Titel der Seite mit Bild von Michael Panse, MdL und Logo der Fraktion der CDU im Thüringer Landtag, sowie Leitmotiv: Michael Panse, Ihr Landtagsabgeordneter für Erfurt
Start | Dokumente | Reden | Termine | CDU | Presse | Fotos | Privates | Kontakt
Dokumentensammlung
>> www.mdl-panse.de >> Dokumente >> Archiv

Kleine Anfrage 4/1859: Vergünstigungen für Studenten, insbesondere an Kindertageseinrichtungen

 06.04.2006 

A n t w o r t des Ministers

Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Drucksache 4/1859

Vergünstigungen für Studenten, insbesondere an Kindertageseinrichtungen

Die Kleine Anfrage 736 vom 24. Februar 2006 hat folgenden Wortlaut:

Im Rahmen der Verabschiedung der Familienoffensive wurden unter anderem Unterstützungsmöglichkeiten


für Alleinerziehende, in Ausbildung befindliche junge Mütter und Studierende intensiv diskutiert. An den


Fachhochschul-, Hochschul- und Universitätsstandorten in Thüringen werden von jungen studierenden


Müttern und Vätern insbesondere individuelle Betreuungssysteme für ihre Kinder gewünscht, um das Studium


und die Kinderbetreuung sowie -erziehung zu vereinbaren.


Ich frage die Landesregierung:


1. Was bieten Kommunen, Landkreise und kreisfreie Städte für Vergünstigungen generell für alle Studenten?


2. In welchen Bereichen gibt es besondere Vergünstigungen für die Studierenden mit Kindern und welche


besonderen Unterstützungsmöglichkeiten bieten die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für


Studierende an?


3. Welche Hochschulen und Universitäten verfügen über eigene Kindertagesstätten, Kindergrippen, Horte


und Tagespflegesysteme oder sind an solchen Einrichtungen direkt beteiligt und wie viele Kinder werden


in diesen Einrichtungen betreut (bitte nach Altersgruppen aufschlüsseln)?


4. Wie hoch ist der Anteil von Kindern von Studenten in den jeweiligen Einrichtungen?


5. Wie gestalten sich die Elternbeiträge und individuelle Betreuungszeiten an diesen Einrichtungen (bitte


einzeln aufschlüsseln)?


6. An welchen Universitäten und Hochschulen wurden für Studierende mit Kindern besondere Fördermaßnahmen


eingeleitet?


7. Welche besonderen sozialen Probleme bestehen für Studierende mit Kindern?

Das
Thüringer Kultusministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben

vom 4. April 2006 wie folgt beantwortet:



Zu 1.:


Im Freistaat Thüringen bietet keine Kommune generelle Vergünstigungen für alle Studenten an.


 


Zu 2.:


Für die Studierenden mit Kind gibt es gemäß § 90 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VIII) einkommensgestaffelte Vergünstigungen.



Zu 3.:


Die Errichtung, Bereitstellung und Unterhaltung von Kindertageseinrichtungen obliegt nach dem Thüringer


Studentenwerksgesetz den Studentenwerken im Zusammenwirken mit den Hochschulen. Folgende Einrichtungen sind bei den Studentenwerken vorhanden oder werden unterstützt (Altersgruppen siehe Antwort


zu den Fragen 4 und 5):


- Studentenwerk Erfurt-Ilmenau


1 Kindertageseinrichtung in Erfurt mit 45 Kindern


1 Kinderkrippe in Ilmenau mit 32 Kindern


1 Private Elterninitiative in Nordhausen mit zurzeit 9 Kindern


- Studentenwerk Jena-Weimar


3 Kindertageseinrichtungen in Jena mit 242 Kindern


1 Kindertageseinrichtung in Weimar mit 45 Kindern


- In Abstimmung mit den örtlichen Jugendämtern werden Kinder von Studierenden an den Hochschulorten


Erfurt, Ilmenau, Nordhausen, Schmalkalden, Jena und Weimar auch in kommunalen Einrichtungen


betreut. Bei Bedarf vermitteln die Studentenwerke Tagesmütter.



Zu 4. und 5.:


Zu den Kindertageseinrichtungen im Einzelnen:

                


























































 Stadt Standort   Anzahl
Kinder
 davon
Studen-

tenkinder

Alter der Kinder
(Betreuung bis Schuleintritt) 
 Öffnungszeiten 
Montag-Freitag
 Erfurt Campus
Universität
 45  14  3 Plätze ab 1 Jahr
 42 Plätze ab 2 Jahre
 6.30 bis 17.00 Uhr
 Ilmenau  Campus

Universität

 32 29  ab 10. Wochen bis 3 Jahre  6.45 bis 16.30Uhr 
 

Nordhausen
(Verein)

 Campus

Fachhochschule*

 9  9 variabel  individuell
 Jena  Fuchsturmweg  70  
25

 

 10 Plätze bis 2 Jahre
 60 Plätze ab 2 Jahre
 6.00 bis 17.30 Uhr
 Jena  Seidelstraße 75  35  13 Plätze bis 2 Jahre

 62 Plätze ab 2 Jahre

 6.30 bis 17.30 Uhr
 Jena  Landgrafenstieg  97 35  16 Plätze bis 2 Jahre
 81 Plätze ab 2 Jahre
 6.30 bis 17.30 Uhr
 

Weimar

 Merketalstraße   45  23  19 Plätze bis 2 Jahre
 26 Plätze ab 2 Jahre
 6.30 bis 17.30 Uhr
* kostenfreie Bereitstellung der Räumlichkeiten in einem Wohnheim des Studentenwerks


Die Höhe der Elternbeiträge richtet sich nach dem Familiennettoeinkommen und der Anzahl der Kinder. Sie


sind sozial gestaffelt und orientieren sich in den Kindertageseinrichtungen der Studentenwerke an der Höhe


der Elternbeiträge im kommunalen Bereich.


In Erfurt ist die Nutzung der Kindertageseinrichtungen bei einem Familiennettoeinkommen bis zu 800 Euro


für Studierende mit einem Kind gebührenfrei. Die Wohnsitzgemeinde sowie das Studentenwerk als Träger


von Kindertageseinrichtungen fördern auf diesem Weg einkommensschwache Eltern. Zu tragen sind lediglich


die Verpflegungsgebühren, diese belaufen sich auf täglich 1,84 Euro bei Vollverpflegung. Bei einem Familiennettoeinkommen bis 1 050 Euro zahlen Studierende mit einem Kind in der Kindertageseinrichtung in


Erfurt beispielsweise eine Benutzungsgebühr von 35 Euro (Ganztagsplatz).


In der Kinderkrippe in Ilmenau gibt es keine Gebührenbefreiung. Die monatliche Benutzungsgebühr beträgt

bei einem Familiennettoeinkommen bis zu 1 030 Euro für Studierende mit einem Kind 70 Euro (Ganztags
platz). Hinzu kommen Verpflegungsgebühren von täglich 1,85 Euro bei Vollverpflegung. Bei sozialer Bedürftigkeit erhalten die Studierenden in Ilmenau die Benutzungsgebühr vom Jugendamt der Wohnsitzgemeinde erstattet.

In den Kindertageseinrichtungen in Jena beträgt die Benutzungsgebühr bei einem Familiennettoeinkommen


bis zu 510 Euro für Studierende mit einem Kind 59 Euro, bei einem Familiennettoeinkommen bis zu


770 Euro für Studierende mit einem Kind 73 Euro (Ganztagsplatz). Hinzu kommen Verpflegungsgebühren


von täglich zwei Euro bei Vollverpflegung.


In der Kindertageseinrichtung in Weimar beträgt die Benutzungsgebühr bei einem Familiennettoeinkommen


bis zu 766 Euro für Studierende mit einem Kind 49 Euro (Ganztagsplatz). Hinzu kommen ebenfalls


Verpflegungsgebühren von täglich zwei Euro bei Vollverpflegung.


In Jena und Weimar wird für bedürftige Eltern die Benutzungsgebühr ebenfalls durch die Jugendämter


erstattet und an das Studentenwerk überwiesen. Die Eltern zahlen in diesen Fällen nur die Verpflegungsgebühr.



Zu 6.:


Im Rahmen der allgemeinen Studienberatung werden Studierende in Thüringen bei Bedarf auch zu organisatorischen und finanziellen Fragen der Familienplanung von den Studentenwerken beraten. Die Broschüre "Studieren mit Kind unter einem Hut" informiert studentische Eltern zusätzlich. Darüber hinaus bieten die örtlichen Studentenräte Beratungen an.


In einzelnen Mensen in Erfurt, Jena und Weimar wurden Krabbelecken und Wickeltische eingerichtet. In


allen Mensen sind Kinderstühle vorhanden. Um Studierende mit Kind finanziell zu entlasten, führte das


Studentenwerk Erfurt-Ilmenau zum 1. April 2005 den Kinderausweis ein. Bei Vorlage des Kinderausweises


erhalten Studierende mit Kind in den Mensen in Erfurt, Ilmenau, Nordhausen und Schmalkalden für jedes


Kind eine halbe Portion kostenlos.


In Abstimmung mit den Universitäten nutzen die Kindertageseinrichtungen in Erfurt und Ilmenau einmal


wöchentlich die Turnhallen der Universitäten.


In Jena wird in einer gemeinsamen Aktion des Studentenwerkes und des studentischen Vereins "Sternenzauber" in einer Kindertageseinrichtung des Studentenwerkes eine Abendbetreuung bis 21 Uhr angeboten. In zwei Kindertageseinrichtungen existieren Elterncafes, um den Austausch der Eltern zum Thema "Kind"


zu ermöglichen. Erzieherinnen können dazu eingeladen werden.



Zu 7.:


Studentische Eltern sind teilweise ohne familiäres Netz. Insofern ersetzen die Erzieherinnen oft "elterliche


Ratgeber", um Studierende mit Kindern allgemein und sozial zu unterstützen.


Die meisten Studenteneltern möchten ihre Kinder bereits unter einem Jahr in einer Kindertageseinrichtung


des Studentenwerks unterbringen. Die Gründe hierfür liegen in der flexiblen Betreuung und der Vielfalt der


Betreuungsformen. Auch die Möglichkeit der Kontaktaufnahme zu anderen studentischen Eltern, um Informationen auszutauschen und sich gegenseitig zu unterstützen (beispielsweise beim Abholen der Kinder/


Abendbetreuung/Fragen zu Studium und Finanzierung), ist gegeben.


Da Seminare und Vorlesungen auch in den späten Nachmittags- und Abendstunden liegen, wäre es wünschenswert, bei Bedarf die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen der Studentenwerke im Interesse


der Studierenden auch bis 20 oder 21 Uhr auszudehnen.


Prof. Dr. Goebel


Minister


(c) 2005 Michael Panse, MdL Impressum | Zum Seitenanfang