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Anfrage nach § 9 (1) der Geschäftsordnung für den Stadtrat Erfurt zu Hilfen für Kindern bei Lernentwicklungsstörungen

 14.08.2006 

Im Bereich der frühkindlichen Bildung ist seit Jahren die stetige Zunahme von Kindern mit Entwicklungsstörungen, Lernbeeinträchtigungen und Verhaltensauffälligkeiten zu beobachten. Betroffen sind davon auch in einem hohem Maße behinderte Kinder bzw. von Behinderung bedrohte Kinder (insbesondere auch seelische Behinderungen). Das Sozialgesetzbuch VIII regelt im § 35 a die Hilfeleistungen, die durch örtliche Jugendämter sicher zu stellen sind. Konkreter beschrieben werden diese Leistungen in den §§ 54, 56 und 57 des SGB XII. Unter anderem sind darin Bedingungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft im Bezug zum SGB IX und heilpädagogische Leistungen für Kinder benannt. Die zu erbringenden Leistungen der Eingliederungshilfe sollen mit den Leistungen der Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII kombiniert werden. Die Betreuung und Beratung der HzE ist durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu gewährleisten.

Ich frage vor diesem Hintergrund den Oberbürgermeister:
1. Wie viele Erfurter Kinder sind von Lernbeeinträchtigungen, Entwicklungsstörungen und Verhaltenauffälligkeiten insofern betroffen, dass ihnen bzw. ihren Eltern Hilfemöglichkeiten gemäß der vorstehend geschilderten Gesetzeslage zu gewähren ist?

2. Welche Hilfemöglichkeiten bestehen für die betroffenen Kinder bzw. deren Eltern (bitte einzeln auflisten in kommunaler Verantwortung/bei freien Trägern)?

3. Welche Haushaltsmittel stehen 2006 und standen 2004 sowie 2005 für diese Bereiche zur Verfügung und wie war der jeweilige Ist-Stand der Haushaltsabschlüsse 2004 und 2005?

4. Welche speziellen Hilfemöglichkeiten bestehen für seelisch behinderte Kinder bzw. von seelischer Behinderung bedrohte Kinder?

5. Mit welchen Trägern bestehen hierfür Leistungsvereinbarungen und mit welchem Inhalt?

6. Welche Regelungen bestehen hinsichtlich der Übernahme der Diagnostik-, Therapie- oder Behandlungskosten bei Trägern mit denen es keine Leistungsvereinbarung oder Rahmenvereinbarung gibt?

7. Ist vom Jugendamt vorgesehen weitere Leistungsvereinbarungen mit freien Trägern abzuschließen?

8. Welche Möglichkeiten gibt es zur Förderdiagnostik (qualitative pädagogische Diagnostik) für Kinder mit ursächlichen bzw. kombinierten Problemen der Lernentwicklung im Elementar- und Primarbereich?

9. Wie ist gewährleistet, dass für das Erreichen von Nachhaltigkeit besonders bei Kindern im Elementar- und Primarbereich die Eltern permanent und weitere Bezugspersonen zeitweise in die Arbeit mit dem Kind einbezogen und praktisch angeleitet werden?

10. Wie viel Zeit vergeht zwischen Antragstellung und Leistungsbewilligung (kürzeste/längste Frist)?

11. Wie viele Antragstellungen sind in diesem Jahr abgelehnt worden? Wie viele Widersprüche wurden eingereicht?

12. Welche Erfahrungen gibt es, die Zielgenauigkeit einer Hilfeart, bezogen auf die Bedürfnisse eines Kindes, bereits im Vorfeld der Kostenzusicherung auf der Grundlage des Förderplanes zu qualifizieren, um eine höhere Wirksamkeit zu erreichen?


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