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Ducksache 4/1986: Aufarbeitung der SED-Diktatur fortführen - Gerechtigkeit für die Opfer herstellen

 09.06.2006 

Antrag der CDU-Fraktion

Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Drucksache 4/1986 
A n t r a g der Fraktion der CDU

Aufarbeitung der SED-Diktatur fortführen - Gerechtigkeit für die Opfer herstellen

Die Aufarbeitung des DDR-Unrechtes ist noch nicht abgeschlossen. Mit der friedlichen Revolution von 1989 haben die Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen DDR die SED-Diktatur beendet. Viele Menschen haben in dieser Diktatur unsägliches Leid erdulden müssen. Es ist Aufgabe aller Demokraten in Deutschland, diese Schicksale nicht in Vergessenheit geraten und den Opfern eine materielle Entschädigung zukommen zu lassen. Insbesondere das Vorgehen der ehemaligen Staatssicherheit der DDR war gekennzeichnet durch eine zutiefst menschenverachtende Bespitzelung der eigenen Bevölkerung und eine bedingungslose Bekämpfung von so genannten Staatsfeinden. Die Rehabilitierung der Opfer dieser menschenverachtenden Praxis und die Aufarbeitung dieses Teils der deutschen Geschichte sind keinesfalls abgeschlossen. Allerdings ist gerade in jüngster Zeit zu beobachten, dass insbesondere ehemalige Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes versuchen, ihr Handeln zu relativieren, umzudeuten und letztlich zu rechtfertigen. Gerade auch deshalb verbietet sich jeder "Schlussstrich" unter die Vergangenheit. Die Opfer haben zu Recht kein Verständnis dafür, wenn Verantwortungsträger oder Unterstützer des SED-Regimes in den Parlamenten und der öffentlichen Verwaltung des demokratischen Deutschlands auftreten. Unsere Unterstützung und Solidarität muss hier eindeutig den Opfern der SED-Diktatur gelten. Die Landesregierung wird gebeten, sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass
• die Stasi-Überprüfung insbesondere von Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie Mandatsträgern auch nach 2006 möglich bleibt und deshalb die im Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) geregelte Frist von 15 Jahren für den Zugriff auf die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes unbefristet verlängert wird;
• die am 31. Dezember 2007 auslaufenden Antragsfristen nach den drei Rehabilitierungsgesetzen - dem Strafrechtlichen, dem Verwaltungsrechtlichen und dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz - unbefristet verlängert werden und
• den am schwersten betroffenen politischen Opfern des SED-Regimes eine monatliche Opferpension gewährt wird. 

Begründung: Am 29. Dezember 2006 endet die in § 20 Abs. 3 und § 21 Abs. 3 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) bestimmte Frist von 15 Jahren, innerhalb der die Verwendung von Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR zur Überprüfung der in § 20 Abs. 1 Nr. 6 und 7 und § 21 Abs. 1 Nr. 6 und 7 StUG genannten Personen zulässig ist. Mit dem Ende der Frist wird die Verwendung vorhandener Unterlagen für Überprüfungen von Personen nach den einschlägigen beamtenrechtlichen und sonstigen Überprüfungsvorschriften unzulässig. Auch Mitteilungen des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR ohne Ersuchen an öffentliche und nicht öffentliche Stellen sind nach Ablauf dieser Frist nicht mehr zulässig. Die Überprüfungen sind stets Einzelfallprüfungen unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. In diesem Rahmen kann - und muss gegebenenfalls - auch dem Umstand Rechnung getragen werden, dass seit der Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst erhebliche Zeit vergangen ist. Die Einzelfallprüfungen müssen weiterhin möglich bleiben und sind einem generellen Schlussstrich vorzuziehen. Es lässt sich feststellen, dass auch 16 Jahre nach Auflösung des Staatssicherheitsdienstes die Wunden nicht geheilt sind. Ein Schlussstrich unter die Überprüfungen per Gesetz würde ausnahmslos sowohl hauptamtliche als auch inoffizielle ehemalige Mitarbeiter der Staatsicherheit betreffen. In Anbetracht der historisch erst kurzen Zeitdauer seit der Auflösung des Staatssicherheitsdienstes ist das Auslaufen der Überprüfungsfristen nach dem geltenden Stasi-Unterlagen-Gesetz nicht hinnehmbar und würde als Signal in die falsche Richtung verstanden werden. Die Aufarbeitung ist noch nicht abgeschlossen. In den Jahren 1992 und 1994 sind drei Rehabilitierungsgesetze verabschiedet worden: das Strafrechtliche, das Verwaltungsrechtliche und das Berufliche Rehabilitierungsgesetz. Mit mehreren Gesetzen, die maßgeblich von Thüringen mit in den Bundesrat eingebracht wurden, sind die Antragsfristen für die strafrechtliche, die verwaltungsrechtliche und die berufliche Rehabilitierung jeweils um zwei Jahre verlängert worden, zuletzt mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 2003 um weitere drei Jahre bis zum 31. Dezember 2007. Nach dem geltenden Recht werden also Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR nach dem 31. Dezember 2007 im Regelfall keine Anträge auf Rehabilitierung mehr stellen können. Bei den Rehabilitierungsbehörden der neuen Länder gingen im Jahr 2005 insgesamt noch 396 Anträge nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz und 3 270 Anträge nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz ein. In der Praxis ist festzustellen, dass trotz der mehrfachen Verlängerung der Antragsfristen noch nicht alle Betroffenen von der Möglichkeit zur Antragstellung im ursprünglich erwarteten Umfang Gebrauch gemacht haben. Trotz aller Aufklärungsmaßnahmen ist noch immer nicht allen Betroffenen die Rechtslage bekannt. Die Gründe dafür sind vielschichtig. Als weiterer Aspekt für eine Entfristung ist zu berücksichtigen, dass die psychischen Folgeschäden nach politischer Verfolgung eine aktive Auseinandersetzung mit den traumatischen Erlebnissen, die zu einer Antragstellung aber notwendig ist, erschweren und zum Teil verhindern. Aus diesem Grund sollte den Opfern noch eine langjährige Chance zur Antragstellung eingeräumt werden. 
Damit die mit den Rehabilitierungsgesetzen vorgesehenen Ausgleichsleistungen weiterhin verwirklicht werden können, muss die Antragsbefristung in den drei Rehabilitierungsgesetzen aufgehoben werden. Mit einer monatlichen Opferpension sollen jene Opfer der SED-Diktatur begünstigt werden, die als politische Häftlinge in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder in der DDR inhaftiert waren, bereits für die zu Unrecht erlittene Haftzeit rehabilitiert worden sind und für die keine Ausschließungsgründe vorliegen. Die SED-Opfer, insbesondere auch deren Opferverbände, beklagen seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 28. April 1999 zu Fragen der Überleitung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der DDR die vergrößerte Lücke zwischen den Rentenzahlungen an Begünstigte des DDR-Regimes und den Renten, die Opfer von politischer Verfolgung der DDR im Regelfall erhalten. Am 10. Februar 2006 hat der Bundesrat auf Initiative der Länder Sachsen- Anhalt, Thüringen und Sachsen eine Entschließung verabschiedet (Bundesratsdrucksache 39/2/06), in welcher der Bundesrat die Bundesregierung bittet, möglichst zeitnah ein Konzept zur Unterstützung für Opfer der SED-Diktatur vorzulegen, damit sich die Gerechtigkeitslücke zwischen Verfolgten und Verfolgern nicht weiter zu Ungunsten der Opfer vergrößert. Die Opferpension sollte dabei nicht isoliert betrachtet, sondern in ein Gesamtkonzept geeigneter Maßnahmen für die Opfer der SED-Diktatur eingebunden werden - so wie dies im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.
Für die Fraktion: Lieberknecht


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