungen von 100 € pro Kind je Monat ab dem dritten bis sechseinhalb Jahre für das Kind, was in einer Kommune wohnt, und das ist unabhängig davon, ob es einen Kindergarten besucht oder nicht. Eine weitere Pauschale sind 1.000 €, die als Investitionspauschale einmalig pro neugeborenem Kind an die Kommunen ausgezahlt werden. Dann sind Pauschalen für Behinderte, Auszubildende und die unter Zweijährigen. Eine solche Umstellung fordern seit langen Jahren die vielen Verbände, u.a. hat auch der Gemeinde- und Städtebund die Landesregierung mit den Wahlprüfsteinen von 2004 aufgefordert, dies in dieser Legislaturperiode umzusetzen. Ich zitiere: „Das würde mehr Entbürokratisierung, mehr Transparenz und mehr Effizienz in das Finanzsystem der Kindertagesstätten bringen. Die Betreuungskapazität könne dadurch besser an der tatsächlich vorhandenen Kinderzahl ausgerichtet werden.“
Meine Damen und Herren, dieses neue Finanzierungssystem ist mit dem alten System nicht mehr vergleichbar. Wer versucht, das eine auf das andere abzubilden, der wird unweigerlich in die Irre geführt. Die Liga der freien Wohlfahrtspflege bezeichnet diese Maßnahme gar als ein gefährliches Spiel von Versuch und Irrtum, so eine Pressemeldung vom 25.8.2005. Das ist natürlich Unsinn. Wir betreten weder theoretisch noch praktisch Neuland. Die Kindertagesstättenfinanzierung ist in einigen europäischen Ländern wie Norwegen, Finnland und Österreich bereits seit Jahren erprobt und der OECD-Bildungsbericht 2004 dokumentiert dies ebenfalls. Die Erfahrungen in diesen Ländern haben gezeigt, dass sich die anfänglichen Befürchtungen - die sind überall genauso entstanden wie auch bei uns - gezeigt haben, dass regelmäßig diese Befürchtungen unbegründet waren. Weder ist die Kindergartenlandschaft zusammengebrochen noch ist in großem Umfang ein Rückzug von berufstätigen Eltern aus der Erwerbsarbeit zu registrieren. Weder ist der Standard der Kinderbetreuung stark gesunken noch sind die Bildungschancen verbaut worden. Das belegen ja auch die PISA-Studien der benannten Länder.
Ich möchte noch einen sechsten Punkt nennen. In Artikel 6 des vorliegenden Gesetzes werden die Schwangerschaftskonfliktberatung und die Schwangerenbetreuung rechtlich geregelt. Die Landesförderung für die Thüringer Stiftung „Hilfe für schwangere Frauen und Familien in Not“ wird ebenso gesetzlich verankert wie Familienbildung durch die Elternakademie. Die Familienbildung erhält durch die Elternakademie ein neues Qualitätssicherungsinstrument und die Elternakademie vernetzt bereits heute in deutschlandweit vorbildlicher Weise die verschiedenen Anbieter von Familienbildungs- und Elternbildungsmaßnahmen. Sie ist Teil einer Neuordnung im Familienbildungssektor geworden. Das Thüringer Familienfördergesetz setzt aber auch finanziell in schwieriger Zeit auf Prävention durch die gesetzliche Verankerung der Familienbildung, aber auch der Maßnahmen zur Verhütung von Gewalt in Familien. Das Gesetz beschreitet auch hier neue Wege. Im Laufe der Debatte um die Familienoffensive ist eines offenkundig geworden: Es prallen, das ist auch natürlich so, auch unterschiedliche Familienbilder aufeinander. Frau Jung meint, keine Gelegenheit auslassen zu müssen, uns ein konservatives Familienbild vorwerfen zu müssen. (Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Das ist aber vollkommen richtig.)
Frau Jung, Sie bedienen damit alle Klischees wie „Frauen wieder an den Herd“ bis zur Verdrängung der Frauen aus dem Erwerbsleben usw. Wissen Sie, wir haben so viele Elemente der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Familienoffensive verankert, dass gerade Frauen die Vorteile dieses Gesetzes nutzen können. Und ich bin sicher, sie werden es auch tun und in keinem anderen Gesetz, wo Sie Verantwortung haben, sei es Mecklenburg oder in Berlin, gibt es solche weit reichende Regelungen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in dieser Weise unterstützen. (Beifall bei der CDU)
Ein völlig verquastes Bild von Familie offenbart die Leiterin eines AWO-Kindergartens aus Bad Salzungen. Sie meint - und ich zitiere hier die Südthüringer Zeitung vom 1.Juni 2005: „Das Familienkonzept" der Union, das ist nämlich gemeint, „sei Ausdruck eines altmodischen Familienbildes, bei dem Frauen zu Hause bleiben und sich selbst um ihre Kinder kümmern. Die Zeche würden die Kitas zahlen.“ (Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)
Ja, meine Güte, mich erschreckt weniger, was hier der Union unterstellt wird als viel mehr, was für ein Familienbild in dieser Aussage steckt. Denn hier steckt doch Folgendes - und ich nehme an, tiefste DDR -, denn in diesem Staat haben Eltern gesagt bekommen, was für ihre Kinder gut ist und was für die Kinder das Beste ist und auch welche Verantwortung für das Wohl und Wehe der Kinder wichtig ist. Einen solchen vormundschaftlichen Staat wollen wir nicht. (Beifall bei der CDU)
Deshalb möchte ich Ihnen noch einmal das Familienbild der Union hier kurz skizzieren. Familie ist nicht dort, wo Kinder sind oder wo der gemeinsame Kühlschrank steht, sondern Familie ist dort, wo Eltern und Kinder füreinander Verantwortung haben. In den Familien lernen Kinder Sicherheit und Geborgenheit kennen. Dazu gehört auch die Vermittlung von Werten wie Verantwortung, Achtung und Toleranz, aber auch Solidarität und Gerechtigkeit. In der Familie tun Menschen mehr füreinander als sie zu tun gezwungen wären. Diese in der Familie entwickelte Grundhaltung ist das, was auch die Gesellschaft letztlich zusammenhält. Ohne Familie gäbe es keine humane Gesellschaft und auch keinen Staat. Diese Funktion können Kindergarten und Schule nicht ersetzen. Im Gegenteil: Damit Kindergarten und Schule gelingen, sind sie auf die Vorleistungen der Eltern in diesen Dingen angewiesen. (Beifall bei der CDU)
Daher haben wir das Ersterziehungsrecht der Eltern zu achten. Der Staat kann die Eltern bei dieser Aufgabe nur unterstützen. Wenn wir den Eltern diese Aufgabe auch zutrauen, dann werden sie ihre Verantwortung auch wahrnehmen. (Beifall bei der CDU)
Die Kassandra-Rufe der Angstmacher werden verhallen. So wenig wie vor fünf Jahren die Schreckensszenarien eingetreten sind, so wenig werden sie auch jetzt eintreten. Meine Damen und Herren, ich bin fest davon überzeugt, dass der vorliegende Gesetzentwurf eine sehr gute Grundlage für die Beratungen im Thüringer Landtag abgibt. Ich bin froh, Ihnen und dem hohen Haus einen solchen Gesetzentwurf namens der Thüringer Landesregierung vorlegen zu können. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU)
Präsidentin Prof. Dr.-Ing. habil. Schipanski: Die Fraktion der SPD hat signalisiert, dass sie nicht das Wort zur Begründung ihres Antrags in Drucksache 4/1192 wünscht. Damit eröffne ich die gemeinsame Aussprache und erteile das Wort Herrn Matschie von der Fraktion der SPD.
Abgeordneter Matschie, SPD: Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, Herr Minister Zeh hat uns eben das neue Familienförderungsgesetz gepriesen, (Beifall bei der CDU)
aber offensichtlich kann die CDU nicht mal die eigenen Leute von der Sinnhaftigkeit dieses Gesetzes überzeugen. Ich darf Ihnen wenige Sätze aus einer Presseerklärung der Landrätinnen und Landräte vom 31. August zitieren. Da hat bekanntlich die CDU mehr Landräte als die anderen (Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Noch!)
und in dieser Presseerklärung heißt es z.B.: „Die 17 Thüringer Landrätinnen und Landräte lehnen wesentliche Vorstellungen der Landesregierung zur Umgestaltung des Kindergartenwesens ab. Primär verwerfen sie die vorgesehene staatliche Förderung. Sie halten es für unseriös, zu Lasten des Kindergartenwesens das neue Thüringer Erziehungsgeld zu finanzieren.“ (Beifall bei der SPD)
Etwas später heißt es: „Den Landrätinnen und Landräten fehlt jegliches Verständnis für ein Projekt, mit dem der Begriff der Wahlfreiheit instrumentalisiert wird, um dem Land Finanzierungsvorteile zu verschaffen.“ (Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD )
So sieht die Wahrheit aus und das sagen Ihnen selbst die eigenen Leute. Sie haben mit diesem Gesetz eine Abkehr vollzogen von der bisherigen Förderung, auch von einem breiten Konsens über die bisherige Unterstützung der Kindergärten. Herr Althaus, Sie haben bei Ihrer ersten Regierungserklärung versprochen, das war 2003, dass die Landesförderung für den Betrieb und die Förderung von Kindertagesstätten auch unter schwierigen Bedingungen des Haushalts erhalten wird. Sie haben damals auch versprochen, die Handlungsempfehlungen der Enquetekommission sich so weit wie möglich zu Eigen zu machen. Im September letzten Jahres haben Sie hier erklärt, dass Sie weiter die Kindergartenlandschaft unterstützen. Sie haben damals Thüringen als ein besonders kinder- und familienfreundliches Land gelobt und haben das Thüringer Modell definiert in Ihrer Rede. Nach Ihren eigenen Aussagen bestand dieses Modell in einem nahezu lückenlosen Netz an Kinderbetreuungsangeboten und dem Landeserziehungsgeld. Ich sage es noch mal: einem nahezu lückenlosen Netz an Kinderbetreuungsangeboten. Nahezu lückenlos, das heißt doch nach allgemeinem Sprachgebrauch nichts anderes, als dass es offensichtlich noch zusätzliche, wenn auch geringe zusätzliche Bedarfe gibt. Anders kann man doch „nahezu lückenlos“ nicht interpretieren. Ich sehe, der Bildungsminister nickt. Das heißt, wenn man jetzt zusammenfasst, war die Position der Landesregierung bis vor Kurzem: Die Förderung der Kindertagesstätten muss aufrechterhalten werden; die Empfehlung der Enquetekommission will sich die Landesregierung, soweit es geht, zu Eigen machen und es gibt noch einen geringen Bedarf, wir haben ein nahezu lückenloses Angebot. Das galt auch noch am 9. April dieses Jahres. Da hat sich Herr Panse im „Freien Wort“ geäußert und hat dort verlautbart, dass Familien nicht länger durch immer weitere Geldzahlungen, sondern über eine Ausweitung der Betreuungsangebote zu unterstützen seien - (Beifall bei der SPD)
durch nicht immer weitere Geldleistungen, sondern durch eine Ausweitung der Betreuungsangebote. Das entspricht auch der Auffassung sehr vieler Bildungswissenschaftler, übrigens auch der von Ihnen vorhin zitierten OECD, Herr Zeh, die in ihrem Länderbericht zur Bundesrepublik Deutschland 2004 genau vor Ihrem Finanzierungsmodell warnt und Schwächen dieses Finanzierungsmodells aufzeigt, weil sie sagt, in einem solchen Finanzierungsmodell haben die Träger größere wirtschaftliche Probleme. Es wird schwieriger, Kinder mit zusätzlichem Erziehungs- und Bildungsbedarf in die Gruppen aufzunehmen und deshalb raten die OECD-Experten von Ihrem Modell ab, Herr Zeh. Das ist die Wahrheit. (Beifall bei der SPD)
Aber noch mal zu Herrn Panse, der sich da ein bisschen verrannt hat im April, denn 11 Tage später kam die so genannte Familienoffensive und Sprache ist ja manchmal verräterisch. Es ist ja tatsächlich eine Offensive gegen die Familien geworden, ein Angriff auf die Thüringer Familien, was Sie hier auf den Tisch des Hauses gelegt haben. (Beifall bei der SPD) (Unruhe bei der CDU)
Es wurde in der Tat in den Wochen danach dann etwas kriegerisch. Zuerst wurde unser gutes Kindergartensystem, was einvernehmlich kurz vorher hier noch festgestellt wurde, durch die Unterstellung, es sei überdimensioniert, sturmreif geschossen. Außerdem wurde die Offensive offensichtlich als geheime Kommandosache vorbereitet, denn der zuständige Sprecher, Herr Panse, war nicht in den Plan eingeweiht, sonst hätte er sicher nicht 11 Tage vorher noch das Gegenteil von dem behauptet, was dann als neue Offensive hier verkündet worden ist. (Zwischenruf Abg. Panse, CDU: Ich erkläre Ihnen das gern, Herr Matschie.) (Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Das wird aber schwierig, Herr Panse.)
Zu dieser Offensive gehört natürlich auch, wie zu jeder militärischen Strategie, dass die tatsächlichen Absichten so weit als möglich vernebelt werden, damit die andere Seite nicht wirklich sehen kann, was da passiert. (Beifall bei der SPD)
Denn plötzlich gab es nicht mehr ein fast lückenloses Angebot, wie es der Ministerpräsident noch im Herbst letzten Jahres konstatiert hat, sondern ein beträchtliches Überangebot. Das heißt, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, irgendwann zwischen dem September 2004 und dem April 2005 hat sich das fast lückenlose Angebot an Kindertagesstättenplätzen in ein beträchtlichen Überangebot verwandelt. Das ist nicht ganz einfach zu erklären. Sie haben es heute auch nicht erklärt, Herr Zeh, (Zwischenruf Abg. Buse, Die Linkspartei.PDS: Das kann er auch nicht erklären.)
und Sie haben mit Zahlen operiert, haben gesagt, es gibt 126 Plätze auf 100 Kinder. Oder in absoluten Zahlen, wir haben 84.000 Plätze bei 70.000 Kindern und Sie haben von Einsparpotenzialen von 20 bis 30 Prozent gesprochen. Aber die Zahlen sind falsch. Das wissen Sie, Herr Zeh, das wissen Sie, Herr Althaus. Auch Sie, Herr Goebel, wissen, dass die Zahlen falsch sind. Würden die Zahlen nur annähernd zutreffen, dann hätte die Landesregierung seit Jahren überhöht gefördert und sie hätte den Landtag hintergangen (Beifall bei der SPD)
und der bisher für die Fachaufsicht zuständige Minister Zeh wäre sofort fristlos zu entlassen, (Beifall bei der SPD)
wenn die Zahlen stimmen, mit denen hier öffentlich operiert wird. (Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Da müssten wir gleich ein paar Minister entlassen.) (Zwischenruf Prof. Dr. Goebel, Kultusminister: These 1 stimmt und These 2 stimmt nicht.)
Schauen Sie sich doch mal die Zahlen Ihrer eigenen Institutionen an, Herr Althaus. Das Landesjugendamt hat in der letzten Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses die Zahlen vorgelegt und es wurden folgende Zahlen berichtet: Im Monat der höchsten Belegung des letzten Jahres, das ist der Juni, waren 78.600 Kinder in den Kindergärten. Gefördert wurden zu diesem Zeitpunkt 79.322 Plätze - Angaben des Landesjugendamtes. (Zwischenruf Abg. Ramelow, Die Linkspartei.PDS: Die sind aufgehetzt von der Opposition.)
Macht eine Differenz von 720 Plätzen und bei ca. 1.300 Einrichtungen einen halben Platz pro Einrichtung zu viel. Da frage ich Sie mal: Kann man denn punktgenauer eigentlich überhaupt noch fördern? (Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)
Und selbst wenn man die Durchschnittszahlen nimmt, dann hatten wir im Jahr 2003/2004 im Durchschnitt rund 79.000 geförderte Plätze und knapp 75.000 Kinder im Durchschnitt in den Einrichtungen. Im Durchschnitt ergibt sich also eine Differenz von etwa 4.000 Plätzen, das sind bezogen auf die Anzahl der Einrichtungen etwa drei Plätze pro Einrichtung. Herr Althaus, wenn Sie in Ihrer Pressekonferenz am Dienstag dieser Woche erneut den Eindruck erweckt haben, dass bis zu 30 Prozent Überkapazität besteht, dann betreiben Sie eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit. (Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)
Ihre eigenen Zahlen strafen Sie Lügen, Herr Althaus. Man fragt sich natürlich auch, wie soll eigentlich § 13 Ihres Gesetzes, das Sie uns heute auf den Tisch gelegt haben, erfüllt werden? Da steht nämlich in Abs. 3: „Die Organisation der Tageseinrichtung sowie die Gestaltung des Dienstplans und des Tagesablaufs soll Kontinuität und Verlässlichkeit der Beziehungen zwischen pädagogischem Fachpersonal und Kindern gewährleisten.“ Das kann doch nur heißen, dass die Personalplanung auf jeden Fall so ausgerichtet ist, dass genügend Erzieherinnen und Erzieher für den Fall da sind, dass die höchste Belegung erreicht wird. Andernfalls müssten wir ja im Laufe des Jahres Kindergärtnerinnen entlassen und wieder einstellen. Ist das die Vorstellung, die Sie bei der neuen Förderung haben? Oder wie wollen Sie Ihre angeblichen Überkapazitäten dann abbauen? Denn zwischen tatsächlich geförderten Plätzen und tatsächlicher Kinderzahl klafft eine Lücke, ich sage es noch einmal, bei der höchsten Belegung von gerade mal einem halben Platz pro Einrichtung. Die Lüge von den 30 Prozent Überkapazität, und anders kann ich das hier nicht nennen, die hat nur einen einzigen Sinn, sie soll nämlich Mittelkürzungen um 30 Prozent für den Betrieb der Kindergärten rechtfertigen. (Beifall bei der SPD)
Wenn man sich mal die Finanzdaten anschaut, dann hatten wir im letzten Haushaltsjahr 2004 Fördermittel des Landes für den Betrieb der Kindergärten von 148 Mio. €. Nach der Übersicht in Ihrem Gesetzentwurf schmilzt diese Summe bis 2009 auf 115 Mio. € ab. Rechnet man jetzt noch die Nutzung der Infrastrukturpauschale für den Betrieb heraus, die ja 2008 ausläuft, dann bleiben ganze 98 Mio. € Förderung für den Betrieb der Kindergärten übrig - 148 Mio. € 2004 und 2009 sollen es noch 98 Mio. € sein. Sie kürzen ein Drittel, rund 50 Mio. € in den nächsten Jahren für den Betrieb der Kindergärten. Das ist die Wahrheit Ihres Gesetzes und nichts anderes. (Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)
Diese 30-prozentige Kürzung der Landesförderung für den Betrieb der Kindergärten heißt massive Steigerung der Elternbeiträge, denn Kommunen und Träger allein können diese Kürzungen nicht auffangen. Nun sind Sie ja, das gebe ich zu, sehr trickreich vorgegangen bei diesem Gesetz. Sie sagen nämlich, die Elternbeiträge dürfen erst ab 2007 gesteigert werden. Der einzige Zweck dieser Vorschrift ist vergessen zu machen, wer der eigentliche Urheber dieser Steigerung der Elternbeiträge ist. (Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)
Sie setzen darauf, dass sich 2007 niemand mehr daran erinnert, dass Sie 2005 dieses Gesetz gemacht haben, was zwangsläufig - und das sehen viele so - zu Steigerungen der Elternbeiträge führen muss. (Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)
Das Gesetz, das Sie machen, mit den massiven Kürzungen wird auch dazu führen, dass insbesondere kleine Einrichtungen unter massiven Druck geraten und dass im ländlichen Raum kleine Einrichtungen schließen werden in den nächsten Jahren. Und auch das haben Sie zu verantworten mit dem, was Sie heute hier vorlegen. (Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)
Und natürlich muss man sich auch fragen, was heißt denn Ihr Vorgehen eigentlich für das Ziel, die frühkindliche Bildung zu stärken? Was wird denn in den Kindergärten passieren in den nächsten Jahren, wenn Sie umsetzen, was Sie uns heute auf den Tisch gelegt haben? Die müssen sich beschäftigen mit Standortschließungen, die müssen sich beschäftigen mit Sozialplänen und Entlassungen. Davon werden die nächsten Jahre geprägt sein und nicht von einer Verbesserung der Qualität der frühkindlichen Bildung und Erziehung. (Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)
Denn wenn Sie die Qualität verbessern wollen, dann müssen Sie darein auch investieren, dann müssen Sie die Freiräume dafür schaffen, dass Erzieherinnen und Erzieher mehr Möglichkeiten bekommen, sich um frühkindliche Bildung und Erziehung zu kümmern und dafür zu sorgen, dass Chancengleichheit in diesem Land auch über das Bildungssystem hergestellt werden kann. Kinder aus Familien mit niedrigem Einkommen, die werden in der Tat am meisten bestraft bei Ihrem Gesetz. Kinder aus Familien mit niedrigem Einkommen sind in aller Regel diejenigen, die die frühkindliche Bildung aber am meisten brauchen und denen wird der Kindergartenbesuch mit Ihrem Gesetz erschwert. Die einkommensschwachen Familien sind die großen Verlierer Ihrer Reform, Herr Zeh, da brauchen Sie nicht drum herumzureden. (Beifall bei der Die Linkspartei.PDS, SPD)
Ich will Ihnen das noch mal vorrechnen. Eine Familie mit einem Kind, die bisher den vollen Anspruch auf Erziehungsgeld hatte, die hatte im dritten Lebensjahr des Kindes 1.800 € Landeserziehungsgeld zur Verfügung, nämlich sechs Mal 300 €, ein halbes Jahr lang ist gefördert worden. 1.800 € zur Verfügung, davon hat die Familie ihre Kindergartengebühr bezahlt und wenn das eine durchschnittliche Kindergartengebühr war, dann hat sie im Jahr etwa 800 € aufgebracht. Dieser Familie bleiben nach dem heutigen Modell etwa 1.000 € übrig. 1.000 €, die sie anderweitig für das Kind noch einsetzen können. Nimmt man die neue Regelung, dann bekommt die gleiche Familie im dritten Lebensjahr des Kindes jetzt 12 Mal 150 €, das sind auch wieder 1.800 €, aber wenn die Familie das Kind weiter im Kindergarten lässt, dann gehen diese 1.800 € direkt an den Kindergarten. Außerdem werden aber auch die bisherigen Kindergartengebühren in Höhe von etwa 800 € fällig. Das heißt, diese Familie hat nach Ihrem Modell 1.800 € weniger im Jahr zur Verfügung als nach dem heutigen Modell. Und das ist ein Skandal, das ist ungerecht und das darf nicht Wirklichkeit werden. (Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)
Das Ganze verkaufen Sie dann noch als Wahlfreiheit. Da schlägt dann wirklich der Zynismus zu. Wahlfreiheit für eine Familie, die deutlich weniger Geld hat, wenn sie das Kind in den Kindergarten schickt. Ich glaube, Sie müssen noch mal gründlich nachdenken, was Sie mit diesem Gesetz eigentlich bei Familien mit geringem Einkommen anrichten. (Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)
Bei dieser Betrachtung ist überhaupt noch nicht einbezogen, was eigentlich ab 2007 passiert, wenn die Gebühren steigen werden, bis dahin sind sie ja gedeckelt. Oder was passiert, wenn im ländlichen Raum kleinere Einrichtungen schließen müssen und höhere Fahrtkosten für die Eltern anstehen. All das ist noch unberücksichtigt. Nein, was Sie machen beim Elterngeld, es ist ungerecht, es benachteiligt die wenig verdienenden Familien und begünstigt die Familien mit Einkommen, die bisher über der Bemessungsgrenze liegen. Ich frage mich, welches Bild von gesellschaftlicher, von staatlicher Verantwortung steht eigentlich hinter dieser Umverteilung. Den Familien, die es dringend brauchen, Geld wegzunehmen, und den Familien, für die es zwar schön ist, mehr zu haben, die es aber nicht dringend brauchen, mehr Geld zu geben. Den Sinn müssen Sie mir noch mal erklären. Ich habe es nicht verstanden, aber vielleicht die Kollegen von der CDU-Fraktion. Das, was Sie hier machen, setzt in jedem Fall Anreize dazu, Kinder zwischen zwei und drei Jahren nicht mehr in den Kindergarten zu schicken. Die Familien, die geringe Einkommen haben, verlieren Geld nach Ihrem Modell, aber auch die Familien, die höhere Einkommen haben, bekommen einen finanziellen Anreiz, das Kind zu Hause zu lassen. Das kann doch nicht Sinn und Zweck der Politik in diesem Land sein, dass wir dafür sorgen, dass Kinder möglichst zu Hause bleiben, sondern wir müssen doch alles dafür tun, dass Kinder Einrichtungen besuchen können. Dafür müssen wir doch die Anreize setzen, dafür müssen wir die Infrastruktur ausbauen, dafür müssen wir die frühkindliche Bildung in den Kindergärten verbessern. Sie reden in Sonntagsreden von Gleichberechtigung, aber Sie tun mit diesem Gesetz alles dazu, damit Mütter zu Hause bleiben. Das ist Fakt! Die Frau soll an den Herd, Kinder, Küche, Kirchhoff, das ist die neue Politik der CDU, das ist Ihr Weltbild zur Familienpolitik. (Heiterkeit und Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD) (Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Glauben Sie denn selbst, was Sie erzählen?)
Ja, das tut weh, ich weiß, denn was Sie tun, das ist bildungspolitisch unverantwortlich. (Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD) (Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Ja, wenn man Ihnen zuhört.)
Es ist eine Offensive gegen die Familien und es wird zu Kindergartenschließungen und massiven Entlassungen in den Kindergärten führen. (Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD) Sie sparen an den Kindergärten, (Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Wann waren Sie denn das letzte Mal in einem Kindergarten?) aber Sie haben genügend Geld, um Fluglinien zu fördern, Luxushotels zu fördern, Spielbanken zu fördern. Sie geben insgesamt 1 Mrd. € aus, um Ihr teures Wahlgeschenk bei Wasser und Abwasser zu finanzieren, aber Sie erzählen uns, dass das Geld für die Kindergärtner nicht da ist. Sie verweigern eine Verwaltungs- und Gebietsreform, die mittelfristig deutlich Einsparungen für den Landeshaushalt bringen könnte. Aber Sie nehmen den einkommensschwachen Familien das Geld weg und Sie schließen die Kindergärten. Weil Ihnen der Mut fehlt für echte Reformen, Herr Althaus, sparen Sie die Zukunft kaputt. Ich kann Sie nur auffordern, kehren Sie um von diesem Weg, ziehen Sie das Gesetz zurück, das Sie heute auf den Tisch gelegt haben. (Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD) Präsidentin Prof. Dr.-Ing. habil. Schipanski: Das Wort hat der Abgeordnete Ramelow, Die Linkspartei.PDS. Abgeordneter Ramelow, Die Linkspartei.PDS: Meine sehr verehrten Damen und Herren, werter Herr Ministerpräsident, es ist wirklich ein erstaunliches Gefühl, an einem solchen Tag einen Eindruck zu bekommen, wie es früher mal in der DDR gewesen sein muss. Das, was hier von Herrn Zeh vorgetragen wurde, hat bei mir das Gefühl ausgelöst, die Politik der Landesregierung ist immer richtig, sie muss nur den Menschen richtig erklärt werden und wenn die Menschen sagen, die Politik ist falsch, dann sind die Menschen von der Opposition aufgehetzt. So scheint mir wirklich DDR funktioniert zu haben. Nicht ganz so schlimm, nicht ganz so schlimm - ja, ich bin Westdeutscher, ich bin Zugezogener, ich habe das ja nicht erlebt, ich versuche mir nur ein Gefühl zu verschaffen, wie die mittlere Sitzreihe hier das Gefühl der Nationalen Front beschwört und ein wenig das Gefühl aufleben lässt, dass es alles Aufgehetzte sind, die sich mit Ihrem Gesetz auseinandersetzen und der Meinung sind, dass das Gesetz falsch ist, einfach falsch. (Unruhe bei der CDU)
Es geht einfach in die falsche Richtung. Ich wundere mich, dass Sie den Mut haben, dass Sie die Stirn haben, Herr Zeh, in unsere Richtung zu polemisieren und völlig weglassen, dass alle Sozialverbände, (Zwischenruf Abg. Kölbel, CDU: Genau.)
alle Träger, sogar die kirchlichen Ihr Gesetz ablehnen. (Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)
Ich bin erstaunt über soviel Kaltschnäuzigkeit und über eine Eleganz, mit der man über die Realitäten hinweggeht und einfach sagt, die CDU hat beschlossen, vielleicht auf ihrem Parteitag, vielleicht in irgendeinem Hinterzimmer, vielleicht auf Anraten des familienpolitischen Fachreferenten Panse, die Erde ist eine Scheibe. Und wenn die Erde eine Scheibe ist, da muss das jetzt alles so erfolgen, wie Sie es gesagt haben. Es ist das modernste und innovativste Gesetz, das Sie in Deutschland auf den Weg bringen. (Heiterkeit und Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)
Ich bin erstaunt, dass das selbst die Kirchen nicht verstehen, dass es die sozialen Träger nicht verstehen (Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Das versteht gar niemand.)
und dass man dann hingeht und sagt, also man beschimpft dann einen Träger einzeln und lässt alle anderen Träger weg. Wissen Sie, Herr Zeh, das ist einfach billig. (Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)
Und dann hier so einen menschelnden Eindruck zu vermitteln, wer Kinder missbraucht für Fotos, wissen Sie, die Kinder sind die Opfer Ihrer Politik. (Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)
Ich denke, es wird Zeit, dass man dann an Grönemeyer mal erinnern soll; dann sollte man lieber Kinder an die Macht lassen, bevor man Sie weitermachen lässt, (Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)
weil, kindisch ist das nicht, was Sie machen. Das ist vorsätzlich und da gebe ich Christoph Matschie völlig Recht. Zu allen Ausführungen, die Christoph Matschie hier gemacht hat, kann ich nur sagen, volle Zustimmung. Genauso ist analysiert Ihr Gesetz, da gibt es zwischen unserer Fraktion und der SPD-Fraktion keinen Unterschied in der Auffassung. Und wie man hört so bei dem einen oder anderen in Ihrer Fraktion auch. Nur man mogelt sich jetzt durch, weil man möchte ja mutig sein. Man möchte ja mit dem Dream Team von Merkel und der Geheimwaffe Althaus ostpolitisch Punkte machen. Man möchte ja zeigen, dass man innovativ sei, deswegen ist es ärgerlich, wenn man dann sagt, dass Ihr Gesetz einfach in die völlig falsche Richtung geht, mit der heißen Nadel gestrickt ist, (Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Nur keinen Neid.)
grottenschlecht ist und die sozialen Unterschiede dieser Gesellschaft zementiert. Jetzt wird Armut sichtbar. Sie arbeiten daran, konsequent, zielgerichtet, dass die soziale Ausgrenzung in Schule, Kindergarten, Hort stattfindet. Ich kann Ihnen nur zurufen: Den CDU-familienpolitischen Amoklauf hält weder Ochs noch Panse, noch Schwäblein, noch Esel auf. Ich hoffe, dass die Eltern sich aufmachen, eine Volksabstimmung einleiten und sich dann mit Ihrem Gesetz wirklich in Form eines plebiszitären Elementes auseinandersetzen. Anders sind Sie nicht mehr zu stoppen, weil Sie werden Ihre Fraktion zum Schluss wieder in Geiselhaft nehmen, werden sie zwingen, dass auch diejenigen, die anderer Meinung sind, die es für falsch halten, was hier geschieht. Sie werden sie in Fraktionsdisziplin einzwängen, so dass sie dann mitmachen, weil, es darf ja nicht sein, dass die Verbände Recht haben. Uns als Opposition müssen Sie ja gar nicht Recht geben, Herr Zeh. Sie können sagen, dass sind die Hetzer von der Linkspartei, vorher PDS, vormals SED, da war die Nationale Front noch geschmiedet, aber heute sich hinzustellen und zu sagen, wie Herr Althaus gestern, er warnt vor den neuen und den alten Kommunisten. Ich warne vor Konservativen, die ein solches Gesetz einbringen, das patriarchalischer gar nicht mehr sein kann und die Mütter wieder an den Herd nach Hause zwingt. (Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)
Und dann noch die Art, wie Sie Menschen beteiligen. Die Art, wie Sie Menschen beteiligen, Herr Zeh, dass Sie es nicht mal merken. Sie sagen, dass Gesetz sei breit diskutiert und die, die das nicht verstehen, denen ist das nur nicht richtig erklärt worden. Sie haben ja Ihren familienpolitischen Fachreferenten, wie es das „Freie Wort“ schreibt, der ist wahrscheinlich schon Mitarbeiter in Ihrem Haus, so kann man dann Zug um Zug auch Beamtenkapazitäten einsparen, weil Sie können es direkt auf die CDU-Fraktion übertragen als Berater vor Ort. Wo Herr Wehner alleine nicht mehr klar kommt, steht ihm ja Herr Panse zur Seite. Wir sagen, merkwürdige Sparmanöver sind hier am Laufen. Sie sparen mit dem Gesetz auf dem Rücken der Kinder. Sie sparen mit dem Gesetz auf dem Rücken der Einrichtungen. Sie sparen mit dem Gesetz tatsächlich das Geld ein, das wir bräuchten, um in Kinder, in Jugend, in Bildung zu investieren. Sie gehen einen Weg, der ist katastrophal falsch und ich will es an ein paar Beispielen aufzeigen. (Beifall bei der Linkspartei.PDS)
Alles ist mehr als nur die Frage, Kita, Kindergarten oder Hort einzeln. Es ist eben das Zusammenspiel, das wir gestern auch an dem Thema „Büchergeld“ hier diskutiert haben. Da war es ja auch so, dass Herr Emde sich hier hinstellt und sagt, na ja, die Eltern, die 38.000 Eltern, die Einspruch eingelegt haben, die sind nur aufgehetzt worden. Merken Sie gar nicht, wohin dieser Weg geht, Herr Althaus - und Sie wissen es als Lehrer viel besser, wohin dieser Weg geht, schulpolitisch, familienpolitisch, bildungspolitisch. Das, was Herr Zeh gesagt hat, können Sie wirklich nicht glauben. Die Erde ist keine Scheibe, Herr Althaus. Und am Beispiel einer Schule, bei dem wir jetzt auch mal darüber reden müssen, wenn der Hort über dieses Gesetz abgekoppelt wird, wenn die Integration nicht mehr stattfindet. Und ich bleibe bei dem, was ich vor fünf Jahren gesagt habe, die Systematik des Gesetzes, das vor fünf Jahren zur Veränderung anstand, war immer noch richtig, weil es integrativ war. Gewehrt haben wir uns gegen die Elternbeteiligung und gegen die einseitige Umlage der Gelder auf dem Rücken der Eltern, so dass dann diejenigen, die mehr Geld haben sich besser zurechtfinden. Dagegen haben wir uns gewehrt. Aber die Systematik war doch richtig. Und ich habe es noch bewundert, dass es eine CDU-Regierung in Thüringen war, die diese Systematik verteidigt hat und eingehalten hat. Ein Jahr später hat Sachsen-Anhalt aus billigen Gründen die Systematik zerstört. Und damals habe ich gesagt, es ist einfach falsch, da hat Herr Pietzsch mich noch kritisiert, weil ich von Trallala und Hopsasa geredet habe und habe westdeutsche Kindergärten gemeint. Weil, da weiß ich, von was ich rede. Weil, da weiß ich, wo meine Kinder hingegangen sind und wie man zu Hause jemanden brauchte, der das Kind am Mittag abholt. Wenn man in der Familie niemanden hatte, musste man es privat finanzieren. Da fand ich, und das habe ich mir erlaubt, das Thüringer System richtig, vorbildlich und eine Bereicherung auch für die westdeutsche Diskussion. Auch westdeutsche Eltern hätten einen Anspruch darauf, über eine solche familienpolitische Initiative gesamtdeutsch zu reden. (Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)
Deswegen habe ich vor fünf Jahren die Systematik richtig gefunden, die Anhebung der Gelder falsch gefunden, aber damals ist hier vom hohen Haus und am Pult gesagt worden, die Systematik bleibt erhalten, die Eltern sollen nur etwas stärker belastet werden. Jetzt sind fünf Jahren später, jetzt wird die Systematik zerbrochen. Das, was ich eine integrative Herangehensweise nenne, wird zu einer Atomisierung. Am Beispiel „Schule“ will ich es Ihnen sagen, weil da wirkt sich, Herr Althaus, Ihre von Ihnen persönlich zu verantwortende Politik ganz praktisch aus. Die Angestellten einer Schule, die im Landesdienst sind, soweit sie im Landesdienst sind, haben keinen BAT-Anspruch. Die Beamten an einer solchen Schule, so es Beamten gibt, bekommen Arbeitszeitverlängerung und bekommen das Weihnachtsgeld gestrichen. Der nachmittägliche Angebotsbereich, der bis jetzt über Träger, Vereine, Verbände, Schulvereine organisiert und angeboten worden ist, war immer ausgestattet mit ABM und SAM und ich bin jetzt an mehreren Schulen gewesen, da wird eine hervorragende Arbeit mittlerweile nur noch von 1-€-Jobbern gemacht. Das heißt, es atomisiert sich schon im Angebot der Menschen, die mit Schule, Bildung und Erziehung betroffen sind. Und dann wundert man sich, dass der Frust in einem solchen Gebilde um sich geht, weil es darin schon vier, fünf, sechs verschiedene Rechtsgrundlagen für diejenigen gibt, die für das Gesamtensemble Bildung zuständig sind. Das funktioniert nicht mehr, das ist nicht mehr harmonisiert und dann glaubt man, dass dann am nachmittäglichen Bildungs- und Aufbewahrungs- und Begleitungsangebot und Angebot für Hausaufgaben, dass man dann sagt, hochmotivierte Ein-Euro-Jobber, die sechs Monate beschäftigt sind, könnten das aufrecht erhalten, was bei Ihrer Zertrümmerungspolitik jetzt alles aufs Spiel gesetzt wird.
Jetzt gehen wir noch einen Schritt weiter. Jetzt haben wir das Büchergeld eingeführt, es ist gestern thematisiert worden. Kinder in der dritten und vierten Klasse lernen jetzt schon, was es heißt, Hartz-IV-Empfänger zu sein, weil zumindest ihre Eltern den Bescheid vorzeigen müssen. Ich habe mehrere Schulen erlebt, da haben mir das die Erzieher noch mal deutlich gemacht und ich habe mit Kindern gesprochen, sie wissen jetzt, was Hartz IV ist. Sie wissen, was Armut als prägendes Element in einer Schule, in einer Schulklasse bedeutet. Das ist soziale Ausgrenzung und die zieht sich wie ein roter, nein, wie ein schwarzer Faden durch Ihre Familienpolitik. Beim Hort geht es jetzt konsequent weiter. Sie lösen den Hort ab, Sie lösen die Finanzierung aus dem Landesetat heraus, Sie geben es in eine Stiftung hinein und dann sagen Sie, die Eltern können ja entscheiden, wie sie mit dem Geld umgehen. Das heißt, die Eltern, die keine Kohle haben, stehen vor der Situation, dass sie dann die Kinder zu Hause lassen. Das nenne ich soziale Ausgrenzung. (Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)
Das hat nichts mehr mit integrativer Herangehensweise zu tun. Deswegen meine Damen und Herren: Ihr Gesetz richtet sich gegen Kinder, gegen Frauen, gegen Eltern, gegen die Kommunen und gegen die freien Träger. (Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Und gegen den Rest der Welt.)
Die haben das alle gesagt, die haben das alle formuliert. Sie können jetzt rufen, was Sie wollen. Die Vertreter der Eltern haben das klar formuliert. Die Vertreter der Kommunen haben es klar formuliert, die Landräte - Herr Matschie hat es gesagt - haben es klar formuliert, selbst die mir Ihrem Parteibuch haben es formuliert. Die müssen alle von Matschie und Ramelow aufgehetzt worden sein. Die müssen alle aufgehört haben nachzudenken oder denken zu können. Die können gar nicht mehr eigenständig denken. Die sehen zwar, was bei ihnen passiert, in ihrer kommunalen Einrichtung, aber Sie haben beschlossen in der mittleren Sitzreihe, die Erde ist eine Scheibe. Da sage ich Ihnen, eine solche Politik, bei der man die Realitäten nicht mehr merkt, wird irgendwann vor der Wand enden, nämlich vor der Wand der Erkenntnis, dass man offenkundig den Schädel einrennen muss. (Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Oder am Ende der Scheibe.)
Am Ende der Scheibe, natürlich, dann kippt man runter. Nur das Problem ist, Christoph, es sind die Kinder, die unter dieser Politik leiden, es sind die Kinder, die in Geiselhaft von dieser CDU genommen werden und am Schluss einer Politik preisgegeben werden, bei der dann Kindereinrichtungen nicht mehr finanzierbar gestaltet sind. Deswegen, meine Damen und Herren, Sie schlagen Ausgrenzung einkommensschwacher Familien vor. Das ist die praktische Wirkung. Sie sorgen dafür, dass eine Förderung nicht mehr stattfindet. Und wenn dann gesagt wird, in den Familien ist es so, wie Herr Zeh beschrieben hat. Ja, in einer gut funktionierenden Familie ist es so und ich bin froh, dass meine Kinder und andere Kinder, die ich erlebe, genauso ihren Lebensweg gehen konnten. (Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Was haben Sie für eine Familie?)
Aber glauben Sie denn, der Rest der Erde, ist so, wie Sie es vorschlagen? Glauben Sie denn, das könnte in Thüringen einfach per Beschluss Ihrer Landesregierung erfolgen, dass familienpolitische Realitäten so sind? Komischerweise, ich bin in Brennpunktschulen gewesen, da bekommt man ein anderes Gefühl. Da, sage ich, müssen wir unseren Lehrkräften, unseren Erziehern, denen, die Nachmittagsbetreuung machen, denen, die Angebote organisieren, denen müssen wir beistehen. Das muss von früh an beginnen, vom zweiten Lebensjahr an müssen wir den Weg stärken. Nicht anstelle der Eltern, aber in Ergänzung der Eltern und wir sollten darauf achten, dass die nicht auf dem Weg liegen bleiben, die eben keine starken Eltern haben, bei denen dann vielleicht das Zigarettenrauchen wichtiger ist und das Geld, das ihnen gegeben wird, für andere Maßnahmen gegeben wird und nicht für die, die Sie hier vorgeschlagen haben. Bei einem Recht und einer Pflicht der Eltern, dann müssten wir nämlich tatsächlich den Eltern Vorschriften machen, wie sie mit dem Geld umgehen. Uns ist es lieber, dass das Geld in gut funktionierende Einrichtungen gesteckt wird, und zwar direkt dorthin, damit es unabgängig von der Herkunftsfamilie, der Herkunftssozialisation möglich ist, eigenständig als Kind sich darin zu bewegen. Ich habe Kinder erlebt, die sind froh, dass sie ein Nachmittagsangebot haben, die sind froh, dass sie auch einen Teller Suppe auf den Tisch bekommen. Wissen Sie, jetzt werden Sie sagen, apokalyptische Reiter, die jetzt wieder der Ramelow hier beschreibt. Ich habe mit Organisationen geredet, die das Schulessen ausgeben. Die beschreiben, dass es anwächst in Thüringen, dass immer mehr Kinder kein Geld haben und kein Geld bekommen, um am Schulessen teilzunehmen. Die Frauen, die das Essen ausgeben, wissen nicht, wie sie damit umgehen sollen und stellen dann den Teller Suppe hin. Ich war jetzt in einer Einrichtung in Jena, da wird jeden Nachmittag ein Teller Suppe gemeinsam mit den Kindern gekocht, und zwar nicht mehr wie in den vergangenen Jahren zum Vergnügen. Mittlerweile ist es die Hauptnahrung. Ich glaube, diese Realitäten einfach wegzulassen und zu sagen, stimmt alles gar nicht, alles von der Opposition ausgedacht, das ist das, wo ich sage, Sie leiden an einem massiven Realitätsverlust. (Beifall bei der Linkspartei.PDS)
Daran hat in diesem Territorium zumindest eine andere Partei, die mal Staatsmachtpartei war, auch gelitten, an massivem Realitätsverlust. Frauen sollen zu Hause bleiben - ob sie das wollen oder nicht. Die Frauen, bei denen in der Familie kein Einkommen da ist, werden genötigt sein, dann das Geld nicht zu investieren für das Kind, um es in den Hort oder die Kindertagesstätte zu geben. Frauen müssen sich entscheiden bei den regulären Entlohnungen, die wir in Thüringen haben. Auch da muss man mal die Realität berücksichtigen: 2,90 € Stundenlohn Bäckereifachverkäuferin in Thüringen, 3,30 € Textilarbeiterin tarifvertraglich als Stundenlohn in Thüringen. Das sind die Realitäten. Jetzt kommen Sie und sagen, eine Tagesmutter soll gleichrangig finanziert werden. Das finde ich Klasse. Aber tatsächlich steht da drin, 2,71 € Stundenlohn. Das ist das, was Sie vorschlagen. Das heißt, Billiglohn wird geschaffen, um damit im Erziehungsbereich Frauen gegen Frauen auf dem Rücken von Kindern auszuspielen. Da sagen wir: Das lehnen wir ab. (Beifall bei der Linkspartei.PDS)
Auch das Thema Opferschutz - Sie haben sich hier hingestellt und haben gesagt, der Opferschutz ist geregelt. Ja, er ist unter Haushaltsvorbehalt gestellt worden in Ihrem Gesetz. Deswegen lehnen wir ihn ab. Unterstützungsstrukturen für Frauen stehen auf der Streichliste, siehe Finanzierung Landesfrauenrat. Diesen Weg gehen sie konsequent weiter. Es ist gegen Eltern gerichtet. Die größere zeitliche Belastung der Eltern, wenn Kitas schließen, ist von Ihnen einkalkuliert. Es ist gegen die Kommunen gerichtet, die Landesmittel, die reduziert werden, sollen durch die Kommunen getragen werden. Die Realität ist aber, die Kommunen sind am Ende ihrer finanziellen Möglichkeiten. Es wird keine Nachfinanzierung durch die Kommunen geben. Das wird dazu führen, dass die Elternbeiträge zwangsläufig erhöht werden. Das wird dazu führen, dass neben den Kindern, bei denen sich die Eltern oder die Frauen entscheiden, zu Hause zu bleiben - die Kinder also fehlen - auch noch die Kinder gehen werden, bei denen man sich dann den erhöhten Elternbeitrag auch nicht mehr erlauben kann. Das heißt, wie Christoph Matschie es zu Recht gesagt hat, ein Sterben der Kindereinrichtungen ist von Ihnen vorproduziert und gewollt. Sie nehmen es billigend in Kauf, weil Sie sagen, es ist das modernste und innovativste Gesetz. Es ist das Gesetz, dass wie David Copperfield eine Illusion zieht und in Wirklichkeit ist es ein Spargesetz. In Wirklichkeit ist es einfach ein Schließungsprogramm, bei dem man sich der Aufgaben entledigt. Ich sage ganz deutlich, ich habe mit einem CDU-Menschen vor einigen Monaten mal über diese Frage geredet, weil er mir erklären sollte, warum das die Landesregierung überhaupt macht. Ich konnte es gar nicht begreifen. Da ist mir gesagt worden, man sei es leid, in Westdeutschland immer auf das hohe Personaltableau der Landesverwaltung angesprochen zu werden. Das ist die Wahrheit. Man will eine Diskussion, die man in Westdeutschland nicht führt, dahin gehend auf dem Rücken der Kinder und Einrichtungen ändern, indem man die Landesbediensteten in den Horten jetzt zu Bediensteten der freien Träger macht. Darum geht es. Sie haben sich gar nicht bemüht, alternative Konzepte gemeinsam mit den Eltern, den Trägern, den Schulen zu erörtern, sondern Sie sagen, die Erde ist eine Scheibe. Sie vollziehen das so, wie Sie es sich vorgenommen haben und dann gehen Sie wie ein Rambo durch die Geschichte durch. In Wirklichkeit war es Ihr Generalsekretär, der in einem Gespräch mit mir gesagt hat, diese hohen Personalkosten und Personalzahlen, die uns im Landesdienst immer vorgehalten werden, die müssen wir verändern. (Zwischenruf Abg. Köckert, CDU: Sie wiederholen sich.)
Wenn das der ganze Grund ist, dann lassen Sie uns doch ein anderes Konzept stricken und lassen Sie uns mit Westdeutschland darüber reden. Da können Sie sich doch mal im Merkel-Team einsetzen und sagen, das was für Thüringen gut war, wäre für ganz Deutschland gut,(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)
nämlich ein flächendeckendes Angebot und eine Vertretung von sozialen Angeboten. Meine Damen und Herren, ja, Herr Zeh, das CDU-Familienbild ist konservativ, es ist rückwärts gewandt, es ist die patriarchalische Kleinfamilie, bei dem die Frau zu Hause zu sein hat. Sie wollen keinen gleichberechtigten Zugang der Eltern zum Arbeitsmarkt. Da wiederholt sich nur das, was Bernhard Vogel hier schon einmal vom Pult verkündet hat: Die Erwerbsneigung der Frauen in Thüringen ist schuld an der hohen Arbeitslosigkeit. Ich wiederhole es nur, es war ein Zitat von Bernhard Vogel. Der kennt sich mit der Frage exzellent aus und hat es verglichen mit Rheinland-Pfalz. Wenn man es mit Rheinland-Pfalz vergleicht, dann will man tatsächlich das traditionelle Familienbild Westdeutschlands, und das ist, dass die Frau zu Hause zu sein hat. Das Ergebnis von einem solchen Familienbild ist die niedrigste Geburtenrate Deutschlands in Europa, das ist das Ergebnis von einem solchen Familienbild. (Beifall bei der Linkspartei.PDS)
Andere europäische Staaten, die den Frauen den Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen mit einem geschlossenen integrativen Angebot, haben eine höhere Geburtenrate. Wenn die Geburtenrate darüber entscheidet, Maßstab der Sozialpolitik zu sein, dann sollten wir uns gemeinsam die Zertrümmerung der Kinder- und Familienpolitik in Deutschland angucken. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie wollen die Frauen vom Arbeitsmarkt verdrängen, Sie wollen keine optimale Förderung von Kindern, Sie wollen nicht wahrhaben, dass es Kinder in prekären Familiensituationen gibt, Sie wollen nicht wahrhaben, dass diese Familiensituationen eine Begleitung in den Einrichtungen brauchen. Das hat nichts mit Einmischen der staatlichen Kraft zu tun, sondern das hat was mit Ehrlichkeit zu tun, dass man Kindern eine gleiche Chance gibt, und dass den Kindern, bei denen sich zu Hause niemand kümmert, zumindest ein Ankerplatz vom zweiten Lebensjahr an geboten wird, bei dem sie eigenständig sich in diese Welt hineinbewegen. (Beifall bei der Linkspartei.PDS)
Wir fordern deswegen Chancengleichheit, gebührenfreie Kitas für alle, wir fordern Förderung von allen Kindern, auch denen mit schlechteren Startchancen im Leben, wir fordern dafür gut ausgebildetes Personal, wir fordern Qualitätsstandards, die vorhanden sind, dass sie erhalten bleiben, also nicht das Absenken der Qualitätsstandards, die Sie einkalkuliert haben, wir fordern Bildungsstandards, die nicht erst in zwei Jahren festlegen, Sie drücken sich nämlich davor. Meine Damen und Herren, ich will auf einen sehr problematischen Entwicklungsbereich hinweisen, dass die CDU-Landesregierung immer weiter bei den Finanzen als Dirty- und Trixy-Organisation arbeitet. (Zwischenruf Diezel, Finanzministerin: Ach.)
Ja, Frau Diezel, dass Sie jetzt das Ganze abschieben in eine Stiftung, die am Anfang noch unterfinanziert ist, die irgendwann mal das Geld haben soll, die aber aus dem Stiftungskapital die Erträgnisse aufbringen soll, um all diese Leistungen, die Wohltaten, die Sie jetzt als modernes Gesetz verkündet haben, dann auszuschütten, darauf wird man erst mal eine zwei- oder dreijährige Ansparphase machen müssen. Dann müssen die Erträgnisse erst erarbeitet werden. Aber, meine Damen und Herren, dass man zunehmend Aufgaben des Landes immer in Stiftungen hineinpackt, bei der Ehrenamtsstiftung waren sie ja schon so kreativ, die Lotto-Mittel, die nehmen Sie, um nach wie vor über Land zu ziehen bei Wahlkämpfen, um dann Wohltaten zu vergeben. (Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)
Wir haben vorgeschlagen, dass die Lotto-Mittel dann in die Ehrenamtsstiftung reinkommen, aber Sie besitzen ja sogar noch die Frechheit, die leere Spielbank auf Ehrenamtsstiftung zu buchen, um zu sagen, die Erträgnisse aus der Spielbank werden genommen, also null Erträgnisse und Verluste im Haushalt, die werden genommen, um Stiftungen auszustaffieren. Das ist Dirty- und Trixy-Haushaltspolitik und bedeutet, dass der Landtag zunehmend überflüssig wird. CDU-Landespolitik führt dazu, dass in der letzten Konsequenz zwei Dinge festzustellen sind: Der höchste Schuldenberg in Thüringen trägt die schwarze Handschrift. (Beifall bei der Linkspartei.PDS)
Von der CDU selber gemacht, Herr Althaus, von Ihnen verantwortet, jedes Jahr eine Milliarde oben drauf. Und dann sagen, die Opposition ist schuld, wie lächerlich, wie erbärmlich. Und dann sagen, weil der Berg zu hoch ist, weil man feststellt, der Schuldenberg ist eben höher wie jeder Thüringer Berg mittlerweile. Also man vollzieht das, was Herr Lochthofen mit der TA mal gewollt hat, dass man den einen Berg aufschüttet, um ein bisschen höher zu sein. Nein, der Schuldenberg in Thüringen ist mittlerweile der höchste. Jetzt sagen Sie, Stiftung, wir packen alles an Vermögen, was noch da ist, in eine Stiftung rein, und über die Stiftung kann dann gespart werden. Wissen Sie, in der letzten Konsequenz, stiften Sie doch den ganzen Landeshaushalt und die Schulden mit samt dem Sondervermögen Fernwasser und alles, was dazu gehört, und schaffen Sie die Landesregierung, das Landesparlament ab, weil den Rest können Sie dann im Stiftungsbeirat regeln. Merken Sie gar nicht, dass Sie langsam wirklich dieses Landesparlament entwerten durch den Prozess, in dem immer mehr Aufgaben, die Rechts- und Regelleistungen des Staates sind, abgegeben werden an eine Stiftung, die dann nichts mehr mit dem Parlament zu tun hat? Das halte ich für den falschen Weg. Sie haben diesen wirklich zutiefst falschen Weg schon in der Thüringer Industriebeteiligung begonnen, indem Sie das in Sondervermögen reingepackt haben und haben die Leute machen lassen, was sie wollten. Das Geld wurde zum Fenster rausgeworfen, im Parlament wurde darüber nicht geredet und wir haben hinterher nur den Ärger gehabt. Jetzt gehen Sie den gleichen Weg mit dieser Stiftung. Beim Flughafen nachher werden wir es ja hören, da werden Sie dann sagen, das ist eine privatwirtschaftliche GmbH, zwar alles aus Landesmitteln finanziert, und das Parlament wird entwertet. Meine Damen und Herren, merken Sie gar nicht, dass Sie das Parlament, den Parlamentarismus, entwerten. Deswegen: Sie brauchen nicht vor Kommunisten, weder vor alten, noch vor neuen, zu warnen. (Beifall bei der Linkspartei.PDS)
Ich warne vor Politikern, die den Parlamentarismus immer weiter aushöhlen und dann den Eltern sagen, Ihr seid nur aufgehetzt worden. Deswegen werden wir die Eltern, die Träger, die Kommunen unterstützen. Wir werden den Weg mit ihnen gemeinsam gehen und wenn die Eltern der Meinung sind, man sollte eine Volksabstimmung über diese Familienpolitik machen, werden wir sie unterstützten. Wenn Sie nicht aufhören, diesen Irrweg zu gehen, dann werden wir den Weg der Eltern begleiten und unterstützen. Wir können nicht zulassen, dass man eine funktionierende Kindergartenlandschaft, Hortlandschaft, integrative Systeme so zertrümmern, wie Sie es machen. Das ist rückwärts gewandte Politik, Herr Althaus, und die verantworten Sie ganz allein. Deutschland und Thüringen kann sich eine solche Politik nicht erlauben, und die Kinder am allerwenigsten. (Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)
Präsidentin Prof. Dr.-Ing. habil. Schipanski: Das Wort hat der Abgeordnete Panse, CDU-Fraktion. (Zwischenruf Abg. Lemke, Die Linkspartei.PDS: Jetzt hören wir erst mal Ihre Wahrheit über das Gesetz)
Abgeordneter Panse, CDU: Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr geehrter Herr Kollege Ramelow, Sie haben gerade hier am Rednerpult Ihre Maske fallen lassen. (Unruhe bei der Linkspartei.PDS)
Mir ist absolut klar, warum Ihr Kollege Buse in dieser Woche darauf beharrt hat, dass diese Diskussion heute am Freitagmorgen stattfinden sollte. Sie wollten Ihren Auftritt, Sie hatten Ihren Auftritt, Sie haben bewiesen, dass es Ihnen hier nicht um dieses Kindergartengesetz ging, um dieses Familienfördergesetz ging (Zwischenruf Abg. Ramelow, Die Linkspartei.PDS: Stimmt nicht, Sie wollten …)
Ihnen ging es um billigen Bundestagswahlkampf, um nicht mehr! Herr Ramelow, ich sage Ihnen eines, (Zwischenruf Abg. Ramelow, Die Linkspartei.PDS: Hören Sie auf, die Unwahrheit zu sagen.)
wir haben Sie in den vergangenen Jahren hier an diesem Rednerpult erlebt, wie Sie polemisch agiert haben, wie Sie dünnhäutig agiert haben. Ich sage Ihnen heute haben wir Sie mit demagogischen Argumenten erlebt, was Sie entlarvt. Das, was Sie hier gesagt haben, dass Sie sich hinstellen und sagen, Sie wissen nicht, wie die DDR funktioniert hat, ich sage Ihnen, das mag sein, Sie aber und Ihre linken Genossen wollen da wieder hin. Sie wollen Menschen bevormunden, Sie wollen Menschen vorschreiben, wie sie zu leben haben und genauso haben Sie hier argumentiert. (Beifall bei der CDU)
Herr Ramelow, im Gegensatz zu Ihnen werde ich nachher auf das Familienfördergesetz eingehen, aber ich werde Ihnen vorweg einige Sachen zu dem sagen, was Sie uns hier vorgetragen haben. Sprache ist verräterisch und das ist richtig. Wenn Sie hier vorn stehen und von Geiselhaft von Kindern sprechen, ist das verräterisch. Wenn Sie hier vorn stehen und uns Vorträge halten über die Gesamtsituation im Land, darüber, Abwasser, Wasser, Schulen, aber nicht zum Familienfördergesetz, ist das verräterisch, um was es Ihnen geht. Wenn Sie hier vorn stehen und Eltern zum wiederholten Mal, wie es Kollegen aus Ihrer Fraktion auch schon getan haben, unterstellen, Zigaretten rauchende, saufende Eltern zu sein, die nicht in der Lage wären, sich um Ihre Kinder zu kümmern, ist das schlichtweg falsch und dann ist das eine Unterstellung, die die übergroße Mehrzahl der Menschen in diesem Land diskreditiert. (Beifall bei der CDU) (Unruhe bei der Linkspartei.PDS, SPD)
Ich sage Ihnen, da spricht ein ganz tiefes Misstrauen gegenüber Familie und gegenüber Eltern heraus, aus dieser Sprache. (Zwischenruf Abg. Dr. Klaubert, Die Linkspartei.PDS: Wer hat denn so was erzählt?)
Ich sage Ihnen, Sie verstehen wenig von dem, was wir als Kinder- und Jugendhilfegesetz haben. Sie verstehen wenig von den Instrumenten, die wir haben, um Familien zu helfen. Hilfe zur Erziehung, die es gibt, wir müssen uns um Problemfamilien kümmern, aber generell Familien unter diesen Verdacht zu stellen, ist unredlich und wird den Eltern in diesem Staat, in diesem Freistaat Thüringen nicht gerecht. Sie stellen sich hier hin und erzählen etwas von hungernden Kindern. Wo ist denn Ihre Lebenswirklichkeit? (Zwischenruf Abg. Ramelow, Die Linkspartei.PDS: Nein, nur gegenüber Ihnen.)
Schauen Sie sich wirklich um in diesem Lande und dann belegen Sie das, was Sie hier sagen und stellen Sie nicht Argumente in den Raum, die Ihnen nur dazu dienen, Stimmung in diesem Land zu schüren. Wissen Sie, es ist ja klasse, wenn Sie sich hier herstellen und populistische Forderungen aufmachen, wenn Sie sich die Lebenswirklichkeit in den Bundesländern anschauen, wo Ihre Kollegen mit am Ruder sind. Wenn Sie sich anschauen, was die Kollegen in Mecklenburg-Vorpommern aus dem Kindertagesstättenbereich gemacht haben, ich werde Ihnen nachher das an Beispielen belegen, dann werden Sie ganz genau wissen und das ja dann auch eingestehen müssen, dass Sie nicht (Unruhe bei der Linkspartei.PDS) (Zwischenruf Abg. Bausewein, SPD: Da freuen wir uns aber.)
in der Lage sind, irgendwelche Konzepte vorzulegen, dass Sie nicht in der Lage sind, Alternativen vorzulegen und dass Sie genau deswegen auch nicht auf das Familienfördergesetz in Ihrer Rede eingegangen sind. Ich denke, Sie haben sicherlich die Gelegenheit, sich hier noch einmal zu äußern, ich weiß nicht, ob Sie uns hier im nächsten Monat noch erhalten bleiben. Ich sage Ihnen aber, das, was Sie heute hier vorgetragen haben, ich wünsche es mir für dieses Haus nicht, es tut mir aber Leid um das, was gegebenenfalls dann andere Kollegen ertragen müssen. (Beifall und Heiterkeit bei der CDU) (Zwischenruf Abg. Ramelow, Die Linkspartei.PDS: Erbärmlich.) (Zwischenruf Abg. Buse, Die Linkspartei.PDS: Geht’s noch ein bisschen tiefer?)
Herr Matschie, Sie haben in dem, was Sie vorgebracht haben, gemeint, Sie könnten die Lücken aufzeigen, die in unserer Argumentation bestehen. Deswegen gehe ich gerne auf die Argumente ein. Als wir über das nahezu lückenlose System in Thüringen gesprochen haben - das habe ich Ihnen schon beim letzen Mal erklärt -, sind Sie einer derjenigen, die diese, wenn auch geringen Lücken mit zu verantworten haben. Wir hatten ein lückenloses System: Bundeserziehungsgeld, Landeserziehungsgeld, Kindertagesstättenbetreuung, Hortbetreuung. Das habe ich beim letzten Mal gesagt, da waren Sie hier nicht im Raum, da sind Sie rausgegangen. Ich dachte, Sie hätten es nachgelesen. (Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Es geht um die Kindergärten.)
Als das Bundeserziehungsgeld reduziert wurde, so dass nur noch 60 Prozent der Bezugsberechtigten dieses bekommen, haben Sie Verantwortung mitgetragen als Staatssekretär bei Ihren Kollegen in Berlin. Genau deswegen können Sie sich hier nicht anmaßen, darüber zu diskutieren, wie unser lückenloses System in Thüringen aussieht. (Beifall bei der CDU)
Wir haben über die Kindertagesstättenförderung gesprochen. (Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Sie haben das Thema verfehlt.)
Ja, ich habe gesagt, wir müssen die Betreuungskapazitäten ausweiten und genau das geschieht mit diesem Gesetz. Wir wollen einen Rechtsanspruch ab zwei Jahren. Ab zwei Jahren, wie die SPD in ihrem Bundestagswahlprogramm fordert, aber - hört, hört - ab 2010, weil die SPD da nicht so forsch ist mit den Forderungen und ganz genau weiß, dass sie nicht in der Lage ist … (Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Ab dem zweiten Jahr.)
Ab dem zweiten Jahr, genau das tun wir hier ja. Sie können uns bitte gerne erklären, wie Sie das umsetzen wollen, Ihre Kollegen sind nicht in der Lage, ab dem dritten Jahr flächendeckend das umzusetzen. Sie haben ein Kindertagesstättenausbaubetreuungsgesetz gemacht, wo Sie angekündigt haben in Schritten bis zum Jahr 2010 auf Quoten zu kommen, die wir in Thüringen lange erfüllen. (Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Wissen Sie noch, was Sie gesagt haben?)
Genau das habe ich gemeint, als ich gesagt habe, wir müssen ein Stückchen die Betreuungskapazitäten und vor allem den Rechtsanspruch der Eltern ausweiten. Genau das geschieht, insofern ist Ihre Argumentation unredlich. Kümmern Sie sich um die Politik Ihrer eigenen Genossinnen und Genossen. Sie haben zum wiederholten Mal die Diskussion geführt über Elternbeiträge, wie sie hier ansteigen werden, die Diskussion, Kindertagesstätten werden schließen, Tausende Erzieherinnen werden entlassen. Genau die gleichen Argumente haben Ihre Kolleginnen und Kollegen hier vor fünf Jahren vorgebracht. (Zwischenruf Abg. Taubert, SPD: Erklären Sie das doch mal.) (Unruhe bei der SPD)
Sie waren damals falsch, sie sind nicht eingetreten, und sie sind heute falsch, sie werden nicht eintreten. Insofern bitte ich Sie sehr herzlich, lassen Sie uns in einem Jahr, in zwei Jahren Bilanz ziehen und dann werden Sie feststellen, dass Sie hier die Menschen völlig zu Unrecht verunsichert haben. (Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Das war aber schwach.)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist in den letzten Tagen immer wieder gesagt worden, wir haben ein bewährtes Gesetz in den letzten 15, 16 Jahren hier in Thüringen gehabt, ein Gesetz, was bundesweit Vorbildcharakter hatte und hat. (Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Hat aber nichts mit Ihnen zu tun.)
Wir haben immer wieder gesagt, wir wollen dieses Gesetz auch weiterentwickeln, wir müssen dieses Gesetz weiterentwickeln. Der Minister hat vorhin darauf hingewiesen, was sich in den letzten sechs, sieben Jahren mit diesem Gesetz auch abgespielt hat. Ich will es deswegen noch mal zur Verdeutlichung auch in Zahlen sagen. Vor sechs Jahren hatten wir für die Kindertagesstättenfinanzierung im Freistaat Thüringen 110 Mio. €, die das Land aufgewandt hat. Wir sind zwischenzeitlich auf einem Stand angekommen von 150 bis 155 Mio. €, fast 45 Mio. € mehr. Das muss mir jemand erklären, wo 45 Mio. € innerhalb von sechs Jahren herkommen. Innerhalb von sechs Jahren, da muss die Frage doch erlaubt sein, was ist denn in dieser Zeit passiert? Ist die Kinderzahlentwicklung um ein Drittel angesprungen in Thüringen? Leider nicht, wir würden es uns wünschen. Haben die Mitarbeiterinnen in den Einrichtungen inzwischen ein Drittel mehr an Gehalt? Leider auch nicht, auch das wäre sicherlich schön für die Mitarbeiterinnen, aber es ist nicht eingetreten. Ist die Ausweitung, also die Nutzung dessen, was an Kindern und Eltern Einrichtungen nutzen, dramatisch gestiegen? Nein, ist es nicht, es sind nach wie vor um die 92 Prozent von Eltern, die einen Kindertagesstättenplatz nutzen. Das war vor sechs Jahren so, das ist heute noch so. Insofern müssen wir uns doch die Frage stellen und das muss dann auch ehrlich beantwortet werden: Wo kommen diese Kosten her? Herr Matschie, es sind nicht die Plätze, es sind nicht nur die Plätze, die da eine Rolle spielen. Wenn Sie hier sich vorne hinstellen und Zahlen vortragen aus dem Landesjugendhilfeausschuss, wo Sie nicht dabei waren, die Sie deswegen auch nur unvollständig wahrscheinlich aufgeschrieben bekommen haben, muss ich Ihnen schon sagen: Auch dicht bei der Wahrheit gelogen gehört ein Stückchen zu diesem Bereich, was nicht redlich ist. Wenn Sie hier vortragen die Zahlen, (Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Wir haben ja ein Protokoll der Sitzung.)
1.000 Plätze im Monat der höchsten Belegung, ist diese Zahl richtig. Genauso richtig ist aber diese Zahl, dass es im Monat September 10.000 Plätze mehr gibt, die finanziert werden, als tatsächlich genutzt werden. Genauso richtig ist die Zahl, die Sie eben hier falsch dargestellt haben, nicht 4.000 Plätze, sondern 5.000 Plätze werden im Jahresdurchschnitt zu viel vorgehalten. Ich sage ja ganz betont, diese Plätze, diese Überkapazität der Plätze ist es mit Sicherheit nicht allein. (Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Nehmen Sie mal einen Taschenrechner.) (Unruhe bei der SPD)
Ich werde aber an Beispielen darauf eingehen, was sonst noch so alles an kostentreibenden Faktoren uns in den letzten Wochen und Monaten aufgefallen ist und wo wir in der Tat korrigieren müssen, weil es eben nicht zu verantworten ist, wenn wir jedes Jahr 10 Mio. € mehr in diesem Bereich ausgeben; 10 Mio. € mehr, die uns in anderen Bereichen auch dringend fehlen. Wir haben bei den kostentreibenden Faktoren - das ist in den letzten Tagen sehr offensichtlich geworden und das ist auch im Landesjugendhilfeausschuss diskutiert worden, auch das haben Sie verschwiegen - auch die Frage von Kindern aus anderen Bundesländern, die in Thüringen betreut werden. Niemand kann exakt die Zahl sagen, wie viele Kinder aus anderen Bundesländern in Thüringen betreut werden. (Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Ist das Ihr letzter Rettungsanker?)
Im Landesjugendhilfeausschuss ist die Diskussion dahin gehend gelaufen, dass eine Zahl von 1.000 bis 3.000 Kinder vorstellbar wäre, dass der Landesjugendhilfeausschuss das Landesjugendamt gebeten und beauftragt hat, diese Zahlen genau zu erfragen, damit wir exakt damit argumentieren können. Aber ich will Ihnen verdeutlichen, was diese Zahl bedeutet: Wir bezahlen für jedes der Kinder an Personalkosten in den Kindertagesstätten als Land jährlich etwa 1.800 € Personalkostenzuschuss. Das schwankt ein bisschen, je nachdem, ob die Einrichtungen in freier Trägerschaft oder in Landesträgerschaft sind. Das schwankt ein bisschen danach, was wir an Sachkosten bezahlen. Diese 1.800 € werden von uns und nicht von anderen Bundesländern getragen, wenn Kinder aus anderen Bundesländern das vorbildliche und gute Kindertagesstättenbetreuungsangebot (Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Fragen Sie sich eigentlich, woher das Geld in unserem Landeshaushalt kommt?)
in Thüringen nutzen. Diese Frage ist sehr erlaubt. Wenn wir uns hier etwas (Glocke der Präsidentin)
leisten und sagen, wir wollen einen Rechtsanspruch ab zweieinhalb oder ab zwei Jahre haben, ob wir das insgesamt für sämtliche um uns liegenden Bundesländer mitfinanzieren müssen oder ob es denn nicht wenigstens gerecht ist zu sagen, ihr beteiligt euch an diesen Kosten, ihr bezahlt diese Personalkosten mit. Je nachdem, ob diese Zahl von 1.000 oder 3.000 stimmt, macht das allein im Landeshaushalt eine jährliche Summe von 1,6 Mio. € bis zu fast 4,8 Mio. € aus. (Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, Die Linkspartei.PDS: Sind das rote oder schwarze Landesregierungen?)
Wissen Sie, das ist ein Punkt. Ich gehe noch auf ein paar weitere Punkte ein. Sie haben völlig Recht, die anderen Bundesländer können sich das nicht so leisten wie wir in Thüringen unseren Kindertagesstättenanspruch umsetzen. (Zwischenruf Abg. Reimann, Die Linkspartei.PDS: Die wollen das nicht!)
Nein, Sie können es sich nicht leisten, weil dabei auch Bundesländer sind, die erst einmal anfangen, ihre Kindertagesstättenplätze bedarfsgerecht auszubauen. Ich weiß, dass die Kollegen in Hessen und (Zwischenruf Abg. Taubert, SPD: Bayern.) (Unruhe bei der Linkspartei. PDS, SPD)
in Bayern erhebliche Probleme haben, aber auch in Sachsen-Anhalt. Auch aus Sachsen-Anhalt kommen die Kinder nach Thüringen, auch aus Sachsen, auch aus Niedersachsen. So erklärt sich vielleicht auch diese Diskrepanz zwischen den Zahlen, die Sie hier argumentiert haben, von belegten Plätzen und von Thüringer Kindern, die Einrichtungen besuchen. Ich will Ihnen noch etwas sagen: Wir haben zwischenzeitlich - in den letzten 16 Jahren - knapp 70 Prozent der Einrichtungen in freie Trägerschaft abgegeben; 1991 waren das ganze 4 Prozent in Thüringen. Wir haben also beim Kindertagesstättengesetz, das in dieser Form entstanden ist, bewusst gesagt, wir möchten freie Träger unterstützen durch diesen zusätzlichen Sachkostenzuschuss - 20,45 € - für die freien Träger. Was ist aber inzwischen passiert? Inzwischen erleben wir flächendeckend, dass dieser zusätzliche Sachkostenzuschuss für die freien Träger zur Entlastung der Kommunalfinanzen dient, denn die Kommunen finanzieren in der Regel das Defizit, was in einer Kindertagesstätte noch besteht. Ich weiß es aus der Landeshauptstadt Erfurt sehr exakt, da werden diese 1,3 Mio. €, die den freien Trägern zufließen, am Jahresende in die Defizitfinanzierung hineingerechnet. Darüber kann man streiten, ob wir auf diesem indirekten Weg die Kommunen subventionieren oder ob wir die freien Träger stützen. In jedem Fall macht das in Zukunft für die freien Träger keinen Unterschied. Weil es für die freien Träger, ob sie diese 20,45 € von uns oder ob sie am Jahresende ihre Defizitfinanzierung von der Kommune bekommen, keinen Unterschied mehr macht. Insofern ist das hier eine Schattendiskussion, wenn wir skizzieren, den freien Trägern würde mit dem Entfallen dieser 20,45 € etwas fehlen.
Präsidentin Prof. Dr.-Ing. habil. Schipanski: Abgeordneter Panse, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Abgeordneter Panse, CDU: Nein, am Ende meiner Rede.
Wir haben als dritten Punkt, und auch das hat das Gesetz ja möglich gelassen, zunehmend die Inanspruchnahme von altersgemischten Gruppen. Wir haben darüber hinaus die Betreuung von Kindern unterhalb des Rechtsanspruchs, was in vielen Kommunen gemacht wird. Gera ist da ein leuchtendes Beispiel, die für sich sehr weit diesen Rechtsanspruch abgesenkt haben - auch in Jena, auch in Erfurt. Aber ich muss sagen, das ist dann auch kommunale Verantwortung, das zu finanzieren. Wenn sich eine Kommune eine soziale Leistung leisten möchte, damit ein Signal setzen möchte, ist es doch nur gerecht, wenn diese Kommune auch bewusst sagt, diese Leistung, mit der ich werbe, die muss ich finanzieren. Es ist nicht gerecht, dass diese Leistung insgesamt flächendeckend getragen wird, wir aber ein landesweit einheitliches Gesetz haben. Insofern muss man da schon kritisch hinschauen und diese Frage stellen. Die Frage altersgemischte Gruppen, ich weiß, dass das ein sensibles Thema ist, weil es kleine Kindertagesstätten gibt, die nur dadurch in der Lage sind, überhaupt noch Gruppen zu bauen, ansonsten würden sie es nicht mehr schaffen. Aber genau in diesen altersgemischten Gruppen ist es doch sachgerecht, kindbezogen zu fördern, zu schauen, welchen individuellen Förderanspruch hat jedes Kind und genau dafür die Mittel und die Betreuungskapazitäten bereitzustellen.
Ich möchte einen vierten Punkt ansprechen, auch den hatte ich beim letzten Mal schon gesagt, die zusätzlichen Fachkräfte zur Betreuung behinderter Kinder: Es ist richtig und notwendig, dass Kinder in Regeleinrichtungen betreut werden, aber ich habe das letzte Mal schon gesagt, es führt bei einzelnen Trägern dazu, dass Kinder gleichmäßig über Gruppen, manchmal sogar über Einrichtungen verteilt werden, nur um diese halbe zusätzliche Personalstelle zu bekommen, wenn man zwei behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder in der Gruppe hat. Wir sagen ganz deutlich in diesem Gesetz, wir wollen, dass eine Eingliederungsvereinbarung mit den Eltern abgeschlossen wird. Darüber wird das nämlich sachgerecht finanziert, wenn Kinder behindert sind oder wenn sie von Behinderung bedroht sind. Und wir sagen darüber hinaus, dieses Geld, das wir zur Verfügung stellen, dient dazu, um das Loch auszugleichen, wo Grenzfälle sind: Kinder, die zusätzlicher Frühförderung bedürfen, Kinder, die entwicklungsverzögert in die Einrichtungen kommen, die eine zusätzliche Förderung brauchen, als ein Stück weit von Behinderung bedroht sind, aber keine Eingliederungsvereinbarung haben. Genau dafür sind nämlich diese 50 € gedacht, wie sie im Gesetz stehen. Insofern ist auch das sachgerecht. Insofern brauchen sich die Eltern von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern keine Sorgen zu machen. Sie werden auch weiter zusätzliche Betreuung in den Kindertagesstätten erfahren. (Zwischenruf Abg. Reimann, PDS: Das reicht nicht!)
Ich möchte einen fünften Punkt ansprechen: die Frage von kleinen Kindergartengruppen in ländlichen Gemeinden. Ich kenne diese Einrichtungen, die nur 12 Kinder haben in einer altersgemischten Gruppe, die heilfroh sind, dass sie diese 12 Kinder überhaupt noch zusammenbekommen. Man muss aber doch die Frage stellen, ob es sachgerecht ist, Kinder einer Gruppe, wo nur 12 Kinder da sind, genauso vom Personalschlüssel zu fördern wie in anderen Regionen Gruppen mit 20 Kindern. Ich denke, das ist nicht sachgerecht. Man muss kindbezogen fördern. Wir wollen den ländlichen Gemeinden nicht vorschreiben, wie sie mit ihren Kindertagesstätten umgehen. Sie werden das eigenverantwortlich entscheiden, wie sie diese Kindertagesstätten finanzieren, wie wichtig ihnen der Erhalt dieser Kindertagesstätte am Ort auch ist, aber wir werden sagen, wir wollen so finanzieren, dass kindbezogen auch in diesen Gruppen gefördert werden kann und das wird schon deutlich allein an der Spanne dessen, was wir für einen Kindertagesstättenplatz aufwenden. Die niedrigste Quote liegt bei 290 €, die höchste Quote für einen Kindertagesstättenplatz bei 600 €. Angesichts der fünf Punkte, die ich gerade angesprochen habe, müssen wir sehr genau hinschauen, wo diese enormen Mehrkosten herkommen. Sie haben in den letzten Tagen immer erlebt, dass die Träger sehr stark verunsichert sind. Ich sage ganz deutlich, die Träger brauchen nicht verunsichert zu sein. Das Gesetz sagt ganz klar, wo der Rechtsanspruch liegt auf der kommunalen Seite, wo aber auch der Anspruch darauf liegt die Defizitfinanzierung vorzunehmen: auch auf der kommunalen Seite. Wenn wir gleichzeitig in diesem Gesetz sagen, wir wollen die Elterngebühren festschreiben, zumindest für die nächsten zwei Jahre, dann ist das etwas, was Eltern beruhigt, was aber nicht dazu führt, dass in zwei Jahren Elterngebühren sprunghaft ansteigen werden, sondern was dazu führt, dass diese Diskussion auch in zwei Jahren auf kommunaler Ebene sehr sachgerecht geführt werden muss - so wie wir es vor fünf Jahren in der Diskussion erlebt haben.
Wir haben im Übrigen bei den freien Trägern Gebührentabellen, die sich in Anlehnung an kommunale Gebührentabellen bewegen. Genauso ist es ja zu erklären, dass Sie in Thüringen auch für null € einen Tagesstättenplatz nutzen können durch die soziale Staffelung, nämlich dann, wenn die Eltern kein Einkommen haben, und dass sie aber auch in einzelnen Fällen 140 €, 150 € und mehr € als Elterngebühr, nämlich dann, wenn ein hohes Einkommen da ist, in der Kindertagesstätte bezahlen. Ich habe sehr viel Verständnis für die Sorge von Eltern. Ich habe sehr viel Verständnis für die Sorge von Trägern, gerade im Verhältnis wie das mit den Kommunen zu klären ist. Genau deswegen haben wir auch in der jetzigen überarbeiteten Fassung des Gesetzes eine Formulierung, die sicherstellt, dass die freien Träger sich darauf verlassen können, dass die Kommunen finanzieren müssen. Das ist richtig und insofern nehmen wir diesen Trägern an der Stelle auch ein Stückchen die Sorge. Ich würde mir wünschen, dass wir das den Eltern und den Trägern in Vorortgesprächen transportieren können. Aber das muss gewollt sein. Wir alle haben in den letzten Wochen und Monaten Diskussionen erlebt, wo Träger uns eingeladen haben zu Gesprächen, wo diese Dialogbereitschaft da war und wir sehr sachlich auch darüber diskutiert haben. Das hat keine Jubelstürme ausgelöst. In fast jeder Diskussion ist mir gesagt worden: wir finden das aber trotzdem nicht toll. Aber es hat eine ganze Menge an Verständnis ausgelöst, wenn man nämlich diese Argumente vorträgt, warum dieses Gesetz sich so gestaltet. Ich habe in den letzten Tagen, wenn man so Zeitung liest, erlebt, wer so die Wortführer, die Speerspitzen der öffentlichen Auseinandersetzung sind. Und da muss ich schon mal fragen, wo die politische Motivation ist, wenn der DGB sich mit falschen Zahlen, teilweise mit Lügen, teilweise mit Unterstellungen in der Öffentlichkeit zu Wort meldet. Gerade in den letzten Tagen haben wir diese Diskussionen mit diesen 15 Kindern pro Erzieherin erlebt. Sie haben das Gesetz nicht richtig gelesen. Es hat sich von dem ersten Entwurf, den es gab, zu dem zweiten Entwurf, der jetzt Kabinettsentwurf ist, natürlich an dieser Stelle etwas geändert, von 13 auf 15 Kinder, aber hinzugekommen ist die Vor- und Nachbereitungszeit, die nicht definiert war. Hinzugekommen ist der Leiterinnenanteil, der weder im alten Gesetz noch vorher in dem Gesetzentwurf definiert war. Wenn Sie das genau ausrechnen, kommen Sie hinterher bei 20 Kindern in der Kategorie zwischen drei und Schuleintritt auf eine Personalquote von 1,65. Das entspricht dem, was wir zurzeit als Gruppenfinanzierung haben. Insofern bitte ich auch die Kollegen vom DGB, von der GEW, die draußen durch das Land ziehen und Argumente streuen, Träger verunsichern, Erzieherinnen verunsichern: schauen Sie sich das Gesetz richtig an und informieren Sie richtig, machen Sie aber keine Politik mit diesem Gesetz.
Präsidentin Prof. Dr.-Ing. habil. Schipanski: Herr Panse, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Abgeordneter Panse, CDU: Nein, auch am Ende meiner Rede.
Zur Arbeiterwohlfahrt hat Minister Zeh einige Sätze gesagt. Es ärgert mich schon, wenn ein SPD-naher Verband vom ersten Tag an in einer Art und Weise eine Kampagne entwickelt, die wir durchaus hier kritisch hinterfragen wollen. Die Arbeiterwohlfahrt hat - wohl gemerkt - eine Werbeagentur beauftragt eine Kampagne zu entwickeln, dafür eine ganze Menge an Geld bezahlt in Weimar, eine Kampagne entwickelt, alle 130 Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt in Thüringen genötigt, diese Kampagne mitzumachen (Zwischenruf Abg. Taubert, SPD: Nur kein Neid, Herr Panse, die AWO kann selbständig denken.)
und stellt sich jetzt hin und sagt, haltet den Dieb. Die Arbeiterwohlfahrt ist inzwischen ein Sozialkonzern, wo eine ganze Menge an Geld und eine ganze Menge an Sorge natürlich um den eigenen Betrieb dahinter steht. So lange - und das habe ich das letzte Mal schon gesagt - wie aber die Arbeiterwohlfahrt für sich der Meinung ist, Hotelbeteiligungen an der Ostsee zu halten - die Arbeiterwohlfahrt Thüringen wohlgemerkt -, Hotelbeteiligung - Herr Ramelow hat vorhin einmal über Hotels, die wir finanzieren geredet, aber die Thüringer Arbeiterwohlfahrt betreibt Hotels, das muss man sich mal vorstellen. Die Thüringer Arbeiterwohlfahrt gibt Geld für Werbekampagnen aus, um uns zu suggerieren, das ist die Sorge der Eltern. Wo sind wir denn da hingekommen? Das zeigt doch zutiefst, wes Geistes Kind einige Funktionäre der Arbeiterwohlfahrt ganz offensichtlich sind. Frau Becker, Sie waren, glaube ich, in diesem Vorstand schon mal, insofern melden Sie sich sicherlich leicht erregt zu Wort, Sie sind es, glaube ich, nicht mehr. (Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Sie können mit den Kindergärtnerinnen reden, die sind in keinem Vorstand.)
Wir reden mit allen Kindergärten. Wissen Sie, Frau Becker, im Gegensatz zu Ihnen habe ich auch keine Einladung ausgeschlagen zu dieser Diskussion. Wir müssen aber schon danach fragen, welche Motivation dahintersteckt. Ich sage das ganz offen auch bei der Landeselternvertretung. Die Landeselternvertretung war eine der ersten Gremien, mit denen wir diskutiert haben. Es ist inzwischen fast ein halbes Jahr her. Frau Jung war damals, glaube ich, dabei, Herr Matschie war zumindest mit einem Grußwort kurz dabei. Sie sind vor einem halben Jahr informiert worden. Augenscheinlich ziehen die trotzdem noch durch das Land und verkünden Zahlen, die durch nichts belegbar sind. Nun kann man ja fragen, welche Motivation bei Frau Löbl (Vorstandsmitglied der SPD)
vielleicht dahinterstecken könnte. (Zwischenruf Abg. Taubert, SPD: Wer ist das, in welchem Vorstand?)
Vorstandsmitglied der Erfurter SPD, Frau Löbl, Landeselternverband. Ja, schauen Sie nach. Und dann wird so langsam deutlich, was Sie hier eigentlich veranstalten, um was es Ihnen eigentlich geht. (Unruhe bei der Linkspartei.PDS)
Diese Diskussion können wir führen und wir diskutieren mit allen, aber ich habe drei Gesprächspartner aufgezählt, die sich in den letzten Wochen in der öffentlichen Diskussion in der Wahrnehmung in einer Art und Weise diskreditiert haben, dass es mir schwer fällt, mit denen Argumente auszutauschen. Das sage ich Ihnen ganz deutlich. (Zwischenruf Abg. Ramelow, Die Linkspartei.PDS: Das ist eine Unverschämtheit!) (Glocke der Präsidentin)
Sehr geehrte Damen und Herren, die Emotionen - Sie können sich gern noch zu Wort melden, ich habe ja versucht, Ihnen zuzuhören, Herr Matschie, ich gehe jetzt aber auf das Gesetz ein. (Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Fragen Sie doch die CDU-Landräte!)
Vielleicht haben Sie die Gelegenheit, Sie haben das vorhin gesagt, ich habe das sehr wohl gehört. Ich weiß, dass eine ganze Menge Verunsicherung bei unseren eigenen kommunalen Vertretern ist. Genau deswegen diskutieren wir ja über das Gesetz. Genau deswegen wollen wir dieses Gesetz in den Ausschüssen beraten. Genau deswegen diskutieren wir seit Wochen und genau deswegen hat es erhebliche Verbesserungen bei dem Kabinettsentwurf gegeben, der Ihnen jetzt vorliegt. Es ist völlig falsch, was die SPD behauptet, was Arbeiterwohlfahrt behauptet, was andere behaupten, es hätte keine Veränderungen gegeben. Das können nur Leute behaupten, die bei dieser Anhörung nicht dabei waren. Frau Kollegin Thierbach war bei dieser Anhörung. Sie hat gehört - ist nachzulesen in Pressemitteilungen von Kollegen Ihrer Fraktion, ist nachzulesen in Presseerklärungen der Arbeiterwohlfahrt und auch die Liga hat dieses verkündet. Es ist falsch, ich werde Ihnen an den Punkten gern auch erläutern, was sich im Verlauf der ersten Beratung bis zu jetzt verändert hat. Wir haben Anregungen aufgegriffen, die sich insbesondere mit der durchschaubaren Förderung beschäftigen, also die Frage, was in Rechtsverordnungen zu klären ist, was in Rechtsverordnungen auch festgeschrieben wird. (Unruhe bei der SPD)
Wir haben aufgenommen, das stand ja schon im Gesetzentwurf, die Frage der Finanzierung betrieblicher Kindertagesstätten, aber auch die Rolle von freien Trägern gegenüber kommunalen Einrichtungen. Wir haben die Wahlfreiheit über Kreisgrenzen in diesem Gesetz schon vorher drin gehabt, aber wir haben konkret darüber hinaus den Personalschlüssel verändert. Das ist zwischen dem ersten Entwurf und dem zweiten Entwurf geschehen. Es ist so, dass jetzt auf Kinder unterhalb des Rechtsanspruchs auf sieben Kinder eine Erzieherin kommt. Das entspricht dem, was wir bis jetzt hatten. Bis jetzt hatten wir sogar acht auf eine allerdings unterhalb von zweieinhalb Jahren. (Zwischenruf Abg. Jung, Die Linkspartei.PDS: Das stimmt doch gar nicht.)
Lesen Sie es bitte im Gesetz nach. Frau Jung, ich werde gleich kommen und gebe Ihnen das Gesetz und dann können wir es gemeinsam nachlesen. (Unruhe bei der SPD)
Vielleicht bekommen wir es dann miteinander raus. Wir haben darüber hinaus auch definiert, welcher Betreuungsschlüssel für Kinder zwischen zwei und drei Jahren zu greifen hat. Das werden exakt bei zehn Kindern, die betreut werden, dann ein Verhältnis, nein, bei 14 Kindern, die betreut werden, ein Verhältnis von 1,687 Erzieherinnen sein, bei 14 Kindern, wenn man es genau ausrechnet. Insofern erkenne ich diese Verschlechterung nicht, im Gegenteil, es ist eine Verbesserung zu diesem Entwurf, den wir hatten. Wir haben die Fachberatung festgeschrieben. Das finden wir jetzt im Gesetzentwurf. Auch das hat sich geändert und verbessert. Wir haben uns die individuelle Berechnung der Kinder pro Gruppe sehr gut überlegt, weil wir eben individuell in altersgemischten Gruppen auch finanzieren wollen. Wir haben eine Unterrichtungsklausel eingefügt oder erleben, dass die eingefügt wurde, mit einer Beobachtungs- und Anpassungsklausel, was ganz Wichtiges, wo wir jährlich, wir als Landtagsabgeordnete uns berichten lassen können, wie die Zahlen sich entwickelt haben und dann auch reagieren können. Das werden wir tun. Wir haben diese Formulierung - und das löste ja so heftige Kritik in den letzten Tagen aus -, diese bedarfsgerechten Öffnungszeiten reingeschrieben. Was heißt denn aber bedarfsgerecht? Bedarfsgerecht steht im Gesetz drin, dem Lebensrhythmus der Kinder angepasst und den Arbeitszeiten der Eltern.
Wir geben nicht vor, wie es im alten Gesetz drin stand, die klare Personalbemessung. Da stand drin, dass die Personalbemessung - also die 1,6 VBE pro Gruppe - bei einer zehnstündigen Betreuungszeit gilt. Das steht diesmal gar nicht drin. Insofern ist es doch eine Verbesserung, wenn wir die Betreuungszeit offen lassen, aber schreiben, dass es sich an den Elternbedürfnissen, nämlich an der Arbeitszeit orientiert und eben nicht festschreiben, dass es nur diese Personalförderung bei zehn Stunden gibt, die diese Einrichtung geöffnet hat. Wir haben eine Übergangsregelung für die behinderten Kinder. Das war mir sehr wichtig, dass da keine Kinder letztendlich ihre Bezugsperson verlieren und einbüßen. Ich finde es richtig und gut, dass diese Übergangsregelung jetzt formuliert wurde, so dass also für die behinderten Kinder, die jetzt in den Einrichtungen sind, sich überhaupt nichts ändern wird. Und zukünftig wird sehr genau gefragt, nach einer Eingliederungsvereinbarung, die vorgenommen wird oder - wie ich es vorhin beschrieben habe - mit dieser zusätzlichen 50-€- Förderung. Wir haben Stichtagsregelungen eingefügt, Stichtagsregelungen, die eben diesen Anmelderhythmus ermöglichen, um auch die Wahlmöglichkeit der Eltern zu gewährleisten, wo sie ihr Kind, in welchem Kreis sie ihr Kind betreuen lassen. Und wir haben definiert, dass bis zum 30.06.2006 die Übergangsregelung gilt, wo im Wesentlichen so weiter finanziert wird, wie es in der Vergangenheit war. Das alles sind doch objektive Verbesserungen, das muss man an dieser Stelle wenigstens zur Kenntnis nehmen und sich nicht hinstellen und sagen, es hat sich an diesem Gesetz nichts geändert. Lassen Sie mich auf einen Punkt eingehen, den ich vorhin gesagt habe, mit dem Problem zum Landeserziehungsgeld. Wissen Sie, Herr Matschie, Herr Ramelow auch, es ist schon ein Problem, wenn man sich hier hinstellt und erklärt, wie das mit dem Landeserziehungsgeld sein könnte. Ausgerechnet am gestrigen Tag ist uns eine Pressemitteilung auf den Tisch geflattert, die darüber berichtet, was im Sozialausschuss in Mecklenburg-Vorpommern gerade geschehen ist. Da haben SPD und PDS gemeinsam das Landeserziehungsgeld, die Reste des Landeserziehungsgeldes - gegen die Stimmen der CDU - gestrichen. Sich dann hier hinzustellen und uns zu erklären, wie wir mit dem Landeserziehungsgeld umgehen, das ist pharisäerhaft, in aller Freundschaft. Da kann man doch wenigstens, Herr Ramelow, Sie sind Bundeswahlkampfleiter, wenigstens die Zeit mal nutzen, (Unruhe bei der CDU)
um bei den Kollegen in Mecklenburg-Vorpommern nachzufragen, wie die denn eigentlich mit solchen Themen umgehen. Dann hätte man sich vieles von dem ersparen können, was Sie hier gerade vorgetragen haben. Und nochmals, Herr Matschie, Sie haben uns in den letzten paar Tagen gesagt, Sie empfanden das Landeserziehungsgeld als etwas, was man ja durchaus adäquat zu dem Kindertagesbetreuungsplatz auch zahlen sollte und könnte. Das haben Sie gesagt und Sie hätten sich gewünscht, dass es auch weiter gezahlt würde und der Betreuungsplatz trotzdem da ist. Es ist in den letzten Tagen nachzulesen. Ich habe mal nachgelesen, was in der Begründung des Gesetzes stand, als das 1993 hier im Thüringer Landtag beschlossen wurde. Da stand ganz klar drin, dass das Landeserziehungsgeld eine Brücke zwischen Bunderziehungsgeld und zwischen Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz darstellen soll. Da stand drin, da zitiere ich jetzt: „Durch die wirtschaftliche Unterstützung erfahren Eltern, die in den ersten entscheidenden Lebensjahren ihr Kind selbst betreuen und erziehen, zugleich auch eine gesellschaftliche Würdigung und Anerkennung ihrer Erziehungsleistung. Erforderlich ist das Landeserziehungsgeld bis zur Vollendung des 30. Lebensmonats eines Kindes, damit der Anschluss an die Kinderbetreuung gesichert ist.“ Das war die Begründung für das Landeserziehungsgeld. Genau deswegen wollen wir das Landeserziehungsgeld nicht additiv zu einem geförderten Betreuungsplatz haben, sondern es ist etwas für diejenigen, die bewusst sagen, wir möchten unser Kind selber betreuen. Ich habe es vorhin gesagt, Sie haben so ein Stückchen diese Loslösung der Bemessungsgrenzen ja selbst mit zu verantworten. Sie können sich jetzt aber nicht hinstellen und sagen, wir wollen eine Doppelförderung an dieser Stelle. Ich glaube, das ist angesichts der Haushaltslage nicht möglich, auch wenn ich mir das sehr wünschen würde. Nun kann man darüber streiten, ob dieses Landeserziehungsgeld alle Eltern bekommen sollen oder nur Sozialbedürftige. Sie haben gesagt, die Sozialbedürftigen müssten stärker unterstützt werden. Da sage ich Ihnen, bitte, nur zu. Das hätte die SPD auf Bundesebene über viele Jahre durchsetzen können, dann hätte man nämlich bei dem Geld, was man an sozialer Hilfeleistung zum Lebensunterhalt für Kinder gewährt, hingehen können und sagen können, wir wollen für Kinder eine höhere Bemessungsquote. Das hat die SPD auf Bundesebene nicht getan. Wir können doch aber jetzt nicht über das Landeserziehungsgeld eine soziale Benachteiligung ausgleichen, die objektiv besteht. Das ist nicht Sinn und Zweck des Landeserziehungsgeldes, sondern genau deswegen ist es auch nicht sachgerecht, dies an dieser Stelle einzufordern. Ich möchte Ihnen, weil es ja immer diesen Streit gibt, was wollen wir den Eltern vorschreiben, nur ein Zitat vortragen. Dann frage ich Sie vielleicht, ob Sie sich vorstellen können, von wem es ist. Ich zitiere: „Politik hat den Menschen nicht vorzuschreiben, wie sie leben sollen, sondern dafür zu sorgen, dass sie so leben können, wie sie es wollen.“ (Zwischenruf Abg. Lieberknecht, CDU: Renate Schmidt.)
Renate Schmidt war es bei der Vorstellung der lokalen Bündnisse, als sie das Jenaer lokale Bündnis gelobt hat, das ist einen Monat her. Das steht im krassen Widerspruch zu dem, was Sie uns hier gerade vorgetragen haben, auch im krassen Widerspruch zu dem, was Klaus Zeh von der Leiterin der Kindertagesstätte der Arbeiterwohlfahrt vorgetragen hat. Wir wollen Eltern nicht bevormunden, wir wollen Eltern nicht vorschreiben, wie sie zu leben haben. Wir wollen ihnen eine Wahlfreiheit lassen. Und genau das ist Sinn und Zweck in diesem Gesetz. (Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Das ist einfach Unfug.) (Zwischenruf Abg. Becker, SPD: So ein Schwachsinn.)
Frau Renate Schmidt, die ja sonst nicht immer nur richtige Sachen sagt, hat an dieser Stelle, aber doch noch etwas Richtiges gesagt hat. Auch das trage ich Ihnen gerne mal vor, damit wir es gehört haben hier. Frau Schmidt sagte an gleicher Stelle, ich zitiere: „Betreuung allein reicht aber nicht aus. Kinder brauchen Zeit mit ihren Eltern. Eltern wollen Zeit für ihre Kinder.“ Ein ganz wichtiges Argument. Und genau deswegen darf man den Eltern, die auch sagen, wir wollen uns zwischen dem 2. und 3. Lebensjahr den ganzen Tag für unsere Kinder Zeit nehmen, (Zwischenruf Abg. Taubert, SPD: Völlig korrekt.)
diesen Eltern nicht zu sagen, und ihr erfahrt keine Förderung des Landes. (Unruhe bei der Linkspartei.PDS, SPD)
Und genau das geschieht in der jetzigen Situation mit Ihrer Art und Weise der Bemessungsquoten des Landeserziehungsgeldes nicht. (Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Sie schränken das Wahlrecht ein.)
Nein, wir schränken das Wahlrecht überhaupt nicht ein, weil genau diese Eltern die Wahl auch haben und sie erfahren eine Goutierung ihrer Erziehungsleistung, die sie zu Hause vornehmen. Wissen Sie, es ist sicherlich hier nicht möglich, alle Fakten dieses Gesetzes zu besprechen. Wir werden dazu die Beratungen in den Ausschüssen haben, wir werden hoffentlich auch zahlreiche Fragen dort in den Ausschussberatungen noch klären können. (Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Sie sind so weit weg von der Lebenswirklichkeit, Herr Panse.)
Ich glaube, dass ich dichter an der Lebenswirklichkeit dran bin als Sie, weil ich sehr oft in Einrichtungen unterwegs bin, (Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Nein, das stimmt nicht!)
weil ich sehr oft mit Eltern, mit Leiterinnen von Einrichtungen, mit Leuten, die sich mit diesem Thema beschäftigen, rede, weil ich mich hier nicht hinstelle und eine halbe Stunde eine polemische Rede über die Grundzüge der Politik halte, ohne auf dieses Familienfördergesetz einzugehen, Herr Matschie. Und genau das ist der Unterschied zwischen uns beiden. (Unruhe bei der SPD)
Wir werden diesen Gesetzentwurfs - und darum bitte ich namens der CDU-Fraktion - in den zugehörigen Fachausschüssen intensiv diskutieren, ich bitte darum, dass wir ihn federführend an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überweisen, an den Bildungsausschuss, an den Innenausschuss, an den Gleichstellungsausschuss und den Haushalts- und Finanzausschuss. Aber, damit Sie mir das nicht in fünf Minuten vorwerfen, ich werde auch ein paar Sätze zum Antrag der SPD-Fraktion sagen. Das haben Sie auch nicht getan an dieser Stelle, aber vielleicht sagt es einer Ihrer Folgeredner. (Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Wir haben noch ein paar Redner, wir sind noch nicht durch.)
Dieser SPD-Antrag, der uns in ähnlicher Form schon mal vor einigen Wochen vor der Sommerpause vorlag, ist populistisch. Er fordert etwas, was wir Ihnen damals schon erklärt haben, dass er nicht realistisch umsetzbar ist. Und dieser Antrag knüpft ja an etwas an, was eine Unterstellung ist. Sie unterstellen uns einen Paradigmenwechsel - in dieser Woche haben wir das schon einmal im Stadtrat in Erfurt diskutiert, Frau Kollegin Pelke -, der mitnichten so da ist und Sie fordern in vielen Punkten etwas ein, was geschieht. (Zwischenruf Abg. Pelke, SPD: Dazu stehen wir auch.)
Ich sage Ihnen, wir werden als CDU-Fraktion diesen Antrag aus einem einzigen Grund nicht mittragen können. Weil dieser Antrag dazu dient, eine populistische Forderung aufzumachen, die angesichts dessen, was ich Ihnen gerade dargestellt habe, nicht realistisch ist. Ich habe die Kostenentwicklung der letzten paar Jahre vorgetragen und sich angesichts dessen hinzustellen und zu sagen, wir wollen die Kosten auf dem Stand halten, es darf keine Mehrbelastung nirgendwo geben, wir wollen das weiter ausgeben, das negiert das, was ich vorhin an Kostensteigerungsgründen aufgezählt habe. Genau aus diesem Grund werden wir diesen Antrag nicht mittragen. Die anderen Punkte, die Sie in diesem Antrag aufzählen, sind weitestgehend genau das, was sich in dem Familienfördergesetz auch wiederfindet. Ich habe eben gerade beschrieben, wie das mit der Situation von behinderten Kindern ist. Ich habe eben gerade beschrieben, wie das mit bedarfsgerechten Angeboten im ländlichen Raum ist. Ich habe im Übrigen noch nicht etwas dazu gesagt, dass genau die Mitbestimmungsrechte der Eltern sich im Gesetz finden, das war vorher nicht in dieser Form verankert. Auch das kommt mir in der Diskussion der letzten Wochen zu kurz. Wir haben Anregungen der Enquetekommission aufgegriffen. Sie wissen, dass die zusätzliche Qualifikation zunächst über den Bachelorabschluss an der Fachhochschule in Erfurt beginnen soll. Wir können uns vorstellen, dass das ausgeweitet wird, aber dazu muss man beginnen. Das haben wir getan und deswegen auch Anregungen der Enquetekommission 3/3 aufgenommen. Wir führen diesen umfassenden Dialog. Ich habe vorhin gesagt, die Kollegen sind alle in den Kreisen bei den Trägern unterwegs und diskutieren mit den Leuten. Also insofern ist vieles von dem, was Sie in Ihrem Antrag fordern, bereits erledigt. Den ersten Punkt tragen wir nicht mit. Genau deswegen werden wir diesen Antrag auch ablehnen. Wir werden den Dialog, wie Sie ihn beschrieben haben, im Ausschuss, aber auch außerhalb des Ausschusses in den nächsten Wochen intensiv fortsetzen. Wir wollen Eltern informieren, wir wollen Träger informieren, wir wollen ihnen diese Sorge nehmen und wir wollen im konstruktiven Dialog mit den Trägern und den Eltern und den Kommunen, (Unruhe bei der SPD)
ein Gesetz schaffen, was wir in dem Sinne, wie ich es vorhin beschrieben habe, weiterentwickeln, das weiterhin den besten Standard der Kinderbetreuung deutschlandweit sichern wird. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU)
Präsidentin Prof. Dr.-Ing. habil. Schipanski: Gestatten Sie jetzt die Zwischenfrage, Herr Panse? Abgeordneter Panse, CDU: Ja, bitte.
Präsidentin Prof. Dr.-Ing. habil. Schipanski: Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Taubert, SPD: Herr Panse, als ich mich gemeldet hatte, haben Sie ja über die Zuschüsse an freie Träger, über die Sachkostenzuschüsse - 20,45 € pro Kind und Monat - gesprochen. Stimmen Sie mir zu, dass diese Zuschüsse dazu dienten, das Subsidiaritätsprinzip durchzusetzen, auch von Ihrer Seite? Und meine Frage wäre jetzt: Was hat Sie denn bewogen, diesen Sinneswandel vorzunehmen? Und die zweite Frage bezieht sich auf die von Behinderung bedrohten Kinder. Stimmen Sie mir zu, dass Sie mit der Behauptung, dass zu viele Kinder von Amtsärzten, wohl gemerkt, als von Behinderung bedroht eingestuft sind, dass dies eine Unterstellung an die Amtsärzte ist, denn Sie sagen, es gibt so viele von Behinderung bedrohte Kinder, also stimmen Sie dann der Meinung zu, dass die Amtsärzte an der Stelle ihrer Arbeit nicht gerecht werden? (Beifall bei der SPD)
Abgeordneter Panse, CDU: Frau Kollegin, wenn Sie das Protokoll der letzten Plenarsitzung lesen, werden Sie feststellen, dass Sie mir die gleiche Frage dort schon mal gestellt haben, ich Ihnen damals schon erklärt habe, dass ich nicht gesagt habe, dass es zu viele behinderte Kinder gibt, (Zwischenruf Abg. Taubert, SPD: Ich habe von durch Behinderung bedrohten Kindern gesprochen.)
dass ich schon gar nicht gesagt habe, dass die Kinder durch Gutachten von Amtsärzten falsch eingestuft werden. Das ist eine böswillige Unterstellung, die Sie gerade vorgenommen haben. Ich habe das nicht gesagt, das werden Sie weder im Protokoll der letzten Sitzung noch in dieser Sitzung nachlesen können. (Beifall bei der CDU)
Ich bin schon der Auffassung, dass die Zahl der Kinder, die behindert sind, und die Zahl der Kinder, die von Behinderung bedroht sind, in den letzten paar Jahren gestiegen ist. Ich habe das letzte Mal dazu ausgeführt, dass es da eine Vielzahl von Ursachen gibt. (Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Da muss man mal fragen, warum?)
Diese Kinder sollen vernünftig und sachgerecht betreut werden, wenn es möglich ist, in einer Regeleinrichtung, so steht es im Gesetz. Es wird nicht in allen Fällen möglich sein. Es wird Fälle geben, wo eine integrative Einrichtung mit allen sonderpädagogischen Fachkräften, die man hat, der beste Weg ist, und es wird darüber hinaus auch notwendig sein, dass es reine Kindertagesstätten gibt, wo man entsprechend nur den zusätzlichen Förderbedarf für behinderte Kinder aufnehmen kann. Diese drei Formen wird es nebeneinander geben und genau dem wird dieses Gesetz gerecht. Mit dem, was jetzt als Übergangslösung für die behinderten Kinder drinsteht, bin ich deswegen an dieser Stelle sehr zufrieden. Das habe ich eben gerade gesagt. Es ist mitnichten so, und das bitte ich Sie wirklich sich zu überlegen und gegebenenfalls auch zurückzunehmen, Amtsärzte stellen keine falschen Gutachten aus. Wenn Sie so etwas hier behaupten, ist das schlichtweg unredlich und diskriminierend. Ich habe das nie gesagt und insofern belegen Sie es mir bitte, bevor Sie mit so einer Frage noch einmal kommen. Zu Ihrer ersten Frage - Subsidiaritätsprinzip, richtig: Das sieht vor, dass wir freie Träger mindestens gleich gut stellen wollen wie kommunale Träger. Ich habe vorhin gesagt, als wir dieses Gesetz eingeführt haben Anfang der 90er-Jahre, ging es um eine zusätzliche Förderung für die freien Träger. Ich habe eben gerade erklärt, in den letzten paar Jahren hat sich da vieles verschoben. Es ist keine zusätzliche Förderung für die freien Träger mehr, in vielen Regionen eine zusätzliche Förderungen für die Kommunen, die Einrichtungen in freie Trägerschaft abgegeben haben. Das halten wir für nicht sachgerecht, weil das natürlich auch dieses Verhältnis aus dem Lot schmeißst und weil es den freien Trägern an keiner Stelle weiterhilft, wenn sie diese 20,45 € nicht behalten dürfen, sondern es quasi am Jahresende von der Kommune abgerechnet bekommen. Genau das habe ich deutlich gemacht, genau das hat zu dieser Überlegung geführt, dass dieser Zuschusss von 20,45 € lange Zeit eine Lenkungsfunktion hatte, die er auch erfüllt hat, deswegen sind jetzt 70 Prozent der Einrichtungen in freier Trägerschaft, aber diese Lenkungsfunktion wird inzwischen mehr und mehr missbraucht als ein Stückchen kommunale Kofinanzierung. Deswegen haben wir das geändert.
Präsidentin Prof. Dr.-Ing. habil. Schipanski: Bitte, Frau Abgeordnete Reimann.
Abgeordnete Reimann, Die Linkspartei.PDS: Herr Panse, Sie haben von den konstruktiven Gesprächen mit den freien Trägern gesprochen und dabei auch sozusagen Verständnis geweckt. Ich frage Sie: Sie haben den schwarzen Peter den Kommunen zugeschoben, um 50 Mio. € Landesgelder zu sparen. Haben Sie den freien Trägern aber auch gleich dazu gesagt, dass sie im nächsten Jahr wieder 250 Mio. € bei den Kommunen wegnehmen wollen? Wissen Sie zum Beispiel, dass in solchen Flächenkreisen, wie aus dem ich komme, nur um den Status quo zu erhalten, die Kreisumlage um 8 bis 10 Prozent erhöht werden müsste? Also, bei den Gespräch mit den freien Trägern ist der Verweis auf die Kommunen einfach unehrlich und Sie haben damit die Maske fallen lassen. (Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Das sind doch Verträge, die ...) (Unruhe bei der CDU)
Abgeordneter Panse, CDU: Wissen Sie, Frau Kollegen, ich habe das ja gar nicht gesagt, dass die Kommunen die 20 Mio. € zu tragen haben. Ich habe diese fünf Punkte aufgezählt, was momentan kostentreibend wirkt und habe gesagt, dann müssten wir an dieser Stelle auch umsteuern und regulierend eingreifen, das habe ich gesagt. Es wird dort die Kommunen treffen, wo sich Kommunen mehr leisten, als dass wir gegenwärtig im Gesetz fixiert haben, wenn der Bedarf da ist. Das habe ich am Beispiel Gera erläutert, wenn der Bedarf da ist und eine soziale Leistung vor Ort ist, dann muss diese Leistung auch vor Ort finanziert werden. Man kann doch nicht sagen, der Bedarf ist da, bitte schön, du Land, bezahle es doch mal. Das ist doch etwas, da bitte ich Sie einen kleinen Moment zu verharren und zu überlegen, was nicht sachgerecht ist. Sie haben von Ihrem Flächenkreis gesprochen, wo die Kreisumlage erhöht werden sollte. Das sind Diskussionen, die wir in den letzten Wochen ein paar Mal erlebt haben, gerade mit Kommunalvertretern. Schauen Sie sich das Gesetz an, das ist ja gerade geändert worden, was die Landkreise an Kosten tragen. Dass es eben nicht über die Kreisumlage erst reingeholt und dann wieder bezahlt wird, sondern dass die Landkreise einen Prozentsatz zahlen, dass die Kommunen einen Prozentsatz bezahlen. Insofern stimmt Ihre Zahl nicht mit den 8 Prozent Erhöhung der Kreisumlage. Flächenkreis, Ihr Landkreis, da will ich Ihnen das Beispiel sagen, ich habe es doch vorhin angesprochen, Sie müssen doch einräumen, dass es genau das gibt, dass Kinder aus Sachsen in Ihrem Landkreis Kindertagesstätten besuchen. Das ist mir von Leiterinnen von Einrichtungen gesagt worden. Das ist mir in dem Moment erst offenkundig geworden, dass das nicht nur ein Problem zwischen Thüringen und Bayern, Thüringen und Hessen und Thüringen und Niedersachsen ist, sondern jetzt augenscheinlich auch Sachsen. Da muss man doch schauen, wo man dieses Geld so ein Stückchen auch herbekommt, wenn wir uns in Thüringen mehr leisten, als die es sich dort leisten können. Genau das habe ich gesagt und das führt eben nicht dazu, dass 20 Mio. € bei den Kommunen oder 20 Mio. € bei den Eltern eingespart werden, sondern dass man ein Stückchen Strukturen auch effektiver gestaltet, und überall auch ein Stückchen schaut, wo man andere Partner, die bis jetzt sehr über den Schnaps gelebt haben, an diesen Kosten auch mit beteiligen kann. Das ist der Punkt, das habe ich gemeint. Genau das sage ich auch den Leuten vor Ort bei den Diskussionen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU)
Präsidentin Prof. Dr.-Ing. habil. Schipanski: Danke. Das Wort hat die Abgeordnete Pelke, SPD-Fraktion.
Abgeordnete Pelke, SPD: Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich bei dieser Thematik mit einem Zitat beginnen - das machen ja hier oftmals Abgeordnetenkollegen - und dieses Zitat möchte ich ausdrücklich in Richtung der Landesregierung orientiert wissen und auch in Richtung von Herrn Panse. Es ist ein Zitat aus dem Gebet für Thüringen: „Herr, sende deinen Geist denen, die hier in Thüringen politische und wirtschaftliche Verantwortung tragen und sich für andere einsetzen.“ (Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)
Es scheint mir, dass Sie auf diesen Geist noch warten. Denn das, was Sie hier vorgelegt haben, meine Damen und Herren, ist weder ein Gesetz für Familien, noch ein Gesetz für Kinder. Herr Panse, Sie haben unseren Antrag, zu dem Sie ganz kurz Stellung genommen haben, nicht richtig gelesen oder auch nicht richtig interpretiert. Wir haben bis zum 19. April, bis Sie die Familienoffensive vorgestellt haben bzw. der Ministerpräsident, eine gemeinsame Zielsetzung gehabt und eine gemeinsame Verantwortung. Wir wollten dieses flächendeckende Netz an Kindertagesstätten, diese gesetzlichen Regelungen, die wir haben, erhalten, alle gemeinsam, weil wir sie für gut und für vorzeigefähig in dieser Bundesrepublik gehalten haben. Dieses wollen Sie heute nicht mehr. Wir, so haben wir das in unserem Antrag geschrieben, wollen Ihr neues Gesetz nicht. Klar und deutlich, wir wollen dieses Gesetz nicht. Wir wollen das, was sich bewährt, hat in diesem Land erhalten. (Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)
Sie haben vorgeworfen, dass Verbände - der DGB und andere - mit diesem Gesetz Politik machen. Nein, Herr Panse, Sie machen mit dem Gesetz Politik. Sie machen mit diesem Gesetz Politik, von dem insbesondere die, um die es auch in Zukunft geht - nämlich die Kinder - nichts haben. Sie haben noch was für mich sehr interessantes gesagt. Sie wollen ja eigentlich nichts ändern, was die gesetzliche Grundlage angeht, Sie wollen weiterentwickeln. Das hätten wir gerne mit Ihnen getan. Darüber haben wir monatelang in der Enquetekommission „Erziehung und Bildung“ geredet. Dort sind auch Dinge festgeschrieben, die sich in Ihrem Gesetzentwurf überhaupt nicht mehr wiederfinden. Sie entwickeln nicht weiter, Sie haben rückentwickelt. Wenn Sie hätten weiterentwickeln wollen, hätten Sie im Vorfeld nämlich die alle genannten Verbände ordentlich beteiligt und hätten zurückgegriffen auf die Dinge, die bereits auf dem Tisch liegen, beispielsweise die Ergebnisse der Enquetekommission. Dann wäre es ehrlich gewesen. Was Sie jetzt gemacht haben, ist eine Festschreibung Ihrer Politik, an der Sie sowieso nichts ändern wollen und auch nur marginal geändert haben. Das muss man einfach mal ganz deutlich sagen. Wenn Sie dann sagen, wir wollen Eltern etwas vorschreiben, muss ich Ihnen widersprechen. Ich habe Ihnen ja schon öfter gesagt, die Art und Weise, wie Sie manchmal auftreten, ist schon seltsam und scheinbar hören Sie auch in bestimmten Veranstaltungen nicht zu. Wir wollen Eltern gerade nicht vorschreiben, wir wollen die Wahlfreiheit erhalten, die sie später nach Ihrer Gesetzeslage nicht mehr haben, weil sie sich nicht fiskalisch orientieren wollen, (Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)
sondern oftmals müssen. Das wissen Sie doch. Wenn Sie dann sagen, es ist rechtzeitig in der Landeselternvertretung informiert worden, dann stimmt das nicht. Es ist auch immer spaßig und müßig und man kann es bald nicht mehr hören, die eine Person ist dann in der SPD, die andere ist linksparteiorientiert. Ich habe mir sagen lassen, es gibt auch eine Reihe von CDU-Mitgliedern hier in diesem Land. Also solche Unterstellungen finde ich eigentlich irgendwo ein bisschen seltsam. Wir haben damals in der Veranstaltung der Landeselternvertretung, in der Herr Matschie ein Großwort gehalten hat und auch andere da gewesen sind - wo ich beispielsweise zwei Stunden in einer Gruppe mit Ihnen gesessen habe - über Fragen diskutiert. Da waren wir auch noch relativ offen, weil auch Sie gesagt haben, es ist noch Beratungsbedarf und es wird noch das eine oder andere geändert. Das ist eben nicht geschehen. Sie konnten zu dem damaligen Zeitpunkt die Fragen nicht beantworten und die Fragen stellen die Verbände noch heute, auch der Landeselternbeirat. Was Sie hier in Ihrem Beitrag - ich bin nicht unbedingt ein Zahlenmensch, deswegen bin ich, Gott sei Dank, auch nicht im Haushaltsausschuss -, aber Sie haben die Frage, dass hier Geld verschwindet, rausgerechnet wird, einfach nicht beantwortet.
Jetzt lassen Sie mich nur ein paar Zahlen mal zitieren, wie sich das entwickelt: 2005 auf Basis Haushalts-Ist 2004 148 Mio. für den Betrieb von Kindergärten, 148 Mio. Nach den Finanzdaten Ihres Gesetzentwurfs wären das dann in 2006 133,6; es wären 2007 121,8; es wären 2008 117,8, wovon dann die 17 Mio. Investpauschale abzurechnen wäre, sind dann 100,8 Mio. und wären in 2009 115, ebenfalls minus 17 Mio. Invest, dann wären es 98 Mio. Der Ordnung halber will ich noch dazusagen, nicht dass Sie mich dann wieder verbessern, bis einschließlich 2007 darf die Investitionsförderung, diese 17 Mio., auch für den Betrieb eingesetzt werden. Das heißt für mich im Klartext, von 2005 148 in 2009 98 Mio., das ist für mich ein Minus, einfach so. (Beifall bei der SPD)
Zweiter Punkt: Familienförderung insgesamt, und da haben wir alles mit reingerechnet, Kindergärten, Betriebsförderung, den Ausbau Tagesbetreuung, Landeserziehungsgeld, mit dem alles hin- und hergerechnet, wie Sie es beschrieben haben, Investitionszuschuss und alles, was die Familienförderung betrifft, ergibt ein Gesamt von jetzt rd. 170 Mio. und bliebe dann in 2009 ein Betrag von rd. 138 Mio. So, und Herr Panse, dazu haben Sie nichts gesagt. Sie haben nichts dazu gesagt, dass dieses Geld zur Haushaltssanierung aus unserer Sicht an der falschen Stelle genutzt wird. (Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)
Diese Frage müssen Sie beantworten. Und da nutzt es auch gar nichts, wenn Sie die Kritik auf die AWO als solche schieben, weil - weiß ich nicht, was Ihnen die AWO getan hat - ich habe mich mit vielen Verbänden auseinander gesetzt. Es ist sehr deutlich gesagt undangesprochen worden sowohl von der Liga, sowohl von den Kirchen, sowohl von den Spitzenverbänden, dass dieses Gesetz kein gutes Gesetz ist. Es hat Herr Heller von der Caritas sehr deutlich gesagt im Rahmen einer Podiumsdiskussion, dass er im Zweifel sei, ob er zukünftig noch vom erfolgreichen Thüringer Modell berichten könne. Also ich habe bis jetzt nicht erlebt, dass irgendeiner von Eltern, von Verbänden oder Fachexperten ein positives Votum zu diesem Gesetzentwurf abgegeben hat, und da reden Sie einfach immer drum rum und beziehen sich auf die AWO, weil das Ihr neues Feindbild ist. Ich kann’s nicht nachvollziehen. Die Einbindung von Trägern in die Beratung, das haben Sie auch nicht gemacht. Sie haben sich erst dazu hinreißen lassen, nachdem die Proteste schon offenkundig waren. Es wurde erst nach den öffentlichen Protesten, z.B. durch die Liga am 26. August wurde eine Anhörung durchgeführt, um zumindest das Gesicht zu bewahren. Diese Anhörung, das will ich auch noch mal deutlich sagen, war nicht mehr als ein Feigenblatt, das zeigt nämlich jetzt Ihr Gesetzentwurf. Sie haben, wenn man es überhaupt sagen kann, nur marginal geändert, Sie haben eigentlich nichts anderes gemacht als den freien Fall der Familienförderung in eine steile Bruchlandung abzumildern, um es mal so zu formulieren. Denn genau das, was angesprochen worden ist auch von meiner Kollegin Taubert, die Frage, die behinderte Kinder und von Behinderung bedrohte Kinder betrifft, das ist eine Verschiebetaktik. Aber tatsächlich stehen Sie genau zu dem, was von Frau Taubert nachgefragt worden ist. Das heißt, es wird hier das Modell der Kinderbetreuung zerstört. Das machen Sie mit Ihrem Gesetz, und da ist es nicht die Frage, ob das jetzt passiert oder sechs Monate später. Es wird bei diesem Gesetz keiner gewinnen, weder die Familien, weder die Kinder noch die Träger noch die Kommunen. (Beifall bei der SPD)
Und das lassen Sie mich auch in aller Deutlichkeit feststellen. Den Eltern wird weniger Geld als bisher zur Verfügung stehen - ich habe es eben an den Zahlen deutlich gemacht - und sie werden für Kindergärten auch mehr bezahlen müssen. Und, auch das haben wir schon sehr oft gesagt, betroffen werden Familien im ländlichen Bereich sein und manche kleinere Einrichtung in den Dörfern wird nicht mehr zu halten sein. Das müsste Sie eigentlich auch schon erreicht haben, wenn Sie mit freien Trägern geredet haben. Und -nd das finde ich eigentlich auch den ganz bösartigen Aspekt in diesem Gesetz und komme noch mal darauf zurück - behinderte Kinder oder von Behinderung bedrohte Kinder und ihre Eltern werden es künftig erheblich schwerer haben, ein angemessenes Betreuungsangebot zu finden, wenn dann der Behördenweg über Sozial- und Jugendämter und über den Ärztebereich, wenn das alles erfolgreich bewältigt ist, dann wird der Besuch dieser betroffenen Kinder oft eben nicht mehr in einer Regeleinrichtung sein, sondern in wenigen so genannten integrativen Einrichtungen und das, Herr Panse, ist ein Rückschritt. Das war so nicht gewollt. (Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)
Und wenn das dann genau diskutiert wird zu einem Zeitpunkt, wo wir in diesem Hause ein Behindertengleichstellungsgesetz beraten, dann ist das schon ein Punkt, wo ich sagen muss, da sollte man sich eigentlich schämen. Außerdem und endlich werden berufstätige, auch allein erziehende berufstätige Eltern längere Wege in Kauf nehmen müssen und die Frage, die Sie als bedarfsgerechte Öffnungszeiten beschrieben haben, aber das wissen Sie doch auch als kommunalpolitischer Realist, Sie werden behaupten, das seien dann möglicherweise 11 oder 12 Stunden, weil es bedarfsgerecht entsprechend geöffnet wird, das können aber auch nur 6 oder 7 Stunden sein. Das wissen Sie genau, Herr Panse und insofern wird es dann wiederum zulasten der Kinder und der Frauen oder auf dem Rücken der Kinder und der Frauen ausgetragen. So, und nun brauche ich eigentlich nichts mehr zu dem Bereich Landeserziehungsgeld zu sagen. Es ist ja letztendlich eine Förderung für einkommensstärkere Familien und, wissen Sie, das habe ich Ihnen damals auch in der Veranstaltung gesagt, ich hätte ja gar nichts dagegen gehabt, wenn man neue Varianten diskutiert und wenn man tatsächlich versucht, Neues, Gutes für Familien zu machen, aber wenn man nur Zahlentrickserei in ein Gesetz hineinschreibt, um die Kürzung nicht offenkundig werden zu lassen und letztendlich Kindertagesstätten und Familien Geld entzieht, dann ist das unehrlich und dann muss man das deutlich ansprechen und das ist keine Aufhetze von Opposition, in welcher Form auch immer. (Beifall bei der SPD)
Über die Kürzung der Zahlen habe ich etwas gesagt. Lassen Sie mich noch einiges zur Stiftung „Familiensinn“ sagen. Auch die Liga hat das Vorhaben für grundsätzlich fragwürdig erklärt und hat neben der Finanzausstattung auf die Besetzung der Gremien und bedenkliche Verquickungen von Interessen z.B. mit der Elternakademie hingewiesen. Ich kann der Liga nur Recht geben und es ist interessant, dass auch in der Liga die beiden Kirchen mit ihren Wohlfahrtsverbänden vertreten sind. Und ich frage mich deshalb auch wirklich, wer eigentlich eine derartige Stiftung will und wer letztendlich davon profitieren soll. Und nun lassen Sie mich noch einmal ein paar Bemerkungen machen, weil Sie immer wieder auf die mit dem Finger zeigen, die angeblich Ihren Gesetzentwurf unterstützt hätten. Das sei das Landesbündnis für Familie. Ich kann mich nicht entsinnen, ich glaube, alle Fraktionen haben immer die Einladungen bekommen. Das waren immer nette Veranstaltungen unter dem Motto: „Schön, dass wir darüber geredet haben“, Diskussionszeiten waren sehr eingeschränkt, aber das Thema „Familienfördergesetz“ stand nie auf der Tagesordnung. Es ist geredet worden mit dem Landesbeirat für Frauen und Familie und da wird es dann schon ein bisschen komisch. Angeblich, so ist es uns zumindest gesagt worden, gab es auch in dieser Veranstaltung erhebliche Kritik an dem Gesetzentwurf. Aber man hat sehr deutlich von Seiten der Landesregierung mit Drohgebärden klar gemacht, dass man eine öffentliche Diskussion darüber nicht will und dass Protokoll und Inhalte bitte nicht an die Öffentlichkeit zu gehen haben. Wenn das Ihr Verständnis von Einbindung und Diskussion ist, (Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Das ist wie zu DDR-Zeiten!)
dann gute Nacht, Thüringen. (Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)
Fakt ist, was die Stiftung angeht heute schon eines, das Stiftungskapital in Höhe von 34 Mio. € wird bezahlt von den Thüringer Familien, es wird aus dem Haushalt herausgenommen, es wird umverlagert und es wird natürlich der parlamentarischen Beaufsichtigung entzogen und darauf hat Kollege Ramelow schon hingewiesen, und dann entscheiden zukünftig über den Zinsertrag die Stiftungsgremien. Und wie die Stiftungsgremien besetzt werden, das haben Sie ja schon sehr deutlich gemacht. Da haben dann also (Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Da braucht wohl jemand einen Posten.)
- ja, die die Postenverteilung - die Opposition, das Parlament, wir alle haben darin nichts mehr zu tun und man braucht nicht viel Phantasie, um sich vorzustellen, dass die Arbeit dieser Stiftung sehr regierungsfreundlich sein wird, aber Sie können dann immer sagen: Damit habe ich ja nichts mit zu tun, war die Stiftung. Aber Sie haben sich die ausgesucht, die dann genau das machen, was Sie eigentlich wollen. Meine Damen und Herren, es ist schon einer, und ich sage das einmal so deutlich, Christlich-demokratischen Union unwürdig, die sich immer das Familienbild auf den Titel schreibt, jetzt sagt, dieses Gesetz ist Familienförderung und ist positiv für Familien. Ihr Gesetz - und lassen Sie mich das kurz zusammenfassen - hat zwei Ziele: Erstens, zur Haushaltseinsparung: Am Ende werden nach den von Ihnen vorgelegten Zahlen, ich hatte es ja gesagt, über 30 Mio. € bisheriger Landesförderung für den Gesamtbereich der Familien fehlen. Diese 30 Mio. € - und dazu hat keiner von Ihnen etwas gesagt - werden von Thüringer Familien direkt oder indirekt erbracht werden. Wenn Sie sagen, dass es jemand anderes erbringen wird, z.B. die Kommunen, können wir das ja noch mal mit den Landräten, mit den Oberbürgermeistern diskutieren, auch gerade im Hinblick auf die bevorstehende Haushaltsdiskussion im Land. Es werden die Familien mit niedrigem Einkommen sein und die Familien mit behinderten Kindern oder von Behinderung bedrohten Kindern, die diese Einsparung im besonderen Maße erbringen müssen. Ihnen wird öffentliche Leistung weggenommen oder die Leistung verschlechtert. Das ist Ihre Zielsetzung, um es ganz deutlich zu sagen. Zweitens, unter dem völlig irreführenden Begriff der Wahlfreiheit sorgt die CDU, sorgt diese Landesregierung dafür, dass Frauen eben keine Wahlfreiheit mehr haben, (Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)
dass sie zurückkehren an den Herd und dass Vereinbarkeit von Beruf und Familie verschlechtert wird. Doch, Herr Panse, da brauchen Sie nicht abzuwinken, (Zwischenruf Abg. Panse, CDU: Wenn man Falsches immer wieder wiederholt, wird es auch nicht besser.)
es ist einfach so und die Zwischenrufe aus Ihrer Fraktion: Ist doch schön, wenn man das alles alleine mit seinem Kind machen kann, das Kind betreuen kann, das Kind zuhause hat - das ist schön und das soll auch jeder entscheiden. Sie werden sicherlich vielleicht auch hier in Erfurt in Kindereinrichtungen gewesen sein, die sich gerade mit sozial schwachem Potenzial auseinandersetzen müssen. Die Erzieherinnen sind bei Gott nicht alles Erzieherinnen der AWO, das sind auch Erzieherinnen von christlichen Kirchen, die sehr deutlich ihre Angst zum Ausdruck bringen, dass dann eben aus Sicht der Familie fiskalisch entschieden werden muss und man das Kind eben nicht in die Einrichtung bringt. Ausgerechnet diese Kinder, die wirklich diese familienpolitische Begleitung, diese vorschulerzieherische Begleitung brauchen, weil es hier auch um Familien geht, die insgesamt eine Begleitung als Familie brauchen, damit dann letztendlich das Kind nicht darunter leidet, in welcher Familie es unter schwierigen Bedingungen zu leben hat. (Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)
Das stimmt mich sehr traurig, dass Sie das einfach nicht verstehen wollen. Dieses Gesetz - und da schließe ich mich den Ausführungen von Christoph Matschie an und auch den Ausführungen von Kollegen Ramelow - ist ein familienfeindliches Gesetz, es ist familien- und frauenfeindlich. Es ist der Versuch der Rückkehr in familienpolitisches Mittelalter. (Unruhe bei der CDU)
Ja, das ist so, da müssen Sie auch mal dazu stehen, was Sie hier machen. (Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)
Deswegen wollen Sie es doch auch so schnell durchziehen, dass man es dann die nächsten zwei, drei Jahre vergessen hat, ist doch ganz klar. Seien Sie doch mal ehrlich, was Sie hier für Strategien haben. (Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Das ist doch nicht sinnvoll, was Sie hier sagen.)
Ach, Herr Mohring, Sie schon gleich gar nicht, mit Ihnen diskutiere ich da überhaupt nicht. Ich werbe noch mal um die Annahme unseres Antrages, weil ich bislang hier in Thüringen ein wirklich gutes Gefühl hatte, dass wir parteiübergreifend zu unserem guten Gesetz standen, zu unserem flächendeckenden Angebot, dass wir gemeinsam in der Enquetekommission gesagt haben, wir wollen dieses weiterentwickeln, gerade unter bildungspolitischen Aspekten. Insofern würde ich es mir sehr wünschen, dass Sie unserem Antrag zustimmen, dass Sie Ihr Gesetz zurückziehen, noch mal vernünftig mit den Betroffenen diskutieren und dass wir dann gemeinsam etwas Vernünftiges für die Familien und insbesondere für die Kinder auf die Reihe kriegen. Danke schön. (Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)
Vizepräsidentin Dr. Klaubert: Für die Fraktion der Linkspartei.PDS hat sich Frau Abgeordnete Jung zu Wort gemeldet.
Abgeordnete Jung, Die Linkspartei.PDS: Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Herr Abgeordneter Panse, im letzten Plenum vor der Sommerpause haben Sie sinngemäß auf meine vielen Fragen zur Familienoffensive geantwortet, dass ich doch bitte schön das Gesetz abwarten sollte. (Zwischenruf Abg. Panse, CDU: Das ist richtig.)
Jetzt ist es da und ich habe noch mehr Fragen und keine Antworten. Aber zunächst ein paar klare Aussagen zum Gesetz: Sie beschreiben als eine Zielstellung des Gesetzes, dass Synergieeffekte hergestellt werden sollen. Die Synergieeffekte, die wir feststellen konnten, entsprechen aber überhaupt nicht unseren Vorstellungen von Familienförderung. Wir sagen - und das kann man so sagen -, das Familienfördergesetz oder die Nachteile für Kinder, Frauen und Familien; das Familienfördergesetz, das Daheim-Bleib-Gesetz; das Familienfördergesetz, ein Familienspargesetz; (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Aber das ist doch ganz großer Quatsch …)
und das alles nur unter einer einzigen Zielstellung, Geld einzusparen. Als Synergieeffekt kann ich nur erkennen, dass Sie dieses Sparprogramm für Kinder, Frauen und Familien auch noch „Förderung“ nennen. Sie haben ein Gesetz vorgelegt, mit dem Sie vorgeben, Familien zu fördern. Hier stellen sich natürlich für mich - und das sagte ja Herr Dr. Zeh heute schon in seiner Einleitung - welche Familien und welche Förderung? Es ist kein Zufall, dass die CDU die Begriffe „Ehe“ und „Familie“ in einem Atemzug nennt. Ohne es ausdrücklich formuliert zu haben, kann davon ausgegangen werden, dass richtige Familien für Sie diejenigen mit Trauschein sind. In vielen Wahlkampfveranstaltungen, die wir ja momentan erleben, haben das die Vertreter der CDU, insbesondere in Gera Herr Bernward Müller, mehrfach in den Veranstaltungen uns bestätigt. Ihre Familienideologie orientiert sich weder an den Bedürfnissen und Interessen der Frauen, noch an der Realität. 33 Prozent aller Familien mit Kindern sind Ein-Eltern-Familien. Zu 77 Prozent ist es die Mutter, die mit ihren Kindern zusammenlebt. Ein weiterer großer Teil lebt in Patchwork-Familien; nur 23,7 Prozent der Frauen und 24,7 Prozent der Männer in Thüringen sind verheiratet. Gegen einen Trauschein ist wirklich nichts einzuwenden, aber für uns ist die Bevorzugung eines einzigen Familienmodells sozial ungerecht und geradezu absurd angesichts der massiven Veränderungen, die in den letzten Jahrzehnten in den Familien stattgefunden haben. (Beifall bei der Linkspartei.PDS)
Der Motor dieser Veränderungen waren und sind auch heute noch die Frauen. Sie haben erkannt, dass ihnen das Ernährermodell enge Grenzen setzt, denn die Privilegierung der Versorgerehe ist vor allem eine Privilegierung des Ehemannes und diskriminiert die Frauen. (Beifall bei der Linkspartei.PDS)
Dass dies der CDU nicht gefallen mag, ändert nichts an der Tatsache. Kein Wunder, dass sie Familienverbände dann fördern will, wenn sie folgendes Ziel anstreben - ich zitiere Seite 17: „Stärkung und Erhaltung von Ehe und Familie als grundlegende Lebensgemeinschaft unserer Gesellschaft“. Ihr Gesetz soll ein Ausführungsgesetz zu § 16 SGB VIII sein. Darin heißt es: „Müttern, Vätern, anderen Erziehungsberechtigten und jungen Menschen sollen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden.“ „Andere Erziehungsberechtigte“ sind aber auch Pflege-, Adoptiv- und Stiefeltern sowie Lebenspartner. Dies findet in Ihrem Gesetzentwurf keine Erwähnung. (Beifall bei der Linkspartei.PDS)
Sie schreiben in Ihrer Begründung, dass es angesichts der demographischen Situation einer besseren Familienförderung und größerer Familienfreundlichkeit bedarf. Das ist richtig. Ich bin mir aber sicher, dass die Eltern in Thüringen Ihr Gesetz nicht als besonders familienfreundlich ansehen. Sie glauben doch nicht wirklich, dass weniger Geld, größere Kindertagesstättengruppen, Abbau von Standards als bessere Familienförderung angesehen wird und das auch vielleicht noch ist? Sie bringen ohne Not ein Gesetz ein, das alle in Aufregung versetzt und niemanden so wirklich zu überzeugen vermag und das viele nicht richtig verstehen, aber nicht etwa, weil sie zu dumm dafür wären, sondern weil wesentliche Aussagen in dem Gesetzentwurf fehlen. Es fehlen klare Definitionen, Herr Panse. Was genau verstehen Sie nun wirklich unter „Familie“? Was ist eine „angemessene Beteiligung“ der Eltern oder auch der Träger? Und wie werden die 13 Rechtsverordnungen, die im Gesetz angekündigt sind, aussehen, in denen Wesentliches geregelt werden soll? - 13 Rechtsverordnungen. Wir haben wirklich nicht aus Übermut der Landesregierung 100 Fragen gestellt. Dieser Gesetzentwurf hat so viele Lücken und Unklarheiten, dass sich diese Fragen geradezu aufdrängen. Ich erspare Ihnen, die 100 Fragen jetzt hier zu nennen. Und wir sind wirklich nicht die Einzigen, die sich diese Fragen stellen. Frau Pelke hat schon darauf hingewiesen. Auch die Sozialverbände möchten Antworten von Ihnen, die sie bislang nicht bekommen haben. Die Eile, mit der Sie dieses Gesetz einbringen, davon hat auch Frau Pelke schon gesprochen, und umsetzen wollen, zeugt von einer ordentlichen Portion Arroganz und Ignoranz gegenüber der Thüringer Bevölkerung. (Beifall bei der Linkspartei.PDS)
Nicht nur wir verlangen mehr Zeit. Hier möchte ich gern den Geschäftsführer der Liga der freien Wohlfahrtspflege zitieren - mit Ihrer Erlaubnis: „Wer mit dem Kopf durch die Wand will, holt sich in der Regel nur Beulen.“ Mit ihm sind wir absolut einer Meinung, dass die Qualität in der Kinderbetreuung gefährdet wird. Sehr geehrte Damen und Herren, Sie wollen die Familienbildung vernetzen, frauen- und gleichstellungspolitische Fördermaßnahmen gesetzlich verankern und die Wahlfreiheit - die hier heute schon viel zitierte - für Eltern ermöglichen. Das hört sich besser an als es ist. Für uns, und das habe ich schon gesagt, richtet sich dieses Gesetz gegen Kinder, Frauen und Familien. Und ich fange mit den Frauen an, da sie auch in Ihrem Gesetzentwurf vor den Kindern kommen. Eine gesetzliche Verankerung frauenpolitischer Fördermaßnahmen ist nötig. Eine Definition eines Mindestumfangs der Förderung steht nicht im Gesetz. Selbst der Opferschutz, und das ist heute auch schon gesagt worden, steht unter Haushaltsvorbehalt. Wo, Herr Minister, bleibt die Förderung von Interventionsstellen und Frauenverbänden? (Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)
Uns drängt sich der Eindruck auf, dass die Aufnahme dieser Fördermaßnahmen in einem Familiengesetz lediglich davon ablenken soll, dass hier große Kürzungen in der nächsten Haushaltsdiskussion auf uns zukommen werden. Aber für Frauen ist natürlich nicht nur Frauenförderung wichtig. Wichtig ist vor allem, ob sie ihren Arbeitsplatz behalten, ob sie einen finden, ob sie dafür auch anständig bezahlt werden. Die Frauen in Thüringen wollen arbeiten und sie wollen anständig dafür bezahlt werden. Was glauben Sie denn, wie es den Frauen gefallen wird, wenn sie ihren Arbeitsplatz als Erzieherin verlieren werden. Ich sage es hier mit aller Ausdrücklichkeit: Dieses Gesetz wird zum Personalabbau in Kindertagesstätten führen. Ich nenne die Zahl mit einer gewissen Beharrlichkeit. In Gera hat man errechnet, dass 119 VbE nach den gesetzlichen Vorgaben wegfallen werden. Nach der jetzigen Änderung des Gesetzes wird es etwas weniger sein. 119 VbE bedeutet mindestens für 140 bis 150 Erzieherinnen - die Erzieherinnen arbeiten fast alle in Teilzeit - die Entlassung. Wie die das finden, dass müssten Sie mir mal schon beantworten. Wenn diese Erzieherinnen dann versuchen, wie es in Ihrem Gesetz ja gewünscht wird, als Tagesmutter zu arbeiten, werden sie eben über diesen Stundenlohn von 2,71 € sicher nicht erfreut sein. Sie werden nicht in Jubel ausbrechen, wenn ihnen im öffentlichen Dienst ein männlicher Mitbewerber vorgezogen wird, weil in seinem Haushalt Kinder leben, die seine Frau betreut. Auch allein erziehende Frauen sind nicht angetan davon, dass ihnen das Erziehungsgeld gekürzt wird, wenn sie ihr Kind in die Kita geben. Wer soll nach Ihrer Meinung denn dann noch zu Hause bleiben, um das Kind zu betreuen, wenn vor allen Dingen allein erziehende Frauen das Geld verdienen müssen? Für uns ist Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern neben der primären Verantwortung der Eltern eine kulturelle und sozialpolitische Aufgabe sowie eine Verantwortung der gesamten Gesellschaft. In der Familienpolitik geht es darum, dass Kinder in unserem Land nicht nur willkommen sind, sondern dass Eltern mit ihren Kindern in den verschiedensten Lebensphasen leben und arbeiten können und gleichberechtigt am kulturellen Erbe und gesellschaftlichen Reichtum teilhaben.
Ihr vorgelegtes Gesetz verfestigt soziale Ungerechtigkeit, als Chancengleichheit zu ermöglichen. Sie sprechen von Wahlfreiheit der Eltern. Es ist richtig und wichtig, dass z.B. Ortsgrenzen nicht die Wahlmöglichkeit für pädagogische Angebote für Eltern und Kinder verhindern. Aber auch jetzt können Eltern entscheiden, ob sie ihr Kind in eine Einrichtung bringen oder nicht. Es gibt auch jetzt keine Kita-Pflicht. Deshalb ist für viele Frauen und Männer in diesem Land die Wahlfreiheit, die Sie in Ihrem Gesetz formuliert haben, wirklich ein Hohn. (Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)
Für Eltern ist es eben keine Wahl, wenn sie das Geld brauchen und deswegen ihr zweijähriges Kind nicht in die Kita geben können, obwohl sie es doch eigentlich wollen. Es kommt eben darauf an, Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Studium wirklich ermöglichen. Eine Studentin, die heute für ihr Kind Erziehungsgeld erhalten hat und dabei studieren konnte, was macht sie denn? Sie kann das Studium nicht fortsetzen, wenn sie allein erziehend ist, weil sie ihr Kind in der Kindertagesstätte nicht betreuen lassen kann, weil sie das Geld dafür einfach nicht aufbringen kann. Es kommt eben darauf an, wirklich die Rahmenbedingungen zu schaffen, die diese Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Es geht darum, wie Menschen die Zeit, die sie mit ihren Kindern verbringen möchten, mit ihrer Arbeit vereinbaren können. Die heutige Arbeitswelt - und ich denke, das wissen Sie - ist elternfeindlich. Wer berufstätig ist, muss verfügbar sein, manchmal sogar rund um die Uhr. Und wer Karriere machen will, muss bereit sein, vieles andere zurückzustellen: Freizeit, Ehrenämter und oft genug auch wichtige soziale Beziehungen. Beruf als Berufung - einst prägende Arbeitsethik - gilt in säkularisierter Form noch heute. Aber Kinder haben ihre eigenen Bedürfnisse. Sie brauchen Fürsorge, Zuwendung und stabile Bindungen, verlässliche Bezugspersonen und eine vertraute Umgebung. Bedürfnisse, die sich oft nur schwer mit den Anforderungen der heutigen Arbeitswelt vereinbaren lassen. Jetzt kommen noch die Regelungen für das Bundeserziehungsgeld und Ihr neues Thüringer Erziehungsgeld hinzu. Frauen werden für ein Taschengeld aus dem Arbeitsmarkt gedrängt und damit finanziell abhängig vom Ehemann oder vom Staat. (Unruhe bei der CDU)
Eine erschwerte Rückkehr von Frauen in den Beruf ist damit vorprogrammiert. Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass sich bei jungen Frauen in fast allen Fällen die traditionelle geschlechterspezifische Arbeitsteilung einschleicht. (Zwischenruf Abg. Schwäblein, CDU: Die kann doch kaum lesen.)
Der Mann geht weiter seiner Arbeit nach, die Frau versorgt Kinder und Haushalt und hält so ihrem Mann den Rücken frei. Nicht zuletzt deswegen, weil die Familie auf das oft höhere Einkommen des Mannes nicht verzichten kann. So schleift sich das Ernährermodell selbst bei jenen ein, die gleich qualifiziert sind, bis zur Geburt ihres ersten Kindes gleichberechtigt zusammengelebt haben und bei denen sich auch der Vater an der Erziehung seiner Kinder beteiligen will. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Was für ein Männerbild haben Sie bloß?) (Beifall bei der CDU)
Frau Tasch, wenn Sie dazwischenrufen, dann ein bisschen lauter, ich verstehe das hier leider nicht. ( Unruhe bei der CDU) (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: … das ist ja unglaublich!)
Vizepräsidentin Dr. Klaubert: Ich muss jetzt mal sagen, wenn es eine Zwischenfrage gibt, dann wäre es schön, wenn sie vom Mikrofon aus gestellt würde und die Rednerin ihren Beitrag fortsetzen könnte. (Unruhe bei der CDU)
Abgeordnete Jung, Die Linkspartei.PDS: Das Frauenproblem ist erst dann gelöst, wenn Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Arbeitswelt nicht nur für Mütter, sondern auch für Väter oder für andere soziale Bezugspersonen möglich und selbstverständlich ist. (Beifall bei der Linkspartei.PDS)
In den skandinavischen Ländern hat man das mit der Einführung des Elterngeldes, die Unterstützung für junge Familien als Bestandteil der Familien- und Gleichstellungspolitik, erreicht. Dieses Elterngeld in Skandinavien ist erprobt und etabliert. Vielleicht sollte man darüber zumindest einmal nachdenken. Und nun zu den Kindern. Sie betonen immer wieder, dass Sie für die Kinder etwas tun wollen. Aber nur, weil Sie die Berechnung von der Gruppen- auf eine kinderbezogene Förderung umstellen, ist das noch lange keine Förderung von Kindern, im Gegenteil. Sämtliche personelle und finanzielle Einschnitte bei Kinderbetreuungseinrichtungen, die weder von ihnen selbst noch von den Kommunen aufgefangen werden könne, gehen zu Lasten der Kinder. Besonders nachteilig wird sich auch die Veränderung des Betreuungsschlüssels auswirken, der mit Sicherheit zu größeren Gruppen führen wird. Sie sagen zwar, und das führen Sie auch in der Begründung in Ihrem Gesetz aus, dass Sie den Betreuungsschlüssel nicht verändert haben. In Wahrheit sieht das aber anders aus. Und das ist nun wirklich Mathematik, die Zahlen belegen das.
Als Erstes setzen Sie gegenüber dem alten Gesetz die Betreuungszeit um eine Stunde auf neun Stunden Ansetzungszeit herunter; also weniger. Um es überhaupt vergleichbar zu machen, muss man einfach den alten Gruppenpersonalschlüssel auf neun Stunden herunterrechnen. Für eine Kindergartengruppe mit 18 Kindern - Herr Panse hat vorhin mit 20 gerechnet - im Alter von drei bis sechs Jahren standen für neun Stunden Betreuung 1,48 VbE zur Verfügung, pro Kind sind das 0,082. In Ihrem Gesetz stehen 0,075 VbE. Nach dem alten Schlüssel hochgerechnet mit 18 Kindern, sind das 1,35 VbE für diese 18 Kinder. Die Differenz nach neun Stunden beträgt 0,13 VbE, bei zehn Stunden - was jetzt momentan gültig ist - 0,25 VbE, also zehn Stunden weniger Betreuungszeit pro Kindergartengruppe. Ich will nicht verschweigen, dass jetzt ja neu eingearbeitet ist, dass Leitungsstunden dazukommen. Das sind nämlich 0,005 VbE pro Kind, bei 18 Kindern 0,09 und 0,0025 VbE pro Kind für Weiterbildung, also bei 18 Kindern 0,045; also insgesamt 0,13 VbE. Wenn ich diese 0,13 VbE jetzt dazurechne zu diesen neun Stunden, ergibt sich ganz klar die Reduzierung des Personalschlüssels um genau diese eine Stunde, nämlich von zehn auf neun. Das ist sicherlich eher die Wahrheit, als dass Sie sagen, dass es keine Reduzierung des Personalschlüssels gibt. (Beifall bei der Linkspartei.PDS)
Hier sehen Sie sehr deutlich, dass es eben nicht wahr ist, dass Sie den Personalschlüssel auf jedes Kind nur umgerechnet haben. Sie haben die Betreuungszeit um diese eine Stunde verkürzt, um 0,12 VbE pro Gruppe. Das klingt vielleicht nicht viel, aber das sind immerhin fast 30 Prozent Einsparung, wenn man es mal auf eine Kindertagesstätte hochrechnet. Das hat Herr Matschie heute auch am Anfang gesagt, daraus resultiert wirklich die Einsparung. Sie sparen an dem Betreuungsschlüssel der Kinder. Wenn Einrichtungen über weniger Geld verfügen und deswegen die Standards senken müssen, ist weniger individuelle Förderung einzelner Kinder möglich. Größere Gruppen in Kitas und Horten reduzieren die Möglichkeit einer sinnvollen pädagogischen Betreuung und einer qualitativen frühkindlichen Bildung, wenn es kontinuierlich zu wechselndem Personal kommt, weil der Betreuungsschlüssel angepasst wird. Dazu will ich noch einen Satz sagen, mit diesen Stichtagen, die jetzt drin sind. Da ergibt sich für mich wieder sofort die Frage, Sie sagen, Rechtsanspruch ab zwei Jahre. Wenn ich einen Stichtag einführe, wie gewährleiste ich denn diesen Rechtsanspruch, wenn der Stichtag z.B. 1. September oder 1. März ist, wenn ein Kind am 1. Januar zwei Jahre alt wird, wie kann ich denn dann in die Einrichtung wirklich gehen? Das ist in dem Gesetz nicht beschrieben. 70 Prozent, sagt Herr Panse, sind überführt in freie Trägerschaft. Für diese Träger werden nach dem Gesetz 20,45 € an Sachkostenzuschüssen gestrichen. Diese 20,45 € sind zumindest der Betrag, wo sich die Elterngebühren erhöhen werden, weil die Träger das nicht ausgleichen können.
Es ist eben nicht so, Herr Panse, wie Sie sagen, dass jede Kommune am Jahresende den Trägern einen Ausgleich zahlt. Ich kenne eine Vielzahl von Einrichtungen, die diesen Ausgleich eben nicht erhalten. Wenn Sie Ihre Überkapazität damit begründen, dass Sachkostenzuschüsse damit zu viel ausgezahlt wurden, wo es zu Plätzen bezahlt wurden, das stimmt nicht. In den Kindertagesstätten sind immer die so genannten grünen Zettel auszufüllen gewesen jedes Jahr mit der Einreichung der Finanzierungspläne. Wenn dort die Zahlen nicht in Übereinstimmung mit der Bedarfsplanung waren, die ein Jahr vorher gemacht worden ist, dann haben die Träger Rückzahlungsaufforderungen bekommen, nämlich genau für die Kinder, die weniger die Einrichtung besucht haben. Also daran kann es nun wirklich nicht liegen. Ich frage Sie ganz ernsthaft, bei einem Betreuungschlüssel von 1 : 7 für Krippenkindern, wie ein Träger, ob nun Kommune oder freier Träger, die Aufsichtspflicht in dem Alter von 0 bis 2 Jahren gewährleisten soll, wenn es nur eine Person gibt, die diese Altersgruppe betreut. Im jetzigen Gesetz ist dieser Schlüssel 1,6 VbE für acht Kinder. Das ist eine gravierende Reduzierung. Die Begründung auf Seite 105 in Ihrem Gesetz, warum Sie nur 15 Prozent ansetzen bei der Bezuschussung für Krippenkinder, das erklärt sich mir in keinster Form, wieso wir uns den alten Bundesländern nach unten angleichen müssen. (Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)
Das Tagesbetreuungsausbaugesetz geht wirklich davon aus, dass 2010 bundesweit für 20 Prozent der Kinder unter dem Rechtsanspruch Plätze in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege bereitgestellt werden. Wie ist denn wirklich die Zahl in Thüringen? Ich kenne sie nun ganz klar von Gera. Dort besuchen 28,4 Prozent der Kinder in dieser Altersgruppe eine Krippe oder nutzen ein ähnliches Angebot. (Zwischenruf Abg. Reimann, Die Linkspartei.PDS: Ihr habt zu viele Rabenmütter in Gera!)
Ja, sicherlich. So kann man es auch bezeichnen. Und Bedarfe, die jetzt schon vorhanden sind, nach unten zu schrauben, halte ich in diesem Gesetz für unverantwortlich. (Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)
Wie händeln Sie es in dem Gesetz eigentlich mit Ihren Verbänden? Wenn es zu Personalabbau kommt, und es wird so kommen, wer bezahlt denn dann eigentlich die Abfindungssummen? Die Träger haben die Einrichtungen von den Kommunen übernommen, das Personal übernommen mit allen Anrechnungszeiten. Werden die Träger jetzt dafür bestraft, dass sie wohlwollend geglaubt haben in zurückliegenden Jahren, dass das Gesetz einfach bestehen bleibt und die Rahmenbedingungen so bleiben, wie sie jetzt sind? In Gera - ich nenne das Beispiel - sind alle Kindertagesstätten in freie Trägerschaft übertragen. Diese angeführten 119 Stellen würden bei einer Abfindungssumme nur von 1.000 €, das ist bestimmt nicht der Betrag, der da zu zahlen ist, zu 119.000 € einfachen Aufwendungen führen. Wer bezahlt diese Summe? Diese Antwort bleiben Sie schuldig. Noch ein Wort zu den behinderten Kindern und den zusätzlichen Fachkräften. Es stimmt eben nicht, dass der Schlüssel, der jetzt in dem Gesetz steht, ausreichend ist, um eine wirkliche Integration in Einrichtungen zu gewährleisten. Das ist einfach nicht wahr. Er ist mit Sicherheit einer Betreuung in nur ausschließlich integrativen Einrichtungen vorzuziehen. In einem Landkreis haben die Eltern dann kilometerweite Wege zurückzulegen, wenn sie ihr Kind dort unterbringen. Genau dies, weil Sie das rausnehmen, wird dazu führen, dass in kleineren ländlichen Einrichtungen die Einrichtungen wirklich geschlossen werden, weil mit der integrativen Betreuung und den kurzen Wegen vielen kleinen Einrichtungen mit einer oder zwei Gruppen einfach dadurch ermöglicht worden ist, dass sie bestehen. Ganz wesentlich ist, dass diese integrativen Einrichtungen, die Kommunen oder auch die freien Träger aus meiner Sicht massivst benachteiligt sind, weil diese Gruppen einfach kleiner anzusetzen sind, weil sie ja vier oder fünf behinderte Kinder aufnehmen. Da kann man eben nicht 20 Kinder im Regelbereich aufnehmen.
Sie sagen, den Ausgleich hat die Kommune zu leisten, also fehlen in diesen Gruppen einfach ganz normal für den Personalschlüssel sechs bis acht Kinder, um diese Gruppe zu finanzieren. Die Stichtagsregelung habe ich schon gesagt. Ich möchte noch eins sagen zu den Übergangsregelungen. Man muss sich mal vorstellen, was ab Januar passiert. Die freien Träger erhalten 10 € weniger, von den Kürzungen - fünf Prozent - was in den Übergangsregelungen vorgeschrieben ist, will ich mal gar nicht reden, weil das die Kommunen sicherlich ausgleichen werden. Die Träger haben alle Gebührensatzungen und diese 10 € werden sich auf alle Fälle auf die Gebührensatzungen der freien Träger niederschlagen, also, eine neue Gebührensatzung ab Januar. Ab Juni oder Juli dann wieder eine neue Gebührensatzung, ich weiß nicht, ob das ordentlicher Umgang mit Eltern ist. Sie haben vorhin gesagt, wer soll das bezahlen, die Forderung kostenlose Kinderbetreuung unserer Fraktion: Mich wundert etwas in diesem Wahlkampf, dass die FDP - ich habe es im letzten Plenum schon mal angesprochen - in allen anderen Bundesländern, nur nicht in Thüringen, wirbt für ihre kostenlose Kinderbetreuung. So abartig kann ja nun wirklich unsere Forderung nicht sein, wenn sogar die Freien Demokraten diese Forderung im Bundestagswahlkampf jetzt aufstellen. Herr Panse, mit Recht haben Sie gesagt, die Mitbestimmungsrechte sind in den Kindertagesstätten ausgebaut worden. Ich kann mir nur schwerlich vorstellen, wie es händelbar ist in den Kindertagesstätten, wenn Eltern Personal mitbestimmen können. Das würde mich mal interessieren, wie das in der Praxis wirklich ablaufen soll und wie das auch den Gesetzlichkeiten entspricht. Im Übrigen weisen Sie zum Beispiel in Ihrer Begründung darauf hin, wie wichtig die Kita-Förderung für Kinder ist. Ich darf Sie zitieren: „Für Kinder sind Kontinuität und Verlässlichkeit in den menschlichen Beziehungen von großer Bedeutung, auch weil dies in der heutigen Zeit nicht in allen Familien über einen längeren Zeitraum gewährleistet ist, ist es für die Organisation der Kindertageseinrichtungen wichtig, der Forderung in Absatz 3 entsprechend für Kontinuität und Verlässlichkeit der Beziehungen zwischen pädagogischem Fachpersonal und Kindern zu sorgen.“ Leider ist von dieser Einsicht in Ihrem Gesetzentwurf sonst weiter nichts zu sehen. Sehr geehrte Damen und Herren, Sie erwähnen die Haushaltsklarheit in der Begründung des Gesetzes. Für das Land mag dies der Fall sein, aber, wie die Kommunen mit den Kürzungen umgehen sollen, wird mit diesem Gesetz eher unklarer.
Was auch für die Kommunen schon klar ist, sind die höheren Belastungen, die auf sie zukommen. Was das angesichts der leeren Kommunalkassen bedeutet, dürfte Ihnen klar sein. Ich möchte noch an drei weitere Punkte anknüpfen. Sie wollen eine Stiftung „Familiensinn“ gründen. Für uns ist eine solche Stiftung unnötig und undemokratisch. Gesetzliche Aufgaben, wie die Schwangerschaftsberatung, Familienbildung und Erholung, aus der Zuständigkeit des Parlaments herauszulösen und in eine private Stiftung zu geben, können und wollen wir nicht akzeptieren. Das bedeutet nämlich, sie sind der parlamentarischen Kontrolle entzogen, sie sind abhängig von der Finanzlage der Stiftung, sie sind abhängig von der Zusammensetzung des Stiftungsrats. In dieser Stiftung besteht z.B. die Möglichkeit, dass die Kirchen einen größeren Einfluss bekommen, weil sie einfach in das Stiftungskapital einbezahlen. Ich weiß nicht, ob das von der gesamten Thüringer Bevölkerung wirklich gewollt wird. Außerdem wird das Geld für diese Aufgaben nicht reichen. Das ist heute schon mehrfach ausgeführt worden. Dazu kommt, dass auch dort die Aufgaben nicht klar definiert sind und weitere Aufgaben dazukommen, von denen niemand weiß, welche das sein sollen. Besonders kritisch sehen wir auch die Schwangerschaftskonfliktberatung. Hier ist unklar, wer was macht. Was soll in die neue Stiftung, was bleibt in der alten, wer ist für was zuständig? Wie wird die Beratung aussehen, wenn der Einfluss von privater Seite wächst und wie wird die parlamentarische Kontrolle auszuüben sein? Hier kommt, dass die Reduzierung der Förderung auf 80 Prozent den Handlungsspielraum der Beratungsstellen einschränkt und dem Bundesgesetz widerspricht.
Zum Schluss möchte ich den Kreis wieder mit Kindern schließen. Sie wollen die Aufgaben im Kinderschutz konkretisieren. Von einer Konkretisierung habe ich nichts gefunden. Was ich jedoch gefunden habe, ist, dass auch der Kinder- und Jugendschutz unter Haushaltsvorbehalt steht und das, obwohl die Vernachlässigung von Kindern in Familien ebenso zunimmt wie die Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen, 1.000 Fallzahlen im Jahr 2004. Sie verschärfen mit diesem Gesetz die soziale Spaltung zwischen Kindern, die eine Chance im Leben haben und denen, die in schwierige Lebensverhältnisse hineingeboren werden. Sie spielen mit der Zukunft der Kinder in Thüringen. Das ist nicht nur unsozial, sondern auch rückwärtsgewandt. Das zeigt aber wirklich den Geist dieses Gesetzes. Es geht eben nicht um die Förderung von Kindern, die Gleichstellung von Frauen und die Unterstützung von Familien. Ihnen geht es darum, Ihre Wertvorstellung durchzusetzen und zu sparen. Zum Abschluss noch einen Satz zum SPD-Antrag. Unsere Fraktion wird diesem Antrag natürlich zustimmen, weil wir das Familienfördergesetz in der jetzigen Form in Gänze ablehnen. (Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)
Vizepräsidentin Dr. Klaubert: Für die CDU-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Lieberknecht zu Wort gemeldet.
Abgeordnete Lieberknecht, CDU: Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe mich zu Wort gemeldet, weil neben vielen Details, die jetzt von Kollegen Panse, Kollegin Pelke und Jung angesprochen worden sind, es aber doch auch um sehr Grundsätzliches geht, was ich noch einmal deutlich aussprechen möchte. Doch zunächst eine kleine Vorbemerkung zu einem Stichwort, welches Kollegin Pelke gegeben hat, als Sie gesagt haben: „Wir haben ja bisher parteiübergreifend zu unserem guten Gesetz gestanden und sollten das doch jetzt auch weiter tun“. Damit wird fast der Eindruck erweckt, als wäre die Entstehung des Gesetzes, wie wir es bisher hatten, eine große Gemeinschaftsleistung aller drei Fraktionen hier im hohen Hause gewesen. Ich erinnere mich aber noch sehr deutlich daran, wann immer es um unsere gesetzgeberische Tätigkeit im Bereich von Kindertagesstätten ging - wie im Bereich von Bildung allgemein - hat es die Mehrheitsfraktion hier im Haus gegen erbitterten Widerstand der Oppositionsfraktionen jedes Mal alleine durchgesetzt. (Beifall bei der CDU)
Und gerade die letzte Änderung, weil wir heute wieder Demonstrationen vorm Haus haben, ich erinnere mich sehr gut an den Winter 2000/2001, exakt vom 12. Oktober 2000 die erste Beratung, 15. März 2001 zweite Beratung. Die Zwischenzeit: Ich war ja damals Landtagspräsidentin. Waschkörbe voller Protestbriefe und viele Aktionen und schrille Trillerpfeifen, unflätige Bemerkungen und Worte, wo man sich nebenbei auch fragt, soll man da wirklich seine Kinder anvertrauen bei der Art und Weise des Protestes, den wir damals hatten - Untergangsszenarien. Und heute, unser „gutes bewährtes“ Gesetz, gleich dreimal finden wir die Bemerkung auch im SPD-Antrag. (Beifall bei der CDU)
Nachholende späte Einsicht, besser spät als nie, aber das doch bisher in ziemlicher Regelmäßigkeit hier in Thüringen. Das gibt uns Hoffnung, dass das, was die Oppositionsfraktionen heute gesagt haben zur Einbringung des Gesetzes, vielleicht nach eins, zwei, drei Jahren auch nicht das letzte Wort gewesen sein wird. So viel zu der Vorbemerkung und der Kontroverse, die wir heute führen, die nicht verwunderlich ist, denn das war immer so, wenn es um Kindereinrichtungen, Kindertagesstätten oder eben auch Bildung insgesamt ging. Zu dem Grundsätzlichen: Was ich aber ansprechen möchte, ist, mich hat in den vergangenen Wochen und Monaten schon sehr umgetrieben, welches Bild unserer Gesellschaft vielfach der Hintergrund zur Einlassung zu unserer Familienoffensive war, auch in den Debattenbeiträgen, hier kam das ja deutlich zum Ausdruck. Da ist ein Bild vom Menschen, ein Bild von Familie entworfen worden, von Eltern und Kindern, von gesellschaftlichen Institutionen, von Mündigkeit, ja von Demokratie, so weit will ich das ziehen, über das ich und meine Fraktion nicht so einfach hinweggehen können und auch nicht hinweggehen wollen. Da will ich einen einzigen Punkt aufgreifen, der hier auch von beiden Oppositionsfraktionen durchaus als Reizpunkt ganz deutlich thematisiert worden ist. Auch ich möchte ihn thematisieren: die Wahlfreiheit. Zunächst, wir führen einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, Kindertagesstättenplatz bereits für alle Zweijährigen ein, etwas Neues, das gab es bisher nicht. Und es gibt es nicht in einem einzigen SPD-geführten Land -nebenbei. Das gibt es nicht, das ist etwas Neues, was wir hier tun. (Beifall bei der CDU)
Wie die Alternativen in anderen Ländern aussehen, Kollege Panse hat es angesprochen, vielleicht ist es ein bisschen untergegangen, ich will noch mal zitieren aus der gestrigen Meldung aus dem Landtag von Mecklenburg-Vorpommern. (Zwischenruf aus dem Hause: Sie müssen es aber beschließen, wenn Sie das Geld dazu haben.)
Ich komme noch zu allem, bin ja erst am Anfang meiner Rede. „Die Mitglieder der Fraktion" - hört jetzt mal, wirklich: - „Die Mitglieder der Fraktionen von SPD und PDS haben mit ihren Stimmen die Abschaffung des Landeserziehungsgeldes durchgesetzt.“ (Heiterkeit im Hause)
Hört, hört! „Damit hat der Sozialausschuss gegen die Stimmen der CDU-Fraktion nun abermals gegen das Landeserziehungsgeld entschieden“ und noch schlimmer, dies soll nun rückwirkend - ich weiß gar nicht, wie das gehen soll - zum 1. Mai 2005 abgeschafft werden! (Unruhe bei der CDU)
Kollegin Jung, jetzt spiegeln Sie Ihre Rede mal von den schlimmen Zuständen, die in Thüringen eintreten würden, an dem, was in Mecklenburg-Vorpommern in Bälde Praxis sein wird. (Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Da müssen Sie auch die Kindergartenstrukturen in Ihre Betrachtung einbeziehen.)
Also so sieht Wirklichkeit in anderen Ländern aus. Wir wollen, und ich sage das noch einmal sehr deutlich, für ein Jahr, nämlich im dritten Lebensjahr, ein Erziehungsgeld zahlen in den bekannten Höhen, 150 € für das erste, 200 € für das zweite, 250 € für das dritte, 300 € für jedes weitere Kind. Im Übrigen ab dem dritten Kind, das spielt auch in der Bundesgesetzgebung zum Beispiel überhaupt keine mehr Rolle mehr, wird nirgendwo prämiert für die, die wirklich viele Kinder haben, die wir auch in unserer Gesellschaft natürlich bejahen und auch brauchen. (Beifall bei der CDU)
Dieses Geld soll nun wirklich dort ankommen, wo das Kind überwiegend betreut, erzogen wird, in der Kindertagesstätte oder eben bei den Eltern, die dafür aber auch eine Tagesmutter mit engagieren können. Und das, meine ich, schafft dann auch auf der Angebotsseite die Flexibilität, die der Vielfalt, der wirklichen familiären und beruflichen Lebenswirklichkeit entspricht, wohl gemerkt und zur Erinnerung, es handelt sich um das Alter vom zweiten bis zum dritten Geburtstag eines Kindes, nicht mehr und auch nicht weniger. Was kommt in zahllosen Briefen- E-Mails - und auch die Debattenbeiträge haben es ja heute gezeigt -, Pressemeldungen von Ihnen, von Seiten der SPD oder auch der Linkspartei.PDS; die CDU will die Frauen an den Herd zurückbringen, konservative Ideologie pur, mittelalterliche - was hatten sie gesagt? - familienpolitisches Mittelalter und wer weiß was noch. Meinen Sie wirklich - und das frage allen Ernstes -, Frauen und Männer ließen sich durch 150 € dazu verleiten, zuhause am Herd zu sitzen, wenn sie Arbeit haben könnten? Wenn sie zuhause bleiben, dann tun sie es um der Liebe zu ihren Kindern willen. (Beifall bei der CDU) (Unruhe bei der Linkspartei.PDS)
Ich will ja nicht in Abrede stellen, dass es natürlich sozial schwierige Familien und Klientel gibt, darum müssen wir uns auch kümmern, aber (Zwischenruf Abg. Hausold, Die Linkspartei.PDS: Und wenig Arbeitsplätze.)
darum müssen wir uns gesondert kümmern und können doch nicht so tun, als wäre das die übergroße Mehrheit hier in unserem Land. Auch da frage ich, wann gewöhnen Sie sich einmal an, die Gesellschaft nicht unentwegt von ihren Problemgruppen und Randgruppen her zu definieren, sondern wirklich aus der Mitte heraus? (Beifall bei der CDU)
Einer Mitte, die Sie mit Ihren Klischees nämlich nur beleidigen. Eine Mutter, ein Vater, die eine Familienphase einlegen, sind zwar möglicherweise am Herd, natürlich, weil eine warme Mahlzeit am Tag möchte schon sein, aber vor allem sind sei bei ihrem bzw. er bei seinem Kind. Es gibt überhaupt keinen Grund, das mit ideologischen Plattitüden aus der wirklich allerletzten Floskelkiste zu belegen. Können Sie sich denn gar nicht vorstellen, dass es viele Menschen gibt, die diese Lebensphase ihres Kindes einfach intensiv selbst begleiten wollen. Ich finde, die 150 € sind da gut angelegt. (Beifall bei der CDU)
Zweitens: Meinen Sie wirklich, Kindern, die nicht schon mit zwei Jahren in eine Kindertagesstätte gehen, wird etwas ganz Wesentliches fehlen, was sie nicht auch im Elternhaus in der Regel erfahren können? Meinen sie das wirklich? Ich finde es jedenfalls eine - das muss ich schon sagen - ziemlich dreiste Unterstellung, wenn ich bei der Linkspartei.PDS lese: „Die Landesregierung nehme die soziale Ausgrenzung von Kindern billigend in Kauf und trage dazu bei,“ - so wörtlich - „das immer weniger Kinder in den Genuss eine frühkindlichen Förderung kommen.“ So Originalton. Ich finde das ganz schön dreist. Die Eltern sind wohl nicht fähig zu frühkindlicher Förderung? Na, da, das ist Ihre … (Unruhe bei der CDU)
Ihnen fehlt natürlich auch noch die Erfahrung, Kollege Bärwolff, das ist doch klar. Ich meine, aber was für ein Zeugnis stellen Sie da eigentlich jungen Eltern aus? (Zwischenruf Abg. Bärwolff, Die Linkspartei.PDS: Aber nicht so.)
Sie blenden völlig aus, dass der weit überwiegende Teil der Eltern sehr wohl in der Lage ist, und viele auch willens sind, ihre Kinder bis zum dritten Lebensjahr zu Hause zu erziehen und die große Mehrzahl der Eltern am besten in der Lage ist, ihren Kindern eine frühkindliche Förderung angedeihen zu lassen. Wo können Interesse und Zuwendung unmittelbarer sein als eben in den familiären Verhältnissen zuhause, in aller Regel jedenfalls. (Beifall bei der CDU)
Ich meine also deswegen noch einmal allen Ernstes, Wahlfreiheit für ein Jahr, für die Zwei- bis Dreijährigen bewirkt doch nicht wirklich, dass Frauen an den Herd verbannt würden und Kinder Verlust an Sozialkompetenz erleiden würden. (Beifall bei der CDU)
Ich sage auch ganz deutlich, und das scheint durchaus System, doch, ich sage mal so, im linken Lager zu sein, Teile der Oppositionsfraktionen haben offensichtlich ein festes Bild im Kopf, wie Familie zu sein hat, wenn sie denn überhaupt noch von Familie reden. Wir haben uns auch daraufhin in meiner Fraktion noch mal sehr deutlich die Bundestagswahlprogramme angesehen. Bei der Linkspartei.PDS kommt sie nur - ich muss Ihnen das so sagen, Sie mögen ja hier in Thüringen vielleicht anders denken, aber im Wahlprogramm-Bund steht das so - in Spurenelementen vor. Die Linkspartei.PDS folgt dem Leitbild nämlich, ja, wie auch sonst, einer (Unruhe bei der Linkspartei.PDS)
gleich geschalteten Gesellschaft. Auszug aus dem Wahlprogramm, wörtlich - Herr Ramelow, als Hauptmanager da sind Sie ja verantwortlich -: „Wir wollen die Einführung der Individualbesteuerung, die Abschaffung des Ehegattensplittings und aller Regelungen, die die Nichterwerbstätigkeit von Frauen begünstigen.“ Im Klartext heißt das aber doch, (Zwischenruf Abg. Ramelow, Die Linkspartei.PDS: Sehr gut.)
die Möglichkeit, dass Eltern, Frauen oder Männer, sich für eine Familienphase entscheiden, ist schlichtweg unerwünscht. (Zwischenruf Abg. Hausold, Die Linkspartei.PDS: Bei Ihrem Gesetz stimmt das.)
Es ist schlichtweg unerwünscht, die Familie soll steuerrechtlich klar ausgehöhlt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist nicht Reaktion auf gesellschaftlichen Wandel, sondern das ist die vorsätzliche Herbeiführung eines Wandels, den wir genau so nicht wollen. (Beifall bei der CDU)
Ein Kapitel zur Familie fehlt im Übrigen in Ihrem Wahlprogramm völlig. (Zwischenruf Abg. Ramelow, Die Linkspartei.PDS: … Mogelpackung.)
Ja, aber eigene Alternativen, da fehlt es halt. (Beifall bei der CDU) (Unruhe bei der PDS)
In diesem Tenor liegen dann auch die Pressemeldungen, die ja so jeden Tag auf die Schreibtische oder in die Computer flattern: Das Gesetz verhindere die Berufstätigkeit von Frauen. Das ist für ein Gesetz, das den Anspruch auf einen Kindertagesstättenplatz ab zwei Jahren erhebt und realisiert, doch geradezu absurd. Weg von der elterlichen Selbstbestimmung und Selbstverantwortung, hin zu staatlicher Betreuung - Ihr Modell. Da finden Sie sich leider auch in Gesellschaft mit der Politik der Grünen, auch das will ich mal sagen. Katrin Göring-Eckhard, in Thüringen ja auch keine Unbekannte, hat wörtlich in einem Interview in der Ostthüringer Zeitung vom 7. September in entlarvender Klarheit gesagt: „Aber wir haben auch Fehler gemacht.“ Ich erinnere an die Armutsaussagen, die Sie hier von beiden Seiten, SPD und PDS, ausgeführt haben. „Einer davon war die Erhöhung des Kindergeldes“, sagt Katrin Göring-Eckhard wörtlich. „Richtig wäre gewesen, die Institutionen zu stärken wie Kinderbetreuungseinrichtungen und Ganztagsschulen.“ Das haben sie dann auch konsequent gemacht, als sie diesen Fehler erkannt haben. 4 Milliarden Ganztagsschule ist immer noch besser als Unterstützung von Familie, sagen jedenfalls die bisher rotgrün Regierenden in Berlin. Ich wollte dies, ehrlich gesagt, gerade bei Katrin Göring-Eckhard zunächst gar nicht glauben, denn es kann aus meiner Sicht nicht um ein „Entweder-oder“ gehen, sondern ich meine - und das ist auch unsere Politik - es geht um ein „Sowohl-als-auch“. Staatliche Betreuung auszubauen auf Kosten der Familie, da muss ich ganz deutlich sagen, das ist schlichtweg unmoralisch und hat eben nichts mit Freiheit zu tun. (Beifall bei der CDU) (Zwischenruf Abg. Taubert, SPD: Das ist falsch.)
An diesem Punkt werden wir uns auseinandersetzen müssen, und zwar mit aller Konsequenz. Kindertageseinrichtungen sollen die Erziehung der Kinder durch ihre Eltern unterstützen, aber eben nicht ersetzen, sie können es auch nicht. Im Grundgesetz heißt es ganz klar, jeder kennt den Artikel: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und zuvorderst ihnen obliegende Pflicht.“ (Beifall bei der CDU)
Deshalb kann es immer nur um ein Angebot gehen, aber keinen mehr oder weniger sanften Druck in Richtung öffentliche Betreuungseinrichtungen. Sie - und hier meine ich vor allem die Kolleginnen und Kollegen von der Linkspartei.PDS - propagieren einen Weg, genauso wie auch aus dem, was Frau Göring-Eckhard gesagt hat, hervorgeht: weg von elterlicher Selbstbestimmung und Selbstverantwortung, hin zur Priorität staatlicher Betreuungsstrukturen. Das Programm, wie gesagt, was sie auch zur Bundestagswahl vorgelegt haben, beweist das in erschreckender Offenheit. Wir hingegen sagen ganz deutlich: Familie ist Fundament unserer gesellschaftlichen Ordnung - Fundament, auch Keimzelle von Gesellschaft. Ich greife dieses Wort bewusst hier noch einmal auf, weil es hier wirklich unerhörte Versuche des DGB Thüringen gegeben hat, uns damit in eine nationalsozialistische Ecke zu stellen. (Beifall bei der CDU)
Das ist empörend und entlarvt eben auch, welche Debatten wir hier noch zu führen haben. Es wird Ihnen nicht gelingen, die Bedeutung von Familie zu relativieren. Hier sage ich etwas, was auch Erfahrung auf DDR-Hintergrund war. Bei einem kompletten Betreuungsangebot, was wir hatten, von der Kinderkrippe, über Kindergarten, über Schule, über Horte, über Freizeit, komplette staatliche Fürsorge, die gewährleistet war, aber dennoch ist selbst bei diesem kompletten Versorgungs- und Betreuungssystem die Familie als der prägendste Faktor erhalten geblieben. Es gab das Jugendforschungsinstitut Leipzig, die haben dazu in den 80er-Jahren einschlägige Untersuchungen gemacht. Bei allem, was Kinder nicht zu Hause waren durch das staatliches Betreuungssystem, ist trotzdem die Familie das Prägendste. Deswegen meine ich, wir haben die Pflicht, Familie zu stärken, (Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Niemand will die Familien abschaffen, Frau Lieberknecht!)
wenn das der prägendste Faktor ist, und in einer freien Gesellschaft, denke ich, noch einmal mehr. (Beifall bei der CDU)
Die Familie gehört zu den haltenden Kräften. Die CDU hat von ihrem Grundsatzprogramm an über das Wahlprogramm 2004 nie einen Zweifel daran gelassen, dass wir Familie stärken wollen und das heißt, sie vernünftig auszustatten, sie in ihrer Erziehungsfunktion zu unterstützen, sie aber in dieser Funktion nicht zu ersetzen. Das haben wir ganz klar vor der Landtagswahl gesagt. Dieter Althaus, der Ministerpräsident, hat in seiner Regierungserklärung vor einem Jahr entsprechende Äußerungen gemacht. Wir haben das Familienfördergesetz angekündigt und auf die Wahlfreiheit als tragenden Grund verwiesen. Wir wollen ein Angebot, das der realen Vielfalt gerecht wird und die Wege der Erziehung und frühkindlichen Bildung eben nicht durch bestimmte Strukturen vorgibt. Anders gesagt: Wir wollen nicht, dass einerseits die Kosten für öffentliche Infrastruktur für den einen übernommen werden, wenn andererseits der, der sein Kind daheim betreut, weil er sich eben für diesen Weg entscheidet, leer ausgeht. Wir wollen hier wenigstens in einem kleinen Segment, (Beifall bei der CDU)
echte Wahlfreiheit, auch untersetzte Wahlfreiheit. Das ist unser Wahlfreiheitsbegriff. Das ist ambitioniert, das gebe ich zu. Aber ich sage auch genauso deutlich, es passt zu einer Gesellschaft mündiger Bürgerinnen und Bürger, von denen wir ausgehen, dass wir meinen, sie sind sehr wohl in der Lage, darüber selbst zu entscheiden, wo und wie ein Kind im dritten Lebensjahr betreut wird. Und da will ich auch noch einen Begriff aufgreifen: Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Sie plakatieren im Moment ja überall „Vertrauen in Deutschland“, Vertrauen als große Frage. Das soll ja auch das große Prä des Noch-Bundeskanzlers Gerhard Schröder sein, aber in Wirklichkeit muss man bei so vielen Äußerungen, die Sie machen, auch was Sie auf Bundesebene gesetzgeberisch getan haben, doch eher das Gefühl haben, Sie misstrauen Bürgerinnen und Bürgern, zumindest misstrauen Sie ihnen, wenn es um die Wahlfreiheit geht offensichtlich, was wir heute hier von rechts und links gehört haben. (Beifall bei der CDU)
Wo denn sonst, wenn nicht im Kreis der eigenen Familie, sollen Menschen entscheiden können. Zur Erziehung ihrer eigenen Kinder fehlt offensichtlich den so oft von Ihnen beschworenen mündigen Bürgern so ziemlich alles. Und da sage ich nun, das ist ein Stück aus einem vormundschaftlichen Staat, den wir nun wirklich hinter uns gelassen haben und auch weiter hinter uns lassen sollten. (Beifall bei der CDU)
Ich weiß, wie sehr wir in diesem Haus auch immer über direkte Demokratie gestritten haben. Wir haben in der 3. Legislaturperiode dann mit einem guten Kompromiss, meine ich, etwas auf Landesebene getan. Aber auf der einen Seite meinen die Fraktionen, die die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes für mündig halten, bis hin zu komplexen Zusammenhängen über den EU-Verfassungsvertrag abzustimmen in einer Volksabstimmung, plebiszitäre Elemente ins Grundgesetz und jetzt auch bei der Kindertagesbetreuung - gut, gegebenenfalls Volksabstimmung, okay, wir haben die Möglichkeit in Thüringen -, dass aber genau diese Bürger nicht in der Lage seien, in ihrem eigenen Bereich für die Kinder von zwei bis drei Jahren die richtige Entscheidung zu treffen, das müssen Sie mir mal erklären, wie das zusammengeht. (Beifall bei der CDU) (Unruhe bei der SPD)
Ich will zusammenfassen: Unser Ministerpräsident Dieter Althaus hat vor einem Jahr eine Regierungserklärung gehalten, ganz bewusst, zu einem Leidthema, was wirklich Thema für diese Legislatur ist und nicht nur in Thüringen, sondern worüber wir auch bundesweit streiten, über den Stellenwert der Freiheit, die für uns ein Grundwert ist, der Grundwert, aus dem wir heraus überhaupt Kreativitätspotenzial, Aufbruch für Deutschland nur erwarten können, die Chancen der Freiheit nutzen. Das heißt, wir wollen wirklich einen Paradigmenwechsel, ein Umdenken, und auch deswegen streiten wir ja so erbittert, weil Sie das natürlich spüren. (Zwischenruf Abg. Pelke, SPD: Endlich geben Sie es zu!)
Aber wir stellen uns gern diesen Auseinandersetzungen, und zwar auch in einer offensiven Art und Weise, denn auf mehr Freiheit zu setzen, auch Mut dazu zu machen, müssen wir dann wenigstens an ganz kleinen Segmenten auch einmal in die Praxis umsetzen. Auch dazu ist dieses Familienfördergesetz, ist unsere Familienoffensive ein Beispiel, wo wir das exerzieren, und, ich denke ganz deutlich, es geht wirklich um Offensive. Das merkt man in der Auseinandersetzung. Wir werden uns zumindest von diesen grundsätzlichen Positionen nicht abbringen lassen, vor allem, was wir im Detail noch bereden können, und für Detailberatungen sind wir sehr. Deswegen hole ich noch nach, dass wir beantragen federführend die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, mitberatend an den Haushalts- und Finanzausschuss, Bildungsausschuss, Innenausschuss und Gleichstellungsausschuss. Ich denke, da wird deutlich, wir haben ausreichend Gelegenheit, noch weiter über diese Details hier im Thüringer Landtag zu sprechen. Im Grundsatz stehen wir fest, davon können Sie überzeugt sein. Danke schön. (Beifall bei der CDU)
Vizepräsidentin Dr. Klaubert: Für die Fraktion der Linkspartei.PDS hat sich der Abgeordnete Kuschel zu Wort gemeldet. (Unruhe bei der CDU)
Abgeordneter Kuschel, Die Linkspartei.PDS: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin sehr erfreut, dass allein die Ankündigung, dass ich hier ans Rednerpult trete, ohne dass ich ein Wort gesagt habe, schon bei der CDU Begeisterungsstürme auslöst. Ich hoffe, das bleibt so. (Beifall bei der Linkspartei.PDS)
Ich möchte zunächst mal was aus dem Duden zitieren, weil heute schon des Öfteren von Illusionen gesprochen wurde. Also der Duden nennt eine Illusion eine beschönigende Selbsttäuschung über einen in Wirklichkeit wenig positiven Sachverhalt. Als mildere Variante bietet der Duden an: eine falsche Deutung von tatsächlichen Sinneswahrnehmungen. Ob nun von grobem Irrtum oder unfeiner Absicht begleitet, ein treffendes Beispiel für solche Illusionen sind die angeblich segensreichen Wirkungen dieses Gesetzes. Und zu Recht regt sich dagegen der Protest, denn dieses Gesetz ist unehrlich, unseriös, es weist handwerkliche Mängel auf und es führt zu einer Problemverlagerung vom Land auf die Kommunen. Zu einigen diesen Dingen möchte ich noch etwas sagen, was bisher in der Debatte nicht den Schwerpunkt gebildet hat. Zunächst möchte ich noch mal darauf verweisen, dass der Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz durch Bundesrecht geregelt ist - also eine staatliche Aufgabe ist - und die Kommunen sind nur mit der Realisierung beauftragt. Die Kommunen nehmen diese Aufgabe sehr gern wahr, aber haben andererseits natürlich einen Anspruch darauf, dass sie mit der Finanzierung nicht allein gelassen werden, sondern dass eine ausgewogene Finanzierung hinsichtlich der Realisierung dieses Rechtsanspruchs auch verwirklicht wird. Insofern sind also die bisherigen Zuwendungen des Landes an die Kommunen für den Bereich der Kindertagesstätten kein Gnadenakt, sondern sind Verfassungsauftrag in Umsetzung von bundesrechtlichen Regelungen. (Beifall bei der Linkspartei.PDS)
Und es bleibt bei dem Fakt: Die Verlierer dieses Gesetzes sind nicht nur die Eltern und Kinder, sondern auch die Kommunen. Denn Sie können hin und her rechnen wie Sie wollen, Ihre unseriöse Rechnung - die Finanzministerin ist nicht da, aber andere Vertreter der Landesregierung sind dort ja mit beteiligt, deswegen werden sie sicherlich übermitteln - fängt schon damit an, dass Sie einfach von dem Haushaltsansatz ausgehen, von den 128 Mio. €, obwohl Sie wissen, dass Sie 2004 eben 148 Mio. € ausgegeben haben. Und die 20 Mio. € erwähnen Sie in der Debatte überhaupt nicht mehr. Aber man muss eben von 148 Mio. € ausgehen und der Fraktionsvorsitzende der SPD hat schon dargestellt, in der Folge bleiben knapp 100 Mio. € noch für den Bereich der Kindertagesstätten übrig. Da brauche ich weder Mathematiker zu sein noch sonst was, das ist normales Rechnen, es fehlt ein Drittel. Ihr Vorwurf, bei den Kommunen würden angeblich Überkapazitäten vorgehalten werden, das zeugt wohl davon, wie weit Sie von den Realitäten fern sind, (Beifall bei der Linkspartei.PDS)
denn die Finanzsituation der Kommunen gestattet es den Kommunen schon lange nicht mehr, großzügig Vorhaltekapazitäten zu finanzieren. Da ein großer Anteil an der Kindertagesstättenfinanzierung von den Kommunen selbst aufzubringen ist, glaube ich, werden die alles tun, aber keine Vorhaltekapazitäten schaffen - zumindest nicht in der Größenordnung. Dass man Schwankungen im einstelligen Prozentbereich hat, ist dabei eine ganz andere Frage. Man hat bei diesem Gesetz tatsächlich den Eindruck, dass Sie mit Ihrer Landeshaushaltspolitik gescheitert sind und jetzt sollen die Eltern, die Kinder und die Kommunen dieses Scheitern finanziell schultern. Das ist natürlich eine sehr unseriöse Haushaltspolitik, denn Sie sollten selbst Ihre gescheiterte Politik auf Landesebene wieder in Ordnung bringen und nicht das auf die kommunale Ebene verlagern und damit die Kommunen, Eltern und Kinder in Mithaftung nehmen. Sie machen es noch extremer. Sie hetzen nämlich die kommunale Ebene untereinander auf, indem Sie Konflikte zwischen den Landkreisen und den Gemeinden schaffen, (Beifall bei der Linkspartei.PDS)
indem Sie jetzt einfach festlegen, dass auf einmal die Landkreise zuständig sind. Die sollten zunächst 85 Prozent der Personalkosten übernehmen, das haben Sie jetzt auf 50 Prozent reduziert, aber unabhängig davon, das wird zwingend dazu führen, dass eine neue Diskussion über solche Fragen wie Kreisumlage entsteht, weil sich die Landkreise anders nicht finanzieren können. Damit haben die Kommunen Aufwendungen auf der einen Seite im sächlichen Bereich und müssen über die Kreisumlage auch noch diese gesamte Personalkostenstrecke mitfinanzieren. Und auch das ist unehrlich, dass Sie dort neue Konflikte hervorrufen und nicht umsonst hat deshalb der Thüringische Landkreistag berechtigterweise seinen Protest angemeldet. Ich bin mal gespannt, inwieweit das bei Ihnen Wirkung zeigt. Einen weiteren Aspekt möchte ich ansprechen. Mit diesem Gesetz schaffen Sie Planungsunsicherheit bei den Kommunen, weil die Kommunen nicht wissen, wie sich die Eltern entscheiden. Aber da es einen Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz gibt, zumindest ab drei Jahren, zwingen Sie die Kommunen, gerade zu dem, was Sie jetzt verhindern wollen, nämlich dass Vorhaltekapazitäten geschaffen werden. Die Kommunen müssen die aber vorhalten, weil die Eltern, die sich zunächst für die Betreuung in der Familie entschieden haben, zu jedem Zeitpunkt sagen können, nein, ich will jetzt mein Kind in die Kindertagesstätte geben. Um das zu sichern, müssen die Kommunen in viel stärkerem Maße als bisher die Vorhalteleistungen erbringen. Damit tritt genau das Gegenteil ein, was Sie wollten. Sie wollen mit dem jetzigen Gesetz angebliche Überkapazitäten oder Vorhaltekapazitäten abbauen, aber nein, Sie zwingen die Kommunen, diese Vorhaltekapazitäten bewusst jetzt aufzubauen. Was das noch mit Sinnhaftigkeit zu tun hat, das kann ich nicht nachvollziehen.
Einen Punkt möchte ich ansprechen, wo ich glaube, da muss die Landesregierung aufpassen, dass sie nicht den Tatbestand der Untreue erfüllt, und zwar ist das die Bildung des Stiftungsvermögens. Wesentliche Teile des Landeshaushalts sind kreditfinanziert. 1 Mrd. € im Jahr nehmen Sie Kredite auf. Jetzt nehmen Sie aus dieser Kreditsumme Geld und tun es in eine Stiftung, um aus dem Stiftungserlös bestimmte Dinge zu finanzieren. Das ist aber nicht Ihr Geld, sondern das ist geborgtes Geld. Und jeder weiß natürlich, dass die Kreditbeschaffungskosten über den möglicherweise zu erwartenden Erlösen liegen. Wer das macht - ich erinnere an den Prüfbericht des Landesrechnungshofs zum Zweckverband Gotha und Umland -, erfüllt den Tatbestand der Untreue. Ich bin also gespannt, wie der Rechnungshof darauf reagiert. Im Fall Gotha haben Sie sich natürlich so viel Zeit gelassen, dass Verjährung eingetreten ist. Ich hoffe, dass Sie hier nicht das Gleiche machen, dass Sie so lange warten, dass dann Verjährung eintritt, aber der Fakt bleibt. Wenn Sie einen Kredit aufnehmen und ihn anlegen, um daraus Erlöse zu finanzieren, machen Sie ein Minus und damit veruntreuen Sie hier öffentliche Gelder. (Beifall bei der Linkspartei.PDS)
Meine Damen und Herren, wenn Herr Panse immer redet, da habe ich ein Gleichnis im Kopf. Herr Panse, Sie reden so, wie der Experte, der zwar 99 Liebesstellungen kennt, aber leider keine Frau. (Beifall bei der Die Linkspartei.PDS, SPD)
Das ist natürlich dann immer gefährlich, wenn Sie sich dann hier als Sozialexperte profilieren. Ich will es an einem Beispiel festmachen. Sie kritisieren, dass letztlich durch die zusätzliche Sachkostenfinanzierung bei den freien Trägern eine versteckte Subventionierung der Kommunen erfolgt. Sie selbst haben jahrelang mit diesen 20,45 € pro Platz und Monat eine Motivation gegeben, möglichst viele Kindertagesstätten in freie Trägerschaft zu überführen, und zwar über die finanzielle Schiene. (Zwischenruf Abg. Panse, CDU: Ich habe es vorhin zweimal erklärt, aber Sie haben nicht zugehört oder Sie haben es nicht verstanden.)
70 Prozent sind inzwischen in freier Trägerschaft. Und jetzt nehmen Sie diesen Automatismus und machen ihn zum Vorwurf an die Kommunen. (Beifall bei der Die Linkspartei.PDS)
Das meine ich eben, wenn ich sage, Sie reden manchmal über Dinge und sind ganz weit von den kommunalen Realitäten weg. (Beifall bei der Die Linkspartei.PDS)
Was soll denn eine Kommune machen, wenn es motiviert wird, noch mal 20 € zu bekommen? Da haben Sie es doch ausgereicht. Das jetzt den Kommunen zum Vorwurf machen, das ist das große Problem. Meine Damen und Herren, noch zwei abschließende Bemerkungen möchte ich zu dem machen, was Frau Lieberknecht gesagt hat. Sie hatte zu Beginn darauf verwiesen, dass nur die Mehrheitsfraktion in diesem Hause diesen und andere Gesetzentwürfe erstellt hat. Ich bin froh darüber, dass ich an einem solchen Gesetz nicht mitgewirkt habe, weil ich mich dafür schämen würde und will mich keinesfalls dort in Haftung mitnehmen lassen. Wenn Sie immer auf andere verweisen, z.B. Mecklenburg-Vorpommern, dann will ich auch dort mit einem Gleichnis abschließen, weil es mich an die Zeit vor 1989 erinnert. Da war immer eine Diskussion, weil bei uns keine Bananen im Angebot waren, haben wir immer die Forderung gestellt, dass weltweit keine Bananen mehr angebaut werden. Das kann es wohl auch nicht sein. Danke. (Beifall bei der Linkspartei.PDS)
Vizepräsidentin Dr. Klaubert: Mir liegen jetzt seitens der Abgeordneten keine weiteren Redewünsche mehr vor.
So rufe ich für die Landesregierung den Kultusminister Prof. Goebel auf. Prof. Dr. Goebel, Kultusminister: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir bringen heute das Familienfördergesetz ein und gleichzeitig fordert die SPD in ihrem Antrag, alles beim Alten zu lassen, die bestehenden Landesförderungen im Bereich der Kindertagesstätten und der Unterstützung von Familien, in Art und Umfang aufrechtzuerhalten. So steht es wörtlich in Ihrem Antrag. Das ist natürlich keine besonders intelligente Art des Umgangs mit dem Gesetz. Wir hören in der Debatte solche Worte, wie „freier Fall“, „Bruchlandung“ oder die Familienförderung würde zerstört, so hat es Frau Pelke gesagt. (Beifall bei der Linkspartei.PDS)
Das sind Horrorszenarien, die Sie hier aufmachen, die wir kennen. Die Vorsitzende der CDU-Fraktion hat schon darauf hingewiesen vor fünf Jahren, bei der vorangegangenen Änderung des Gesetzes gab es die gleichen Debatten. Sie haben damals den Untergang der Kinderbetreuung in Thüringen prognostiziert. Sie stellen heute fest, dass es sich alles bewährt hat. Bis auf Herrn Kuschel vielleicht, der ja mitgeteilt hat, er hätte auch damals an dem Gesetz nicht gerne mitgewirkt, das Sie jetzt so gut finden. Also wenigstens gibt es einen kleinen Unterschied zwischen den beiden Oppositionsparteien, das bemerke ich mindestens doch noch mal. Sie haben dann im Jahre 2002 - um das fortzuführen - im Landtag einen Antrag eingebracht, und haben ein Gesamtkonzept der Landesregierung zur Steigerung der Leistungsfähigkeit von Kindertagesstätten gefordert, heute - wie gesagt - stellen Sie fest, dass alles ganz gut gewesen ist, aber aus dem einzigen Grund, weil wir inzwischen Reformbedarf sehen. (Zwischenruf Abg. Kuschel, Die Linkspartei.PDS: Da hört man ja schon einen Namen!)
Meine Damen und Herren, alles erhalten wie es ist, da erinnere ich mich gerne an ein Wort des Dichters Erich Fried, der einmal gesagt hat: „Wer will, dass die Welt so bleibt wie sie ist, der will nicht, dass sie bleibt.“ Eine solche Vorgehensweise eröffnet keinerlei Perspektive (Unruhe bei der Linkspartei.PDS) (Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Es geht um das Gesetz und nicht um die ganze Welt.)
Es geht um ein konkretes Gesetz, aber eine solche Perspektive, wie sie Sie in Ihrem Antrag eröffnen - es geht auch um Ihren Antrag - eröffnet keine Perspektive. Die Haltung, lasst alles so wie es ist, es ist gut, ist die ganze Botschaft. Das ist im Übrigen auch die ganze Botschaft, die man momentan an anderer Stelle von der SPD hört. Dabei haben Sie im Jahr 2002 durchaus einen grundsätzlich richtigen Ansatz verfolgt. Natürlich müssen wir die Kindertagesstätten weiterentwickeln, gerade beispielsweise im inhaltlichen, im pädagogischen Bereich, und wir haben sie weiterentwickelt. Wir haben die „Leitlinien für die frühkindliche Bildung“ gemeinsam mit Wissenschaftlern und Praktikern erarbeitet und wir entwickeln jetzt einen „Bildungsplan bis zehn“. Das neue Kindergartengesetz im vorgelegten Familienfördergesetz eröffnet die Möglichkeiten, diesen Bildungsplan zu einer verbindlichen Arbeitsgrundlage der Einrichtungen werden zu lassen. Damit werden Bildung, Erziehung und Betreuung in den Thüringer Kindergärten gestärkt und wir sorgen auch für eine auskömmliche Finanzierung in der Betreuung der Kindergärten. Es ist ja schon mehrfach gesagt worden von Minister Zeh bei der Einbringung, auch vom Kollegen Panse, dass die Aufwendungen für die Kindertageseinrichtungen in den letzten Jahren drastisch gestiegen sind und dass es dafür keine sächlichen Gründe gab. Im Jahre 2000, bei der letzten Debatte, sind wir von 65.000 finanzierten geförderten Kindertagesplätzen ausgegangen, heute wird von bis zu 79.300 geredet. Das Statistische Landesamt hat in seinem Mikrozensus für das Jahr 2004 festgestellt, auf diesen 79.300 Kindertagesplätzen, die das Land bezuschusst als belegte Plätze, befinden sich ganze 64.000 Kinder aus Thüringen. Das ist die Feststellung des Mikrozensus, also eine durchaus verlässliche statistische Zahl. (Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Das Landesjugendamt hat andere Zahlen.)
Und deshalb, das Landesjugendamt nennt die Zahlen, die wir - etwas anderes wissen sie nicht ‑ bezuschussen, 79.300 in der Spitze. Und weil es eine so große Diskrepanz gibt und weil der Modus der Finanzierung offensichtlich nicht mehr kalkulierbar ist, deshalb steuern wir um und wir folgen einem Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände und finanzieren kindbezogen. Die haben im vorigen Jahr gesagt, die kindbezogene Finanzierung sei einfacher, unbürokratischer und klarer nachvollziehbar. (Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Deshalb sind die jetzt gegen Ihr Gesetz.)
Und das, meine Damen und Herren, tun wir und wir finanzieren den Landesanteil pro Kind im Bereich des jeweiligen örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und geben diesem natürlich dann auch Gestaltungsspielraum bei der Aufstellung des Bedarfsplans. Wenn man es genau nimmt, meine Damen und Herren, dann kommen wir mit dem Familienfördergesetz der Überschrift des Antrags der SPD-Fraktion durchaus nach, die lautet nämlich: Familienförderung erhalten - Kindergärten sichern. Wir wollen Familienförderung zukunftsfähig machen, und zwar bezogen auf ein wesentliches Element, die verlässliche Kinderbetreuung in Kindergärten wie auch durch ein Bündel weiterer Familien unterstützender Maßnahmen. Wir wollen die Wahlfreiheit von Eltern erhöhen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und ein zuverlässiges Unterstützungsangebot dauerhaft sichern - qualitativ und quantitativ. Aber nicht durch Nichtstun, wie es die SPD in ihrem Antrag vorschlägt, sondern durch aktives Handeln mit diesem Gesetz. Und dieser Gesetzentwurf ist in den letzten Wochen ganz intensiv beraten worden mit vielen Beteiligten. Und wir haben verschiedenste Änderungen vorgenommen. Sie sind hier im Wesentlichen schon angesprochen. Im Bereich der Kindergärten beispielsweise die Möglichkeit von Stichtagen für die Aufnahme. Wir haben die Personalschlüssel verändert. Wir haben im Bereich der Frage der Elternbeteiligung Dinge neu geregelt. Wir haben die Flexibilisierung der Betreuungszeit vorgenommen.
Eines ist mir dabei ganz wichtig, das Land steht zu seiner Finanzierungsverantwortung. Wir haben auch die Klausel des Berichts an den Landtag und die jährliche Überprüfung der Entwicklung der Kostenstrukturen extra aufgenommen, um hier durchsichtig und überschaubar vorgehen zu können. Die neue Bedarfsorientierung kommt allen Beteiligten - Eltern, Kommunen, Trägern und dem Land - zugute. Wir sorgen dafür, dass die Fördermittel des Landes berechenbar und planbar eingesetzt werden, dass mit der Umstellung von der anteiligen gruppenbezogenen auf eine kindbezogene Finanzierung mehr Transparenz und Gerechtigkeit erreicht wird. Wir erreichen eine gleichberechtige Stellung der Träger, der öffentlichen und der freien, dadurch werden auch die Elternbeiträge sozial verträglich belassen werden können und die Verantwortung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe wird erhöht bei der Bewältigung inhaltlicher organisatorischer wie auch finanzieller Sachverhalte. Und schließlich mit dem „Bildungsplan bis zehn“ wird die Qualität in den Einrichtungen deutlich erhöht. Die Landesregierung will nicht an dem für Kinder im Alter bis zum Schuleintritt zur Verfügung gestellten Geld sparen, vielmehr wollen wir die Mittel im Interesse der Stärkung der Familien einsetzen. Und das gelingt mit der Familienoffensive. Das gelingt auch mit dem Thüringer Erziehungsgeld.
Meine Damen und Herren, Erziehungsgeld ist kein Einkommensersatz, sondern soll Erziehungsleistung in der Familie möglich machen und natürlich auch dort helfen, wo Erziehungsleistung in der Familie aus den unterschiedlichsten Gründen nicht erbracht werden kann, dass sie auch in den Einrichtungen für die Kindererziehung möglich ist. Und wenn man alle Mittel, die in dem Fall in Rede stehen, zusammenfasst und aufsummiert, dann stellt man fest, dass nicht gespart wird, sondern dass wir lediglich wirksamer mit den Mitteln umgehen und die Mittel durchaus in voller Höhe ausschöpfen.
Meine Damen und Herren, es ist hier von verschiedenen Rednern gesagt worden, wir würden uns bei der Betreuung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder nicht angemessen weiter verhalten. Auch das ist nicht der Fall. Für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf werden neben der Eingliederungshilfe für 4,5 Prozent des jeweiligen Altersjahrgangs, die eine Einrichtung besuchen, weitere 50 € pro Monat zur Verfügung gestellt. Und diese 4,5 Prozentregel ist eine Regel, die sehr erfolgreich im Bereich der Grundschulen angewendet wird und dort vollkommen ausreicht. Außerdem wird die Umstellung - auch die Frage, welche Kinder erhalten Eingliederungshilfe - nicht abrupt erfolgen. Wir wollen keine Abstriche machen bei Kindern, die jetzt als behindert und von Behinderung bedroht eingestuft sind, die derzeit Kindertageseinrichtungen nutzen. Die zur Betreuung notwendigen zusätzlichen Fachkräfte stehen auch in den kommenden Jahren zur Verfügung.
Meine Damen und Herren, es wird Veränderungen bei Planung und Organisation der Kinderbetreuung in Kindergärten geben. Den örtlichen Jugendhilfeträgern soll künftig eine größere Verantwortung zukommen. Sie werden planungsverantwortlich und haben die Sicherstellungspflicht für den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, wie es bundesrechtlich auch vorgegeben ist. Aber die Städte und Gemeinden haben zugleich ein umfassendes Mitgestaltungsrecht bei der Aufstellung des Bedarfsplans. Sie können die Einbeziehung eigener Einrichtungen in den Bedarfsplan verlangen, sie können untereinander Zweckvereinbarungen schließen und tragen für die Einrichtungen in ihrem Wirkungskreis die alleinige Verantwortung. Es gibt also ein ausgewogenes Miteinander bei der Planung. Auch die Finanzierung der Einrichtungen bleibt im Grundsatz unverändert. Der örtliche Jugendhilfeträger stellt 50 Prozent der notwendigen Personalkosten bereit, das heißt, die Veränderungen, die sich aus dem Kitagesetz hinsichtlich der Finanzierung ergeben, werden überall dort, wo es ein bedarfsgerechtes Angebot vor Ort bereits gibt, zu keinen Veränderungen im praktischen Betrieb führen. Überall dort, wo Überangebote vorhanden sind, können diese im Verlauf dieses Kindergartenjahres, das heißt, bis in die zweite Jahreshälfte 2006 abgebaut werden. Eine großzügige Übergangsregelung sichert für die Gemeinden und Kreise ein Hineinwachsen in die neuen Regeln. Dazu werden die Finanzströme im ersten Halbjahr 2006 analog denen in diesem Jahr fließen. Freie Träger erhalten für diese Übergangszeit auch weiterhin einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 10 €. Es ist alles getan, damit die Umstellung des Finanzierungssystems ohne Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit der Einrichtungen ablaufen kann.
So, meine Damen und Herren, werden sich auch die Erwartungen, die man aus dem SPD-Antrag herauslesen kann und die hier in der Debatte von verschiedenen Oppositionsrednern immer wieder geäußert wurden, nicht erfüllen. Wir wollen die Familienförderung in Thüringen erhalten, mehr noch, wir wollen sie verbessern, aber der Weg, alles beim Alten zu lassen, wird da nicht hinführen, der Weg geht über das vorgelegte Gesetz. Sie verfallen eher in eine konservative, aber in eine strukturkonservative Pose, wenn Sie alles beim Alten lassen wollen und wenn Sie die Korrektur offensichtlicher Fehlentwicklungen verweigern. Das ist nicht unsere Politik. Wir setzen auf Veränderung, auf Innovation, wir wollen der Zukunft Zukunft geben. Ganz besonders für die Zukunft unserer Kinder gilt das. Daran bauen wir mit diesem Gesetz. (Beifall bei der CDU)
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