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Kleine Anfrage 4/2444: Entwicklung bei Scheidungen und Familiensachen in Thüringen
13.11.2006
Drucksache 4/2444
K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Panse (CDU)
und A n t w o r t des Thüringer Justizministeriums
Entwicklung bei Scheidungen und Familiensachen in Thüringen
Die Kleine Anfrage 997 vom 27. September 2006 hat folgenden Wortlaut: Die Zahl der Scheidungen und nichtehelichen Trennungen ist seit Jahren in Deutschland stark ansteigend. In hohem Maße sind davon Kinder betroffen. Laut Statistischem Bundesamt waren allein durch Scheidungen im Jahr 2004 168 859 Kinder betroffen. Experten schätzen, dass jede dritte Ehe scheitert, in Großstädten sogar jede zweite Ehe. Circa 75 Prozent der Scheidungen sind einvernehmlich, ca. 25 Prozent strittig und davon zehn Prozent höchst strittig. Im Interesse der betroffenen Kinder und der Familien sollen konfliktvermeidende und konfliktlösende Elemente im Verfahren gestärkt werden. Ein sehr hoher Prozentsatz der Trennungen findet in einem sozialen Umfeld statt, bei dem keiner der Elternteile in der Lage ist, die Trennungs- und Scheidungskosten zu begleichen. Im Jahr 2004 wurden in Deutschland vor den Amts- und Oberlandesgerichten 612 478 Familiensachen erledigt. In 480 996 Fällen wurde dabei Prozesskostenhilfe gewährt. Auch in Thüringen waren bis 2004 die Ausgaben für Prozesskostenhilfe deutlich ansteigend (siehe Antwort auf Kleine Anfrage in Drucksache 4/539).
Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Scheidungen erfolgten in Thüringen in den letzten fünf Jahren (bitte in Jahresscheiben aufschlüsseln)? 2. Wie viele Kinder waren von den Verfahren betroffen? 3. Wie viele Familiensachen wurden in Thüringen vor Amts- und Oberlandesgerichten in den letzten fünf Jahren erledigt (bitte in Jahresscheiben aufschlüsseln)? 4. In wie vielen Fällen und mit welchem finanziellen Gesamtaufwand wurde jeweils bei Scheidungen oder Familiensachen Prozesskostenhilfe gewährt? 5. Welche konfliktvermeidenden und konfliktlösenden Elemente kommen in Thüringen zur Anwendung? 6. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung darüber hinaus im Interesse von Kindern und Eltern darauf hinzuwirken, dass die Zahl von strittigen und höchst strittigen Scheidungsverfahren gesenkt wird?
Das Thüringer Justizministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 13. November 2006 wie folgt beantwortet:
Zu 1.: Jahr Zahl der rechtskräftigen Scheidungen 2001 4 748 2002 5 301 2003 5.558 2004 5 454 2005 4 834 Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik
Zu 2.: Jahr Zahl der minderjährigen Kinder, die von den Scheidungen betroffen waren 2001 4 199 2002 4 500 2003 4 474 2004 4 202 2005 3 550 Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik
Zu 3.: Bei den Amtsgerichten in Familiensachen kam es zu folgenden Erledigungszahlen: Jahr Zahl der erledigten Familiensachen vor dem Amtsgericht 2001 12 399 2002 14 042 2003 14 157 2004 13 968 2005 13 000 Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik Beim Oberlandesgericht in Familiensachen als Rechtsmittelinstanz kam es zu folgenden Erledigungszahlen: Jahr Zahl der erledigten Familiensachen vor dem Oberlandesgericht 2001 519 2002 504 2003 506 2004 618 2005 587 Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik Zu 4.: Bei den Thüringer Amtsgerichten wurde in Familiensachen (insgesamt) in folgendem Umfang Prozesskostenhilfe bewilligt: Jahr Prozesskostenhilfe wurde bewilligt*: 2001 11 101 2002 13 085 2003 13 636 2004 13 612 2005 12 801 Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik *Der angegebene Wert entspricht jeweils der Zahl aller Prozesskostenhilfebewilligungen. Die Zahl der Prozesskostenhilfebewilligungen ist nicht identisch mit der Zahl der Familienverfahren, da in einem Familienverfahren mehreren Beteiligten Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann. Darunter wurde Prozesskostenhilfe von den Amtsgerichten in Ehesachen wie folgt bewilligt: Jahr Prozesskostenhilfe wurde bewilligt*: 2001 5 508 2002 6 233 2003 6 562 2004 6 554 2005 5 818 Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik *Der angegebene Wert entspricht jeweils der Zahl aller Prozesskostenhilfebewilligungen. Die Zahl der Prozesskostenhilfebewilligungen ist nicht identisch mit der Zahl der Familienverfahren, da in einem Familienverfahren mehreren Beteiligten Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann. Beim Thüringer Oberlandesgericht wurde in Familiensachen als Rechtsmittelinstanz (insgesamt) Prozesskostenhilfe in folgendem Umfang bewilligt: Jahr Prozesskostenhilfe wurde bewilligt*: 2001 164 2002 172 2003 210 2004 255 2005 242 Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik *Der angegebene Wert entspricht jeweils der Zahl aller Prozesskostenhilfebewilligungen. Die Zahl der Prozesskostenhilfebewilligungen ist nicht identisch mit der Zahl der Familienverfahren, da in einem Familienverfahren mehreren Beteiligten Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann. Die Höhe der Prozesskostenhilfe kann für Scheidungen oder Familiensachen nicht beziffert werden. Die entsprechenden Angaben im Haushaltsplan sehen keine Differenzierung vor. Eine Ermittlung aus den Akten bei den Familiengerichten ist im Hinblick auf die Zahl der Verfahren nicht mit vertretbarem Aufwand möglich. Auch Angaben zur Zahl der Scheidungen, bei denen Prozesskostenhilfe gewährt wurde, sind aus diesem Grund nicht möglich.
Zu 5.: In Thüringen stehen im Falle einer anstehenden Trennung oder Scheidung eine Reihe von Hilfemöglichkeiten zur Verfügung, die der Konfliktvermeidung und -lösung dienen sollen: Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung Im Freistaat Thüringen gibt es 34 Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen mit insgesamt 17 Außenstellen. Jeder Landkreis bzw. jede kreisfreie Stadt hält dieses ambulante Beratungsangebot auf Basis der §§ 16 bis 18, 28 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie der §§ 24 und 26 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz vor. Die Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen bieten insbesondere folgende Leistungen an: • Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen (§ 16 Abs. 1 und 2 Nr. 2 SGB VIII), • Beratung und Unterstützung in Fragen der Partnerschaft, Ehe und Familie, Trennung und Scheidung (§ 17 SGB VIII), • Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechtes (§ 18 Abs. 1 und 3 SGB VIII) sowie • Beratung zur Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme sowie zur Lösung von Erziehungsfragen (§ 28 SGB VIII). Ziel der Beratung im Falle der Trennung oder Scheidung gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII ist es, den Eltern zu helfen, die Bedingungen für eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen. In Fällen von Trennung oder Scheidung und bei der Vermittlung in strittigen Umgangsverfahren werden Mediation oder Beratung mit mediativen Elementen - beispielsweise das Aushandeln von Vereinbarungen zwischen den Konfliktparteien und deren schriftliche Fixierung sowie das Formulieren von lösungs- und zukunftsorientierten Fragen - angeboten. In den Familiengerichten des Freistaats Thüringen kommen bei Scheidungen die allgemeinen verfahrensrechtlichen Regelungen zur Anwendung, die Vergleichsverhandlungen und Bemühungen um eine gütliche Einigung beinhalten. In diesem Zusammenhang wird auch auf die bestehenden Hilfsangebote hingewiesen. Zur Förderung der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen ist es dem Familiengericht möglich, das Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen auszusetzen und den Parteien nahezulegen, eine außergerichtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Familienzentren und Familienbildung Thüringen hält darüber hinaus 14 Familienzentren mit niederschwelligen Kontakt- und Begegnungsangeboten sowie Familienbildungsangeboten vor. Im Konfliktfall vermitteln sie Kontakt zu geeigneten Hilfen und Beratungsstellen. Die Familienbildung dient der Erweiterung der Erziehungs- und Beziehungskompetenz in Familien und stärkt so den Erhalt von Ehe und Familie. Eltern, die fähig sind, Konflikte auszutragen und konfliktlösendes Verhalten auch in Ehe- und Familienkrisen einzusetzen sowie der gesunden Entwicklung ihrer Kinder im Trennungsfall hohe Priorität einzuräumen, vermeiden in der Regel strittige und höchststrittige Scheidungsund Familiensachen vor dem Familiengericht. Jugendamt Im Bedarfsfall besteht für Familien in höchststrittigen Scheidungsfragen die Möglichkeit, die konkreten Hilfsund Unterstützungsangebote der öffentlichen Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen, die über bloße Beratungsleistungen hinausgehen; so beispielsweise die auf Antrag eines Elternteils mögliche Beistandschaft des Jugendamtes für ein Kind nach §§ 55 und 56 SGB VIII in Verbindung mit den Regelungen der §§ 1712 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Zu 6.: Neben den bereits bestehenden Möglichkeiten gilt es, neuere fachliche und wissenschaftliche Ansätze und Entwicklungen zu verfolgen und zu prüfen, inwieweit diese Möglichkeiten bezogen auf die Vermeidung von strittigen und höchst strittigen Scheidungsverfahren zur Anwendung kommen können. Insoweit ist beispielsweise die "Cochemer Praxis" zu benennen, einer der ersten interdisziplinären Arbeitskreise in Deutschland zu dieser Thematik. Auf der Suche nach Chancen, Konflikte nicht nur durch gerichtliche Entscheidungen zu regeln, sondern auch im Interesse des Kindeswohls zu lösen, hatte sich das Jugendamt Cochem zu einer Zusammenarbeit mit dem Familiengericht sowie anderen beteiligten Professionen entschlossen. Die Erkenntnis, dass durch gerichtliche Entscheidungen Konflikte zwar geregelt, aber seltener gelöst werden können, macht im Interesse des Kindeswohls eine stärkere interdisziplinäre Vernetzung notwendig. Grundlage einer solchen Verzahnung ist die gleichberechtigte Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen. Die "Cochemer Praxis" war Mittelpunkt der 2. Thüringer Fachtagung zur interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen den Familiengerichten, Jugendämtern und Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen im Januar 2005. Diese interdisziplinären Fachtagungen finden seit 2003 in Thüringen statt und befassen sich in Vorträgen, Arbeitsgruppen und Diskussionsrunden insbesondere mit Lösungsansätzen zur Sicherung des Kindeswohls bei Trennung und Scheidung, mit Wegen der Konfliktbewältigung, mit Formen und Möglichkeiten der interdisziplinären Zusammenarbeit, der Mediation und der gerichtsnahen Beratung. In einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städte haben sich im Ergebnis bereits interdisziplinäre Arbeitskreise der beteiligten Institutionen gebildet, die im Wege einer besseren Vernetzung effektiver im Interesse von Kindern und Eltern agieren. Schliemann Minister
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