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41. Plenum: Landesblindengeld wieder einführen
09.06.2006
Drucksache 4/1984
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Frau Kollegin Künast, ich könnte es mir jetzt einfach machen und sagen, die Landesregierung hat gestern sehr deutlich die Position hier dargestellt. Die CDU-Fraktion trägt diese Argumentation, diese Position mit. Ich könnte aber auch ein Stückchen weiter ausholen und durchaus auf das eingehen, was Sie an Argumenten hier vorgebracht haben. Es waren aber keine stichhaltigen Argumente, und es war auch nichts Neues dabei. Es war viel Polemik dabei und es war mitnichten das, was Sie hier angekündigt haben, externer Sachverstand dabei bei dem, was Sie uns hier vorgetragen haben. Wir haben in der Diskussion in den letzten Monaten schon so ziemlich alles erlebt an Polemik, was Sie hier verkündet haben. Wir haben Ihnen damals auch schon immer gesagt, dass wir ein Umsteuern wollten, aber ein Umsteuern nicht um den Haushalt zu sanieren, sondern weil wir es ordnungspolitisch für richtig halten und dabei bleibt es auch. Wir werden heute Gelegenheit haben, über Ihren Antrag erneut abzustimmen.
Ich sage Ihnen vorab, die CDU-Fraktion hat eine eindeutige Meinung dazu. Sie wird diesen Antrag ablehnen, und zwar deswegen, weil wir uns aus gutem Grund für diese ordnungspolitische Neuausrichtung des Blindengeldes bzw. die Orientierung hin auf die Blindenhilfe entschieden haben. Gestern hat der Minister auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Nothnagel ausgeführt, dass wir zwischenzeitlich 1.590 Anträge auf Blindenhilfe seit dem 01.01.2006 hatten. Bis zu diesem Zeitpunkt - bis zum 31.12.2005 - gab es lediglich 274 Bezieher von Blindenhilfe, alle anderen, das wissen Sie, haben das einkommensunabhängige Blindengeld bekommen. Aber wir haben, als wir die Entscheidung über die Einführung der einkommensabhängigen und vermögensabhängigen Blindenhilfe hier im Landtag diskutiert haben, als entsprechendes adäquates Hilfeinstrument uns nicht an dem Vorbild Niedersachsens orientiert, sondern wir haben uns ein eigenes Modell gewählt. Wir haben auch andere Regelungen getroffen. Sie wissen, wir haben eine andere Regelung für die unter 27-Jährigen getroffen, die einkommensunabhängig 300 € Blindengeld weiter bekommen, mehr bekommen sogar als vorher. Diese 300 € betreffen letztendlich auch um die 300 junge Menschen, die dadurch eine einkommensunabhängige Hilfe erfahren. Wir haben das auch begründet, warum wir das getan haben für die unter 27-Jährigen.
Wir haben gesagt, für diejenigen, für die letztendlich der Bezug des Blindengeldes jetzt nicht mehr besteht und die Blindenhilfe nicht in Anspruch genommen werden kann, weil es entsprechende Einkommens- und Vermögensgrenzen gibt, für die soll es eine Härtefallverordnung geben. Auch mit dieser Härtefallverordnung, die wir in Thüringen haben, haben wir uns ein eigenes Modell gewählt, was sozial ungerechtfertigte Härten abmildern soll. Insofern ist es auch Unfug, Frau Kollegin Künast, was Sie in einer Pressemitteilung verkündet haben, als Sie uns vorgeworfen haben, wir hätten die Änderung der Blindenhilfe nach der Vorreiterrolle Niedersachsens vorgenommen. Das stimmt nicht. Wir haben das damals bei der Beratung deutlich gemacht, dass es uns nicht um eine Haushaltssanierung ging und insofern betone ich auch das hier erneut: Es ging uns darum, ordnungspolitisch umzusteuern. Sie operierten damals und heute mit falschen Zahlen. Diese 90 Prozent, die Sie in den Raum stellen, sind schlichtweg falsch. Diese 90 Prozent stimmen schon deswegen nicht, weil Sie gestern, wenn Sie die Zahlen vom Staatssekretär gehört haben auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Nothnagel, feststellen müssten, dass inzwischen in Thüringen allein eine Größenordnung von etwa 1.600, 1.700 Blinden eine Leistung erfahren, die auf dem gleichen Niveau bzw. teilweise sogar erheblich höher besteht als vor dem 31. Dezember 2005. Denn die Blindenhilfe, das wissen Sie, ist mit 585 € über dem, was vorher als Blindengeld gezahlt wurde. Viele von den Anträgen - wir haben gestern gehört, es sind 784 positiv beschiedene Anträge - führen dazu, dass diese Betroffenen, die auch entsprechend bedürftig sind, tatsächlich mehr behalten. (Zwischenruf Abg. Künast, SPD: Bei 40 Prozent.)
Es gehört zur Wahrheit dazu, Frau Kollegin Künast, dass man das an dieser Stelle auch sagt. Wir haben damals, als wir die Einführung der Blindenhilfe als Instrument oder die Etablierung der Blindenhilfe als Instrument stärker betont haben, gesagt, wir drängen sehr stark, dass das Solidarprinzip unserer Gesellschaft auch eingehalten wird. Dieses Solidarprinzip unserer Gesellschaft besagt, dass jeder, der Hilfe der Gesellschaft benötigt, sie auch bekommt, aber - das sage ich auch dazu - wer über adäquates Vermögen oder Einkommen verfügt und sich selbst helfen kann, sie eben nicht in Anspruch nehmen kann. Das ist ordnungspolitisch richtig, dabei bleibe ich, das war eine schwierige Entscheidung für die CDU-Fraktion, aber es ist ordnungspolitisch richtig und deswegen erklären wir es Ihnen gerne auch hier heute erneut. Ich sage Ihnen auch ganz deutlich, für jemanden, der über Einkommen oder über Vermögen verfügt, ist es auch eine Frage des persönlichen Selbstwertgefühls, sich selbst helfen zu können und nicht auf die Hilfe der Gesellschaft angewiesen zu sein.
Auch das muss man an dieser Stelle, denke ich, hin und wieder mal betonen, weil es ganz schnell in Vergessenheit gerät. Ich habe gesagt, schon jetzt sind es in der Tat 1.100, die mehr oder die gleiche Leistung erhalten, also diejenigen, die Blindenhilfe bekommen. Es gab bis zum 31. Dezember 2005 274 Fälle. Es sind über 700 hinzugekommen. Wir haben die 300 unter 27-Jährigen, die das einkommensunabhängige Blindengeld bekommen und wir haben gehört, dass es noch eine Vielzahl von Anträgen gibt, die auch noch bearbeitet werden. Es werden auch weitere Anträge eingehen, denn das ist völlig richtig, viele von den 500 Anträgen, die zunächst im ersten Anlauf abgelehnt wurden, da begründete sich die Ablehnung nicht auf ein hohes Einkommen, sondern auf Vermögen, das da war: Sparvermögen, Lebensversicherungen, Kapitallebensversicherungen, die auch verwertbar sind. Ich glaube, es ist legitim, dass auch die blinden Mitbürgerinnen und Mitbürger wissen, dass sie einen Antrag auch erneut stellen können, auch erneut stellen werden und entsprechend, wenn sie sich in dieser Situation befinden, dass sie die Blindenhilfe auch als Instrument erhalten können, sie selbstverständlich auch bekommen werden. Insofern sage ich, es ist jetzt schon ein Viertel der Blinden in Thüringen, was sich finanziell zumindest gleich gut oder besser stellt und ich prognostiziere, es wird auch noch ansteigen, insofern es diese 90-Prozent-Zahl, die Sie, Frau Kollegin Künast, benutzt haben, die uns aber auch Herr Och in Briefen immer wieder schreibt, wenn wir Briefe vom Blinden- und Sehbehindertenverband bekommen, diese 90-Prozent-Zahl ist schlichtweg falsch und es ist unredlich damit in der Öffentlichkeit zu argumentieren. Ich hatte den Härtefallfond angesprochen. Dieser Härtefallfond, auch das haben wir gestern gehört, hat bis jetzt noch nicht eine große Anzahl an Anträgen auf Unterstützung erfahren, die man aus diesem Härtefallfond hätte gewähren können.
Ich kann nur sagen und kann auch an die betroffenen Mitbürgerinnen und Mitbürger appellieren, wenn Sie sich in dieser Situation befinden, auch diese Anträge an den Härtefallfond zu stellen. Dort wird unkompliziert entschieden, dort wird auch geholfen, wir haben das gestern in den Einzelbeispielen auch hören können. Es gab eine öffentliche Diskussion darum, dass blinde Menschen in die Sozialhilfe gedrängt werden mit dem, was wir mit der Änderung vom Blindengeld zur Blindenhilfe hin getan haben. Das ist falsch. Sozialhilfeleistungen bemessen sich an ganz anderen Grundlagen. Das wissen die Sozialpolitiker hier im Raum, insofern müsste ich das denen nicht erklären, aber ich sage gerne dazu, wir haben für die Blindenhilfe eine ganz andere Einkommensgrenze. Wir haben im SGB XII in § 90 durchaus geregelt, was die Einkommensgrenzen für blinde Mitbürgerinnen und Mitbürger sind. Wenn es nämlich um eine höhere Vermögensfreigrenze geht als bei dem Bezug der Sozialhilfe, wenn es um die Frage der Heranziehung von Angehörigen, bevor Sozialleistungen gewährt werden, geht, wenn es auch um die Frage von Wohneigentum, von Kfz von Ehepartnern beispielsweise geht, auch das sind alles Beispiele, wo in der Blindenhilfe durchaus anders verfahren wird. Sie wissen, dass wir bei der Blindenhilfe gemäß § 72 SGB XII bei den Einkommensgrenzen den zweifachen Eckregelsatz ansetzen. Der zweifache Eckregelsatz ist deutlich höher als das, was sie sonst zum Bezug der Sozialhilfe haben. Wir haben eine Vermögensgrenze von 2.600 € plus Zuschläge für Angehörige. Auch das ist klar geregelt. Jetzt sage ich Ihnen deutlich, Frau Kollegin Künast, es gab auch das Bestreben, dort etwas zu ändern, weil wir in den letzten paar Tagen sehr viel über diese so genannte Sterbegeldversicherung gehört haben. Die Sterbegeldversicherung, die letztendlich nichts anderes ist, als eine günstige Kapitallebensversicherung auf den Todesfall. Es gab Bestrebungen über den Bundesrat. Der Bundesrat ist initiativ geworden und wollte diese Sterbegeldversicherung explizit in § 90 aufnehmen. Aber diese Regelung ist im Bundestag abgelehnt worden, auch mit den Stimmen der SPD ist dies abgelehnt worden. Insofern bitte ich Sie an dieser Stelle - das gehört zur Ehrlichkeit dazu - auch hin und wieder einmal zu sagen, wie Entscheidungen, auch bundesgesetzliche Entscheidungen, gelaufen sind.
Wir haben für die Härtefälle eine Regelung, glaube ich, die den betroffenen Mitbürgerinnen und Mitbürgern hilft. Wir haben ein Instrument, wo ich glaube, das wird sich mit der Blindenhilfe auch in den nächsten Wochen und Monaten bewähren. Wir sehen für die CDU-Fraktion keinen Grund, an dieser Regelung etwas zu ändern, schon gar nicht an dem Vorbild Niedersachsens. Wir haben es nicht am Vorbild Niedersachsens eingeführt, wir werden es auch nicht am Vorbild Niedersachsens jetzt ändern. Wir werden sehr aufmerksam die Zahlen in Thüringen beobachten, wir werden im Sozialausschuss diskutieren, wir werden uns nach einem Jahr, nämlich wenn es das erste Mal klar ist, wie viele von den Anträgen tatsächlich beschieden, abgelehnt, neu gestellt wurden, wie viele Bezugsberechtigte da sind, sehr intensiv mit diesen Zahlen auseinandersetzen. Wir werden hier immer wieder diskutieren, ob die Hilfemöglichkeiten für die Betroffenen sachgerecht und helfend sind. Vor diesem Hintergrund kann ich Ihnen nur sagen, werden wir den heutigen Antrag, den Sie uns hier vorgelegt haben, als CDU-Fraktion ablehnen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU)
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