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Mündliche Anfrage 4/2237: Aufbewahrung von DDR-Lohnunterlagen endet
28.09.2006
A n t w o r t des Ministers
Nach Information des Freien Wortes vom 4. September 2006 haben 1,3 Millionen Versicherte in den neuen Ländern ihr Rentenkonto nicht geklärt. Für eine Kontenklärung sind unter Umständen auch Lohnunterlagen aus Zeiten der ehemaligen DDR nötig. Für die in zentralen Dokumentenstellen archivierten Unterlagen endet am 31. Dezember 2006 die Aufbewahrungspflicht.
Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Thüringerinnen und Thüringer betrifft es? 2. Welche Konsequenzen kann es für den Einzelfall haben? 3. Wohin können sich Bürger wenden, die die Kontenklärung noch nicht vorgenommen haben? 4. Wer und in welcher Form könnte den Bürgern, die hier Unsicherheiten haben, helfen bzw. geholfen werden?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Panse wie folgt:
Zu Frage 1: In Thüringen haben etwa 160.000 Versicherte die Unterlagen zur Vervollständigung ihrer Versicherungskonten noch nicht vorgelegt.
Zu Frage 2: Die rechtzeitige Vorlage von Lohnunterlagen kann finanzielle Vorteile bedeuten. Außerdem können sich die Betroffenen möglicherweise viel Mühe zu einem späteren Zeitpunkt ersparen. Versicherte, die keine Nachweise über Beschäftigungszeiten und Entgelthöhe vorlegen können, haben die Möglichkeit der sogenannten Glaubhaftmachung gemäß § 286 b des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch. Dazu können Arbeitsverträge, Zeugenaussagen und sonstige Unterlagen dienen. Da derartige Ersatzunterlagen häufig lückenhaft sind, werden damit glaubhaft gemachte Beitragszeiten nur zu fünf Sechsteln berücksichtigt.
Zu Frage 3 und 4: Versicherte, deren Versicherungsbiographien noch nicht abschließend geklärt sind, können sich jederzeit mit einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung setzen. Dort wird man telefonisch, schriftlich oder auch persönlich beraten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben auch bei fehlenden Unterlagen Hinweise zu deren Beschaffungsmöglichkeiten oder Ersatz. In nächster Nähe befindet sich die Deutsche Rentenversicherung in der Blosenburgstraße 20 in Erfurt, darüber hinaus sind die Beratungsstellen der Versicherungsträger flächendeckend in den Regionen Thüringens angesiedelt. Unter dem Link „Rente“ in der Homepage www-deutsche-rentenversicherung-mitteldeutschland.de kann man Angaben zu Beratungsstellen in seiner Nähe finden. Abschließend ist anzumerken, dass im Ausschuss des Bundesrates für Arbeit und Soziales am 27. September 2006, also gestern, eine Ergänzung im Betriebsrentengesetz aufgenommen wurde, die eine Verlängerung der Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen um 5 Jahre vorsieht. Die Landesregierung geht davon aus, dass die Regelung im weiteren Gesetzgebungsverfahren letztendlich beschlossen werden wird.
Vizepräsidentin Pelke: Danke. Es gibt eine Nachfrage. Herr Abgeordneter Panse, bitte. Abgeordneter Panse, CDU: Zunächst vielen Dank, dass Sie sich augenscheinlich dafür eingesetzt haben, dass es verlängert wird, aber die Frage ist, geht die Landesregierung auch davon aus, dass das noch vor dem 31.12.2006 in Kraft treten kann, weil ja nur dann so ein Stückchen auch die Unsicherheit den Bürgern genommen werden kann, was nach dem 01.01.2007 dann mit ihren Unterlagen geschehen könnte. Illert, Staatssekretär: Wir sind sicher, dass das noch vor dem 31.12.2006 der Fall sein wird.
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