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36. Plenarsitzung: Änderungsgesetz des Trägerkreises "Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik" zum Thüringer Familienfördergesetz

 30.03.2006 

Drucksache 4/1808

Frau Vizepräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, zum Änderungsgesetz des Trägerkreises „Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik“: Es kreißte der Berg und gebar ein Mäuslein, genau das ist das, was der Trägerkreis uns vorgelegt hat.
(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Das Mäuslein steht da und redet gerade.)

Er hat vollmundig uns ein Änderungsgesetz angekündigt. Das, was wir jetzt auf dem Tisch haben, ist Schall und Rauch, ist, glaube ich, nicht einmal das wert, was bis jetzt auf dem Papier geschrieben steht. Ich hoffe, da kommt noch einiges nach, aber auf alle Fälle, liebe Kolleginnen und Kollegen, da ja beide Oppositionsparteien hier im Thüringer Landtag an diesem Trägerkreis beteiligt sind, muss ich Ihnen sagen, Sie haben da gleich mit versagt.
(Beifall bei der CDU) (Heiterkeit und Beifall bei der SPD)

Genau so vollmundig, wie der Titel dieses Trägerkreises ist - „Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik“ -, genau so spärlich ist im Gegensatz dazu das, was uns auf den Tisch gelegt wird. Zur Begründung wurde uns vom Trägerkreis suggeriert, sie hätten zu wenig Zeit. Ich darf Ihnen mal ein paar Sätze dazu sagen, wie in der Erfurter Gliederung des Trägerkreises das bewertet wurde. Da wurde kundgetan, es war u.a. deswegen so wenig Zeit, weil ja zum 01.05. die Unterschriftensammlung losgehen soll und dass die Parteien darauf beharrt hätten, dass vor der Kommunalwahl diese Unterschriftenaktion noch losgehen soll. Herr Matschie, Sie, Ihre Partei und die Kollegen von der Linkspartei.PDS tragen Verantwortung dafür, dass der Trägerkreis ein mit der heißen Nadel gestricktes Konzept hier vorträgt, was das Papier nicht wert ist. Sie tragen auch Verantwortung dafür, dass das, was Sie den Menschen suggeriert haben, letztendlich scheitern wird. Sie haben als Begründung vom Trägerkreis uns mitgeteilt, es wäre ja alles ganz schlimm, dass die Unterschriften jede auf einem separaten Blatt vorgelegt werden müssen. Ich glaube, SPD und Linkspartei.PDS können sich daran erinnern, wie wir hier die Gesetze zum Volksbegehren beschlossen haben, genau das haben wir beschlossen. Sich jetzt hinterher hinzustellen und das zu beklagen, dass es so gekommen ist, ist heuchlerisch, ist ein Stückchen blauäugig und - ich glaube - auch einfältig, so wie Sie in diesem Trägerkreis dann argumentiert haben.
(Beifall bei der CDU)

Sie kommen bei dem Trägerkreis zu dem Fazit, dass das ja mit der Finanzierungsregelung so stehen würde, wie Sie uns das vorschlagen. Es steht mitnichten so, es ist höchst ungewiss, was da vorgeschlagen wird. Es sind erhebliche Eingriffe in den Landeshaushalt, die vorgeschlagen werden, das kann man gerne vorrechnen. Das sind Größenordnungen bis zu 100 Millionen, und da kann man lange darüber streiten, ob das 1 Prozent oder wie viel Prozent des Landeshaushalts das sind. In jedem Fall bleibt das Fazit, ich sage, das ist ein wesentlicher Eingriff in den Landeshaushalt. Insofern ist es richtig und korrekt, dass vermutlich das Verfassungsgericht sich mit dieser Frage dann beschäftigen muss, inwieweit das ein erheblicher Eingriff ist und ob das in dieser Form dann überhaupt zulässig ist.
(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Haben Sie jetzt im Namen Ihrer Fraktion gesprochen?)

Ich glaube, das ist richtig und legitim, dass wir das tun lassen werden, dass das Verfassungsgericht an dieser Stelle entscheidet. Wir haben bis jetzt keine exemplarischen Entscheidungen dazu in Thüringen. Das schützt ein bisschen vielleicht auch künftige Volksbegehren vor dieser Blauäugigkeit, die beide Oppositionsparteien offensichtlich in diesen Trägerkreis hineingetragen haben. Der Trägerkreis für das Volksbegehren möchte u.a. die Abschaffung des Landeserziehungsgeldes. Das ist paradox und das ist auch ein Stückchen widersprüchlich, was Sie da wollen. Sie wollen auf der einen Seite dieses Landeserziehungsgeld abschaffen, um auf der anderen Seite zu fordern, das möge ja dann später mal wieder hier im Thüringer Landtag eingeführt werden. Sie sagen als Begründung dazu - so ist zumindest nachzulesen von dem Trägerkreis -, dass ja das Landeserziehungsgeld nicht zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf beiträgt. Das war nicht die Absicht von dem Landeserziehungsgeld. Das Landeserziehungsgeld, so wie wir es hier im Dezember eingeführt haben, soll dazu beitragen, dass Erziehungs- und Betreuungsleistung im häuslichen Umfeld in der Familie honoriert wird, nicht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dafür haben wir ein Betreuungssystem in den Kindertagesstätten, dafür haben wir ein Betreuungssystem unterhalb des Rechtsanspruchs - das ist gut so und das ist auch im Gesetz geregelt. Sie wollen mit dem Trägerkreis die „Stiftung FamilienSinn“ abschaffen. Das ist Unfug, weil Sie die Frage nicht beantworten, wie stattdessen die familienpolitischen Leistungen geschaffen werden sollen. Wir wollten genau die „Stiftung FamilienSinn“, um das weiterzuentwickeln. Wir wollten die finanzielle Unabhängigkeit, dass die Familienstiftung in Zukunft genau diese Leistungen dauerhaft und kontinuierlich erbringen kann. Sie fordern darüber hinaus mit dem Trägerkreis eine Platzgarantie ab einem Jahr. Sie verkennen völlig, dass wir ein bedarfsgerechtes Angebot in diesem Bereich vorhalten, dass wir in Thüringen ja durchaus vorbildlich sind. Sie verkennen völlig, dass wir mit dem Rechtsanspruch ab zwei Jahre weit unter dem liegen, was im gesamten Bundesgebiet üblich ist. Insofern ist das ein Stückchen blauäugig an diese Stelle. Ich sage es noch mal. Sie wollen die Betreuung behinderter Kinder verbessern. Wir wollten mit dem Gesetz aber nicht die Betreuung behinderter Kinder verbessern, wir wollten die Förderung behinderter Kinder verbessern. Denn die Betreuung allein in einer Regeleinrichtung ist es noch nicht für ein behindertes Kind.
(Beifall bei der CDU)

Wir haben sehr genau gesagt, wir wollen, dass behinderte Kinder in integrativen Einrichtungen, aber auch in Regeleinrichtungen entsprechend gefördert und nicht nur betreut werden. Und ein Letztes, weil immer das Argument vorgebracht wird, das hat zu gravierende Auswirkungen. Ich will das gar nicht verkennen. Auch in Gera hat es Auswirkungen. Aber das sind hausgemachte Probleme in der Stadt Gera, wo lange Zeit ein Rechtsanspruch ab einem Jahr vorgehalten wurde und das Land mitbezahlt hat. Wir haben das verändert. Dass jetzt das Geld am Ende nicht mehr reicht, dass jetzt in Gera Erzieherstellen noch abgebaut werden, ist in der Tat nicht dem Gesetz, dem Familienfördergesetz an dieser Stelle anzulasten. Insofern bitte ich Sie einfach, die Kirche im Dorf zu lassen. Wir werden noch mehrfach Gelegenheit haben, hier zu diskutieren. Für heute kann ich nur sagen, Sie haben den Mund gespitzt, aber Sie haben grottenschlecht gepfiffen. Vielen Dank.


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