Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Drucksache 4/1859
Vergünstigungen für Studenten, insbesondere an Kindertageseinrichtungen
Die Kleine Anfrage 736 vom 24. Februar 2006 hat folgenden Wortlaut:
Im Rahmen der Verabschiedung der Familienoffensive wurden unter anderem Unterstützungsmöglichkeiten
für Alleinerziehende, in Ausbildung befindliche junge Mütter und Studierende intensiv diskutiert. An den
Fachhochschul-, Hochschul- und Universitätsstandorten in Thüringen werden von jungen studierenden
Müttern und Vätern insbesondere individuelle Betreuungssysteme für ihre Kinder gewünscht, um das Studium
und die Kinderbetreuung sowie -erziehung zu vereinbaren.
Ich frage die Landesregierung:
1. Was bieten Kommunen, Landkreise und kreisfreie Städte für Vergünstigungen generell für alle Studenten?
2. In welchen Bereichen gibt es besondere Vergünstigungen für die Studierenden mit Kindern und welche
besonderen Unterstützungsmöglichkeiten bieten die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für
Studierende an?
3. Welche Hochschulen und Universitäten verfügen über eigene Kindertagesstätten, Kindergrippen, Horte
und Tagespflegesysteme oder sind an solchen Einrichtungen direkt beteiligt und wie viele Kinder werden
in diesen Einrichtungen betreut (bitte nach Altersgruppen aufschlüsseln)?
4. Wie hoch ist der Anteil von Kindern von Studenten in den jeweiligen Einrichtungen?
5. Wie gestalten sich die Elternbeiträge und individuelle Betreuungszeiten an diesen Einrichtungen (bitte
einzeln aufschlüsseln)?
6. An welchen Universitäten und Hochschulen wurden für Studierende mit Kindern besondere Fördermaßnahmen
eingeleitet?
7. Welche besonderen sozialen Probleme bestehen für Studierende mit Kindern?
Das Thüringer Kultusministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben
vom 4. April 2006 wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Im Freistaat Thüringen bietet keine Kommune generelle Vergünstigungen für alle Studenten an.
Zu 2.:
Für die Studierenden mit Kind gibt es gemäß § 90 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VIII) einkommensgestaffelte Vergünstigungen.
Zu 3.:
Die Errichtung, Bereitstellung und Unterhaltung von Kindertageseinrichtungen obliegt nach dem Thüringer
Studentenwerksgesetz den Studentenwerken im Zusammenwirken mit den Hochschulen. Folgende Einrichtungen sind bei den Studentenwerken vorhanden oder werden unterstützt (Altersgruppen siehe Antwort
zu den Fragen 4 und 5):
- Studentenwerk Erfurt-Ilmenau
1 Kindertageseinrichtung in Erfurt mit 45 Kindern
1 Kinderkrippe in Ilmenau mit 32 Kindern
1 Private Elterninitiative in Nordhausen mit zurzeit 9 Kindern
- Studentenwerk Jena-Weimar
3 Kindertageseinrichtungen in Jena mit 242 Kindern
1 Kindertageseinrichtung in Weimar mit 45 Kindern
- In Abstimmung mit den örtlichen Jugendämtern werden Kinder von Studierenden an den Hochschulorten
Erfurt, Ilmenau, Nordhausen, Schmalkalden, Jena und Weimar auch in kommunalen Einrichtungen
betreut. Bei Bedarf vermitteln die Studentenwerke Tagesmütter.
Zu 4. und 5.:
Zu den Kindertageseinrichtungen im Einzelnen:
Stadt |
Standort |
Anzahl Kinder |
davon Studen-
tenkinder |
Alter der Kinder (Betreuung bis Schuleintritt) |
Öffnungszeiten Montag-Freitag |
Erfurt |
Campus Universität |
45 |
14 |
3 Plätze ab 1 Jahr 42 Plätze ab 2 Jahre |
6.30 bis 17.00 Uhr |
Ilmenau |
Campus
Universität |
32 |
29 |
ab 10. Wochen bis 3 Jahre |
6.45 bis 16.30Uhr |
Nordhausen (Verein) |
Campus
Fachhochschule* |
9 |
9 |
variabel |
individuell |
Jena |
Fuchsturmweg |
70 |
25
|
10 Plätze bis 2 Jahre 60 Plätze ab 2 Jahre |
6.00 bis 17.30 Uhr |
Jena |
Seidelstraße |
75 |
35 |
13 Plätze bis 2 Jahre
62 Plätze ab 2 Jahre |
6.30 bis 17.30 Uhr |
Jena |
Landgrafenstieg |
97 |
35 |
16 Plätze bis 2 Jahre 81 Plätze ab 2 Jahre |
6.30 bis 17.30 Uhr |
Weimar |
Merketalstraße |
45 |
23 |
19 Plätze bis 2 Jahre 26 Plätze ab 2 Jahre |
6.30 bis 17.30 Uhr |
* kostenfreie Bereitstellung der Räumlichkeiten in einem Wohnheim des Studentenwerks
Die Höhe der Elternbeiträge richtet sich nach dem Familiennettoeinkommen und der Anzahl der Kinder. Sie
sind sozial gestaffelt und orientieren sich in den Kindertageseinrichtungen der Studentenwerke an der Höhe
der Elternbeiträge im kommunalen Bereich.
In Erfurt ist die Nutzung der Kindertageseinrichtungen bei einem Familiennettoeinkommen bis zu 800 Euro
für Studierende mit einem Kind gebührenfrei. Die Wohnsitzgemeinde sowie das Studentenwerk als Träger
von Kindertageseinrichtungen fördern auf diesem Weg einkommensschwache Eltern. Zu tragen sind lediglich
die Verpflegungsgebühren, diese belaufen sich auf täglich 1,84 Euro bei Vollverpflegung. Bei einem Familiennettoeinkommen bis 1 050 Euro zahlen Studierende mit einem Kind in der Kindertageseinrichtung in
Erfurt beispielsweise eine Benutzungsgebühr von 35 Euro (Ganztagsplatz).
In der Kinderkrippe in Ilmenau gibt es keine Gebührenbefreiung. Die monatliche Benutzungsgebühr beträgt
bei einem Familiennettoeinkommen bis zu 1 030 Euro für Studierende mit einem Kind 70 Euro (Ganztagsplatz). Hinzu kommen Verpflegungsgebühren von täglich 1,85 Euro bei Vollverpflegung. Bei sozialer Bedürftigkeit erhalten die Studierenden in Ilmenau die Benutzungsgebühr vom Jugendamt der Wohnsitzgemeinde erstattet.
In den Kindertageseinrichtungen in Jena beträgt die Benutzungsgebühr bei einem Familiennettoeinkommen
bis zu 510 Euro für Studierende mit einem Kind 59 Euro, bei einem Familiennettoeinkommen bis zu
770 Euro für Studierende mit einem Kind 73 Euro (Ganztagsplatz). Hinzu kommen Verpflegungsgebühren
von täglich zwei Euro bei Vollverpflegung.
In der Kindertageseinrichtung in Weimar beträgt die Benutzungsgebühr bei einem Familiennettoeinkommen
bis zu 766 Euro für Studierende mit einem Kind 49 Euro (Ganztagsplatz). Hinzu kommen ebenfalls
Verpflegungsgebühren von täglich zwei Euro bei Vollverpflegung.
In Jena und Weimar wird für bedürftige Eltern die Benutzungsgebühr ebenfalls durch die Jugendämter
erstattet und an das Studentenwerk überwiesen. Die Eltern zahlen in diesen Fällen nur die Verpflegungsgebühr.
Zu 6.:
Im Rahmen der allgemeinen Studienberatung werden Studierende in Thüringen bei Bedarf auch zu organisatorischen und finanziellen Fragen der Familienplanung von den Studentenwerken beraten. Die Broschüre "Studieren mit Kind unter einem Hut" informiert studentische Eltern zusätzlich. Darüber hinaus bieten die örtlichen Studentenräte Beratungen an.
In einzelnen Mensen in Erfurt, Jena und Weimar wurden Krabbelecken und Wickeltische eingerichtet. In
allen Mensen sind Kinderstühle vorhanden. Um Studierende mit Kind finanziell zu entlasten, führte das
Studentenwerk Erfurt-Ilmenau zum 1. April 2005 den Kinderausweis ein. Bei Vorlage des Kinderausweises
erhalten Studierende mit Kind in den Mensen in Erfurt, Ilmenau, Nordhausen und Schmalkalden für jedes
Kind eine halbe Portion kostenlos.
In Abstimmung mit den Universitäten nutzen die Kindertageseinrichtungen in Erfurt und Ilmenau einmal
wöchentlich die Turnhallen der Universitäten.
In Jena wird in einer gemeinsamen Aktion des Studentenwerkes und des studentischen Vereins "Sternenzauber" in einer Kindertageseinrichtung des Studentenwerkes eine Abendbetreuung bis 21 Uhr angeboten. In zwei Kindertageseinrichtungen existieren Elterncafes, um den Austausch der Eltern zum Thema "Kind"
zu ermöglichen. Erzieherinnen können dazu eingeladen werden.
Zu 7.:
Studentische Eltern sind teilweise ohne familiäres Netz. Insofern ersetzen die Erzieherinnen oft "elterliche
Ratgeber", um Studierende mit Kindern allgemein und sozial zu unterstützen.
Die meisten Studenteneltern möchten ihre Kinder bereits unter einem Jahr in einer Kindertageseinrichtung
des Studentenwerks unterbringen. Die Gründe hierfür liegen in der flexiblen Betreuung und der Vielfalt der
Betreuungsformen. Auch die Möglichkeit der Kontaktaufnahme zu anderen studentischen Eltern, um Informationen auszutauschen und sich gegenseitig zu unterstützen (beispielsweise beim Abholen der Kinder/
Abendbetreuung/Fragen zu Studium und Finanzierung), ist gegeben.
Da Seminare und Vorlesungen auch in den späten Nachmittags- und Abendstunden liegen, wäre es wünschenswert, bei Bedarf die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen der Studentenwerke im Interesse
der Studierenden auch bis 20 oder 21 Uhr auszudehnen.
Prof. Dr. Goebel
Minister