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39. Plenum: Familienfreundliche Arbeitsplätze in der Thüringer Wirtschaft unterstützen

 05.05.2006 

Drucksache 4/1916

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Frau Präsidentin, zu zwei Punkten von Frau Kaschuba und von Herrn Schubert möchte ich gern eine Anmerkung machen, weil das - denke ich - so nicht richtig war. Auch ich habe diese Umfrage gehört und gestern Abend auch verfolgt, diese Frage, die an die Spitze der Wünsche von Eltern vornehmlich den Ausbau von Betreuungsplätzen setzt. Das ist nur ein Teil der Wahrheit. Es gab vor gar nicht allzu langer Zeit eine Studie, noch damals in Verantwortung der alten Bundesregierung erstellt, eine Studie, die tatsächlich repräsentativ war und auch Eltern in ihrer Umfänglichkeit gefragt hat. Da kam an erster Stelle heraus, dass Eltern sich im Wesentlichen die bessere Vereinbarkeit ihrer persönlichen Lebensplanentwürfe wünschen, letztendlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Erst an zweiter Stelle kamen Betreuungsplätze, erst an dritter Stelle kamen die finanziellen Transferleistungen des Staates. Ich glaube, das müssen wir berücksichtigen.

Bei allem, was wir hier diskutieren, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist das, worauf wir mit unserem Antrag abzielen, aber wir müssen dabei auch berücksichtigen, dass die persönlichen Lebensplanentwürfe von jungen Menschen oftmals anders aussehen, als wir es uns in der idealen Familienkonstellation vorstellen. Das muss man voranstellen und sagen und nicht den Eindruck erwecken, als ob der Ausbau von Betreuungsplätzen allein das allein selig machende Mittel an dieser Stelle wäre. Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist etwas gesagt worden und da muss ich Ihnen sagen, da haben wir gerade mit dem Familienfördergesetz uns auch Gedanken darum gemacht - die Frage der Bildung von so genannten betriebsnahen Kindertagesstätten ist erst mit dem neuen Familienfördergesetz möglich gemacht worden. Das war nach dem alten Kindertagesstättengesetz nicht möglich, weil Betriebe, auch Krankenhäuser, auch Pflegeeinrichtungen gar nicht Träger von Kindertagesstätten sein konnten und auch keine Zuschüsse bekommen konnten. Die positiven Beispiele - der Minister hat es angesprochen - Eisenberg, Altenburg - Sie haben es angesprochen -, Jenoptik, ich selbst kenne es aus Erfurt am Helios-Klinikum, sind erst im Entstehen, dadurch, dass wir das Familienfördergesetz in dieser Form so in Kraft gesetzt haben.

Ein zweiter Punkt gehört auch dazu, was man auch der Ehrlichkeit halber sagen muss: Die Wahlfreiheit, die wir im Familienfördergesetz drin haben, nämlich dass junge Eltern auch entscheiden können, dass Sie ihr Kind mit an den Arbeitsplatz nehmen können und dort in einer Kindertagesstätte betreuen lassen können, auch wenn das außerhalb der eigenen Ortschaft liegt, das ist erst durch das Familienfördergesetz möglich geworden. Ein dritter Punkt: Frau Kaschuba, Sie haben das hier wiederholt und haben behauptet, das Landeserziehungsgeld würde Eltern oder insbesondere junge Mütter aus dem Beruf treiben. Mit Verlaub, das ist Unfug. Wegen 150 € Landeserziehungsgeld wird keine junge Mutter, die im Erwerbsleben steht, die einen Beruf hat und die einen Job hat, deswegen zu Hause bleiben, um die 150 € in Anspruch zu nehmen. Wir haben immer gesagt: Das Landeserziehungsgeld dient dazu, den jungen Eltern eine Anerkennung zu verschaffen, so wie es Grundgesetz und Verfassung auch vorsehen, die zuhause sind und die ihre Kinder in häuslicher Gemeinschaft betreuen. Ich glaube, das wäre ein Punkt, Frau Kaschuba, wenn man ehrlich mit solchen Anträgen umgeht, auch ehrlich mit seinen Wortmeldungen umgeht, dass man das hier an dieser Stelle auch sagt.

Ein allerletzter Punkt: Ich bin schon der Auffassung, familienfreundliche Arbeitsplätze entstehen vorzugsweise und sehr schnell dort, wo die Unternehmen sich dieser Aufgabe bewusst sind. Wir erleben das momentan gerade in der Diskussion in einigen so genannten Mangelbereichen, Pflegeeinrichtungen, Kliniken, also die Ersten, die auch Probleme haben, junge Frauen zu gewinnen als Arbeitskräfte. Kliniken, wenn sie junge Schwestern werben wollen, kommen die ganz schnell auf die Idee, dass individuelle Betreuungsangebote da eine Möglichkeit sein könnten. Und weil Herr Schubert das noch mal ansprach, wir haben eine bedarfsgerechte Kindertagesstättensituation. Wir haben ausreichend Kindertagesstättenplätze; wir haben ein bedarfsgerechtes Angebot auch unterhalb des Rechtsanspruchs, den wir in Thüringen bundesweit einmalig auf zwei Jahre abgesenkt haben. (Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Das ist nicht einmalig. Das stimmt doch nicht.)

Und wir haben die Ganztagsbetreuungsmöglichkeiten an Schulen. Im Übrigen haben das die CDU-Fraktion, die Landesregierung vor einigen Jahren hier auf den Weg gebracht, nicht Sie.
(Unruhe bei der SPD)

Sie begleiten alles, was Ihnen einfällt, mit kritischen Anmerkungen und übersehen dabei, dass wir viele von den Rahmenbedingungen haben. Wir setzen mit unserem Antrag „Familienfreundliche Arbeitsplätze in der Thüringer Wirtschaft“ durchaus den Akzent auch, dass wir die Firmen, die Unternehmen, die IHKs, die Handwerkskammern alle mit ins Boot nehmen wollen, auch dort mit ins Boot nehmen wollen, wo solche Diskussionen geführt werden, nämlich bspw. auch bei den lokalen Bündnissen für Familie. Das war es, was ich gerne noch hinzufügen wollte, ohne da unnütz irgendeine Diskussion oder Schärfe reinzubringen. Vielen Dank.


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