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Dringliche Stadtratsanfrage nach § 9 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Stadtrates

 20.09.2006 

Ausschreibung und Kooperationsvereinbarung zu den Kompetenzagenturen für schulbezogene Jugendarbeit

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses, am 13. September 2006, wurde das Jugendamt durch den Jugendhilfeausschuss beauftragt, die Konzepte der Träger, welche sich für die Bundesausschreibung der Kompetenzagenturen für schulbezogene Jugendarbeit bewerben, zeitnah zu prüfen und eine Stellungnahme abzugeben. Danach sollten entsprechende Kooperationszusagen mit den Trägern abgeschlossen werden.
Nach Auskunft des Jugendamtes ist dieser Prozess noch nicht abgeschlossen. Ein freier Träger wurde allerdings seitens des Schulsamtes am 19. September darauf hingewiesen, dass für ihn keine Kooperationszusage gegeben werden könne, weil seitens der Stadtverwaltung Erfurt bereits eine Entscheidung getroffen sei und ein anderer Träger favorisiert würde.

Frage:
1. Wurde seitens der Stadtverwaltung Erfurt bereits eine Zusage an einen Träger getätigt?
2. Falls Frage 1 mit ja beantwortet wird, was hat die Stadtverwaltung dazu bewogen, nicht ein fachliches Votum des Jugendamtes abzuwarten?
3. Falls noch keine Zusage getroffen wurde, wie stellt die Stadtverwaltung sicher, dass alle Träger gleichberechtigt im Sinne des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses behandelt werden?

Michael Panse CDU-Fraktion
Astrid Rothe-Beinlich  Bündnis 90/Grüne


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