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Kleine Anfrage 2579: Inanspruchnahme von Leistungen des Bundeserziehungsgeldgesetzes (BErzGG) in Thüringen

 10.11.2006 

A n t w o r t des Ministers

Das derzeit noch gültige Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) regelt die Einkommensgrenzen zum Bezug des Bundeserziehungsgeldes im § 5 Absatz 3. Darüber hinaus wird im § 5 Absatz 1 die Dauer der monatlichen Zahlungen, wahlweise für die Zeit bis zum 12. Lebensmonat in Höhe von 450 Euro (Budgetlösung) oder bis 24. Lebensmonat in Höhe von 300 Euro (Regelbetrag) festgelegt. Bei der Budgetlösung erhalten die Eltern im Fall des ungekürzten Bundeserziehungsgeldes dabei insgesamt bis zu 5.400 Euro und bei der Regelbetragslösung bis zu 7.200 Euro. Die ab dem 1.1.2007 neu geltende Regelung zum Bundeselterngeld sieht ebenfalls verschiedene Optionen für die Eltern vor. Die Eltern können den Bezug des Bundeselterngeldes für 14 Monate in Anspruch nehmen, aber auch die Bezugsdauer auf das doppelte, das heißt 28 Monate strecken. Allerdings halbiert sich im zweiten Fall der monatliche Auszahlungsbetrag und dies bedeutet, die Summe der Familienunterstützenden Leistungen bzw. das Budget bleibt gleich.

Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Eltern haben in Thüringen in den letzten drei Jahren das ungekürzte Bundeserziehungsgeld erhalten?

2. Wie viele Eltern wählten dazu die Budgetlösung und wie viele Eltern die Regelbetragslösung gemäß § 5 Absatz 1 BErzGG?

3. Wie viele Eltern haben im gleichen Zeitraum eingeschränkte Leistung gemäß BErzGG in Thüringen erhalten und wie viele haben keine Leistungen erhalten bzw. auf Grund der Einkommensgrenzen erst gar keinen Antrag gestellt?

4. Welche Anreizwirkung sieht die Landesregierung vor dem beschriebenen Hintergrund für junge Eltern, die Bezugsdauer des neuen Bundeselterngeldes auf 28 Monate zu verlängern, wenn dies ohne eine finanzielle Anreizwirkung analog der alten Regelung zum Bundeserziehungsgeld ist?

Michael Panse
Erfurt, 10.11.06

Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat die Kleine Anfrage namens der Lan­desre­gierung mit Schreiben vom 27. Dezember 2006 wie folgt beantwortet:

Zu 1. und 2.: Zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 verweise ich auf die Tabellen 1 und 2. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass in den letzten drei Jahren - sowohl im ersten als auch im zweiten Lebensjahr des Kindes rund 90 Prozent der Empfänger von Bundeserziehungsgeld dieses in voller Höhe bezogen haben und rund 10 Prozent in eingeschränkter Höhe, - rund 87 Prozent der Empfänger die Regelbetragslösung und nur rund 13 Prozent die Budgetlösung gewählt haben.
Tabelle 1



























































































  2005  Prozentual 2004 Prozentual  2003  Prozentual 
 Empfänger 1. Lebensjahr 15.795  16.301 16.716 
 Budget 2.144 13,57 2.130 13,072.075 12,41
 Regelbetrag 13.651 86,43 14.171 86,9314.641  87,59
 volles Erziehungsgeld 14.135 89,49 14.607 89,6114.880 89,02
 Budget 1.604 10,16 1.661 10,191.562 9,34
 Regelbetrag 12.531 79,34 12.946 79,4213.318 79,67
 gekürztes Erziehungsgeld 1.660 10,51 1.694 10,391.836 10,98
 Budget 540 3,42 471 2,89513 3,07
 Regelbetrag 1.120 7,09 1.223 7,501.323 7,91
 Ablehnungen 442  362  65 



Tabelle 2










































  2005 Prozentual 2004 Prozentual 2003 Prozentual
Empfänger 2. Lebensjahr  12.642  13.086  13.330 
 volles Erziehungsgeld 11.302 89,40 11.661 89,11 11.895 89,23
 gekürztes Erziehungsgeld 1.340 10,60  1.425 10,89 1.435 10,77
 Ablehnungen 333  324  212 


Zu 3.: Hinsichtlich der Teilfragen 1 und 2 verweise ich zunächst auf die Tabellen 1 und 2. Aufgrund zeitlicher Verzögerungseffekte kann nicht exakt angegeben werden, wie viele Anspruchsberechtigte in den Jahren 2003 bis 2005 keinen Antrag gestellt haben. Setzt man jedoch pauschal die Anzahl der eingereichten Anträge (Bewilligungen zzgl. Ablehnungen) im jeweiligen Jahr in Relation mit der Anzahl der Lebendgeburten in diesem Jahr bzw. im Vorjahr - ich verweise insoweit auf die Tabellen 3 und 4 -, so ergibt sich näherungsweise, dass in den Jahren 2003 bis 2005 Anträge auf Leistung von Bundeserziehungsgeld für das erste Lebensjahr des Kindes von über 96 Prozent und für das zweite Lebensjahr des Kindes von über 77 Prozent der Eltern in Thüringen eingereicht wurden.

Tabelle 3
Geburten und Anträge auf Leistung von Bundeserziehungsgeld im ersten Lebensjahr des Kindes
































 Jahr Geburten AnträgeDifferenz Geburten/
Anträge 
Verhältnis Geburten/Anträge
in Prozent 
 2003 16.911 16.781 130 99,2
 2004 17.310 16.663 647 96,3
 2005 16.713 16.237 476 97,2
     
Tabelle 4
Geburten im Vorjahr und Anträge auf Leistung von Bundeserziehungsgeld im zweiten Lebensjahr des Kindes
































 Jahr GeburtenAnträge Differenz Geburten/
Anträge 
Verhältnis Geburten Vorjahr
Anträge in Prozent 
 2002 17.007   
 2003 16.911 13.542 3.465 79,6
 2004 17.310 13.410 3.501 79,3
 2005 16.713 12.975 4.335 77,6

Zu 4.: Die Thüringer Landesregierung hat sich für die sozialen Komponenten beim Bundeselterngeldgesetz besonders eingesetzt. Hierzu ist auch die Dehnungsmöglichkeit beim Bezug des Bundeselterngeldes zu rechnen. Insbesondere wird damit Empfängern von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II der anrechnungsfreie Bezug von Elterngeld im zweiten Lebensjahr des Kindes und damit eine bessere materielle Absicherung der frühkindlichen Erziehung ermöglicht. Dr. Zeh, Minister


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