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Beschluss: Initiative für Demokratie und Toleranz - gegen Extremismus

 31.03.2006 

 


THÜRINGER LANDTAG

4. Wahlperiode
zu Drucksache 4/1823

31.03.2006


B e s c h l u s s


Initiative für Demokratie und Toleranz - gegen Extremismus


und Gewalt



Der Landtag hat in seiner 37. Sitzung am 31. März 2006 folgenden Beschluss


gefasst:


Die freiheitliche demokratische Grundordnung wird durch politisch unterschiedlich


motivierte extremistische Positionen und die damit in vielen


Fällen einhergehende Gewalt infrage gestellt. Eine wachsende Gefährdung


geht zurzeit vom Rechtsextremismus als einer von mehreren


Formen des politischen Extremismus aus. Das auf der Unverletzlichkeit


der Menschenwürde und gegenseitiger Achtung fußende gesellschaftliche


Zusammenleben wird durch die mit dieser Variante des Extremismus


häufig verknüpfte vorurteilsbedingte, insbesondere gegen


Fremde und Andersdenkende gerichtete Gewalt deutlich beeinträchtigt.


Unser Gemeinwesen ist der Herausforderung durch die Feinde der


Demokratie und Freiheit gewachsen, solange die Bürgerinnen und Bürger


aktiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten und


Extremisten unmissverständlich ihre Ablehnung signalisieren. Staat und


Zivilgesellschaft sind in diesem Sinn gleichermaßen aufgefordert, sich


mit den Gegnern dieser Ordnung durch die ihnen jeweils zu Gebote


stehenden Mittel konsequent auseinander zu setzen. Es ist ihre gemeinsame


Verantwortung, Extremismus und Gewalt einzudämmen,


ihnen mit den Mitteln des Rechtsstaats und durch zivilgesellschaftliches


Engagement den Boden zu entziehen, Zivilcourage, demokratische


Gesinnung und Toleranz zu stärken. Der Landtag würdigt, dass


Bürgerinnen und Bürger sich vielfältig unmittelbar vor Ort dieser Verantwortung


stellen und sich dazu auf der Basis gemeinsamer demokratischer


Überzeugungen zusammenfinden.


Jene, insbesondere junge Menschen, die extremistischen Parolen erlegen


sind, gilt es für einen toleranten Umgang und unser demokratisches


Gemeinwesen zurückzugewinnen. Um jene, die im Begriff stehen,


diesen Parolen zu erliegen, müssen überzeugte Demokraten ringen


und zugleich ihre Anfragen an Staat und Gesellschaft ernst nehmen.


Integration, Prävention und Intervention sind Handlungsfelder einer


umfassenden Auseinandersetzung mit jeglichem politischen Extremismus


und vorurteilsbedingter Gewalt.



I. Die Landesregierung wird in diesem Sinn aufgefordert:


1. Handlungsmöglichkeiten und Beiträge unterschiedlicher staatlicher


Einrichtungen zur Auseinandersetzung mit und Zurückdrängung


von Gewalt und politischem Extremismus zusammenhängend


darzustellen und der Öffentlichkeit bis September 2006 (Plenum)


zur Verfügung zu stellen.


Die Zusammenstellung soll so aufbereitet werden, dass sie Schulen,


Kommunen, Vereinen, Unternehmen und Belegschaften erlaubt,


sich in der Auseinandersetzung mit politischem Extremismus


und der Gewalt über


• Erscheinungsformen und Erkennungszeichen extremistischer


Bestrebungen,


• die Möglichkeiten und Grenzen staatlichen Handelns in diesem


Aufgabenfeld,


• Ansprechpartner und ihre Informations- und Unterstützungsangebote


auf staatlicher Seite,


• Fort- und Weiterbildungsangebote,


• Hilfen zur Gestaltung von Satzungen und Verträgen


schnell und zuverlässig zu informieren.



2. alle am Schulleben Beteiligten bei der Gewährleistung und aktiven


Gestaltung eines toleranten und angstfreien Miteinanders zu


unterstützen. Dazu muss die Fähigkeit verbessert werden, sich


mit den die freiheitliche demokratische Grundordnung und die


Menschenwürde bedrohenden Strömungen auseinander zu setzen.


Schulleitungen, Pädagogen Schüler und Eltern müssen in diesem


Sinn zusammenwirken. Jede Schule sollte einen Ansprechpartner


für diese Aufgabe benennen. Das Thüringer Institut für


Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM) und


die staatlichen Schulämter sollen diese Ansprechpartner entsprechend


qualifizieren und ihnen einen Erfahrungsaustausch ermöglichen.


So werden die Schulen des Freistaats über den derzeitigen


Rahmen hinaus als Lern- und Lebensorte der Demokratie


weiterentwickelt.


Die hierfür erforderlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen


sind durch das Thüringer Kultusministerium in Zusammenarbeit


mit dem ThILLM sowie den staatlichen Schulämtern in


Vorbereitung des Schuljahres 2006/2007 zu schaffen, jährlich zu


evaluieren und weiterzuentwickeln.



3. unter Einbeziehung der Kommunen zu prüfen, ob über den derzeitigen


Umfang hinaus im Rahmen der Jugendarbeit Möglichkeiten


der Integration, Prävention und Intervention verbessert werden


können, um politischen Extrempositionen und Gewalt zuneigende


Jugendliche von den einschlägigen Milieus fernzuhalten


oder ihnen die Herauslösung aus diesen Milieus zu erleichtern.


Dabei sind die mittlere und ältere Generation mit in den Blick zu


nehmen, denn extremistische Positionen werden nicht alleine in


jugendspezifischen Zusammenhängen weitergegeben. Extremismus


ist eine generationenumgreifende Erscheinung.



4. die kommunalen Ordnungsbehörden bei der Verhinderung extremistischer


Aktionen unter Ausschöpfung der rechtsstaatlichen


Spielräume zu unterstützen und dafür feste Ansprechpartner auf


staatlicher Ebene zu benennen. So müssen Extremisten im Rahmen


des rechtlich Zulässigen daran gehindert werden, den öffentlichen


Raum zu besetzen, Aufmerksamkeit auf sich zu lenken


und die öffentliche Meinung so zu beeinflussen, dass sie extremistische


Positionen duldet oder gar akzeptiert.


5. über die Landesstelle Gewaltprävention (LSGP) aktivierende


Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliches Engagement in der


Auseinandersetzung mit Extremismus und Gewalt zu sichern und


die Landesstelle entsprechend als Ansprechpartner und Berater


weiterzuentwickeln.


In diesem Sinn soll sie die bereits eingerichteten Präventionsräte


auf kommunaler Ebene fachlich unterstützen. Dazu soll sie Informationen


und Fortbildungsangebote für Bedienstete der Kommunen


und in den Präventionsräten mitwirkende Bürgerinnen und


Bürger bereitstellen.


Die Einrichtung weiterer Präventionsräte soll angeregt und auf


gleiche Weise unterstützt werden. Netzwerke gegen Rechtsextremismus


und vorurteilsbedingte Gewalt sollten in die Arbeit der


Präventionsräte einbezogen werden.


Die Extremismusprävention ist in die Arbeit des geplanten wissenschaftlichen


Beirats der LSGP einzubeziehen. Der Beirat soll


entsprechende Programme und Projekte inhaltlich begleiten und


Empfehlungen aussprechen. Dem Landtag ist einmal jährlich über


die Arbeit der LSGP und ihres wissenschaftlichen Beirats zu berichten.



6. den jährlichen Bericht des Landesamtes für Verfassungsschutz


im Thüringer Landtag gemeinsam mit der Statistik über politisch


motivierte Kriminalität vorzustellen und die Aktivitäten der Landesregierung


in der Auseinandersetzung mit politischem Extremismus


und dadurch bedingter Gewalt darzulegen. Dabei soll


gesondert auf polizeiliche, strafrechtliche, pädagogische und sozialpflegerische


Gesichtspunkte und auf die Unterstützung des


zivilgesellschaftlichen Engagements eingegangen werden.



7. im Rahmen des ersten Berichts nach Nummer 6 über die Ergebnisse


zu dem Prüfauftrag in Nummer 3 zu berichten und ihre Erkenntnisse


zur Diskussion zu stellen.



II. Der Landtag hält darüber hinaus fest:


1. Die Weise, wie politische Mandate und Ämter ausgeübt werden,


hat wesentlichen Einfluss auf die Akzeptanz der freiheitlichen demokratischen


Grundordnung bei Bürgerinnen und Bürgern. Abgeordnete


aller Ebenen und Repräsentanten der Kommunen und


des Staates stehen daher in gemeinsamer Verantwortung für eine


politische Kultur, die auf gegenseitigem Respekt, vorbildlichen demokratischen


Umgangsformen und Verfassungstreue aufbaut.



2. Im Wirtschafts- und Arbeitsleben haben politischer Extremismus


und Gewalt keinen Platz. Unternehmer und Arbeitnehmer, Organisationen


der Wirtschaft und Gewerkschaften sind in ihrem Wirkungskreis


für eine Unternehmenskultur verantwortlich, die für


Extremismus, Gewalt, Intoleranz und Fremdenhass keinen Raum


lässt.


Der Thüringer Landtag appelliert an Unternehmer und Betriebsräte,


die Informations- und Gesprächsangebote staatlicher oder


kommunaler Stellen zur Auseinandersetzung mit Extremismus und


Gewalt im Bedarfsfall zu nutzen.



3. Zwecke und Tätigkeiten von Vereinen finden ihre Grenzen nach


dem Grundgesetz dort, wo das Fundament der verfassungsmäßigen


Ordnung verlassen oder dem Gedanken der Völkerverständigung


zuwider gehandelt wird. Vereine tragen in diesem Sinn


eine Mitverantwortung in der Auseinandersetzung mit Extremismus


und Gewalt.


Dementsprechend im Bedarfsfall auf Mitglieder einzuwirken oder


ihnen ggf. eine Mitgliedschaft zu versagen, ist eine Verantwortung,


die der Staat den Vorständen und Mitgliedern von Vereinen


nicht abnehmen kann oder darf.


Der Thüringer Landtag fordert die Vereine auf, die Informationsund


Gesprächsangebote staatlicher oder kommunaler Stellen zur


Auseinandersetzung mit Extremismus und Gewalt zu nutzen.


Prof. Dr.-Ing. habil. Schipanski


Präsidentin des Landtags


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