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50. Plenum: Folgerungen aus dem 12. Kinder- und Jugendbericht für die Jugendhilfe Thüringen
24.11.2006
Drucksache 4/2289
Frau Präsidentin, sehr geehrter Sitzungsvorstand, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Herr Bärwolff, wenn Sie vorhin bei Ihrer Rede vielleicht gedacht haben, dass nachdem Frau Meißner gesprochen hat und auf Ihre Rede nicht eingegangen ist, Sie vielleicht um eine Erwiderung herumkommen, da muss ich Sie enttäuschen. Frau Meißner hat sich mit Sicherheit mit Ihrer Rede nicht ganz so intensiv auseinandergesetzt, um nicht gleich bei ihrer ersten Rede hier einen Ordnungsruf zu riskieren. Allerdings, das, was Sie hier vom Stapel gelassen haben, und das, was Sie hier verkündet haben, hat mitnichten etwas damit zu tun gehabt, was wir heute hier als Beratungsgegenstand auf der Tagesordnung haben. Herr Bärwolff, ich sage Ihnen gleich am Anfang, die Arbeit hier im Thüringer Landtag ist etwas mehr, als nur vormittags die Tür aufzuschließen und hier in den Landtag zu kommen. Sie müssen schon, wenn Sie zu einem solchen Tagesordnungspunkt sprechen, sich wenigstens mit den Unterlagen dazu beschäftigt haben. Ich habe den Eindruck, Sie haben weder den Bericht der Bundesregierung gelesen noch vermutlich die Schlussfolgerung der Landesregierung aus diesem Bericht. Oder wenn Sie es gelesen haben, haben Sie es zumindest nicht verstanden. Denn das was Sie hier offenbart haben, war vorsichtig ausgedrückt mit dem „Thema verfehlt“ noch eine sanfte Umschreibung. Sie haben an keiner Stelle darauf Bezug genommen, dass es sich bei dem heute zur Beratung anstehenden Tagesordnungspunkt um eine Stellungnahme des Landes zum Bundesbericht handelt, um nichts anderes. Nicht um ein großes Wünsch-Dir-Was-Konzert, nicht um eine Abhandlung über alles was mit Jugendpolitik in Thüringen zu tun haben könnte, sondern es handelt sich lediglich um eine Stellungnahme des Landes zu den fachlichen Empfehlungen des Bundesberichts. Insofern haben Sie dann, als Sie hier angefangen haben zu reden, alles gestreift, was Ihnen so in den Sinn gekommen ist. Ich habe einmal ein paar Stichpunkte mitgeschrieben von Armut, Familienoffensive, Ausbildungssituation, Studiengebühren, Kinderarmut, Elterngeld, Bürgergeld. Alles was Ihnen gerade in den Sinn kam, wozu Sie meinten, hier reden zu können, meinten Sie, können Sie dem 12. Kinder- und Jugendbericht zuordnen. Es ist aber nicht so. (Beifall bei der CDU)
Ich sage Ihnen noch ein Weiteres, das geht auch gleich an die Adresse der Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion: Wenn Sie so unzufrieden sind mit den Schlussfolgerungen der Landesregierung zum 12. Kinder- und Jugendbericht, dann hätte ich erwartet, dass Sie hier einen Entschließungsantrag dazu vorlegen und Ihre Vorstellungen formulieren. So ist es im Bundestag geschehen. Im Bundestag haben die Fraktionen, die mit dem 12. Kinder- und Jugendbericht nicht einverstanden waren, einen eigenen Entschließungsantrag vorgelegt, haben auf ihre eigenen Positionen hingewiesen und haben es sich nicht nur zur Aufgabe gemacht, daran herumzumaulen ohne auch nur irgendein Konzept vorzulegen. (Zwischenruf Abg. Ehrlich-Strathausen, SPD: Wir können uns im Ausschuss darüber unterhalten.)
Der 12. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung ist mit Bildung, Betreuung und Erziehung umrissen. Genau darum geht es auch, darauf beziehen sich fast alle Schlussfolgerungen, fast alle fachlichen Empfehlungen, die in diesem 12. Kinder- und Jugendbericht zu finden sind. Darauf sind letztendlich auch die Schlussfolgerungen der Landesregierung eingegangen. Wir haben, als wir hier den 11. Kinder- und Jugendbericht im Thüringer Landtag diskutiert haben, das war, glaube ich, vor vier Jahren, Herr Bärwolff damals waren Sie noch so ein halber Erwachsener und waren, glaube ich, Zielgruppe für diesen 11. Kinder- und Jugendbericht, damals beklagt, dass der 11. Kinder- und Jugendbericht den Titel hatte „Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung“. Damals ging es um die Frage, wie weit der Staat Verantwortung übernehmen soll für das Aufwachsen von Kindern, auch Kindern in Familien. Wir haben das damals sehr kritisch hier diskutiert, entsinne ich mich. Heute reden wir über den gesamten Bereich von Bildung, Betreuung und Erziehung. Auch dazu hat Frau Meißner gesprochen und ich bin ihr sehr dankbar, dass sie an diesem Punkt ausdrücklich darauf eingegangen ist, was in den Schlussfolgerungen in dem Bericht steht. Herr Bärwolff, Frau Meißner hat schon Recht, weder im 12. Kinder- und Jugendbericht noch in den Folgerungen dazu steht irgendetwas von Bürgergeld, von bedarfsorientierter Grundsicherung. Aber Sie hatten augenscheinlich Lust, darüber zu sprechen. Insofern wollten Sie uns ja auch hier nahebringen, was vielleicht aus jemandem werden kann, der, wie Sie es zitiert haben, noch nie einen Berufsabschluss gemacht hat oder vielleicht auch noch nichts leisten konnte. Ich beantworte die Frage nicht, ich lasse es einfach mal hier im Raum stehen, aber ich denke, einige von uns wissen auch, was gemeint sein könnte. Sie haben, als es um die örtliche Jugendförderung ging, die Jugendpauschale, die Schuljugendarbeit und die Schulsozialarbeit erwähnt. Da will ich Ihnen schon dazu sagen: dass wir dieses Instrument im Freistaat Thüringen haben, ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Thüringen. Wir haben auch mit der Zusammenführung der Richtlinien und der drei Förderbereiche deutlich gemacht, dass das Land sich weiter in Verantwortung befindet und das unterstützt, was auf kommunaler Ebene umgesetzt werden muss. Frau Ehrlich-Strathausen hat sehr wohl darauf hingewiesen, dass es kommunale Verantwortung ist für die Landkreise und die kreisfreien Städte, die entsprechenden Förderinstrumentarien, aber auch die Jugendarbeit letztendlich zu organisieren und vorzuhalten - und das gilt eben auch für die Schulsozialarbeit. Herr Bärwolff, wenn Sie auf die Schulsozialarbeit eingehen, muss ich Ihnen schon sagen, die Schulsozialarbeit, das ist so ein Kapitel, so ein Beispiel, wo kommunale Verantwortung gefragt ist, wo beispielsweise aber auch die Stadt Erfurt ihre kommunale Verantwortung jetzt wahrnimmt, indem sie die entsprechenden Finanzierungsmittel bereitstellt und für die Schulsozialarbeit sorgt und das organisiert. Das Land hat das viele Jahre in einer Anschubfinanzierung unterstützt. Es waren ESF-Mittel, die über viele Jahre da auch geholfen haben. Aber wir haben auch immer deutlich gemacht, Schulsozialarbeit ist eine kommunale Aufgabe und es muss auch dort verortet werden, wo diese Aufgabe dann hingehört. Sie haben den Landesjugendförderplan angesprochen. Der Landesjugendförderplan, da muss ich Ihnen schon sagen, ich war ja dabei, als wir das diskutiert haben, als Sie auch verschiedene Änderungsvorschläge an dieser Stelle gebracht haben, und Sie haben ja erlebt, wie diese Änderungsvorschläge auch vom Landesjugendhilfeausschuss, also dem fachlichen Gremium, dann am Ende auch weggewischt wurden. Insofern können Sie das hier nicht beklagen, dass der Landesjugendförderplan Ihnen an dieser Stelle nicht gefällt. Ja, der Landesjugendförderplan fordert mehr an Mitteln ein. Aber auch da sage ich, ein Mehr an Mitteln müssen wir uns finanziell leisten können, das müssen wir erwirtschaften können und dann können wir es entsprechend auch bereitstellen. Da bin ich gerne bei diesen Forderungen, aber da müssen wir auch aufzeigen, wo wir diese Mittel hernehmen wollen.
Zum 12. Kinder- und Jugendbericht, den hat Rot-Grün 2003 noch in Auftrag gegeben. Er ist jetzt vor einem Jahr fertiggestellt worden und dann in der großen Koalition in Berlin auch diskutiert worden. Er enthält eine ganze Menge an Forderungen, die Frau Meißner zum Teil skizziert hat, aber wo ich auf drei, vier Punkte schon noch eingehen möchte. Das ist zum einen die Frage des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz, der sollte auf Kinder unter drei Jahren erweitert werden. Da gibt es auch so eine Zeitvorgabe; bis 2008, bis 2010, da könnte man noch ein bisschen weitergehen. Ich stelle fest, wir sind in Thüringen lange und schon seit vielen, vielen Jahren weit über dieses Ziel hinaus. Wir hatten den Rechtsanspruch ab zweieinhalb Jahren, wir haben jetzt den Rechtsanspruch ab zwei Jahren. Wir haben auch die Forderung umgesetzt, worauf der 12. Kinder- und Jugendbericht hinweist, die Forderung nämlich nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz, nach der Umsetzung des Ganztagsschulprogramms, insbesondere aber eben nach der Frage der Kindertagesstättenbetreuungsplätze auch für Kinder unter zwei Jahren, worauf der 12. Kinder- und Jugendbericht hinaus will und sagt, das soll perspektivisch mal das Ziel sein. Der 12. Kinder- und Jugendbericht fordert von den Ländern Ganztagskindertagesstättenbetreuungsangebote, aus gutem Grund, weil die Kolleginnen und Kollegen in Berlin wissen, dass die Realität in fast allen Bundesländern völlig anders aussieht. Wenn Sie in Hamburg versuchen, einen Betreuungsplatz zu bekommen, kriegen Sie, wenn Sie Glück haben, einen Halbtagsbetreuungsplatz, Sie bezahlen 400 € Elterngebühren und vor diesem Hintergrund muss man auch so ein Stückchen das verstehen, was im 12. Kinder- und Jugendbericht als Forderung formuliert ist.
Der 12. Kinder- und Jugendbericht fordert Ganztagsbetreuungsplätze. Ich stelle fest, das haben wir. Wir haben ein umfängliches Hortangebot, wir haben mit der Schuljugendarbeit Ganztagsbetreuungsangebote in den Nachmittagsstunden auch in weiterführenden Schulen und wir haben ein vorbildliches Kindertagesstättensystem. Das werden wir an dieser Stelle auch nicht müde regelmäßig wieder zu betonen und zu sagen, weil es eben keine Selbstverständlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland ist. Wir haben, auch darauf geht der 12. Kinder- und Jugendbericht ein, mit dem Bildungsanspruch und dem Bildungsplan Instrumentarien, wo wir genau diese Vernetzung zwischen Kindertagesstätte und Schule, zwischen Grundschule und weiterführender Schule herstellen wollen, wo wir mit dem Bildungskonzept 0 bis 16 genauso einen Beitrag leisten wie mit dem Bildungsplan für die Kindertagesstätten. Wir haben uns - auch dazu sagte Frau Meißner etwas - zu den Übergängen der Bildungsphase in den vergangenen Monaten hier im Thüringer Landtag mehrfach verständigt, die Schlussfolgerungen der Landesregierung gehen darauf ein. Ich glaube, diese Bildungsübergänge leichter zu machen, das ist unser aller Ziel, aller hier im Thüringer Landtag. Genau an dieser Stelle arbeiten wir, arbeiten wir auch weiter, aber auch da, stelle ich fest, sind wir auf einem Weg, auf einem Weg, auf den wir uns begeben haben, um es Schülerinnen und Schülern leichter zu machen. Der Zwölfte Kinder- und Jugendbericht umschreibt auch bildungspolitische Visionen, ich habe es gesagt, aber diese Umsetzung von bildungspolitischen Visionen erfordert Geld. Das erfordert, wenn man zukunftsfähig tatsächlich auch eine Gesellschaft gestalten will, dass man dieses Geld, wenn man es bereitstellen möchte, auch zunächst erwirtschaftet hat in einer Gesellschaft, denn auch das haben wir jedes Mal, wenn wir über den Thüringer Haushalt diskutiert haben, gesagt, es bringt eben nichts, zukunftsfähige Visionen auf Pump zu entwickeln, uns die Zukunft von Kindern zu borgen und sie letztendlich irgendwann zum Abtragen dieser Schulden zu verpflichten. Genau vor diesem Hintergrund geht der Bund auch sehr vorsichtig mit seiner Forderung nach kostenfreien Kindertagesstätten ein. Frau Ehrlich-Strathausen, ich gehe darauf schon ein.
Wir haben kostenfreie Kindertagesstätten für sozial Benachteiligte, wir haben kostenfreie Kindertagesstätten für Menschen, die auf Sozialhilfeleistungen angewiesen sind. Das ist ein vernünftiges und gutes System, insofern haben wir für die Kinder einen kostenfreien Bildungszugang gewährleistet. Auch das ist keine Selbstverständlichkeit in anderen Bundesländern. Frau Ehrlich-Strathausen, Sie wissen, dass in den Bundesländern, wo sich die SPD mit in Regierungsverantwortung befindet, es allemal noch etwas schwerer ist. Der § 10 Abs. 2 im Thüringer Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetz gibt der Landesregierung auf, Schlussfolgerungen aus dem Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung zu ziehen. Ich bin dankbar dafür - auch da teile ich Ihre Auffassung -, dass wir so schnell hier im Thüringer Landtag über diese Fragen diskutieren können. Sie wissen, dass der Landesjugendhilfeausschuss eine Arbeitsgruppe eingesetzt hat, die sich mit dem Zwölften Kinder- und Jugendbericht beschäftigt hat, eine relativ dünne Stellungnahme dazu abgegeben hat. Aber auch dort werden wir weiter über diese Fragen diskutieren können, über den Zwölften Kinder- und Jugendbericht, über die Schlussfolgerungen der Landesregierung, vor allem aber über das, was wir uns als Vision für die Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen vorstellen. Insofern - Frau Ehrlich-Strathausen, Sie haben die Überweisung an mehrere Fachausschüsse beantragt -, nach meinem Kenntnisstand geht das überhaupt nicht, also wir können in einem Fachausschuss weiterdiskutieren, aber auch da, sage ich Ihnen, wird die CDU-Fraktion davon Abstand nehmen, weil wir dieses Thema im Landesjugendhilfeausschuss diskutieren und weil es uns auch an dieser Stelle dann vielleicht zukommen würde, darüber intensiver zu diskutieren, wenn wir hier einen fachlichen Antrag, einen Entschließungsantrag zu den Schlussfolgerungen der Landesregierung gehabt hätten.
Die Landesregierung hat ihre Schlussfolgerungen abgegeben und uns heute vorgestellt. Die stehen im Raum, die sind auch für uns, für die CDU-Fraktion ein Punkt, dem wir zustimmen und den wir mittragen. Insofern sehen wir keine Notwendigkeit, auch an dieser Stelle mit abweichenden Meinungsäußerungen, Entschließungsanträgen oder Ähnlichem zu agieren. Ich sage es noch mal, ich bin enttäuscht, wenn Sie anderer Auffassung sind, dass Sie dazu auch nicht entsprechende Vorschläge unterbreitet haben. Wir haben bei dem, was Sie skizziert haben, mit den freiwilligen Leistungen des Landes, insbesondere was die Unterstützung von Familienerholung angeht - ich habe es auch vorhin schon gesagt -, mit der Jugendpauschale, mit den Mitteln für die Schulsozialarbeit und für die schulbezogene Jugendarbeit eine ganze Menge an freiwilligen Leistungen. Freiwillige Leistungen, die wir uns in Thüringen auch in der angespannten finanziellen Lage leisten. Andere Bundesländer, das wissen Sie, die können das nicht. Ich habe Verständnis dafür, dass Sie hier als Opposition in einer Art und Weise agieren, dass Sie uns ständig auch Forderungen unterbreiten. Das ist legitim, das ist auch Ihre Aufgabe. Aber auch Sie wissen, dass Sie dort, wo Sie sich in Koalition befinden - und das sehen wir jetzt gerade in Berlin -, vieles an Realismus gewinnen, und auch Sie wissen, dass spätestens dann, wenn Sie sich selber in Regierungsverantwortung befinden - ich sage da nur das Beispiel Berlin -, dass dann die Entscheidungen ganz, ganz anders aussehen, dass da vieles von dem, was Sie hier als vollmundige Forderungen in den Raum stellen, nicht andeutungsweise umsetzbar ist.
Zum Schluss: Die CDU-Fraktion - ich hatte es gesagt -, wir teilen die Schlussfolgerungen, wir begrüßen die Schlussfolgerungen der Landesregierung. Wir sehen keine Notwendigkeit für eine Fortberatung, weder in mehreren Ausschüssen noch in einem Ausschuss. Wir werden also heute nach dieser Diskussion als CDU-Fraktion den Tagesordnungspunkt gerne abschließen wollen, nicht aber die Beschäftigung mit diesem Thema, und die werden wir, Frau Ehrlich-Strathausen, dort führen, wo es hingehört, im Landesjugendhilfeausschuss. (Zwischenruf Abg. Ehrlich-Strathausen, SPD: Aber meckern, dass wir nicht mitarbeiten.)
Ich lade Sie dort dazu ein. Vielen Dank. (Zwischenruf Abg. Ehrlich-Strathausen, SPD: Ich sitze da schon, Herr Panse.)
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