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Dringliche Stadtratsanfrage nach § 9 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Stadtrates

 23.11.2006 


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
am 18. Oktober 2006 habe ich an Sie die Stadtratsanfrage „Mögliche finanzielle Auswirkungen des Volksbegehrens „Für eine bessere Familienpolitik“ auf den Haushalt der Landeshauptstadt Erfurt und Kosten für die Befreiung von Elterngebühren“ gerichtet. Mit Schreiben vom 6.11.2006 (pf/00 23 01 – StR 29.11.06 / öffentlich) antworteten Sie mir „Aufgrund der ungeklärten Rechtslage zu diesem Gesetzentwurf einerseits und der von Ihnen sehr differenziert und konkret gestellten Fragen andererseits ist eine Beantwortung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.“
Ich halte Ihre Darstellung für außerordentlich frag- und kritikwürdig und werde dies in der Stadtratssitzung am 29.11.2006 erläutern. In Ihrem zitierten Schreiben schieben Sie eine Begründung vor, die sich jedoch lediglich (wenn überhaupt) auf die von mir gestellten Fragen eins und zwei beziehen kann. Die Fragen drei und vier beziehen sich auf eine Kostenbefreiung von Elterngebühren und stehen im Zusammenhang mit der Stadtratsvorlage 161/06 der CDU-Fraktion, welche in der Stadtratssitzung am 29.11.2006 behandelt werden soll. Da ich davon ausgehen muss, dass Sie die Stadtratsanfrage vom 6.11.2006 nicht unter diesem Aspekt gelesen oder verstanden haben, bitte ich Sie hiermit erneut und dringlich um Beantwortung der Fragen:

1. Welche Kosten würden durch die völlige Freistellung von Elterngebühren, wie mit dem Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion zur Stadtratsvorlage 161/06 gefordert, der Stadt Erfurt entstehen (bitte dazu einzeln auflisten: Gebühren für das letzte Jahr vor Schuleintritt, Gebühren für Kinder mit Rechtsanspruch ab 2 Jahre, Gebühren für Kinder unterhalb des Rechtsanspruchs und Gebühren für Tagespflege)?

2. Welche Verwaltungskosten könnten in der Stadtverwaltung und bei den freien Trägern eingespart werden, wenn bei einer Gebührenbefreiung Leistungen wie z.B. Gebührenberechung, Prüfung von Einkommensbescheiden und Mahnverfahren für Gebührenschuldner wegfallen?

Mit freundlichen Grüßen Michael Panse (CDU)
Stadtrat


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