Titel der Seite mit Bild von Michael Panse, MdL und Logo der Fraktion der CDU im Thüringer Landtag, sowie Leitmotiv: Michael Panse, Ihr Landtagsabgeordneter für Erfurt
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38. Plenum: Auswirkungen des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes auf Familien, Kommunen, Träger und Personal

 04.05.2006 

Drucksache 4/1804

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich bedauere es ja, dass ich Sie überrasche, dass ich zu diesem Tagesordnungspunkt offensichtlich etwas sagen möchte. Frau Pelke, Sie haben den Tagesordnungspunkt beantragt, ich hatte nicht den Eindruck, Sie waren darauf vorbereitet, dass es tatsächlich einen Bericht geben könnte.
(Zwischenruf Abg. Pelke, SPD: Ich habe Sie doch schon angekündigt.)

Denn das, was Sie hier aneinandergereiht haben an Einzelbeispielen, trägt Ihrem Antrag überhaupt gar keine Rechnung. Gleichwohl werde ich aber auf einige von Ihren Beispielen eingehen und da Sie es so wünschen, auch gern noch ein paar grundsätzliche Anmerkungen zum Familienfördergesetz an dieser Stelle machen. Frau Jung hat Sie an dieser Stelle schon mit ihrem Antrag ein Stückchen entlarvt, das finde ich ja bemerkenswert. Insofern setzt sich ja das eine oder andere an Einsichten bei der Linksfraktion an dieser Stelle durch. Das, was Sie hier getan haben, ist nichts anderes als Wahlkampf. Insofern ist es schon bedauerlich, dass sich die übergroße Mehrzahl der Mitglieder Ihrer Fraktion offensichtlich mehr dort befindet, wo tatsächlich Wahlkampf stattfindet, als hier im Thüringer Landtag. Schade drum, aber Sie haben sich das so ein Stückchen auch mit der Antragstellung zu diesem Tagesordnungspunkt zuzuschreiben. Ich habe heute den ganzen Tag die Kolleginnen und Kollegen, die das vielleicht auf kommunaler Ebene dann umsetzen müssten von Ihrer Fraktion, ausgesprochen selten gesehen. Insofern kann man ja vielleicht auch nur hoffen, dass die Wahlentscheidung am Wochenende so getroffen wird, dass sie gar nicht in die Verlegenheit kommen. Sie haben gesagt, wir sind mit dem neuen Gesetz an einem Punkt angelangt, wo gespart würde, gespart werden müsste. Und Sie haben auch gesagt, Sie haben das erläutert, dass Elterngebühren an dieser Stelle steigen. Ich sage ganz deutlich das, was wir in den vergangenen Debatten auch schon gesagt haben: Es ist ein Fehler, wenn Kommunen der Auffassung sind, sie müssten an dieser Stelle an der Elterngebührenschraube drehen, um Strukturdefizite, die teilweise schon seit längerer Zeit bestehen, ausgleichen zu wollen. Das ist falsch, denn es wird sich spätestens dann rächen, wenn die Wahlfreiheit tatsächlich den Eltern diese Wahlmöglichkeit gibt zu vergleichen: Warum ist es im Kindergarten der Nachbargemeinde ein Stückchen anders, warum ist der Kindergarten kostengünstiger und warum müssen wir als Eltern eigentlich in unserem Ort mehr bezahlen? Insofern sind auch diese Gemeinden gut beraten, sehr genau mal hinzuschauen, wie es mit den Strukturen vor Ort aussieht. Und, Frau Pelke, Sie haben zu vielem gesprochen, aber nicht zu dem Antrag. Sie haben ein paar Beispiele aneinandergereiht, wo ich Ihnen schon sagen muss, da müssen Sie auch genauer recherchieren. Sie haben das Beispiel Nordhausen angebracht, die Kindertagesstätte Nordhausen „Zauberland“, da heißt der Träger Jugendsozialwerk. Ich glaube, der Chef ist Herr Weigel, er ist, glaube ich, zufällig nicht ganz unnah der SPD stehend. Da gab es eine Diskussion darum, ob die Kindertagesstätte geschlossen wird und warum sie geschlossen wird. Und da muss man genauer mal hingehen und auch mal fragen, warum sie geschlossen wird. Die Leiterin dort sagt, das hat mitnichten etwas mit der Familienoffensive zu tun. Das hat etwas damit zu tun, dass keine Kinder mehr da sind, dass keine Kinder dort mehr angemeldet werden. Und das hatten wir in den vergangenen Jahren immer wieder, dass dann auch Einrichtungen geschlossen wurden, dass auch kommunale Träger sind darum Gedanken gemacht haben, ob sie die Betreuung nicht vielleicht mit der Nachbargemeinde besser gemeinsam organisieren können. Das ist etwas, das wird wieder passieren, auch in Zukunft. Das hat aber nichts originär mit der Familienoffensive zu tun an dieser Stelle. Und, Frau Pelke, als Erfurter Stadträtin, da Sie mich angesprochen haben. Gerade Sie müssten es besser wissen, warum in der Stadt Erfurt die Situation anders ist. Wenn Sie mir das nicht glauben, wäre es vielleicht ganz gut, wenn Sie das Ihrem Parteifreund, dem örtlichen Jugendamtsleiter Herrn Winklmann glauben, der nämlich ganz klar und deutlich macht, warum an dieser Stelle in der Stadt Erfurt diese Auswirkungen marginal sind.
(Zwischenruf Abg. Pelke, SPD: Er teilt die Welt in Parteizugehörigkeit auf. Was soll denn das nur?)

Weil es in Erfurt auch funktioniert hat, deswegen kommen Sie doch hier nicht mit diesem Beispiel und versuchen, auch in der Stadt Erfurt Verunsicherung herbeizuführen, die Eltern unsicher zu machen, hier etwas an die Wand zu malen, was mitnichten so ist. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte schon etwas auch zur Reihenfolge des Antrags dann sagen, aber vorab vielleicht auch noch ein paar Bemerkungen zu dem, was Frau Jung gesagt hat. Mit den Bedarfsplänen, ja klar, das ist so eine Sache. Ich weiß, dass auf kommunaler Ebene darüber nachgedacht wird, künftig Bedarfspläne anders aufzustellen. Das ist aber etwas, was in kommunaler Verantwortung zu regeln ist. Wir schreiben nämlich ins Gesetz nicht hinein, von wann bis wann Bedarfspläne gehen müssen, sondern wir sagen den Kommunen nur, sie möchten Bedarfspläne aufstellen, um auch praktikabel dieses Gesetz umsetzen zu können. Natürlich korrespondiert das damit, dass man danach fragt: Wie viele Kinder werden zwischen zwei und drei Jahren in eine Einrichtung gehen? Wie wird das mit der Inanspruchnahme des Elterngeldes gehen? Aber auch das ist nicht neu, auch das ist etwas, was wir in den vergangenen Jahren nicht wussten. Wir wussten in den vergangenen Jahren nie, wie viele Kinder zwischen null und zwei Jahren oder zweieinhalb Jahren Krippenplätze einfordern. Wir haben das immer nur prognostiziert und geschätzt. Ich sage Ihnen, da wird sich im Wesentlichen auch nicht so viel ändern, weil nämlich in dieser frühkindlichen Phase in der Regel dann die Eltern einen Betreuungsplatz haben wollen, wenn Erwerbstätigkeit eine Rolle spielt, wenn Ausbildung, wenn Studium eine Rolle spielt oder wenn es allein Erziehende sind. Für die hat sich nichts geändert, die werden auch weiter ihre Betreuungsplätze nachfragen und die Betreuungsplätze haben. Und diejenigen, die zu diesem Zeitpunkt zu Hause sind, werden sehr wohl auch die Gelegenheit nutzen, mit ihren Kindern viel Zeit auch zu Hause zu verbringen. Das haben wir in den letzten Beratungen immer wieder auch hier angeführt, daran hat sich nichts geändert. Aber es bleibt ein Restunsicherheitsfaktor, auch das haben wir bei der Gesetzesdiskussion und bei der Einbringung ja durchaus angesprochen.

Frau Jung, Sie haben die SPD-Bürgermeister angesprochen, die ja durchaus da genauso in der kommunalen Verantwortung sind wie CDU-Bürgermeister. Ich gehe da auch noch ein Stück weiter, das sind genauso auch die Dezernenten der Linkspartei oder PDS-Fraktion, da wo sie als Sozialdezernenten Verantwortung tragen. Sie wissen am besten, wo das so ist. Ich spreche es auch gern an, in der Stadt Gera gibt es erhebliche Probleme, erhebliche Probleme, die aber ein Stückchen auch hausgemacht sind, nicht im Wesentlichen durch Überbelegung. Das hängt damit zusammen, dass die Stadt Gera, und das habe ich hier auch schon mal erklärt, vor einigen Jahren für sich entschieden hat zu sagen, wir wollen den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab einem Jahr umsetzen. Die Kosten hat im Wesentlichen das Land mitgetragen und zu dem Zeitpunkt, als wir als Land gesagt haben, wir tragen diese Kosten in diesem Umfang nicht so mit, hat die Stadt Gera sofort zurückgerudert und hat gesagt, dann eben nicht mehr, dann kein Rechtsanspruch ab einem Jahr mehr und dann wird natürlich auch relativ schnell klar, warum dann einiges an Personal übrig ist, wenn quasi ein hoher Anteil dieses Altersjahrgangs fehlt. Lassen Sie mich noch etwas sagen, weil Sie diese Fragen ansprechen, wie sich das in den einzelnen Kindertagesstätten auswirkt. Ich höre sehr wohl, dass die Volkssolidarität in Gera in erheblichen Schwierigkeiten sich befindet, dass momentan die Gehaltszahlungen nicht mehr im laufenden Monat möglich sind, dass vielleicht die Volkssolidarität sich dort auf eine insolvente Situation zubewegt. Das ist etwas, was man nicht ursächlich der Familienoffensive der Landesregierung anlasten kann. Das ist ein Stückchen eine Frage, die vor Ort auch geklärt werden muss, was teilweise an Verwaltung bei Trägern, die mehrere Einrichtungen betreiben, sich in den letzten paar Jahren aufgebaut hat, und sehr wohl muss man dort auch Strukturveränderungen vornehmen und nicht immer nur den Ball weiter spielen und sagen, dann müssen wir eben die Last bei den Eltern abladen, indem wir Elterngebühren erhöhen, oder die Schuld auf das Land schieben, weil das Land ja gesetzliche Veränderungen vorgenommen hat. Lassen Sie mich noch ein Punkt zu Ihrem Argument sagen, dass wir mit 22 Prozent Krippenplätzen die niedrigste Quote in den neuen Bundesländern, in Ostdeutschland hätten. Das hat einen Grund. Das hat nicht den Grund, dass wir zu wenig anbieten würden; das hat einen Grund, dass wir die niedrigste rechtliche Quote haben, ab wann Sie einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz haben. In allen anderen Bundesländern zählt der Krippenplatz bis drei Jahre. Da ist alles, was unter drei Jahren ist, automatisch Krippenplätze bzw. Tagespflege - in Thüringen nicht, weil wir bis jetzt ab zweieinhalb Jahren den Rechtsanspruch hatten, zukünftig ab zwei Jahre einen Rechtsanspruch haben. Deswegen sind wir im bundesweiten Vergleich sicherlich vielleicht, was die Anzahl der Krippenplätze angeht, gegenüber anderen Ostbundesländern in einer anderen Situation, gleichwohl aber in dem, was die Betreuungssituation der Null- bis Dreijährigen angeht, weit vorn im Vergleich zu allen Bundesländern in der Bundesrepublik Deutschland. Ich glaube, das gehört zur Ehrlichkeit dazu, da Sie dies eigentlich auch besser wissen müssten, das an dieser Stelle auch sagen.
(Beifall bei der CDU)

Lassen Sie mich auch noch etwas sagen, weil ja die SPD-Fraktion - ich hatte gesagt, ich hangel mich auch gern mal durch den Antrag durch - nach der Bedarfsplanung für das Jahr 2006/2007 fragt. Frau Pelke, Sie wissen das sehr genau; die Bedarfsplanung, die Diskussion dazu findet zurzeit statt. Das diskutieren wir in den Jugendhilfeausschüssen, das diskutieren wir in den Stadträten, in den Kreistagen. Dort gehört es hin und das ist auch richtig so. Insofern ist es doch jetzt hier ein Schattenboxen, wenn wir hier im Thüringer Landtag meinen, wir könnten jetzt zusammenfassende oder das Ministerium könnte jetzt zusammenfassende Erklärungen abgeben über Bedarfspläne, die auf kommunaler Ebene noch gar nicht aufgestellt sind. Das geht nicht. Ich bin enttäuscht, dass Sie als jemand, der gleichzeitig auch Stadtratsverantwortung trägt, das augenscheinlich in dieser Form nicht wissen. Sie fragen nach den Elternbeiträgen, dass hatte ich vorhin angesprochen. Da, wo es keine Strukturveränderungen gibt, gibt es in der Tat auch kommunale Verantwortungsträger, die ganz schnell sagen, na ja, dann lasst uns die Elternbeiträge anheben, ansonsten lassen wir alles so, wie es ist. Das halte ich für falsch. Ich habe es vorhin erläutert. Aber es ist nicht auszuschließen. Das Gesetz konnte tatsächlich in der Tat Kommunen nicht davon abhalten, Sie wissen, dass das im Gesetz auch formuliert ist, dass der örtliche Jugendhilfeträger an dieser Stelle auch zustimmen kann, zustimmen muss. Aber auch das gehört zur Ehrlichkeit dazu, dass man das benennt. Die Schließung von Einrichtungen, dazu hatte ich etwas gesagt, auch am Beispiel von Nordhausen, auch das wird es in einzelnen Fällen geben. Auch da muss man sehr genau nach den Ursachen fragen. Sie fragen nach den behinderten Kindern. In den Regeleinrichtungen; in der Tat durch die Übergangslösung ändert sich gar nichts. In den integrativen Kindertagesstätten, das wissen auch Sie, laufen momentan Verhandlungen, Verhandlungen zwischen den Trägern, die letztendlich für die Leistungsvereinbarungen auch zuständig sind, aber auch eben vor allem auch über die Bemessungen und über die Höhe der Eingliederungsvereinbarungen, der Höhe der Eingliederungshilfe. Auch das ist etwas, wo in den letzten paar Jahren eine parallele und eine Doppelförderung entstanden ist. Auch das ist etwas, wo jetzt ein Stückchen korrigierend gehandelt wird. Aber auch das ist nicht etwas, was originär mit der Familienoffensive zusammenhängt, sondern damit, dass in den letzten paar Jahren da schleichend auch eine unterschiedliche Förderpraxis eingetreten ist. Ein letztes: Frau Pelke, Sie haben die Begründung selber geliefert in Ihrem Antrag. In Ihrer Antragsbegründung steht, nach einer viermonatigen Umsetzungspraxis wollten Sie jetzt einmal endlich wissen, was los ist. Vor wenigen Minuten haben Sie am Rednerpult gesagt, dass es Bürgermeister gibt, die erklären, das Ganze tritt ja erst zum 01.07.2006 in Kraft. Genauso ist es. Insofern, wenn Sie jetzt das so beziffern und sagen, wir könnten nach vier Monaten Ihnen komplett Erfahrungsberichte abliefern, dann täuschen Sie sich. Das wollten Sie wahrscheinlich auch nicht. Vor diesem Hintergrund wiederhole ich das, was ich vorhin gesagt habe: Ihnen ging es letztendlich heute hier um Wahlkampf. Es tut mir Leid für Sie, dass es vielleicht um diese Uhrzeit nicht in diesem Maße möglich war, wie Sie es sich gewünscht hätten. Es tut mir nicht leid für die Eltern im Freistaat Thüringen, weil Sie da vielleicht ein Stückchen auch nicht wieder die Chance bekommen haben, sie weiter in diesem Umfang zu verunsichern, wie Sie es in den vergangenen Monaten hier schon getan haben. Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU)

Es tut mir nicht Leid für die Eltern im Freistaat Thüringen, weil Sie da vielleicht ein Stückchen auch nicht wieder die Chance bekommen haben, sie weiter in diesem Umfang zu verunsichern, wie Sie es in den vergangenen Monaten hier schon getan haben. Vielen Dank.


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