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Dringliche Stadtratsanfrage nach § 9 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Stadtrates
14.09.2006
Gebühren für Sporthallennutzung durch freie Träger
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
ich möchte Sie bitten, die folgende dringliche Anfrage nach § 9 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Stadtrates zum Stadtrat am 20.09.2006 zu beantworten:
Der Erfurter Sportbetrieb versendet derzeit an Freie Träger der Jugendhilfe Gebührenbescheide für die Sporthallennutzung im Jahr 2006. Angesichts eines Besuches im Jugendhaus Hoppla stellte ich fest, dass eine erhebliche Verunsicherung seitens der Freien Träger, insbesondere der Träger im Stadtjugendring dahingehend besteht, dass die Träger nicht wissen, ob und wie sie die verauslagten Gebühren vom Jugendamt bzw. der Stadt erstattet bekommen. Die Vertreter der freien Träger der Jugendhilfe teilten mir besorgt mit, dass sie, falls keine kurzfristige Lösung erfolgt, für das Jahr 2007 keine Hallenzeiten mehr planen.
Vor dem Hintergrund, dass eine sportliche Betätigung von Kindern und Jugendlichen auch im Rahmen der Jugendarbeit wünschenswert ist erscheint eine einvernehmliche Lösung dringend geboten. Daher möchte ich Sie bitten, mir die Anfrage in Dringlichkeit zu beantworten. Welche Lösungsmöglichkeit sieht die Stadtverwaltung?
Mit freundlichen Grüßen Michael Panse, Stadtrat
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