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Kleine Anfrage 4/1973: Demographische Entwicklung und Familienförderung

 18.05.2006 

A n t w o r t des Ministers

Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Drucksache 4/1973
K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Panse (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit

Demografische Entwicklung und Familienförderung

Die Kleine Anfrage 792 vom 4. April 2006 hat folgenden Wortlaut:
Der Freistaat Thüringen ist in besonderer Weise betroffen durch den demografischen Wandel, den es - trotz der Tatsache, dass er kurzfristig nicht änderbar ist - insbesondere dadurch als Herausforderung anzunehmen gilt, dass der Familienpolitik, aber auch der Seniorenpolitik ein besonderer Stellenwert beim Regierungshandeln gegeben wird. Ich frage die Landesregierung:
1. Wie stellt sich die demografische Entwicklung in Thüringen in den nächsten Jahrzehnten in Bezug auf die Veränderungen des Verhältnisses zwischen den Generationen dar (bitte in 10-Jahres-Kohorten darstellen)?
2. Inwiefern kann nach Auffassung der Thüringer Landesregierung das Thüringer Familienfördergesetz zur Verbesserung der demografischen Situation beitragen?
3. Wie beurteilt die Landesregierung die Bedeutung der Pläne der Bundesregierung zur Förderung von Mehrgenerationenhäusern und der Einführung von Elterngeld?
4. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um eine Politik der intergenerationellen Solidarität zu verwirklichen?
5. Welche Grundprinzipien leiten die Landesregierung bei der grundsätzlichen Beurteilung der demografischen Entwicklung in den kommenden Jahren?

Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 16. Mai 2006 wie folgt beantwortet:
Zu 1.: Die Bevölkerungsentwicklung sowie der Altersaufbau der Bevölkerung in Thüringen sind aus den beigefügten Anlagen zu ersehen.

Zu 2.: Die demografische Situation in Thüringen wird durch die Entwicklung der Geburtenrate, der Wanderung und der Lebenserwartung beeinflusst. Der demografische Wandel wird in den Familien konkret: Familiäre Entscheidungen beeinflussen den Wandel, und umgekehrt prägen Veränderungen der Altersstruktur die Anforderungen an Familien. Die Stärkung der Familie, unter anderem bei der Verwirklichung des Kinderwunsches, in ihrer Erziehungsarbeit, bei der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, im Zusammenleben der Generationen und bei der Bewältigung schwieriger Lebenslagen ist Ziel und Gegenstand des Thüringer Familienfördergesetzes. Dessen Artikel sind gesetzliche Grundlage für die komplexe Förderung familienfreundlicher Rahmenbedingungen und zukunftsfähiger Strukturen in Thüringen. Mittel- und langfristig kann durch verringerte Abwanderung und Steigerung der Geburtenrate die demografische Entwicklung positiv beeinflusst werden. Bei der Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels sind insbesondere Familien und Kommunen zu unterstützen. Dennoch werden auch künftig die wirtschaftliche Entwicklung in Thüringen und deren Auswirkungen auf die privaten und öffentlichen Haushalte die Lebenssituation von Familien mit Kindern und in Folge auch die demografische Entwicklung maßgeblich beeinflussen.

Zu 3.: Das Konzept der Mehrgenerationenhäuser zielt auf die konstruktive Gestaltung des Zusammenlebens der Generationen zum gegenseitigen Vorteil innerhalb sozialer Nahräume. Diese Zielstellung ist in Thüringen bei der Ausführung intergenerationeller Projekte und Initiativen in der Familienbildung, in den Familienzentren und Familienferienstätten bereits seit einigen Jahren integriert. Die Landesregierung begrüßt die Initiative der Bundesregierung und wird alle Möglichkeiten nutzen, damit die Förderung der Mehrgenerationenhäuser sowohl zur Wahrung der Kontinuität bestehender generationsübergreifender Projekte als auch zur Finanzierung neuer Initiativen beiträgt. Die Thüringer Landesregierung hat sich seit Beginn der Diskussion um das Konzept des Elterngeldes aktiv beteiligt. Dies gilt sowohl für die Option der Verlängerung eines Leistungsbezuges bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes als auch für die Wahrung der Nichtanrechenbarkeit des Elterngeldes auf den Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Insbesondere setzt sich die Landesregierung dafür ein, dass das Thüringer Erziehungsgeld wie das bisherige Landeserziehungsgeld nicht auf SGB II-Leistungen angerechnet wird, wenn das Bundeserziehungsgeldgesetz, das dies bislang garantierte, außer Kraft tritt. Die Thüringer Landesregierung strebt an, dass Familien hinsichtlich der Betreuung ihrer Kleinkinder bzw. der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit eine Wahl zwischen verschiedenen, gleichwertigen Optionen treffen können.

Zu 4. und 5.: Der Thüringer Landtag hat mit Beschluss vom 2. März 2006 in der Drucksache 4/1754 festgelegt, dass die Landesregierung bis zum 30. Juni 2006 einen Demografiebericht des Freistaats Thüringen vorlegt. Dieser Bericht wird derzeit erarbeitet. Er wird Ausführungen über bereits durchgeführte, laufende und noch notwendige Maßnahmen der Landesregierung enthalten.
Nach der notwendigen Abstimmung und Kenntnisnahme im Kabinett wird der Bericht vorgelegt werden. Dr. Zeh Minister Anlagen*)
*) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar mit den Anlagen erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren können sie im Landtagsinformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden.


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