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Mündliche Anfrage: Staatlich anerkannter Sozialfachwirt / anerkannte Sozialfachwirtin
23.11.2006
A n t w o r t des Ministers
Die Thüringer Sozialakademie gGmbH in Jena bietet in ihrem Seminarprogramm und auf ihrer Internethomepage den berufbegleitenden Akademiekurs „Staatlich anerkannte/r Sozialfachwirt/in“ an. Dieser Kurs, der beispielsweise für den Zeitraum von September 2006 bis Dezember 2007 angeboten wird, kostet für die Teilnehmer 2.250 Euro und findet ausweislich der Internethomepage in Kooperation mit der IPSO Fachakademie Dietz statt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich Mündliche Anfrage des Abgeordneten Panse wie folgt:
Zu Frage 1: (Gibt es einen solchen Berufsabschluss, den die Sozialakademie für eine relativ hohe Teilnehmergebühr anbietet, der auch anerkannt wird?) Nein, der Abschluss der berufsbegleitenden Weiterbildung zum „staatlich anerkannten Sozialfachwirt“ bzw. zur staatlich anerkannten Sozialfachwirtin“ ist nach dem Thüringer Sozialberufeanerkennungsgesetz nicht staatlich anerkannt.
Zu Frage 2: (Ist der Landesregierung bekannt, dass eine solche Ausbildung in anderen Bundesländern durchgeführt wird und wäre ein solcher Abschluss allein dadurch bereits in Thüringen anerkannt?) Die Thüringer Sozialakademie Jena bietet diese Weiterbildung in Kooperation mit der IPSO Akademie gGmbH Dietz an. (IPSO = Institut für Personenzentrierte Supervision- und Organisationsberatung) In Rheinland-Pfalz ist der Bildungsgang Sozialfachwirt für die private Fachschule Dietz gGmbH als Ergänzungsschule staatlich anerkannt. In Thüringen jedoch wurde die Weiterbildung durch den Träger weder mit dem Kultusministerium noch mit dem Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit abgestimmt.
Zu Frage 3: (Sieht die Landesregierung den Bedarf zu einer derartigen Ausbildung bzw. Weiterbildung in Thüringen, die sich laut Beschreibung auf der Internethomepage der Thüringer Sozialakademie unter anderem an Leiterinnen von Kindertagesstätten richtet?) Nein, ein zwingender Bedarf besteht nicht. Paragraph 16 Abs. 3 des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes sieht einen solchen Abschluss nicht ausdrücklich als geeignete Ausbildung für Leiterinnen in Kindertagesstätten vor. Demnach kommen hierfür staatlich anerkannte Erzieher mit entsprechender Berufserfahrung, Diplompädagogen, Diplomsozialarbeiter/ Diplomsozialpädagogen bzw. Absolventen entsprechender Bachelor- und Magisterabschlüsse in Betracht. Absolventen des genannten Fortbildungsangebotes müssen daher über einen der genannten Abschlüsse bereits verfügen, wenn sie in einer Kindertageseinrichtung als Leiterin zum Einsatz kommen wollen. Im Gegensatz hierzu sind für das Angebot der Thüringer Sozialakademie in Jena keine entsprechenden Zugangsvoraussetzungen festgelegt.
Zu Frage 4: (Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit auf den Träger einzuwirken, falls es sich bei diesem Abschluss nicht um einen staatlich anerkannten Abschluss in Thüringen handelt, der Träger aber sein Angebot mit dieser Anerkennung wirbt?) Die Thüringer Sozialakademie Jena ist durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit mit Schreiben vom 20. September 2006 bereits auf die Problematik hingewiesen worden. Der Träger hat sich bis heute nicht dazu geäußert. Es ist der Landesregierung rechtlich nicht möglich, der Sozialakademie dieses Weiterbildungsangebot zu untersagen.
Dr. Klaus Zeh, Minister
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