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Anfrage zur Stadtratssitzung am 29.11.2006

 19.10.2006 

Mögliche finanzielle Auswirkungen des Volksbegehrens "Für eine bessere Familienpolitik" auf den Haushalt der Landeshauptstadt Erfurt und Kosten für die Befreiung von Elterngebühren

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in umstrittenen Stadtratsbeschlüssen hat sich der Erfurter Stadtrat mehrheitlich für eine Unterstützung des Volksbegehrens „Für eine bessere Familienpolitik“ ausgesprochen. Die Landesregierung hat angekündigt das Verfassungsgericht zur Zulassung dieses Volksbegehrens anzurufen, weil sie von einem Verstoß gegen Art. 82 Abs. 2 der Thüringer Verfassung ausgeht. Für das Land entstünden Mehrausgaben von mindestens 44 Millionen Euro/jährlich, insbesondere durch die Erhöhung der Förderpauschalen je Kind. Diese Förderpauschalen, die die Träger der Kitas erhalten (Kommunen und freie Träger), decken allerdings nur einen Teil der, unter anderem durch die Erhöhung der Personalschlüssel, entstehenden Mehrkosten ab. Das Land geht bei dem höheren Personalschlüssel gemäß des Gesetzentwurfes des Volksbegehrens von Mehrkosten in Höhe von 106 Millionen Euro aus. Abzüglich der 44 Millionen Euro Landeskosten müssten davon rund 60 Prozent und damit mindestens 62 Millionen Euro von den Kommunen getragen werden.

Vor diesem geschilderten Hintergrund wären bei einer Umsetzung des Volksbegehrens erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Erfurt zu erwarten. Um dies bei künftigen kommunalpolitischen Entscheidungen einbeziehen zu können, aber auch um die Diskussion über mögliche Kosten gebührenfreier Kindertagesstätten zu versachlichen, bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

1. Von welchen Mehrkosten für den städtischen Haushalt ist auszugehen bei möglicher Umsetzung (bitte einzeln auflisten):
a.) Das Volksbegehren fordert einen gesetzlichen Rechtsanspruch ab vollendetem ersten Lebensjahr (§ 2 Abs. 1 ThürKitaG)
b.) Das Volksbegehren will eine tägliche Betreuungszeit von mindestens zehn Stunden (§ 2 Abs. 1)
c.) Das Volksbegehren will eine Veränderung des Personalschlüssels sowohl bei pädagogischen Fachkräften als auch bei Leitungstätigkeit (§ 14 Abs. 2), dazu bitte gesondert auflisten die Mehrkosten für
- Veränderung des Personalschlüssels für Kinder 0-2 Jahre (von 0,161 VbE/Kind auf 0,2 VbE/Kind - 2-3 Jahre (von 0,131 VbE/Kind auf 0,2 VbE/Kind)
- 3-6,5 Jahre (von 0,075 VbE/Kind auf 0,1 VbE/Kind)
- Kinderhort (von 0,03 VbE/Kind auf 0,05 VbE/Kind) - und Abminderung der Leitungstätigkeit (das Volksbegehren will vier Wochenstunden, auch wenn weniger als 20 Kinder die Einrichtung besuchen)
d.) Das Volksbegehren will, wenn auch Kindern unter zwei Jahren in einer Gruppe betreut werden, in der Regel zwei pädagogische Fachkräfte (§14 Abs. 3)
e.) Das Volksbegehren will die Infrastrukturpauschale von 1000 auf 500 Euro pro Kind absenken (§ 21 Abs. 1)

2. Welche weiteren Mehrkosten würden auf die Stadt Erfurt zukommen, um beispielsweise Erweiterungen der Platzkapazitäten für unter Zweijährige (ggf. Um- und Neubauten von Einrichtungen), Veränderung der räumlichen Mindeststandards oder Neugründungen von Horten an Grundschulen vorzunehmen?

3. Welche Kosten würden demgegenüber durch die völlige Freistellung von Elterngebühren, wie mit dem Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion zur Stadtratsvorlage 161/06 gefordert, der Stadt Erfurt entstehen (bitte dazu einzeln auflisten Gebühren für das letzte Jahr vor Schuleintritt, Gebühren für Kinder mit Rechtsanspruch ab 2 Jahre, Gebühren für Kinder unterhalb des Rechtsanspruchs und Gebühren für Tagespflege)?

4. Welche Verwaltungskosten könnten in der Stadtverwaltung und bei den freien Trägern eingespart werden, wenn bei einer Gebührenbefreiung Leistungen wie z.B. Gebührenberechung, Prüfung von Einkommensbescheiden und Mahnverfahren für Gebührenschuldner wegfallen?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Panse (CDU), Stadtrat


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