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32. Plenarsitzung: Landesbeteiligung an den ehemaligen Landesfachkrankenhäusern erhalten
26.01.2006
Drucksache 4/1566
Frau Vizepräsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, vielen Dank für den Bericht des Sozialministeriums, er knüpft an die intensive Diskussion der letzten Wochen und Monate im Sozialausschuss des Thüringer Landtags an. Der Minister hat es gesagt, wir haben eine intensive Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt, zu dieser Frage des Maßregelvollzugs im Prinzip schon seit dem Trägerwechsel und auch schon davor. Im Jahr 2002, genauer im Januar 2002, haben wir im Thüringer Landtag den Trägerwechsel der drei Landesfachkrankenhäuser beschlossen, damals mit diesem hier in Rede stehenden Anteil von 25,1 Prozent, den das Land weiter gehalten hat, und es war auch damals schon umstritten. Wir haben damals hier im Thüringer Landtag, kann ich mich entsinnen, schon eine heftige Debatte geführt. Damals ging es weniger um die 25,1 Prozent oder nicht, sondern insgesamt um die Frage des Trägerwechsels. Insofern ist aber die Zeit auch nicht stehen geblieben. Wir haben im Sozialausschuss des Thüringer Landtags seit über einem Jahr auf Antrag der CDU-Fraktion eine Diskussion um die Umsetzung der damals getroffenen Vereinbarungen. Wir diskutieren im Sozialausschuss über den Personalschlüssel in den Einrichtungen, insbesondere im Maßregelvollzug. Wir diskutieren aber auch über die zwischenzeitlich getätigten Investitionen, die Kostenentwicklung, die Fallzahlen letztendlich, die derzeit auch in den Einrichtungen betreut werden. Die Mitglieder der CDU-Fraktion, des Innen- und Sozialarbeitskreises waren erst in dieser Woche wieder in Stadtroda, um sich vor Ort auch zu informieren wie sich die Situation darstellt. Ich muss sagen, es hat sich im Vergleich zu der Situation von vor vier Jahren einiges getan, sowohl was die Bettenkapazität angeht als auch was die räumliche Kapazität angeht als auch das, was die damalige Überbelegung in den Einrichtungen des Maßregelvollzugs anging. Wir führen nach wie vor im Sozialausschuss eine inhaltliche Diskussion. Da geht es im Wesentlichen um die Fachkräftequalifikation, auch das ist in den letzten Sitzungen des Sozialausschusses intensiv dargelegt worden.
Und wir haben seit geraumer Zeit eine Diskussion auch um den Patientenschutz, das letztendlich, was die berechtigten Patienteninteressen in einer solchen Einrichtung angehen, aber auch auf der anderen Seite den Schutz der Bevölkerung, die ja auch Interessen hat gegenüber den dort untergebrachten Patienten, die, wie der Minister auch gerade dargestellt hat, ja Straftäter sind, die Straftaten begangen haben. Insofern muss man auch zwischen diesen beiden Punkten immer abwägen. (Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Richtig!)
Ich muss ganz deutlich sagen, es gibt Sachen, die wir als Politik nicht unmittelbar beeinflussen können, das ist die Vergütungsvereinbarung der Krankenhausträger. Das ist sicherlich etwas, was sich zwar durchaus immer wieder in der Diskussion befindet, auch gerade dann, wenn wir über Kostenentwicklung reden. Aber das können wir nicht beeinflussen. Wir können allerdings sehr wohl darauf achten, dass die Psychiatriepersonalverordnung eingehalten wird. Das geschieht auch. Dafür ist die Fach- und Rechtsaufsicht des Sozialministeriums letztendlich auch da und achtet darauf. Und wir können natürlich auch darüber diskutieren, inwiefern wir im ThürPsychKG Änderungen wollen, Änderungen wünschen. Seit 1994 ist das in der bestehenden Fassung in Kraft. Darum geht es aber alles gar nicht in dem Antrag der SPD-Fraktion. Im Antrag der SPD-Fraktion geht es im Wesentlichen, zumindest in den Punkten 1 und 2, um die Frage der Veräußerung der Landesbeteiligung, des Landesanteils an den Landesfachkrankenhäusern in Höhe von 25,1 bzw. 25,3 Prozent. Da ärgert es mich schon, wenn ich in der Antragsbegründung, aber auch in der Pressemitteilung der Kollegin Taubert dazu lese, dass sie eine Gefährdung der hoheitlichen Aufgabe im Maßregelvollzug sieht und das deswegen kritisiert. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, diese Gefährdung besteht nicht. Diese Gefährdung bestand nicht, als wir 25 Prozent gehalten haben, und die besteht erst recht auch nicht, wenn wir die 25 Prozent verkauft haben. Wir haben uns sehr lange im Sozialausschuss mit den einschlägigen Urteilen dazu befasst. Sie wissen, dass das in Schleswig-Holstein lange kritisiert war, diskutiert war, durch verschiedene Instanzen gegangen ist, aber zunächst auch am 19. Oktober 2006 letztinstanzlich im OLG-Urteil in Flensburg entschieden wurde. Im OLG-Urteil in Flensburg, das dem Ausschuss vorliegt, was wir in der letzten Sozialausschuss-Sitzung auch schon kurz andiskutiert haben, wird nämlich genau zu dieser Frage auch Stellung bezogen und zu dieser Frage, und da zitiere ich aus einer Pressemitteilung zu diesem Urteil, wo geschrieben steht oder gesagt wird - Frau Präsidentin, ich zitiere: „Das Grundgesetz verbietet die Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf Privatpersonen nicht grundsätzlich. Über die Zulässigkeit der funktionalen Privatisierung des Maßregelvollzugs ebenso wie des Strafvollzugs wird in der Fachliteratur kontrovers und unter Hervorhebung der Vielschichtigkeit dieser Problematik diskutiert, so dass nichts für eine offensichtliche Rechtswidrigkeit spricht.“ In Schleswig-Holstein sind 100 Prozent privatisiert. Da geht es also um 100 Prozent, da geht es genau um diese Frage und nicht um die Frage, ob 25 Prozent in Landesverantwortung bleiben müssen. Ich kann nur sagen, das ist das, was momentan als letztinstanzliches Urteil auf dem Tisch liegt. Wer etwas anderes will oder meint, das wäre vielleicht nicht verfassungskonform, der muss dann darauf setzen, dass ggf. das Bundesverfassungsgericht an dieser Stelle entscheidet. Ich persönlich glaube das nicht und kann an dieser Stelle auch nur unsere Auffassung bekräftigen. Wir vertreten die Meinung: Es ist möglich, es ist richtig und es ist verfassungsmäßig an dieser Stelle auch gedeckt.
Ein zweiter Punkt ärgert mich an der Pressemitteilung der Kollegin Taubert schon sehr, wenn Sie erklären, dass das Land sich von diesen 25,1 bzw. 25,3 Prozent ohne erkennbaren positiven Effekt trennt. Der Minister ist eben gerade darauf eingegangen und hat das Ihrem Kollegen Höhn erläutert. Der erkennbare positive Effekt hat etwas mit der Haushaltssituation des Freistaats Thüringen zu tun. Wir haben im Haushalt 2005, das war ja für jeden, der den Haushalt lesen kann, durchaus erkennbar, bei den Veräußerungserlösen 7,7 Mio. € im Haushalt eingestellt. Es gab damals weder von der SPD noch von der PDS einen Antrag, diese 7,7 Mio. € als Verkaufserlös zu streichen. Im Gegenteil, Herr Höhn, ich kann mich erinnern, es gab von Seiten der SPD-Fraktion damals sogar einen Antrag, diese avisierten Verkaufserlöse um 20 Mio. € zu erhöhen. Es ist nicht so ganz klar, wo Sie diese Verkaufserlöse erzielen wollten, aber in jedem Fall gab es damals zu diesem Zeitpunkt, als wir den Haushalt 2005 beraten und aufgestellt haben, auch von Seiten Ihrer Fraktion keine Abstriche daran und nicht die Diskussion, dass wir auf die Einnahmen aus diesem Bereich verzichten, denn dann hätte man an dieser Stelle auch Alternativen aufzeigen müssen. Insofern ist es nicht redlich, wenn man jetzt behauptet, es gebe keine erkennbaren positiven Effekte. Finanzen haben mit dieser Diskussion zu tun. Mit der Stellungnahme, die Ihnen heute zugeleitet wurde, wir haben sie nicht nur heute bekommen, wir hatten auch die Zeit, sie zu lesen, in dieser Stellungnahme wurde deutlich, dass dieser Verkaufserlös nicht in Höhe von 7,7 Mio., sondern in Höhe von 8,5 Mio. € letztlich auch erzielt wurde. Das ist ein Effekt - und ein positiver Effekt für den Haushalt des Freistaats Thüringen, Frau Kollegin Taubert. Der Freistaat hat, das hatte der Minister gesagt, seit der Trägerübertragung die Minderheitsbeteiligung in Höhe von 25,1 Prozent gehalten als eine Sperrminorität, die allerdings nur im gesellschaftsrechtlichen Sinne eine Bedeutung hatte. Alles andere, was Fach- und Rechtsaufsicht anging, war auch damals schon geklärt. Es war, denke ich, auch nach Auffassung der CDU-Fraktion schon wichtig, dass in dieser Übergangsphase eine staatliche Aufsichtskontrolle auch als Gesellschafter noch bestand. Aber da die Fachaufsicht unabhängig davon bestehen bleibt, auch unberührt davon bleibt, weil das ja in den Regelungen zum Maßregelvollzug auch klar gefasst ist, dass diese nicht verändert werden dürfen, sehen wir als CDU-Fraktion nicht mehr die Notwendigkeit, diese Sperrminorität weiter in Landeseigentum zu behalten.
Und im Übrigen zu dem Antrag, der uns heute vorliegt: Es wird schwierig, über diesen Antrag in dieser Form abzustimmen, weil, wie wir gehört haben, der Punkt 1 schon abschließend erledigt ist. Die Anteile am Klinikum in Hildburghausen sind veräußert, insofern gibt es da einen rechtsgültigen Verkauf, da ist nichts mehr zu stoppen, da ist auch nichts mehr zu diskutieren. Ich habe eben auch gerade für die CDU-Fraktion dargestellt, warum wir auch beim Punkt 2 dies anders sehen und sehr wohl davon ausgehen, dass sowohl in Stadtroda als auch in Mühlhausen die Verkaufsverhandlungen weiter geführt werden und zum Abschluss gebracht werden. Und zum Dritten muss ich sagen, der Minister hat eben einen Bericht für den dritten Punkt hier gehalten; wir haben uns im Sozialausschuss darauf verständigt, dass wir in einer vertraulichen Sitzung uns mit weiteren Fragen auch mit dem Landesrechnungshof und mit den Trägern verständigen werden. Ich kann Sie, da Sie offensichtlich so viele Fragen oder Kritikpunkte haben, Frau Kollegin Taubert, nur ermutigen, auch als Gast weiterhin an den Sozialausschuss-Sitzungen teilzunehmen, eben nicht nur partiell, sonst wüssten Sie, dass wir im Laufe des letzten Jahres sehr häufig und sehr intensiv über diese Frage diskutiert haben.
Zusammenfassend, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe für die CDU-Fraktion dargestellt, warum der Antrag für uns in dieser Form überhaupt nicht abstimmungsfähig ist. Ich habe auch dargestellt, warum wir grundsätzlich an dieser Stelle anderer Auffassung sind. Die CDU-Fraktion wird den Antrag ablehnen. Vielen Dank. ...
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich bedaure sehr außerordentlich, aber die Kollegin Thierbach war so wieselflink vom Rednerpult weg, dass ich sie nicht noch einmal etwas fragen konnte. Deswegen mache ich gern noch ein paar Anmerkungen zu dem, was Sie gesagt haben. Frau Kollegin Thierbach und auch Frau Kollegin Künast, dass Sie im Sozialausschuss meinen, immer so ein Stückchen im Nebel herumzustochern, liegt vielleicht an der Art und Weise, wie Sie die Diskussion gestalten. Sie binden einen bunten Blumenstrauß und sprechen alles an, reden sich insgesamt Ihren Kummer von der Seele und diskutieren über alles, aber nicht über das, was wir in dem Antrag konkret vorliegen haben. Wir haben über den Inhalt der Beleihungsverträge im Sozialausschuss lange diskutiert. Es gab die Frage, wie wir diese Beleihungsverträge einsehen wollen, ob wir sie einsehen können. Es gab im Sozialausschuss fraktionsübergreifend die Verständigung darauf, dass wir gesagt haben, wir machen das in einer vertraulichen Sitzung. Das hat einen guten Grund gehabt, weil wir gesagt haben, man kann nicht einfach mit Verträgen, die zwischen Vertragspartnern geschlossen wurden, draußen hausieren gehen und sagen, das breiten wir einmal zur öffentlichen Diskussion aus, es war Einverständnis darüber im Sozialausschuss, insofern verwundert mich das schon, dass Sie das jetzt so darstellen, als ob Sie furchtbar enttäuscht sind, dass Ihnen keiner die Beleihungsverträge in die Hand drückt.
Ich muss Ihnen noch etwas sagen: Wir haben, als es um die Frage ging, warum wir im Sozialausschuss so lange zu diesem Punkt beraten haben, uns schon auch im Sozialausschuss mit den vorangegangenen Urteilen in Schleswig-Holstein beschäftigt. Frau Kollegin Thierbach, da war es eben schon so, die ersten zwei Urteile vom Amtsgericht Flensburg und vom Landgericht Flensburg, die stellten beide diese Regelung deswegen in Frage, weil sie verfassungsrechtliche Bedenken und Verstöße gegen das Grundgesetz gesehen hatten. Erst das OLG-Urteil hat offensichtlich diese Bedenken in dieser Form nicht so gesehen, auch wenn damit keine abschließende Entscheidung getroffen wurde. Wir haben im Sozialausschuss immer gesagt, wir warten ab, bis uns dieses Urteil des OLG Flensburg vorliegt. Etwas anderes hat auch der Landesrechnungshof nicht gesagt, der wird abschließend prüfen und uns diesen Prüfbericht auch zugänglich machen. Aber das hat natürlich auch seine Zeit gedauert. Und dass zwischenzeitlich der Verkauf erfolgt ist - und darauf sind Sie leider, Frau Kollegin Künast, überhaupt nicht eingegangen - hing ein bisschen damit zusammen, dass wir natürlich auch haushaltsmäßig die Vorkehrungen getroffen haben, dass wir immer gesagt haben, es besteht ein Prüfauftrag zur Veräußerung dieser 25,1 Prozent, und dass irgendwann der Punkt auch da war, wo die Veräußerung vorgenommen wurde. Dass davor, wenn Vertragsverhandlungen zwischen Partnern stattfinden, keine öffentliche Debatte hier im Thüringer Landtag stattfindet, glaube ich, ist ein Stückchen verständlich, hat ein Stückchen auch etwas damit zu tun, wenn man einen Verkaufserlös in einer gewünschten Höhe erzielen will. Das stand im Haushalt drin und mich hat sehr enttäuscht, Frau Kollegin Künast, dass Sie kein Wort dazu gesagt haben, warum Ihre Fraktion, als wir damals den Haushalt aufgestellt haben, keinerlei Bemühungen unternommen hat, diese Position dann zu streichen, vielleicht durch andere Einnahmetitel zu ersetzen.
Und ein Letztes, weil das hier nicht unwidersprochen am Rednerpult bleibt: Es ist eine Unverschämtheit, Frau Kollegin Künast, (Beifall bei der CDU) wenn Sie hier behaupten, es würde sich jemand aus der sozialpolitischen Verantwortung schleichen oder die loswerden wollen. Das ist eine Unverschämtheit, es ist dreist und das weise ich zurück. Vielen Dank.
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