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28. Plenarsitzung: Thüringer Familienfördergesetz (ThürFamFöG)
08.12.2005
Druchsache 4/1200
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr geehrter Herr Kollege Hausold, es ist augenscheinlich nicht möglich, mit Ihnen inhaltlich einen Dialog über dieses Kindertagesstättengesetz, über das Familienfördergesetz zu führen. Ihre Partei, Ihre Fraktion sind auf Klamauk aus, das haben Sie eben gerade hier demonstriert, und angesichts dessen, was wir heute hier diskutieren, fällt es mir außerordentlich schwer, überhaupt Argumente von Ihnen aufzugreifen, wenn sich Ihre Fraktion hier in einer Art und Weise präsentiert, wo ich schon die Frage stellen muss, ob das eine oder andere an frühkindlicher Bildung bei ihnen schon in frühen Zeiten abhanden gekommen ist. (Beifall bei der CDU) (Unruhe bei der Linkspartei.PDS)
Das sagen ich Ihnen ganz deutlich: Ich werde deswegen nur auf zwei ganz (Zwischenruf Abg. Buse, Die Linkspartei.PDS: Frau Präsidentin, darf der Abgeordnete Panse Abgeordnete der Fraktion der Linkspartei.PDS beleidigen?)
grobe Schnitzer in Ihrer Rede hier eingehen. Sie haben gesagt, was Tagesmütter angeht, was die Kompetenzen der Tagesmütter angeht, ich glaube, nicht dass ... Würden Sie mich bitte ausreden lassen, Herr Kollege, Sie können sich zu Wort melden, wenn Sie mögen, und wenn Sie das Wort erteilt bekommen, können Sie auch reden. So ist es eigentlich parlamentarischer Brauch hier. Ihre Partei hat augenscheinlich Probleme mit diesem parlamentarischen Brauch. Wir können das gerne ausdiskutieren, aber einer nach dem anderen. So hatte ich das Verständnis, zumindest bei Leuten, die nicht mit dem Roller die Kinderstube selber erlebt haben. Herr Hausold, Sie haben über Tagesmütter gesprochen. Das ist eine Unverschämtheit, was Sie hier gesagt haben. Sie haben das Gesetz nicht gelesen, Sie wissen nicht, wie Tagesmütter momentan von Jugendämtern ausgewählt werden, (Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Das ist eine Unverschämtheit.)
dass sehr wohl die Jugendämter die fachlichen Kriterien an dieser Stelle festlegen, dass sehr wohl die Jugendämter hinschauen, was Tagesmütter machen. (Beifall bei der CDU)
Es ist schlichtweg eine Defamierung und Unterstellung für die Tagesmütter. Und ein zweiter Punkt: Wenn Sie sich hier immer hinstellen und über die Sozialverträglichkeit von Kindertagesstätten reden, blenden Sie völlig aus, dass in der Regel in ganz Thüringen Empfänger von Sozialleistungen kostenfrei Kindertagesstätten-, Ganztagsbetreuungsmöglichkeiten bekommen. (Unruhe bei der Linkspartei.PDS)
Punkt und Ende. Daran ändert sich nichts. Das blenden Sie völlig aus. Aber Sie stellen sich hier hin und diskutieren über Sozialverträglichkeit und dass das jetzt alles der Untergang des Abendlandes wäre, was wir beschließen. Das ist falsch. Das war es, was ich gerne zu Ihren Argumenten vorbringen würde. Alles andere hätten wir im Ausschuss miteinander diskutieren können, wo auch Ihre Fraktion sich einer inhaltlichen Diskussion verweigert hat. (Unruhe bei der CDU)
Herr Kollege Matschie, Sie haben angemahnt, dass wir nachdenklich werden sollten im Hinblick auf dieses Gesetz. Wir haben sehr viel nachgedacht und die CDU-Fraktion hat 45 Änderungsanträge vorgelegt. Das hat Ihre Fraktion nicht getan - keinen einzigen. Ich kann auch an Ihrer Argumentation nicht erkennen, dass Sie nachdenklich geworden sind über die Debatten, die wir hier in den letzten Wochen und Monaten geführt haben, viele Debatten, auch hier im Thüringer Landtag, wo viele von Ihren Argumenten bereits gekommen sind, wo wir Argumente vorgebracht haben, was aber augenscheinlich nicht zu Veränderungen in den Grundpositionen geführt hat - bei ihnen nicht, bei uns eingeschränkt, weil wir dann wenigstens Änderungsanträge an dieser Stelle präsentiert und vorgelegt haben, die auch aus dem resultieren, was wir in den letzten Wochen und Monaten mit den Menschen diskutiert haben, wo wir Probleme durchaus gesehen haben, die wir auch aufgreifen wollen. Ich werde nachher an einzelnen Änderungsanträgen Ihnen das auch sehr gerne erläutern. Ich will Ihnen schon etwas sagen, auch vorweg noch: Wir haben natürlich ein unterschiedliches Verständnis von Familien, aber auch von Müttern. Sie haben dieses Beispiel beschrieben, warum junge Mütter ihre Kinder in Einrichtungen bringen. Das, was ich in meinem Umfeld erlebe, wenn man mit jungen Frauen redet, tun sie das nicht im Alter von zwei Jahren, weil sie ihr Kind so schnell wie möglich los werden wollen und ohne ihr Kind den Tag gestalten wollen, sondern sie tun es, weil sie sich in Ausbildung befinden, im Studium oder einem Erwerbsberuf nachgehen, weil sie arbeiten wollen, weil sie Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben wollen. Sie tun das nicht, um möglichst ihr Kind im Alter von zwei Jahren schon fremdbetreuen zu lassen; sie würden viel lieber Zeit mit ihren Kindern in dieser frühkindlichen Phase verbringen. Wenn sie aber ihr Kind in eine Einrichtung geben, wenn wir sagen, wir wollen den gesetzlichen Anspruch dafür schaffen, ich glaube, dann ist das genau der entscheidende Beitrag, den wir leisten wollen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dann können Sie sich nicht hinstellen und hier suggerieren, junge Mütter wären diejenigen, die sich das um jeden Preis wünschen, möglichst früh Kinder in Einrichtungen zu geben. Das ist mitnichten im Freistaat Thüringen so. Sie haben das suggeriert mit dem, was Sie dargestellt haben. (Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Das hat keiner gesagt, Herr Panse.)
Wissen Sie, wir haben ja noch ein bisschen Zeit, auch miteinander zu diskutieren. Ich bin inzwischen seit über sechs Jahren hier im Thüringer Landtag. Ich habe keines der Gesetze erlebt, was wir so intensiv hier im Parlament und auch außerhalb des Parlaments diskutiert haben. Wir haben von dem Zeitpunkt der öffentlichen Vorstellung der Grundzüge der Familienoffensive, das ist inzwischen ein Dreivierteljahr her, bis zur heutigen Beschlussfassung eine Vielzahl von Anhörungen, öffentlichen, schriftlichen, mündlichen Anhörungen gehabt. Wir waren, alle Kolleginnen und Kollegen, bei zahlreichen Vorortdiskussionen bei Trägern. Viele von den Abgeordnetenkollegen haben sich aktiv in diese Diskussionen eingebracht - durchaus mit unterschiedlicher politischer Motivation, das will ich gar nicht in Abrede stellen. Aber ich glaube, genau das gehört zu einem Gesetzgebungsprozess. Wenn man sich jetzt hier hinstellt und behauptet, dieses Gesetz könne nun nicht verabschiedet werden, dann muss ich schon sagen, dann stellen Sie sich und Ihrer Arbeit letztendlich ein Armutszeugnis aus, weil Sie sich dann auch die Frage stellen müssen, wie intensiv Sie sich mit diesem Gesetz und mit Änderungsanträgen an diesem Gesetz auseinander gesetzt haben. (Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Lassen Sie Ihre Überheblichkeit, gehen Sie auf Argumente ein.) (Beifall bei der CDU)
Und es passt genau in dieses Bild herein, dass beide Oppositionsparteien in den letzten Wochen und Monaten zwar mit Polemik und Pressemitteilungen immer ganz schnell bei der Sache waren, aber dass sie keinen einzigen Änderungsantrag in den Sozialausschuss eingebracht haben, keinen einzigen. Sie haben im Sozialausschuss und auch in den anderen Ausschüssen eine Verweigerungshaltung signalisiert und haben es damit begründet, dass Sie ja grundsätzlich dieses Gesetz ablehnen würden. Ich frage mich schon aus meiner Arbeit als Parlamentarier heraus, ob das als Begründung an dieser Stelle reicht oder ob die grundsätzliche Ablehnung vielleicht eher ein Zeichen von Arbeitsverweigerung ist oder vielleicht ein Zeichen von mangelnden eigenen Konzepten, denn auch Sie haben keine geeigneten Konzepte hier vorgetragen. Sie haben keine Vorschläge unterbreitet, Sie bereiten hier den Boden dafür, dass Sie auch weiterhin sagen können, wir wollen eigentlich so weitermachen, wie es bis jetzt war. (Zwischenruf Abg. Taubert, SPD: Das ist doch falsch!)
Sie haben keine neuen und eigenen Ideen. Deswegen haben Sie keine Änderungsanträge unterbreitet. (Beifall bei der CDU)
Das ist ein Stückchen Hilflosigkeit, wo ich glaube, da kann sich jeder im Land sein eigenes Bild an dieser Stelle machen. Wir haben deutlich erklärt: Die CDU-Fraktion hat durchaus den festen Willen, das Familienförderungsgesetz in der heute mit zahlreichen Änderungen vorliegenden Fassung zu verabschieden. Wir lassen uns da von einem leiten, was uns durchaus auch die Berechtigung dafür gibt, hier zu entscheiden und hier Entscheidungen zu treffen. Sie kennen sicherlich Artikel 6 des Grundgesetzes. In Artikel 6 Grundgesetz steht in Absatz 2: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ Genau das ist unsere Aufgabe: Erstens, die Verantwortung der Eltern an dieser Stelle immer wieder zu benennen und ernst zu nehmen und zweitens über diese Betätigung als staatliche Gemeinschaft zu wachen. Nichts anderes habe ich auch gemeint, Herr Matschie, weil Sie vorhin das „Freie Wort“ zitiert haben. Selbstverständlich wollen wir eine Ausweitung von Betreuungsmöglichkeiten. Deswegen haben wir einen Rechtsanspruch ab zwei Jahren, den wir einführen wollen. Selbstverständlich wollen wir auch schauen, dass wir Familien unterstützen können und selbstverständlich müssen wir auch schauen, ob die familienunterstützenden Maßnahmen, insbesondere bei Familien, wo Defizite bestehen, auch tatsächlich greifen. Da ist der Bund damit momentan beschäftigt, das ist angekündigt worden. Da sind wir als Land damit beschäftigt. Das Kindertagesstättenbetreuungsgesetz, die Änderungen, die im Oktober in Kraft getreten sind, weisen auch dahin einen Weg. Wir müssen beides tun, Herr Matschie, und anders habe ich das im April nicht gesagt und anders sage ich das auch heute hier nicht von diesem Pult. (Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Sie sind völlig widersprüchlich, Herr Panse. Vorher haben Sie etwas ganz anderes behauptet, als Sie jetzt erzählen.)
Herr Matschie, ich habe es Ihnen doch erklärt. Sie haben augenscheinlich nicht zugehört, weil Sie mit Ihrer Kollegin im Dialog waren. Wir wollen eine Ausweitung von Betreuungsplätzen. Deswegen führen wir einen Rechtsanspruch ab zwei Jahre ein. Ist das schwer verständlich? Ich habe das gesagt, ich habe versucht, Ihnen das zu erklären. Ich habe das im April schon gesagt. Genau das tun wir heute. Also können Sie doch nicht sagen, wir würden im April etwas anderes verkünden, als wir heute tun. Zweiter Punkt: Die 45 Änderungsanträge, die wir im Sozialausschuss miteinander diskutiert haben, sind im Sozialausschuss, wenn ich mich recht entsinne, ohne Gegenstimme beschlossen worden. Einmütig. Da können wir eigentlich davon ausgehen, dass die auch relativ unstrittig hier im Landtag sind. Davon gehe ich einmal aus. Herr Matschie, Sie haben, glaube ich, in der Pressemitteilung ohnehin bei diesen Änderungsanträgen nur von unwesentlichen Änderungsanträgen und von Kosmetik gesprochen. Wenn das so ist, dann können wir über die einzelnen Änderungsanträge diskutieren. Dann bitte ich Sie aber auch herzlich, deutlich zu machen, was Sie von diesen Änderungsanträgen halten, wie Sie mit diesen Änderungsanträgen umgehen, ob Sie das als eine Veränderung, eine Verbesserung oder eine Verschlechterung sehen. Im Ausschuss nicht darüber zu diskutieren, hier nicht darauf einzugehen, ich glaube, das ist beides keine Lösung, Herr Matschie. Lassen Sie mich gleich auch noch etwas zu dem Moratorium sagen. Opposition und LIGA machen es sich da relativ einfach, zusammen mit Interessenvertretern der Kita-Träger, sagen Sie, wir wollen ein Moratorium. Wir wollen für ein Jahr lang ein „Weiter so“. Wir wollen ein Jahr lang schauen, ob wir noch etwas anderes machen können, ein anderes Gesetz. (Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Hochmut kommt vor dem Fall.)
Ich sage Ihnen, mit der CDU kann es dieses „Weiter so wie bisher“ nicht geben, weil auch das bestehende Kindertagesstättengesetz - so gut, wie es war - eine ganze Menge an Mängeln offenbart hat. Mängel, die wir durchaus verändern wollen. Das Kindertagesstättengesetz hat eine ganze Menge an Schlupflöchern gehabt. Die haben eben dazu geführt, dass wir jährlich 5 bis 10 Mio. € Steigerung hatten. Ich gehe nachher noch darauf ein, an welcher Stelle das auch falsch ist, was Sie hier darstellen. Diese Steigerungen sind eben nicht so ohne weiteres und so banal zu erklären, wie Sie es vorhin hier getan haben. Wir wollen mit der Änderung des Kindertagesstättengesetzes einen Rechtsanspruch auf zwei Jahre, das habe ich gerade gesagt. Wer also sagt, er möchte ein Moratorium haben, er möchte das nächste Jahr lang praktisch gar nichts machen, der verhindert auch die Einführung des Rechtsanspruchs ab zwei Jahre. Das muss man ganz deutlich sagen. Wer das will, soll das sagen, aber dann soll er es öffentlich sagen. Wir wollen den Rechtsanspruch ab zwei Jahren. Wir wollen das Familienfördergesetz in der vorliegenden Fassung heute. Wir wollen nicht ein Jahr lang mit Kita-Trägern, mit Kommunalvertretern, mit politisch Interessierten über etwas diskutieren, wo wir seit Monaten schon die Beratungen haben. Wo wir durchaus feststellen müssen, dass wir auch grundsätzlich unterschiedliche Auffassungen haben an einigen Punkten. Ich kann verstehen, dass die kommunale Seite, dass die Kita-Träger, dass auch die Elternverbände völlig widersprüchliche Positionen haben an dieser Stelle, insbesondere zu den Finanzierungsfragen. Da werden wir uns auch nicht einigen können. Wer jetzt suggeriert, man müsste sich nur etwas Zeit nehmen und dann würde da irgendwo eine Einigung schon entstehen, ich glaube, der streut den Betroffenen Sand in die Augen und der macht den Leuten etwas vor. Er suggeriert nämlich, wir müssten nur möglichst lange genug uns in dieser Art und Weise, wie wir hier auch miteinander diskutieren, darüber austauschen und dann würde ein Mischmasch entstehen, den alle miteinander tragen können. Das wird nicht funktionieren, Herr Matschie. Wir müssen Entscheidungen an dieser Stelle treffen. Ich glaube, diese Entscheidung beginnt damit, dass wir ein völlig grundsätzliches gegensätzliches Verständnis von Familie haben. Die CDU-Fraktion hat immer gesagt, für uns ist das, was in Artikel 17 unserer Thüringer Verfassung steht, die Richtschnur, wenn es um Familien geht. In Artikel 17 unserer Thüringer Verfassung steht - und ich zitiere - in Absatz 1: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“, und in Absatz 2, was viel wichtiger ist: „Wer in häuslicher Gemeinschaft Kinder erzieht oder für andere sorgt, verdient Förderung und Entlastung.“ Genau das wollen wir tun, genau deswegen sagen wir, wer in häuslicher Gemeinschaft Kinder erzieht, soll Unterstützung der Gesellschaft erfahren. Das tun wir mit dem Landeserziehungsgeld. Dafür wollen wir dieses Landeserziehungsgeld (Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Das glauben Ihnen doch nicht mal die eigenen Leute.)
haben, Herr Matschie. Und das, was Sie und Kollegen dann von der PDS-Fraktion … Präsidentin Prof. Dr.-Ing. habil. Schipanski: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Panse? Abgeordneter Panse, CDU: Nein, am Ende meiner Rede. Das, was Sie und Kollegen von der PDS-Fraktion dann immer so als Familienbild der CDU entwerfen, diese Diskussion, die Sie vor Monaten, glaube ich, auch hier im Landtag schon aufgemacht haben und das auf „Frau am Herd“ reduzieren, ich glaube, das können nur diejenigen als Familiendefinition der CDU sehen, die böswillig sind und die einfach nicht bereit sind, auch zu lesen und hinzuhören. Ich habe mehrfach, auch hier im Thüringer Landtag, schon gesagt, (Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Alle anderen sind böswillig und begreifen nichts - eine eingeschränkte Weltsicht.)
Familie ist für die CDU überall dort, wo Eltern für Kinder und Kinder für Eltern Verantwortung übernehmen. Und Familie ist ganz selbstverständlich auch die allein erziehende Mutter und der allein erziehende Vater mit seinem Kind. (Beifall bei der CDU)
Das ist überall nachlesbar. Das ist genau die Position der CDU-Fraktion. Wer jetzt hier etwas anderes behauptet, muss sich tatsächlich diese Böswilligkeit auch unterstellen lassen. Ich frage Sie, weil ich den Absatz 2 des Artikels 17 unserer Verfassung zitiert habe: Wo schlagen Sie denn diese Unterstützungsmöglichkeiten für die Erziehung in häuslicher Gemeinschaft vor? Sie wollen sie doch gar nicht. (Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das ist eine Unterstellung.)
Ihre Kolleginnen und Kollegen in Mecklenburg-Vorpommern haben gemeinsam mit der PDS das dortige Landeserziehungsgeld abgeschafft, aber nicht, weil sie etwas anderes schaffen wollten oder die Bedingungen für die Kinder in Mecklenburg-Vorpommern dabei verbessert hätten, nein, sie haben gleichzeitig gesagt, an dem Rechtsanspruch Kindergartenplatz ändert sich dort nichts. Die gehen nicht auf zwei Jahre runter, weil sie es nicht schaffen. Sie finden in Mecklenburg-Vorpommern Elterngebühren von weit über 200 €. Das ist haarsträubend und Sie erzählen uns hier ein Familienbild, wo Sie etwas kritisieren, was wir tun, wo wir ein einkommensunabhängiges Landeserziehungsgeld bezahlen wollen und sind selber nicht in der Lage, (Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Sind wir in Mecklenburg-Vorpommern oder sind wir in Thüringen?)
irgendein Konzept oder irgendeine Alternative dazu aufzuzeigen. Sie schlagen - das ist ja noch viel schlimmer - mit dem, was Sie hier vorbringen, schon den Bogen dahin, dass Sie Eltern - zumindest einem Großteil der Eltern - pauschal ihre Erziehungskompetenz infrage stellen. Natürlich, was anderes tun Sie nicht, wenn Sie diesen Eltern nämlich letztendlich sagen, (Zwischenruf Abg. Taubert, SPD: Das ist auch nicht richtig.)
Fremdbetreuung - das, was der Staat leisten kann ist besser als das, was sie zu Hause leisten können. (Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Wer hat das gesagt?)
Ich bringe an dieser Stelle die Begründung, warum Sie genau diese Argumentation aufmachen. Sie wollen - Sie haben hier, als Sie hier an diesem Pult standen, gesagt, (Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Argumentieren Sie doch mal sauber.) (Unruhe bei der SPD)
dass wir die Kinder aus den Kindertagesstätten heraustreiben zu den Eltern. Sie haben damit suggeriert, dass die Eltern nicht so gut in der Lage sind (Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Das ist doch keine ernsthafte Debatte mehr.)
wie in einer Kindertagesstätte, ihre Kinder zu betreuen. Genau das ist der Grundfehler und genau da haben wir eine unterschiedliche Auffassung von Familie. Wir sehen Familien anders, wir sagen als CDU-Fraktion, wie trauen der übergroßen Mehrheit der Familien diese Erziehungskompetenz zu. Ich sage ausdrücklich „der übergroßen Mehrheit“, weil ich natürlich um die Familien weiß, wo es Schwierigkeiten gibt. Aber wir müssen die Familien auch, wo diese Erziehungskompetenz nicht so umfänglich da ist, bestärken, Erziehungskompetenz zu erwerben oder ihre Erziehungskompetenz auszubauen. Das bekommen wir nicht dadurch gelöst, dass wir sagen, wir bringen die Kinder für acht oder neun Stunden in eine Kindertagesstätte, wir organisieren Fremdbetreuung, ansonsten ist es uns egal, wie es mit der Erziehungskompetenz der Eltern bestellt ist. Was geschieht denn mit den Kindern, wenn sie nachmittags aus einer Kindertagesstätte nach Hause kommen und sagen, in der Kindertagesstätte war es ganz dufte, aber jetzt bin ich wieder zu Hause und das funktioniert ja nicht so toll? Das ist ja dann die Konsequenz von dem, was Sie gerade gesagt haben. Was passiert denn am Ende dieser ganzen Kette, wenn man das mal zu Ende denkt? Warum ist denn die Grenze dann beim Alter von zwei Jahren zu ziehen? Ist Ihre Auffassung vielleicht, dass man Kinder möglichst frühzeitig, vielleicht dann auch ab einem Jahr oder noch früher aus den Elternhäusern herausholen muss, fremdbetreuen muss? Kann denn der Staat das, was ich vorhin gesagt habe, den Artikel 6 im Grundgesetz besser umsetzen als Eltern? Wenn Sie dieser Auffassung sind, (Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: War denn unser Gesetz bisher verfassungswidrig?)
trennt uns in der Tat an dieser Stelle grundsätzlich ein Weltbild, ein Familienbild, wo wir unterschiedliche Auffassungen haben. Wir haben natürlich auch erfahren, dass die Träger von Kindertagesstätten sich an dieser Stelle intensiv in die Diskussion eingebracht haben. Dafür habe ich Verständnis. Natürlich sagen die Träger von Kindertagesstätten, wir können das viel besser, wir haben ausgebildete Erzieherinnen. Ich glaube, es geht aber am Ende nur in einem Miteinander zwischen den Erzieherinnen und mit den Eltern. Natürlich, ich verstehe das, wenn man so argumentiert, wie Sie es getan haben, dann stört das einkommensunabhängige Landeserziehungsgeld, denn es ist letztendlich eine Wahloption, eine Option, ob Eltern sagen, ich möchte mein Kind zu Hause betreuen (Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Nein, Sie nehmen das Geld den Kindertagesstätten weg.)
oder in eine Einrichtung geben mit einem hochsubventionierten Kindertagesstättenplatz, für die Sozialbedürftigen, wie ich es vorhin gesagt habe, in der Tat auch kostenfreien Kindertagesstättenplatz. Genau das haben wir hier diskutiert in den letzten Monaten. Ich glaube, Sie müssen sich noch einmal in Erinnerung rufen, warum wir ein Landeserziehungsgeld vor 13/14 Jahren hier eingeführt haben. Damals war das Landeserziehungsgeld nicht eine Ergänzungsleistung zu den Betreuungsplätzen in einer Kindertagesstätte. Das Landeserziehungsgeld war - und das können Sie hier nachlesen in den Bemerkungen zur damaligen Zeit - als eine Brücke gedacht zwischen dem Bundeserziehungsgeld und dem Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz. Dass es sich inzwischen so schleichend in einigen Gegenden in Thüringen auch eingestellt hat, dass sowohl der Betreuungsplatz als auch das Landeserziehungsgeld in Anspruch genommen werden, dass war von der Rechtssystematik nie gewollt. Genau deswegen gab es dieses Landeserziehungsgeld nämlich nur für die Zeitdauer zwischen zwei und zweieinhalb Jahren. Ansonsten hätte es dieses Landeserziehungsgeld für einen ganz anderen Zeitraum gegeben. Dann hätten wir es auch ganz anders definieren, ausgestalten und auch bezahlen müssen. Wir wollten, das habe ich gesagt, natürlich diese Wahlfreiheit; wir wollen diese Wahlfreiheit auch für die Eltern, entscheiden zu können, auch wenn ich in häuslicher Pflege mein Kind versorge und betreue, auch dann bekomme ich vom Staat eine Unterstützung. Dafür gibt es dieses Landeserziehungsgeld. Aber es ist von der Rechtssystematik her sicherlich ein Fehler zu sagen, wir wollen an der gleichen Stelle zweimal eine finanzielle Leistung erbringen. Wir haben in den letzten paar Wochen gemerkt, dass einer der zweiten zentralen Kritikpunkte die Einkommensunabhängigkeit des Landeserziehungsgeldes war. Soll man das einkommensunabhängig machen oder nicht oder soll man das an Einkommensgrenzen koppeln? Für die CDU-Fraktion haben wir immer deutlich gemacht, wir sind für ein einkommensunabhängiges Landeserziehungsgeld, weil uns jedes Kind gleich wichtig und gleich viel wert ist, und dass es unabhängig davon sein muss, wie der Geldbeutel der Eltern aussieht. Das, was Sie hier beschreiben, Sie sagen, wir sollten so weiter verfahren mit dem Landeserziehungsgeld, wie es ist, beschreibt eben nur ein Bruchteil der Lebenswirklichkeit in Thüringen. Inzwischen kriegen nur noch etwa 50 bis 60 Prozent der Eltern das Landeserziehungsgeld, weil die Bundesregierung, Herr Matschie, und damals unter Ihrer aktiven Mitwirkung, die Einkommensgrenzen auf 30.000 € gesenkt hat, 30.000 €, ich weiß nicht, ob Sie da die Linie ziehen und sagen, alles, was über 30.000 € Familieneinkommen/Jahreseinkommen ist, das sind die Reichen. Wenn Sie diese Linien so ziehen wollen, sage ich Ihnen, wir sind als CDU-Fraktion da anderer Auffassung. Wir sind der Auffassung, dass tatsächlich jede Einkommensgrenze, die man beim Landeserziehungsgeld zieht, ein Stückchen Ungerechtigkeit schafft, weil es immer welche gibt, die liegen drunter, welche, die liegen drüber, und welche, denen muss man anhand ihrer besonderen Lebenssituation erklären, warum sie nicht anspruchsberechtigt für das Landeserziehungsgeld sind. Genau das wollen wir nicht. Wir wollen für jedes Thüringer Kind den Anspruch auf Landeserziehungsgeld für die Eltern haben. Wir sagen, nur da, wo Eltern sagen, sie möchten auch zwischen den 2. und 3. Lebensjahr einen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen, soll dieses Landeserziehungsgeld direkt der Einrichtung zufließen. (Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Aber das sind doch schlechtere Bedingungen für die Geringverdiener, merken Sie das gar nicht.)
Ich glaube, das ist legitim und richtig. Wissen Sie, die Geringverdiener, wir werden als Staat, auch als Freistaat Thüringen, nicht hingehen können und das soziale Gefüge in der Bundesrepublik Deutschland, das wir seit vielen Jahren ja durchaus mit einem Auseinandergehen erleben, verändern können. (Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Das ist aber eine schwache Nummer, eine ganz schwache Nummer!)
Wenn Sie das gewollt hätten, Herr Matschie, Sie haben Verantwortung getragen in der Bundesregierung, hätten Sie bei den Bemessungsgrenzen, als es um ALG II ging und solche Sachen, doch handeln können, wären Sie doch aufgestanden und hätten Sie gesagt, was machen wir mit den Familien, was machen wir mit ALG II-Empfängern und mit Kindern. (Beifall bei der CDU)
Es ist doch verlogen, sich hier hinzustellen und zu sagen, wir tun zuwenig für die sozial Schwachen, wenn Sie in Ihrer Verantwortung in der Bundesregierung genau dieses auch nicht geändert haben! (Beifall bei der CDU) (Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Wir haben einen Kinderzuschlag eingeführt!) (Zwischenruf Abg. Jaschke, CDU: Herr Matschie, hören Sie doch einmal auf, dazwischen zu quatschen, das stört.)
Das ist eine schwache Begründung, die Sie hier liefern. Es reicht eben nicht, der Bund hat dafür Verantwortung getragen und Sie können sich an dieser Stelle da nicht rausmogeln und rausreden. Wissen Sie, Herr Hausold hat vorhin eine Frage angesprochen, wie es mit der Erfüllung eines Rechtsanspruchs auf einen Kindertagesstättenplatz ist. Er hat das Gesetz nicht gelesen. Es steht drin, dass es den Rechtsanspruch ab zwei Jahren geben wird. Die kommunale Ebene, die Wohnsitzgemeinde, wird ihn erfüllen. Sie haben gesagt, was ist denn, wenn kein Platz mehr da ist. Dann werden die Plätze geschaffen, Herr Hausold, wie wir es seit 15 Jahren im Freistaat Thüringen erleben. Genauso ist es und das steht in dem Gesetz drin. (Unruhe bei der Linkspartei.PDS)
Insofern, wir haben es ja als CDU-Fraktion mit einem unserer Änderungsanträge auch deutlich gemacht, wir wollen die Erfüllung des Anspruchs in der Wohnsitzgemeide. Wir wollen es nicht beim Landkreis, wir haben an dieser Stelle geändert, wir haben auf die Meinungen gehört, wir haben mit den kommunalen Spitzenverbänden geredet und haben gesagt, wir wollen die Erfüllen dessen auf kommunaler Ebene in der Wohnsitzgemeinde. Das ist natürlich genau der Fingerzeig darauf, was Sie hier angesprochen haben, dass wir nicht wollen, dass die Eltern ihre Kinder 20 bis 30 Kilometer durch die Gegend fahren. Also stellen Sie sich doch bitte nicht hier hin und behaupten Sie so etwas, wenn Sie augenscheinlich diesen Änderungsantrag nicht wahrgenommen haben oder er an Ihnen vorbeigerauscht ist. Wir haben bei dem Wunsch- und Wahlrecht - darauf ist keiner der Vorredner bis jetzt eingegangen - gesagt, zukünftig sollen Eltern auch entscheiden können, wo sie diesen Betreuungsanspruch in Anspruch nehmen möchten, also auch in der Nachbargemeinde, auch mit einer klaren Regelung, was dann die Wohnsitzgemeinde der erfüllende Gemeinde an Kosten zu erstatten hat. Das ist einer der Änderungsanträge von der CDU-Fraktion, der Ihnen vorliegt, aber darauf ist augenscheinlich keiner eingegangen. Ich sage Ihnen aber ganz deutlich, für die jungen Mütter, für die jungen Väter ist das schon eine gewisse Planungssicherheit, wenn sie wissen, sie können ihr Kind auch in einer Einrichtung am Arbeitsplatz betreuen lassen und es ist sichergestellt, dass die Wohnsitzgemeinde, wo sie herkommen, auch die Kosten dafür erstatten muss. Das ist unbestreitbar eine wesentliche Veränderung und Verbesserung dessen, was wir als Änderungsvorschlag Ihnen heute auf den Tisch gelegt haben. Wir haben - und darauf möchte ich schon ein bisschen intensiver eingehen - die Frage mit den behinderten Kindern, mit den Fachkräften für behinderte Kinder. Sie wissen, wie momentan die Betreuung von den behinderten Kindern erfolgt, pauschal, dadurch, dass in Regeleinrichtungen eine halbe Fachkraft zusätzlich zur Verfügung gestellt wird, wenn es mehr als ein behindertes oder von Behinderung bedrohtes Kind ist. Diese Regelung gilt im Übrigen weiter für die Kinder, die in den Einrichtungen sind. Das ist bei allen finanziellen Berechnungsgrundlagen außer Acht gelassen worden, auch das, was Ihre Fraktion oder Ihr Fraktionsreferent Ihnen da ausgerechnet hat mit den möglichen Kürzungen, das ist nicht eingerechnet, dass die Frage von behinderten Kindern für die nächsten drei Jahre mit einer Übergangsregelung dahin gehend ausgestattet ist, dass wir die Fachkräfte selbstverständlich in den Einrichtungen brauchen, die sie brauchen, auch bleiben werden. Danach, auch das haben wir deutlich gemacht, das steht ja im Gesetz, wollen wir zukünftig, dass bei Kindern, die Einrichtungen besuchen, ganz klar auch geschaut wird, wo Leistungen der Eingliederungshilfe auch in Regeleinrichtungen fließen können, dass sie in Regeleinrichtungen fließen können, dass aber auch entsprechend den individuellen Bedürfnissen der Kinder in Regeleinrichtungen eine Förderung erfolgen kann. Sie wissen, dass das bis jetzt nur eingeschränkt möglich war, weil in den Regeleinrichtungen in der Regel dann zwar zusätzliche Fachkräfte beschäftigt wurden, aber die Therapiemöglichkeiten und Hilfemöglichkeiten, die Unterstützungsmöglichkeiten in Regeleinrichtungen weitestgehend verschlossen waren. Wir wollen das genau ändern, auch dafür haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, wo wir an dieser Stelle sagen, dass in Regeleinrichtungen die Förderung von behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern weiter erfolgen soll, aber dann, wenn auch ihre individuelle Förderung dort sichergestellt ist. Wir wollen, dass dazu auch die Mittel der Eingliederungshilfe eingesetzt werden können. Es ist in den letzten Tagen immer diskutiert worden, wie das mit dem Betreuungsschlüssel ist oder mit den Fachkräften. Für die CDU-Fraktion war immer klar, wir halten an dem Fachkräftegebot fest. Wir wollen, dass in den Einrichtungen unsere Kinder nur von Fachkräften betreut werden. Das ist wichtig, weil das auch ein Streitthema der letzten Wochen und Monate war, wo wir auch an keiner Stelle da von unserer Argumentation abgegangen sind. Wir haben aber auch darüber hinaus mit dem Änderungsantrag deutlich gemacht, dass die Personalbemessung in den Einrichtungen, so wie es im Gesetz formuliert ist, die personelle Mindestausstattung benennt. Dass es natürlich der kommunalen Ebene freigestellt ist, da, wo individuelle Angebote unterbreitet werden, da, wo Kindertagesstätten besondere Konzepte haben, da, wo es aufgrund von Räumlichkeiten nicht anders geht, auch abweichend von dieser personellen Mindestbemessung andere Personalausstattung zugelassen werden können. Das geschieht momentan auch, das findet momentan statt, wo die Kommune mit dem Träger verhandelt und sagt, wenn ihr ein interessantes Angebot habt, was aber einen anderen personellen Schlüssel erfordert, sind wir bereit dies mitzutragen, dann werden wir dies entsprechend genehmigen und in den Kita-Bedarfsplan einordnen. Wir haben das noch einmal klarer gefasst und haben auch an dieser Stelle einen Änderungsantrag vorgelegt, der sagt, es handelt sich um die Mindestpersonalausstattung.
Zu den Finanzierungen der Plätze: Es wird immer ausgeblendet, dass bei dem, was im Gesetz drinsteht, ganz klar geregelt ist, die Kommune hat die Defizitfinanzierung vorzunehmen, den ungedeckten Finanzbedarf der Kindertagesstätte, der nicht über Elternbeiträge gedeckt ist. Das war in der Vergangenheit so, das ist auch in der Zukunft so. Darauf hat auch die Kommune nur begrenzten Einfluss, weil sie nicht weiß, wie sich die Sozialstrukturen entwickeln, weil sie nicht weiß, von welchen Eltern wie viel Elternbeiträge zu bekommen sind. Genau aus diesem Grund muss am Jahresende die Kommune immer ausgleichen, muss die Kommune am Jahresende das Defizit in den Einrichtungen auch tragen. Das war ja genau der Punkt, wo wir das mit den 20,45 € - das erkläre ich nachher gern noch einmal - erlebt haben, dass die Kommune an dieser Stelle sich dann von Ausgaben selbst verabschiedet hat. Die Infrastrukturpauschale, Investitionspauschale: Wir müssen uns schon mal fragen, wie war das bis jetzt, wenn in Einrichtungen investiert wurde? Da hat die kommunale Seite Geld aufgebracht oder sie hatte Glück und konnte über Landesfördermittel Kindertagesstätten sanieren. Zukünftig sagen wir, wir wollen mit der Infrastrukturpauschale einen festen Posten schaffen, wo wir die Kindertagesstätten und die kommunalen Träger anhalten, dies regelmäßig in die Werterhaltung, in die Investition von Kindertagesstätten zu stecken. Nun kann man sagen, aber dann entzieht man ja dieses Geld den Kindertagesstätten. Ich sage Ihnen, dieses Geld, was ansonsten die Kommunen aufgewandt haben für Investitionen, ist selbstverständlich für die kommunale Seite genauso möglich, auch in Sachkosten- und Betriebskostenzuschüsse von Kindertagesstätten zu stecken. Weil wir aber genau dieses Problem gesehen haben, dass eine hohe Unsicherheit auch auf der kommunalen Seite bestand, haben wir einen Änderungsantrag formuliert, der besagt, die Infrastrukturpauschale kann auch über die Übergangsfrist der nächsten zwei Jahre hinaus auch in Zukunft weiter für Sach- und Betriebskosten, also auch für Personalkosten, in Kindertagesstätten genutzt werden, nämlich dann, wenn die kommunale Seite nachweist, dass die bedarfsgerechten Investitionen in Kindertagesstätten in ausreichendem Umfang erfolgt sind. Das ist durchaus eine Verbesserung und eine Anreizwirkung auch für kleinere Orte, die ihre Kindertagesstätten in den letzten paar Jahren in Ordnung gebracht haben, zu sagen, dann kann ich dieses Geld auch weiter nutzen und auch eine kleine Kindertagesstätte, die eben nur 15 Kinder noch hat, trotzdem weiter in ihrem Bestand sichern. Ich glaube, das ist ein sinnvoller und richtiger Änderungsantrag, insofern war er auch natürlich wichtig. Wir haben in Artikel 3 des Familienfördergesetzes, das ist der, wo es um das Landeserziehungsgeld geht, noch mal klarer gefasst, wie es mit dem möglichen Missbrauch aussieht. Sie wissen, ich habe das vorhin auch schon mal angeschnitten, das Tagesstättenausbaubetreuungsgesetz und auch die Änderungen zum SGB VIII, die zum 1. Oktober in Kraft getreten sind, besagen da ganz klar, wir wollen, dass eine stärkere Verantwortung von staatlicher Seite beim Missbrauch auch erfolgen kann. Dass das örtliche Jugendamt gefordert ist, entsprechenden Hinweisen viel intensiver nachzugehen, dass das Jugendamt gefordert ist, auch intervenierende Maßnahmen vorzuschlagen, teilstationäre, stationäre und ambulante Möglichkeiten. Und wir haben auch immer gesagt, für uns ist das auch natürlich der Besuch einer Kindertagesstätte, wo die kommunale Seite die Verantwortung hat, das entsprechend auch in Einzelfällen entsprechend nicht nur anzumahnen, sondern auch darauf zu drängen. Diese Missbrauchsregelung in § 3 a des Erziehungsgeldgesetzes besagt genau dieses. Es stärkt die Kontrollfunktion des Jugendamts und es sagt dann aber eben auch, es kann die Zahlung des Landeserziehungsgeldes verweigert werden, nämlich dann, wenn von einem Missbrauch an dieser Stelle ausgegangen werden kann. Das Landeserziehungsgeld wird auf kommunaler Ebene ausgezahlt, von den Bürgermeistern sozusagen, die so ein Stückchen die Situation in ihren Gemeinden auch kennen, die so ein Stückchen auch beurteilen können, wo ist denn ein möglicher Missbrauch vielleicht im Raum, wo kann man das Jugendamt auf etwas hinweisen. Da sind wir alle gefordert, hinzuschauen in Familienstrukturen, wo wir glauben, es funktioniert nicht, aber dann auch das zu benennen und nicht zu sagen, was interessiert mich das, was im Nachbarhaus geschieht. Wir haben uns als Letztes zu den wesentlichen Änderungen darauf verständigt, dass wir in einem Stiftungsparagraphen in Artikel 5 die Stiftungen zusammenfassen wollen, dass wir da auch die Elternakademie integrieren, dass wir ein Stückchen auch klarer machen wollen, was wir mit Familienstiftung wollen. Das ist ein Änderungsantrag, der Ihnen vorliegt, den wir auch im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit besprochen haben. Aber es gibt neben den wesentlichen Änderungen, die ich Ihnen jetzt gerade vorgestellt habe, auch vielleicht marginale Änderungen, wo Sie glauben, da ist nur ein Wort oder nur eine Formulierung geändert worden, wo wir uns aber sehr wohl etwas dabei gedacht haben und das auch deutlich gemacht haben im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Ich will Ihnen ein Beispiel nennen - § 18 des Artikels 4 des Kindertagesstättengesetzes: In § 18 geht es um die Gesamtfinanzierung der Kita-Plätze. Darin steht bis jetzt eine Formulierung: Die Finanzierung setzt sich zusammen aus den Elternbeiträgen, dem Eigenanteil der Träger und letztendlich der kommunalen Defizitfinanzierung. Wir sehen sehr wohl die Sorge der freien Träger, die sagen: Was heißt denn das, Eigenanteil der Träger? Wie definiert das denn die Kommune bei uns? Wollen die dann pauschal von uns 5 oder 10 Prozent Eigenanteil? Wir haben gesagt, nein, so ist es nicht gemeint und so wollen wir es auch nicht. Aus diesem Grund fügen wir vor diesen Eigenanteil das Wörtchen „möglichen“ Eigenanteil des Trägers und wollen damit eines deutlich machen: Es ist möglich, dass Träger einen Eigenanteil erbringen können, dass sie Sachleistungen, Fortbildungskosten, auch Investitionsmaßnahmen, aber eben auch durch Elterninitiativen Leistungen in der Kindertagesstätte erbringen. Es soll aber nicht möglich sein, dass die kommunale Seite hingeht und sagt, wir wollen pauschal von den freien Trägern 5 oder 10 Prozent Eigenanteil haben. Denn das muss uns allen klar sein, wir haben ein ganz klares Verständnis, wie freie Träger Kindertagesstätten führen sollen. Sie dürfen nicht schlechter gestellt sein als die kommunale Ebene, sie dürfen nicht benachteiligt werden, sie müssen die gleichen Voraussetzungen haben. Das bedeutet auch, dass die kommunale Seite nicht hingehen kann und sagen kann, wir wollen von euch 5 oder 10 Prozent als Anteil haben, sondern dass die kommunale Seite genau diese Defizitfinanzierung, die ich vorhin beschrieben habe, auch in Zukunft vornehmen muss. Ich habe bei der ersten Beratung im Landtag gesagt, es gehört schon zur Ehrlichkeit dazu, dass man sich über die Haushaltssituation verständigt und dazu etwas sagt, zur Haushaltssituation und zu den Kostenentwicklungen in den Kindertagesstätten. Es ist nachzulesen, wir haben die Haushaltsansätze, die Haushaltspläne, wir haben den Haushaltsvollzug der letzten paar Jahre. Und es ist ja - das ist ja auch heute schon mehrfach gesagt worden - in den letzten Jahren eine erhebliche Kostenexplosion in diesem Bereich zu verzeichnen gewesen. Von 110 Mio €, was wir im Jahr 2000 noch hatten, auf heute 153 Mio €, das sind 43 Mio € mehr. Da muss man die Frage stellen, wo kommen diese 43 Mio € her? Herr Matschie, Sie haben das vorhin mit mehr Kindergartenplätzen begründet. Das ist so nicht richtig. Man muss sich die Zahlen und Statistiken genau ansehen, die kann man nicht so hin- und herdrehen, wie man sie gerade braucht. (Zwischenruf Abg. Taubert, SPD: Das müssen gerade Sie sagen.)
Wir haben inzwischen seit 1999 eine konstante Geburtenentwicklung im Freistaat Thüringen, das ist nachzulesen, 17.000 Geburten im Jahr. Seit 1999 hat sich nichts geändert. Wir haben die gleiche prozentuale Inanspruchnahme von Plätzen. Insofern stimmt es nicht, was Sie sagen, dass wesentlich mehr Kinder heute in Betreuung in Kindertagesstätten sind. Insofern ist es auch nicht die Legitimation zu sagen, da kommen 43 Mio € Steigerung her, das ist falsch. (Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Die Zahlen kommen vom Landesjugendamt.)
Und Sie haben sich diese Zahl - das habe ich Ihnen beim letzten Mal gesagt -, die Sie meinen, aus dem Jugendhilfeausschuss herausgehört zu haben, schon beim letzten Mal versucht, so hinzudrehen, wie Sie sie gerne hätten. So ist es nicht. Wir haben aber einen Punkt, und das muss man ehrlich sagen, das haben Sie ja auch angesprochen, den Zuschuss an die freien Träger, Herr Matschie. Das sind im übrigen 20,45 €, nicht 20,50 €, aber das nur marginal. Die 20,45 €, die wir an die freien Träger zahlen - hätte man nachlesen können -, sammeln die Kommunen im Rahmen der Defizitfinanzierung hintenrum wieder ein. Darüber kann man streiten, ob das richtig ist oder nicht. Wir haben bei der Anhörung im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit den Gemeinde- und Städtebund, den Landkreistag gefragt, wie ist das eigentlich mit den 20,45 €? Dort ist eingeräumt worden, dass 90 Prozent der Kommunen genauso verfahren, dass sie nämlich am Jahresende diese insgesamt 13 Mio., die das ausmacht, quasi von den freien Trägern wieder einsammeln im Rahmen der Defizitfinanzierung. Da ist auch nur ein begrenztes Unrechtsbewusstsein in dieser Stelle da, weil es durchaus kommunale Vertreter gibt, die an dieser Stelle von Kopfgeld reden und sagen, das war das Kopfgeld für uns dafür, dass wir unsere - wohlgemerkt unsere - Einrichtung an freie Träger abgegeben haben. (Zwischenruf Abg. Taubert, SPD: Sie wollten unbedingt Subsidiarität.)
Das ist falsch, weil wir nämlich, als wir dieses Gesetz verabschiedet haben, gesagt haben, diese 20,45 € gehen an die freien Träger, die gehen nicht an die Kommunen, sondern an die freien Träger. Es war damals damit gemeint, dass die freien Träger mit diesen 20,45 € zusätzliche Leistungen erbringen können. Es kann nicht rechtens sein, das Gesetz hat es zwar zugelassen, aber es kann doch nicht rechtens sein von der Systematik her, dass man sagt, hintenrum wird dieses Geld wieder eingesammelt und dient zur Entlastung kommunaler Haushalte. Das ist nicht unser Verständnis. Genau an dieser Stelle haben wir auch jetzt ein Stopp-Signal gesetzt und haben gesagt, so geht es angesichts von 13 Mio. selbstverständlich nicht weiter. Man kann auch mit einer zweiten Mär aufräumen, die immer so durch den Raum geistert. Das haben wir bei der Anhörung im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit ja auch diskutiert, die Frage von Gehaltssteigerungen. Herr Matschie, Sie haben das hier versucht, so blumig zu erklären, mit den Steigerungen der Gehaltskosten, was der Gemeinde- und Städtebund Ihnen erklärt habe. Ich kann Ihnen nur sagen, wir haben, als wir im Sozialausschuss bei der Anhörung danach gefragt haben, von Herrn Krumrey gesagt bekommen, dass bei den kommunalen Trägern, wohl gemerkt nur bei den kommunalen Trägern, die Ost-West-Anpassung im Rahmen des BAT lediglich 10 Prozent zwischen 2002 und 2005 ausgemacht haben. Dann haben wir Frau Bemmann vom DGB gefragt, die uns ja nicht so nahe steht, aber wir haben sie gefragt, wie sie sich diese ganzen Zahlen dann erklärt. Sie hat uns gesagt, dass es effektiv sogar zu Gehaltssenkungen gekommen ist in weiten Bereichen, und dass es insbesondere deswegen zahlreiche Träger gibt, und da nenne ich an allererster Stelle die Kolleginnen und Kollegen von der AWO, die mit ihren Mitarbeiterinnen Haustarifverträge abschließen, die teilweise mehre 100 € unter dem liegen, was in kommunalen Einrichtungen bezahlt wird. (Unruhe bei der SPD)
Da muss man schon mal die Frage stellen, da frage ich Sie gerade, Kolleginnen und Kollegen von der SPD, die dann immer so auf die qualitative und gerechte Entlohnung von Erzieherinnen drängen: Wo bleibt denn da eigentlich Ihr Aufschrei an dieser Stelle? Warum protestieren Sie an dieser Stelle nicht? Das tun Sie nicht. Vielleicht mag es mit dem Träger zusammenhängen. Vielleicht mag es aber auch damit zusammenhängen, dass Sie sich hier Ihr eigenes Weltbild schnitzen. Wir benennen diese Probleme an dieser Stelle. Wenn es so ist, dass freie Träger einen erheblich anderen Tarif bezahlen als kommunale Träger, weniger bezahlen, wenn es so ist, Herr Matschie, wie Sie es auch bestätigt haben, dass eine Vielzahl von Einrichtungen von der kommunalen Seite zu den freien Trägern gewandert ist, dann kann man sich doch hier vorn nicht hinstellen und kann sagen, die Gehaltssteigerungen sind für diese 43 Mio. € zuständig. Sie sind es nicht. Es ist nicht nachweisbar. Es ist nicht belegbar. Ich habe Ihnen das gerade vorgerechnet und ich habe Ihnen gesagt, wir haben sehr wohl bei der Anhörung im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit darüber gesprochen. Man muss natürlich fragen, was machen denn die freien Träger denn damit, wenn sie ihren Mitarbeitern 200 oder 300 € weniger bezahlen im Monat. Wir haben schon einmal darüber diskutiert. Es gibt einzelne Träger, die kommen sogar auf die Idee, sich davon Hotelbeteiligungen anzuschaffen. Die kommen sogar auf die Idee, Mitarbeiterfortbildungen in Malta zu organisieren. Sie haben auch ein Unrechtsbewusstsein an dieser Stelle, wo sie dann durchaus sagen, ja, das ist ja schon legitim, wenn wir in dem einen Bereich so ein Stückchen Überschüsse erwirtschaften, vielleicht im Kita-Bereich, wir stecken es ja in andere soziale Bereiche. Die AWO kommt mir dann mit Briefen, sie machen dass, weil sie die Mutter-Kind-Kuren vorhalten müssen. (Zwischenruf Abg. Taubert, SPD: Und deswegen haben Sie das Gesetz geändert.)
Das mag ja alles sozialpolitisch noch vertretbar sein. Das ist aber ordnungspolitisch nicht vertretbar, wenn man dem System (Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Erzählen Sie das mal den Trägern.)
von Kindertagesstätten Geld entzieht, um es in andere Bereiche, in soziale Bereiche, durchaus sinnvoll zu investieren, ist das ordnungspolitisch falsch. Ich lasse mich auch von Protesten der Arbeiterwohlfahrt an dieser Stelle nicht abbringen, dies ist hier immer wieder auch deutlich zu benennen. (Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Erzählen Sie das mal der Diakonie, der Caritas und den anderen Trägern, dass die zuviel verdienen.) (Unruhe bei der SPD)
Ich habe hier die Arbeiterwohlfahrt benannt. Wenn Sie hier bei der Caritas das kritisieren, erwarte ich den gleichen Mut, als Vertreter bei der AWO, genau das auch zu benennen. (Zwischenruf Abg. Taubert, SPD)
Frau Taubert, Sie haben in dem Vorstand gesessen. Sie haben dazu geschwiegen. Sie haben in Kauf genommen, dass Erzieherinnen 200 bis 300 € weniger verdienen als Erzieherinnen in kommunalen Einrichtungen. Es ist heuchlerisch, sich hier hinzustellen und etwas anderes einzufordern. (Unruhe bei der SPD)
Wissen Sie, ich habe eben gerade gesagt, sowohl die Kinder in den Einrichtungen sind augenscheinlich nicht die Begründung für die Zahlensteigerungen. Ich habe eben gerade gesagt, es sind augenscheinlich auch nicht die Gehaltssteigerungen, die dafür objektiv als Grund herhalten müssen, insofern ist es legitim, dass wir an dieser Stelle auch Punkte finden, wo wir benennen, wo auch an diesem Gesetz Schlupflöcher bestanden, die wir regulieren wollen. Jetzt komme ich zu einem Punkt, den wir leidenschaftlich schon immer diskutiert haben, die Frage Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir tun vieles von dem, was wir machen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser zu gestalten. 62,5 Prozent der Mütter in Thüringen von den Kindern im Alter zwischen zwei und sieben Jahren sind berufstätig, 62 Prozent. Genau diese 62 Prozent sind berufstätig, weil es die wirtschaftliche Situation erfordert und weil sie es wollen, weil sie berufstätig sein wollen. Wir sagen, wir wollen gerade diesen Eltern, die berufstätig sein wollen, berufstätig sein können, den Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung bieten. Damit bieten wir ihnen mehr, als alle anderen Bundesländer können. Sie wissen, dass es Bundesländer um uns herum gibt, die keinen Ganztagsbetreuungsplatz anbieten können. Sie wissen, dass es Bundesländer gibt, denen fällt es schwer überhaupt ab drei Jahre einen Betreuungsanspruch zu realisieren. Insofern ist das auch nicht redlich zu sagen, wir könnten das ja auch für Bayern, für Hessen und für Sachsen und für alle um uns herum mitfinanzieren, wenn wir mit dem Rechtsanspruch auf zwei Jahre heruntergehen, in Bayern, Sachsen und Hessen der Rechtsanspruch aber erst ab drei Jahre besteht. Was glauben Sie, was da für ein Druck in diesen Grenzregionen entsteht. Ich möchte, dass in den Grenzregionen zu anderen Bundesländern eine ganz andere Diskussion aufkommt, dass die Kolleginnen und Kollegen in Hessen, in Bayern, in Sachsen und in allen anderen Bundesländern leidenschaftlich mit ihren Politikern darüber diskutieren, wie sie denn eigentlich mit dem Rechtsanspruch umgehen. Wann sie den bereit sind, vielleicht den Rechtsanspruch auf zwei Jahre abzusenken. Was wir uns wohlgemerkt nur in Thüringen als einziges Bundesland der Bundesrepublik Deutschland leisten. Insofern beobachten wir schon sehr genau, was in anderen Bundesländern geschieht, beobachten wir auch sehr genau, was auch im Bund geschieht. Wir sagen, wir sind mit dem Rezept, was wir anbieten, wo wir sagen, ab zwei Jahre einen Rechtsanspruch für Kinder tatsächlich an dieser Stelle weit vorn, gerade mit Angeboten für allein Erziehende, für allein Erziehende, die sagen, für mich ist die Berufstätigkeit nur dann gegeben, wenn ich einen Ganztagsbetreuungsplatz habe. Genau das ist es ja eigentlich, wo der Bund mal irgendwann in ferner Zukunft hin will. Herr Matschie, Sie haben ja das hier ein Stückchen versucht, zu beschreiben. Aber der Bund gibt eben noch nicht die verlässliche Antwort darauf, was nach dem Bundeselterngeld dann passiert. Was macht man denn nach dem einen Jahr? Nach dem einen Jahr muss es doch quasi dann ausreichend Betreuungsplätze geben. Da gebe ich Ihnen doch an dieser Stelle durchaus Recht, aber wir sind doch in Thüringen die Einzigen, die sich diesem Ziel nähern, wenn wir sagen, wir wollen den Rechtsanspruch ab zwei Jahre einführen, ist das vielleicht noch nicht ab einem Jahr. Aber wir sind doch die Einzigen, die da nah dran sind. Weder Ihre Kollegen in SPD-regierten Bundesländern noch die SPD-Bundesregierung hat da auch nur einen Handschlag in diese Richtung gemacht. Insofern muss man doch ein Stückchen mit beiden Füßen hier auch auf dem Boden der Tatsachen bleiben, so ein Stückchen auch anerkennen, wenn man ohne Scheuklappen die Betreuungssysteme in Deutschland analysiert, dass wir in Thüringen ein vorbildliches System haben. Das wird uns von außen Stehenden bestätigen, das lassen wir uns von Ihnen hier im Thüringer Landtag auch nicht schlecht reden. Wir haben mit den zwei Instrumenten, die wesentliche Bestandteile der Familienoffensive sind, mit der Absenkung des Rechtsanspruchs auf zwei Jahre und mit dem einkommensunabhängigen Landeserziehungsgeld von 150 € - aber als Wahloption, ob Betreuungsplatz oder häusliche Betreuung - sicherlich einen anderen Weg beschritten, als ihn andere Bundesländer tun. Wir haben aber auch, und das hatte ich Ihnen erklärt, durchaus ein anderes familienpolitisches Verständnis. In den letzten Monaten haben wir die Eltern- und Trägerproteste ernst genommen und wir haben dabei aber auch erklärt, warum wir einen Systemwechsel wollen, warum wir an diesen zwei Punkten auch festhalten, warum wir die Ausweitung des Rechtsanspruchs auch damit kombinieren, dass wir sagen, wie soll mit dem Landeserziehungsgeld verfahren werden. Die CDU-Fraktion, das habe ich eingangs gesagt, will das Umsteuern jetzt. Wir stehen aber auch für den Erhalt und den Ausbau des Thüringer Betreuungssystems. Wir werden weiterhin Familien und Kinder unterstützen und wir werden mit dem Familienfördergesetz, was wir Ihnen heute vorgelegt haben und was wir heute hoffentlich auch verabschieden werden, den richtigen Weg an dieser Stelle beschreiten. Jetzt will ich Ihnen ganz zum Schluss etwas sagen, was mich schon in den letzten paar Wochen und Tagen auch sehr geärgert hat: Es gibt da so Vertreterinnen, insbesondere von der Linkspartei in den Kreisverbänden, die fordern uns als CDU-Abgeordnete auf, zur Abstimmung den Saal zu verlassen, gestern erst von einer Referentin der PDS-Fraktion, glaube ich, im Erfurter Stadtrat wieder, da muss ich Ihnen schon sagen, Sie haben ein merkwürdiges parlamentarisches Verständnis. (Unruhe bei der Linkspartei.PDS)
Wir sitzen hier als gewählte Abgeordnete im Thüringer Landtag, um über Gesetze zu entscheiden, Gesetzen zuzustimmen, Gesetze abzulehnen, uns der Stimme zu enthalten. Den Saal zur Abstimmung zu verlassen, mag den Gepflogenheiten der einen oder anderen Fraktion entsprechen, unserer Fraktion mitnichten. (Zwischenruf Abg. Thierbach, Die Linkspartei.PDS: Ein halber Parteitag verließ den Saal.) (Heiterkeit bei der SPD) (Zwischenruf Abg. Bausewein, SPD: Beispiele!)
Ja, Herr Matschie, wer die eine oder andere SPD-Parteitagsveranstaltung im Hinterkopf hat, sollte da ganz vorsichtig sein. Ich habe ja darauf gewartet, dass Sie dieses Thema einmal ansprechen. Wir haben bei dem, was wir bei unserem Parteitag tun, was wir inhaltlich diskutieren, worüber wir uns auch auseinander setzen, auch in den Medien auseinander setzen, durchaus ja das Bewusstsein, dass wir diese Diskussion aushalten und diese Diskussion tragen können. Ich kann mich entsinnen, in Ihrer Partei geht man da ganz anders mit solchen Themen um. Insofern sind Sie, glaube ich, der ganz falsche Ratgeber an dieser Stelle, was Sie uns erklären können. (Unruhe bei der SPD)
Sonst müsste ich in der Tat auch die Frage stellen, wie es bei Ihnen in der Partei mit Kandidaturen für Bundesvorstände und Ähnliches abgeht. Auch da ist, glaube ich, die Sozialdemokratische Partei nicht wirklich das, wo uns ein leuchtendes Vorbild hier am Horizont erscheint. Ich will Ihnen sagen, wir werden heute dieses Familienfördergesetz als CDU-Fraktion mittragen. Wir werden die Änderungsanträge, auch den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion nicht mittragen können. Ich möchte Ihnen ganz zum Schluss nur ein Zitat mit auf den Weg geben, nicht von uns, sondern aus den Medien vom heutigen Tag. In der FAZ vom 08.12.2005 ist zu lesen, bezogen auf das, was wir als Familienoffensive diskutieren, ich zitiere: „Die Opposition fordert, dass nicht die Eltern frei entscheiden und verantworten sollen, sondern dass der Staat die Kinder unter vorgegebenen Bedingungen erziehen muss.“ Das schreibt die FAZ. Und die FAZ schreibt darüber hinaus, ich zitiere: „Thüringen schickt sich an, eine Familienpolitik zu betreiben, die selbst im europäischen Vergleich hervorsticht.“ Genau richtig. Genau das schreibt die FAZ völlig richtig, genau das ist unsere Auffassung an dieser Stelle. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU)
Vizepräsidentin Dr. Klaubert: Herr Abgeordneter Panse, der Abgeordnete Blechschmidt hat noch eine Frage an Sie. Gestatten Sie diese Frage? Dann bitte ich Sie, noch einmal nach vorn zu kommen. Frau Abgeordnete Taubert steht sicher auch zu einer Frage da. Gestatten Sie beide Anfragen? Abgeordneter Panse, CDU: Ja doch. Vizepräsidentin Dr. Klaubert: Bitte schön. Abgeordneter Blechschmidt, Die Linkspartei.PDS: Danke. Herr Kollege Panse, wir haben gestern Abend, Sie sprachen es selbst an, gemeinsam im Stadtrat in Erfurt gesessen. Dort wurde auch diese Frage debattiert. Unter anderem wurden von der Mehrheit Befürchtungen geäußert, was diese von Ihnen an verschiedener Stelle in Ihrem Beitrag angesprochenen Defizite der Kommunen, die auftreten werden, angeht. Die Erwartung meinerseits wäre gewesen, zu beschreiben, welche Defizite in welchen Höhen werden die Kommunen nach Ihren Aussagen auch weiterhin tragen müssen? Denn das sind große Befürchtungen, die nicht nur in der Stadt Erfurt, sondern darüber hinaus im Land existieren. Abgeordneter Panse, CDU: Zählt das jetzt als Frage oder war das ein Statement von Ihnen? Sie haben mich nichts gefragt. Ich würde das gern beantworten, wenn Sie mir eine Frage daraus formulieren würden. Gut, Sie fragen nach den Defiziten. Ich habe das ja vorhin gesagt. Da waren Sie augenscheinlich - (Heiterkeit bei der SPD)
Sie versuchen es ja vielleicht als Frage zu formulieren. Es ist nicht exakt zu beziffern. Sie haben den Gesetzestext gelesen. Ich habe vorhin gesagt, allein durch die Übergangsregelung, was die Betreuung von behinderten Kindern in Regeleinrichtungen angeht, dadurch, dass die zusätzlichen Fachkräfte in diesen Einrichtungen weiter erhalten bleiben für die Dauer der nächsten ein, zwei, drei Jahre. Es kann keiner voraussagen, wie sich diese Zahlen entwickeln. Das ist nicht exakt zu beziffern. Es kann keiner exakt voraussagen, wie sich diese Betreuungsrelationen in den Städten entwickeln, was die Null- bis Zweijährigen angeht. Sie wissen, wir haben mit unserem Änderungsantrag, den wir vorgelegt haben, auch da einen Vorschlag unterbreitet, der insbesondere die Städte stärkt. Das ist bei allen Berechnungen bis jetzt von den Jugendämtern nicht einbezogen worden. Wir haben in den Städten eine andere Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Null- bis Zweijährige, die besonders dann von Eltern, die in Erwerbstätigkeit sind, von allein Erziehenden, von in Ausbildung und im Studium befindlichen jungen Müttern in Anspruch genommen werden. Da ist in den Städten eine ganz andere Nachfrage als in den ländlichen Regionen. Wir haben einen Änderungsvorschlag unterbreitet, der sagt, auch da wollen wir weiter bedarfsgerecht in Städten, aber auch in ländlichen Regionen fördern. Auch da sind die Auswirkungen ungewiss. Es weiß keiner, wie da die Inanspruchnahme ist. Wir haben einen Eckrahmen, der in der Gesetzesabschätzung auf Seite 2 auch nachzulesen ist, was die Gesamtfinanzierungsentwicklung angeht. Ob das tatsächlich so exakt eintrifft, werden wir in der Tat erst mit der Abrechnung des Kindertagesstättenjahres 2006 oder 2007 wissen. Das war in der Tat auch momentan nicht viel anders, auch jetzt haben wir erlebt, dass die exakten Zahlen, was die Kosten auf kommunaler Ebene für eine Kindertagesstätte anging, erst am Jahresende überschaubar waren. Ich habe es vorhin auch erklärt, das korrespondiert ein Stückchen damit, wie viele Elternbeiträge eingenommen werden, wie viele Eltern unterhalb einer Gebührentabelle liegen, wie viele oberhalb einer entsprechenden Gebührentabelle liegen, also wie viel letztendlich an Einnahmen reinkommt. Insofern ist diese Frage - wenn es denn eine Frage war - nicht abschließend zu beantworten. Ich erläutere es Ihnen gern noch mal. Vizepräsidentin Dr. Klaubert: Frau Taubert. Abgeordnete Taubert, SPD: Herr Panse, wir sind ja schon weit abgekommen von dem, was ich da fragen wollte. Abgeordneter Panse, CDU: Das weiß ich nicht, was Sie fragen wollten. Abgeordnete Taubert, SPD: Ich durfte nicht fragen. (Zwischenruf Abg. Köckert, CDU: Da fragen Sie doch!)
Abgeordneter Panse, CDU: Sie hätten es sich ja aufheben können. Abgeordnete Taubert, SPD: Sie haben vom besonderen verfassungsmäßigen Schutz der Familie gesprochen. Meine Frage richtet sich dahin: Welches Defizit gibt es denn momentan mit dem jetzigen gesetzlichen Status quo, der so verbesserungswürdig ist, dass man ihn jetzt ändern muss. Ich kann den nicht feststellen, deswegen würde ich das gern von Ihnen wissen wollen. Also, Sie haben offensichtlich ja ein Defizit festgestellt in dem besonderen Schutz von Familie, den Sie jetzt verbessern wollen. Das würde ich gern noch mal erläutert haben wollen. (Beifall bei der SPD)
Abgeordneter Panse, CDU: Frau Kollegen Taubert, ich bin überrascht über Ihre Fragen. Sie waren mal Sozialdezernentin. Ich glaube, Sie wissen um die Instrumente, Hilfen zur Erziehung, die wir haben, Sie wissen darum, wie die Instrumente, Hilfen zur Erziehung derzeit eingesetzt wurden, dass es da durchaus Verbesserungsmöglichkeiten gibt, dass die örtlichen Jugendämter selbstverständlich intensiver hinschauen müssen, auch reagieren müssen in den einzelnen Fällen. Das betrifft natürlich die Jugendämter, das betrifft aber auch, wie ich es Ihnen vorhin versucht habe zu erläutern, uns alle, Nachbarn, Verwandte, Bekannte, die auch Hinweise geben müssen, da, wo Kindeswohlgefährdung im Raum steht. Da beklage ich schon ein Stückchen - Herr Matschie, Sie haben das aus dem „Freien Wort“ im April zitiert, das habe ich damals gesagt - dass wir als Gesellschaft uns da zu wenig insgesamt ... (Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Wo liegt das verfassungsmäßige Defizit?)
Herr Höhn, wenn Sie eine Frage stellen wollen, machen Sie das. Wenn nicht, beantworte ich das, was ich glaube, was Sie fragen wollen. Es gibt kein verfassungsmäßiges Defizit. Wir haben aber gesagt, wir wollen die Umsetzung unserer Verfassung klar regeln. Wir wollen klar regeln, dass wir auch in häuslicher Pflege, in häuslicher Betreuung Familienstrukturen unterstützen wollen, dass wir genau deswegen das Landeserziehungsgeld auch bezahlen wollen, wenn Kinder zu Hause betreut und erzogen werden. Das ist der Unterschied. Ich habe nicht von einem Defizit der Verfassung gesprochen, um Gottes Willen. Wir haben die Verfassung gemeinsam beschlossen und da waren hier vielleicht einige noch nicht mit dabei, aber doch mit großer Einmütigkeit getragen und insofern suggerieren Sie doch bitte nicht, dass ich an dieser Stelle von Verfassungsdefiziten spreche. Wir können das im Protokoll der Sitzung nachlesen.
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