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Anfrage nach § 9 (2) der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt zur Stadtratssitzung 18.10.2006: Finanzielle Auswirkungen der Thüringer Familienoffensive

 12.10.2006 

A n t w o r t des Oberbürgermeisters

(Anmerkung: die erwähnten Tabellen gibt es auf Nachfrage per Fax, wegen des großen Umfangs des Materials)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zu den finanziellen Auswirkungen der Thüringen Familienoffensive/Familienfördergesetz wurde der Stadtrat und der Jugendhilfeausschuss mehrfach umfänglich informiert. Die finanziellen Auswirkungen wurden in diesbezüglichen Vorlagen durch das Jugendamt mit 178.587 Euro im Haushaltsjahr 2006 und 217.136 Euro im Haushaltsjahr 2007 beziffert. Bei der durch den Stadtrat beschlossenen Kindertagesstättenbedarfsplanung für 2006/2007 wurde dies prognostizieren Auswirkungen mit 87.550 Euro für 2006 und 170.000 Euro für 2007 beziffert. Angesichts der deutlichen Veränderungen in anderen Kommunen und des Gesamthaus-haltsvolumens der Stadt Erfurt in Höhe von ca. 36 Millionen Euro für den Kindertages-stättenbereich haben auch Sie im Oberbürgermeisterwahlkampf und nach Ihrer Wahl von „nur geringen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt“ gesprochen. Dessen ungeachtet werden Sie in den letzten Tagen in der Lokalpresse mit der Aussage zitiert, Erfurt würden durch die Familienoffensive 1,2 Millionen Euro verloren gehen. Beim Frauenpolitischen Runden Tisch am 21.9.2006 erklärten Sie, dass im Haushalt 2007 durch die Familienoffensive 1 Million Euro mehr aufgebracht werden müsste.
Vor dem geschilderten Hintergrund bitte ich Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Sehr geehrter Herr Panse,

Ihre Fragen vom 29.09.2006 zu den Auswirkungen der Thüringer Familienoffensive möchte ich wie folgt beantworten:

1. Auf welcher Berechnungsbasis sprechen Sie von einem finanziellen Mehraufwand von 1,2 bzw. 1 Million Euro durch die Familienoffensive (ich bitte um eine detaillierte Auflistung der Mehrkosten geordnet nach Einnahmen und Ausgaben sowie nach Haushaltsstellen)?
zu 1.) Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2007 enthält im Wesentlichen eine Mehrbelastung in Höhe von 352.950 Euro, die der Landeshauptstadt aus heutiger Sicht auf Grund der Thüringer Familienoffensive entstehen. Die Trennung der Einnahmen und Ausgaben nach Bedarfsplan und Thüringer Familienoffensive ist sehr schwierig. Die beigefügte Tabelle enthält Haushaltsdaten, die aus der Thüringer Familienoffensive resultieren.
Bei den von mir genannnten Zahlen gehe ich davon aus, dass die Betreuung behinderter Kinder, die nicht unter das SGB XII fallen, nicht verschlechtert werden sollte und dafür als Kompensation entfallender Landesmittel in Höhe von ca. 700.000 Euro kommunale Haushaltsmittel erforderlich sind. Das Jugendamt hat in der Verganegenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass die Höhe der Kosten für die Förderung dieser Kinder noch unklar ist.
Weiterhin befürchte ich, dass noch mehr Kinder im Alter von 2 - 3 Jahren nicht in Kindertageseinrichtungen betreut werden und somit Einnahmeausfälle (Landeserziehungsgeld) entstehen werden.

2. Wie erklären Sie den Widerspruch in Ihren aktuellen Behauptungen zur Aussage vom Juni (nur geringe Auswirkungen) und den fachlich begründeten Berechnungen des Jugendamtes?
zu 2.) Einen Widerspruch zwischen meinen Aussagen und den Berechnungen des Jugendamtes kann ich nicht erkennen. Das Jugendamt ist im Haushaltsplanentwurf von 2007 von ca. 350.000 Euro Mehrkosten ausgegangen. Hierbei noch nicht berücksichtigt sind die unter Frage 1 benannten Mehrausgaben, für die aus meiner Sicht ca. 700.000 Euro erforderlich sind.
Noch nicht berücksichtigt ist auch der Umstand, dass durch die Investpauschale des Landes mit keiner investiven Förderung mehr gerechnet werden kann. Auch hier muss von Mindereinnahmen bis zu 500.000 Euro jährlich ausgegangen werden.
Im Übrigen möchte ich an dieser Stelle nur darauf verweisen, dass die Gesamtsumme der vom Land gewährten Investitionspauschale in allen Berechnungen des Jugendamtes für die Betriebskosten verwandt werden.
Nur durch den Beschluss des Stadtrates, Gelder in Millionenhöhe für den Abbau des Investitionsstaus auszugeben, ist diese Verfahrensweise so möglich. Anderenfalls würde die Mehrbelastung 2.061.950 Euro ohne die Unwägbarkeiten betragen.

3. Welche Deckungsmittel und an welchen Positionen wurden diese vor dem Hintergrund der von Ihnen behaupten Mehrkosten in den Nachtragshaushalt der Stadt Erfurt 2006 eingestellt?
zu 3.) Die mit Nachtragshaushalt für das Jahr 2006 festgestellten Mehrbelastung der Stadt beläuft sich auf 97.469 Euro, vorbehaltlich der unter 1. und 2. angeführten Tatbestände. Allerdings weise ich vorsorglich darauf hin, dass noch nicht alle Finanzierungsvereinbarungen mit freien Trägern von Kindertagesstätten abgeschlossen werden konnten und auch die tatsächliche Inanspruchnahme der Plätze durch zweijährige Kinder auf Grund des Erziehungsgeldes noch zu Änderugen führen kann. Beides trifft gleichlautend auch für das Jahr 2007 zu.

4. Welche Veränderungen wurden für Erfurter Eltern hinsichtlich der Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze, der Zahl der Erzieherinnen, der Elterngebühren und den Öffnungszeiten bei der durch den Stadtrat gerade erst beschlossenen Kindertagesstättenbedarfsplanung getroffen?
zu 4.) Es gibt keine nennenswerten Veränderungen für Erfurter Eltern bezüglich der Plätze, des Erziehungspersonals, der Gebühren und der Öffnungszeiten durch die neue Bedarfsplanung für die Kindertagesstätten.
Im jährlichen Trägergespräch wurde die Bemessung zwischen den Trägern und dem Jugendamt mit Blick auf die tatsächliche Anwesenheit der Kinder in den Einrichtungen ausgehandelt. Die Personalschlüssel wurden nach den neuen gesetzlichen Regelungen geprüft, weichen aber im Verhandlungsergebnis nicht wesentlich von der alten Verfahrensweise ab. Auf die stichtagsbezogene Personalbemessung wird verzichtet, um den Trägern eine größere Planungssicherheit zu geben und den Einrichtungen die Konzentration auf die pädagogische Arbeit zu ermöglichen. Lediglich bei der Verfahrensweise zur Betreuung behinderter Kinder gab es Änderungen. Diese Änderungen wurden den <trägern und den Leiterinnen der Einrichtungen erläutert, so dass diese in der Lage sind, den Eltern hierzu Informationen und Hilfestellungen zu geben.


Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein


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