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Beschluss: Initiative für Demokratie und Toleranz - gegen Extremismus
31.03.2006
T HÜRINGER LANDTAG4. Wahlperiode zu Drucksache 4/1823
31.03.2006
B e s c h l u s s
Initiative für Demokratie und Toleranz - gegen Extremismus
und Gewalt
Der Landtag hat in seiner 37. Sitzung am 31. März 2006 folgenden Beschluss
gefasst:
Die freiheitliche demokratische Grundordnung wird durch politisch unterschiedlich
motivierte extremistische Positionen und die damit in vielen
Fällen einhergehende Gewalt infrage gestellt. Eine wachsende Gefährdung
geht zurzeit vom Rechtsextremismus als einer von mehreren
Formen des politischen Extremismus aus. Das auf der Unverletzlichkeit
der Menschenwürde und gegenseitiger Achtung fußende gesellschaftliche
Zusammenleben wird durch die mit dieser Variante des Extremismus
häufig verknüpfte vorurteilsbedingte, insbesondere gegen
Fremde und Andersdenkende gerichtete Gewalt deutlich beeinträchtigt.
Unser Gemeinwesen ist der Herausforderung durch die Feinde der
Demokratie und Freiheit gewachsen, solange die Bürgerinnen und Bürger
aktiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten und
Extremisten unmissverständlich ihre Ablehnung signalisieren. Staat und
Zivilgesellschaft sind in diesem Sinn gleichermaßen aufgefordert, sich
mit den Gegnern dieser Ordnung durch die ihnen jeweils zu Gebote
stehenden Mittel konsequent auseinander zu setzen. Es ist ihre gemeinsame
Verantwortung, Extremismus und Gewalt einzudämmen,
ihnen mit den Mitteln des Rechtsstaats und durch zivilgesellschaftliches
Engagement den Boden zu entziehen, Zivilcourage, demokratische
Gesinnung und Toleranz zu stärken. Der Landtag würdigt, dass
Bürgerinnen und Bürger sich vielfältig unmittelbar vor Ort dieser Verantwortung
stellen und sich dazu auf der Basis gemeinsamer demokratischer
Überzeugungen zusammenfinden.
Jene, insbesondere junge Menschen, die extremistischen Parolen erlegen
sind, gilt es für einen toleranten Umgang und unser demokratisches
Gemeinwesen zurückzugewinnen. Um jene, die im Begriff stehen,
diesen Parolen zu erliegen, müssen überzeugte Demokraten ringen
und zugleich ihre Anfragen an Staat und Gesellschaft ernst nehmen.
Integration, Prävention und Intervention sind Handlungsfelder einer
umfassenden Auseinandersetzung mit jeglichem politischen Extremismus
und vorurteilsbedingter Gewalt.
I. Die Landesregierung wird in diesem Sinn aufgefordert:
1. Handlungsmöglichkeiten und Beiträge unterschiedlicher staatlicher
Einrichtungen zur Auseinandersetzung mit und Zurückdrängung
von Gewalt und politischem Extremismus zusammenhängend
darzustellen und der Öffentlichkeit bis September 2006 (Plenum)
zur Verfügung zu stellen. Die Zusammenstellung soll so aufbereitet werden, dass sie Schulen,
Kommunen, Vereinen, Unternehmen und Belegschaften erlaubt,
sich in der Auseinandersetzung mit politischem Extremismus
und der Gewalt über
• Erscheinungsformen und Erkennungszeichen extremistischer
Bestrebungen,
• die Möglichkeiten und Grenzen staatlichen Handelns in diesem
Aufgabenfeld,
• Ansprechpartner und ihre Informations- und Unterstützungsangebote
auf staatlicher Seite,
• Fort- und Weiterbildungsangebote,
• Hilfen zur Gestaltung von Satzungen und Verträgen
schnell und zuverlässig zu informieren.
2. alle am Schulleben Beteiligten bei der Gewährleistung und aktiven
Gestaltung eines toleranten und angstfreien Miteinanders zu
unterstützen. Dazu muss die Fähigkeit verbessert werden, sich
mit den die freiheitliche demokratische Grundordnung und die
Menschenwürde bedrohenden Strömungen auseinander zu setzen.
Schulleitungen, Pädagogen Schüler und Eltern müssen in diesem
Sinn zusammenwirken. Jede Schule sollte einen Ansprechpartner
für diese Aufgabe benennen. Das Thüringer Institut für
Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM) und
die staatlichen Schulämter sollen diese Ansprechpartner entsprechend
qualifizieren und ihnen einen Erfahrungsaustausch ermöglichen.
So werden die Schulen des Freistaats über den derzeitigen
Rahmen hinaus als Lern- und Lebensorte der Demokratie
weiterentwickelt.
Die hierfür erforderlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
sind durch das Thüringer Kultusministerium in Zusammenarbeit
mit dem ThILLM sowie den staatlichen Schulämtern in
Vorbereitung des Schuljahres 2006/2007 zu schaffen, jährlich zu
evaluieren und weiterzuentwickeln.
3. unter Einbeziehung der Kommunen zu prüfen, ob über den derzeitigen
Umfang hinaus im Rahmen der Jugendarbeit Möglichkeiten
der Integration, Prävention und Intervention verbessert werden
können, um politischen Extrempositionen und Gewalt zuneigende
Jugendliche von den einschlägigen Milieus fernzuhalten
oder ihnen die Herauslösung aus diesen Milieus zu erleichtern.
Dabei sind die mittlere und ältere Generation mit in den Blick zu
nehmen, denn extremistische Positionen werden nicht alleine in
jugendspezifischen Zusammenhängen weitergegeben. Extremismus
ist eine generationenumgreifende Erscheinung.
4. die kommunalen Ordnungsbehörden bei der Verhinderung extremistischer
Aktionen unter Ausschöpfung der rechtsstaatlichen
Spielräume zu unterstützen und dafür feste Ansprechpartner auf
staatlicher Ebene zu benennen. So müssen Extremisten im Rahmen
des rechtlich Zulässigen daran gehindert werden, den öffentlichen
Raum zu besetzen, Aufmerksamkeit auf sich zu lenken
und die öffentliche Meinung so zu beeinflussen, dass sie extremistische
Positionen duldet oder gar akzeptiert.
5. über die Landesstelle Gewaltprävention (LSGP) aktivierende
Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliches Engagement in der
Auseinandersetzung mit Extremismus und Gewalt zu sichern und
die Landesstelle entsprechend als Ansprechpartner und Berater
weiterzuentwickeln.
In diesem Sinn soll sie die bereits eingerichteten Präventionsräte
auf kommunaler Ebene fachlich unterstützen. Dazu soll sie Informationen
und Fortbildungsangebote für Bedienstete der Kommunen
und in den Präventionsräten mitwirkende Bürgerinnen und
Bürger bereitstellen.
Die Einrichtung weiterer Präventionsräte soll angeregt und auf
gleiche Weise unterstützt werden. Netzwerke gegen Rechtsextremismus
und vorurteilsbedingte Gewalt sollten in die Arbeit der
Präventionsräte einbezogen werden.
Die Extremismusprävention ist in die Arbeit des geplanten wissenschaftlichen
Beirats der LSGP einzubeziehen. Der Beirat soll
entsprechende Programme und Projekte inhaltlich begleiten und
Empfehlungen aussprechen. Dem Landtag ist einmal jährlich über
die Arbeit der LSGP und ihres wissenschaftlichen Beirats zu berichten.
6. den jährlichen Bericht des Landesamtes für Verfassungsschutz
im Thüringer Landtag gemeinsam mit der Statistik über politisch
motivierte Kriminalität vorzustellen und die Aktivitäten der Landesregierung
in der Auseinandersetzung mit politischem Extremismus
und dadurch bedingter Gewalt darzulegen. Dabei soll
gesondert auf polizeiliche, strafrechtliche, pädagogische und sozialpflegerische
Gesichtspunkte und auf die Unterstützung des
zivilgesellschaftlichen Engagements eingegangen werden.
7. im Rahmen des ersten Berichts nach Nummer 6 über die Ergebnisse
zu dem Prüfauftrag in Nummer 3 zu berichten und ihre Erkenntnisse
zur Diskussion zu stellen.
II. Der Landtag hält darüber hinaus fest:
1. Die Weise, wie politische Mandate und Ämter ausgeübt werden,
hat wesentlichen Einfluss auf die Akzeptanz der freiheitlichen demokratischen
Grundordnung bei Bürgerinnen und Bürgern. Abgeordnete
aller Ebenen und Repräsentanten der Kommunen und
des Staates stehen daher in gemeinsamer Verantwortung für eine
politische Kultur, die auf gegenseitigem Respekt, vorbildlichen demokratischen
Umgangsformen und Verfassungstreue aufbaut.
2. Im Wirtschafts- und Arbeitsleben haben politischer Extremismus
und Gewalt keinen Platz. Unternehmer und Arbeitnehmer, Organisationen
der Wirtschaft und Gewerkschaften sind in ihrem Wirkungskreis
für eine Unternehmenskultur verantwortlich, die für
Extremismus, Gewalt, Intoleranz und Fremdenhass keinen Raum
lässt.
Der Thüringer Landtag appelliert an Unternehmer und Betriebsräte,
die Informations- und Gesprächsangebote staatlicher oder
kommunaler Stellen zur Auseinandersetzung mit Extremismus und
Gewalt im Bedarfsfall zu nutzen.
3. Zwecke und Tätigkeiten von Vereinen finden ihre Grenzen nach
dem Grundgesetz dort, wo das Fundament der verfassungsmäßigen
Ordnung verlassen oder dem Gedanken der Völkerverständigung
zuwider gehandelt wird. Vereine tragen in diesem Sinn
eine Mitverantwortung in der Auseinandersetzung mit Extremismus
und Gewalt.
Dementsprechend im Bedarfsfall auf Mitglieder einzuwirken oder
ihnen ggf. eine Mitgliedschaft zu versagen, ist eine Verantwortung,
die der Staat den Vorständen und Mitgliedern von Vereinen
nicht abnehmen kann oder darf.
Der Thüringer Landtag fordert die Vereine auf, die Informationsund
Gesprächsangebote staatlicher oder kommunaler Stellen zur
Auseinandersetzung mit Extremismus und Gewalt zu nutzen.
Prof. Dr.-Ing. habil. Schipanski
Präsidentin des Landtags
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