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Kleine Anfrage 2164: Schulverweigerer

 02.08.2006 

A n t w o r t des Ministers

In den letzten Jahren wird Schulmüdigkeit, Schulverweigerung und Schulabstinenz als zunehmendes Risiko erkannt. Die Ursachen für dieses Verhalten sind vielschichtig, ebenso die Versuche, dagegen anzukämpfen. Das Thüringer Schulgesetz sieht außer Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen auch Präventionsmaßnahmen vor. So gab es laut Aussage des Kultusministeriums in der Drucksache 3/884 Projekte zur Integration schulverweigernder Kinder und Jugendlicher und den Schulversuch „Förderung in einem handlungs- und projektorientierten Unterricht in den Klassenstufen 7 und 8 der Regelschule“.

Das Thüringer Kultusministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan­desre­gierung wie folgt beantwortet:

1. Wie definiert die Landesregierung Schulmüdigkeit bzw. Schulverweigerung ( d.h. wann wird ein Schüler, eine Schülerin als schulmüde, bzw. schulverweigernd eingestuft)?
 
Zu 1.:
ist das Ergebnis eines längerfristigen, individuellen Prozesses, der sich nicht mit einheitlichen Mustern und Verläufen abbilden lässt. Die beobachtbaren Phänomene und Verhaltensänderungen zeigen hohe Unterschiede. Sie sind Folge unterschiedlichster Problemkonstellationen zwischen Umfeld und Persönlichkeit des Schülers. Nicht jede Schulpflichtverletzung stellt daher eine Schulverweigerung im Sinne des Begriffes dar. Schulverweigerung kann deshalb nur als Sammelbegriff aufgefasst und darf nicht zugleich als Ursachenbeschreibung missdeutet werden. Deshalb bedient sich die Fachwissenschaft des neutralen Begriffes "Absentismus". Von Absentismus ist dann auszugehen, wenn Schüler über längere Zeiträume (hier mehr als 20 Tage im Schuljahr) dem Unterricht ohne entschuldbare Gründe fernbleiben.

2. Gibt es in Thüringen Untersuchungen zu den Ursachen im Verhalten der schulverweigernden Schüler und Schülerinnen?

Zu 2.:
In der Veröffentlichung "Jugendliche in Krisen. Über den pädagogischen Umgang mit Schulverweigerern" von Gernoth Barth (Universität Erfurt) und Joachim Henseler, Schneider Verlag Hohengehren (Baltmannsweiler) 2005, ISBN 3-89676-968-5 findet sich eine Reihe von empirischen Untersuchungen zum Thema.
Des Weiteren erschien im Newsletter des Österreichischen Schulkompetenzzentrums Ausgabe 2/2006 (Quelle: http://www.kinderfreunde.at/data/kf_bund/Schul-News_M%E4rz_-_April_06.pdf) ein Artikel von Dipl. Päd. Franziska Goethe (Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Projekt "Schulversagen" am Zentrum für Lehr-/Lern- und Bildungsforschung der Universität Erfurt): Schulversagen und Schulversäumnisse, Ergebnisse einer Untersuchung im Bundesland Thüringen/Deutschland.
Aktuell erarbeitet eine Studentin an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, Lehrstuhl für Schulpädagogik und Schulentwicklung (Professor Peter Fauser), zurzeit eine Magisterarbeit zum Thema "Schulverweigerung in Thüringen".

3. Wie viele Fälle von Schulverweigerung im Freistaat Thüringen sind der Landesregierung in den Jahren 2000 bis 2006 bekannt geworden (bitte nach Jahren und Schultyp getrennt darstellen)?

Zu 3.:
Eine Statistik hierüber wird seitens des Thüringer Kultusministeriums nicht erhoben. Die Thüringer Schulen dokumentieren die Einhaltung der Schulpflicht für jeden einzelnen Schüler umfassend (im Klassenbuch). Eine diesbezügliche Abfrage im Jahr 2002 ergab, dass an den Staatlichen Grundschulen 0,06 Prozent,
Staatlichen Regelschulen 0,2 Prozent,
Staatlichen Förderzentren 1,0 Prozent und an den
Staatlichen Gymnasien 0,03 Prozent
im Sinne der in der Antwort auf Frage 1 gegebenen Definition des Absentismus dem Unterricht fernblieben. Dieser geringe Prozentsatz rechtfertigt, dass hierüber keine regelmäßige landesweite statistische Erhebung erfolgt, die zudem für die Schulen sehr zeitaufwändig wäre.

4.Falls keine Zahlen vorliegen, warum erfolgte keine Erfassung?

Zu 4.:
Siehe Antwort auf Frage 3

5. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Dunkelziffer?

Zu 5.:
Die Einhaltung der Schulpflicht wird an den Thüringer Schulen für jeden einzelnen Schüler umfassend dokumentiert. Damit liegen ausreichende Informationen vor, um in Zusammenarbeit mit den Eltern und außerschulischen Einrichtungen wie beispielsweise den Trägern der örtlichen Jugendhilfe vor Ort intervenierende Maßnahmen einleiten zu können. Daher kann von einer Dunkelziffer nicht ausgegangen werden.
6. Mit welchen Maßnahmen und Sanktionen konnten die Schulverweigerungen innerhalb welches Zeitraums nach Eintreten beendet werden ( bitte nach einzelnen Fällen anonymisiert) und welche Konsequenzen hatte dies für betroffene Schüler und Schülerinnen sowie deren Erziehungsberechtigte gehabt?

Zu 6.:
Es liegen keine personenbezogenen Daten vor. In der Regel erfolgt ein Vorgehen, wie in der Antwort zu Frage 7 dargestellt. Die Schulen setzen an Stelle der kurativen Arbeit auf pädagogische Maßnahmen. Schüler, für die am Ende der Klassenstufe 6 prognostiziert werden muss, dass sie die Schule ohne Abschluss verlassen werden, erfahren in Praxisklassen eine besondere Förderung mit dem Ziel, dass sie wieder erfolgreich lernen können, regelmäßig am Unterricht teilnehmen und zu einem Schulabschluss an der Regelschule geführt werden.

Der Schulversuch "Förderung in einem handlungs- und projektorientierten Unterricht in den Klassenstufen 7 und 8 der Regelschule - Praxisklassen" wurde von 2000 bis 2004 durchgeführt. Seit 2004 sind Praxisklassen im Thüringer Schulgesetz (§ 6 Abs. 5) und in der Thüringer Schulordnung (§ 54 Abs. 9 sowie Anlage 2a) verankert.
Die Inhalte und Ziele basieren auf drei Pfeilern:
- intensive Beratung mit abschließenden Vereinbarungen, in denen der Jugendliche und seine Eltern eine zielklare Verpflichtung eingehen sowie alle am Erziehungs- und Bildungsprozess beteiligten schulischen und außerschulischen Partner mitwirken;
- ein anders gestalteter Unterricht in den Klassenstufen 7 und 8, der Schwerpunkte im handlungs- und projektorientierten Bereich setzt und insbesondere handwerklich-technische Fähigkeiten für Lernerfolge nutzbar macht;
- eine systematische Vernetzung mit außerschulischen Partnern im Rahmen von Kooperationsverträgen auf regionaler Ebene, um Jugendlichen, die den später beschriebenen besonders gestalteten Unterricht nicht besuchen können, ein Erfolg versprechendes Angebot unterbreiten zu können.

Im Schuljahr 2005/2006 wurden in Thüringen an 19 Schulen Praxisklassen mit insgesamt 272 Schülern eingerichtet, davon in Klassenstufe 7 mit 113 Schülern, in Klassenstufe 8 mit 159 Schülern.

7. Welcher Katalog von Maßnahmen und Sanktionen steht grundsätzlich zur Verfügung?

Zu 7.:
Grundsätzlich stehen neben den in der Antwort auf Frage 6 dargestellten pädagogischen Maßnahmen weitere gemäß Thüringer Schulgesetz zur Verfügung. Grundlage bilden insbesondere die im 8. Abschnitt (§§ 51, 52 Pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen, Ausschluss) sowie im 11. Abschnitt (§§ 59, 60 Ordnungswidrigkeiten, Verordnungen) genannten Möglichkeiten. Um dem Prozess der Schulverweigerung rechtzeitig aktiv zu begegnen, sind die Thüringer Schulen eigenverantwortlich präventiv tätig.

Bestätigt wird dies auch durch die vorläufigen Ergebnisse der Studie von Christian Pfeiffer u.a., "Medienkonsum, Schulschwänzen und Rechtsextremismus von Kindern und Jugendlichen im Bundesland Thüringen", Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachen e.V.:

Von den Schülern berichtete Reaktionen auf Schwänzen:
Es wurden in Thüringen 613 (zirka fünf Prozent) Schüler der Klassenstufe 4 und 2 720 (zirka zehn Prozent) Schüler der Klassenstufe 9 befragt.

Tendenziell wird hier sichtbar, dass in Thüringen bei Schulversäumnissen häufiger und regelmäßiger pädagogische Reaktionen erfolgen als in anderen Regionen Deutschlands. Das heißt:
- Es ist eine grundlegende Haltung der Pädagogen den Schülern gegenüber deutlich: Jedes Kind ist wichtig, keines darf verloren gehen.
- Bei akuten Problemlagen wird konkrete Hilfe zur individuellen Konfliktbewältigung und zur weiteren Lebensgestaltung geboten.
- Die Nutzung der Instrumente erfolgt individualisierter und ganzheitlicher. Sie berücksichtigt den schulischen Leistungsaspekt deutlicher, allerdings teilweise auch ohne ihn vorrangig zu behandeln (Verhaltens- und Lernförderung).

8. Welche lokalen Projekte der Jugendhilfe bzw. der Schulämter arbeiten in Thüringen mit betroffenen Kinder und Jugendlichen bzw. deren Eltern und wie erfolgt die Finanzierung dieser Maßnahmen?

Zu 8.:
Die Finanzierung der folgenden Maßnahmen erfolgt in unterschiedlichen Anteilen aus öffentlichen Mitteln der Landkreise und kreisfreien Städte, des Freistaats Thüringen, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie durch freie Träger der Jugendhilfe (Reihenfolge ist keine Rangfolge).

- Regionale Initiativen und Projekte in Kooperation der Schulen, Staatlichen Schulämter, Schulverwaltungsämter, örtlichen Jugendämter und freier Träger der Jugendhilfe (z. B. in Gotha [Stadt und Landkreis], "Die andere Schule" in Eisenach, "Villa Lampe" in Heiligenstadt)

- Zum "Netzwerk Prävention von Schulmüdigkeit und Schulverweigerung" des Deutschen Jugendinstituts (DJI) gehören:
• START Hilfepläne für Vergessene, Gotha (neun Schüler, davon drei Spätaussiedler)
• SPRUNGTUCH Schulverweigerungsprojekt, Gera (bis Ende Schuljahr 2004/2005); in fünf Jahren wurden 151 Schüler betreut, davon wurden 118 Schüler (78 Prozent) wieder eingegliedert in Schule/Ausbildung
• KNOTENPUNKT Modellprojekt des BMBF, Menteroda (zurzeit 14 Schüler [RS; ½ bis 2 Jahre kein Schulbesuch]), davon acht Schüler (57 Prozent) in das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) eingegliedert
• COOL-Projekt Schule am anderen Ort, Erfurt (zurzeit 17 Schüler der Regelschule, ein Schüler des Gymnasiums), bisher drei Viertel reintegriert.
• KLEEBLATT, Erfurt Einen Beitrag zur Prävention leisten auch die Praxisorientierenden Projekte der Berufs- und Studienwahlvorbereitung.

Durch die Nutzung der Möglichkeiten außerschulischer Lernorte kann theoretisches Wissen praktisch angewendet und verknüpft werden. Eigene Stärken und Fähigkeiten werden durch die Handlungsorientierung erfahren, erprobt und gefestigt, individuelle Interessen werden gefördert. Der Austausch zwischen den Lehrkräften und den Fachkräften der Kooperationspartner ermöglicht es außerdem, auf die individuellen Problemlagen der einzelnen Schülerinnen und Schüler noch besser einzugehen.

9. Hat die Landesregierung Kenntnis von Maßnahmen die in anderen Bundesländern praktiziert werden ( die in Thüringen keine Anwendung finden) und wie beurteilt sie diese Maßnahmen?

Zu 9.:
Maßnahmen, die in anderen Bundesländern praktiziert werden, und die in Thüringen keine Anwendung finden, sind nicht bekannt.

10. Welche Erfahrungen ergeben sich aus den oben genannten Projekten und Schulversuchen?

Zu 10.:
Schulversuche im Sinne von § 12 des Thüringer Schulgesetzes gibt es derzeit zu dieser Thematik nicht; vergleiche hierzu auch die Antwort auf Frage 6.

Die Erfahrungen aus den in der Antwort auf Frage 8 genannten Projekten lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Was die Unterstützung betroffener Jugendlicher anbelangt, so ergibt sich ein differenziertes, aber insgesamt positives Bild. Es gelingt, in den Praxisprojekten viele der betroffenen Schülerinnen und Schüler zu unterrichten und pädagogisch zu fördern, somit die Erfüllung der Schulpflicht durchzusetzen und deren Lerndefizite abzubauen. Durchschnittlich die Hälfte bis zirka drei Viertel der betreuten Jugendlichen konnten wieder in schulische Bildungsgänge integriert oder in Ausbildungen eingegliedert werden. Wesentlich für den Erfolg ist auch hier die Vernetzung der Aktivitäten von Ämtern, Institutionen und Einrichtungen, die mit Schulverweigerung und deren Folgen konfrontiert sind (Schulen, Staatliche Schulämter, Schulverwaltungsämter, örtliche Jugendämter, freie Träger der Jugendhilfe, Bildungsträger, Unternehmen). Damit ist die Vernetzung schulischer, sozialpädagogischer und berufsbezogener Begleitung und Betreuung gewährleistet.

gez. Prof. Dr. Goebel
Minister


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