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34. Plenarsitzung: Initiative für Demokratie und Toleranz - gegen Extremismus und Gewalt

 02.03.2006 

Drucksache 4/1638

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte eingangs voran nicht das stellen, was uns in der Frage trennt, sondern erst das, was uns in dieser Frage eint, einen muss, jetzt und auch in Zukunft einen muss. Deswegen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, möchte ich zuerst das betonen, was, glaube ich, übereinstimmende Auffassung aller im Thüringer Landtag vertretenen Parteien sein sollte und - ich bin auch fest überzeugt - auch ist. Es geht darum, wenn wir heute hier miteinander diskutieren, dass wir ein wichtiges, auch ein öffentlich wahrnehmbares Signal setzen, ein Signal an all diejenigen, an die wir uns als Landespolitiker wenden. Das sind die Menschen draußen im Freistaat Thüringen, die uns zuhören; das sind diejenigen, die mit diesem Thema beschäftigt sind; das sind aber auch diejenigen, die davor Angst haben, dass wir als Thüringer Parlamentarier zu einer einheitlichen Position in dieser Frage kommen, die sich nämlich Sorgen darum machen müssen, dass sie als das entlarvt werden, als was wir sie auch als Parlamentarier sehen. Wir sehen sie nämlich als diejenigen, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bedrohen. Deswegen wenden wir uns gegen die und ich glaube, das ist ein einheitlicher Grundkonsens, den wir alle hier in diesem Thüringer Landtag vertreten können. Ich möchte eindeutig sagen: Für uns ist klar, dieser Grundkonsens darf von niemandem hier im Thüringer Landtag aufgekündigt werden und dieser Grundkonsens hat natürlich eine Basis, eine Basis, die wir alle gemeinsam mit tragen. Die Basis ist unser Grundgesetz Artikel 1, die Basis ist die Verfassung des Freistaats Thüringen. In beidem ist ganz klar beschrieben und aufgeschrieben, dass die Würde des Menschen unantastbar ist; es ist beschrieben, was für ein Menschenbild wir haben und sehen, und es ist aber auch beispielsweise im Grundgesetz in Artikel 20 bei den Verfassungsgrundsätzen geschrieben: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ mit einer an die verfassungsmäßige Ordnung gebundenen Gesetzgebung. Politische Extremisten sehen das anders. Sie verlassen diese gemeinsame Basis, politische Extremisten wenden sich gegen diese gemeinsame Basis, wenden sich gegen unsere Verfassung, gegen das Grundgesetz und genau deswegen lehnen wir ihre Positionen so deutlich und so nachdrücklich auch ab.

Wenn wir hier im Thüringer Landtag über Extremismus diskutieren, über Gewalt gegen anders Denkende diskutieren, müssen wir uns zuallererst die Frage stellen: Wo sind die Ursachen, wo kommt das her, warum lehnen wir das so entschieden ab? Politischer Extremismus und daraus resultierende Gewalt gegen anders Denkende basieren - und das ist bei den Beratungen im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit deutlich geworden - auf Vorurteilen, auf Informationsdefiziten. Das sind die wesentlichen Ursachen dafür und das führt dann zu seiner von uns immer wieder zu verurteilenden und problematischsten Form, zu vorurteilsbedingter Gewalt. Wir müssen, wenn wir hier im Thüringer Landtag darüber diskutieren, uns immer darüber im Klaren sein, dass wir aus Sicht der Opfer diskutieren müssen. Die Opfer stehen im zentralen Mittelpunkt der Diskussion, die wir hier führen, denn die Opfer, bei aller Diskussion, über was wir hier streiten und auch Meinungsverschiedenheiten haben können, die Opfer sind diejenigen, die von rechts- aber auch von linksextremer Gewalt betroffen sind. Den Opfern ist es an dieser Stelle zunächst in ihrer Wahrnehmung egal, von wem die Gewalt gegen sie ausgeübt wurde, es ist gleich schlimm. Deswegen ist es mindestens ebenso wichtig, dass wir uns für alle Opfer von Gewalt stark machen und das auch immer wieder deutlich hier im Thüringer Landtag sagen. (Beifall bei der CDU)

Da sage ich ganz deutlich, wenn wir über die Opferproblematik oder auch über den Bezug von Opfern und Tätern diskutieren, wissen wir, wer von Gewalt im Freistaat Thüringen betroffen ist. Es sind anders Denkende, das sind Gewaltopfer, es sind auch Ausländer, es sind auch Schwache in unserer Gesellschaft. Aber für uns - und das sage ich für die CDU-Fraktion deutlich - gehört auch zu den Opfern von Gewalt selbstverständlich der Polizeibeamte, der einen Stein an den Kopf geworfen bekommt. Dazu gehören auch die jungen Leute, die bei Demonstrationen durch Steinwürfe verletzt werden, egal bei welcher Art von Demonstration; um die müssen wir uns Sorgen machen, denen müssen wir helfen und da müssen wir auch letztendlich ein Signal für Opfer von jeder Form von Gewalt setzen und ganz klar immer wieder sagen - die Strafbarkeit von Gewalttaten ist konsequent durchzusetzen. Das muss der Konsens sein. Auch bei der Auseinandersetzung mit dem politischen Extremismus darf genau aus diesem Grund der Zweck nicht die Mittel heiligen, sondern es muss klar sein, dass Gewalttaten immer abzulehnen sind. Das ist eine - denke ich - für uns selbstverständliche Aussage.

Wir beschäftigen uns heute und in den letzten Beratungen hier im Thüringer Landtag aber vorrangig mit politischem Extremismus und der daraus resultierenden Gewalt. Es war angesprochen, wir haben im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit lange auch über die Fachstellungnahmen von Experten diskutiert. Einer der Experten, die wir schriftlich angehört hatten, der Herr Prof. Rössner, hat uns seine Definition mitgeteilt, wie er Extremismus und Gewalt einstuft, wie er letztendlich auch mit dem Begriff „vorurteilsbedingte Gewalt“ und „Vorurteilskriminalität“ umgeht. Frau Präsidentin, ich zitiere aus dem Schreiben von Prof. Rössner: „Gewaltstraftaten gegen Personen oder Sachen, die der Täter vor dem Hintergrund eines eigenen Gruppenzugehörigkeitsgefühls gegen ein Mitglied einer anderen Gruppe aufgrund deren Eigenschaft wie Rasse, Nationalität, Religion, sexuelle Orientierung oder sonstiger Lebensstile ausführt und damit beabsichtigt, alle Fremdgruppenmitglieder einzuschüchtern und die eigene Gruppe zu entsprechenden Taten aufzufordern.“ Genau das ist es, was wir so scharf ablehnen. Genau das ist es, wo wir sagen, wir verurteilen solche Taten, wir verurteilen vorurteilsbedingte Taten in jedem Fall, von wem auch immer.

Wir haben, sehr geehrte Damen und Herren, Rechts- und Wertgrundlagen in unserer Gesellschaft. Wir haben eine wehrhafte Demokratie und das macht unsere Demokratie auch aus. Wir haben im Strafrecht klare Regelungen. Wir haben Vorfeldverbote. Es ist im Strafrecht unter anderem geregelt der Schutz vor Gewaltförderung und Propagierung, der Schutz vor medialer Gewalt, der Schutz vor gruppendynamischen Gewaltabläufen, der Schutz vor Gewalt fördernden Opfererniedrigungen und Gewalt förderndem nationalistischen Gedankengut. Aber es ist beispielsweise auch im Thüringer Beamtengesetz in § 56 die Ausgrenzung von extremem Gedankengut aus dem öffentlichen Dienst geregelt. Ich sage das deswegen so deutlich, weil wir eine ganze Menge an gesetzlichen Rahmenbedingungen haben und weil wir als CDU-Fraktion immer wieder sagen, diese gesetzlichen Rahmenbedingungen, die wir haben, müssen auch konsequent und deutlich umgesetzt werden.

Wir haben einen zweiten Punkt, den man dabei ansprechen muss und das ist moralische und die ethische Wertung. Da geht es natürlich um die Frage der Vermittlung diesbezüglicher Grundlagen durch die Erziehung im Elternhaus. Da geht es um Fragen wie die vorurteilsfreie Erziehung, den Umgang mit Ausländern, mit anderen Religionen oder den Umgang mit anders Denkenden. Das setzt sich fort in der Schule. Das muss in der Schule, in der Ausbildung genauso konsequent und deutlich, auch in frühen Lebensjahren, Kindern und Jugendlichen vermittelt werden. Ich habe es hier im Parlament schon mehrfach gesagt, wir wissen, dass in der Regel schon bei 16-jährigen Jugendlichen eine Grundeinstellung, ein Verhaltensmuster in einer Art und Weise ausgeprägt ist, wo vieles, was an Defiziten in diesem Zeitraum bis dahin entstanden ist, nur noch schwer korrigierbar ist. Genau deswegen wenden wir uns so deutlich auch an Kinder und Jugendliche. Genau deswegen betonen wir die Verantwortung des Elternhauses, aber auch der Schule an dieser Stelle.

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, wir haben zum Beratungsablauf im Thüringer Landtag fast ein Jahr schon dieses Thema auf der Tagesordnung. Frau Kollegin Thierbach hat vorhin darauf hingewiesen. Wir haben im April 2005 den Antrag „Null Toleranz gegenüber Rechtsextremismus“ hier diskutiert. Es gab damals durch meinen Kollegen Christian Köckert bei der ersten Beratung auch durchaus Kritik an diesem Antrag. Ich möchte es nur an drei Punkten deutlich machen, wo er diese Kritik festgemacht hat. Das waren zum einen sprachliche Ungenauigkeiten oder aber auch politische Absichten beim immer wieder propagierten „Kampf gegen Rechts“, Herr Kollege Gentzel. Ich sage das deswegen, weil mir das vorhin bei Ihrer Rede aufgefallen ist, dass Sie an mehreren Stellen vom Kampf gegen Rechts, von der Diskussion rechter Aktivitäten, rechte Musik, Null Toleranz gegen Rechts gesprochen haben. Sie wissen, dass wir ein paar Mal in Diskussionsrunden darüber gestritten haben und ich Ihnen mehrfach auch dazu gesagt habe, das ist für mich etwas mehr als eine sprachliche Ungenauigkeit. Wir müssen sehr aufpassen, dass das nicht zu einem politischen Begriff an dieser Stelle wird. Ich bin angenehm überrascht davon, dass die Kollegen von der Linkspartei inzwischen sehr genau zu trennen wissen, zwischen Rechts und Rechtsextremismus, aber auch zwischen Links und Linksextremismus. Ich bitte Sie herzlich und sehr deutlich darum, wenn wir an dieser Stelle nicht immer wieder die gleiche Diskussion aufmachen wollen, das entsprechend aufzunehmen. Herr Kollege Köckert hat damals auch bei der ersten Beratung hier im Thüringer Landtag darauf hingewiesen, dass wir den politischen Extremismus und die politische Gewalt insgesamt als ein Problem sehen und uns damit kritisch auseinandersetzen wollen. Dem folgend haben wir dann auch im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit eine Anhörung zu diesem Gesamtthemenkomplex beantragt. Das hatte Kollege Köckert hier gesagt gehabt. Ich denke, insofern war es auch Ausschuss nicht überraschend. Kollege Köckert hat damals auch gesagt, dass die CDU-Fraktion Probleme mit der generellen Ächtung von Rechtsextremen hat, weil wir uns natürlich schon die Frage stellen müssen, wie können wir junge Menschen auch wieder zurückholen, integrieren, wieder eingliedern; wie gehen wir mit diesen jungen Menschen letztendlich um. Trotz der grundsätzlichen Bedenken, die wir damals im Landtag schon deutlich gemacht haben, erfolgte keine Ablehnung des Antrags „Null Toleranz gegen Rechtsextremismus“, sondern seine Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und eine darauf folgende 10-monatige intensive Beratung. Wir haben die Berichte der Ministerien gehört, wir haben eine schriftliche Expertenanhörung dazu durchgeführt, wir haben uns in mehreren Sitzungen damit auseinandergesetzt und wir sind natürlich zu ganz verschiedenen Schlüssen aus diesen Beratungen gekommen. Frau Kollegin Thierbach hatte das angedeutet. Für uns, für die CDU-Fraktion, haben sich bei den Beratungen durchaus die ursprünglichen Bedenken gegen den Null-Toleranz-Antrag der SPD bestätigt. Dennoch haben wir auch nach dem Aufzeigen der Mängel am SPD-Antrag auch im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nicht generell und pauschal gesagt, dass wir damit das Thema beenden wollen, sondern wir haben stattdessen den Versuch gemacht, einen gemeinsamen Antrag zwischen SPD- und CDU-Fraktion zu entwerfen. Es gab dazu als Basis den Null-Toleranz-Antrag der SPD-Fraktion, es gab dazu als Basis auch ein CDU-Papier, womit wir uns in der Fraktion auch schon im September letzten Jahres auseinander gesetzt haben. Es gelang nicht, diesen gemeinsamen Antrag in den vorangegangenen Beratungen zu finden. Ich sage ganz deutlich, ich persönlich bedaure das, aber ich muss es an dieser Stelle auch akzeptieren. Ich muss trotzdem natürlich auch sagen, ich finde es richtig und vernünftig, dass wir immer wieder das Gesprächsangebot einander unterbreiten, dass wir wissen von den Positionen der anderen, dass wir aber auch Möglichkeiten finden, aufeinander zuzugehen.

Heute haben wir im Ergebnis der Diskussion zwei Anträge, die beide mit dem ursprünglichen Antrag „Null Toleranz“ letztlich nur noch das Thema verbindet. Auch der Änderungsantrag der SPD-Fraktion hat in der inhaltlichen Fassung wenig gemein mit dem, was wir damals als Null-Toleranz-Antrag im April letzten Jahres hatten. Wir haben aber auch die Änderungsanträge der Linkspartei zum CDU-Antrag. Und auch da sage ich, die sind zu begrüßen, denn sie sind ein Beleg dafür, dass sich alle Fraktionen der inhaltlichen Diskussion hier im Thüringer Landtag stellen und diese inhaltliche Diskussion suchen. Wir werden jetzt zu diesem Thema noch einige Worte miteinander, denke ich, austauschen können und sollten dann im Ergebnis auch zu einem Punkt finden, wo wir entweder eine klare Beschlussfassung heute hier im Thüringer Landtag treffen, wofür ich mich ausspreche, weil ich der Auffassung bin, wir wollen dieses wahrnehmbare Signal auch nach außen senden, oder aber ob wir sagen, wir wollen insgesamt in den Ausschüssen alle Anträge, alle Positionen, die wir dazu haben, weiterdiskutieren. Nur, dann darf selbstverständlich nicht der Eindruck entstehen für die Menschen im Freistaat Thüringen, die diskutieren monatelang, jahrelang und kommen am Ende nie zu einem Ergebnis.

Ich möchte im nächsten Punkt darauf eingehen, was der Innenminister in den letzten Tagen bei seiner Statistik zur Gewaltproblematik, zu politisch motivierter Gewalt letztendlich vorgestellt hat. Es waren für mich zwei Sachen an dieser Stelle sehr bemerkenswert. Zum einen müssen wir feststellen, und das muss man auch deutlich hier sagen, es ist kein alleiniges Jugendproblem. 50 Prozent der Täter sind dem Jugendalter entwachsen, sind Erwachsene. Das ist eine bemerkenswerte Aussage, die wir vor einiger Zeit auch schon einmal in einer Stellungnahme vom vorhin schon zitierten Prof. Rössner gelesen hatten, der festgestellt hat, jugendlicher Rechtsextremismus ist weder ein deutsches Phänomen noch eines der Jugend. Das ist eine wichtige Aussage und ich glaube, wir müssen sie an dieser Stelle auch festhalten. Es gibt eine zweite wichtige Aussage - und auch das sollten wir hier benennen -, auch beim Linksextremismus haben wir hinsichtlich der Gewaltstraftaten einen deutlich zunehmenden Anteil zu verzeichnen. Beim Rechtsextremismus haben wir nach wie vor einen sehr, sehr hohen Anteil auch an Propagandadelikten. Das findet sich in der Statistik wieder. Auffällig ist auch die Entwicklung des letzten Jahres bei der politisch motivierten Kriminalität im Vergleich zwischen links- und rechtsextremistischem Hintergrund. Bei rechtsextremistischem Hintergrund sind glücklicherweise - zumindest im Vergleich zu den Zahlen von 2001 - die Fälle zurückgegangen. Glücklicherweise sage ich und ich glaube, da kann ich für alle hier auch im Thüringer Landtag sprechen. Wir müssen aber auch ehrlich konstatieren und das auch benennen, dass wir bei Straftaten mit linksextremem Hintergrund von 2001 bis zum heutigen Tag auch eine deutliche Zunahme verzeichnen müssen, auf einem niedrigerem Niveau, das müssen wir hier bekennen und auch erklären, aber wir haben eine deutliche Zunahme zu verzeichnen. Deswegen gehört es zur Wahrheit, dass wir das hier im Thüringer Landtag auch ansprechen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben in Thüringen durchaus eine ganze Menge an Aktivitäten im Kampf gegen Extremismus. Es ist mitnichten so, dass in der öffentlichen Darstellung hängen bleiben darf, es geschieht nichts oder wir tun nichts in diesem Bereich. Wir haben mit der Landesstelle Gewaltprävention als Nachfolger der KOOSTG letztendlich ein Instrument an der Hand, was eine hervorragende Arbeit in diesem Bereich leistet. Es gehört dazu, dass wir das an dieser Stelle würdigen und auch den Dank aussprechen. Wir haben darüber hinaus, gerade auch ausgehend von der Landesstelle Gewaltprävention, insbesondere im Bereich der Prävention zum Antisemitismus hervorragende Ansätze und Projekte, die stattfinden. Wir haben eine Landeszentrale für politische Bildung, die sich intensiv gerade auch mit den Fragen des Rechtsextremismus auseinander setzt. Wir haben inzwischen regionale Präventionsräte. Jeder der Abgeordnetenkollegen sucht regelmäßig um den 27. Januar die Chance und die Gelegenheit, in Zeitzeugengesprächen auch zu vermitteln, was in dem dunkelsten Kapitel deutscher Geschichte geschehen ist. Wir haben Fortbildungen für Multiplikatoren. Wir haben an den Schulen eine ganze Menge, was stattfindet, und wir haben seit 2001 ein Landesprogramm für Demokratie und Toleranz, auf dessen Grundlage hauptamtliche Mitarbeiter der Jugendarbeit geschult werden und inzwischen über 300 Teilnehmer erreicht wurden und wozu es gerade eine erneute Ausschreibung für das Jahr 2006 gab. Wir haben eine ganze Menge an Informationsmaterialien, die in den verschiedenen Ministerien, in den verschiedenen Institutionen existieren. Wir wollen als CDU-Fraktion mit dem Punkt 1 unseres Antrags erreichen, dass die Handlungsmöglichkeiten und Beiträge, die wir zu diesem Thema haben, auch zusammenhängend dargestellt werden. Das ist der erste wichtige Punkt in unserem Antrag. Wir haben uns aber in einem zweiten Punkt sehr intensiv mit der Frage an Schulen auseinander gesetzt; das ist im Übrigen etwas, was sich auch mit dem deckt, was im Änderungsantrag der SPD-Fraktion besteht. Wir wollen nämlich einen Ansprechpartner an jeder Schule, einen Lehrer, der letztendlich als Ansprechpartner für Schüler und Kollegen zur Verfügung steht, der die Fortbildungsangebote des ThILLM nutzt, der einen fachlichen Austausch organisiert, der aber auch letztendlich einen fachlichen Austausch mit seinen Kollegen in anderen Schulen führen kann und wo die Verantwortung der Schulämter natürlich so weit geht, sie entsprechend anzuleiten, zu unterstützen und zu begleiten. Für uns als CDU-Fraktion ist dieser Antragspunkt sehr wichtig und genau deswegen haben wir auch den Änderungsantrag, den Ergänzungsantrag an dieser Stelle durchaus zustimmend zur Kenntnis genommen, der von der Linkspartei.PDS in Punkt 1 gestellt wurde. Ich sage für mich, ich kann diesen Punkt 1 an dieser Stelle mittragen. Ich finde, es ist eine sinnvolle Ergänzung zu Punkt 2 unseres Antrages, und denke, es ist wichtig und richtig, dass wir auch klare Ziele benennen, wie wir an der Schule mit dem Begriff des Extremismus zukünftig umgehen werden.

Wir haben, wenn wir uns die Anträge anschauen, und da müssen wir zunächst beim Punkt 2 a auch noch einmal zu dem alten Antrag „Null Toleranz“ zurückschauen, schon die Situation, dass es vieles Gemeinsames gibt, aber auch vieles, was von den Experten durchaus kritisch beurteilt wurde. Frau Kollegin Thierbach hatte vorhin schon zitiert aus Schreiben von einigen Experten. Ich möchte eine Stellungnahme schon noch einmal vortragen, weil ich glaube, es trifft so ein Stückchen den Kern, was wir auch bei der ersten Beratung hier im Thüringer Landtag diskutiert haben. Herr Prof. Rössner hat zu dem Null-Toleranz-Antrag uns geschrieben, ich zitiere: „Unter kriminologischer, sozialpsychologischer Perspektive kann die darüber hinaus gehende politische Bekämpfung des Rechtsextremismus wirkungsvoll nicht mit staatlicher Ausgrenzung erreicht werden.“ Und Dr. Leyen von Berg hat geschrieben, ich zitiere: „Die vorgeschlagene Strategie jedoch dürfte sich kaum als geeignet erweisen, dem Problem nachhaltig zu begegnen. Maßnahmen symbolischer Ächtung greifen zu kurz, desgleichen werden Mittel administrativer Verordnungen und Verbote kaum wirksam werden.“ Was sagen uns diese beiden Stellungnahmen? Diese beiden Stellungnahmen sagen uns, wir müssen sehr genau aufpassen in der Wahl der Mittel, was wir suggerieren, was wir tun können, wo aber auch die Grenzen des Handelns sind, was wir tun können. Ich begrüße es sehr, wenn wir insgesamt auch das zivilgesellschaftliche Engagement viel stärker in den Blickpunkt nehmen, weil es doch genau da ist, wo wir unsere Bürger auch mitnehmen wollen, wo wir sie packen wollen, wo wir ihnen sagen wollen, sie sind genauso gefordert wie wir als Politiker, die die Rahmenbedingungen schaffen müssen.

Wir haben zu dem Antrag „Null Toleranz“ - und da erkläre ich schon noch einmal gern, wie wir dann zu den Änderungsanträgen gekommen sind - festgestellt, dass er in dieser Form - das sagen ja auch die beiden Zitate der Experten - nicht zielführend war, nicht schlussendlich zielführend sein kann, dass er aber einen wichtigen Impuls gesetzt hat. So habe ich auch Herrn Kollegen Gentzel vorhin verstanden, als er gesagt hat, er meint, dass die SPD-Fraktion damit auch einen wichtigen Diskussionsprozess angestoßen hat. Wir haben aus den Gründen und aus den Bedenken, die ich vorhin dargestellt habe, schon als CDU-Fraktion im September letzten Jahres einen eigenen Entwurf erstellt, der damals unter dem Titel „Initiative gegen Extremismus und vorurteilsbedingte Gewalt“ entstanden ist. Dieser Antrag griff eben genau diese Defizite auf und er hatte neben dem Interventionsgedanken auch sehr stark einen Präventionsaspekt. Trotzdem, das habe ich vorhin schon gesagt, haben wir parallel den Kompromiss mit dem ursprünglichen Antragsteller der SPD-Fraktion gesucht und er war beabsichtigt. Ich muss konstatieren, dass wir in den Gesprächen mit den Abgeordnetenkollegen, Herrn Kollegen Gentzel, Frau Pelke und Herrn Köckert, durchaus diesen Kompromiss intensiv gesucht haben, wesentliche Fragen dieses Kompromisses sich ja auch in dem heutigen SPD-Antrag wieder finden, aber es gab damals bei diesem Kompromiss auch Zugeständnisse von beiden Seiten. Ich muss es letztendlich als einen demokratischen Vorgang natürlich auch akzeptieren, wenn die Mehrheit meiner Fraktion, der CDU-Fraktion, an dieser Stelle sagt, dieses Kompromisspapier ist uns nicht weit gehend genug. Wir wollen mehr. Wir wollen an dieser Stelle mehr und konkreter Punkte benennen. So ist letztendlich nach eingehenden Beratungen der Ihnen heute vorliegende CDU-Antrag entstanden. Dieser CDU-Antrag, der durchaus, und das habe ich von Ihnen Herr Kollege Hausold gerade zustimmend zur Kenntnis genommen, Ansätze auch nach Ihrer Auffassung in die richtige Richtung enthält. Wir werden immer wieder und immer weiter über dieses Thema diskutieren, egal ob wir es heute zunächst mit einer Beschlussfassung zum Abschluss bringen oder fortlaufend in den Ausschüssen oder uns im Plenum damit auseinandersetzen.

Wir als CDU-Fraktion sagen aber, wir sehen uns insbesondere durch die PMK-Statistik der letzen Tage durchaus auch bestätigt, dass wir sagen, wir wollen den Extremismus insgesamt in den Blick nehmen. Da muss ich auch Ihnen sagen, Herr Kollege Gentzel, auch die Kollegen im Bund sind an dieser Stelle ein Stückchen weiter. In der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD steht auch drin, dass es sehr wohl um Rechts- und Linksextremismus geht, gehen muss. (Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Sie sitzen nicht in allen Ausschüssen, wo über Rechts und Links diskutiert wird. Mehr brauche ich nicht dazu zu sagen.)

Ich denke schon, dass das wichtig ist und dass das genau an das anknüpft, was ich vorhin eingangs auch schon versucht habe, als Grundkonsens zu beschreiben. Ich habe gesagt, es gibt zwischen den Anträgen von CDU und SPD eine ganze Menge an Gemeinsamkeiten und Parallelen. Es gibt auch einiges, was uns trennt in diesen Anträgen. Vor diesem Hintergrund ist es sicherlich legitim, dass wir hier darüber diskutieren, streiten vielleicht auch, aber das wir am Ende auch zu einem gemeinsamen Konsens finden können. Da möchte ich sagen, da ärgert mich die Aussage von Herrn Prof. Fauser in Jena schon sehr, wenn er unterstellt und behauptet, die Gefahren des Rechtsextremismus in Thüringen würden unterschätzt. Das ist nicht so. Ich habe gerade versucht, in meinem Beitrag deutlich zu machen, dass wir eine Menge an dieser Stelle tun und dass wir weit davon entfernt sind, uns in einer Situation wie zu Zeiten der Weimarer Republik zu befinden, wo sich Parteien zerstreiten und nicht zu einem Grundkonsens zurückfinden. Ich bin nach wie vor fest davon überzeugt, dass wir einen Grundkonsens haben und genau an dieser Stelle ist es eben falsch, was Prof. Hauser gesagt hat und ich möchte dazu auch deutlichen Widerspruch anmelden.
(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Fauser.)

Prof. Fauser, ja doch. Bei allem demokratischen Meinungsstreit haben wir diese gemeinsame Grundposition und diese gemeinsame Grundposition, das wissen alle Parlamentarier hier im Hause, haben wir zahlreiche Diskussionsveranstaltungen auch immer wieder herausgearbeitet. Herr Kollege Gentzel, wir waren gemeinsam bei Diskussionsforen, auch bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung und haben durchaus festgestellt, dass es eine ganze Menge an Gemeinsamkeiten gab. Wir haben mit den Kollegen der PDS-Fraktion genauso intensiv dieses Thema diskutieren können und genauso intensiv auch festgestellt, wo bei allen Unterschieden auch Gemeinsamkeiten sein können. Ich werbe deswegen auch sehr stark um Zustimmung zum CDU-Antrag, weil dieser CDU-Antrag auch das ausdrückt. Wir stehen mit dem Antrag für Demokratie und Toleranz und wir wenden uns mit dem Antrag gegen Extremismus und Gewalt. Ich sage es auch noch mal für die CDU-Fraktion, wir sehen sehr deutlich das wachsende Gefährdungspotenzial des Rechtsextremismus. Wir wollen mit unserem Antrag die Präventionsarbeit stärken. Wir wollen sie stärker im Rahmen der Jugendarbeit berücksichtigt sehen. Dazu gehört neben der Intervention selbstverständlich auch die Integration.

Wir definieren in unserem Antrag die Aufgabenstellung für die Landesstelle Gewaltprävention deutlicher und auch so, wie Sie es, Kollege Gentzel, vorhin auch angemahnt haben. Wir wollen, und das findet sich nur in unserem Antrag so wieder, den Bericht des Landesamts für Verfassungsschutz und die PMK-Statistik jährlich im Landtag diskutieren. Wir wollen gemeinsam dann hier im Landtag nach neuen Ansätzen zur Extremismusbekämpfung fortlaufend immer wieder suchen. Das alles sind, denke ich, sehr konkrete Ansätze, die wir heute auch im Thüringer Landtag verabschieden sollten.

Jetzt erlauben Sie mir einige Bemerkungen zu dem Antrag der Linkspartei. Ich hatte vorhin gesagt, dass ich durchaus den Punkt 1 für nachvollziehbar, für richtig und für wichtig halte. Deswegen würde ich durchaus auch herzlich bitten, zu überlegen, ob wir das auch einzeln abstimmen können an diesem Punkt.

In Punkt 2 und 3 sehe ich allerdings Bedenken, die ich an dieser Stelle nicht verschweigen möchte. Wenn Sie formulieren, Sie wollen eine Stärkung kommunaler Projekte bzw. Ansätze demokratischer Gegen- bzw. Jugend- und Alltagskultur, glaube ich, ist das mehr als erklärungsbedürftig und trifft nicht ganz den Kern dessen, was wir als CDU-Fraktion vertreten. Es steht auch drin, dass insbesondere kommunale Maßnahmen zu initiieren und zu fördern sind. Das findet sich sowohl in Ihrem Punkt 2 als auch im Punkt 3. In beiden Fällen sage ich Ihnen, das ist zunächst eine sehr deutliche Aufgabe für die kommunale Ebene vor Ort. Dort muss qualitativ beurteilt und auch organisiert und auch gefördert und auch initiiert werden, wenn der Bedarf besteht. Das haben wir bei den Präventionsräten erlebt. Das erleben wir da, wo kommunale Netzwerke entstehen. Wir können auch im Sinne dessen, was ich vorhin als Stellungnahme von den Fachexperten vorgetragen habe, nicht hingehen und sagen, wir wollen als Land oder als Landesstelle Gewaltprävention zivilgesellschaftliches Engagement praktisch vor Ort initiieren oder finanzieren. Da ist schon etwas, was aus der kommunalen Ebene heraus entstehen sollte und auch entstehen muss.

Sie haben uns darüber hinaus einen Entschließungsantrag vorgelegt, in dem Sie einen Beirat fordern, der eine Strategie gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit erarbeiten soll. Ich sage Ihnen dazu zum einen: Natürlich, es ist dann ein Stückchen Diskussion, die sich wieder sehr stark und sehr einseitig allein auf den Begriff des Rechtsextremismus fokussiert. Das hatte ich gerade erläutert, das kann man tragen, das ist sicherlich aus Ihrer Sicht auch verständlich. Allerdings gibt es einen weiteren Punkt: Wir haben mit der Landesstelle Gewaltprävention auch jetzt gerade die Bemühung, einen Fachbeirat dort zu bilden, wo mit Wissenschaftlern, mit Fachöffentlichkeit auch ein beratendes Gremium zur Verfügung steht. Wir haben darüber hinaus auch in Verantwortung der Landesstelle bereits einen Arbeitskreis zur Prävention von Antisemitismus, was ich vorhin dargestellt habe. Wir müssen aufpassen, dass wir mit Forderungen nach allgemeinen Beratungsgremien, wo alle und jeder zwar diskutieren, wo allerdings am Ende diese Handlungsempfehlungen, die Sie in Punkt 2. oder in Punkt 3. fordern, gar nicht erarbeitet werden können, ob wir damit nicht diese Erwartungshaltung auch in einer Art und Weise ausdrücken, die am Ende nicht zu erfüllen ist. Wir werden also diesem Entschließungsantrag an dieser Stelle nicht folgen können. Allerdings, ich sage es noch mal, es ist ein wichtiger Impuls, es ist ein Gedanke und auch eine Diskussionsgrundlage.

Ich möchte zum Schluss, liebe Kolleginnen und Kollegen, zusammenfassend noch mal an drei Punkten deutlich machen, was wir als CDU-Fraktion wollen. Wir wollen eine Null-Toleranz-Strategie gegen extremistische Aktivitäten und Straftaten. Dazu muss aber der gesetzliche Rahmen nicht erweitert, sondern konsequent ausgeschöpft werden. Das ist der erste wichtige Punkt.

Der zweite Punkt: Wir wollen aber auch die integrative Wirksamkeit von Kinder- und Jugendarbeit für die Wiedereingliederung von extremistisch denkenden und handelnden Jugendlichen, und wir wollen dabei den Präventionsgedanken stärken.

Wir wollen als Drittes - und das habe ich sehr bewusst an das Ende meiner Rede gestellt -, dass Zivilcourage Anerkennung findet, denn dann wird sie als anerkennens- und nachahmenswert erkannt. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU)


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