Dokumentensammlung >>
www.mdl-panse.de >>
Reden >>
Archiv
41. Plenum: Stand der Behördenstrukturreform in der Versorgungs- und Sozialverwaltung
09.06.2006
Drucksache 4/1983
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, von der SPD-Fraktion war heute ein Sachstandsbericht zum Stand der Behördenstrukturreform gefordert gewesen. Es ist, denke ich, üblich und auch legitim, dass man so ein umfangreiches Berichtsersuchen, wie es hier vorgetragen wurde, auch in der gegebenen Frist beantwortet. Insofern sind wir als CDU-Fraktion durchaus damit einverstanden, dass die Landesregierung das auch in der entsprechenden Intensität vorbereitet und vorträgt. Ich kann daran noch kein unübliches parlamentarisches Verfahren erkennen, Herr Kollege Pilger. Insofern überrascht mich auch Ihre Polemik, die Sie an dieser Stelle hier hereinbringen. Nicht überrascht mich allerdings, dass Frau Kollegin Jung traurig darüber ist, dass wir hier nicht in aller Öffentlichkeit über dieses Thema diskutieren. (Zwischenruf Abg. Ehrlich-Strathausen, SPD: Sie überraschen mich auch.)
Frau Kollegen Jung, Sie hätten sich vielleicht mit dem Kollegen Pilger dann vorher mal abstimmen sollen, dann hätten Sie vielleicht auch aus den Protokollen des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit hier zitieren können. Dann hätten Sie in aller Öffentlichkeit auch dieses Thema diskutieren können. Ich weiß, dass das gar nicht geht. Ich sage Ihnen aber auch die Begründung. Herr Pilger weiß es aber offensichtlich nicht. Nein, ich sage Ihnen aber auch, es hat schon seinen Grund, dass wir uns in den Fachausschüssen über dieses Thema verständigen, sowohl im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit als auch im Landesjugendhilfeausschuss, wo dieses Thema wiederholt auf der Tagesordnung stand, weil wir genau dort über den Fluss und über die Entwicklung der Konzepte miteinander reden. Weil wir hier eben nicht im Parlament eine breite Debatte wollen, die zusätzlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verunsichert. Insofern finde ich das auch unredlich, Frau Kollegen Jung, wenn Sie sich hier vorn hinstellen und sagen, es wäre makaber, was wir hier tun und wir würden die Mitarbeiter verunsichern. Das ist mitnichten so. Es ist ein Diskussionsprozess, der läuft, ein Diskussionsprozess, der auch seinen Abschluss finden wird, aber der auch Zeit braucht und, ich denke, es soll auch zu einer vernünftigen Lösung kommen.
Frau Kollegin Jung, selbstverständlich hat niemand die Arbeit und die Leistung in den Versorgungsämtern der Versorgungsverwaltung insgesamt in Frage gestellt. Wir wissen, dass dort auch eine gute Arbeit geleistet wird, aber wir haben uns bei der Regierungserklärung vor zwei Jahren auch über die Frage der Straffung von Strukturen verständigt. Wir haben auch bei der Regierungserklärung damals gehört, dass wir eine Behördenstrukturreform wollen, die den Namen verdient, die auch effektiver Sachen gestalten kann und das ist kein Widerspruch. Auch Ihre Anmahnung, dass die Bürgernähe der drei Versorgungsämter doch ein tolles Beispiel wären, da kann ich Ihnen nur sagen, ich habe keine Zweifel daran, dass das auch mit 23 verschiedenen Bereichen genauso bürgernah gestaltet werden kann. Wir haben in der Vergangenheit jedes Mal, wenn es um die Übertragung von Aufgaben auf die kommunale Ebene ging, diese Debatte gehabt. Wir haben es beim Landeserziehungsgeld vor einigen Jahren gehabt und ich sage Ihnen, es funktioniert auch, wenn Bürgernähe zu einer besseren Transparenz und zu einer besseren Nähe führt. Insofern bin ich da ganz optimistisch. Sie haben aber, Frau Jung, mit Ihrer Rede eigentlich deutlich gemacht, dass es Ihnen in Wirklichkeit gar nicht um einen Sachstandsbericht ging, Ihnen ging es darum deutlich zu machen, dass Sie die Kommunalisierung aufhalten wollen. Sie haben das mit so blumigen Worten wie „Hände weg von diesem Vorhaben“ umrahmt. Letztendlich geht es Ihnen nicht darum, mit uns darüber zu diskutieren, wie dieser Prozess weitergeht oder zu Ende gehen wird, sondern Ihnen geht es darum deutlich zu machen, dass Sie das so nicht wollten. Das ist im politischen Streit legitim, aber dann beklagen sich nicht, dass wir hier an dieser Stelle Ihnen keinen umfänglichen Sachstandsbericht geben können oder geben wollen. (Unruhe bei der Linkspartei.PDS)
Herr Kollege Pilger, es passt genau in das Bild, wenn Sie die Verweigerungshaltung der Landesregierung beklagen, sage ich Ihnen, dann haben Sie nicht aufmerksam die Diskussion im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit verfolgt. Wir haben im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit sehr intensiv diskutiert. Wir haben im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit - im Übrigen zweimal auf Antrag der Linkspartei.PDS - über dieses Thema sehr intensiv gesprochen und festgestellt, dass die Landesregierung uns sehr wohl auf dem laufenden Stand halten wird und auch immer wieder darüber informieren wird. Das können Sie, wenn Sie aufmerksam die Protokolle des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit studieren, durchaus immer noch nachlesen. Lassen Sie mich vielleicht ein paar Sätze grundsätzlich zur Arbeit der Versorgungsverwaltung insgesamt sagen bzw. zur Sozialverwaltung. Es betrifft in der Tat mit dem Landesamt für Soziales, Familie und Gesundheit, mit den drei Versorgungsämtern in Erfurt, Gera und Suhl insgesamt fast 900 Mitarbeiter und es ist legitim, dass unter diesen 900 Mitarbeitern zunächst eine Unsicherheit bestand und auch Zukunftsängste bestehen.
Ich sage ganz deutlich für die CDU-Fraktion, wir nehmen die Zukunftsängste durchaus ernst, aber wir wollen sie nicht schüren. Wir wollen gemeinsam akzeptable Lösungen finden im Interesse aller Betroffenen. Ich glaube, das ist der Prozess, der momentan läuft. Dazu gibt es die Gespräche von Seiten des Sozialministeriums mit Personalräten. Dazu gab es auch eine frühzeitige Information. So ist es auch im Sozialausschuss uns kundgetan worden. Es werden in den Bereichen der Sozialverwaltung und Versorgungsverwaltung wichtige Aufgaben wahrgenommen. Herr Pilger sprach das mit dem Landesjugendamt an. Wir haben die Heimaufsicht, wir haben natürlich Blindengeld, Blindenhilfe, Schwerbehindertenfeststellungsverfahren, alles Sachen, die dort eine Rolle spielen, wichtige Sachen, wichtige Aufgaben, die aber auch in Zukunft erfüllt werden. Dass dieser Prozess der Umstrukturierung ein Stückchen Zeit braucht, ist, denke ich, verständlich. Insofern ist der Hinweis zwar hilfreich von Ihnen, Herr Kollege Pilger, dass Ministerpräsident Dieter Althaus am 9. September 2004 bereits die Auflösung des LASF und der Versorgungsämter angekündigt hat, aber ich sage auch deutlich, das war damals in der Regierungsklärung eine Ankündigung für die Aufgaben in der jetzt bestehenden Legislaturperiode. Das war nichts, wo gesagt wurde, das wird innerhalb der nächsten Monate radikal umgesetzt, sondern das war eine Ankündigung dessen, was wir in dieser Legislaturperiode gemeinsam mit der Landesregierung gestalten wollen. Insofern bitte ich Sie doch einfach, akzeptieren Sie, dass es da einen Beratungspfad gibt, der durchaus auch in Ruhe und in sachlicher Auseinandersetzung sowohl mit der kommunalen Seite als auch mit den betroffenen Mitarbeitern geführt werden muss.
Dieser Prozess läuft und deswegen hat der Minister Zeh zu Recht darauf hingewiesen, dass es gar nicht möglich ist, heute hier einen abschließenden Bericht vorzulegen, und es auch nicht möglich ist, jetzt über die finanziellen Auswirkungen im Detail zu berichten, weil vieles von diesen Sachen natürlich Verhandlungsgegenstand ist, Verhandlungsgegenstand auch mit der kommunalen Seite. Wir haben uns im März 2005, wir haben uns im Januar 2006 und wir haben uns auch im März und April dieses Jahres mehrfach über diese Themen im Sozialausschuss verständigt. Wir haben uns insbesondere intensiv auch im Jugendhilfeausschuss mit der Frage der Eigenständigkeit des Landesjugendamtes gemäß SGB VIII auseinandergesetzt. Sie haben das angesprochen, Herr Kollege Pilger, aber wir haben auch immer deutlich gemacht, dass wir mit dem jetzt eigenständigen Referat in der Abteilung 3 im Sozialministerium durchaus diese Funktion gewährt sehen, dass wir da auch in der Tat das ehemalige Landesjugendamt in dieser Form dann auch in der Lage und arbeitsfähig sehen. Ich glaube, da geht es überhaupt nicht darum, irgendwelche Schuldzuweisungen auch für die Zukunft jetzt schon einmal vorzubereiten.
Wir haben im Sozialausschuss ausführliche Informationen auch zu den Arbeitsschutzaufgaben, zur Blindenhilfe und zum Schwerbehindertenrecht bekommen; wir haben uns auch über die Heimaufsicht verständigt. Frau Kollegin Jung, Sie wissen das, Sie waren bei diesen Beratungen ja genauso dabei. Wir haben auch erfahren, dass die Beratung mit den Personalräten läuft, dass die Personalräte das Konzept, den Programmentwurf letztendlich vom Sozialministerium zur Stellungnahme bekommen haben und dass die Personalräte dazu auch Stellung bezogen haben. Es ist legitim, dass sie eine andere Auffassung darüber haben.
Ich glaube, es ist sehr oft so, dass Mitarbeiter, wenn es um ihren eigenen Arbeitsplatz geht, ein Stückchen verunsichert sind. Herr Pilger, das ist aber auch in der freien Wirtschaft so. Auch da sind Mitarbeiter in dem Moment, wenn es zu Umstrukturierungen in ihrem Unternehmen kommt, zunächst verunsichert und auch da suchen Personalräte gemeinsam mit der Geschäftsleitung nach akzeptablen Lösungen. Diese akzeptablen Lösungen, sage ich, soll es auch geben. Sie haben in Ihrem Antragstext im Punkt 4 nach der Position der kommunalen Spitzenverbände gefragt. Ja, wir wissen, die kommunalen Spitzenverbände standen diesem ganzen Vorhaben zunächst sehr ablehnend gegenüber. Sie waren skeptisch, wie das mit der Aufgabenübertragung funktionieren kann. Sie haben darauf gedrängt und dafür habe ich sehr viel Verständnis, dass es eine angemessene Kostenerstattung im Rahmen des Konnexitätsprinizipes geben soll, und Sie haben auch darauf gedrängt, dass es einen vernünftigen und geordneten Personalübergang geben soll einschließlich der Fachlichkeit, die dazu nötig ist. Ich glaube, das sind alles Punkte, die auch mit den kommunalen Spitzenverbänden weiter besprochen werden, besprochen werden müssen, aber wir alle wissen hier im Raum, die kommunalen Spitzenverbände sortieren sich gerade neu, stellen sich gerade auch nach den Kommunalwahlen neu auf, auch mit ihrer Verhandlungsmannschaft, auch mit ihren jeweiligen Vertretern. Insofern, denke ich, ist auch da etwas Geduld noch gefragt im Diskussionsprozess. Sie fragen in Ihrem Punkt 3 nach den finanziellen Auswirkungen. Ich habe gesagt, das wird erst möglich sein, wenn dieses gesamte Projekt so ein Stückchen zum Abschluss gebracht ist. Erst dann werden wir genau wissen, welches Personal wohin geht, welche Kostenerstattung erfolgt. Insofern ist dieser Punkt 3 auch jetzt nicht zu beziffern und zu benennen.
Was aber sehr wohl zu benennen ist - und das hatte ich vorhin schon deutlich gemacht -, ist die Möglichkeit von verbesserten Dienstleistungen, nach denen Sie in Ihrem Punkt 6 fragen. Verbesserte Dienstleistungen sehen wir durchaus. Wir sehen durch die Dezentralisierung von Aufgaben, durch eine stärkere Bürgernähe durchaus die Chance für verbesserte Dienstleistungen. Das kommt, denke ich, sehr stark den Bürgern entgegen. Sie haben in Ihrer Antragsbegründung letztlich geschrieben, es sei nicht schlüssig, nachzuvollziehen, welche Aufgaben künftig von welcher Behörde geleistet werden sollen. Das stimmt so nicht, Herr Pilger, wir haben darüber gesprochen. Die Landesregierung hat darüber informiert. Wir haben auch letztendlich gesagt, welche Aufgaben in welchem Umfang auf die kommunale Ebene verlagert werden sollen, welche Aufgaben weiter eigenständig erfüllt werden sollen und welche Aufgaben letztendlich auch im Sozialministerium oder im Landesverwaltungsamt angegliedert werden können. Das haben wir sehr wohl im Ausschuss besprochen. Ich denke schon, wir sollten dies auch in dieser bewährten Form weiter tun. Wir möchten - und das spreche ich ganz deutlich für die CDU-Fraktion an - die Betroffenen nicht weiter verunsichern. Wir möchten aber auch ein schlüssiges Konzept gemeinsam miteinander im Sozialausschuss besprechen können, ohne dass wir damit gleich jeden Zwischenstand in der Öffentlichkeit ausbreiten müssen.
Wir möchten deswegen darum bitten, dass der Antrag der SPD-Fraktion im Sozialausschuss weiterberaten werden kann. Sehr wohl habe ich auch die Ankündigung des Ministers gehört, dass innerhalb von sechs Monaten auch der geforderte Bericht in diesem Umfang zur Verfügung gestellt werden kann. Ich bitte Sie deshalb herzlich um Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU)
|