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39. Plenum: Kinderschutz ernst nehmen
05.05.2006
Drucksache 4/1894
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag ist überschrieben mit den Worten: Kinderschutz ernst nehmen, Strukturen sichern. Ich kann für die CDU-Fraktion sagen, wir nehmen den Kinderschutz ernst, wir sichern die Strukturen. Im Gegensatz zu dem, was hier gerade skizziert wurde, tun wir dies auch im laufenden Haushaltsjahr und tun wir das auch hier in der öffentlichen Diskussion im Thüringer Landtag.
Wir haben uns in den letzten Jahren, Herr Kollege Bärwolff, in regelmäßigen Abständen hier über den Kinderschutz verständigt. In der Tat, insbesondere dann, wenn es akute Probleme gab, wenn es die spektakulären Fälle in der Öffentlichkeit gab. Aber auch immer wieder, wenn es darum ging, ob wir gesetzliche Regelungen verbessern können, ob wir die Finanzierung sicherstellen können, und ob wir uns insbesondere den Problemen der Kinderschutzdienste stärker annehmen können, wie es in Ihrem Antrag auch beschrieben ist.
Insofern finde ich es schon ein bisschen schwierig, dass alle drei Vorredner gerade zu einer Vielzahl von Problemen, die alle unbestritten wichtig sind, gesprochen haben, aber allerdings nur sehr wenig auf den konkreten Antragsanlass - und das sind die Kinderschutzdienste - eingegangen sind.
Sie haben in Ihrer Antragsbegründung geschrieben, dass der Anlass für Ihren Antrag die landesseitige Reduzierung der Mittelzuweisung für die Kinderschutzdienste ist. Dem ist nicht so. Wenn Sie die Beantwortung Ihrer Kleinen Anfrage gelesen hätten, richtig gelesen hätten und auch richtig interpretiert hätten, hätten Sie feststellen können, dass im Haushaltsjahr 2006 keine Reduzierung der Mittel für die 12 Kinderschutzdienste stattfand. (Unruhe bei der Linkspartei.PDS)
Im Gegenteil. Die Mittel sind ausgeweitet worden. Es sind in drei Kinderschutzdiensten sogar in erheblichem Maße noch mehr an Personalkosten zur Verfügung gestellt worden und alle 12 Kinderschutzdienste erhalten die gleiche oder eine höhere Fördersumme wie im vergangenen Jahr. Insofern ist das falsch, was Sie in Ihre Antragsbegründung hereinschreiben und insofern versuchen Sie, damit auch eine Diskussion, den Anlass zu einer Diskussion zu bieten, an einem Punkt, wie Sie selber aus der Beantwortung Ihrer Kleinen Anfrage wissen müssten, dass dem nicht so ist.
Frau Kollegin Jung, ich gebe Ihnen Recht, es ist so. Wir müssen konstatieren, dass es eine Vielzahl von Kindern gibt, die auf der Schattenseite leben müssen. Ich pflichte Ihnen nicht bei, dass die ursächlichen, also die wichtigsten Ursachen dafür soziale Schwierigkeiten der Eltern sind, denn da bin ich anderer Auffassung. Auch Eltern, die sich in sozialen Schwierigkeiten befinden, sind sehr wohl in der Lage, ihren Kindern Liebe und Erziehung mit auf den Weg zu geben. Wir sollten das nicht per se als eine der Hauptursachen ausmachen, warum Kinder in schwierige Situationen kommen. Die Hauptursachen - da denke ich, da könnten wir uns auch hier mit Landtag einig sein - sind in jedem Fall Erziehungsdefizite, dass Eltern nicht in der Lage sind, das an Liebe, an Erziehung, an Zuwendung weiterzugeben, was wir uns für die entsprechende Entwicklung der Kinder wünschen. Ich glaube, da müssen wir auch im Wesentlichen ansetzen. Wir müssen den Kindern Hilfe bieten. Das tun wir. Das ist im Grundgesetz ganz klar geregelt; der Schutz des Kindeswohls, das ist in unserer Thüringer Verfassung ganz klar geregelt, das ist im SGB VIII klar geregelt und auch im Thüringer Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetz.
In all den beschriebenen Gesetzen ist geregelt, wie das Kindeswohl zu schützen ist. Dass das Kindeswohl über allem steht, über allen auch, was wir in der Diskussion immer wieder berücksichtigen müssen; auch beispielsweise Elternrechte, auch den Eingriff, wann wir an Elternrechte intervenieren. Ich glaube, dem müssen wir uns auch immer wieder bewusst sein, wenn wir Hilfeangebote unterbreiten. Es ist aber auch etwas ganz klar geregelt im SGB VIII und das ist die Zuordnung derjenigen, die in der Pflicht sind, dies umzusetzen. In der Pflicht sind eben nicht, wie Sie es, Frau Jung, beschrieben haben, die Träger, sondern es ist in allererster Linie der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Insofern können wir als Land, so ist es im SGB VIII geregelt, immer unterstützend helfen - das tun wir auch mit den Richtlinien und den fachlichen Empfehlungen, die wir haben -, wir können allerdings den Kommunen nicht diese Pflicht abnehmen. Diese Pflicht besteht auf der kommunalen Seite und ich denke, die Kommunen sind sich sehr wohl dieser Pflicht bewusst und handeln auch entsprechend. Das erleben wir in den vergangenen Jahren, da wo Kinderschutzdienste entstanden sind, aber auch dort, wo es keine Kinderschutzdienste gibt, denn auch dort wird diese Arbeit geleistet. Wir haben in Thüringen 12 Kinderschutzdienste und in allen anderen Kreisen wird diese Arbeit durch den allgemeinen sozialen Dienst der Jugendämter auch in einer hervorragenden Art und Weise geleistet. Ich glaube, das gehört dazu, dass wir dies würdigen, dass wir dies auch ernst nehmen und dass wir denjenigen, die diese Arbeit leisten, auch unsere Unterstützung zusagen und dann auch angedeihen lassen.
Insofern ist es nicht redlich, wenn Sie hier in Ihrer Antragsbegründung sagen, dass wir fahrlässig die Kinderschutzdienste gefährden würden. Ich habe das an den Zahlen gerade deutlich gemacht, dass die 12 Kinderschutzdienste durchschnittlich einen Personalkostenzuschuss in Höhe von 34.000 € jährlich bekommen. Das ist mehr als im vergangenen Jahr, das wird aus der Beantwortung der Anfrage Ihres Kollegen Bärwolff deutlich und das wird aus den Zahlen, auch aus den Bewilligungsbescheiden für die 12 Kinderschutzdienste deutlich.
Frau Pelke, Sie haben die fachlichen Empfehlungen des Landesjugendhilfeausschusses angesprochen. Ich war dabei, als der Landesjugendhilfeausschuss die fachlichen Empfehlungen im Juni 2004 beschlossen hat. Diese fachlichen Empfehlungen sind Leitlinien für das, was auf kommunaler Ebene umgesetzt werden soll und umgesetzt wird. Sie wissen aus Ihrer Arbeit als Stadträtin genau so wie ich und wie der Kollege Bärwolff, dass es Städte gibt, die das immer sehr ernst genommen haben und auch sehr intensiv auch Kofinanzierungsmittel bereitgestellt haben. Sie wissen aber auch aus der Diskussion, die wir hier im Thüringer Landtag geführt haben, dass es Landkreise gab, die immer einen Bogen darum geschlagen haben oder die sich schwerer damit getan haben. Wir haben das hier mehrfach öffentlich auch im Landtag thematisiert. Wir wissen, dass es eine Zeit lang Probleme in Suhl gab, um die Kofinanzierungsmittel im Weimarer Land gab es Probleme, um die Kofinanzierungsmittel auch im Unstrut-Hainich-Kreis. Wir haben das in den vergangenen Plenardebatten immer wieder dann hier angesprochen, wenn wir das Gefühl hatten, wir können als Landespolitiker auch auf die kommunale Ebene einwirken, appellieren und auch Sie an diese Pflicht der Erfüllung Ihres Auftrags, das Kindeswohl sicherzustellen, nachdrücklich zu erinnern. Dann haben wir hier diskutiert und das ist, denke ich, richtig, wichtig und auch notwendig. Was Sie aber gesagt haben, dass die Kinderschutzdienste der Beliebigkeit des Haushaltsplans unterworfen sind, ist nicht richtig. Wir haben nämlich, wenn wir hier den Landeshaushalt aufstellen, wir alle als Landtagsabgeordnete, jedes Mal die Verantwortung, die Haushaltsmittel bereitzustellen. Das müssen wir diskutieren, das werden wir in dem Umfang auch tun. Sie haben die Beispiele skizziert, dass wir im Jahre 2002 in diesem Haushaltstitel mehr an Geld hatten. Das ist richtig, das ist aber auch erklärbar. Die Förderung der Kinderschutzdienste verlief nämlich nach Anschubfinanzierung, nach Grundausstattung. Jeder Kinderschutzdienst, der neu entstanden ist, hat eine Anschubfinanzierung bekommen, wo sowohl eine sächliche Ausstattung sichergestellt wurde als auch eine Anschubfinanzierung, die zunächst die Kommunen ermutigen sollte, entsprechend in Kofinanzierungen einzusteigen. Das fand statt und das ist einer der Gründe, warum auch Haushaltsmittel im Zeitraum zwischen 2002 und heute, sich, was direkt die 12 Kinderschutzdienste angeht, verändert haben.
Aber, es ist eben nicht so, dass das unsere Verantwortung ist, sondern dass das schon in allererster Linie die Verantwortung der Kommunen ist. Wir helfen dabei. Dafür gibt es diese Richtlinien und dafür gibt es diese Empfehlung. Die Richtlinie, die Herr Bärwolff ansprach, die jetzt vorsieht, 1,5 Vollzeitbeschäftigtenstellen, ist im Übrigen seit über einem Jahr in Kraft, wo die Kinderschutzdienste auch damit arbeiten und wo die Kofinanzierungsmittel auch bereitgestellt werden. (Unruhe bei der SPD)
Wir haben, auch da möchte ich widersprechen, mit den Hilfen zur Erziehung einen klaren Rechtsanspruch, einen definierten Rechtsanspruch, worauf Kinder und Eltern einen Anspruch zur Hilfe haben. Das betrifft sowohl die stationären Angebote als auch die teilstationären Angebote. Das, was Sie skizziert haben, Frau Kollegin Pelke, dass es da in dem einen oder anderen Jugendamt ein restriktives Vorgehen gibt, wenn es um die Zuweisung von stationären Hilfen zur Erziehung geht, von Plätzen zur stationären Hilfe zur Erziehung, das ist mir bewusst, das ist aber auch etwas, das müssen wir den Eltern, das müssen wir den Kindern deutlich machen und auch der Öffentlichkeit deutlich machen, dass das ein einklagbares Recht ist, dass die Kommunen verpflichtet sind, diese Hilfen zur Erziehung bereitzustellen und auch finanziell auszustatten. Herr Bärwolff, Sie haben die Änderungen im KICK im letzten Jahr angesprochen. § 8 a sagt ja nicht, dass jetzt erst die Pflicht besteht, das Kindeswohl stärker zu sichern. Er sagt ja im Wesentlichen, wann Jugendämter intervenieren müssen. Im Übrigen auch eine Lehre, aus dem, was wir mit dem Fall des Jonny-Lee hier in Erfurt erlebt haben. Das war ja kein Fall, den die Kinderschutzdienste in ihrer Verantwortung hatten, der Kinderschutzdienst in Erfurt nicht, dafür war Jonny-Lee zu klein. Es war ein Fall, wo das Jugendamt hätte handeln müssen, stärker hätte handeln müssen, weil Jonny-Lee nicht selbst in einen Kinderschutzdienst hätte gehen können und seine Vernachlässigung auch anzeigen und deutlich machen konnte.
Insofern müssen wir sehr wohl auch die Frage stellen, wann und wie wir Kindeswohlgefährdung erkennen und ob wir dann die richtigen Instrumente haben, gegen diese drohende Kindeswohlgefährdung auch anzugehen. Insofern ist die Änderung im KICK im vergangen Jahr schon helfend, denn dort wird gesagt, wenn mindestens zwei Hinweise auf eine drohende Kindeswohlgefährdung vorliegen, muss das örtliche Jugendamt handeln. Diese zwei Hinweise, die unabhängig voneinander genauso von der Nachbarschaft, von Verwandten, aus der Kindertagesstätte oder aus Einrichtungen der öffentlichen Jugendhilfe kommen können, müssen wir dann auch ernst nehmen. Ich finde das richtig und gut.
Wir haben - auch das war einer der Punkte, den einer der Vorredner ansprach - die Aufforderung für die Kinderschutzdienste, Netzwerke zu bilden; sie bilden die Netzwerke. Die Kinderschutzdienste können nämlich immer nur beratend helfen. Die Kinderschutzdienste sind dazu da, um Kindern, die zu ihnen kommen, tatsächlich Hilfeangebote aufzuzeigen, ihnen zu sagen, wo sie Hilfe erfahren können und dann diese Hilfe zu vermitteln. Diese Hilfe zu organisieren ist in aller erster Linie etwas, was die örtlichen Jugendämter tun, wo Hilfepläne aufgestellt werden, wo festgelegt wird, welche Maßnahmen angezeigt sind, diesen Kindern Unterstützung angedeihen zu lassen. Das ist etwas, was ein Kinderschutzdienst originär allein gar nicht mehr tun kann, auch nicht allein tun muss, denn da haben wir in der Regel dann sehr schnell die Frage, ob wir beispielsweise mit Kinder- und Jugendpsychiatern, mit Mitarbeitern des allgemeinen sozialen Dienstes, aber auch mit Mitarbeitern der Jugendämter, die Elternarbeit leisten können, sehr intensiv dann in diese Arbeit einsteigen können.
Wir haben bei der Finanzierung, auf die ich eingegangen war, natürlich immer wieder die Verantwortung, dass wir uns auch fragen müssen: Reicht das aus? Beim Kinderschutztelefon, Sie hatten das Beispiel angesprochen, geht es im Wesentlichen um Qualifizierungsmaßnahmen, die das Land damit unterstützt, geht es im Wesentlichen um die infofreie Hotline, die geschaltet wird. Wo auch die Kinderschutzdienste dann letztendlich davon partizipieren, weil nämlich diese Notruftelefone, das Kindernotruftelefon, letztendlich Kinder auch zu ihnen vermitteln sollen, dass sie dort letztendlich auch Rat und Hilfe finden. Aber dieser Rat und die Hilfe funktioniert eben nur dann, wenn das niedrigschwellige Angebot eines Kinderschutzdienstes angenommen wird. Ich habe vorhin beschrieben, wie schwierig es ist, Fälle herauszufiltern von Kindern, die nicht selbst einen Kinderschutzdienst aufsuchen könne oder wo vielleicht nicht in diesem Umfang die Umwelt reagiert, Nachbarn, Verwandte, Freunde und dann letztendlich das Jugendamt auf Defizite aufmerksam machen.
Wir haben, als wir uns vor einigen Monaten als CDU-Fraktion mit dieser Frage beschäftigt haben, sehr schnell gemerkt, dass die Frage der Vorsorgeuntersuchung der U 1 bis U 10 dabei eine wichtige Rolle spielen. Wir müssen konstatieren, dass wir in Thüringen die Vorsorgeuntersuchung zwar in einem hohen Anteil in Anspruch nehmen, aber eben auch nicht so umfänglich, wie wir es uns in letzter Konsequenz wünschen würden. Die Vorsorgeuntersuchungen im ersten Lebensjahr des Kindes werden noch nahezu zu 100 Prozent in Anspruch genommen, aber dann lässt es nach, in Thüringen bis zur U 7, U 8, die dann gerade die spannende Phase eines Kinder im Alter von zwei bis vier Jahren darstellen. In dieser Phase sind es etwa 80 Prozent, später geht es dann noch zurück bis auf 76 Prozent der Eltern, die diese Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen. Wir müssen die Frage stellen, was ist mit den übrigen Eltern? (Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, Linkspartei.PDS: Genau, das hat Herr Bärwolff gesagt, dass mit einem KITA-Zentrum auf so etwas reagiert werden kann.)
Nein, das hat Herr Bärwolff nicht gesagt, Frau Scheringer-Wright, dann müssten Sie ja dann vielleicht im Saal sein, wenn Herr Bärwolff redet.
Die Vorsorgeuntersuchungen sind etwas, wo wir natürlich die Eltern nicht dazu zwingen können, wo wir aber sehr wohl fragen müssen, wie wir eine höhere Verbindlichkeit der Vorsorgeuntersuchungen herstellen können. Es gibt momentan im Bundesrat eine lebhafte Diskussion dazu, eine Bundesratsinitiative, die Thüringen nach meinem Kenntnisstand mitträgt, die ich auch sehr unterstütze. Die nämlich sagt, wir wollen rechtlich erreichen, dass Vorsorge und die Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen tatsächlich auch eines der Kriterien im KICK sein kann, ein mögliches Kriterium, um auf Kindeswohlgefährdung aufmerksam zu machen, wenn nämlich Eltern mehrere Vorsorgeuntersuchungen bewusst auslassen, wo die Gelegenheit bestände, dass Ärzte auch auf Defizite und drohende Vernachlässigung aufmerksam werden, dann könnte das eines dieser Anzeichen sein. Wir müssen aber auch konstatieren, dass der Datenschutz eine Rolle spielt. Die Krankenkassen müssen diese Daten dann auf einer rechtlichen Basis dem Jugendamt weitermelden können und das Jugendamt muss dann sagen, wir haben die Möglichkeit, diese Daten zu speichern, abzugleichen und ggf. zu handeln.
Ich bin an dieser Stelle sehr wohl dafür, dass man die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür schafft. Die Vorsorgeuntersuchungen haben nämlich dann einen sehr gewichtigen Sinn hinsichtlich eventueller Defizite, auch einer drohenden Kindeswohlgefährdung, wenn nicht nur die körperliche Konstitution von Kindern untersucht wird, sondern neben der physischen auch die psychische Konstitution, also beides gleichberechtigt untersucht wird. Ich glaube, dann haben sie den Sinn. Das bedeutet aber auch, dass entsprechende Kinderärzte qualifiziert sind und dass der Umfang der Vorsorgeuntersuchung genau auf dieses Problem auch intensiv eingeht. Wir müssen uns dann die Frage stellen, wenn bei den Vorsorgeuntersuchungen Defizite oder beispielsweise eine drohende seelische Behinderung offensichtlich wird, ob wir die richtigen Instrumente haben, den Kindern zu helfen.
Vor einigen Wochen waren wir als CDU-Fraktion im HELIOS-Klinikum in Erfurt und haben uns angeschaut, was im Bereich der ambulanten und stationären Betreuung von Kindern in der Kinder- und Jugendpsychiatrie abläuft. Wir müssen konstatieren, dass wir in Thüringen zu wenig Kinder- und Jugendpsychiater haben. Es gibt - soweit ich weiß - 12 Kinder- und Jugendpsychiater, die niedergelassen tätig sind, davon die allermeisten in den großen Städten, in Erfurt, Jena, Gera. Die sind hoffnungslos überlaufen. Die sagen zu uns auch, da ist ein Bedarf da, da ist etwas da, wo wir mit Kindern und Eltern auch arbeiten wollen. Im HELIOS-Klinikum in Erfurt, wissen Sie, gibt es dieses interessante Modell der Tagesklinik, wo Kinder auch in einem teilstationärem Angebot sehr gut betreut werden, unterhalb eines Angebots dessen, was unter einer Heimbetreuung oder ein stationären Betreuung letztendlich läuft. Auch das ist etwas, wo ich glaube, dass man den Blick und die Aufmerksamkeit immer mal wieder darauf richten sollte.
Wir haben - und da möchte ich gern so ein Stückchen zur Zusammenfassung kommen - eine Vielzahl mehr an Aufgaben für den Kinderschutz, als wir es nur mit den Kinderschutzdiensten letztendlich leisten können. Die Kinderschutzdienste sind ein wichtiger Beitrag, ein wichtiger Anteil für den Kinderschutz, aber sie sind nicht das einzige. Wir müssen - und auch das fasse ich am Ende gern noch einmal zusammen - sehr stark immer wieder die kommunale Verantwortung herausstellen. Da pflichte ich Ihnen dann bei, Frau Pelke, wir müssen auch unsere Landesverantwortung wahrnehmen. Wir tun dies, indem wir die fachlichen Empfehlungen gemeinsam mit dem Landesjugendhilfeausschuss erarbeiten. Viele von ihnen sind als Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses dadurch daran beteiligt. Wir müssen darauf drängen, dass diese fachlichen Empfehlungen dann auch umgesetzt werden. Zu den Kinderschutzdiensten - und das war ja nun der eigentliche Anlass Ihres Antrags - muss ich sagen, die 12 Kinderschutzdienste arbeiten sehr gut, sind in diesem Jahr finanziell sogar besser ausgestattet als im vergangenen Jahr. Insofern bin ich gern und jederzeit auch wieder bereit, über Kinderschutz mit Ihnen zu diskutieren. Allerdings bitte ich Sie dann sehr herzlich auch zu trennen und keine Verunsicherung an dieser Stelle zu schüren, indem Sie suggerieren, die Kinderschutzdienste würden mit dem Haushalt, den wir für das Jahr 2006 beschlossen haben, zusammenbrechen. Vielen Dank.
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